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Straßenkunst willkommen!
KLIMA-GUT Antrag nach § 3 AN/0167/2025 vom 31.01.2025
Stand: Am 13.02.2025 im Rat endgültig abgelehnt.
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KLIMA FREUNDE-GUT Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2025 AN/0167/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 13.02.2025 Straßenkunst willkommen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.02.2025 zu setzten. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Verfahren zur Ausstellung einer Strassenkunst-Lizenz zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Lizenz ermöglicht professionellen Künstler:innen, ihre Kunst (z.B. Schauspiel, Musik, Artistik...) in Köln frei im öffentlichen Raum zu präsentieren, ohne von den Regelungen der Sonderzone Dom/Altstadt oder dem stadtweiten Verbot von elektronischer Verstärkung eingeschränkt zu werden. Alle anderen Bestim- mungen der Kölner Stadtordnung, wie etwa die spielfreie halbe Stunde oder der verpflichtende Standort- wechsel, bleiben jedoch weiterhin gültig. Künstler:innen die über die Lizenz verfügen dürfen Verstärker und Abspielgeräte benutzen, sofern sie eine Grenze von 65dB nicht überschreiten. Die Lizenzen werden durch einfache Vorsprache im Bürgerbüro bewilligt und sofort ausgehändigt. Das Erlangen der Lizenz ist an den Nachweis der professionellen künstlerischen Tätigkeit gebunden. Der Nachweis muss einfach und unmitt elbar bei Vorlage überprüfbar sein. Er kann z.B. erfolgen über das Vorlegen einer gültigen Haftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK), oder einem Künstlerverband wie z.B. der VGB, VDK, BFFS oder Ähnlichem wie z.B Presseberichterstattung. Die Gültigkeit der Lizenz beträgt mindestens 6 Monate An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Begründung: Es kann doch nicht sein, dass wir als Kunst- und Kulturmetropole durch die undifferenzierte Regelung zur Straßenkunst in der Kölner Stadtordnung eine bunte Palette an professioneller Kunst im öffentlichen Raum der Stadt verhindern. Straßenkunst ist ein ernstzunehmender Bestandteil der Kulturszene und als solche auch in Köln mit Res- pekt zu behandeln. Mit Hilfe der beantragten Lizenz wird professionellen Künstler:innen die nötige künst- lerische Freiheit eingeräumt ihre Arbeit authentisch zu präsentieren. Weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
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