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V/0900/2017

Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“

Vorlagen 12.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.02.2018, TOP 16

Beschlussvorlage

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A-R_0040_2017_a-r-0040-2017-Selbstverwaltetes_Jugendzentrum

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Beschlussvorlage

18736 Zeichen

V/0900/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum 
für Münster“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2017 Jugendrat Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien anerkennt die langjährige erfolgreiche 
Arbeit in Münsters beiden selbstverwalteten Jugendzentren, dem Bahnhof Wolbeck und dem 
Black Bull in Amelsbüren. Gleichzeitig stellt der Ausschuss fest, dass darüber hinaus „Partizi-
pation“ als Angebotsfeld verpflichtend für alle 40 Einrichtungen der Kinder – und Jugendarbeit 
in der Stadt Münster in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben ist. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0040/2017 vom 21.06.2017 
zur Einrichtung eines „selbstverwalteten Jugendzentrums für Münster“ wird nicht aufgegriffen, 
da aktuell ein Bedarf für ein drittes selbstverwaltetes Jugendzentrum in Münster nicht besteht. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Partizipationsstrukturen in den Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit, in den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und beim 
Jugendrat der Stadt Münster mit den Trägern kontinuierlich weiterzuentwickeln.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Keine 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0900/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Paschert 
Frau Talhoff 
Ruf: 
492-5894 
492-5121 
E-Mail: 
Paschert@stadt-muenster.de  
Talhoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0900/2017 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
1. Offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit in Münster-  
aktuell  
 
Die Leistungsfelder der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendso zialarbeit 
sind in den §§ 11 und 13 des SGB VIII gesetzlich verankert.  
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer informeller Bildungsanlässe, 
kulturelle, kreative, sowie sport- und spielbezogene Angebote, der Jugendberatung, der Organisation 
und Durchführung kinder- und jugendgerechte Angebote in den Ferien . Mitbestimmung an der Pl a-
nung und Ausgestaltung der Angebote, die Selbstbestimmtheit der Ki nder und Jugendlichen sowie 
das Erlernen des demokratischen Miteinanders sind hierbei Prämissen der offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit. 
Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul - und Lernschwierigkeiten, unzureiche n-
der Ausbildungsfähigkeit, Probleme n mit Behörden/Justiz, Arbeitslosigkeit auch  im Kontext mit 
schwierigen familiären Situationen. Durch Angebote der Lernförderung, Migrations - und Wohnhilfen, 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit/ Streetwork sowie der Drogenhilfe werden junge Menschen in 
ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, eigenstän dig und eigenve r-
antwortlich zu leben. 
Aktuell gibt es in Münster 40 Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und zehn Angebote 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. 
Die folgenden Leitziele der offenen Kinder - und Jugendarb eit und der Jugendsoziala r-
beit/aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster sind mit dem 3. Kinder - und Jugendförderplan  
2015-2019 fachpolitisch verabschiedet worden und prägen die pädagogische Arbeit in den einze lnen 
Handlungsfeldern. 
Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit: 
 Die Angebote sind wohnortnah und zeitlich breit vorhanden. 
 Die Angebote sind offen und bedarfsorientiert ausgerichtet.  
 Die Einrichtungen nehmen Mitverantwortung für den jeweiligen Sozialraum war. 
 Eine Vielfalt unterschiedlich geprägter kinder- und jugendspezifischer Aktivitäten steht zur Ver-
fügung.  
 Das ehrenamtliche Engagement wird unterstützt und deren Anerkennung wird gefördert. 
 Die Angebote befähigen zur Mitbestimmung, demokratischen Teilhabe und zur Selbstorgani-
sation.  
Leitziele der Jugendsozialarbeit: 
 
 Die Hilfen werden bedarfsgerecht und flexibel vorgehalten. 
 Die Hilfen sind präventiv und niedrigschwellig ausgerichtet im Vorfeld erzieherischer Hilfen.

