1174/2019
Mennweg o.Nr. Errichtung von 2 landwirtschaftlichen Hallen für die Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 + 2) und einer offenen Remise zum Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten (Halle 3), LSG L6, AZ: 63/B26/3459/18
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1174/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mennweg o.Nr. Errichtung von 2 landwirtschaftlichen Hallen für die Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 + 2) und einer offenen Remise zum Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten (Halle 3); LSG L6, AZ: 63/B26/3459/18 Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung von 2 landwirtschaftlichen La- gerhallen für die Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten (Halle 1 und 2) so- wie der Errichtung einer offenen Remise zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten (Halle 3) einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Beschreibung der Maßnahme Der Vorhabenträger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Die Betriebsfläche ist knapp 200 ha groß, davon sind kanpp10 ha Eigentum. Bewirtschaftet werden Hauptkulturen: 48 ha Kürbisse, 30 ha Erdbeeren, 27 ha Spargel und 10 ha Bohnen. Die restlichen Flächen werden acker- baulich genutzt. Für seinen Betrieb plant der Vorhabenträger die Errichtung zweier landwirtschaftli- cher Lagerhallen (Halle 1 und 2) für die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten sowie eine offene Remise zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten (Halle 3). Die ge- plante Halle 1 soll der Kühlung, Lagerung und Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte dienen. Hal- le 2 ist als reine Kühlhalle geplant. Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des Landschafts- planes der Stadt Köln befindet. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L 6 „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ fest. Das LSG „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ wird unter anderem festgesetzt ˗ zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch wichtiger Freiräume sowie ökologisch bedeutsamer Ausgleichsräume und Grünverbindungen. ˗ wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes im Bereich der Alluvial-Rinne östlich des Fühlinger Sees und des Ortsrandes von Fühlingen Insbesondere der Raum nordöstlich Fühlingen ist von besonderer Bedeutung als letzter größerer Freiraum am Rhein und als Durchlüftungsschneise. Bereiche von besonderem ökologischem Wert finden sich über die eingelagert festgesetzten Land- schaftsbestandteile hinaus in der durch Wiesen, Weiden und Saumvegetation geprägten Landwirt- schaftsfläche am Nordostrand des Fühlinger Sees. Die Schutzfestsetzung zielt auch auf die Erhaltung der landschaftlichen Bezüge zwischen alten Siedlungsbereichen. Das Plangebiet (Anlage 1) umfasst eine freie Fläche in der Gemarkung Worringen, Flur 60, Flurstü- cke 21 – 26. Es wird im Nordwesten vom Hitdorfer Fährweg, im Nordosten von der Alten Römerstr. (K11) und im Südosten vom Mennweg eingegrenzt. Die externe Fläche umfasst auf der Flur 67 die Flurstücke 28, 29, 166, 167 und 168. Insgesamt werden 2940 m² durch die Errichtung der drei Hallen und 3.110 m² durch Geh- und Fahr- wege (teil-) versiegelt. Nach Auffassung des Bauaufsichtsamtes ist das Vorhaben als privilegiertes Außenbereichsvorhaben mach § 35 Abs.1 BauGB zu beurteilen. