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1174/2019

Mennweg o.Nr. Errichtung von 2 landwirtschaftlichen Hallen für die Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 + 2) und einer offenen Remise zum Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten (Halle 3), LSG L6, AZ: 63/B26/3459/18

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 01.07.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 - Ausgleichsmaßnahmen externe Fläche

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Ansehen

Anlage 1 - Planung Lagerhallen

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Ansehen

Anlage 2 - Ausgleichsmaßnahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

9500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1174/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mennweg o.Nr. Errichtung von 2 landwirtschaftlichen Hallen für die Verarbeitung und 
Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 + 2) und einer offenen Remise zum 
Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten (Halle 3); LSG L6, AZ: 63/B26/3459/18   
 
Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 (1) Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung von 2 landwirtschaftlichen La-
gerhallen  für die Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 und 2) so-
wie der Errichtung einer offenen Remise zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und 
Geräten (Halle 3) einverstanden. 
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Der Vorhabenträger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Die Betriebsfläche 
ist knapp 200 ha groß, davon sind kanpp10 ha Eigentum. Bewirtschaftet werden Hauptkulturen: 48 ha 
Kürbisse, 30 ha Erdbeeren, 27 ha Spargel und 10 ha Bohnen.  Die restlichen Flächen werden acker-
baulich genutzt. Für seinen Betrieb  plant der Vorhabenträger die Errichtung zweier landwirtschaftli-
cher Lagerhallen (Halle 1 und 2) für die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten sowie eine 
offene Remise zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten (Halle 3). Die ge-
plante Halle 1 soll der Kühlung, Lagerung und Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte dienen. Hal-
le 2 ist als reine Kühlhalle geplant.  
Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des Landschafts-
planes der Stadt Köln befindet. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L 6 „Fühlinger See und 
Freiraum östlich Fühlingen“ fest.  
Das LSG „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ wird  unter anderem festgesetzt 
˗ zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch 
Sicherung stadtklimatisch wichtiger Freiräume sowie ökologisch bedeutsamer Ausgleichsräume und 
Grünverbindungen. 
˗ wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes im Bereich der Alluvial-Rinne östlich des 
Fühlinger Sees und des Ortsrandes von Fühlingen 
Insbesondere der Raum nordöstlich Fühlingen ist von besonderer Bedeutung als letzter größerer 
Freiraum am Rhein und als Durchlüftungsschneise. 
Bereiche von besonderem ökologischem Wert finden sich über die eingelagert festgesetzten Land-
schaftsbestandteile hinaus in der durch Wiesen, Weiden und Saumvegetation geprägten Landwirt-
schaftsfläche am Nordostrand des Fühlinger Sees. Die Schutzfestsetzung zielt auch auf die Erhaltung 
der landschaftlichen Bezüge zwischen alten Siedlungsbereichen. 
Das Plangebiet (Anlage 1) umfasst eine freie Fläche in der Gemarkung Worringen, Flur 60, Flurstü-
cke 21 – 26. Es wird im Nordwesten vom Hitdorfer Fährweg, im Nordosten von der Alten Römerstr. 
(K11) und im Südosten vom Mennweg eingegrenzt. Die externe Fläche umfasst auf der Flur 67 die 
Flurstücke 28, 29, 166, 167 und 168.  
Insgesamt werden 2940 m² durch die Errichtung der drei Hallen und 3.110 m²  durch Geh- und Fahr-
wege (teil-) versiegelt.  
Nach Auffassung des Bauaufsichtsamtes ist das Vorhaben als privilegiertes Außenbereichsvorhaben 
mach § 35 Abs.1 BauGB zu beurteilen.  
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation:

3 
 
Zurzeit weist die Fläche, auf der die Lagerhallen gebaut werden sollen, eine eingesäte Ackerfläche 
auf. Die angrenzende externe Fläche wird als Weidefläche genutzt. 
 
Als Ausgleich für den Eingriff sieht der Landespflegerische Fachbeitrag (LFB) verschiedene Maß-
nahmen vor. Wie in Anlage 2- Ausgleichsmaßnahmen dargestellt,  wird der größte Teil der Aus-
gleichsfläche als Kulturfläche mit ca. 7,5 % Ruderal-Fläche angelegt. Die Fläche soll für den Anbau 
von Äcker-, Gemüse- und Beerenstaudenkulturen und sonstigen Sonderkulturen ohne Wildkräuter 
genutzt werden.  
Weiterhin wird an drei Seiten der zukünftigen Kulturfläche mit Obstbäumen eingerahmt. An den ent-
sprechend ausgewiesenen Stellen sind regionale Obstsorten als Hochstämme zu bepflanzen.  Die 
Baumstellung hat im Plangebiet in einem Abstand von 8 m und auf den externen Flächen von max. 
12,5 m in Reihenpflanzung zu erfolgen.  
 
