Mandari Insight

V/0441/2023

Bericht über die Umfrage "Was haben wir aus der Pandemie gelernt?"

Vorlagen 26.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.09.2023, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ergebnisbericht_Was haben wir aus der Pandemie gelernt_KGK Münster_23-07-27

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Berichtsvorlage

7265 Zeichen

V/0441/2023 
V/0441/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Umfrage "Was haben wir aus der Pandemie gelernt?" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Corona-Pandemie hat Deutschland vor enorme Herausforderungen gestellt. In relativ kurzer Zeit 
mussten zahlreiche Lösungen für neuartige und komplexe Problemlagen gefunden werden.  
Stärker als je  zuvor beeinflusste dabei die Gesundheitspolitik das Leben. Auf allen Ebenen wurden 
Regelungen, Gesetze, Maßnahmen und Verordnungen verabschiedet, mit dem Ziel , die Pandemie 
einzudämmen und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Viele Herausforderungen entstanden 
allerdings nicht erst durch die Pandemie. Let ztere brachte jedoch Handlungsbedarfe unübersehbar 
und für viele auch spürbar ans Licht, zeigt e aber auch, wie gut das Gesundheitssystem in Deutsch-
land an vielen Stellen aufgestellt ist. 
Im Juni 2022 wurde der Evaluationsbericht des Sachverständigenausschu sses nach 
§5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht, in dem dargestellt wurde, inwieweit die jeweils 
geltenden Rechtsgrundlagen es ermöglicht haben, in verfassungsgemäßer, geeigneter und effektiver 
Weise auf die Pandemie zu reagieren.1 
Den weitreichenden Auswirkungen auf die Arbeit im Gesundheitssektor und die gesundheitliche Ver-
sorgung der Menschen der Stadt Münster nahm sich die kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) im 
Juni 2021 an. In dieser Sitzung wurde vereinbart, dass sich eine Projektgruppe mit der Fragestellung 
„Was haben wir aus der Pandemie gelernt?“ befasst. Dazu sollten laut Beschluss der KGK Institutio-
nen des münsterschen Gesundheitssektors – wie Krankenhäuser, Praxen, Apotheken und andere 
Einrichtungen – befragt werden, um k onkrete Hinweise zu Problemen und Erkenntnissen im Pande-
mieverlauf, aber auch Einschätzungen der Lage, für Münster zu erhalten. 
                                                 
1 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss
/ 220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf (Stand: 03/2023)  
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
02.08.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Schulze Kalthoff  
Telefon: 492-5300 
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0441/2023 
Dazu wurde mit Unterstützung des Stadtplanungsamtes eine Online -Befragung eingerichtet und die 
im münsterschen Gesundheitssektor  tätigen Institutionen über die Mitglieder der KGK sowie der 
PSAG zur Teilnahme von August bis Oktober 2022 aufgerufen. 
Insgesamt beteiligten sich 266 Personen an der Befragung. In der Sitzung der KGK am 21.06.2023 
wurde der Ergebnisbericht vorgestellt (Wegen seines Umfanges wird der Bericht nur in digitaler Form 
als Anlage zur Vorlage V/0441/2023 im Ratsinformationssystem beigefügt). 
Die Ergebnisse der Befragung erlauben nicht nur eine Rückschau auf die gemachten Pandemieerfah-
rungen, sondern geben auch Hinweise zur verbesserten Vorbereitung auf künftige Pandemien. 
Durch die sektoral bedingte Vielfalt des Gesundheitswesens zeigt sich jedoch, dass keine übergrei-
fenden Handlungsempfehlungen von Seiten der Projektgruppe formuliert werden konnten. Aus die-
sem Grund wurden – ergänzend zum Ergebnisbericht – die institutionsvertretenden Teilnehmenden 
sieben verschiedenen Institutionsgruppen zugeordnet und die geschlossenen Fragen nochmals spe-
zifisch ausgewertet: 
1. Apotheken 
2. Beratungsstellen, Selbsthilfe, Therapiepraxen 
3. besondere Wohnformen, ambulanter Dienst der Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe 
4. haus-, kinder-, fachärztliche Praxen 
5. Krankenhäuser 
6. (teil-)stationäre, Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften, ambulanter Pflegedienst 
7. zahnärztliche Praxen 
Diese sektorspezifischen Ergebnisse wurden den vertretenden Mitgliedern der KGK nach Abstim-
mung des Verfahrens in der Gesundheitskonferenz im August 23 zur Verfügung gestellt, so dass je-
der Zuständigkeitsbereich die Ergebnisse und Hinweise/Appelle für sich wahrnehmen, bewerten und 
Verbesserungen nach Möglichkeit umsetzen kann.  
Laut § 3 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) verpflichten sich die 
Mitglieder, die Informationen aus der KGK zeitnah an die entsendenden Gremien bzw. Institutio nen 
weiterzugeben. Um einen Überblick über die Res onanz auf die Ergebnisse der Umfrage zu bekom-
men, wird ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung der KGK in 2024 dafür vorgesehen. Die Mitglieder 
werden aufgefordert, über die Diskussionen und Reaktionen aus ih ren entsendenden Gremien bzw. 
Institutionen zu berichten.  
Das Gesundheitsamt wird insbesondere die spezifisch an es selbst gerichteten Rückmeldungen im 
Rahmen seines zukünftigen Pandemie- und Krisenmanagements einbeziehen und hierüber berichten.  
Dieser Bericht wurde nicht nur auf kommunaler Ebene breit gestreut. Er wurde auch dem Dezernat 24 
der Bezirksregierung und der Landesgesundheitskonferenz übergeben, in der Hoffnung, dass in zu-
künftigen Pandemien die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen des öffentlichen Gesundheits-
wesens noch besser gelingt. 
Parallel zu den Aktivitäten im Rahmen der örtlichen Gesundheitskonferenz sind im Rahmen des im 
September 2020 vom Bund und den Ländern gemeinsam verabschiedeten „Pakts für den öffentlichen 
Gesundheitsdienst (ÖGD)“ mit den dort bereit gestellten Mitteln umfangreiche Maßnahmen zur per-
sonellen Stärkung, Intensivierung der Digitalisierung und zur organisatorischen Weiterentwicklung 
des Gesundheitsamtes begonnen worden. Das Gesundheitsamt hat gem. den bundes - und landes-
rechtlichen Vorgaben in mehreren „Tranchen“ seit 2021 entsprechende Förderanträge gestellt, die 
durchweg bewilligt wurden. Die Umsetzung der aus dem Pakt für den ÖGD geförderten Maßnahmen 
bezieht sich auf einen Zeitraum bis 2026.  
Insgesamt kann damit ein Personalaufwuchs im Umfang von 21 Stellen sukzessive finanziert werden. 
Die Einrichtung der entsprechenden Stellen ist im Rahmen der letztjährigen Stellenplanberatungen 
erfolgt. Die Stellenbesetzung dauert noch an. 
Die Verwendung der Fördermittel zur Digitalisierung erfolgt gemäß den je nach Förderprogramm un-
terschiedlichen Vorgaben. Es stellt durchaus eine große Herausforderung dar, den angestrebten

- 3 - 
V/0441/2023 
„Modernisierungsschub“ unter den Rahmenbedingungen der jeweils sehr kurzen Fristen sowohl zur 
Einreichung der Anträge als auch zur Realisierung der Maßnahmen zu erreichen.  
Um die intensiv angestoßenen Entwicklungsprozesse zu unterstützen und weiterzuentwickeln ist ent-
schieden worden, die interne Struktur des Gesundheitsamtes daraufhin anzupassen. Es sind aktuell 
eine eigene Fachstelle für die „Aufgaben zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, zur Hygiene-
überwachung und für den gesundheitlichen Umweltschutz“ sowie eine direkt der Amtsleitung zuge-
ordnete Fachstelle zur Leitung des Gesamtprojekts „Gesundheitsamt 2026“ eingerichtet worden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Bericht über das Umfrageergebnis „Was haben wir aus der Pandemie gelernt?“ 
Wegen seines Umfanges wird der Bericht nur in digitaler Form als Anlage zur Vorlage V/0441/2023 
im Ratsinformationssystem beigefügt.

Anlage A

1240 Zeichen

Anlage A zur V/0441/2023 
Kurzüberblick 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) hat 2022 beschlossen, eine Umfrage unter der im 
Gesundheitswesen tätigen Einrichtungen durchzuführen. Das Thema sollte sein: „Was haben wir 
aus der Pandemie gelernt?“. Das Umfrageergebnis ist am 21.06.2023 in der KGK vorgestellt wor-
den. Dieser Bericht stellt das Ergebnis und das weitere Vorgehen dar. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Umfrage soll das Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Gesundheit der Bevölke-
rung zu schützen erreicht werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Ergebnisbericht_Was haben wir aus der Pandemie gelernt_KGK Münster_23-07-27

101576 Zeichen

„Was haben wir aus der Pandemie 
gelernt?“ 
Ergebnisse der Online-Befragung der kommunalen 
Gesundheitskonferenz Münster

2 
Inhalt 
 
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... 4  
1 Projektgruppe ...................................................................................................... 5  
1.1 Permanente Mitglieder ........................................................................................ 5  
1.2 Koordination und Redaktion ................................................................................ 5  
2 Einführung ........................................................................................................... 6  
3 Verlauf der Corona-Pandemie ............................................................................. 6  
4 Befragung ........................................................................................................... 8  
4.1 Übergeordnete Fragestellung .............................................................................. 8  
4.2 Sampling ............................................................................................................. 8  
4.3 Erhebungsmethode ............................................................................................. 9  
4.4 Fragebogenentwicklung ...................................................................................... 9  
4.5 Befragungsdurchführung ..................................................................................... 9  
4.6 Auswertung ......................................................................................................... 9  
4.7 Limitation ............................................................................................................10  
5 Ergebnisse .........................................................................................................10  
5.1 Strukturdaten......................................................................................................10  
5.2 Materielle und personelle Ausstattung ................................................................12 
5.2.1 Qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten ........................................12 
5.2.2 Personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne- oder Isolations-Anordnung 13 
5.2.3 Sonderverfahren ............................................................................................13  
5.3 Infrastruktur ........................................................................................................15  
5.3.1 Bauliche Voraussetzungen - Lüftungsmöglichkeiten ......................................15 
5.3.2 Bauliche Voraussetzungen – Abstandsgebot .................................................15 
5.3.3 Bauliche Voraussetzungen – getrennte Versorgung von Personen mit  
Covid-19 ........................................................................................................16  
5.3.4 Bauliche Voraussetzungen – sonstige Kontaktminimierung ...........................16 
5.3.5 Bauliche Voraussetzungen – Umbau-/ Anpassungsarbeiten ..........................17 
5.4 Kommunikation / Information inkl. telematische Infrastruktur ..............................18 
5.4.1 Informationsqualität .......................................................................................18  
5.4.2 Informationskanäle ........................................................................................18  
5.4.3 Informationen zu angeordneten Maßnahmen ................................................20  
5.4.4 Kommunikation mit anderen Einrichtungen der gleichen Art ..........................22 
5.4.5 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Erreichbarkeit ............................24 
5.4.6 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Freundlichkeit ............................25 
5.4.7 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Beratungskompetenz ................25 
5.4.8 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Informationsweitergabe .............26 
5.4.9 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Wünsche ...................................26 
5.4.10 Bewertung der IT-Ausstattung .......................................................................27  
5.4.11 Positive Erfahrungen im Bereich Information und Kommunikation während  
der Pandemie ................................................................................................28

3 
 
5.4.12 Negative Erfahrungen im Bereich Information und Kommunikation während 
der Pandemie ................................................................................................28  
5.5 Umsetzbarkeit angeordneter Maßnahmen und Empfehlungen ...........................29 
5.5.1 Maßnahmen und Empfehlungen – Nachvollziehbarkeit .................................29 
5.5.2 Maßnahmen und Empfehlungen – Verständlichkeit .......................................30 
5.5.3 Maßnahmen und Empfehlungen – Umsetzbarkeit .........................................30 
5.5.4 Maßnahmen und Empfehlungen – Vertretbarkeit gegenüber der Klientel ......31 
5.5.5 Maßnahmen und Empfehlungen – Vertretbarkeit gegenüber Mitarbeitenden.31 
5.6 Veränderungen und Herausforderungen in der adressatenbezogenen Arbeit  ...32 
5.6.1 Gravierende, pandemiebedingte Einschränkungen .......................................32  
5.6.2 Neue Herausforderungen für die optimale gesundheitliche Versorgung  
durch die Pandemie .......................................................................................33  
5.6.3 Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage .......................................34  
5.7 Resümee aus der Pandemie ..............................................................................35  
6 Zusammenfassung / Diskussion .........................................................................37 
7 Ausblick ..............................................................................................................40  
ANLAGE I – beteiligte Institutionen und Einrichtungen .........................................................41 
ANLAGE II - Fragebogen .....................................................................................................42

4 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1:   Laborbestätigte Covid-19-Fälle in Münster - Zeitverlauf .................................. 7 
Abbildung 2:   Laborbestätigte Covid-19-Fälle in Münster - Übersichtstabelle ....................... 8 
Abbildung 3:   Gremium ........................................................................................................ 10 
Abbildung 4:   Tätigkeitsbereich ............................................................................................ 11 
Abbildung 5:   Funktion für / in der Institution ........................................................................11 
Abbildung 6:   Qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten hinsichtlich materieller 
Ausstattung ................................................................................................... 12 
Abbildung 7:   Personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen
 ...................................................................................................................... 13 
Abbildung 8:   Sonderverfahren bei Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen ...................14 
Abbildung 9:   Zufriedenheit mit Sonderverfahren .................................................................14 
Abbildung 10: Bauliche Voraussetzungen – Lüftungsmöglichkeiten .....................................15 
Abbildung 11: Bauliche Voraussetzungen – Abstandsgebot .................................................16 
Abbildung 12: Bauliche Voraussetzungen – getrennte Versorgung von Personen mit  
Covid-19 ........................................................................................................ 16 
Abbildung 13: Bauliche Voraussetzungen – sonstige Kontaktminimierung ...........................17 
Abbildung 14: Bauliche Voraussetzung – Umbau-/ Anpassungsarbeiten ..............................17 
Abbildung 15: Informationsqualität während der Pandemie ..................................................18 
Abbildung 16: Informationskanäle ........................................................................................ 19 
Abbildung 17: Übermittlung von Informationen zu angeordneten Maßnahmen .....................20 
Abbildung 18: Kommunikation mit Einrichtungen der gleichen Art ........................................22 
Abbildung 19: Kommunikation mit übergeordneten Institutionen / Weisungsgebern .............22 
Abbildung 20: Kommunikation mit der Stadtverwaltung Münster ..........................................23 
Abbildung 21: Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ........................................................... 25 
Abbildung 22: Freundlichkeit des Gesundheitsamtes ........................................................... 25 
Abbildung 23: Beratungskompetenz des Gesundheitsamtes ................................................26 
Abbildung 24: Informationsweitergabe des Gesundheitsamtes .............................................26 
Abbildung 25: Eignung der IT-Ausstattung für die Pandemie ................................................27 
Abbildung 26: Lösung der IT-Herausforderungen .................................................................28 
Abbildung 27: Nachvollziehbarkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen .......30 
Abbildung 28: Verständlichkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen .............30 
Abbildung 29: Umsetzbarkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen ...............31 
Abbildung 30: Vertretbarkeit gegenüber Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen von 
angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen .............................................31 
Abbildung 31: Vertretbarkeit gegenüber Mitarbeitenden von angeordneten Maßnahmen und 
Empfehlungen ............................................................................................... 32 
Abbildung 32: Neue Herausforderungen für die optimale gesundheitliche Versorgung .........33 
Abbildung 33: Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage ........................................34