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 3 Zurzeit weist die Fläche, auf der die Lagerhallen gebaut werden sollen, eine eingesäte Ackerfläche auf. Die angrenzende externe Fläche wird als Weidefläche genutzt. Als Ausgleich für den Eingriff sieht der Landespflegerische Fachbeitrag (LFB) verschiedene Maß- nahmen vor. Wie in Anlage 2- Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, wird der größte Teil der Aus- gleichsfläche als Kulturfläche mit ca. 7,5 % Ruderal-Fläche angelegt. Die Fläche soll für den Anbau von Äcker-, Gemüse- und Beerenstaudenkulturen und sonstigen Sonderkulturen ohne Wildkräuter genutzt werden. Weiterhin wird an drei Seiten der zukünftigen Kulturfläche mit Obstbäumen eingerahmt. An den ent- sprechend ausgewiesenen Stellen sind regionale Obstsorten als Hochstämme zu bepflanzen. Die Baumstellung hat im Plangebiet in einem Abstand von 8 m und auf den externen Flächen von max. 12,5 m in Reihenpflanzung zu erfolgen. Sämtliche Obstgehölze bedürfen nach der fachgerechten Pflanzung folgender dauerhaften Pflege: - 3 – 5 jährlicher Erziehungsschnitt zum Aufbau eines tragfähigen Kronengerüstes - regelmäßige Kontrolle der Baumanbindungen für die ersten 3 Jahre nach der Pflanzung - Entfernung der Baumanbindung nach Erreichen der Standfestigkeit - Entfernung des Schnittgutes - Kontrolle der Bäume auf Krankheits- und Schädlingsbefall, Abhilfe nur durch biologische und bio-technische Maßnahmen - Pflanzscheiben in den ersten drei Jahren von Bewuchs freihalten durch Mulch o.a.; der Boden sollte dort zur Wurzelschonung nicht bearbeitet werden - Pflege- und Erhaltungsschnitte nach Bedarf - Gleichwertiger Ersatz von ausgefallenen Obstgehölzen Auf den externen Flächen (Anlage 3- Ausgleichmaßnahmen externe Fläche) werden – teilweise als Fortführung der städtischen Flächen – Obstwiesen angelegt. Diese sind ebenfalls wie an der Kultur- fläche durch alte Obstsorten zu bepflanzen und zu pflegen. Außerdem werden zum Ausgleich an der südwestlichen Grundstücksgrenze, an drei Seiten der bei- den kleineren Hallen sowie südöstlichen Bereich Grasfluren angelegt. Die Bilanzierung zeigt, dass die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe unter Berücksichtigung der Aufwertung der externen Fläche und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet vollständig ausgeglichen werden können. Der derzeitige Zustand der Flächen bewirkt eine Wertigkeit von 329.096 Punkten. Die Planung er- reicht mit den oben angeführten Ausgleichmaßnahmen 329.170 Punkte. Dies bedeutet, dass ein Überschuss von 74 Punkten erzielt wird. Artenschutz: Zur Beschreibung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange im Hinblick auf europäische Vogelarten und Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde eine Unterlage zur artenschutzrecht- lichen Prüfung vorgelegt. Als Grundlage der Bewertung wurde neben der allgemeinen Recherche zum prüfrelevanten Artenspektrum eine avifaunistischer Erfassung im Frühjahr 2018 durchgeführt. Im Ergebnis konnten im Vorhabensbereich keine Offenlandarten (Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche) fest- gestellt werden. Andere europäische Vogelarten oder FFH-Anhang IV-Arten werden durch die bau-/ anlagebedingten Wirkfaktoren nicht beeinträchtigt oder finden dort keine geeigneten Lebensräume. 4 Um einer Besiedlung des Vorhabenbereiches (Hallenstandorte inkl. Baufeld mit allen bauzeitlichen Stell-, Fahr- und Lagerflächen auf den Flurstücken 21-26, Flur 60, Gemarkung Worringen und damit einer möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten vorzubeugen, ist die derzeitige Bewirtschaftung bis zum Baubeginn beizubehalten. Damit kann der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Diese Nutzungsvorgabe wird als Bedingung in den Befreiungsbescheid aufgenommen. Befreiungsvoraussetzungen: Die vorhandene Hofstelle in beengter Ortsrandlage ist zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Produkten, Materialien und Maschinen nicht mehr ausreichend und entspricht in Punkto Zuwegung und Kapazität nicht den heutigen Ansprüchen. Der Betrieb der Familie ist in den letzten 10 Jahren stetig gewachsen, so sind auch die landwirtschaftlichen Geräte immer größer geworden. Der Betrieb liegt knapp 300 m westlich des Rheinufers und wird südlich durch Bebauung begrenzt. Weiterhin schließt in unmittelbarer Nähe das Naturschutzgebiet N1 an. Eine Erweiterung der Flächen direkt an der Hoflage ist nicht möglich. Eine Befreiung käme im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn die Befreiungsvoraussetzungen ge- mäß § 67 (1) Ziffer 2 