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AN/2151/2022

Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim

Anfrage nach § 4 BV9 (CDU) 21.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.2.7

BV Anfrage 20221120 Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim2

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BV Anfrage 20221120 Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim2

2943 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 - Mülheim
Wiener Platz 2a - 51065 Köln
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
      20. November 2022
Anfrage gemäß §4 GO des Rates der Stadt Köln zur nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim
hier: Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
trotz der Pandemie sind Wettbuden und Spielhallen lachender Gewinner auf 
dem Markt leerstehender oder mit unsauberen Methoden geräumter 
Ladenlokale. Als Pionierpflanze des Niedergangs von Stadtteilzentren sind sie 
weiter im Wachstum begriffen und Quellen des gesellschaftlichen Unmutes. 
Viele Bürger halten sie für Horte von Betrug, Steuerhinterziehung, Drogen- 
und Waffenhandel sowie anderer illegaler Tätigkeiten. Alleine in Holweide 
verdrängte im Sommer 2022 ein spielhallenfördernder Hausbesitzer einen 
langjährigen gewerblichen Kleinmieter und eröffnete in zwei Gebäuden neue 
Wettbuden. Die Stadt Köln versagt bisher im Kampf gegen diese Entwicklung.
Daher stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen:
1. Wann geht die Stadtverwaltung endlich rigoros gegen den Bestand an 
Wettbuden und Spielhallen im SB Mülheim vor mit dem Ziel, diesen er-
heblich zu reduzieren?
2.  Das Kölner Verwaltungsgericht urteilte im Oktober 2022, daß Wettbu-
den und Spielhallen im Radius von 350 m um Schulen rechtswidrig sind
(siehe z.B. Express Die Woche, Ausgabe Köln-Mülheim, 28.10.2022). 
Wie viele Wettbuden und Spielhallen wurden aufgrund dieses Urteils im
SB Mülheim bereits geschlossen bzw. wie viele werden auf Basis des 
Urteils noch geschlossen?
3. Welchen weiteren Steuern und Abgaben unterliegen Wettbuden und 
Spielhallen neben der Spielgerätesteuer bzw. welche Geschäftsvorgän-
ge und technischen Geräte fallen genau unter diesen Begriff, z.B. auch 
Online-Wetten?
Dr. Thomas Portz, Vorsitzender
Stephan Krüger M.A.
Mike Paunovich
Marion Wienholz
CDU-Fraktionsbüro:
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Tel.: 0221 - 221 99 305
Mail: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de

4. Wie stellt die Stadt sicher, daß künftige weitere Anträge auf Neueröff-
nung von Wettbuden und Spielhallen unterbunden werden?
5. Der Senat des Landes Bremen hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 
eine erhebliche Verschärfung des Landesspielhallengesetzes beschlos-
sen. So wurde der Mindestabstand von Wettbuden und Spielhallen 
nicht nur zu Schulen von 250 auf 500 m erhöht, auch der Mindestab-
stand zwischen diesen Etablissements wurde auf 500 m verdoppelt. 
Das Mindestalter für das Betreten dieser Etablissements wurde auf 21 
Jahre hochgesetzt. Bewertet die Verwaltung diese Entwicklung positiv 
und setzt sie sich auf Landesebene in NRW ebenfalls für weitere Ver-
schärfungen in der Gesetzeslage ein?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Thomas Portz Stephan Krüger
Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2151/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV9 (CDU)
Datum
21.11.2022
Erstellt
21.11.2022 10:19