5 
1 Projektgruppe 
1.1 Permanente Mitglieder 
Name Institution 
Andor, Dr. Tanja SPD 
Böswald, Dr. Michael 
Huhn, Dr. Gerhard Ärztekammer WL 
Diedenhofen, Jeanette Gesundheits- und Veterinäramt 
Guarin Velasquez, Dr. Laura Milena Integrationsrat der Stadt Münster 
Harbecke, Jan 
Plassmann, Angelika Apothekerkammer WL 
Haverkock, Tim Ratsgruppe Volt 
Kempe, Brigitte Gesundheits- und Veterinäramt 
Lange, Dr. Stephan 
Settelmayer, Dr. Jutta LWL-Klinik 
Letzel, Florian AG Wohlfahrt 
Oen, Dr. Hendrik Kassenärztliche Vereinigung WL 
Scholthaus, Frank Internationale Fraktion Die Partei/ÖDP 
Schulte-Sienbeck, Verena Sozialamt 
Schulze Kalthoff, Dr. Norbert Gesundheits- und Veterinäramt 
Wolfgarten, Peter CDU 
1.2 Koordination und Redaktion 
Ansprechpartner Kontaktdaten 
Diedenhofen, Jeanette 
Gesundheits- und Veterinäramt 
 
Tel.: 0251 / 4 92 – 53 68 
E-Mail: diedenhofen@stadt-muenster.de 
Kempe, Brigitte 
Gesundheits- und Veterinäramt 
 
Tel.: 0251 / 4 92 – 53 06 
E-Mail: kempeb@stadt-muenster.de 
Dr. Schulze Kalthoff, Norbert 
Gesundheits- und Veterinäramt 
 
Tel.: 0251 / 4 92 – 53 00 
E-Mail: SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de 
Mit freundlicher Unterstützung durch 
Dr. Grit Müller und Werner Schemmick 
Stadtplanungsamt

6 
2 Einführung 
Die Corona-Pandemie hat Deutschland vor enorme Herausforderungen gestellt. In relativ 
kurzer Zeit mussten politische Entscheiderinnen und Entscheider Lösungen für neuartige, 
komplexe Problemlagen finden. Mit dem Ziel, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu 
schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, wurden viele 
Maßnahmen eingeführt, die teilweise erheblich in den Alltag und die Grundrechte der 
Bevölkerung eingriffen. 
Stärker als je zuvor beeinflusste Gesundheitspolitik das Leben. Auf allen Ebenen wurden 
Regelungen, Gesetze, Maßnahmen und Verordnungen verabschiedet, mit dem Ziel, die 
Pandemie einzudämmen und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Viele 
Herausforderungen entstanden nicht erst durch die Pandemie. Letztere brachte jedoch 
Handlungsbedarfe unübersehbar und für viele auch spürbar ans Licht, zeigte aber auch, wie 
gut das Gesundheitssystem in Deutschland an vielen Stellen aufgestellt ist. 
Im Juni 2022 wurde der Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses nach 
§5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht, in dem erarbeitet wurde, inwieweit die 
jeweils geltenden Rechtsgrundlagen es ermöglicht haben, in verfassungsgemäßer, 
geeigneter und effektiver Weise auf die Pandemie zu reagieren.1 
Den weitreichenden Auswirkungen auf die Arbeit im Gesundheitssektor und die 
gesundheitliche Versorgung der Menschen der Stadt Münster nahm sich die kommunale 
Gesundheitskonferenz (KGK) im Juni 2021 an. In der Sitzung wurde vereinbart, dass sich 
eine Projektgruppe mit der Fragestellung „Was haben wir aus der Pandemie gelernt?“ 
befassen wird. Dazu sollten laut Beschluss der KGK Institutionen des münsterschen 
Gesundheitssektors – wie Krankenhäuser, Praxen, Apotheken und Einrichtungen – befragt 
werden, um konkrete Hinweise zu Problemen und Erkenntnissen im Pandemieverlauf, aber 
auch Einschätzungen der Lage, für Münster zu erhalten. Die Projektgruppe wurde von der 
KGK beauftragt, entsprechend Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und an der 
Umsetzung dieser mitzuwirken. 
3 Verlauf der Corona-Pandemie 2 
Am 11. März 2020 wurde der Ausbruch des neuartigen Coronavirus von der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Pandemie erklärt, am 25. März 2020 stellte der 
Bundestag erstmalig gem. §5 Abs. 1 IfSG die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ 
fest, die aufgrund weiterer Beschlüsse bis zum 25. November 2021 in Kraft war. 
Bis Juni 2022 verlief die COVID-19-Pandemie in Deutschland in fünf Wellen. Mit der ersten 
Infektionswelle wurde Mitte März 2020 ein erster mehrwöchiger Lockdown verhängt, der mit 
zahlreichen Kontaktbeschränkungen verbunden war. Am 29. April 2020 wurde dann 
bundesweit eine Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Ab 
Mai 2020 standen Tests für symptomlos Infizierte zum Nachweis von COVID-19 zur 
Verfügung. Zudem wurden „AHA-Regeln“ als Schutzmaßnahmen eingeführt. Diese bezogen 
sich auf das Abstandhalten, Händewaschen und die Hygiene beim Niesen und Husten sowie 
das Tragen von Alltagsmasken und später medizinischen bzw. FFP2-Masken. Im Juni 2020 
wurde die Corona-Warn-App auf freiwilliger Basis eingeführt, fachlich begleitet durch das 
Robert Koch Institut (RKI). Viele Einrichtungen etablierten Hygiene- und Lüftungskonzepte. 
Nach Abklingen der ersten Welle waren die Inzidenzen im Sommer 2020 relativ niedrig. Ab 
Oktober 2020 stiegen die Fallzahlen wieder an und die zweite Welle erreichte im Dezember 
2020 ihren Höhepunkt. Dies hatte erneute Kontaktbeschränkungen mit Schließungen im 
                                                
1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/ 
220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf (Stand: 03/2023) 
2 Auszug aus „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik – Bericht des 
Sachverständigenausschusses nach §5 Abs. 9 IfSG“ (Link s.o.)

7 
Kultur-, Bildungs- und Sportbereich sowie in der Gastronomie und dem Einzelhandel zur 
Folge. Anfang November 2020 wurde zunächst ein Lockdown „light“ verhängt, der im 
Dezember in den zweiten härteren Lockdown überging. 
Ende 2020 stand der erste Impfstoff gegen das Corona-Virus zur Verfügung und „die größte 
Impfkampagne der deutschen Geschichte“ lief an.3 
Zu Jahresbeginn 2021 gingen die Fallzahlen zurück, im März 2021 stiegen die Inzidenzen 
wieder an, und es kam zur dritten Welle, in der die Alpha-Virusvariante B.1.1.7 vorherrschte. 
Von März 2021 – mit einer kurzen Unterbrechung im Oktober und November – bis Oktober 
2022 bestand das Angebot kostenloser Bürgertests in Testzentren. Die dritte Welle endete 
im Mai 2021 und die Infektionszahlen blieben im Sommer niedrig. 
Ende Oktober 2021 baute sich die vierte Welle auf und die 7-Tage-Inzidenz stieg auf über 
400. Zu Ende November 2021 wurde die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr und 
am Arbeitsplatz eingeführt, die einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder die 
Bescheinigung über einen negativen Corona-Test verlangte. 
Die vierte Welle ging fließend über in die fünfte Welle mit einer Dominanz der Omikron-
Variante ab Anfang Januar 2022. Die Fallzahlen stiegen auf neue Höchstwerte bis über 
1.800, da die Omikron-Variante sehr viel infektiöser als alle vorherigen Virusvarianten war. 
Todesfälle und Hospitalisierungen stiegen jedoch nicht entsprechend an, da die Omikron-
Variante mildere Krankheitsverläufe hervorrief und die Impfungen auch hier vor schweren 
Verläufen schützte. 
Ab dem 16. März 2022 galt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine 
einrichtungsbezogene Impfpflicht, um insbesondere hochbetagte Menschen, 
pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten 
vor dem deutlich erhöhten Risiko für schwere, ggf. auch tödlichen COVID-19 
Krankheitsverläufen zu schützen (vulnerable Personengruppen). 
In Münster wurden laut Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) (Stichtag: 
29.11.2022) 138.661 Covid-19-Fälle laborbestätigt. 238 Menschen verstarben an diesem 
Virus. 
 
Abbildung 14: Laborbestätigte Covid-19-Fälle in Münster - Zeitverlauf 
                                                
3 Quelle: https://www.deutschland.de/de/topic/politik/impfen-in-deutschland-massnahmen-gegen-corona  
(Stand: 29. November 2022) 
4 Quelle: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html (Stand: 29. November 2022)

8 
 
Abbildung 25: Laborbestätigte Covid-19-Fälle in Münster - Übersichtstabelle 
Die beschriebenen sowie alle weiteren aus der Pandemie folgenden Maßnahmen wurden im 
Verlauf durch eine Vielzahl von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Erlassen, etc. 
verabschiedet bzw. veröffentlicht. 
Auf Bundesebene wurden 46 Gesetze und Verordnungen und in NRW zusätzlich seit Anfang 
2020 
 333 Gesetze und Rechtsverordnungen, 
 14 Erlasse und  
 86 Bekanntmachungen  
verabschiedet.6 
4 Befragung 
4.1 Übergeordnete Fragestellung 
Die Projektgruppe der kommunalen Gesundheitskonferenz verabschiedete folgende 
übergeordnete Fragestellung: 
„Was haben wir aus der Pandemie gelernt?“. 
Die Befragung sollte dem Generieren und systematischen Aufbereiten von umfassendem 
und fundiertem Wissen über die Erfahrungen in der Corona-Pandemie dienen.  
Die Projektgruppe definierte als Ziel, aus den Ergebnissen Handlungsbedarfe und -
empfehlungen der Gesundheitsförderung und -versorgung 
 als Folgen der Pandemie und 
 als „Vorbereitung“ auf künftige Pandemien (Resilienz) 
abzuleiten. 
4.2 Sampling 
Als Zielgruppe der Befragung wurden die durch die Mitglieder der kommunalen 
Gesundheitskonferenz (KGK) sowie der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) 
vertretenen Institutionen des Gesundheitswesens in Münster bestimmt. Aufgrund der 
Komplexität und der zur Verfügung stehenden, eingeschränkten Kapazitäten wurden 
Institutionen aus dem Bildungs- und Arbeitsbereich sowie die Stadtverwaltung aus der 
Befragung ausgeschlossen. 
                                                
5 Quelle: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html (Stand: 29. November 2022) 
6 Quelle: https://recht.nrw.de/ (Stand: 29. November 2022)

9 
Als definierte Institutionen wurden entsprechend alle Einrichtungen der kommunalen 
Gesundheitsversorgung mit Praxisbetrieben, Krankenhäusern, Apotheken, Beratungs- und 
Selbsthilfestellen, Kommissionen, ambulanten und stationären Gesundheits- und 
Pflegeeinrichtungen definiert (siehe Anlage I). 
4.3 Erhebungsmethode 
Als Methode wurde eine anonyme Online-Befragung gewählt. Dabei wurde ein Methodenmix 
aus offenen und geschlossenen Fragen gewählt. 
4.4 Fragebogenentwicklung 
Die Projektgruppe der KGK beschloss, dass in der Befragung qualitative und möglichst in die 
Zukunft gerichtete Fragestellungen, die kommunalen Strukturen betreffend, im Fokus stehen. 
Für die Befragung wurden folgende Themenschwerpunkte festgelegt: 
 materielle und personelle Ausstattung 
 Kommunikation und Information inkl. telematischer Infrastruktur 
 Umsetzbarkeit angeordneter Maßnahmen und Empfehlungen 
 Veränderungen und Herausforderungen in der adressatenbezogenen Arbeit sowie 
Auswirkungen auf die Beratung und Behandlung der in Anspruch nehmenden 
Personen inkl. Post-Covid  
 Erfahrungsbericht und Fazit 
Auf der Grundlage des von der Projektgruppe verabschiedeten Konzeptes und den 
abgestimmten Themenschwerpunkten wurde ein Fragenkatalog durch das Gesundheitsamt 
entworfen. Die Projektgruppenmitglieder wurden – aufgrund der anhaltenden pandemischen 
Lage – schriftlich um Rückmeldung gebeten. Die Rückmeldungen wurden eingearbeitet. 
Die grundsätzliche Teilnahme an der Befragung sowie die Beantwortungen jeder einzelnen 
Frage war freiwillig. Ausschließlich die Frage nach der Institution / Einrichtung wurde als 
Pflichtfrage definiert. 
Die Online-Befragung wurde durch das Stadtplanungsamt erstellt. Der vollständige 
Fragebogen ist der Anlage II zu entnehmen.  
4.5 Befragungsdurchführung 
Mitte August 2022 wurde der Link erstmalig mit der Bitte der Sozial- und 
Gesundheitsdezernentin um Weiterleitung an die Mitglieder der KGK und der PSAG Münster 
gesandt. Anfang und Mitte September erfolgten Erinnerungen zur Teilnahme. 
Mit Stichtag 28. Oktober 2022 wurde die Online-Befragung geschlossen. 
4.6 Auswertung 
Die mittels Onlinebefragung erfassten Daten wurden für die Dauer der Umfrage bei der 
Firma Orbiz Software GmbH (www.2ask.com) gespeichert, durch die Stadt Münster 
heruntergeladen und anschließend bei der Firma Orbiz Software GmbH gelöscht. 
Die rein statistische Datendarstellung erfolgte über das Stadtplanungsamt mit SPSS. Die 
Datenauswertung wurde durch das Gesundheitsamt mit Excel vorgenommen. Die qualitative 
Datendarstellung der offenen Fragen erfolgte in Anlehnung an die Kriterien der qualitativen 
Inhaltsanalyse nach Mayring. 
Alle Daten wurden ausschließlich zum Zweck der Auswertung erhoben und gespeichert. Die 
von der Stadt Münster erhobenen Daten wurden bzw. werden gelöscht, wenn sie für die 
Durchführung der ausgewählten Transaktion nicht mehr benötigt werden und rechtliche

10 
Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. In keinem Fall erfolgt eine Weitergabe oder 
Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte. 
Die Ergebnisse wurden anonymisiert ausgewertet. 
Nach der Auswertung der Ergebnisse sowie der Erstellung des ersten Berichts durch das 
Gesundheits- und Veterinäramt Münster, erfolgte ab März 2023 die Weitergabe an die 
Mitglieder der Projektgruppe. Gemeinsam wurden die abschließende Diskussion der 
Ergebnisse sowie die entsprechenden Handlungsempfehlungen formuliert. 
4.7 Limitation 
Aufgrund der Vertretungskommunikation (Weiterleitung des Befragungslinks über die 
Mitglieder der KGK und PSAG) sowie teilweise nicht vollständig vorliegenden Kontaktdaten 
der definierten Zielgruppe konnten keine adäquaten Angaben über die Rücklaufquoten 
und/oder Beteiligungsquoten der Institutionen und Einrichtungen, an die sich diese 
Befragung richtete, getroffen werden. 
Bei nachfolgenden O-Tönen und bei Zitaten aus den Antworten wurden Korrekturen bzgl. 
Rechtschreibung und Grammatik durchgeführt. 
5 Ergebnisse 
Im Folgenden werden die quantitativen und qualitativen Ergebnisse aus der Online-
Befragung zusammenfassend dargestellt.  
5.1 Strukturdaten 
Insgesamt nahmen 266 Personen aus Institutionen und Einrichtungen des 
Gesundheitswesens in Münster und in Vertretung dieser an der Online-Befragung teil. 
Wie in Abbildung 3 dargestellt, gaben 70 Personen (26%) an, in der kommunalen 
Gesundheitskonferenz, 36 Personen (14%) in der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und 
elf Personen (4%) in beiden Gremien vertreten zu werden. 148 Personen (56%) machten 
hierzu keine Angaben, eine Person beantwortete diese Frage nicht. 
 