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V/0900/2017 
1.1 Angebotsfelder  
Im Rahmen eines Entwicklungsprozesses sind die Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit in 
15 Angebotsfelder untergliedert worden, sie teilen sich in die Bereiche „Kernaufgaben“ sowie „einrich-
tungs- und sozialraumspezifische Angebote“ auf.  
Unter Kernaufgaben sind dabei diejenigen Aufgaben zusammengefasst, die eine sogenannte  Grund-
versorgung darstellen und somit in allen Einrichtungen anzubieten sind. Demgegenüber ergibt sich 
aus der sozialraumbezogenen Betrachtung bestimmter Sozialstrukturdaten sowie aus der Einschä t-
zung der Fachkräfte der Kinder - und Jugendarbeit die Notwend igkeit, einrichtungs- und sozialraum-
spezifische Angebote vorzuhalten.  
 
Kernaufgaben: 
 Begegnung und Kommunikation 
 Kulturelle Angebote 
 Angebote in den Schulferien/ in der Freizeit 
 Angebote in Sport und Spiel 
 Kreative Angebote 
 Medienpädagogische Angebote 
 Beratungsangebote 
 Angebote der Kinder- und Jugendbildung 
 Geschlechtsspezifische Angebote 
 Partizipative Angebote 
 
Sozialraum- und Einrichtungsspezifische Angebote: 
 Interkulturelle Angebote 
 Integrative Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 
 Arbeitsweltbezogene Angebote 
 Schulbezogene Angebote 
 Mobile Angebote 
 
Neben der offenen Kinder und Jugendarbeit hat die aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den let zten 
Jahren im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses zehn Angebotsfelder für ihre Arbeit def i-
niert.  
 
 Aufsuchende Jugendsozialarbeit als Kernleistung 
 Einzelfallhilfe/ Beratungsangebote als Kernleistung 
 Angebote der Jugendbildung 
 Angebote in der Freizeitgestaltung 
 Arbeitsweltbezogene Angebote 
 Gender Angebote 
 Interkulturelle Angebote 
 Inklusive Angebote 
 Schulbezogene Angebote 
 Partizipative Angebote

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V/0900/2017 
2. Selbstverwaltete Jugendzentren in Münster- aktuell 
 
Unter Selbstverwaltung versteht man  die Übertragung von Ve rwaltungsaufgaben an rechtlich selbs t-
ständige Organisationen . Damit werden die Bürger /-innen unmittelbar an der Erfüllung staa tlicher 
Aufgaben, in diesem Fall der offenen Kinder - und Jugendarbeit, beteiligt. Selbstverwaltung ist damit 
ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen 
eine eigenverantwortlic he Mit -Gestaltung (Subsidiaritätsprinzip).  Typische Organisationsform der 
Selbstverwaltung in der offenen Kinder - und Jugendarbeit sind eingetragene Vereine mit einem Vo r-
stand bestehend aus ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
Auch eingetrag ene Vereine sind also nicht grundrechtsberechtigt, sondern an die Grundrec hte der 
Kinder und Jugendlichen gebunden. Auch für sie gilt die Bindung an Recht und Gesetz. Indem die 
Kommune ihnen einen Spielraum zur Selbstverwaltung überlässt, muss der Verein a ndererseits die 
Einhaltung dieser Prinzipien gewährleisten.  Zudem müssen auch die Träger der Selbstverwa ltung in 
Münster gewisse Mindeststandards vorhalten, welche sie laut Kinder - und Jugendförderplan 2015-
2019 vorhalten müssen. 
 
Das Jugendzentrum „Bahnho f Wolbeck“ definiert sich in Rahmen seiner Leistungsvereinbarung als 
„selbstverwaltetes Jugendzentrum“. Auch für das Jugendzentrum „Black Bull“ in Amelsbüren sind 
selbstverwaltete Grundzüge als pädagogische Konzeptbausteine in der Leistungsvereinbarung hinter-
legt. Damit verfügt Münster bereits über zwei Einrichtungen, die das pädagogische Selbstverständnis, 
auf das sich der Antrag der SPD Fraktion bezieht, bedienen. 
 
