Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim
Anfrage nach § 4 BV9 (CDU) AN/2151/2022 vom 21.11.2022
Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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BV Anfrage 20221120 Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim2
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 - Mülheim Wiener Platz 2a - 51065 Köln Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim 20. November 2022 Anfrage gemäß §4 GO des Rates der Stadt Köln zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim hier: Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, trotz der Pandemie sind Wettbuden und Spielhallen lachender Gewinner auf dem Markt leerstehender oder mit unsauberen Methoden geräumter Ladenlokale. Als Pionierpflanze des Niedergangs von Stadtteilzentren sind sie weiter im Wachstum begriffen und Quellen des gesellschaftlichen Unmutes. Viele Bürger halten sie für Horte von Betrug, Steuerhinterziehung, Drogen- und Waffenhandel sowie anderer illegaler Tätigkeiten. Alleine in Holweide verdrängte im Sommer 2022 ein spielhallenfördernder Hausbesitzer einen langjährigen gewerblichen Kleinmieter und eröffnete in zwei Gebäuden neue Wettbuden. Die Stadt Köln versagt bisher im Kampf gegen diese Entwicklung. Daher stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen: 1. Wann geht die Stadtverwaltung endlich rigoros gegen den Bestand an Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim vor mit dem Ziel, diesen er- heblich zu reduzieren? 2. Das Kölner Verwaltungsgericht urteilte im Oktober 2022, daß Wettbu- den und Spielhallen im Radius von 350 m um Schulen rechtswidrig sind (siehe z.B. Express Die Woche, Ausgabe Köln-Mülheim, 28.10.2022). Wie viele Wettbuden und Spielhallen wurden aufgrund dieses Urteils im SB Mülheim bereits geschlossen bzw. wie viele werden auf Basis des Urteils noch geschlossen? 3. Welchen weiteren Steuern und Abgaben unterliegen Wettbuden und Spielhallen neben der Spielgerätesteuer bzw. welche Geschäftsvorgän- ge und technischen Geräte fallen genau unter diesen Begriff, z.B. auch Online-Wetten? Dr. Thomas Portz, Vorsitzender Stephan Krüger M.A. Mike Paunovich Marion Wienholz CDU-Fraktionsbüro: Wiener Platz 2a 51065 Köln Tel.: 0221 - 221 99 305 Mail: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de 4. Wie stellt die Stadt sicher, daß künftige weitere Anträge auf Neueröff- nung von Wettbuden und Spielhallen unterbunden werden? 5. Der Senat des Landes Bremen hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 eine erhebliche Verschärfung des Landesspielhallengesetzes beschlos- sen. So wurde der Mindestabstand von Wettbuden und Spielhallen nicht nur zu Schulen von 250 auf 500 m erhöht, auch der Mindestab- stand zwischen diesen Etablissements wurde auf 500 m verdoppelt. Das Mindestalter für das Betreten dieser Etablissements wurde auf 21 Jahre hochgesetzt. Bewertet die Verwaltung diese Entwicklung positiv und setzt sie sich auf Landesebene in NRW ebenfalls für weitere Ver- schärfungen in der Gesetzeslage ein? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz Stephan Krüger Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
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