Abbildung 3: Gremium 
Wie Abbildung 4 zu entnehmen, beteiligten sich für in Münster ansässige Apotheken zwölf 
Personen an der Online-Befragung. Haus-, kinder- und fachärztliche Praxen wurden von 53 
Personen vertreten. Am häufigsten nahmen Personen aus zahnärztlichen Praxen (n=58) teil. 
Beratungsstellen wurden von 20 Personen, besondere Wohnform der Eingliederungshilfe 
von 13 und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe von 18 Personen vertreten. Für die 
Münsteraner Krankenhäuser beteiligten sich 25 Personen an der Online-Befragung. Der 
70
36
11
148
1
In welchem Gremium werden Sie vertreten?
Kommunale Gesundheitskonferenz
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
Kommunale Gesundheitskonferenz &
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
keine Angaben
Frage nicht beantwortet

11 
pflegerische Bereich (stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, 
Pflegewohngemeinschaften und ambulanter Pflegedienst) wurde von 53 antwortgebenden 
Personen vertreten. Vier Personen nahmen aus dem Bereich der Selbsthilfe, 35 Personen 
nahmen für Therapiepraxen an der Befragung teil. Von 18 Personen wurden andere 
Institutionen vertreten, die aus Gründen der Anonymisierung nicht weiter benannt werden. 
 
Abbildung 4: Tätigkeitsbereich 
Wie in Abbildung 5 dargestellt, übten 29 Befragte die Funktion der Geschäftsführung bzw. 
des Vorstandes der von ihnen vertretenen Institution aus. 187 Personen ordneten sich der 
Funktion der Leitung, der Inhaberin bzw. des Inhabers oder der stellvertretenden Leitung der 
Institution zu. 47 Personen antworteten laut eigenen Angaben als Mitarbeitende, fünf 
Personen als Sprechende der Institution. Fünf Personen spezifizierten darüber hinaus die 
Funktion für bzw. in der von ihnen vertretenen Institution. 
 
Abbildung 5: Funktion für / in der Institution 
245 Personen gaben an eine Institution bei dieser Befragung zu vertreten. 14 Personen 
vertraten zwei Institutionen und sieben Personen antworteten für drei bis zehn Institutionen. 
12
13
14
26
58
20
13
18
25
27
12
4
10
4
35
18
0 10 20 30 40 50 60 70
Apotheke
hausärztliche Praxis
kinderärztliche Praxis
fachärztliche Praxis
zahnärztliche Praxis
Beratungsstelle
besondere Wohnform der Eingliederungshilfe
ambulanter Dienst der Eingliederungshilfe
Krankenhaus
stationäre Pflegeeinrichtung
teilstationäre Pflegeeinrichtung
Pflegewohngemeinschaft
ambulanter Pflegedienst
Selbsthilfe
Therapiepraxis
andere (offene Frage)
In welchem Bereich sind Sie tätig? Für welche Institution(en) 
beantworten Sie diesen Fragebogen? (Mehrfachnennung möglich)
29
187
47
5
7
0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200
Geschäftsführung / Vorstand
Leitung / Inhaber*in / stellvertretende Leitung
Mitarbeiter*in
Sprecher*in der Institution
andere (offene Frage)
Welche Funktion üben Sie aus? (Mehrfachnennung möglich)

12 
5.2 Materielle und personelle Ausstattung 
5.2.1 Qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten 
Auf die Frage, ob aktuell qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten hinsichtlich 
materieller Ausstattung (bspw. Schutzkleidung, Test Kits, Impfangebot, 
Untersuchungsmaterial) in der Institution bestehen, gaben, wie in Abbildung 6 dargestellt, 
61% der Teilnehmenden an, dass dies „gar nicht“ der Fall sei. 17% bescheinigten 
Schwierigkeiten in geringem Umfang, 14% antworteten mit „zum Teil“. 3% der 
Teilnehmenden bescheinigten für ihre Institution Schwierigkeiten „in großem“, 2% in „sehr 
großem Umfang“. Neun Personen (3%) beantworteten diese Frage für ihre Institution(en) 
nicht. 
 
Abbildung 6: Qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten hinsichtlich materieller Ausstattung 
Die offene Nachfrage, was fehlte bzw. worin die Schwierigkeiten liegen würden, wurde von 
23% der Befragten sehr differenziert beantwortet. In der Mehrheit der Rückmeldungen 
wurden neben der Beschaffung von Schutzausrüstung (FFP2-Masken, FFP2-Masken in 
Nicht-Standard-Maßen, Schutzkleidung, Handschuhe, etc.) auch fehlende Kostenübernahme 
/ -erstattung und / oder gestiegene Kosten für Materialien als aktuelle, materielle 
Schwierigkeiten genannt. Mangelnde Verfügbarkeit, lange Lieferzeiten und schlechte bzw. 
nachlassende Qualität wurden vereinzelter als aktuelle, materielle Schwierigkeit definiert. 
Darüber hinaus wurden außerdem fehlende Tests und Informationen, Personal, digitale 
Gruppenlösungen, Laborressourcen und Bezugsadressen als aktuelle, materielle 
Schwierigkeit angegeben. 
O-Töne: 
„Schutzausrüstung, Hygieneartikel für Patienten, Desinfektionsmittel, finanzielle 
Unterstützung für die Verbesserung zu einer hygienisch sicheren Praxis.“ 
„Es fehlt an Bezugsadressen für jede Form von Schutzmaterial und Tests.  
Es fehlt an kostengünstigen Angeboten und leichten Beschaffungswegen (eine Adresse für 
Alles)“  
„FFP2 Schutzmasken, Infos über neue Impfstoffe, Infos kurz und eindeutig über gesetzliche 
Vorschriften“ 
  
2%
3%
14%
17%
61%
3%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%
in sehr großem Umfang
in großem Umfang
zum Teil
in geringem Umfang
gar nicht
keine Angabe
Qualitative und / oder quantitative Schwierigkeiten 
hinsichtlich materieller Ausstattung

13 
5.2.2 Personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne- oder Isolations-Anordnung 
Die Frage „Bestehen aufgrund von Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen über das 
übliche Maß hinausgehende personelle Engpässe?“ wurde different, jedoch mit einer 
Tendenz in den bejahenden Bereich beantwortet.  
Wie in Abbildung 7 dargestellt, gaben 33% der Teilnehmenden eine Häufigkeit von „immer“ 
(9%) bzw. „oft“ (24%) an. 32% der Befragten gaben an, dass dies „manchmal“ der Fall wäre, 
während 27% der Befragten dies mit „selten“ (19%) oder „nie“ (8%) einschätzten. Zwölf 
Personen (9%) antworteten auf diese Frage nicht. 
 
Abbildung 7: Personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen 
Die gravierendsten Auswirkungen dieser personellen Engpässe wurden im Rahmen einer 
offenen Frage von 71% der Teilnehmenden detailliert beantwortet. 
Die Mehrheit der Rückmeldungen bezog sich über alle Institutionen hinweg auf eine 
schlechtere Versorgung der Klientel. Als Gründe wurden notwendige Leistungskürzungen, 
Terminabsagen, Praxisschließungen und / oder auch längere Wartezeiten aufgrund von 
personellen Engpässen durch Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen genannt. Darüber 
hinaus wurde von einer erhöhten Belastung bis Überlastung der verbleibenden 
Mitarbeitenden berichtet.  
Allgemeiner Personalmangel und ein erhöhter bürokratischer Aufwand wurden vereinzelt als 
gravierende Auswirkungen aufgrund von Quarantäne- und Isolations-Anordnungen, ebenso 
wie eine steigende Unzufriedenheit und Unsicherheit bei der Klientel, aber auch bei den 
Mitarbeitenden, genannt. Eine kleinere Anzahl von Personen berichtete hier von finanziellen 
Verlusten (Honorarverluste, etc.) und Schwierigkeiten in der Planung sowie fehlende Zeiten 
für Austausch und Führungsaufgaben. 
O-Töne: 
„Leistungen können aufgrund von Quarantänen nicht erbracht werden. Daraus ergeben sich 
Probleme in der adäquaten Versorgung unserer Klient*innen und wirtschaftliche Probleme, 
da nicht erbrachte Leistungen nicht finanziert werden.“ 
„Mitarbeitende auf allen Ebenen sind permanent und das seit nun mehr als 2 Jahren 
überbelastet. Die Krankmeldungen sind weit über dem Durchschnitt. Mitarbeitende/ leitende 
Mitarbeitende verlassen das Gesundheitswesen.“ 
5.2.3 Sonderverfahren 
Wie in Abbildung 8 dargestellt, gaben 59 antwortende Personen (22%) bei dieser Befragung 
an, dass von ihrer Institution Sonderverfahren bei Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen 
9%
24%
32%
19%
8%
2%
5%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
immer
oft
manchmal
selten
nie
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne- oder 
Isolations-Anordnungen

14 
mit dem Ziel der Fortsetzung der Tätigkeit bzw. schnellen Rückkehr an den Arbeitsplatz für 
Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur angewendet werden konnten. 55% (n=147) 
verneinten diese Frage. 23% der Antwortenden machten hierzu keine Angaben oder 
beantworteten diese Frage nicht. 
 
Abbildung 8: Sonderverfahren bei Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen 
57% der 59 Antwortenden, deren Institution Sonderverfahren bei Quarantäne- oder 
Isolations-Anordnungen anwenden konnten, waren, wie in Abbildung 9 dargestellt, mit dem 
Verfahren der Stadt Münster „eher zufrieden“ oder „zufrieden“. 22% waren „eher 
unzufrieden“ oder „unzufrieden“. 20% machten keine Angaben oder beantworteten diese 
Frage nicht. 
 
Abbildung 9: Zufriedenheit mit Sonderverfahren 
Für ärztliche Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmende Personen 
nannten als Begründungen für ihre positive Bewertung, dass das Verfahren unkompliziert 
und nachvollziehbar mit dem Gesundheitsamt regelbar war. Auch die Kommunikation, die 
gute Erreichbarkeit und das lösungsorientierte Vorgehen wurden von verschiedenen 
Personen positiv hervorgehoben. Als schwierig wurden Begebenheiten genannt, wenn die 
Mitarbeitenden nicht in Münster wohnhaft waren und damit die Zuständigkeit in anderen 
Behörden der Kreise verortet war. 
Einige Personen schätzten die Hürde für Sonderverfahren als hoch bzw. als sehr aufwendig 
bis zur Genehmigung ein und stellten abweichende Regeln von Kreis zu Kreis sowie das 
Verfahren grundsätzlich in Frage. 
  
59
147
37
23
Sonderverfahren bei Quarantäne- oder Isolations-Anordnungen
ja
nein
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
15%
42%
14%
8%
17%
3%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%
zufrieden
eher zufrieden
eher unzufrieden
unzufrieden
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Zufriedenheit mit dem Verfahren zu Sonderverfahren

15 
O-Töne:  
„Die Bearbeitung stellte sich nicht als problematisch dar.“ 
„Wir hatten im ersten Pandemiejahr während des Infektionsgeschehens hier in der 
Einrichtung persönliche Ansprechpartner*innen, die uns engmaschig betreut haben, das war 
hilfreich und eine große Unterstützung im Umgang mit den Infektionen. Trotzdem gab es 
Probleme, sobald Mitarbeitende mit erstem Wohnsitz nicht in Münster lebten und andere 
Gesundheitsämter involviert waren mit anderen Verfahren. Vereinheitlichung oder eine 
zentrale Verantwortung wären da deutlich hilfreicher.“ 
„Bisweilen war die Bearbeitungsdauer lang. Zudem mussten sehr viele Unterlagen 
eingereicht werden.“ 
5.3 Infrastruktur 
Unter dem Themenschwerpunkt „Infrastruktur“ wurden die rein baulichen Voraussetzungen 
in den Einrichtungen und Institutionen bzgl. der Umsetzung der pandemiebedingten 
Schutzmaßnahmen erfasst. 
5.3.1 Bauliche Voraussetzungen - Lüftungsmöglichkeiten 
Die Lüftungsmöglichkeiten in den befragten Institutionen wurden, wie in Abbildung 10 
dargestellt, von den teilnehmenden Personen mehrheitlich als „gut“ (34%) bzw. „sehr gut“ 
(30%) beurteilt. 18% der Teilnehmenden bewerteten diese als „teils gut / teils schlecht“, 4% 
als „schlecht“ (3%) oder „sehr schlecht“ (1%). 14% nahmen hierzu keine Wertung vor. 
 
