1545/2022
Kriterien für die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße AN/0917/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3641 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1545/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 Kriterien für die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße AN/0917/2022 Der SPD-Bezirksfraktion wurde eine Beschwerde über eine angeblich unterschiedliche Behandlung von Gastwirten im Hinblick auf die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße mit- geteilt. Demnach hatte eine Gaststätte die Genehmigung von Außengastronomie auf einem Parkplatz vor dem Lokal beantragt. Dies sei von der Verwaltung jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz der Radweg verlaufe. Zur Nutzung der Außengast- ronomie müssten Gäste und Personal den Radweg ständig überqueren. Dies führe zu einer Gefahr sowohl für die Radfahrer als auch für Gäste und Personal der Gaststätte. Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter in mehreren anderen Gaststätten bei - auf den ersten Blick identischer - Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden Parkplätzen statt, was auf eine Genehmigung durch die Verwaltung schließen lässt. Es wird deshalb um eine Erläuterung des Sachstands zum Genehmigungsverfahren für Außengast- ronomie an der Dürener Straße, insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen vor den Lokalen, gebe- ten. Was sind hier die Kriterien und aus welchen Gründen gibt es hier ggfs. unterschiedliche Behand- lungen? Antwort der Verwaltung: Ein Antrag auf Erteilung einer Außengastronomie stellt rechtlich immer eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall dar. Die Verwaltung beachtet dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Prüfung hat ergeben, dass in dem angeführten Fall bisher keine förmliche Ablehnung erfolgt ist. Vielmehr wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass zwischen der Gastronomie und dem gewünschten Parkplatz ein Radweg verlaufe und mit dem Betrieb der Außengastronomie eine Gefahr für den Rad- und Fußgängerverkehr sowie das Personal der Antragstellerin einhergehe. Der Antrag habe mithin leider keine Aussicht auf Erfolg. Ihr wurde geraten, von der Weiterverfolgung des Antrages abzuse- hen. Daraufhin wurden der Verwaltung durch die Antragstellerin Fotos benachbarter Gaststätten mit ge- nutzter Parkfläche übersandt. Die Antragstellerin wurde am 27.04.2022 darüber informiert, dass die Verwaltung die Sachlage weitergehend prüfen werde. Durch die Genehmigung würde eine Gefahrenquelle eröffnet, der begegnet werden muss. Derartige Flächen könnten genehmigungsfähig werden, wenn die Verwaltung ihrer behördlichen Verkehrssiche- rungspflicht nachkommen kann. Wie diese aussehen könnte, ist derzeit in der finalen verwaltungsin- ternen Abstimmung. In zwei gerichtsanhängigen Verfahren hat man sich hinsichtlich der etwaigen Lösungsansätze auf Ende September vertagt. Nach abschließender Klärung der Rechtslage zur Haftung bei Unfällen wird die Verwaltung entschei- den, ob die in Rede stehende Außengastronomie genehmigt werden kann oder die bereits erteilten 2 Genehmigungen der anderen Gastwirt*innen zu widerrufen ist. Zu den Kriterien ist generell zu sagen, dass die Dürener Straße dem widmungsgemäßen Gebrauch dient, also der Allgemeinheit unter anderem zum Fuß-, Fahr- und Radfahrverkehr. Der Betrieb einer Außengastronomie stellt eine Ausnahme dar, die nur dann genehmigt werden kann, wenn für die Si- cherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs keine Gefahr besteht. Diese Voraussetzung wird durch die notwendige Querung des Radweges (oder auch Straßen) nicht erfüllt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1545/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 17:56