V/0900/2017
Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“
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Beschlussvorlage
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V/0900/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“ Beratungsfolge 16.11.2017 Jugendrat Vorberatung 22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien anerkennt die langjährige erfolgreiche Arbeit in Münsters beiden selbstverwalteten Jugendzentren, dem Bahnhof Wolbeck und dem Black Bull in Amelsbüren. Gleichzeitig stellt der Ausschuss fest, dass darüber hinaus „Partizi- pation“ als Angebotsfeld verpflichtend für alle 40 Einrichtungen der Kinder – und Jugendarbeit in der Stadt Münster in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben ist. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0040/2017 vom 21.06.2017 zur Einrichtung eines „selbstverwalteten Jugendzentrums für Münster“ wird nicht aufgegriffen, da aktuell ein Bedarf für ein drittes selbstverwaltetes Jugendzentrum in Münster nicht besteht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Partizipationsstrukturen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und beim Jugendrat der Stadt Münster mit den Trägern kontinuierlich weiterzuentwickeln. II. Finanzielle Auswirkungen Keine Vorlagen-Nr.: V/0900/2017 Auskunft erteilt: Herr Paschert Frau Talhoff Ruf: 492-5894 492-5121 E-Mail: Paschert@stadt-muenster.de Talhoff@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0900/2017 Begründung: Ausgangslage 1. Offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit in Münster- aktuell Die Leistungsfelder der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendso zialarbeit sind in den §§ 11 und 13 des SGB VIII gesetzlich verankert. Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer informeller Bildungsanlässe, kulturelle, kreative, sowie sport- und spielbezogene Angebote, der Jugendberatung, der Organisation und Durchführung kinder- und jugendgerechte Angebote in den Ferien . Mitbestimmung an der Pl a- nung und Ausgestaltung der Angebote, die Selbstbestimmtheit der Ki nder und Jugendlichen sowie das Erlernen des demokratischen Miteinanders sind hierbei Prämissen der offenen Kinder - und Ju- gendarbeit. Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul - und Lernschwierigkeiten, unzureiche n- der Ausbildungsfähigkeit, Probleme n mit Behörden/Justiz, Arbeitslosigkeit auch im Kontext mit schwierigen familiären Situationen. Durch Angebote der Lernförderung, Migrations - und Wohnhilfen, der aufsuchenden Jugendsozialarbeit/ Streetwork sowie der Drogenhilfe werden junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, eigenstän dig und eigenve r- antwortlich zu leben. Aktuell gibt es in Münster 40 Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und zehn Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Die folgenden Leitziele der offenen Kinder - und Jugendarb eit und der Jugendsoziala r- beit/aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster sind mit dem 3. Kinder - und Jugendförderplan 2015-2019 fachpolitisch verabschiedet worden und prägen die pädagogische Arbeit in den einze lnen Handlungsfeldern. Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit: Die Angebote sind wohnortnah und zeitlich breit vorhanden. Die Angebote sind offen und bedarfsorientiert ausgerichtet. Die Einrichtungen nehmen Mitverantwortung für den jeweiligen Sozialraum war. Eine Vielfalt unterschiedlich geprägter kinder- und jugendspezifischer Aktivitäten steht zur Ver- fügung. Das ehrenamtliche Engagement wird unterstützt und deren Anerkennung wird gefördert. Die Angebote befähigen zur Mitbestimmung, demokratischen Teilhabe und zur Selbstorgani- sation. Leitziele der Jugendsozialarbeit: Die Hilfen werden bedarfsgerecht und flexibel vorgehalten. Die Hilfen sind präventiv und niedrigschwellig ausgerichtet im Vorfeld erzieherischer Hilfen. - 3 - V/0900/2017 1.1 Angebotsfelder Im Rahmen eines Entwicklungsprozesses sind die Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit in 15 Angebotsfelder untergliedert worden, sie teilen sich in die Bereiche „Kernaufgaben“ sowie „einrich- tungs- und sozialraumspezifische Angebote“ auf. Unter Kernaufgaben sind dabei diejenigen Aufgaben zusammengefasst, die eine sogenannte Grund- versorgung darstellen und somit in allen Einrichtungen anzubieten sind. Demgegenüber ergibt sich aus der sozialraumbezogenen Betrachtung bestimmter Sozialstrukturdaten sowie aus der Einschä t- zung der Fachkräfte der Kinder - und Jugendarbeit die Notwend igkeit, einrichtungs- und sozialraum- spezifische Angebote vorzuhalten. Kernaufgaben: Begegnung und Kommunikation Kulturelle Angebote Angebote in den Schulferien/ in der Freizeit Angebote in Sport und Spiel Kreative Angebote Medienpädagogische Angebote Beratungsangebote Angebote der Kinder- und Jugendbildung Geschlechtsspezifische Angebote Partizipative Angebote Sozialraum- und Einrichtungsspezifische Angebote: Interkulturelle Angebote Integrative Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Arbeitsweltbezogene Angebote Schulbezogene Angebote Mobile Angebote Neben der offenen Kinder und Jugendarbeit hat die aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den let zten Jahren im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses zehn Angebotsfelder für ihre Arbeit def i- niert. Aufsuchende Jugendsozialarbeit als Kernleistung Einzelfallhilfe/ Beratungsangebote als Kernleistung Angebote der Jugendbildung Angebote in der Freizeitgestaltung Arbeitsweltbezogene Angebote Gender Angebote Interkulturelle Angebote Inklusive Angebote Schulbezogene Angebote Partizipative Angebote - 4 - V/0900/2017 2. Selbstverwaltete Jugendzentren in Münster- aktuell Unter Selbstverwaltung versteht man die Übertragung von Ve rwaltungsaufgaben an rechtlich selbs t- ständige Organisationen . Damit werden die Bürger /-innen unmittelbar an der Erfüllung staa tlicher Aufgaben, in diesem Fall der offenen Kinder - und Jugendarbeit, beteiligt. Selbstverwaltung ist damit ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortlic he Mit -Gestaltung (Subsidiaritätsprinzip). Typische Organisationsform der Selbstverwaltung in der offenen Kinder - und Jugendarbeit sind eingetragene Vereine mit einem Vo r- stand bestehend aus ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auch eingetrag ene Vereine sind also nicht grundrechtsberechtigt, sondern an die Grundrec hte der Kinder und Jugendlichen gebunden. Auch für sie gilt die Bindung an Recht und Gesetz. Indem die Kommune ihnen einen Spielraum zur Selbstverwaltung überlässt, muss der Verein a ndererseits die Einhaltung dieser Prinzipien gewährleisten. Zudem müssen auch die Träger der Selbstverwa ltung in Münster gewisse Mindeststandards vorhalten, welche sie laut Kinder - und Jugendförderplan 2015- 2019 vorhalten müssen. Das Jugendzentrum „Bahnho f Wolbeck“ definiert sich in Rahmen seiner Leistungsvereinbarung als „selbstverwaltetes Jugendzentrum“. Auch für das Jugendzentrum „Black Bull“ in Amelsbüren sind selbstverwaltete Grundzüge als pädagogische Konzeptbausteine in der Leistungsvereinbarung hinter- legt. Damit verfügt Münster bereits über zwei Einrichtungen, die das pädagogische Selbstverständnis, auf das sich der Antrag der SPD Fraktion bezieht, bedienen. 2.1 Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck Der Bahnhof Wolbeck als selbstverwaltetes Jugendzentrum bietet diverse Möglichkeiten, Demokratie und offene Entscheidungsprozesse im täglichen Miteinander zu erlernen und zu erleben. Die Jugend- lichen dürfen sich maßgeblich an der inhaltlic hen, räumlichen und programmatischen Gestaltung des Jugendzentrums beteiligen. Aufgrund der Übernahme von Verantwortung lernen die Jugendlichen für sich selbst, aber auch für andere einzustehen und entwickeln dadurch wichtige soziale Kompetenzen. Ein weiterer Faktor der Verantwortungsübernahme zeigt sich auch durch die Ausgabe von Schlüsseln an die Jugendlichen ab 16 Jahren. So kann das selbstverwaltete J ugendzentrum auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten in Eigenregie genutzt werden. Auszug aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V.: „Ab dem Alter von 16 Jahren haben Jugendliche die Möglichkeit als ehrenamtliche Mita rbeiter dem Trägerverein beizutreten, um an der Verwirklichung der Ziele des Trägers mitzuwirken und diese mi t- zubestimmen. Es gibt regelmäßige Mitgliedervollversammlungen, bei denen unter anderem über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt wird. Zu den Mitgliedern des Trägerverein gehören Jugendl i- che und junge Erwachsene, sowie fünf Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wird vom Trägerverein gewählt, er vertritt den Verein nach a ußen und tätigt die Rechtsgeschäfte. Der Tr ägerverein und die hauptamtlichen Mitarbeiter organisieren gemeinsam die offene Jugendarbeit. Ziel des Jugendzentrums ist es, offene außerschulische Jugendarbeit unter größtmöglicher Selbs t- verantwortung und Eigeninitiative der Jugendlichen zu betreiben. Daraus hat sich im La ufe der Jahre ein breites Angebotsspektrum ergeben. Der „Bahnhof Wolbeck“ ist selbstverwaltet. Demokratie und offene Entscheidungsprozesse pr ägen das tägliche Miteinander. Die Jugendlichen dürf en sich maßgeblich an der inhaltlichen, räuml ichen und programmlichen Gestaltung des Jugendzentrums beteiligen.