Abbildung 10: Bauliche Voraussetzungen – Lüftungsmöglichkeiten  
5.3.2 Bauliche Voraussetzungen – Abstandsgebot 
Die baulichen Voraussetzungen für die Einhaltung des Abstandgebotes wurden, wie 
Abbildung 11 zu entnehmen, von 45% der teilnehmenden Personen als „gut“ (28%) oder 
„sehr gut“ (17%) bewertet. 25% bewerteten sie als „teils gut / teils schlecht“ und 15% als 
„schlecht“ (7%) oder „sehr schlecht“ (8%). 15% der Befragten machen hierzu keine Angaben. 
30%
34%
18%
3%
1%
14%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Frage nicht beantwortet
Bauliche Voraussetzungen - Lüftungsmöglichkeit

16 
 
Abbildung 11: Bauliche Voraussetzungen – Abstandsgebot  
5.3.3 Bauliche Voraussetzungen – getrennte Versorgung von Personen mit Covid-19 
Die getrennte Versorgung von Personen mit Covid-19 wurde in der Bewertung der baulichen 
Voraussetzungen wieder divergenter gesehen. 
25% der Antwortenden bewerteten diese, wie in Abbildung 12 dargestellt, in und für ihre 
Institution(en) als „gut“ (13%) oder „sehr gut“ (12%). 15% charakterisierten diese mit „teils 
gut / teils schlecht“, während 22% der Teilnehmenden hierbei die Situation vor Ort als 
„schlecht“ (11%) oder „sehr schlecht“ (10%) einschätzten. 35 % machten hierzu keine 
Angaben oder beantworteten die Frage nicht. 
 
Abbildung 12: Bauliche Voraussetzungen – getrennte Versorgung von Personen mit Covid-19 
5.3.4 Bauliche Voraussetzungen – sonstige Kontaktminimierung 
Die baulichen Voraussetzungen in den befragten Institutionen zu Schutzmaßnahmen der 
sonstigen Kontaktminimierung (Personalumkleiden, Aufenthaltsräume, etc.) wurden von den 
vertretenden Personen eher positiv bewertet.  
Wie in Abbildung 13 dargestellt, bewerten 40% der Antwortenden diese Voraussetzungen als 
„gut“ (31%) oder „sehr gut“ (9%). 20% beurteilten die baulichen Voraussetzungen als „teils 
gut / teils schlecht“, während 15% diese als „schlecht“ (9%) oder „sehr schlecht“ (5%) 
einschätzten. 26% der beteiligten Personen gaben hierzu keine Einschätzung ab. 
17%
28%
25%
7%
8%
1%
14%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Bauliche Voraussetzungen - Abstandsgebot
12%
13%
15%
11%
10%
24%
14%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Bauliche Voraussetzungen - getrennte Versorgung von 
Personen mit Covid-19

17 
 
Abbildung 13: Bauliche Voraussetzungen – sonstige Kontaktminimierung 
5.3.5 Bauliche Voraussetzungen – Umbau-/ Anpassungsarbeiten 
In der Mehrzahl der befragten Institutionen waren laut deren beteiligten Personen Umbau- 
und Anpassungsarbeiten in Folge der Covid-19 Pandemie erforderlich. Abbildung 14 stellt 
die differenzierte Verteilung des Standes der durchgeführten und geplanten Umbau- und 
Anpassungsarbeiten dar. Demnach gaben 18% der Teilnehmenden für ihre Institution(en) 
an, dass Umbau- und Anpassungsarbeiten bereits durchgeführt wurden. 5% der Befragten 
gaben an, dass diese in Planung seien, während 7% antworteten, dass Maßnahmen 
erforderlich, aber noch nicht in konkreter Planung wären. 
In 54% der Institutionen waren keine Umbauarbeiten erforderlich. 16% gaben hierzu keine 
Einschätzung ab. 
 
Abbildung 14: Bauliche Voraussetzung – Umbau-/ Anpassungsarbeiten 
Als bereits durchgeführte Umbauarbeiten wurden in der Mehrheit Maßnahmen zur 
Abgrenzung von Bereichen für Corona-Patientinnen und Patienten und allgemeine 
Schutzmaßnahmen, wie Umstrukturierungen in der Nutzung und Erweiterungen von Räumen 
sowie die Installation von Abstandhaltern und Schutzwänden genannt. Auch Luftfilter wurden 
als Anschaffung zur Sicherung der notwendigen Schutzmaßahmen aufgeführt. 
In Planung befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung vor allem in Krankenhäusern 
konkrete Um- bzw. Neubauten von Infektions- und Kohortierstationen. Pflegeeinrichtungen 
planten Umbaumaßnahmen nach „pandemiekonformem Konzept“ mit unterschiedlichen 
Zuwegungen und Separierungen von Wohngruppen. 
In anderen Institutionen (Apotheken, ärztlichen Praxen und einer Notübernachtungsstelle) 
waren laut den vertretenden Personen Vergrößerungen von Räumlichkeiten im Beratungs-, 
Wartebereich oder im Bereich der Zimmerbelegung in Planung. 
9%
31%
20%
9%
5%
12%
14%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Bauliche Voraussetzungen - sonstige Kontaktminimierung
18%
5%
7%
54%
16%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Ja, es wurden bereits Umbauarbeiten durchgeführt
Ja, es sind Umbauarbeiten in Planung
Ja, es bestehen aber noch keine konkreten Planungen
Nein, es sind keine Umbauarbeiten erforderlich
Frage nicht beantwortet
bauliche Voraussetzungen - Umbau-/Anpassungsarbeiten

18 
Umbau- und Anpassungsmaßnahmen ohne konkrete Planung bezogen sich auf 
Umstrukturierungen in den benötigten Räumen, wie der Abtrennung von Arbeitsbereichen, 
der Schaffung getrennter Eingänge für Mitarbeitende und  Klientel oder der Schaffung von 
zusätzlichen Lüftungsmöglichkeiten. 
O-Töne:  
„Spuckschutz, Personalbereich, Absperrung, Lüftungsgeräte, Abstandslinien“ 
„Anschaffung von Luftfiltern, Umgestaltung der Räumlichkeiten, um ausreichende Abstände 
zu gewährleisten“ 
„Bauliche Abtrennung eines Bereichs zur Behandlung ambulanter Patienten mit Covid-19“ 
5.4 Kommunikation / Information inkl. telematische Infrastruktur 
Unter dem Themenschwerpunkt Kommunikation und Information wurden die 
Informationskanäle sowie die telematische Infrastruktur, also die den Einrichtungen zur 
Verfügung stehenden IT-Voraussetzungen und Telekommunikationsmöglich- und -
fertigkeiten erfragt. 
5.4.1 Informationsqualität 
Die Information während der Pandemie wurde sehr unterschiedlich mit einer leichten 
Tendenz in den positiven Bereich bewertet.  
Abbildung 15 stellt dar, dass 44% der Befragten sich als Institution während der Pandemie 
„teils gut / teils schlecht“ informiert fühlten. 27% stuften die Informationsqualität als „gut“ 
(23%) bzw. „sehr gut“ (4%) ein. Als „schlecht“ bewerteten 7%, als „sehr schlecht“ 6% der 
Befragten die Informationsqualität. 17% der Befragten machten hierzu keine Angaben. 
 
Abbildung 15: Informationsqualität während der Pandemie 
5.4.2 Informationskanäle 
Von den für ihre Institution(en) an der Befragung teilnehmenden Personen wurde 
angegeben, dass diese bis zu sieben verschiedene Informationskanäle benutzten. Wie in 
Abbildung 16 dargestellt, wurden als berufsgruppenunabhängige Informationsquellen 
 die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (56%),  
 das Gesundheitsamt inkl. der Corona-Seite der Stadt Münster (53%),  
 das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MAGS) (51%) und  
 die Bezirksregierung (25%) 
 das RKI (5%) 
4%
23%
44%
7%
6%
1%
16%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Informationsqualität während der Pandemie

19 
genutzt. 
Als vorrangig genutzte Informationskanäle wurden  
 Zeitung, Radio, TV (42%) oder  
 sonstige Social-Media-Kanäle (Twitter, Instagram, etc.) (13%)  
genannt. 
Für einzelne Berufsgruppen spezifischere Informationsquellen waren  
 die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) (42%),  
 die kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer (KZVWL, ZÄK) 
(zusammengefasst 5%),  
 die Apothekerkammer (3%),  
 die WTG-Behörde als Heimaufsicht (16%),  
 die Berufsverbände (11%) oder  
 interne Informationskanäle (wie Arbeitgeber, Krisenstäbe, Klinikdirektor, etc.) (5%). 
Neun Personen machten zu dieser Frage keine Angaben.  
 
Abbildung 16: Informationskanäle 
56%
51%
25%
3%
42%
53%
16%
42%
13%
2%
5%
2%
11%
5%
1%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
BMG
MAGS
Bezirksregierung
Apothekerkammer
KVWL
Gesundheitsamt bzw. Corona-Seite der Stadt Münster
WTG-Behörde
Zeitung, Radio, TV
sonstige Social Media (Twitter, Instagram, etc.)
RKI
Intern
Sonstige
Verbände
KZVWL, ZÄK
Befragte ohne Angaben
Welche Informationskanäle haben Sie zu angeordneten 
Maßnahmen der Pandemiebekämpfung (bspw. Anpassungen 
im Infektionsschutzgesetz, notwendige Hygienemaßnahmen, 
Schließung bzw. Öffnung von Einrichtungen) genutzt? 
(Mehrfachnennungen möglich)

20 
5.4.3 Informationen zu angeordneten Maßnahmen 
Die Übermittlung von Informationen zu angeordneten Maßnahmen der 
Pandemiebekämpfung wurde von den für ihre Institution(en) teilnehmenden Personen mit 
einer leichten Tendenz in den positiven Bereich bewertet. 
Wie in Abbildung 17 dargestellt, bewerteten 41% der befragten Personen die Übermittlung 
der Informationen mit „teils gut / teils schlecht“, 23% mit „gut“ (21%) und „sehr gut“ (2%). 
17% der Befragten sahen hier durch eine Bewertung mit „schlecht“ (12%), „sehr schlecht“ 
(5%) oder der Einschätzung „wir wurden nicht informiert“ (1%) ein Verbesserungspotential. 
19% der an dieser Online-Befragung beteiligten Personen machten für ihre Institution 
diesbezüglich keine Angaben. 
 
Abbildung 17: Übermittlung von Informationen zu angeordneten Maßnahmen 
5.4.3.1 Information zu angeordneten Maßnahmen – besonders gute Informationskanäle 
Als besonders gut funktionierende Informationskanäle wurden von Personen, die die 
Übermittlung von Informationen zu angeordneten Maßnahmen mit „sehr gut“, „gut“ und „teils 
gut / teils schlecht“ bewerteten, die Informationen von Bezirksstellen, Gesundheitsamt, 
Feuerwehr Münster, (kassen-)ärztliche und pharmazeutische Vereinigungen sowie diverse 
Berufs- und Spitzenverbände positiv hervorgehoben. 
Als besonders gut funktionierende Kommunikationswege wurden mehrfach E-Mails von 
unterschiedlichen Kommunikatoren (u.a. Newsletter, Erlassmails als Rundmail) und öffentlich 
zugängliche Informationswege sowie regionale und innerbetriebliche Krisenstäbe genannt. 
Aber auch „alte“ Kommunikationswege, wie Fax, Post und Telefon wurden vereinzelt als 
besonders gut funktionierend identifiziert. 
O-Töne:  
„Erlassmails als Rundmailing, er erreicht direkt alle und persönlich“ 
„Email durch Versorgungswerke“ 
„KVWL, öffentl. rechtl. Medien, Internetseiten des RKI, Landesregierung, Stadt MS, 
Fachverbände“ 
  
2%
21%
41%
12%
5%
1%
1%
18%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Wir wurden nicht informiert.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Übermittlung von Informationen zu angeordneten 
Maßnahmen

21 
5.4.3.2 Information zu angeordneten Maßnahmen – verstärkt einzusetzende 
Informationskanäle 
Über die gesamte Spannweite der vorab bewerteten Qualität der Informationskanäle, 
spezifizierten 20% der teilnehmenden Personen eine Vielzahl von Informationswegen, die in 
Zukunft verstärkt eingesetzt werden sollten.  
Die Mehrzahl sprach sich für online-basierte Informationswege („direkter E-Mail-Kontakt, 
Online-Lösungen in geschützten Plattformen, webbasierte Wege, kommunale Informationen 
z.B. per E-Mail/ Newsletter und kurze Videokonferenzen“) aus. Einzelne Personen regten an, 
„Push Nachrichten über spezielle Apps vergleichsweise NINA“ als neu zu schaffenden 
Informationsweg einzurichten. Aber auch hier wurde vereinzelt die Informationsübermittlung 
über Fax und Telefon als in Zukunft verstärkt einzusetzende Instrumentarien genannt. 
Neben diesen Hinweisen auf verstärkt einzusetzende Informationskanäle wurden vielfältige 
Rückmeldungen zur Qualität der Informationskanäle gespiegelt. Vielfach wurde eine 
zeitnähere Information, einheitliche Informationen und „nicht täglich neue“ sowie gezielte 
Informationen mit einer redaktionell übersichtlich gestalteten Änderungsformatierung und 
Erlasse und Allgemeinverfügungen mit mehr Vorlauf und längeren Fristen zukunftsgerichtet 
gewünscht. 
O-Töne: 
„Mir sind die offiziellen Info-Kanäle wichtig, z.B. per Mail, verständlich (und damit 
ausführlicher als über Twitter) erklärt.“ 
„Am liebsten von Fachverbänden, Kammern, weil diese die jeweilige Situation vor Ort am 
besten überblicken.“ 
„Gesicherte und geschlossene Kommunikationsplattformen mit verschiedenen 
Themenkanälen, die Kommunikation und Dialog bzw. Feedback/Poll erlauben, um eine 
schnelle Experteneinschätzung möglich zu machen.“ 
5.4.3.3 Information zu angeordneten Maßnahmen – Kommunikationsverbesserung 
69% der Personen, die die Übermittlung von Informationen zu angeordneten Maßnahmen 
der Pandemiebekämpfung als „teils gut / teils schlecht“ bzw. „schlecht / sehr schlecht“ oder 
„wir wurden nicht informiert“ bewerteten, spezifizierten verschiedene Stellen hinsichtlich einer 
Verbesserung in der Kommunikation. 
So wurden von anderen vorab als positiv bewertete Informationskanäle, von diesen 
mehrheitlich hinsichtlich Verbesserungspotential benannt. Dazu gehörten in absteigender 
Reihenfolge u.a.: 
 Regierung und Politik 
 Gesundheitsamt bzw. Gesundheitskonferenz der Stadt Münster  
 Berufsorientierte Institutionen (ärztliche Vereinigungen, Kammern, WTG-Behörde 
etc.) 
Auch interne Kommunikationswege und die Qualität der Kommunikation und die Zeitfenster 
von Informationen wurden als verbesserungswürdig identifiziert. Häufig wurde eine 
Widersprüchlichkeit von Aussagen und Informationen kritisiert, die es in Zukunft zu 
korrigieren gäbe. 
O-Töne: 
„Es wäre gut, wenn man die notwendigen Informationen VOR den Patientinnen und 
Patienten bekommen könnte! Die Presse hat z.T. falsche Informationen verbreitet. Die 
Standesorganisationen sollten zuerst die Informationen an die Mitglieder weitergeben. Sehr 
schwierig waren die unterschiedlichen Informationen und Empfehlungen von Politik und 
STIKO o.ä.“

22 
„Die Kommunikation muss respektvoll und wertschätzend erfolgen. Es ist zwingend 
notwendig, die Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen in die Anforderungen mit einfließen 
zu lassen. Wir benötigen nicht 10 Kanäle der Kommunikation und jeder WILL VON UNS 
was anderes oder meistens sogar das Gleiche. Dieses kostet Zeit, viel Zeit, die die 
Einrichtungen nicht haben. Daten und Fakten müssen zwingend! von Behörden 
untereinander ausgetauscht werden. Laut Presse und Politik fehlen aber sehr viele Daten 
.... wie kann das sein?“ 
5.4.4 Kommunikation mit anderen Einrichtungen der gleichen Art 
Wie in Abbildung 18 dargestellt, bewerteten 43% der an der Befragung teilnehmenden 
Personen die Kommunikation mit Einrichtungen der gleichen Art als „gut“ (33%) bzw. „sehr 
gut“ (10%). 20% beschrieben diese Kommunikation als optimierbar („teils gut / teils 
schlecht“), während 5% sie mit „schlecht“ (3%) und „sehr schlecht“ (2%) bewerteten. 3% 
gaben an, dass keine Kommunikation mit Einrichtungen der gleichen Art stattfand. 29% 
machten keine Angaben bzw. beantworteten die Frage nicht. 
 
