2006/0503
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat Ampelanlage Hindemithstraße/B 3
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2006/0503
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.08.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Straßenverkehrsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0503 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat Ampelanlage Hindemithstraße/B 3 Vorlage vom: 27.07.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt von dem nachstehenden Bericht Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungseite zur Magistratsvorlage vom 27.07.2006: Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 wurde dem Antrag zugestimmt, Möglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die nach wie vor unbefriedigende Verkehrssituation an der Ampeleinmündung Hindemithstraße/B 3 zu verbessern. Hierbei insbesondere: 1. Die Möglichkeiten einzubeziehen, von der Hindemithstraße nach rechts (in Richtung Norden, Arheilgen) bspw. mit einem Grünpfeil abbiegen zu können und hierzu ggf. die Geschwindigkeit vor der Ampelanlage auf 50 km/h zu reduzieren. 2. Die Lichtsignalregelung so umzustellen, dass Fahrzeuge zeitgleich von der B 3 kommend nach links in Richtung Wixhausen abbiegen können und von Wixhausen kommend nach rechts in Rich- tung Arheilgen/Norden auf die B 3 abbiegen könnten. 3. Zu überprüfen, ob die Ampelanlage in verkehrsarmen Zeiten, bspw. sonn- und feiertags, abge- schaltet werden kann. Hierzu wird wie folgt berichtet: - Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich u. a. aus Vertretern städtischer Fachämter sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, hat sich am 02.03.2006 wiederholt mit der Ver- kehrssituation an der Einmündung B 3/Hindemithstraße befasst. - Die Anordnung einer Grünpfeil-Regelung in der Hindemithstraße in Fahrtrichtung Süden ist nicht zulässig, da keine separate Rechtsabbiegespur vor handen ist. 3 ... - Eine gleichzeitige Freigabe von linksabbiegendem Verkehr von Arheilgen kommend und Rechtsabbiegern von Wixhausen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen- und Verkehrswe- sen Darmstadt aufgrund der fehlenden Rechtsabbiegespur ebenfalls nicht möglich. - Die bisherigen Betriebszeiten sollen zur Aufrechterhaltung der größtmöglichen Verkehrssi- cherheit für alle Verkehrsteilnehmer beibehalten werden. - Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hindemithstraße/B 3 bzw. die Schaffung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur ist seitens des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) derzeit nicht vorgesehen. Darmstadt, 27.07.2006 VI-66/3V-23.10 As/Me Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hindemithstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0503
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00