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung nur gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift „im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“. Wie zuvor beschrieben ist der Vorhabenträger auf die Verlagerung der Hallen auf die genannte Flä- che angewiesen, da die Lagerung direkt an der Hofstelle nicht möglich wäre. Weitere Flächen zur Umsetzung des Vorhabens sind nicht in der Nähe des Hofes verfügbar. Eine Ablehnung würde somit zu einer unzumutbaren Belastung für den Antragsteller führen. Weiterhin können der Eingriff in Natur und Landschaft durch die oben genannten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden und daher ist das Vorhaben mit den Belangen von Natur und Landschaftspflege vereinbar. Anlagen Anlage 1 –Planung Lagerhallen Anlage 2 - Ausgleichsmaßnahmen Anlage 3 – Ausgleichmaßnahme externe Fläche
Anlage 3 - Ausgleichsmaßnahmen externe Fläche
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Fläche extern - 7.164 m2 HK21 Obstwiese ohne alte Hochstämme Grundwert 17 vorh. städt. Ausgleichsfläche mit Obstbäumen
Anlage 2 - Ausgleichsmaßnahmen
2488 Zeichen
SINNERSDORFER STRASSE 115-117 FON 0221 - 782276 OBJEKT: ARCHITEKTURBÜRO KONRAD GÜSGEN 50769 KÖLN FAX 0221 - 786242 KOM. NR. ERRICHTUNG VON ZWEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN HALLEN (1 UND 2) FÜR DIE VERARBEITUNG UND LAGERUNG VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTEN SOWIE DIE ERRICHTUNG EINER OFFENEN HALLE / REMISE (3) ZUM UNTERSTELLEN VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN ANTRAGSTELLER ANTRAGSTELLER: ARCHITEKT HERR CHRISTIAN FUCHS KASSELBERGER WEG 157 . 50769 KÖLN-RHEINKASSEL LAGEPLAN . M 1:1000 FAHRZEUGEN UND GERÄTEN. MENNWEG O. NR. , 50769 KÖLN-LANGEL 1297 KÖLN . 18.12.2017 KD 41,18 KD 41,18 KD 41,04 KD 41,14 KD 41,25 KD 41,19 40,97 KD 41,02 KD 41,06 KD 41,06 KD 41,11 41,0 40,9 40,9 40,6 40,5 40,5 40,6 40,5 40,5 40,5 40,5 40,6 40,5 40,4 40,4 40,3 40,4 40,5 40,4 40,3 40,3 40,3 40,3 40,4 40,4 40,5 40,5 40,5 40,7 40,6 40,6 40,5 40,5 40,5 40,5 40,5 40,5 40,6 40,6 40,7 40,6 40,6 40,6 40,5 40,6 40,5 40,5 40,6 40,5 40,5 40,6 40,6 40,6 40,6 40,6 40,9 40,9 40,6 40,6 40,9 40,8 40,8 40,5 40,5 40,5 40,5 40,6 40,5 40,4 40,4 40,3 40,3 40,2 40,2 40,1 40,2 40,1 40,0 39,7 39,4 39,8 40,0 40,1 40,0 39,9 40,4 40,4 40,6 40,6 40,5 40,5 40,6 40,6 40,5 40,5 40,6 40,9 40,9 40,7 40,7 40,7 40,6 40,4 39,8 39,4 Wh. 42,9Wh. 42,5 Wh. 44,2 First 46,8 K11 Hitdorfer Fährweg Flur 82 Mennweg Alte Römerstraße L43 Mennweg Br Br Br Weg Fußweg (28,47) (28,78) (18,37) (26,57) (30,05) (54,56) (174,57) (51,49) (31,50) (23,90) (3,95) (19,29) (30,13) (29,83) (118,75) (37,29) (174,24) Flur 61 Flur 60 KD 41,37 KS 36,95 KD 41,28 KS 36,88 KD 41,16 KS 36,80 OB 800/1400 72,78m 1,00/00 OB 800/1400 75,66m 1,10/00 19 218 23 290 84 230 25 26 219 24 303 22 277 20 6 376 197 17 167 166 141 278300 140 228 302 247 18 21 301 64 Ga Gehweg I aus Flurkarte aus Flurkarte aus Flurkarte 40,3 Gemarkung Worringen Flur 60 Flur 62 1 FEUERWEHR- ZUFAHRT HALLE 1 1860 m² HALLE 3 541,6 m² HALLE 2 541,6 m² PFLASTER 4165,4 m² SCHOT TER 3001 m ² (11,45) Versickerung Versickerung 6.6 = 330 m² 6.1 = 855 m² 6.5 = 40 m² 6.2 = 150 m² Fläche 2 - 4.165 m2 HY1 Fahr- u. Gehwege u.a., versiegelt Grundwert 0 Fläche 1 - 2.943 m2 HN0 Gebäude Grundwert 0 6.4 = 940 m² Fläche 3 - 3.110 m2 HY2 Fahr- u. Gehwege u.a., teilversiegelt Grundwert 3 Fläche 5 - 2.873 m2 HK21 Obstwiese ohne alte Hochstämme Grundwert 17 Fläche 4 - 15.215 m2 HA0 Kulturflächen Grundwert 6 Korrektur 0,75 wg. Randstreifen mit Ruderalvegetation (7,5 % Fläche) Fläche 6 - 3.876 m2 HH7 Grasfluren an Straßen- u. Wegerändern (alle übrigen Flächen) Grundwert 12 6.3 = 1.631 m²
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (7)
- Mennweg
- Hitdorfer Fährweg
- Sinnersdorfer Straße 115
- Alte Römerstraße
- Kasselberger Weg 157
- Römerstraße
- Straße 11
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Details
- Aktenzeichen
- 1174/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 27.03.2019 16:15