Abbildung 18: Kommunikation mit Einrichtungen der gleichen Art 
Wie Abbildung 19 zu entnehmen, sahen 22% der beteiligten institutionsvertretenden 
Personen die Kommunikation mit übergeordneten und weisungsgebenden Institutionen als 
„gut“ (20%) bzw. „sehr gut“ (2%) an. 33% der Befragten bewerteten sie divergent („teils gut / 
teils schlecht“) und 15% als „schlecht“ (11%) bzw. „sehr schlecht“ (4%). 3% gaben an, dass 
keine Kommunikation mit weisungsgebenden Institutionen stattfand. 27% beantworteten 
diese Frage nicht bzw. machten „keine Angabe“. 
 
Abbildung 19: Kommunikation mit übergeordneten Institutionen / Weisungsgebern 
10%
33%
20%
3%
2%
3%
6%
23%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet keine Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Kommunikation mit Einrichtungen der gleichen Art
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet keine Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Kommunikation mit übergeordneten Institutionen/ 
Weisungsgebern

23 
Wie in Abbildung 20 dargestellt, bewerteten 24% die Kommunikation mit der Stadtverwaltung 
Münster mit „gut“ (20%) bzw. „sehr gut“ (4%). 25% gaben an, dass diese „teils gut / teils 
schlecht“ sei, während 11% sie als „schlecht“ (9%) bzw. „sehr schlecht“ (2%) einstuften. 9% 
gaben an, dass keine Kommunikation stattfand. 31% machten keine Angabe bzw. 
beantworteten die Frage nicht. 
 
Abbildung 20: Kommunikation mit der Stadtverwaltung Münster 
Die beteiligten Personen gaben zu diesen Bewertungen sehr heterogene qualitative 
Einschätzungen ab. Zwar wurde im Mittel die Kommunikation zwischen Institutionen der 
gleichen Art untereinander als am positivsten bewertet, eine einheitliche Linie war jedoch 
nicht erkennbar. So wurde einerseits explizit von einigen Teilnehmenden der enge Draht der 
Institutionen untereinander gelobt, während andererseits auch deutlich rückläufige 
interkollegiale Kommunikation während der Pandemie rückgemeldet wurde. 
Zum Teil wurden die Erreichbarkeit sowie die Qualität der Informationen von übergeordneten 
Institutionen sowie der Stadtverwaltung bemängelt. Immer wieder wurde die Varianz der 
Aussagen durch die Varianz von Ansprechpersonen thematisiert. Daneben gab es aber auch 
sehr positive Rückmeldungen bzgl. der guten Erreichbarkeit und der Arbeit des 
Gesundheitsamtes, der WTG Behörde und des städtischen Krisenstabes im Verlauf der 
Pandemie. 
Über alle Institutionsarten hinweg wurde der Wunsch nach proaktiven, zeitnahen, 
einheitlichen und prägnanten Informationen und Richtlinien deutlich. Vor allem Teilnehmende 
aus ärztlichen Praxen spiegelten eine zeitliche Verzögerung im Informationsfluss wider. Auch 
das Zeitfenster zwischen Information und Umsetzungspflicht wurde von den diese 
Institutionen vertretenden Personen vielfach bemängelt. 
Personen aus Beratungsstellen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe attestierten zum 
Teil eine gute Vernetzung und Kommunikation untereinander, die vor allem durch 
persönliche, kollegiale Kontakte aufrechterhalten wurde. Vor allem diese Institutionen sowie 
Therapiepraxen charakterisierten sich jedoch zum Teil als Angebotsträger von „Nischen-
Angeboten“ und ergänzten, dass ihnen wesentliche Informationen, Umsetzungsrichtlinien 
und Ansprechpersonen im Pandemiegeschehen gefehlt hätten. 
Teilnehmende Personen aus Krankenhäusern attestierten eine durchaus gute 
Kommunikation mit Institutionen der gleichen Art. Eine Person regte an die Vernetzung 
untereinander als Lehre aus der Pandemie weiter zu fördern, so dass in zukünftigen Krisen 
darauf aufgebaut werden könne. 
Pflegeeinrichtungen bewerteten die Kommunikation mit der Stadtverwaltung während der 
Pandemie am positivsten. Sowohl die WTG-Behörde, als auch das Gesundheitsamt wurden 
von diesen positiv hervorgehoben. Vereinzelt wurde mehr praktische Unterstützung von 
dieser Seite gewünscht. Die bezog sich beispielsweise auf Beratungen bei baulichen 
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet keine Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Kommunikation mit der Stadtverwaltung Münster

24 
Maßnahmen oder durch Veröffentlichung von positiven Beispielen aus der Praxis. Kritische 
Anmerkungen bezogen sich bei diesen Institutionen hier vor allem auf die Zeitfenster von 
Erlassen, wie auch schon oben genannt. Einige Personen aus Pflegeeinrichtungen merkten 
außerdem eine ihrer Meinung nach zu geringe Würdigung ihrer Arbeit und Leistung kritisch 
an. 
O-Töne:  
„Es funktionierte vor allem die Kommunikation mit Einrichtungen, mit denen man sowieso 
seit Jahren regelmäßig zusammengearbeitet hat bzw. offene Kommunikationskanäle bereits 
vorhanden waren. Daher sollte in Vorbereitung auf zukünftige Krisen die Vernetzung von 
Einrichtungen zu aktuellen Themen gefördert werden, um in Krisensituationen darauf 
aufbauen zu können.“ 
„Informationen kamen zu spät. Stadtverwaltung war teilweise nicht erreichbar. Es sollte 
klarer erkennbar sein, wer für welche Informationen zuständig ist.“ 
„Die Stadtverwaltung (für uns besonders das Gesundheitsamt) hätte mehr Informationen als 
Rundschreiben herausgeben können. Ebenso die zuständigen Stellen beim Land. Ohne den 
Paritätischen wären wir zu wenig informiert gewesen.“ 
„Das schwierige Suchen von Bestimmungen und vor allem sind die Neuerungen nicht auf 
einen Blick zu erkennen. Keine klare, für jeden zu verstehende, Sprache.“ 
„Wenig konkrete Richtlinien zur Durchführung von Nischenangeboten […] Einschätzungen 
zur Umsetzbarkeit von Angeboten oftmals abhängig von Einzelpersonen.“ 
„Gute Netzwerke zwischen Einrichtungen über die Spitzenverbandsebene; auf örtlicher und 
überörtlicher Ebene sollten die Maßnahmen stärker differenziert werden auf die tatsächliche 
Angebotsstruktur; teilweise waren diese nicht bekannt.“ 
„Der kollegiale Austausch war oft gegeben. Insbesondere das MAGS hat katastrophal 
kommuniziert und oft Verordnungen zu unmöglichen Zeitpunkten herausgegeben und sehr 
enge Umsetzungszeiträume gegeben.“ 
„Telefonisch war die Kommunikation gut. Mit dem Gesundheitsamt i.d.R. sehr gut. Jedoch: 
Im konkreten Infektionsgeschehen war niemand vor Ort um z.B. (s.o.) die baulichen 
Bedingungen in Augenschein zu nehmen, getroffene Maßnahmen zu korrigieren oder best-
practise-Beispiele vorzustellen. Der MDK verhielt sich zum Thema Pandemie unterirdisch: 
Der Prüfkatalog war einziger Themengeber. Originaltöne zur Befindlichkeit von BW, MA, 
Angehörigen, Leitungsebene wurden noch nicht einmal erfragt oder gar gezielt erhoben.“ 
5.4.5 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Erreichbarkeit 
Wie in Abbildung 21 dargestellt, bewerteten 27% der für ihre Institution teilnehmenden 
Personen die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Münster bezüglich der 
Erreichbarkeit mit „gut“ (22%) bzw. „sehr gut“ (5%). 25% gaben an, dass diese „teils gut / 
teils schlecht“ gewesen sei. 14% bewerteten die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes als 
„schlecht“ (9%) bzw. „sehr schlecht“ (5%). 6% der Antwortenden gaben an, dass keine 
direkte Kommunikation stattfand. 28% machten keine Angaben oder beantworteten die 
Frage nicht.

25 
 
Abbildung 21: Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes 
5.4.6 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Freundlichkeit 
Die Freundlichkeit in der Kommunikation mit dem Gesundheitsamt wurde, wie in Abbildung 
22 dargestellt, von 49% der 266 Befragten mit „gut“ (35%) und „sehr gut“ (14%) bewertet. 
13% beurkundeten eine „teils gute / teils schlechte“ Freundlichkeit in der Kommunikation. 3% 
bewerteten die Freundlichkeit als „schlecht“ (2%) bzw. „sehr schlecht“ (1%). 5% gaben an, 
dass keine Kommunikation stattfand. 30% beantworteten diese Frage nicht bzw. machten 
„keine Angaben“. 
 
Abbildung 22: Freundlichkeit des Gesundheitsamtes 
5.4.7 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Beratungskompetenz 
Die Beratungskompetenz des Gesundheitsamtes wurde, wie Abbildung 23 zu entnehmen, 
von 28% der Teilnehmenden mit „gut“ (20%) oder „sehr gut“ (8%) bewertet. 30% sahen 
diese als „teils gut / teils schlecht“ an, während 9% hier einen deutlichen 
Verbesserungsbedarf mit einer Bewertung von „schlecht“ (6%) bzw. „sehr schlecht“ (3%) 
sahen. 5% gaben an, dass keine direkte Kommunikation stattfand. 30% machten hierzu 
keine Angaben oder beantworteten die Frage nicht. 
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet / fand keine direkte Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Gesundheitsamt - Erreichbarkeit
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet / fand keine direkte Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Gesundheitsamt - Freundlichkeit

26 
 
Abbildung 23: Beratungskompetenz des Gesundheitsamtes 
5.4.8 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Informationsweitergabe 
Abbildung 24 stellt die Bewertungen der Informationsweitergabe durch das Gesundheitsamt 
an die Institutionen des Gesundheitswesens in Münster dar. Demnach wurde von 28% der 
teilnehmenden Personen diese mit „gut“ (22%) oder „sehr gut“ (6%) bewertet. 24% der 
Teilnehmenden antworteten hier mit „teils gut / teils schlecht“. 13% der Befragten sahen hier 
durch eine Bewertung mit „schlecht“ (8%), „sehr schlecht“ (5%) ein hohes 
Verbesserungspotential. 4% gaben an, dass keine direkte Kommunikation stattfand, 
während 31% der an dieser Online-Befragung beteiligten Personen für ihre Institution 
diesbezüglich keine Angaben machten oder die Frage nicht beantworteten. 
 
Abbildung 24: Informationsweitergabe des Gesundheitsamtes 
5.4.9 Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Wünsche  
Mittels einer offenen Frage wurden die institutionsvertretenden Personen gebeten, ihre 
Wünsche an das Gesundheitsamt für die Zukunft zu formulieren. 
Die Mehrheit der 62 spezifisch antwortenden Personen wünschten sich, über alle 
Institutionsarten hinweg, eine Verbesserung in der Erreichbarkeit. 
Vielfach wurde ebenfalls über alle Institutionsarten hinweg der Wunsch nach konkreten 
Ansprechpersonen mit klaren Zuständigkeiten sowie eine proaktive Informationsweitergabe 
bzw. Bereitstellung von Informationsmaterial und eine Vereinheitlichung in den Aussagen der 
Mitarbeitenden gewünscht. 
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
Es findet / fand keine direkte Kommunikation statt.
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Gesundheitsamt - Beratungskompetenz
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
es findet / fand keine direkte Kommunikation statt
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Gesundheitsamt - Informationsweitergabe

27 
Auch eine (weiterhin) fachliche, unbürokratische und vermittelnde Unterstützung durch das 
Gesundheitsamt wurde von Personen aus unterschiedlichen Institutionen und Fachgebieten 
für die Zukunft angeregt. Weiterhin wurde der Wunsch nach einer Steigerung der 
Digitalisierung sowohl für den Informationsaustausch als auch für den Informationsfluss 
geäußert. 
Sehr konkrete Wünsche bzgl. verschiedener Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise 
bei Testungen oder institutionsübergreifender Moderation zu Notfallkapazitäten, wurden 
vereinzelt an das Gesundheitsamt der Stadt Münster herangetragen. 
O-Töne: 
„Ich würde mir ein Ticket-System wünschen, mit dem Fälle gemeldet, bearbeitet und 
weitergeleitet werden können. Gerne für alle meldepflichtigen Erkrankungen.“ 
„Gesonderte Ansprechpartner für Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor für Klärung 
fachlicher Fragen“ 
„Die Moderat[ion] für die optimale Stadtweite und regionale Nutzung der Notfallkapazität 
aller Krankenhäuser in den kommenden saisonalen Coronawellen. Das GA 
[Gesundheitsamt] bzw. die GÄ [Gesundheitsämter] unter überregionaler Koordination der 
Bez-Reg. würde als interessenneutraler Partner mit hoher Expertise wahrgenommen und 
akzeptiert.“ 
5.4.10 Bewertung der IT-Ausstattung 
Allgemein wurde, wie in Abbildung 25 dargestellt, die Eignung der IT-Ausstattung im 
Durchschnitt von allen institutionsvertretenden Personen positiv bewertet. 52% gaben an, 
dass diese „gut“ (38%) oder „sehr gut“ (14%) geeignet war. 17% bewerteten sie als „teils gut 
/ teils schlecht“. 6% sahen hier dringenden Verbesserungsbedarf, verdeutlicht durch eine 
negative Bewertung von „schlecht“ (4%) bzw. „sehr schlecht“ (2%). 2% schätzten die 
Eignung der IT-Ausstattung als nicht relevant ein. 24% der Befragten machten diesbezüglich 
keine Angaben oder beantworteten die Frage nicht.  
 