2.1 Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck  
 
Der Bahnhof Wolbeck als selbstverwaltetes Jugendzentrum bietet diverse Möglichkeiten, Demokratie 
und offene Entscheidungsprozesse im täglichen Miteinander zu erlernen und zu erleben. Die Jugend-
lichen dürfen sich maßgeblich an der inhaltlic hen, räumlichen und programmatischen Gestaltung des 
Jugendzentrums beteiligen. Aufgrund der Übernahme von Verantwortung lernen die Jugendlichen für 
sich selbst, aber auch für andere einzustehen und entwickeln dadurch wichtige soziale Kompetenzen. 
Ein weiterer Faktor der Verantwortungsübernahme zeigt sich auch durch die Ausgabe von Schlüsseln 
an die Jugendlichen ab 16 Jahren. So kann das selbstverwaltete J ugendzentrum auch außerhalb der 
regulären Öffnungszeiten in Eigenregie genutzt werden. 
Auszug aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V.: 
„Ab dem Alter von 16 Jahren haben Jugendliche die Möglichkeit als ehrenamtliche Mita rbeiter dem 
Trägerverein beizutreten, um an der Verwirklichung der Ziele des Trägers mitzuwirken und diese mi t-
zubestimmen. Es gibt regelmäßige Mitgliedervollversammlungen, bei  denen unter anderem über die 
Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt wird. Zu den Mitgliedern des Trägerverein gehören Jugendl i-
che und junge Erwachsene, sowie fünf Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wird vom Trägerverein 
gewählt, er vertritt den Verein nach a ußen und tätigt die Rechtsgeschäfte. Der Tr ägerverein und die 
hauptamtlichen Mitarbeiter organisieren gemeinsam die offene Jugendarbeit. 
Ziel des Jugendzentrums ist es, offene außerschulische Jugendarbeit unter größtmöglicher Selbs t-
verantwortung und Eigeninitiative der Jugendlichen zu betreiben. Daraus hat sich im La ufe der Jahre 
ein breites Angebotsspektrum ergeben. 
Der „Bahnhof Wolbeck“  ist selbstverwaltet. Demokratie und offene Entscheidungsprozesse pr ägen 
das tägliche Miteinander. Die Jugendlichen dürf en sich maßgeblich an der inhaltlichen, räuml ichen 
und programmlichen Gestaltung des Jugendzentrums beteiligen.“