“ - 5 - V/0900/2017 Besonders neben der Schule und dem Elternhaus leistet das Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck einen elementaren Beitrag zur Förderung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jugendliche, die ku l- turelle Angebote realisieren möchten, können dies ebenfalls im Jugendzentrum Bah nhof Wolbeck. Sie organisieren regelmäßige Veranstaltungen in Form von Partys, Konzerten etc. und werden dabei von den pädagogischen Fachkräften unterstützt und angeleitet. Das Gebäude wird dem Trägerverein unentgeltlich von der Stadt Münster zum Betrieb eines Jugen d- zentrums zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein erwirtschaftet einen Eigenanteil von 10% der Pe r- sonalkosten. 2.2 Jugendzentrum Black Bull- Amelsbüren Das Jugendzentrum Black Bull in Amelsbüren stellt eine andere konzeptionelle Verarbeitung einer selbstverwalteten und –organisierten Freizeiteinrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in frei- er Trägerschaft dar. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Münster wird die Arbeit in Form einer Pauschalförderung zu 90% gefördert. Das Jugendzentrum Black Bull ist eine Anlau fstelle schwerpunktmäßig für Kinder und Jugendliche, die in Amelsbüren leben. Sie finden einen geschütz- ten Freiraum vor, in dem sie ihre kinder- und jugendspezifischen Themen ausleben, ausprobieren und ansprechen können. Das Jugendzentrum Black Bull beschreibt seine Arbeit in der Leistungsvereinba- rung wie folgt: Wir bieten den Raum für freie Meinu ngsäußerung & fordern die Jugendlichen zu offenem & freien Dialog heraus. Wir bieten den Raum zur Erprobung sozialer Interaktion mit entsprechender Begleitung. Wir fördern das Bewusstsein von Rechten & Pflichten bei Kindern & Jugendlichen. Hierfür werden a ttraktive bedarfs- und bedürfnisorientierte A ngebote vorgehalten, die direkt mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt werden. Der Träger der Ei nrichtung ist der „Förderverein für die Jugendarbeit in Münster Amelsbüren e.V.“ und besteht seit dem Jahr 198 2. In seiner Satzung ve r- weist der Verein besonders auf eine selbstlose Tätigkeit, welche ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck erfüllt und aus einem ausschließlich ehrenamtlichen aktiven Vorstand besteht. Auszug aus der aktuellen Leistungsbeschreibung Jugendzentrum Black Bull- Amelsbüren.: Im Jahre 1980 wurde in den Räumlichkeiten der „Alten Dorfschule Amelsbüren“ das Haus „Jugendheim Amelsbüren“. eröffnet. Damals wurde das marode Haus vorwiegend in Form von ehrenamtlicher Arbeit für amelsbürener Jugendliche nutzbar gemacht. Etwa im Jahr 1995 wurde nach einer Jugendbefragung das Haus zum „Jugendzentrum Black Bull“ umgetauft. Das „Jugendzentrum Black Bull" in Amelsbüren ist seitdem eine selbstverwaltete und -organisierte Freizeiteinrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Haltung Jede Besucherin und jeder Besucher erhält im Jugendzentrum Black Bull die Möglichkeit, sich vollständig und gleic hberechtigt an allen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Selbstbestimmung Jungen Menschen werden die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. - 6 - V/0900/2017 Sie knüpfe n an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet, sie werden zur mündigen Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hinführt.“ Das Gebäude wird dem Trägerverein unentgeltlich von der Stadt Münster zum Betrieb eines Jugen d- zentrums zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein erwirtschaftet einen Eigenanteil von 10% der Pe r- sonalkosten. 2.3 Vergleich zum selbstverwalteten Jugendzentrum Haus Spilles in Düsseldorf Das selbstverwaltete Jugendzentrum Haus Spilles wird ebenfalls von einem eigetragenen gemeinnüt- zigen Trägerverein begleitet, welcher aus einem ehrenamtlich aktiven Vorstand besteht. Auch hier wird die Nutzung der Räume für die ehrenamtlich mitarbeitenden Jugendlichen nach Absprache e r- möglicht. Komplementär zu den selbstverwalteten Jugendzentren in Münster sind auch hier haup t- amtliche Fachkräfte eingestellt, welche ebenfalls von der Kommune finanziert werden, so dass auch hier Leistungsvereinbarungen zwisc hen der Einrichtung und der Stadt Düsseldorf abgeschlossen wurden. Eine Neuinstallierung eines zusätzlichen selbstverwalteten Jugendzentrums in Münster in Anle hnung an das Jugendzentrum Haus Spilles ist aus Bedarfsgründen nicht erforderlich. 