0913/2018
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel
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Beschlussvorlage Rat
10115 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII
Vorlagen-Nummer
0913/2018
Freigabedatum
26.04.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen
auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stimmt dem Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf
der BAB 3 in Höhe von insgesamt 10.360.000 € (4.160.000 € in 2018; 3.060.000 € in 2019 und
3.140.000 € in 2020) für Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den
Fahrradverkehr zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Projekte.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Realisierung der Projekte gemäß § 83 GO NW im Haushalts-
jahr 2018 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze überplanmäßige zahlungswirksame
Aufwendungen bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von
4.095.000 €, bei Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 40.000 € sowie bei Teil-
planzeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 25.000 €.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen).
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die zusätzliche Bereitstellung der konsumtiven Fi-
nanzmittel der Haushaltsfehlbetrag in den Jahren 2019 um 3.060.000 € und 2020 um 3.140.000 €
erhöht. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse.
Finanzausschuss 30.04.2018
Rat 03.05.2018
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.360.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
In seiner Sitzung am 14.02.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichs-
programm aufzulegen (Beschlussvorlage 0491/2017), um Verkehrsteilnehmern, deren Verwarn- und
Bußgeldbescheide bestandskräftig geworden waren, auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe
der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischen Wege
zu gewähren. Gleichzeitig hat der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gem. § 83 GO NW
im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von
11.726.477 € beschlossen.
Nach Beendigung des Ausgleichsprogramms zum Stichtag 31.12.2017 sind insgesamt Mittel in Höhe
von 1.365.781,94 € abgeflossen, so dass ein nicht in Anspruch genommener Restbetrag von
10.360.695,06 € verbleibt.
Die Verwaltung hat ein Konzept erarbeitet, wonach die nicht zur Auszahlung gelangten Finanzmittel
mit einem Betrag von 10.360.000 € für diverse Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und
Verbesserung für den Fahrradverkehr verwendet werden sollen.
Im Einzelnen handelt es sich um:
(1) Prüfung, Überplanung und ggf. Umbau sogenannter freilaufender
Rechtsabbieger
Sogenannte freilaufende Rechtsabbieger können zur Gefahrenstelle für
Radfahrende und Zu Fuß Gehende werden. Neuplanung und Umbau bedürfen
einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Planung. U. a. ist auch
abzuwägen, welche freilaufenden Rechtsabbieger zum Erhalt der Leistungs-
fähigkeit erhalten bleiben müssen.
Die Mittel sollen zur Beauftragung externer Ingenieurbüros für die Planungs-
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phasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorentwurfsplanung) nach HOAI
verwendet werden. Der Gesamtbetrag von 1.500.000 € wird in den Jahren
2018 bis 2020 voraussichtlich in Höhe von jhrl. 500.000 € benötigt.
1.500.000 €
(2) Umsetzung Radverkehrskonzept Innenstadt
Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt sollen auf der
Riehler Straße, der Christophstraße sowie der Magnusstraße als Teilabschnitte
der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.06.2016 (Vorlagen-Nr.
1171/2016) beschlossenen sogenannten Big 5 – Maßnahmen erstmalig eigene
Radfahrstreifen analog dem im November 2017 in Betrieb genommenen 1.
Bauabschnitt auf der Ulrichgasse hergestellt werden. Hierfür werden in den
Jahren 2019 und 2020 jeweils 1.000.000 € benötigt.
2.000.000 €
(3) Ansatzerhöhung in der Unterhaltung von Straßen und Radwegen
Die in 2018 ff im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze – verfüg-
baren Mittel für die Straßen- und Radwegeunterhaltung sind lediglich aus-
reichend, um der Pflicht als Straßenbaulastträger, die Verkehrssicherheit
zu erhalten, nachzukommen. Damit darüber hinaus ein Abbau des in den
letzten Jahren entstandenen Unterhaltungsstaus und so eine spürbare
Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Radfahrende –
erreicht werden kann, sollen im Hj. 2018 3.385.000 €, im Hj. 2019 1.360.000 €
und im Hj. 2020 1.540.000 € zusätzlich bereitgestellt werden.
6.285.000 €
(4) Finanzierung von Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr
Im Rahmen der mit externer Unterstützung erfolgenden Konzeptentwicklung
„Fahrradstrategie Köln“ sollen unter anderem Verkehrssicherheitskampagnen
im Radverkehr konzipiert und die dazu benötigten Kommunikationsmedien
entwickelt und erstellt werden. Mögliche Kampagnen sind zum Beispiel
„Rücksicht“, „Abstand“ oder „Schulterblick“. Hierfür sollen in den Hj. 2018 und
2019 jeweils 200.000 € und im Hj. 2020 100.000 € eingesetzt werden.