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V/0900/2017 
Besonders neben der Schule und dem Elternhaus leistet das Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck einen 
elementaren Beitrag zur Förderung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jugendliche, die ku l-
turelle Angebote realisieren möchten, können dies ebenfalls im Jugendzentrum Bah nhof Wolbeck. 
Sie organisieren regelmäßige Veranstaltungen in Form von Partys, Konzerten etc. und werden dabei 
von den pädagogischen Fachkräften unterstützt und angeleitet. 
Das Gebäude wird dem Trägerverein unentgeltlich von der Stadt Münster zum Betrieb eines Jugen d-
zentrums zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein erwirtschaftet einen Eigenanteil von 10% der Pe r-
sonalkosten. 
2.2  Jugendzentrum Black Bull- Amelsbüren 
Das Jugendzentrum Black Bull in Amelsbüren stellt eine andere konzeptionelle Verarbeitung einer 
selbstverwalteten und –organisierten Freizeiteinrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in frei-
er Trägerschaft dar. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Münster wird die Arbeit in 
Form einer Pauschalförderung zu 90% gefördert. Das Jugendzentrum Black Bull ist eine Anlau fstelle 
schwerpunktmäßig für Kinder und Jugendliche, die in Amelsbüren leben. Sie finden einen  geschütz-
ten Freiraum vor, in dem sie ihre kinder- und jugendspezifischen Themen ausleben, ausprobieren und 
ansprechen können. Das Jugendzentrum Black Bull beschreibt seine Arbeit in der Leistungsvereinba-
rung wie folgt:  
 Wir bieten den Raum für freie Meinu ngsäußerung & fordern die Jugendlichen zu offenem & 
freien Dialog heraus. 
 Wir bieten den Raum zur Erprobung sozialer Interaktion mit entsprechender Begleitung. 
 Wir fördern das Bewusstsein von Rechten & Pflichten bei Kindern & Jugendlichen. 
Hierfür werden a ttraktive bedarfs- und bedürfnisorientierte A ngebote vorgehalten, die direkt mit den 
Kindern und Jugendlichen entwickelt werden. Der Träger der Ei nrichtung ist der „Förderverein für die 
Jugendarbeit in Münster Amelsbüren e.V.“ und besteht seit dem Jahr 198 2. In seiner Satzung ve r-
weist der Verein besonders auf eine selbstlose Tätigkeit, welche ausschließlich und unmittelbar einen 
gemeinnützigen Zweck erfüllt und aus einem ausschließlich ehrenamtlichen aktiven Vorstand besteht. 
Auszug aus der aktuellen Leistungsbeschreibung Jugendzentrum  Black Bull- Amelsbüren.: 
Im Jahre 1980 wurde in den Räumlichkeiten der „Alten Dorfschule Amelsbüren“ das Haus 
„Jugendheim Amelsbüren“. eröffnet. Damals wurde das marode Haus vorwiegend in Form von 
ehrenamtlicher Arbeit für amelsbürener Jugendliche nutzbar gemacht. Etwa im Jahr 1995 wurde nach 
einer Jugendbefragung das Haus zum „Jugendzentrum Black Bull“ umgetauft. Das „Jugendzentrum 
Black Bull" in Amelsbüren ist seitdem eine selbstverwaltete und -organisierte Freizeiteinrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft. 
Haltung 
Jede Besucherin und jeder Besucher  erhält im Jugendzentrum Black Bull die Möglichkeit, sich 
vollständig und gleic hberechtigt an allen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und 
unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. 
Selbstbestimmung 
Jungen Menschen werden die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der 
Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.

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V/0900/2017 
Sie knüpfe n an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und 
mitgestaltet, sie werden zur  mündigen Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher 
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hinführt.“ 
 
Das Gebäude wird dem Trägerverein unentgeltlich von der Stadt Münster zum Betrieb eines Jugen d-
zentrums zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein erwirtschaftet einen Eigenanteil von 10% der Pe r-
sonalkosten. 
2.3 Vergleich zum selbstverwalteten Jugendzentrum Haus Spilles in Düsseldorf 
Das selbstverwaltete Jugendzentrum Haus Spilles wird ebenfalls von einem eigetragenen gemeinnüt-
zigen Trägerverein begleitet, welcher aus einem ehrenamtlich aktiven Vorstand besteht. Auch hier 
wird die Nutzung der Räume für die ehrenamtlich mitarbeitenden  Jugendlichen nach Absprache e r-
möglicht. Komplementär zu den selbstverwalteten Jugendzentren in Münster sind auch hier haup t-
amtliche Fachkräfte eingestellt, welche ebenfalls von der Kommune finanziert werden, so dass auch 
hier Leistungsvereinbarungen zwisc hen der Einrichtung und der Stadt Düsseldorf abgeschlossen 
wurden. 
Eine Neuinstallierung eines zusätzlichen selbstverwalteten Jugendzentrums in Münster in Anle hnung 
an das Jugendzentrum Haus Spilles ist aus Bedarfsgründen nicht erforderlich. 
3. Jugendrat der Stadt Münster 
Darüber hinaus haben die Jugendlichen in Münster die Möglichkeit sich z.B. in Beteiligungsprojekten 
bzw. Partizipationsangeboten von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit selbstverant-
wortlich zu erproben und Verantwortung zu entwickeln.  
 