Abbildung 25: Eignung der IT-Ausstattung für die Pandemie 
Die Antworten auf die Frage, ob die definierten IT-Herausforderungen gelöst werden können, 
sind in Abbildung 26 dargestellt. Demnach bejahten dies etwas mehr als die Hälfte der 
Befragten. Knapp ein Viertel sah hierfür bislang keine Lösung. Ein weiteres Viertel der 
Befragten machte hierzu keine Angaben oder beantwortete die Frage nicht. 
14%
38%
17%
4%
2%
2%
1%
23%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
nicht relevant
keine Angabe
Frage nicht beantwortet
Eignung der IT-Ausstattung für die Pandemie

28 
 
Abbildung 26: Lösung der IT-Herausforderungen 
Konkrete Verbesserungsbedarfe wurden in erster Linie bezüglich geeigneter Datenleitungen 
oder Programmen für Online-Konferenzen, aber auch in der Ausstattung mit benötigter 
Hardware gesehen. 
5.4.11 Positive Erfahrungen im Bereich Information und Kommunikation während der 
Pandemie 
Die Mehrheit der 91 Rückmeldungen, zu den als positiv im Bereich Information und 
Kommunikation gemachten Erfahrungen während der Pandemie, bezog sich auf die gute 
Zusammenarbeit, Kollegialität und die freundliche, positive Kommunikation mit einer 
gesteigerten Hilfsbereitschaft und Verständnis im kollegialen und im interdisziplinären 
Bereich. Fast ebenso häufig wurde über alle Institutionsarten hinweg die schnelle Umstellung 
auf digitale Formate und Lösungen positiv hervorgehoben. 
Vereinzelt wurde außerdem das Engagement und die Hilfsbereitschaft sowie eine Steigerung 
in der Selbständigkeit der Klientel positiv hervorgehoben. 
O-Töne:  
„Blitzdigitalisierung“ 
„Das ´Wir sitzen allen in einem Boot´- und das ´Nur so schaffen wir das gemeinsam´-Gefühl 
hat oftmals die Bereitschaft von unmittelbarer und hilfreicher Kommunikation sehr positiv 
gefördert.“ 
„Die Bewohner sind zusammengerückt. Für die Bewohner war das Besuchsverbot gar nicht 
so eine extrem große Belastung, eher für die Angehörigen. Es war natürlich auch belastend. 
Neue Angebotsformen sind für Bewohner auch im Bereich der sozialen Betreuung 
entstanden. Die Digitalisierung hat einen mächtigen Schub gemacht, zum Vorteil und zum 
Nachteil.“ 
5.4.12 Negative Erfahrungen im Bereich Information und Kommunikation während der 
Pandemie 
Die Aspekte, die in 95 Antworten von für ihre Institution teilnehmenden Personen als 
negative Erfahrungen im Bereich Information und Kommunikation während der Pandemie 
angemerkt wurden, waren deutlich divergenter. Im Bereich Kommunikation und Information 
wurden verschiedene Aspekte kritisch angemerkt. 
Als konkrete negative Erfahrungen wurden, bereits an anderen Stellen schon erwähnte 
Unstimmigkeiten bezüglich Informationen und der Informationsflut sowie bezüglich der 
Kurzfristigkeit von angeordneten Maßnahmen oder die schlechte Erreichbarkeit des 
Gesundheitsamtes hier nochmals aufgeführt. Erstmalig wurde die fehlende Interoperabilität 
52%
24%
23%
2%
Lösung der IT-Herausforderungen
ja
nein
kein Angabe
Frage nicht beantwortet

29 
von Daten-Systemen verschiedener Anbieter und verschiedener Institutionen (Praxis-Stadt-
Land-RKI, etc.) vor allem von ärztlicher Seite und von einer ein Krankenhaus vertretenden 
Person genannt. 
Viele Personen / Institutionen fühlten sich über alle Institutionsarten hinweg laut ihren 
Anmerkungen allein gelassen. Sie kritisierten die z.T. fehlenden konkreten Anweisungen und 
vor allem in der ersten Zeit der Pandemie fehlenden oder unklaren Zuständigkeiten. 
Beratungsstellen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sahen vor allem die 
Digitalisierung ihrer Angebote sowohl durch ihre eigene anfangs digital extrem schlechte 
Ausstattung als auch die fehlende Ausstattung der Klientel, vor allem sozial und finanziell 
benachteiligter Menschen, als große Schwierigkeiten. 
O-Töne: 
„IT Systeme die nicht miteinander kommunizieren. Fehlende Schnittstellen bzw. keine 
Möglichkeit des Austauschs von Gesundheitsdaten durch getrennte Trägerschaft bei 
Verlegung von Patienten. Hier sollte eine Ausnahme für die Versorgungsregion erreicht 
werden, um innerhalb der Region mehr Daten auch zwischen verschiedenen Trägern 
miteinander austauschen zu dürfen, so wie es innerhalb eines Trägers auch überregional 
erlaubt ist. Dem regionalen Kontext sollte für die optimale Versorgung und Infektionsschutz 
eine gleichwertige bzw. sogar höhere Priorität als der gemeinsamen Trägerschaft gegeben 
werden.“ 
„Keine produktiven ANWEISUNGEN seitens OFFIZIELLER Stellen.“ 
„z.T. widersprechende Informationen, Zuständigkeiten manchmal unklar, wurde im Laufe 
der Pandemie besser“ 
„Man hat sich oft alleingelassen gefühlt. Behörden forderten auch in Phasen des sehr hohen 
Arbeitsaufkommens Informationen ein, waren aber nicht hilfreich bei Problemen; z.B. bei 
einem Ausbruch im Altenheim mit massivem Personalmangel gab es keine Unterstützung, 
weder in der Pflege noch beim Testen“ 
„Fehlende Ausstattung der Nutzer*innen von Angeboten ebenso das fehlende Wissen 
bezüglich der Nutzung. Hier ist es sehr schwer die Menschen zeitnah mit Technik 
auszustatten, Leihangebote aufzubauen und Fortbildungen umzusetzen. Vor allem sozial 
und finanziell benachteiligte Menschen haben große Schwierigkeiten teilzuhaben.“ 
„Die Menschen mit Behinderung haben nicht die Geräte und das Know-how, um Online im 
Kontakt zu bleiben und waren/sind noch mehr abgehängt.“ 
5.5 Umsetzbarkeit angeordneter Maßnahmen und Empfehlungen 
5.5.1 Maßnahmen und Empfehlungen – Nachvollziehbarkeit (in Sinn und Zweck) 
Entsprechend der nachfolgenden Abbildung 27 bewerteten 23% der Befragten die in der 
Pandemie angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen (z.B. Lockdown / Quarantäne / 
Kontaktbeschränkungen) für ihre Arbeit bzgl. der Nachvollziehbarkeit (in Sinn und Zweck) als 
„gut“ (19%) oder „sehr gut“ (4%). 28% bezeichneten diese als „teils gut / teils schlecht“, 
während 21% der Befragten hier die Nachvollziehbarkeit als „schlecht“ (13%) oder „sehr 
schlecht“ (8%) bewerteten. 28 % der Befragten machten hierzu keine Angaben oder 
beantworteten die Frage nicht.

30 
 
Abbildung 27: Nachvollziehbarkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
5.5.2 Maßnahmen und Empfehlungen – Verständlichkeit (in Formulierung und Sprache) 
Die Verständlichkeit (in Formulierung und Sprache) der in der Pandemie angeordneten 
Maßnahmen und Empfehlungen wurde laut Abbildung 28 von 31% der 266 an der Befragung 
teilnehmenden, institutionsvertretenden Personen mit „gut“ (27%) und „sehr gut“ (4%) 
bewertet. 26% beurkundeten eine „teils gute / teils schlechte“ Verständlichkeit. 13% 
bewerteten diese als „schlecht“ (9%) bzw. „sehr schlecht“ (4%). 30% beantworteten diese 
Frage nicht bzw. machten „keine Angaben“. 
 
Abbildung 28: Verständlichkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
5.5.3 Maßnahmen und Empfehlungen – Umsetzbarkeit 
Die Umsetzbarkeit der in der Pandemie angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
wurde wie Abbildung 29 dargestellt von keinem der Befragten mit „sehr gut“ bewertet. 
15% beurkundeten, wie in Abbildung 29 dargestellt, eine „gute“ Umsetzbarkeit. 39% sahen 
diese als „teils gut / teils schlecht“ an. 17% bewerteten diese als „schlecht“ (11%) bzw. „sehr 
schlecht“ (6%). 29% gaben hierzu keine Bewertung ab bzw. beantworteten die Frage nicht. 
4%
19%
28%
13%
8%
1%
27%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Nachvollziehbarkeit von angeordneten Maßnahmen und 
Empfehlungen
4%
27%
26%
9%
4%
3%
27%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Verständlichkeit von angeordneten Maßnahmen und 
Empfehlungen

31 
 
Abbildung 29: Umsetzbarkeit von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
5.5.4 Maßnahmen und Empfehlungen – Vertretbarkeit gegenüber der Klientel 
Wie in Abbildung 30 dargestellt, wurde die Vertretbarkeit der in der Pandemie angeordneten 
Maßnahmen und Empfehlungen gegenüber der Klientel von 25% der teilnehmenden 
Personen in ihrer/ ihren Institution(en) als „gut“ (24%) bzw. „sehr gut“ (1%) eingeschätzt. 
28% bewerteten diese als „teils gut / teils schlecht“, während 17% diese als „schlecht“ (10%) 
bzw. „sehr schlecht“ (7%) ansahen. 29% der beteiligten Personen machten für ihre 
Institution(en) hierzu keine Angabe bzw. beantworteten die Frage nicht. 
 
Abbildung 30: Vertretbarkeit gegenüber Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen von angeordneten 
Maßnahmen und Empfehlungen 
5.5.5 Maßnahmen und Empfehlungen – Vertretbarkeit gegenüber Mitarbeitenden 
Die Vertretbarkeit der in der Pandemie angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
gegenüber den Mitarbeitenden wurde, wie Abbildung 31 darstellt, von 29% der Befragten als 
„gut“ (25%) bzw. „sehr gut“ (4%) bewertet. 28% sahen diese als „teils gut / teils schlecht“ an. 
13% bewerteten sie als „schlecht“ (8%) bzw. „sehr schlecht“ (5%). 31% der beteiligten 
Personen machten für ihre Institution hierzu keine Angabe (28%) bzw. beantworteten die 
Frage nicht (3%). 
0%
15%
39%
11%
6%
2%
27%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Umsetzbarkeit von angeordneten Maßnahmen und 
Empfehlungen
1%
24%
28%
10%
7%
2%
27%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Vertretbarkeit gegenüber Patient*innen / Klient*innen / 
Bewohner*innen von angeordneten Maßnahmen und 
Empfehlungen

32 
 
Abbildung 31: Vertretbarkeit gegenüber Mitarbeitenden von angeordneten Maßnahmen und Empfehlungen 
5.6 Veränderungen und Herausforderungen in der adressatenbezogenen Arbeit  
5.6.1 Gravierende, pandemiebedingte Einschränkungen 
Als besonders gravierende, pandemiebedingte Einschränkungen identifizierten die Mehrheit 
der 143 antwortenden Personen über alle Institutionen hinweg die erschwerten 
Behandlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten in der adressatenbezogenen Arbeit. Viele 
stellten in diesem Zusammenhang vor allem das Tragen der FFP2-Masken mit der 
einhergehenden erschwerten Verständlichkeit und dem fehlenden mimischen Erkennen als 
besonders herausfordernd heraus. 
Isolation und Quarantäneregelungen, der damit einhergehende und generelle 
Personalmangel und die psychische und physische Belastung der Beratungen und 
Behandlungen in Anspruch nehmenden Personen, aber auch der Mitarbeitenden, wurden 
ebenfalls sehr häufig an dieser Stelle als gravierende Einschränkungen in der Arbeit 
herausgestellt. 
Von Beratungsstellen, Einrichtungen der Eingliederungs- und Selbsthilfe sowie ambulante 
Pflegedienste wurden zudem die eingeschränkte Erreichbarkeit der Menschen und der erste 
Lockdown als die massivsten, pandemiebedingten Einschränkungen definiert. Viele 
Personen dieser Institutionen berichteten über nachhaltige, negative Folgen gerade im 
Kinder- und Jugendbereich durch die Kontaktbeschränkungen, die bis zum Zeitpunkt der 
Befragung teilweise nicht reaktiviert werden konnten. Auch die mit den kurzfristigen Erlassen 
und „Regeländerungen“ einhergehende Arbeitsbelastung, der erhöhte bürokratische 
Aufwand durch Testkontrollen und Kontrollen bzgl. des Impfstatus von Mitarbeitenden 
wurden von einigen beteiligten Personen dieser Institutionen als gravierende, 
pandemiebedingte Einschränkungen gespiegelt. 
Therapie- und ärztliche Praxen berichteten zusätzlich über hohe finanzielle Auswirkungen 
aufgrund von kurzfristigen Terminabsagen, eingeschränkten Kapazitäten aber auch erhöhten 
Anschaffungskosten bzgl. Schutzkleidung und -material. 
O-Töne: 
„Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden haben sich gravierend erschwert (andauernd). 
Durch die Schutzmaßnahmen erleben auch die Bewohner*innen, Gäste, Patienten 
Einschränkungen (Schlechte Kommunikation durch Masken, keine körperliche Nähe, 
größere Veranstaltungen finden gar nicht oder weniger statt). Besucher*innen müssen 
Hürden (Testung, Screening) nehmen. Die Öffnung der Einrichtungen ins Quartier leidet 
sehr stark darunter.“ 
4%
25%
28%
8%
5%
3%
28%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%
sehr gut
gut
teils gut / teils schlecht
schlecht
sehr schlecht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Vertretbarkeit gegenüber Mitarbeitenden von angeordneten 
Maßnahmen und Empfehlungen

33 
„Für die Kinder, die sowieso einen besonders hohen Bedarf haben, ist alles weggebrochen, 
d.h. keine oder völlig unzureichende Förderangebote, fehlende OGS, fehlende 
Therapieanbindung. Im Nachgang viel zu lange Wartezeiten für ambulante, teil-/ stationäre 
Behandlungen.“ 
„Der Kontakt zu Ehrenamtlichen und Menschen mit Demenz und Pflegebedürftigkeit ist 
teilweise abgebrochen und nicht wieder zu ´beleben´, z.B. die Krankheit fortgeschritten ist 
oder das Engagement als nicht relevant und nicht wertschätzend genug empfunden wird.“ 
5.6.2 Neue Herausforderungen für die optimale gesundheitliche Versorgung durch die 
Pandemie 
39% der an der Befragung beteiligten Personen sahen, wie in Abbildung 32 dargestellt, 
durch die Pandemie „sehr große“ (11%) oder „große“ (28%) neue Herausforderungen für ihre 
Institution(en). 24% sahen dies in Teilen, 6% in geringem Maß, während 1% keine neuen 
Herausforderungen durch die Pandemie sah. 31% der Beteiligten machten hierzu für ihre 
Institution(en) keine Angaben (28%) oder beantworteten die Frage nicht (3%). 
 