500.000 €
(5) Bezuschussung des Projektes „Verkehrskadetten“ der Kölner
Verkehrswacht
Die Verkehrswacht Köln e.V. baut eine eigene Jugendorganisation "Verkehrs-
kadetten Köln" auf. Hier arbeiten Jugendliche sowie junge Erwachsene ab 14 Jahren
ehrenamtlich im Straßenverkehr. Der Projektstart soll mit einem einmaligen Zuschuss
unterstützt werden.
10.000 €
(6) Bezuschussung von Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern und
Jugendlichen in Flüchtlingsheimen
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat bereits in 2017 gemeinsam
mit der gemeinnützigen Organisation „RheinFlanke“ ein Projekt zur Verkehrs-
erziehung von jungen Menschen in Flüchtlingsheimen durchgeführt. Das
Projekt spricht Kinder ab dem Grundschulalter sowie Jugendliche und junge
Erwachsene mit Fluchterfahrung an, die sich selbstständig im Straßenverkehr
bewegen und sich dessen alltäglichen Gefahren aussetzen müssen.
Der Zielgruppe soll durch einen systematischen Verkehrsunterricht in Theorie
und Praxis ermöglicht werden, sich sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen
und die wichtigsten Verkehrsregeln zu kennen.
Hierzu werden die potentiellen Verkehrsteilnehmenden so geschult, dass ihnen
die elementaren Verkehrsregeln bekannt sind und sicher umgesetzt werden
können.
10.000 €
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(7) Aktion „1.000 Fahrradhelme für Kölner Kinder“
Im Rahmen verschiedener Verkehrssicherheitsmaßnahmen (wie zum
Beispiel der Aktion „Toter Winkel“) stößt das Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung immer wieder auf die Problematik, dass sich sozial schwächere
Familien keinen Fahrradhelm für ihre Kinder leisten können. Auch Institutionen,
die Verkehrssicherheitsarbeit für sozial schwache Gruppierungen anbieten,
sprechen die Problematik gelegentlich an. Es soll eine größere Anzahl an
Fahrradhelmen und ggf. weiterer unterstützender Materialien, wie z.B. Warn-
westen oder Fußgängerreflektoren zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschafft
und im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen bedürftigen Teilnehmenden zur
Verfügung gestellt werden. Hierbei steht im Vordergrund der Maßnahme die
zielgruppenorientierte Verkehrserziehung als wesentliches Element der Verkehrs-
sicherheitsarbeit. Diese erfolgt auf Basis einer EU-Charta, die auch von der Stadt
Köln unterzeichnet wurde (http://www.erscharter.eu/de).
25.000 €
(8) Zuschuss für die „Radkomm 2018 und 2019“
Die RADKOMM ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen, die
sich für die Stärkung des Radverkehrs in Köln einsetzen. Dabei werden zu
jährlich wechselnden Schwerpunktthemen Ideen und Impulse entwickelt. Die
für 2018 geplante Radkomm #4 sowie die Radkomm 2019 sollen im Rahmen
einer Co-Finanzierung mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW unter-
stützt werden.
30.000 €
Insofern ergeben sich folgende haushaltsjahrbezogene Bedarfe:
Hj. 2018 4.160.000 € für die Projekte (1) – (8)
Hj. 2019 3.060.000 € für die Projekte (1) – (4)
Hj. 2020 3.140.000 € für die Projekte (1) – (4).
Die für das Hj. 2018 erforderlichen Mittel in Höhe von 4.160.000 € sind im Teilergebnisplan 1201
– Straßen, Wege, Plätze in Höhe von 4.095.000 € bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in Höhe von 40.000 € sowie
bei Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.000 € überplanmäßig
bereitzustellen.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen).
Die für die Hj. 2019 und 2020 zu veranschlagenden konsumtiven Finanzmittel werden im Rahmen
des Hpl.-Aufstellungsverfahren 2019 (inkl. Mittelfristplanung) berücksichtigt. Dadurch erhöht sich
in diesen beiden Jahren der Haushaltsfehlbetrag entsprechend. Hieraus ergeben sich weitere
Konsolidierungserfordernisse.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
376 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die unter den Ziffern 4 bis 8 dargestellten Maßnahmen beinhalten Förderungen für ehrenamtlich gestützte und/oder von gemeinnützigen Organisationen geplante Aktionen, die in der Hauptsommersaison realisiert werden sollen, so dass eine Beschlussfassung erst in der Ratssitzung im Juni die Umsetzung dieser Maßnahmen gefährden würde.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0913/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.04.2018
- Erstellt
- 21.03.2018 14:33