3. Jugendrat der Stadt Münster Darüber hinaus haben die Jugendlichen in Münster die Möglichkeit sich z.B. in Beteiligungsprojekten bzw. Partizipationsangeboten von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit selbstverant- wortlich zu erproben und Verantwortung zu entwickeln. Ein weiteres Instrument der Kinder - und J ugendbeteiligung in Münster stellt der Jugendrat dar. Im Hinblick auf den SPD Antrag vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum für Münster“ wird der Beteiligung des Jugendrates in besonderer Weis e Rechnung getragen. Der Jugendrat ist als eigenständiges Gremium in die politische Beratungsfolge aufgenommen und wird sich in der Sitzung am 16.11.2017 mit der Beschlussvorlage auseinandersetzen. Der Jugendrat bietet darüber hinaus Kindern und Jugendlichen, welche nicht als Mitglied im Jugen d- rat vertreten sind, durch die unterschiedlichen Arbeitsgruppen, sich für die Themen die ihren Intere s- sen entsprechen, zu engagieren und sich partizipativ zu beteiligen. Hauptziel der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist daher immer, dass interessierten jungen Menschen zunächst die Möglichkeit zur bedarfs - und kompetenzgerechten Partizipation eröf fnet und angeboten wird. Daraus entwickeln sich konkrete Beteiligungsformen, die sich auf unte rschiedlichen Ebenen von Partizipation bewegen können. 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 Der 3. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2015 -2019 ist das Förder - und Steuerungsinstru- ment der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozi- alarbeit / aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Der Förderplan ermöglicht eine gezielte B edarfs- und Maßnahmenplanung. Im 3. Münsteraner Kinder – und Jugendförderplan 2015 - 2019 ist auf der Grundlage von folgenden Indikatoren eine Bedarfsplanung konkret umgesetzt worden: Bevölkerungszahlen 6-20 Jährige, Gewichtung = 79 % (Stand 31.12.2012) Migration 6-20 Jährige, Gewichtung = 21 % (Stand 31.12.2012) - 7 - V/0900/2017 Im Rahmen eines aktuellen fachlichen Entwicklungsprozesses ist beabsichtigt, ein indikatorengestütz- tes und bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufs uchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster neu zu installieren. Mit der Beschlussvorlage. V/0866/2017 zur N euerteilung der Personalressou rcen der offenen Kinder -und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit wird aktuell der Bestand neu verortet. Auf der Grundlage dieser Berec hnungen gibt es derzeitig keinen Bedarf für weitere Einrichtungen. 5. Fazit und Ausblick Die Stadt Münster ist zum Thema selbstverwaltete Jugendzentren und Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit breit aufgestellt. Im Rahmen des neuen beda rfsorientierten Konzeptes wurde kein Bedarf für ein weiteres selbstverwaltetes J u- gendzentrum in Münster festgestellt. Zu den Bedarfen wird in der Beschlussvorlage „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und d er aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster" ( V/0886/2017) detailliert Stellung genommen. Die Prüfung der Partizipationsstrukturen in den Einrichtungen der offe- nen Kinder - und Jugenda rbeit, in den Angeboten der aufsu chenden Jugendsozialarbeit und beim Jugendrat der Stadt Müns ter e rfolgt auch weiterhin im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges mit den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendrat. Für das Jahr 2018 ist geplant, mit allen offenen Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit und den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs das Thema „Partizipation“ unter dem Aspekt von „Selbstverwaltung“ aufzugreifen und fachlich zu diskutieren. D a- bei wird voraussichtlich auch die Fachhoch schule Münster den Prozess begleiten. Die Ergebnisse dieses Prozesses fließen selbstverständlich in den nächsten Kinder – und Jugendförderplan ein und können als Handlungsempfehlungen aufgegriffen werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0040/2017 vom 21.06.2017 „ Ein selbstverwaltetes Jugendzentrums für Münster“
A-R_0040_2017_a-r-0040-2017-Selbstverwaltetes_Jugendzentrum
4515 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
„Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum
für Münster“
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den AKJF
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
• Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem interfraktionel len Arbeitskreis „selbstverwalte-
tes Jugendzentrum“ einzuladen. Zu diesem Arbeitskreis sollen auch Akteur*innen weite-
rer Kommunen mit selbstverwalteten Jugendzentren eingel aden werden, um einen Aus-
tausch über Erfahrungswerte zu ermöglichen.
• Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Jugen drat der Stadt Münster, die Be-
zirksschüler*innenvertretung, die DGB-Jugend und die Un terstützer*innen ihrer Forde-
rung vom 1. Mai 2017 sowie freie Initiativen und weit ere interessierte Jugendliche und
junge Erwachsene zu einem Beteiligungsprozess einzuladen, bei dem ein Konzept für ein
selbstverwaltetes Jugendzentrum erarbeitet werden soll. Im Rahmen dieses Beteili-
gungsprozesses soll zudem gemeinsam mit interessierte n Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen nach einem adäquaten, innenstadtnahen und barrierefreien Standort für ein
selbstverwaltetes Jugendzentrum gesucht werden. Es sol l geklärt werden, wie und unter
welchen Nutzungsbedingungen mit welchen Verantwortli chen diese Liegenschaft einem
selbstverwalteten Jugendzentrum zur Verfügung gestellt werden kann. Über den Verlauf
dieses Prozesses wird der Ausschuss für Kinder, Jugendli che und Familien ständig infor-
miert.
• Die Verwaltung möge zudem darstellen, wie ein entspre chendes Zentrum langfristig be-
stehen kann und welche finanziellen Mittel hierfür mi ttel- und langfristig zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Begründung:
Münster ist eine stark wachsende Großstadt, in der vie le junge Menschen leben. Unter den Be-
dingungen eines solchen jungen urbanen Zentrums kommt es zwangsläufig zu unterschiedli-
chen wachsenden Anforderungen Jugendlicher und junger E rwachsener an Teilhabe und Mitbe-
21 .06 .201 7
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stimmung. Es gibt hier ein wachsendes Bestreben nach Räumen für Selbstorganisation und -
gestaltung verschiedener gesellschaftlicher Aktivitäten (z. B. der informellen Bildung, Kultur und
Freizeitgestaltung). Neben dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sind es vor allem diese Be-
dürfnisse, die sich in den jüngsten Hausbesetzungen von „Squat Münster“ äußerten. Statt hier
den wachsenden Unmut in Kauf zu nehmen, sollte die Stadt Mittel und Wege finden, diese jun-
gen Menschen in eine aktive und vielfältige Stadtgesellschaft einzubeziehen.
Deshalb hat auch die DGB-Jugend am 1. Mai 2017 mit einem breiten Bündnis von Jugendorga-
nisationen als Teil der Kampagne „Mehr Raum für uns!“ ein autonomes Jugendzentrum gefor-
dert – in Ergänzung zu den in Münster bereits vorhanden en Jugendzentren und Angeboten im
Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche. Auch andere Initiativen und Gruppen beschäftigen
sich in Münster regelmäßig mit der Thematik und fordern , leerstehende Gebäude für ein selbst-
verwaltetes Jugendzentrum zu nutzen.
Für Jugendliche und junge Erwachsene müssen nicht-kom merzielle Räume geschaffen werden.
Die wachsende, junge Stadt Münster hat eine vielfält ige Kultur. In einem ebenso vielfältigen An-
gebot der Jugendhilfe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Selbstständigkeit, Ei-
genverantwortlichkeit, soziales Engagement und gesell schaftliche Mitverantwortung erlernen.
Eine entsprechende Alternative zu den bestehenden A ngeboten kann mit einem selbstverwalte-
ten Jugendzentrum geschaffen werden. Die Umnutzung ei nes Standortes und der Erwerb von
Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf hier kein Ausschlusskriterium sein!
Als Orientierungshilfe kann hier beispielsweise das Ko nzept des Selbstverwalteten Jugendzent-
rums Haus Spilles in Düsseldorf dienen (vgl. http://s pilles.de/wp-
content/uploads/2014/09/KonzeptSpillesfinal.pdf).
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0900/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37