0284/2021
Aufhebung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07)-Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord
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Anlage 3 Aufhebung des Bebauungsplans
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Anlage 3 Aufhebung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07)-Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/ - Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 22.04.2021 Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2021 die Vorlage der Verwaltung durch Zustimmung für den Antrag der Fraktion die Linken AN/0830/2021 mit einem ergänzten Beschlusspunkt 3 einstimmig wie folgt beschlossen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen. 3. beauftragt die Verwaltung entsprechend der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) ein Genehmigungs- und Be- bauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbebauung zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt, dem geänderten Beschluss der BV 1 nicht zu folgen. Die Beschlussergänzung entspricht letztendlich einer Ablehnung der Vorlage und ist aus Sicht der Verwaltung kaum umsetzbar. Es handelt sich bei dem Grundstück Enggasse / Auf dem Hunnenrücken um ein privates Grundstück. Für die – hier sicherlich aufwändige – Baureifmachung sowie Neuerrichtung ei- ner gewerblichen (Hotel-) Nutzung steht ein Investor bereit. Um dessen Bauantrag genehmi- gen zu können, bedarf es der Aufhebung des Bebauungsplanes. Nach der geplanten Aufhebung ist ein Bauantrag nach § 34 BauGB zu bescheiden. Eine Wohnnutzung fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in das dortige Misch-/ Kerngebiet nicht ein. Wie schon in der Abwägungstabelle dargestellt, ist ein Kerngebiet nur ausnahms- weise für Wohnnutzung vorgesehen, ein Wohnprojekt wäre daher nach § 34 nicht umsetzbar und planbedürftig. Es ist verwaltungsseitig nicht angedacht, statt der Aufhebung eine Neu- aufstellung eines Bebauungsplanes in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, da ohne Zugriff auf das private Grundstück und ohne Investor kaum Chance auf Realisierung besteht. Zu- dem stellt der Flächennutzungsplan dort eine gemischte Baufläche (M) dar, damit wäre bei der Festsetzung eines Wohngebietes der Flächennutzungsplan zusätzlich zu ändern. Nach Einschätzung der Verwaltuntg eignet sich die Lage an der Tunisstraße und umgeben von gewerblicher Nutzung nur bedingt für Wohnen.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans Nr.: 66458/07 Enggasse/Am Hunnenrücken/Tunisstraßein Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500
Anlage 4 Auszug BV 1
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 öffentlich 3.5 Aufhebung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07)-Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplans 0284/2021 Bezirksbürgermeister, Herr Hupke, lässt zunächst über den Änderungsantrag TOP 3.5.1 und dann über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Auf die Abstimmung zum Änderungsantrag unter TOP 3.5.1 wird hingewiesen. Geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen. 3. beauftragt die Verwaltung entsprechend der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) ein Genehmigungs- und Be- bauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbebauung zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 öffentlich 3.5.1 Änderungsantrag zu 0284/2021, Enggasse/Auf dem Hunnenrü- cken/Tunisstraße - Änderungsantrag Die Linke AN/0830/2021 Frau Dr. Börschel, SPD, erklärt, dass sie grundsätzlich große Sympathie für den An- trag habe, allerdings dies kein optimaler Standort für Wohnbebauung sei. Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: Die Beschlussvorlage 0284/2021 wird wie folgt ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fort- zuführen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen; 3. beauftragt die Verwaltung entsprechend der Stellungnahmen der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Absatz 1 BauGB) ein Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbebauung zu entwi- ckeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung einer Stimme der SPD und der FDP.