Ein weiteres Instrument der Kinder - und J ugendbeteiligung in Münster stellt der Jugendrat dar. Im 
Hinblick auf den SPD Antrag vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“ wird 
der Beteiligung des Jugendrates in besonderer Weis e Rechnung getragen. Der Jugendrat ist als 
eigenständiges Gremium in die politische Beratungsfolge aufgenommen und wird sich in der Sitzung 
am 16.11.2017 mit der Beschlussvorlage auseinandersetzen. 
Der Jugendrat bietet darüber hinaus Kindern und Jugendlichen, welche nicht als Mitglied im Jugen d-
rat vertreten sind, durch die unterschiedlichen Arbeitsgruppen, sich für die Themen die ihren Intere s-
sen entsprechen, zu engagieren und sich partizipativ zu beteiligen. 
Hauptziel der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist daher immer, dass interessierten jungen 
Menschen zunächst die Möglichkeit zur bedarfs - und kompetenzgerechten Partizipation eröf fnet und 
angeboten wird. Daraus entwickeln sich konkrete Beteiligungsformen, die sich auf unte rschiedlichen 
Ebenen von Partizipation bewegen können. 
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 
 
Der 3. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2015 -2019 ist das Förder - und Steuerungsinstru-
ment der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der Jugendverbandsarbeit  und der Jugendsozi-
alarbeit / aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Der Förderplan ermöglicht eine gezielte B edarfs- und 
Maßnahmenplanung. Im 3. Münsteraner Kinder – und Jugendförderplan 2015 - 2019 ist auf der 
Grundlage von folgenden Indikatoren eine Bedarfsplanung konkret umgesetzt worden: 
 
 Bevölkerungszahlen 6-20 Jährige, Gewichtung = 79 % (Stand 31.12.2012) 
 Migration 6-20 Jährige, Gewichtung = 21 % (Stand 31.12.2012)

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V/0900/2017 
 
Im Rahmen eines aktuellen fachlichen Entwicklungsprozesses ist beabsichtigt, ein indikatorengestütz-
tes und  bedarfsorientiertes  Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit 
und der aufs uchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster  neu zu 
installieren. Mit der Beschlussvorlage. V/0866/2017 zur N euerteilung der Personalressou rcen der 
offenen Kinder -und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive  der sozialen 
Gruppenarbeit wird aktuell der Bestand neu verortet. Auf der Grundlage dieser Berec hnungen gibt es 
derzeitig keinen Bedarf für weitere Einrichtungen.  
 
5. Fazit und Ausblick 
Die Stadt Münster ist zum Thema selbstverwaltete Jugendzentren und Partizipation in der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit breit aufgestellt. Im Rahmen 
des neuen beda rfsorientierten Konzeptes wurde kein Bedarf für ein weiteres selbstverwaltetes J u-
gendzentrum in Münster festgestellt. Zu den Bedarfen wird in der Beschlussvorlage  
„Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und d er 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster" ( V/0886/2017) 
detailliert Stellung genommen. Die Prüfung der Partizipationsstrukturen in den Einrichtungen der offe-
nen Kinder - und Jugenda rbeit,  in den Angeboten der aufsu chenden Jugendsozialarbeit und beim 
Jugendrat der Stadt Müns ter e rfolgt auch weiterhin im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges mit den 
freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendrat. 
Für das Jahr 2018 ist geplant, mit allen offenen Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit und den 
Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs das Thema 
„Partizipation“ unter dem Aspekt von „Selbstverwaltung“ aufzugreifen und fachlich zu diskutieren. D a-
bei wird voraussichtlich auch die Fachhoch schule Münster den Prozess begleiten. Die Ergebnisse 
dieses Prozesses fließen selbstverständlich in den nächsten Kinder – und Jugendförderplan ein und 
können als Handlungsempfehlungen aufgegriffen werden. 
 
 
 
 
I.V.  
gez. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0040/2017 vom 21.06.2017 „ Ein selbstverwaltetes Jugendzentrums 
für Münster“

