V/0547/2023
Errichtung von jeweils einer stationären Netzersatzanlage (NEA)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1655 Zeichen
Anlage A zur V/0547/2023 Kurzüberblick Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abwasserableitung wird jeweils an den beiden Pumpwerken Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a die Errichtung eines stationären Notstromaggregates vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Stadtentwässerung als Bestandteil der kritischen Infrastruktur“ (Gasmangellage, Energiekrise). Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 0,83 Millionen Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), BSI-Gesetz / BSI-KritisV Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
5295 Zeichen
V/0547/2023 V/0547/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung von jeweils einer stationären Netzersatzanlage (NEA) am Pumpwerk Dyckburgstraße 467 a und Lindberghweg 105 a Beratungsfolge 31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Ausführung zur Errichtung von jeweils einer stationären Netzersatzanlage (NEA) am Pumpwerk Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung dieser Netzersatzanlagen Kosten in Höhe von ca. 830.000 € anfallen. Einzahlungen aus Fördermitteln werden nicht erwartet. Die Maßnahme wird gänzlich aus den Abwassergebühren refinanziert. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu- bau/Erneuerung Auszahlungen 2024 700.000 2025 130.000 Summe aller Auszahlungen 830.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 09.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Marengw a Telefon: 492-6601 Marengw a@stadt- muenster.de - 2 - V/0547/2023 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Aufgrund der Gasmangellage und der Energiekrise hat die Verwaltung einen „Handlungsleitfaden für die Ermittlung kritischer Infrastruktur und Maßnahmen für deren Schutz in der Energiekrise“ erstellt. Bestandteil dieses Leitfadens, welcher vom Krisenstab der Stadt Münster Anfang des Jahres be- schlossen wurde, ist auch die Hinterfragung der Funktionsfähigkeit der Stadtentwässerung als kriti- sche Infrastruktur. Hierbei wurde deutlich, dass dem Aspekt der Bereitstellung von Energie eine grö- ßere Bedeutung beizumessen ist. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen werden konn- te, dass die Bereitstellung von elektrischer Energie im Falle einer Störung nach wenigen Stunden wiederhergestellt werden konnte, ist dies heute und perspektivisch nicht mehr der Fall. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat daher eine Gesamtsystembetrachtung der Abwasserableitung und Abwas- serreinigung durchgeführt, um z.B. festzustellen, an welchen Pumpwerken bei Stromausfall die Ent- sorgungssicherheit nicht mehr mit Hilfe von Saugfahrzeugen und kleineren mobilen Pumpen sicher- gestellt werden kann. Im täglichen Mittel werden in den 5 Kläranlagen in Münster rd. 65.000 m³ Abwasser gereinigt. Die Zuleitung des Abwassers zu den Kläranlagen erfolgt größtenteils über Pumpwerke. Ein Ausfall der Stromversorgung würde sich direkt und unmi ttelbar auf die elektrischen Anlagen der Stadtentwässe- rung auswirken und die Prozesse Abwassertransport und Abwasserreinigung gefährden. Bei der Betrachtung vulnerabler Bereiche innerhalb der Abwasserableitung wurden die Pumpwerke Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a ermittelt und im Handlungsleitfaden aufgenommen Beide Pumpwerke verfügen über keine eigene Notstromversorgung. Auf Grund der Abwassermenge und der Entfernung zu dem nächsten gesicherten Netz (Kanalnetz mit notstromversorgtem Pump- werk) ist hier die Abwasserableitung über den „rollenden Kanal“ (Abwassertransport mittels Saugwa- gen) nicht möglich bzw. nur mit einem extrem hohen Aufwand (Anzahl der Saugwagen) durchzufüh- ren. Auch der Einsatz mobiler Notstromaggregate an diesen beiden Standorten würde die vorhande- - 3 - V/0547/2023 nen Aggregate- und Personaleinsatzplanung übersteigen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abwasserableitung ist daher an beiden Standorten die Errichtung eines stationären Notstromag- gregates vorzusehen. Für die Planung und Ausschreibung dieser Maßnahmen wurde nach durchgeführtem Interessenbe- kundungsverfahren mit öffentlichem Vergabeverfahren das Ingenieurbüro ITS Ingenieur-Technik Scholz GmbH aus Essen am 06. März 2023 beauftragt. Auf Basis der Entwurfsplanung ist am 02. Mai 2023 ein Antrag auf Zuwendung aus der Förderrichtli- nie zum Ausbau der Notstromversorgung der Wasserwirtschaft in NRW (FöRL Notstrom Wawi) ge- stellt worden. Die Förderrichtlinie setzt eine betriebsbereite Errichtung von Netzersatzanlagen bis zum 31.12.2023 voraus. Da dieses Ziel unter den aktuellen Randbedingungen (Lieferengpässen, Fach- kräftemangel, etc.) für die beiden beantragten Anlagen nicht umsetzbar ist, wurde der Antrag negativ beschieden. Die Gesamtkosten für die beiden Maßnahmen belaufen sich auf 830.00,- €, verteilt auf das Pump- werk Dyckburgstraße 467a mit 445.000,- € und das Pumpwerk Lindberghweg 105a mit 385.000,- €. Die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baube- ginn ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Monate betragen, so dass mit einer Inbetriebnahme der Netzersatzanlagen in 2024 zu rechnen ist. Eine Verlängerung der Bauzeit kann auf Grund von aktuellen Lieferengpässen und Fachkräftemangel nicht ausgeschlossen werden. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dyckburgstraße 467a
- Lindberghweg 105a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0547/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2023
- Erstellt
- 11.09.2023 10:09