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3507/2018

Erhöhter Reinigungsturnus für die Schultoiletten

Mitteilung Ausschuss 30.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 05.11.2018, TOP 5.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2296 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer  30.10.2018 
 3507/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
 
Erhöhter Reinigungsturnus für die Schultoiletten 
 
In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Schulausschuss die Verwaltung um Prüfung gebe-
ten, welche Restmittel – auch im allgemeinen Haushalt – zur Verfügung stehen, um den 
doppelten Reinigungsturnus zu Beginn dieses Schuljahres so früh wie möglich in den Kölner 
Schulen umzusetzen (AN/1218/2018). 
 
Nach intensiver Prüfung stellt die Verwaltung mit Bedauern fest, dass keine finanziellen Mittel 
zur Verfügung stehen, um noch in diesem Jahr in allen Schulen erhöhte Reinigungsintervalle 
umzusetzen. 
 
Zumindest an einer ersten Schule kann aber bereits ab 01.11.2018 eine zweite Reinigung 
erfolgen. Weitere Schulen folgen ab dem 01.01.2019 sukzessive. Zurzeit werden die Verträ-
ge mit den Reinigungsbetrieben angepasst. Ebenso müssen mit den Vertragsfirmen die zu-
sätzlichen Personalressourcen abgestimmt werden  
 
Die Schulleitungen stellen gemeinsam mit den Hausmeistern die Bedarfe und die zeitlichen 
Vorgaben fest, diese werden dann von der Verwaltung mit den Reinigungsbetrieben umge-
setzt. Hierbei werden auch die Bürgerämter einbezogen 
 
In der Regel hat jede Schule ein Toilettenkonzept. Bei den regelmäßig stattfindenden Schul-
begehungen wird dessen Wirksamkeit thematisiert.  Eine Analyse bzw. Optimierung erfolgt, 
wenn sich Probleme ergeben. In diesem Fall wendet sich die Schule an die Verwaltung und 
gemeinsam erfolgt dann eine Anpassung des Toilettenkonzeptes.  
 
In einigen Schulen haben Fördervereine oder Elterninitiativen Toilettenpersonal  eingestellt. 
Dies ist eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Schule im Rahmen des Schulprogramms. 
Dabei handelt es sich nicht um zusätzliches Reinigungspersonal, sondern um eine Toiletten-
aufsicht, die darauf achtet, dass die aufgestellten Regeln des Toilettenkonzeptes (Nutzerver-
halten) eingehalten werden, sowie Seife und Toilettenpapier nachgefüllt werden.  
 
Eine Finanzierung der Toilettenaufsicht mit kommunalen Mitteln kann die Verwaltung nicht 
vornehmen. Eine regelmäßige Reinigung wird nicht durch die Toilettenaufsicht ersetzt. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3507/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.10.2018
Erstellt
24.10.2018 16:43