Sämtliche Obstgehölze bedürfen nach der fachgerechten Pflanzung folgender dauerhaften Pflege: 
-  3 – 5 jährlicher Erziehungsschnitt zum Aufbau eines tragfähigen Kronengerüstes 
-  regelmäßige Kontrolle der Baumanbindungen für die ersten 3 Jahre nach der Pflanzung 
-   Entfernung der Baumanbindung nach Erreichen der Standfestigkeit 
-  Entfernung des Schnittgutes 
-  Kontrolle der Bäume auf Krankheits- und Schädlingsbefall, Abhilfe nur durch biologische und 
bio-technische Maßnahmen 
-  Pflanzscheiben in den ersten drei Jahren von Bewuchs freihalten durch Mulch o.a.; der Boden 
sollte dort zur Wurzelschonung nicht bearbeitet werden 
-  Pflege- und Erhaltungsschnitte nach Bedarf 
-  Gleichwertiger Ersatz von ausgefallenen Obstgehölzen 
 
Auf den externen Flächen (Anlage 3- Ausgleichmaßnahmen externe Fläche) werden – teilweise als 
Fortführung der städtischen Flächen – Obstwiesen  angelegt. Diese sind ebenfalls wie an der Kultur-
fläche durch alte Obstsorten zu bepflanzen und zu pflegen.  
 
Außerdem werden zum Ausgleich an der südwestlichen Grundstücksgrenze, an drei Seiten der bei-
den kleineren Hallen sowie südöstlichen Bereich Grasfluren angelegt.  
 
Die Bilanzierung zeigt, dass die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe unter Berücksichtigung 
der Aufwertung der externen Fläche und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet 
vollständig ausgeglichen werden können. 
Der derzeitige Zustand der Flächen bewirkt eine Wertigkeit von 329.096 Punkten. Die Planung er-
reicht mit den oben angeführten Ausgleichmaßnahmen 329.170 Punkte. Dies bedeutet, dass  ein 
Überschuss von 74 Punkten erzielt wird.  
 
 
Artenschutz: 
Zur Beschreibung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange im Hinblick auf europäische 
Vogelarten und Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde eine Unterlage zur artenschutzrecht-
lichen Prüfung vorgelegt. Als Grundlage der Bewertung wurde neben der allgemeinen Recherche 
zum prüfrelevanten Artenspektrum eine avifaunistischer Erfassung im Frühjahr 2018 durchgeführt. 
Im Ergebnis konnten im Vorhabensbereich keine Offenlandarten (Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche) fest-
gestellt werden. Andere europäische Vogelarten oder FFH-Anhang IV-Arten werden durch die bau-/ 
anlagebedingten Wirkfaktoren nicht beeinträchtigt oder finden dort keine geeigneten Lebensräume.

4 
Um einer Besiedlung des Vorhabenbereiches (Hallenstandorte inkl. Baufeld mit allen bauzeitlichen 
Stell-, Fahr- und Lagerflächen auf den Flurstücken 21-26, Flur 60, Gemarkung Worringen und damit 
einer möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten vorzubeugen, ist die derzeitige 
Bewirtschaftung bis zum Baubeginn beizubehalten. 
Damit kann der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. 
Diese Nutzungsvorgabe wird als Bedingung in den Befreiungsbescheid aufgenommen. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Die vorhandene Hofstelle in beengter Ortsrandlage ist zur Unterbringung von landwirtschaftlichen 
Produkten, Materialien und Maschinen nicht mehr ausreichend und entspricht in Punkto Zuwegung 
und Kapazität nicht den heutigen Ansprüchen. Der Betrieb der Familie  ist in den letzten 10 Jahren 
stetig gewachsen, so sind auch die landwirtschaftlichen Geräte immer größer geworden.  
Der Betrieb liegt knapp 300 m westlich des Rheinufers und wird südlich durch Bebauung begrenzt. 
Weiterhin schließt in unmittelbarer Nähe das Naturschutzgebiet N1 an. Eine Erweiterung der Flächen 
direkt an der Hoflage ist nicht möglich. 
Eine Befreiung käme im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn die Befreiungsvoraussetzungen ge-
mäß § 67 (1) Ziffer 2 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung nur gewährt werden, wenn 
die Durchführung der Vorschrift „im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die 
Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“. 
Wie zuvor beschrieben ist der Vorhabenträger auf die Verlagerung der Hallen auf die genannte Flä-
che angewiesen, da die Lagerung direkt an der Hofstelle nicht möglich wäre. Weitere Flächen zur 
Umsetzung des Vorhabens sind nicht in der Nähe des Hofes verfügbar. Eine Ablehnung würde somit 
zu einer unzumutbaren Belastung für den Antragsteller führen. Weiterhin können der Eingriff in Natur 
und Landschaft durch die oben genannten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden und daher 
ist das Vorhaben mit den Belangen von Natur und Landschaftspflege vereinbar. 
 
