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Rikscha Fahr-bzw. Betriebsverbot auf der Hohenzollernbrücke
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/1196/2018 vom 03.09.2018
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) endgültig abgelehnt.
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV1)
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CDU Fraktion SPD Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 03.09.2018 AN/1196/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Rikscha Fahr-bzw. Betriebsverbot auf der Hohenzollernbrücke Sehr geehrte Frau Oberbürgermeistein, sehr geehrte Herren, Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Innenstadt bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Rikscha-Fahr- bzw. Betriebsverbot auf dem Fußgänger- und Radweg der Hohenzollernbrücke zu erlassen. BEGRÜNDUNG: Der Fußgänger- und Radweg auf der Hohenzollernbrücke nimmt jeden Tag und besonders an Wochenenden und zu Veranstaltungen in sehr großem Umfang Fußgänger- und Radver- kehr auf. Auf einer bereits geringen Verkehrsbreite, die stets durch Stehenbleibende, die Schlösser, das Panorama oder sich selbst fotografieren weiter gemindert wird, findet eine schwierige Koexistenz zwischen den VerkehrsteilnehmerInnen des Individualverkehrs statt. Die Ver- kehrsteilnehmer sind zu Fuß, mit dem Rad oder dem Rollstuhl unterwegs. - 2 - Kommt bei diesem Verkehr eine Fahrrad-Rischka hinzu, die bis zu zwei Fahrgäste nebenei- nander sitzend befördert und damit eine Breite von über einem Meter bei der bereits knap- pen Verkehrsbreite beansprucht, kommt es zu schweren Störungen im Verkehrsablauf und nicht selten zu gefährlichen Situationen und/oder aggressivem Verhalten der Verkehrsteil- nehmer. Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Dr. Regina Börschel Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende CDU Fraktion SPD Fraktion
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