Anlage 2 Bebauungsplan 6645807 (664 Na 207)
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6645 8/07
Stadtgemeinde Köln
Bebauungsplan
M. 1: 500
Nr.6644Na2/07
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Besondere bauliche Festlegungen
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E& gilt die Baunulz� ngsvcrordnun9 196P
(ßund�sgeull�/ol/ l S. 42�)
Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611 Zlon Az Vorlagen-Nummer 0284/2021 Freigabedatum 22.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07)-Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der Aufhe-bung des Bebauungsplans Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und da- bei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu be- rücksichtigen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Aufhebung des Bebauungsplanes hat zunächst keine negativen Auswirkungen auf den Klima- schutz. Bei Rechtskraft der Aufhebung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB. Eine spätere Bebauung des Grundstücks hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi- dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO 2) wird. Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor- zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 und dessen Bekanntmachung im Amtsblatt am 28.10.2020 wurde das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) eingeleitet und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat) beschlossen (Vorlagen-Nummer 2069/2020). Das Parkhaus an der Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße auf den Grundstücken Gemar- kung Köln, Flur 25, Flurstücke 700 bis 705 wird nicht mehr bewirtschaftet und steht nun schon seit dem Jahr 2013 leer. Ein Vorhabenträger hat das ca. 1.800 m² große Grundstück erworben und beab- sichtigt, unter Abbruch des Gebäudebestands eine fünf- bis achtgeschossige Neubebauung und eine dreigeschossige Tiefgarage zu errichten. Vorgesehen ist eine Nutzung als Hotel im Drei -Sterne- Bereich mit ca. 300 Zimmern. Grund der Aufhebung Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) aus dem Jahr 1964. Dieser setzt ein „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen – Parkhaus –“ fest. Zum Maß der baulichen Nutzung werden lediglich Baulinien mit ents prechenden Höhen festgesetzt. Weiterge- hende planerische Grundzüge sind der kurzen Begründung nicht zu entnehmen. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans nach dem Ab- bruch des Parkhauses nicht mehr umgesetzt werden. Vielmehr soll das leerstehende Gebäude abge- rissen und Planungsrecht für das geplante Vorhaben geschaffen werden. Um die geplante Nutzungsart zu ermöglichen ist es erforderlich, den Bebauungsplan aufzuheben. Die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit richtet sich dann nach § 34 BauGB. Bei Betrachtung des Umgebungsbereichs des Bebauungsplans ist ersichtlich, dass dieser hauptsächlich von Büro - und Verwaltungsnutzungen geprägt ist. Daneben bestehen Anlagen für kulturelle Zwecke und ein Beherbergungsbetrieb, Wohnnutzungen sind nur sehr untergeordnet vorzufinden. Bei dem vorliegen- den Nutzungsmix handelt es sich dem Gebietscharakter nach um ein faktisches Kerngebiet i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO, in dem Hotels allgemein zulässig sind. Das ge plante Vorhaben kann nur in Form einer an die Umgebungsbebauung angepassten sowie städtebaulich und denkmalschutzrechtlich abgestimmten Höhen- und Fassadenentwicklung erfolgen. 3 Damit sichergestellt ist, dass die geplante Neubebauung eine hohe architektonis che Qualität erfährt und das Umfeld eine Aufwertung erfährt, wird bereits frühzeitig der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln eingebunden. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Verfahren nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. Entsprechend ist eine die frühzeitige Öf- fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dur chgeführt worden. In der Zeit vom 04.11.2020 bis 18.11.2020 erfolgte die Beteiligung als Aushang im Kundenzentrum Innenstadt, im Stadthaus Deutz und im Bezirksrathaus Innenstadt. In diesem Zeitraum sind sieben Stellungnahmen eingegangen, die Anregungen u nd Bedenken zur geplanten Nutzungsart und zu den Auswirkungen auf die Bevölkerung und das Stadtklima zum Inhalt hatten. Gleichermaßen sind auch positive Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit vorgetragen worden, die die Beseitigung des Missstandes befürworten (siehe Anlage 3). Weiterführung des Verfahrens Angesichts einer Vielzahl von dringlichen Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht und dafür nicht ausreichenden personellen Ressourcen soll das Aufhebungsverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Das Projekt des Investors soll – nach Vorstellung im Gestal- tungsbeirat – im Vorgriff auf die Aufhebung über eine Befreiung genehmigt werden. Bei Fortführung ist im Anschluss an den Vorgabenbeschluss vorgesehen, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Vorberatungen Beschluss über die Aufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord (Vorlagen-Nummer 2069/2020) BV 1 26.08.2020 TOP 3.5 Mehrheitlich zugestimmt. StEA 03.09.2020 TOP 14.1 Einstimmig zugestimmt. (BV 1 = Bezirksvertretung Innenstadt - StEA = Stadtentwicklungsausschuss) Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Auszug des rechtskräftigen Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) Anlage 3 Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Enggasse
- Tunisstraße
- Auf dem Hunnenrücken
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Details
- Aktenzeichen
- 0284/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.04.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 11:32