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2006/0503

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat Ampelanlage Hindemithstraße/B 3

Magistratsvorlage 27.07.2006

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2006/0503

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2006/0503

3003 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.08.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Straßenverkehrsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0503 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat 
Ampelanlage Hindemithstraße/B 3 
 
Vorlage vom: 27.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt von dem nachstehenden Bericht Kenntnis. 
2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
 
Begründungseite zur Magistratsvorlage vom 27.07.2006:
 
 
 
Begründung:
 
 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 wurde dem Antrag zugestimmt, 
Möglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die nach wie vor unbefriedigende Verkehrssituation 
an der Ampeleinmündung Hindemithstraße/B 3 zu verbessern. 
 
Hierbei insbesondere: 
 
1. Die Möglichkeiten einzubeziehen, von der Hindemithstraße nach rechts (in Richtung Norden, 
Arheilgen) bspw. mit einem Grünpfeil abbiegen zu können und hierzu ggf. die Geschwindigkeit vor 
der Ampelanlage auf 50 km/h zu reduzieren. 
 
2. Die Lichtsignalregelung so umzustellen, dass Fahrzeuge zeitgleich von der B 3 kommend nach 
links in Richtung Wixhausen abbiegen können und von Wixhausen kommend nach rechts in Rich-
tung Arheilgen/Norden auf die B 3 abbiegen könnten. 
 
3. Zu überprüfen, ob die Ampelanlage in verkehrsarmen Zeiten, bspw. sonn- und feiertags, abge-
schaltet werden kann. 
 
Hierzu wird wie folgt berichtet: 
 
- Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich u. a. aus Vertretern städtischer Fachämter 
sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, hat sich am 02.03.2006 wiederholt mit der Ver-
kehrssituation an der Einmündung B 3/Hindemithstraße befasst. 
  
- Die Anordnung einer Grünpfeil-Regelung in der Hindemithstraße in Fahrtrichtung Süden ist 
nicht zulässig, da keine separate Rechtsabbiegespur vor handen ist.

3 
... 
 
- Eine gleichzeitige Freigabe von linksabbiegendem Verkehr von Arheilgen kommend und 
Rechtsabbiegern von Wixhausen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen- und Verkehrswe-
sen Darmstadt aufgrund der fehlenden Rechtsabbiegespur ebenfalls nicht möglich. 
  
- Die bisherigen Betriebszeiten sollen zur Aufrechterhaltung der größtmöglichen Verkehrssi-
cherheit für alle Verkehrsteilnehmer beibehalten werden. 
  
- Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hindemithstraße/B 3 bzw. die Schaffung einer 
zusätzlichen Rechtsabbiegespur ist seitens des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen 
(ASV) derzeit nicht vorgesehen. 
 
Darmstadt, 27.07.2006 
VI-66/3V-23.10 As/Me 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0503
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00