Abbildung 32: Neue Herausforderungen für die optimale gesundheitliche Versorgung 
Von nahezu allen Institutionen wurde ein Anstieg in den Behandlungsherausforderungen und 
dem Erkennen von neuen Erkrankungen (Post-Covid, Long-Covid, Post-Vac) gesehen. Etwa 
ebenso häufig wurde ein Anstieg der psychischen Belastung und der notwendigen 
Überwindung von aufgebauten Ängsten unter allen Beteiligten bei häufig genannten langen 
Wartezeiten und fehlenden Therapieangeboten beschrieben. 
Auch die Meisterung neuer Herausforderungen im Sinne von erhöhtem Zeitbedarf in 
Therapie und Behandlung, aufgrund von Hygienerichtlinien und neuen zu erwartenden Viren 
und Mutationen, etc. wurde von den an der Befragung beteiligten Personen häufig geäußert. 
Weiter sahen die institutionsvertretenden, teilnehmenden Personen des Gesundheitswesens 
in Münster die Herausforderung, Strukturen für eine klare und einheitliche Kommunikation zu 
schaffen und den Personalmangel in allen Bereichen entgegenzuwirken. 
Zahnarztpraxen nannten häufig als pandemiebedingte Herausforderungen in nächster Zeit 
das „Aufholen von Defiziten“ durch Rückstände in den Behandlungen aufgrund von 
Terminabsagen und Unsicherheiten der  Klientel. 
Die Findung von kreativen Betreuungs-, Beratungs- und Kontaktangeboten sahen einige 
Personen in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen für ihre Institution(en) als neue 
Herausforderung. Während andere diese vor allem in der Motivationserhaltung und -
förderung für eine gute Hygienepraxis bei den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und den 
jeweiligen Zielgruppen sahen. 
11%
28%
24%
6%
1%
3%
28%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%
sehr große Herausforderungen
große Herausforderungen
teils / teils
geringe Herausforderungen
gar keine Herausforderungen
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Neue Herausforderungen für die optimale gesundheitliche 
Versorgung

34 
Abschließend beschrieben auch hier über alle Fachgebiete hinweg die beteiligten Personen 
für ihre Institution(en) vielbeschriebene Herausforderungen in der finanziellen, räumlichen 
und technischen Ausstattung. 
O-Töne: 
„Abbau von Verunsicherungen, Umgang mit Einsamkeit, Zunahme von sozialen Phobien 
und gesundheitsbezogenen Ängsten“ 
„(Alten-)Pflege benötigt neue, resolutere Ausbildungskonzepte, in denen Fachlichkeit, 
Stringenz pflegerischen Handelns und zielgerichtete Kommunikationsfähigkeit eine zentrale 
Rolle spielen müssen.“ 
„Es besteht immer noch Nachholbedarf bei den Patienten, da manche 2 Jahre oder länger 
nicht zum Zahnarzt gekommen sind.“ 
„Ausbau der technischen Voraussetzungen für online Dienste.“ 
„ausreichende Finanzierung durch die gesetzlichen Kostenträger“ 
5.6.3 Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage 
Laut den Antwortenden wurden, wie in Abbildung 33 dargestellt, in 1% der beteiligten 
Institutionen in sehr großem, in 20% in großem Umfang Vorkehrungen für eine erneute 
pandemische Lage getroffen. 33% berichteten, dass sich ihre Institution(en) zum Teil, 10% 
im geringen Umfang auf eine erneute pandemische Lage vorbereitet hätten. 5% gaben an, 
dass ihre Institution(en) gar keine Vorkehrungen getroffen hätten. 30% machten für ihre 
Institution hierzu keine Angaben oder beantworteten die Frage nicht. 
 
Abbildung 33: Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage 
Einige Personen berichteten, dass in ihren Institutionen Pandemie- und Krisenpläne 
aktualisiert wurden und Vorkehrungen im Beschaffungsmanagement und in der 
Vorratshaltung an Test- und Schutzmaterial getroffen wurden oder getroffen werden müssen. 
Am häufigsten wurde jedoch im Rahmen der Antworten auf diese offene Frage die 
Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung von Motivation der Mitarbeitenden und der die Beratung 
und Behandlung in Anspruch nehmenden Personen thematisiert. Und auch an dieser Stelle 
wurde wiederum die Herausforderung von Personalmangel und notwendigen 
Personalaufstockungen genannt. 
  
1%
20%
33%
10%
5%
1%
29%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
in sehr großem Umfang
in großem Umfang
zum Teil
in geringem Umfang
gar nicht
kein Angabe
Frage nicht beantwortet
Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage

35 
O-Töne: 
„Keine neuen Herausforderungen, sondern aufmerksam die Lage im Auge behalten, 
weiterhin kurze Aufenthaltszeiten in der Praxis, gute Hygiene, Tragen von Masken; dadurch 
sehen wir uns gut gewappnet! Die übrigen medizinischen und psychischen Probleme im 
Auge behalten!“ 
„Die größte Herausforderung stellt der Fachkräftemangel und überhaupt der 
Personalnotstand dar.“ 
5.7 Resümee aus der Pandemie 
Der deutlich überwiegende Teil der institutionsvertretenden Personen zog, mit häufiger 
Betonung auf die Anstrengungen und Herausforderungen, ein durchaus positives Resümee 
aus der Pandemie. Viele lobten den guten Zusammenhalt und die gegenseitige 
Unterstützung. 
Auch das durch die Pandemie bedingte Tempo bei der Digitalisierung des 
Gesundheitssektors wurde in den Antworten zu dieser abschließenden, offenen Frage positiv 
hervorgehoben. Von vielen Personen wurden die institutionsspezifischen 
Hygienemaßnahmen rückblickend positiv bewertet und als erfolgreich betitelt.  
Daneben wurden von einigen Personen resümierend an dieser Stelle auch 
Änderungsbedarfe für die Zukunft identifiziert. Diese betrafen vor allem den Bereich der 
Kommunikation, Information und eines guten und regelmäßigen Krisenmanagements. 
Andere sahen Optimierungspotential von politischer Seite und in der Finanzierung. Dabei 
wurde die Bitte geäußert, dass die Stadt die Institutionen und Einrichtungen des 
Gesundheitswesens in Münster durch „ihre politische Stimme“ unterstützen möge. 
Der schon während der Befragung mehrfach angesprochene Personalmangel wurde 
institutionsübergreifend, resümierend von einigen institutionsvertretenden Personen als 
Aufgabe für die Zukunft genannt. Von Personen aus dem Pflegebereich, aber auch aus dem 
Bereich der Eingliederungshilfe wurde resümierend eindringlich vor den Folgen des 
bestehenden und sich verstärkenden Personalmangels und der Folge einer Rückkehr zur 
möglichen „Funktionspflege“ gewarnt. 
Neben sehr resignierenden Resümees von Personen, die sich mit Kosten, 
Herausforderungen und bzgl. Restriktionen allein gelassen fühlten, wurden auch weitere, 
konkrete Anregungen für den Gesundheitssektor gegeben. So sah eine für eine ärztliche 
Praxis antwortende Person die Lösung für kommende Krisen in der Verlagerung der zu 
treffenden Entscheidungen von der Bundes- / Landesebene auf die kommunale Ebene mit 
entsprechender Kommunikation. Aus dem Resümee einer für eine Beratungsstelle 
antwortenden Person scheint der Rückschluss möglich, dass ein Ausbau einer solidarischen 
Gesundheitsversorgung für niederschwellige Beratungen in einer Pandemie förderlich wäre. 
Von nahezu allen teilnehmenden Personen des Bereichs der Pflegeeinrichtungen wurde ein 
Anstieg der Bürokratisierung kritisch ins Auge gefasst. Viele der für diese Institutionen 
antwortenden Personen sahen hier einen hohen Bedarf an Vereinfachung und Minimierung 
zugunsten einer qualitativ besseren Versorgung der Bewohnerschaft. Von wieder anderen 
Personen wurden institutionsübergreifend konkrete Informationen und Verhaltenskodexe 
gefordert, während andere sich mehr Freiheit und eigene Entscheidungsbefugnisse 
wünschten.  
Und auch ein Paradigmenwechsel in der Anspruchshaltung der Bevölkerung an das 
Gesundheitssystem wurde von den beteiligten Personen – vor allem im pflegerischen 
Bereich – als dringend erforderlich gesehen.

36 
O-Töne: 
„Die Vollversorgung an 365 Tagen in einer Branche mit massiven Personalbedarfen ist 
unter den besonderen Kriterien einer Pandemie ohne einen Appell an die 
Gesamtgesellschaft nicht zu schaffen. 
Die Gesellschaft muss verstärkt ausgerichtet werden an systemrelevanten 
Versorgungsstrukturen.  
Verwaltung aller Art muss auf ein sinnvolles Maß reduziert werden. Menschen müssen für 
die Ergreifung alltagspraktischer Berufe begeistert werden. Bürger*innen müssen erkennen, 
dass sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber dem sozialen System haben. 
Staatliche Delegation der Versorgung an Unternehmen der wohlfahrtsverbandlichen und 
privatwirtschaftlichen Versorgung mit dem Hinweise auf deren alleinige 
Handlungsverantwortung ist moralisch nicht haltbar. 
Mitarbeitende und Menschen in Not haben zum Großteil erkannt, dass sie in besonderer 
Weise auf sich selbst vertrauen müssen.“ 
„Viel kann auch getan werden in Sachen Entbürokratisierung: Stichwort z. B. - 
Dauerverordnungen von Rezepten, Transportwesen. Regeln müssen einfach einfacher 
werden. Pflege muss in bestimmten Bereichen evtl. auch Verordnungen selber ausstellen 
können für Krankentransporte und für Pflegehilfsmittel. Vielleicht wäre auch das Thema 
Heimarztmodell wieder ein Thema. Ein Thema der 90er Jahre, welches seinerzeit aufgrund 
tausender juristischer Gründe gescheitert ist. […] Wenn die Entwicklungen so weitergehen, 
werden wir unsere heutigen Standards an Leistungen, an Prüfwesen und an Bürokratie 
nicht mehr leisten und umsetzen können, da diese nicht umsetzbar sind. Insofern muss 
vielmehr die Frage gestellt werden: Welche pragmatischen einfacheren Lösungen gibt es für 
die vielen Fragen - auch mal mit dem Risiko des Muts zur Lücke und zum Risiko. Wir 
kommen immer mehr dahin, dass Gesetzgebungen unsere Systeme so kompliziert machen, 
dass keiner mehr die Rechte dann versteht.“ 
„Die Stadt Münster kann an den rechtlichen Vorgaben nichts verändern, sie kann aber die 
politische Stimme dafür erheben im Gespräch mit Vertretern der Landesebene und 
Bundesebene, zumindest in Ansätzen den Mut zu haben, Projekte zu unterstützen und auf 
Probleme mit hinzuweisen. Dazu müssen auch Projektgruppen wie z. B. Starke Pflege in 
Münster auch die Möglichkeit haben Aspekte zu projektieren. An dieser Stelle auch mein 
Dank an die Stadt für diese tolle Unterstützung.“ 
„Einrichtungen benötigen nicht mehr Kontrolle, sondern mehr Vertrauen und Freiheit für 
Kreativität. Kontrolle auf fachlicher Augenhöhe bleibt sicher notwendig, das soll nicht in 
Abrede gestellt werden. Die Pandemie hat gezeigt, dass nur die Kreativität der 
Einrichtungen viele schlimme Szenarien verhindert hat.“ 
„Die Pandemie hat eine enorme physische und psychische Belastung gebracht, die dadurch 
verbrauchten Kräfte können, wenn überhaupt, nur schwer regeneriert werden. Gleichzeitig 
hat die Pandemie in unserer Praxis ganz viel Motivation, Idealismus, Kreativität, Interesse, 
Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung, Bereitschaft zu Mehrarbeit und zur 
Honorierung dieser Mehrarbeit ausgelöst.“

