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V/0547/2023

Errichtung von jeweils einer stationären Netzersatzanlage (NEA)

Vorlagen 11.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 31.10.2023, TOP 6.12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1655 Zeichen

Anlage A zur V/0547/2023 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abwasserableitung wird jeweils an den beiden 
Pumpwerken Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a die Errichtung eines stationären 
Notstromaggregates vorgesehen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Stadtentwässerung als Bestandteil 
der kritischen Infrastruktur“ (Gasmangellage, Energiekrise).  
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 0,83 Millionen Euro zu  
kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), BSI-Gesetz / BSI-KritisV 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

5295 Zeichen

V/0547/2023 
V/0547/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung von jeweils einer stationären Netzersatzanlage (NEA) am Pumpwerk Dyckburgstraße 
467 a und Lindberghweg 105 a 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Ausführung zur Errichtung von jeweils einer 
stationären Netzersatzanlage (NEA) am Pumpwerk Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a 
wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung dieser Netzersatzanlagen Kosten in Höhe 
von ca. 830.000 € anfallen. Einzahlungen aus Fördermitteln werden nicht erwartet. Die Maßnahme 
wird gänzlich aus den Abwassergebühren refinanziert. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu-
bau/Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 700.000  
   2025 130.000  
Summe aller Auszahlungen   830.000  
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
09.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Marengw a 
Telefon: 492-6601 
Marengw a@stadt-
muenster.de

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V/0547/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o.g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der Gasmangellage und der Energiekrise hat die Verwaltung einen „Handlungsleitfaden für 
die Ermittlung kritischer Infrastruktur und Maßnahmen für deren Schutz in der Energiekrise“ erstellt. 
Bestandteil dieses Leitfadens, welcher vom Krisenstab der Stadt Münster Anfang des Jahres be-
schlossen wurde, ist auch die Hinterfragung der Funktionsfähigkeit der Stadtentwässerung als kriti-
sche Infrastruktur. Hierbei wurde deutlich, dass dem Aspekt der Bereitstellung von Energie eine grö-
ßere Bedeutung beizumessen ist. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen werden konn-
te, dass die Bereitstellung von elektrischer Energie im Falle einer Störung nach wenigen Stunden 
wiederhergestellt werden konnte, ist dies heute und perspektivisch nicht mehr der Fall. Das Amt für 
Mobilität und Tiefbau hat daher eine Gesamtsystembetrachtung der Abwasserableitung und Abwas-
serreinigung durchgeführt, um z.B. festzustellen, an welchen Pumpwerken bei Stromausfall die Ent-
sorgungssicherheit nicht mehr mit Hilfe von Saugfahrzeugen und kleineren mobilen Pumpen sicher-
gestellt werden kann. 
 
Im täglichen Mittel werden in den 5 Kläranlagen in Münster rd. 65.000 m³ Abwasser gereinigt. Die 
Zuleitung des Abwassers zu den Kläranlagen erfolgt größtenteils über Pumpwerke. Ein Ausfall der 
Stromversorgung würde sich direkt und unmi ttelbar auf die elektrischen Anlagen der Stadtentwässe-
rung auswirken und die Prozesse Abwassertransport und Abwasserreinigung gefährden. 
 
Bei der Betrachtung vulnerabler Bereiche innerhalb der Abwasserableitung wurden die Pumpwerke 
Dyckburgstraße 467a und Lindberghweg 105a ermittelt und im Handlungsleitfaden aufgenommen 
 
 
 
Beide Pumpwerke verfügen über keine eigene Notstromversorgung. Auf Grund der Abwassermenge 
und der Entfernung zu dem nächsten gesicherten Netz (Kanalnetz mit notstromversorgtem Pump-
werk) ist hier die Abwasserableitung über den „rollenden Kanal“ (Abwassertransport mittels Saugwa-
gen) nicht möglich bzw. nur mit einem extrem hohen Aufwand (Anzahl der Saugwagen) durchzufüh-
ren. Auch der Einsatz mobiler Notstromaggregate an diesen beiden Standorten würde die vorhande-

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V/0547/2023 
nen Aggregate- und Personaleinsatzplanung übersteigen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit 
der Abwasserableitung ist daher an beiden Standorten die Errichtung eines stationären Notstromag-
gregates vorzusehen. 
 
Für die Planung und Ausschreibung dieser Maßnahmen wurde nach durchgeführtem Interessenbe-
kundungsverfahren mit öffentlichem Vergabeverfahren das Ingenieurbüro ITS Ingenieur-Technik 
Scholz GmbH aus Essen am 06. März 2023 beauftragt. 
 
Auf Basis der Entwurfsplanung ist am 02. Mai 2023 ein Antrag auf Zuwendung aus der Förderrichtli-
nie zum Ausbau der Notstromversorgung der Wasserwirtschaft in NRW (FöRL Notstrom Wawi) ge-
stellt worden. Die Förderrichtlinie setzt eine betriebsbereite Errichtung von Netzersatzanlagen bis zum 
31.12.2023 voraus. Da dieses Ziel unter den aktuellen Randbedingungen (Lieferengpässen, Fach-
kräftemangel, etc.) für die beiden beantragten Anlagen nicht umsetzbar ist, wurde der Antrag negativ 
beschieden.  
 
Die Gesamtkosten für die beiden Maßnahmen belaufen sich auf 830.00,- €, verteilt auf das Pump-
werk Dyckburgstraße 467a mit 445.000,- € und das Pumpwerk Lindberghweg 105a mit 385.000,- €.  
 
Die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baube-
ginn ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Monate betragen, so 
dass mit einer Inbetriebnahme der Netzersatzanlagen in 2024 zu rechnen ist. Eine Verlängerung der 
Bauzeit kann auf Grund von aktuellen Lieferengpässen und Fachkräftemangel nicht ausgeschlossen 
werden. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dyckburgstraße 467a
  • Lindberghweg 105a

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Details

Aktenzeichen
V/0547/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2023
Erstellt
11.09.2023 10:09