3507/2018
Erhöhter Reinigungsturnus für die Schultoiletten
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Mitteilung Ausschuss
2296 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 30.10.2018 3507/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Erhöhter Reinigungsturnus für die Schultoiletten In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Schulausschuss die Verwaltung um Prüfung gebe- ten, welche Restmittel – auch im allgemeinen Haushalt – zur Verfügung stehen, um den doppelten Reinigungsturnus zu Beginn dieses Schuljahres so früh wie möglich in den Kölner Schulen umzusetzen (AN/1218/2018). Nach intensiver Prüfung stellt die Verwaltung mit Bedauern fest, dass keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um noch in diesem Jahr in allen Schulen erhöhte Reinigungsintervalle umzusetzen. Zumindest an einer ersten Schule kann aber bereits ab 01.11.2018 eine zweite Reinigung erfolgen. Weitere Schulen folgen ab dem 01.01.2019 sukzessive. Zurzeit werden die Verträ- ge mit den Reinigungsbetrieben angepasst. Ebenso müssen mit den Vertragsfirmen die zu- sätzlichen Personalressourcen abgestimmt werden Die Schulleitungen stellen gemeinsam mit den Hausmeistern die Bedarfe und die zeitlichen Vorgaben fest, diese werden dann von der Verwaltung mit den Reinigungsbetrieben umge- setzt. Hierbei werden auch die Bürgerämter einbezogen In der Regel hat jede Schule ein Toilettenkonzept. Bei den regelmäßig stattfindenden Schul- begehungen wird dessen Wirksamkeit thematisiert. Eine Analyse bzw. Optimierung erfolgt, wenn sich Probleme ergeben. In diesem Fall wendet sich die Schule an die Verwaltung und gemeinsam erfolgt dann eine Anpassung des Toilettenkonzeptes. In einigen Schulen haben Fördervereine oder Elterninitiativen Toilettenpersonal eingestellt. Dies ist eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Schule im Rahmen des Schulprogramms. Dabei handelt es sich nicht um zusätzliches Reinigungspersonal, sondern um eine Toiletten- aufsicht, die darauf achtet, dass die aufgestellten Regeln des Toilettenkonzeptes (Nutzerver- halten) eingehalten werden, sowie Seife und Toilettenpapier nachgefüllt werden. Eine Finanzierung der Toilettenaufsicht mit kommunalen Mitteln kann die Verwaltung nicht vornehmen. Eine regelmäßige Reinigung wird nicht durch die Toilettenaufsicht ersetzt. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3507/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.10.2018
- Erstellt
- 24.10.2018 16:43