37 
6 Zusammenfassung / Diskussion 
Durch die anhaltende pandemische Lage, mit allen das Gesundheitssystem fordernden 
Konsequenzen und Herausforderungen, verzögerte sich bedauerlicherweise die 
Durchführung der Online-Befragung. 
Mit der Veröffentlichung zeigte sich, dass die Ansprache und der Kontakt zu den Institutionen 
des Gesundheitswesens in Münster über keine einheitlichen Strukturen verlaufen. So zeigte 
sich, dass die Vernetzung innerhalb der Institutionsarten sehr different gestaltet ist. Viele 
Institutionen werden meist ehrenamtlich/nebenberuflich in den Gremien vertreten und 
dahinterliegende evidente Vernetzungsstrukturen fehlen. Hiervon sind vor allem 
Einrichtungen und Institutionen des therapeutischen, des Selbsthilfe- oder des 
Eingliederungs-Bereichs betroffen. Mit Blick in die Zukunft ist hier zu eruieren, inwiefern eine 
Optimierung notwendig und sinnvoll sein kann. 
Mit Eingang der Ergebnisse und im Verlauf der Befragung zeigte sich, dass nicht alle 
adressierten Institutionen erreicht werden konnten. Insofern können die vorgenannten 
Ergebnisse nicht als wissenschaftlich repräsentativ gewertet werden. Mit 266 
antwortgebenden Personen und durch die breite Anzahl der von ihnen vertretenen 
Institutions- und Einrichtungsarten, ist allerdings das Ziel der Befragung sichergestellt, dass 
die Ergebnisse einen breiten Querschnitt für das Meinungsbild von Personen aus 
Institutionen des Gesundheitswesens in Münster darstellen. Als bemerkenswert ist die Zahl 
und der Umfang der qualitativen Rückmeldungen inkl. konkreter Hinweise und 
Rückmeldungen zu werten. Dies lässt die Interpretation zu, dass viele Beteiligte die Online-
Befragung als Plattform nutzten, um ihre Sorgen, Bedürfnisse und Ideen, aber auch ihren 
Unmut zum Pandemiegeschehen kundzutun. Allerdings muss zusammenfassend gesagt 
werden, dass es in keinem der untersuchten Themenbereiche zu einem eindeutigen 
Stimmungsbild kam. 
Veränderungsbedarfe scheinen vor allem in der allgemeinen Kommunikation und Information 
zu bestehen. In diesem Handlungsfeld wurden sehr divergente Erfahrungen der im 
münsteraner Gesundheitswesens tätigen Personen rückgemeldet. Die mit der Corona-
Pandemie einhergehende beschriebene Flut an Informationen, Gesetzen, Verordnungen und 
Änderungen wurde sehr häufig bzgl. ihrer Kurzfristigkeit kritisch angemerkt. Auch die Qualität 
der Informationen und eine teils identifizierte Widersprüchlichkeit wurden mehrheitlich 
kritisiert und als eher durchschnittlich bewertet. Diesbezüglich wurde von offizieller Seite, im 
am 30. Juni 2022 veröffentlichten Bericht des Sachverständigenausschusses nach 
§ 5 Abs. 9 IfSG der Bundesregierung, bereits eine Empfehlung und Stellungnahme 
veröffentlicht: 
„Generell gefährden häufige Änderungen in der Pandemie-Governance das öffentliche 
Vertrauen in die Schutzmaßnahmen und ggf. auch deren Effektivität. Es wird empfohlen, 
hinreichend konkrete Bundesgesetze zu erlassen und die Konkretisierung durch 
Rechtsverordnungen (Art. 80 GG) und Allgemeinverfügungen den Ländern zu überlassen.“7  
Insofern bleibt zu hoffen, dass auf den Entscheidungsebenen hier für die Zukunft 
entsprechend angepasste Regelungen und Maßnahmen eingerichtet werden. 
Es gilt zu diskutieren, ob und inwiefern die breit angelegten Informationenkanäle des 
kommunalen Gesundheitswesens in Zukunft spezifischer kanalisiert werden könnten und 
sollten. Entsprechend den Rückmeldungen wurden vor allem öffentliche, 
berufsgruppenunspezifische Informationskanäle (Bundesregierung bzw. das 
Bundesministerium für Gesundheit, Corona-Homepage der Stadt Münster und Ministerium 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) genutzt. Als positiv und weiter 
ausbaurelevant wurden vor allem berufsgruppenspezifische und lokale Informationskanäle 
                                                
7Quelle:  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/ 
Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf (abgerufen am 8.2.2023)

38 
sowie sehr deutlich der kollegiale Austausch hervorgehoben. Einige Befragte wünschten sich 
für ihre Institutionen mehr träger- und angebotsbezogene Ansprechpersonen mit 
fachspezifischen Informationen, deren Einrichtung es zu prüfen gilt. Der Kommunikation mit 
übergeordneten / weisungsbefugten Institutionen und der Stadtverwaltung wurde am 
deutlichsten Optimierungsbedarf attestiert. Dem Gesundheitsamt wurde mehrheitlich eine 
positive, freundliche und kompetente Kommunikation rückgemeldet, die es zu verstetigen 
gilt. Erreichbarkeit und Informationsweitergabe stellten laut den Rückmeldungen am ehesten 
Verbesserungspunkte dar. 
Im weiten Bereich der materiellen Ausstattung wurde die Ausstattung zum Zeitpunkt der 
Befragung zumeist als ausreichend rückgemeldet. Das spiegelt eine Verbesserung im 
pandemischen Verlauf wider, da vor allem zu Beginn der Pandemie über alle Institutionen 
hinweg hier doch große Herausforderungen bestanden. Schwierigkeiten wurden von 
einzelnen Personen institutionsübergreifend bzgl. der Beschaffung von Schutzausrüstung in 
Nicht-Standard-Maßen (FFP2-Masken, Schutzanzügen, etc.) gespiegelt. Auch die 
Beschaffung von qualitativ ausreichenden Waren und ihre Finanzierung wurden 
institutionsübergreifend als Herausforderung beschrieben. Jedoch war mit einer kleinen 
Tendenz zu erkennen, dass vor allem kleinere Institutionen, in denen die materielle 
Ausstattung von Schutzkleidung etc. bislang nicht zum Tagesgeschäft gehörte, vermehrt 
Herausforderungen bei deren Beschaffung und Finanzierung beschrieben. 
Hinsichtlich der personellen Besetzungen und über alle Antworten und Rückmeldungen der 
Online-Befragung hinweg, spiegelte sich in der Auswertung der Befragung der bestehende 
Personal- und Fachkräftemangel im Gesundheits- und Betreuungswesen wieder. Sehr häufig 
und massiv wurde auf fehlendes Personal, aber auch auf die Überlastung und Frustration 
des bestehenden Personals hingewiesen. Die Rückmeldungen zeichnen einen starken 
Bedarf in der Verbesserung der Personalbindung und -gewinnung sowie einer 
Attraktivitätssteigerung wider. Auch Aspekte, wie die individuelle Stärkung der 
Eigenverantwortung und eine Entbürokratisierung wurden vermehrt genannt. 
Das zur Personalsicherung eingerichtete Sonderverfahren bei Quarantäne- oder Isolations-
Anordnungen mit dem Ziel der Fortsetzung der Tätigkeit bzw. schnellen Rückkehr an den 
Arbeitsplatz für Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur, wurde nur von einem geringen Teil 
der beteiligten Institutionen genutzt. Von den Nutzenden wurden dabei viele Faktoren im 
Verfahren positiv hervorgehoben (z.B. schnelle Bearbeitung, gute Erreichbarkeit, 
Nachvollziehbarkeit). Hinsichtlich der Vereinheitlichung in und über angrenzende Kommunen 
hinaus sowie bei der Nutzung wurde jedoch Verbesserungspotential deutlich gemacht. 
Bezüglich der Infrastruktur zeigte sich ein durchaus positives Bild mit teils kleinem und 
vereinzelt massivem Nachbesserungsbedarf. Vor allem die individuelle und getrennte 
Versorgung von infizierten Personen wurde in den Antworten als herausfordernd dargestellt. 
Allerdings beschrieben die teilnehmenden Personen den guten, bereits eingeschlagenen 
Weg, in dem bereits Umbauarbeiten durchgeführt wurden oder in konkreter Planung waren 
bzw. beschrieben sehr konkret notwendige Anpassungen. 
Bezüglich der Digitalisierung im Gesundheitswesen machte die SARS-CoV-2-Pandemie 
gleichermaßen Vorteile und Bedarfe deutlich. Die an der Online-Befragung beteiligten 
Personen bewerteten die ihnen zur Verfügung stehende IT-Ausstattung überdurchschnittlich 
positiv, wobei auch hier immer wieder Verbesserungspotential gespiegelt wurde. Angepasste 
Rahmenbedingungen, gravierende Zuwächse bzgl. Videosprechstunden, Homeoffice und 
Telekonsilien wurden positiv hervorgehoben. Deutlicher Optimierungsbedarf wurde z.B. in 
notwendigen Schnittstellen und einer verbesserten Interoperabilität der Daten-Systeme 
gesehen. Und, wenn auch nur vereinzelt genannt, gilt es die Berücksichtigung von sozial und 
finanziell benachteiligten Menschen und deren Teilhabe an digitalen Therapie- und 
Unterstützungsmöglichkeiten als wichtigen Aspekt in diesem Themenfeld und als Lehre aus 
der Pandemie in der Gegenwart und Zukunft nicht zu vergessen.

39 
Resümierend wurden als besonders gravierende, pandemiebedingte Einschränkungen über 
alle Institution hinweg die „Quarantäne und Isolation“ mit den damit einhergehenden 
Personalengpässen, Kontaktreduzierungen sowie die teils damit einhergehende große 
Verunsicherung der Klientel identifiziert. Das Tragen von Gesichts- und FFP2-Masken wurde 
von vielen Institutionen, vor allem aber von Befragten aus Apotheken, Arzt- und 
Therapiepraxen wegen der fehlenden Verständlichkeit und der verdeckten Gesichtsmimik als 
besonders einschränkend kritisiert. Gleichzeitig lässt laut Stellungnahme des 
Sachverständigenrates  
„die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung 
[…] die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der 
Pandemiebekämpfung sein kann.“8  
Allerdings sind hier sicherlich die Ergebnisse der abschließend empfohlenen systematischen 
Literaturrecherche mit experimenteller Untersuchung und der anschließenden 
epidemiologischen und fachärztlich-hygienischen Bewertung unter Berücksichtigung 
arbeitsmedizinischer Belange für die Evaluation von FFP2- versus medizinischen Masken, 
des Ausschusses abzuwarten. 
Der größte Teil, der an dieser Befragung teilnehmenden Personen, sah durch die Pandemie 
in Münster sehr große bis zumindest in Teilen neue Herausforderungen für die optimale 
gesundheitliche Versorgung. Viele sahen und sehen diese vor allem im Bereich der 
psychischen Gesundheit. Zu einem ähnlichen Urteil kommt auch der 
Sachverständigenausschuss, der hierzu rückschließt, dass  
„zukünftig ausreichende, flexibel anpassbare und präventiv ansetzende Maßnahmen sowie 
persönliche und digitale therapeutische Angebote in psychischen Krisen und für psychisch 
erkrankte Menschen als integrale Bestandteile des Krisenmanagements unter 
Pandemiebedingungen sichergestellt werden“8  
müssen. Aber auch die Schaffung von Strukturen für eine klare und einheitliche 
Kommunikation wurde neben der Diagnostik und Therapie bzgl. Post- und Long-Covid als 
neue Herausforderungen gesehen. 
Nur ein geringer Teil der beteiligten Personen attestierte für ihre Institution, dass sie 
Vorkehrungen für eine erneute pandemische Lage getroffen hätten. 
Insgesamt wurde im abschließenden Rückblick vom deutlich überwiegenden Teil der 
institutionsvertretenden Personen mit häufiger Betonung auf die Anstrengungen und 
Herausforderungen ein durchaus positives Resümee aus der Pandemie gezogen. Viele 
lobten den guten Zusammenhalt, die gegenseitige Unterstützung sowie den Rückenwind, 
den die Isolation bei der Digitalisierung mit sich gebracht hat. 
  
                                                
8  Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/ 
Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf, Seite 15 (Stand: 03/2023)

40 
7 Ausblick 
Die dargestellten Ergebnisse der Befragung erlauben nicht nur eine Rückschau auf die 
gemachten Pandemieerfahrungen, sondern geben auch Hinweise zur verbesserten 
Vorbereitung auf künftige Pandemien. 
Die Projektgruppe verzichtet bewusst auf die Formulierung von Handlungsempfehlungen. 
Aufgrund der sektoral bedingten Vielfalt der Rückmeldungen im Rahmen der Umfrage 
erscheint es vielmehr zielführender, dass jeder Zuständigkeitsbereich die Ergebnisse und 
zahlreichen Hinweise/Appelle für sich wahrnimmt, bewertet und Verbesserungen nach 
Möglichkeit umsetzt.  
Um die spezifische Auswertung für die beteiligten Gruppen unter Wahrung der Anonymität 
zu erleichtern, wird die Statistikstelle der Stadt Münster für die folgenden Institutionsgruppen 
jeweils eine sektorenspezifische Auswertung der geschlossenen Fragen zur Verfügung 
stellen: 
1. Apotheken 
2. Beratungsstellen, Selbsthilfe, Therapiepraxen 
3. besondere Wohnformen, ambulanter Dienst der Eingliederungshilfe, 
Eingliederungshilfe 
4. haus-, kinder-, fachärztliche Praxen 
5. Krankenhäuser 
6. (teil-)stationäre, Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften, ambulanter 
Pflegedienst 
7. zahnärztliche Praxen 
Diese sektorenspezifischen Auswertungen werden nach Abstimmung des Verfahrens in der 
Gesundheitskonferenz verschickt. 
Laut § 3 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) verpflichten 
sich die Mitglieder, die Informationen aus der KGK zeitnah an die entsendenden Gremien 
bzw. Institutionen weiterzugeben. Um einen Überblick über die Resonanz auf die Ergebnisse 
der Umfrage zu bekommen, wird ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung der KGK in 2024 
dafür vorgesehen. Die Mitglieder werden aufgefordert, über die Diskussionen und 
Reaktionen aus ihren entsendenden Gremien bzw. Institutionen zu berichten.  
Das Gesundheitsamt wird insbesondere die spezifisch an es selbst gerichteten 
Rückmeldungen im Rahmen seines zukünftigen Pandemie- und Krisenmanagements 
einbeziehen und hierüber berichten. Durch den vom Bund aufgelegten „Pakt für den 
öffentlichen Gesundheitsdienst“ werden sich die personellen und technischen 
Voraussetzungen verbessern. 
Dieser Bericht wird nicht nur auf kommunaler Ebene breit gestreut werden. Es werden auch 
das Dezernat 24 der Bezirksregierung und die Landesgesundheitskonferenz ein Exemplar 
dieses Berichts erhalten, in der Hoffnung, dass in zukünftigen Pandemien die 
Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen des öffentlichen Gesundheitswesens noch 
besser gelingt.

41 
ANLAGE I – beteiligte Institutionen und Einrichtungen 
Institutionen / Einrichtungen (in alphabetischer Reihenfolge) 
Ärzteschaft 
fachärztliche Praxen 
hausärztliche Praxen 
kinderärztliche Praxen 
zahnärztliche Praxen 
Ambulante Pflegedienste 
Andere 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Seniorenvertretung 
Apotheken 
Arbeitskreise der PSAG  
AK Demenz 
AK Mediensucht 
AK Psychische Erkrankungen  
AK Unterbringung 
AK Wohnen 
Beratungsstellen 
Beratungsstellen für alle Geschlechter Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ 
Frauenhäuser 
Gerontopsychiatrisches Zentrum 
Krisenhilfe Münster 
Refugio 
Suchtberatungsstelle Caritas 
Suchtberatungsstelle Diakonie 
TelefonSeelsorge Münster 
Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe 
Krankenhäuser 
Alexianer als Träger von Ludgerus-Kliniken Münster (Clemenshospital und Raphaelsklinik) 
sowie EVK und EOS-Klinik 
Christoph-Dornier-Klinik 
Fachklinik Hornheide 
Franziskusstiftung als Träger von Herz-Jesu-Krankenhaus und St. Franziskus-Hospital 
LWL-Klinik Münster 
Universitätsklinikum 
Rehabilitationseinrichtungen 
Selbsthilfe 
EX-IN NRW. e. V. 
Selbsthilfe-Kontaktstelle 
Verein der Angehörigen Psychisch Kranker e.V. 
Stationäre Pflegeeinrichtungen 
Tagespflegeeinrichtungen 
Therapiepraxen 
Ergotherapie 
Logopädie 
Psychotherapie 
Physiotherapie

42 
ANLAGE II - Fragebogen

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49

50

Beratungsverlauf (1)

06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0441/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2023
Erstellt
25.07.2023 17:09