A-R_0040_2017_a-r-0040-2017-Selbstverwaltetes_Jugendzentrum

4515 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2017  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
„Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum 
für Münster“ 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
zur Verweisung an den AKJF 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
• Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem interfraktionel len Arbeitskreis „selbstverwalte- 
tes Jugendzentrum“ einzuladen. Zu diesem Arbeitskreis sollen auch Akteur*innen weite- 
rer Kommunen mit selbstverwalteten Jugendzentren eingel aden werden, um einen Aus- 
tausch über Erfahrungswerte zu ermöglichen.  
• Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Jugen drat der Stadt Münster, die Be- 
zirksschüler*innenvertretung, die DGB-Jugend und die Un terstützer*innen ihrer Forde- 
rung vom 1. Mai 2017 sowie freie Initiativen und weit ere interessierte Jugendliche und 
junge Erwachsene zu einem Beteiligungsprozess einzuladen, bei dem ein Konzept für ein 
selbstverwaltetes Jugendzentrum erarbeitet werden soll. Im Rahmen dieses Beteili- 
gungsprozesses soll zudem gemeinsam mit interessierte n Jugendlichen und jungen Er- 
wachsenen nach einem adäquaten, innenstadtnahen und  barrierefreien Standort für ein 
selbstverwaltetes Jugendzentrum gesucht werden. Es sol l geklärt werden, wie und unter 
welchen Nutzungsbedingungen mit welchen Verantwortli chen diese Liegenschaft einem 
selbstverwalteten Jugendzentrum zur Verfügung gestellt werden kann. Über den Verlauf 
dieses Prozesses wird der Ausschuss für Kinder, Jugendli che und Familien ständig infor- 
miert. 
• Die Verwaltung möge zudem darstellen, wie ein entspre chendes Zentrum langfristig be- 
stehen kann und welche finanziellen Mittel hierfür mi ttel- und langfristig zur Verfügung 
gestellt werden müssen.   
 
Begründung: 
Münster ist eine stark wachsende Großstadt, in der vie le junge Menschen leben. Unter den Be- 
dingungen eines solchen jungen urbanen Zentrums kommt  es zwangsläufig zu unterschiedli- 
chen wachsenden Anforderungen Jugendlicher und junger E rwachsener an Teilhabe und Mitbe- 
 
21 .06 .201 7

2 
 
 
 
stimmung. Es gibt hier ein wachsendes Bestreben nach  Räumen für Selbstorganisation und -
gestaltung verschiedener gesellschaftlicher Aktivitäten (z. B. der informellen Bildung, Kultur und 
Freizeitgestaltung). Neben dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sind es vor allem diese Be- 
dürfnisse, die sich in den jüngsten Hausbesetzungen von „Squat Münster“ äußerten. Statt hier 
den wachsenden Unmut in Kauf zu nehmen, sollte die Stadt Mittel und Wege finden, diese jun- 
gen Menschen in eine aktive und vielfältige Stadtgesellschaft einzubeziehen. 
Deshalb hat auch die DGB-Jugend am 1. Mai 2017 mit einem breiten Bündnis von Jugendorga- 
nisationen als Teil der Kampagne „Mehr Raum für uns!“ ein autonomes Jugendzentrum gefor- 
dert – in Ergänzung zu den in Münster bereits vorhanden en Jugendzentren und Angeboten im 
Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche. Auch andere Initiativen und Gruppen  beschäftigen 
sich in Münster regelmäßig mit der Thematik und fordern , leerstehende Gebäude für ein selbst- 
verwaltetes Jugendzentrum zu nutzen.  
Für Jugendliche und junge Erwachsene müssen nicht-kom merzielle Räume geschaffen werden. 
Die wachsende, junge Stadt Münster hat eine vielfält ige Kultur. In einem ebenso vielfältigen An- 
gebot der Jugendhilfe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Selbstständigkeit, Ei- 
genverantwortlichkeit, soziales Engagement und gesell schaftliche Mitverantwortung erlernen. 
Eine entsprechende Alternative zu den bestehenden A ngeboten kann mit einem selbstverwalte- 
ten Jugendzentrum geschaffen werden. Die Umnutzung ei nes Standortes und der Erwerb von 
Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf hier kein Ausschlusskriterium sein! 
Als Orientierungshilfe kann hier beispielsweise das Ko nzept des Selbstverwalteten Jugendzent- 
rums Haus Spilles in Düsseldorf dienen (vgl. http://s pilles.de/wp-
content/uploads/2014/09/KonzeptSpillesfinal.pdf). 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (2)

16.11.2017 Jugendrat
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0900/2017
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37