Anlagen 
 
 
Anlage 1 –Planung Lagerhallen 
Anlage 2 - Ausgleichsmaßnahmen 
Anlage 3 – Ausgleichmaßnahme externe Fläche

Anlage 3 - Ausgleichsmaßnahmen externe Fläche

119 Zeichen

Fläche extern - 7.164 m2
HK21 Obstwiese ohne
 alte Hochstämme
Grundwert 17
vorh. städt.
Ausgleichsfläche
mit Obstbäumen

Anlage 2 - Ausgleichsmaßnahmen

2488 Zeichen

SINNERSDORFER STRASSE 115-117  
FON  0221 - 782276 
OBJEKT:
ARCHITEKTURBÜRO KONRAD GÜSGEN
50769 KÖLN
 FAX  0221 - 786242
KOM. NR.
ERRICHTUNG VON ZWEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN HALLEN
(1 UND 2) FÜR DIE VERARBEITUNG UND LAGERUNG VON
LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTEN SOWIE DIE 
ERRICHTUNG EINER OFFENEN HALLE / REMISE (3) ZUM
UNTERSTELLEN VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN 
ANTRAGSTELLER
ANTRAGSTELLER:
ARCHITEKT
HERR CHRISTIAN FUCHS
KASSELBERGER WEG 157 . 50769 KÖLN-RHEINKASSEL
LAGEPLAN . M 1:1000
FAHRZEUGEN UND GERÄTEN.
MENNWEG  O. NR. , 50769 KÖLN-LANGEL
1297
KÖLN . 18.12.2017
KD 41,18
KD 41,18
KD 41,04
KD 41,14
KD 41,25
KD 41,19
40,97
KD 41,02
KD 41,06
KD 41,06
KD 41,11
41,0
40,9
40,9
40,6
40,5
40,5
40,6
40,5
40,5
40,5
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40,4
40,4
40,3
40,4
40,5
40,4
40,3
40,3
40,3
40,3
40,4
40,4
40,5
40,5
40,5
40,7
40,6
40,6
40,5
40,5
40,5
40,5
40,5
40,5
40,6
40,6
40,7
40,6
40,6
40,6
40,5
40,6
40,5
40,5
40,6
40,5
40,5
40,6
40,6
40,6
40,6
40,6
40,9
40,9
40,6
40,6
40,9
40,8
40,8
40,5
40,5
40,5
40,5
40,6
40,5
40,4
40,4
40,3
40,3
40,2
40,2
40,1
40,2
40,1
40,0
39,7
39,4
39,8
40,0
40,1
40,0
39,9
40,4
40,4
40,6
40,6
40,5
40,5
40,6
40,6
40,5
40,5
40,6
40,9
40,9
40,7
40,7
40,7
40,6
40,4
39,8
39,4
Wh. 42,9Wh. 42,5
Wh. 44,2
First 46,8
K11
Hitdorfer Fährweg
Flur 82
Mennweg
Alte Römerstraße
L43
Mennweg
Br
Br
Br
Weg
Fußweg
(28,47)
(28,78)
(18,37)
(26,57)
(30,05)
(54,56)
(174,57)
(51,49)
(31,50)
(23,90)
(3,95)
(19,29)
(30,13)
(29,83)
(118,75)
(37,29)
(174,24)
Flur 61
Flur 60
KD 41,37
KS 36,95
KD 41,28
KS 36,88
KD 41,16
KS 36,80
OB 800/1400  72,78m  1,00/00
OB 800/1400  75,66m  1,10/00
19
218
23
290
84
230
25
26
219
24
303
22
277
20
6
376
197
17
167
166
141
278300
140
228
302
247
18
21
301
64
Ga
Gehweg
I
aus
Flurkarte
aus
Flurkarte
aus
Flurkarte
40,3
Gemarkung Worringen
Flur 60
Flur 62
1
FEUERWEHR-      ZUFAHRT
HALLE 1
1860 m²
HALLE 3
541,6 m²
HALLE 2
541,6 m²
PFLASTER
4165,4 m²
SCHOT
TER
3001 m
²
(11,45)
Versickerung
Versickerung
6.6 = 330 m² 
6.1 = 855 m² 
6.5 = 40 m² 
6.2 = 150 m² 
Fläche 2 - 4.165 m2
HY1 Fahr- u. Gehwege u.a.,
versiegelt
Grundwert 0
Fläche 1 - 2.943 m2
HN0 Gebäude
Grundwert 0
6.4 = 940 m² 
Fläche 3 - 3.110 m2
HY2 Fahr- u. Gehwege u.a.,
teilversiegelt
Grundwert 3
Fläche 5 - 2.873 m2
HK21 Obstwiese ohne
 alte Hochstämme
Grundwert 17
Fläche 4 - 15.215 m2
HA0 Kulturflächen
Grundwert 6
Korrektur 0,75 wg. Randstreifen
 mit Ruderalvegetation (7,5 % Fläche)
Fläche 6 - 3.876 m2
HH7 Grasfluren an
 Straßen- u. Wegerändern
(alle übrigen Flächen)
Grundwert 12
6.3 = 1.631 m²

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mennweg
  • Hitdorfer Fährweg
  • Sinnersdorfer Straße 115
  • Alte Römerstraße
  • Kasselberger Weg 157
  • Römerstraße
  • Straße 11

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Details

Aktenzeichen
1174/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2019
Erstellt
27.03.2019 16:15