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Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0913/2018 vom 26.04.2018

Stand: Am 03.05.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 0913/2018 Freigabedatum 26.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt dem Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 in Höhe von insgesamt 10.360.000 € (4.160.000 € in 2018; 3.060.000 € in 2019 und 3.140.000 € in 2020) für Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Projekte. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Realisierung der Projekte gemäß § 83 GO NW im Haushalts- jahr 2018 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 4.095.000 €, bei Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 40.000 € sowie bei Teil- planzeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 25.000 €. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen). 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die zusätzliche Bereitstellung der konsumtiven Fi- nanzmittel der Haushaltsfehlbetrag in den Jahren 2019 um 3.060.000 € und 2020 um 3.140.000 € erhöht. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse. Finanzausschuss 30.04.2018 Rat 03.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.360.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In seiner Sitzung am 14.02.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichs- programm aufzulegen (Beschlussvorlage 0491/2017), um Verkehrsteilnehmern, deren Verwarn- und Bußgeldbescheide bestandskräftig geworden waren, auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischen Wege zu gewähren. Gleichzeitig hat der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 € beschlossen. Nach Beendigung des Ausgleichsprogramms zum Stichtag 31.12.2017 sind insgesamt Mittel in Höhe von 1.365.781,94 € abgeflossen, so dass ein nicht in Anspruch genommener Restbetrag von 10.360.695,06 € verbleibt. Die Verwaltung hat ein Konzept erarbeitet, wonach die nicht zur Auszahlung gelangten Finanzmittel mit einem Betrag von 10.360.000 € für diverse Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr verwendet werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um: (1) Prüfung, Überplanung und ggf. Umbau sogenannter freilaufender Rechtsabbieger Sogenannte freilaufende Rechtsabbieger können zur Gefahrenstelle für Radfahrende und Zu Fuß Gehende werden. Neuplanung und Umbau bedürfen einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Planung. U. a. ist auch abzuwägen, welche freilaufenden Rechtsabbieger zum Erhalt der Leistungs- fähigkeit erhalten bleiben müssen. Die Mittel sollen zur Beauftragung externer Ingenieurbüros für die Planungs- 3 phasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorentwurfsplanung) nach HOAI verwendet werden. Der Gesamtbetrag von 1.500.000 € wird in den Jahren 2018 bis 2020 voraussichtlich in Höhe von jhrl. 500.000 € benötigt. 1.500.000 € (2) Umsetzung Radverkehrskonzept Innenstadt Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt sollen auf der Riehler Straße, der Christophstraße sowie der Magnusstraße als Teilabschnitte der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.06.2016 (Vorlagen-Nr. 1171/2016) beschlossenen sogenannten Big 5 – Maßnahmen erstmalig eigene Radfahrstreifen analog dem im November 2017 in Betrieb genommenen 1. Bauabschnitt auf der Ulrichgasse hergestellt werden. Hierfür werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 1.000.000 € benötigt. 2.000.000 € (3) Ansatzerhöhung in der Unterhaltung von Straßen und Radwegen Die in 2018 ff im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze – verfüg- baren Mittel für die Straßen- und Radwegeunterhaltung sind lediglich aus- reichend, um der Pflicht als Straßenbaulastträger, die Verkehrssicherheit zu erhalten, nachzukommen. Damit darüber hinaus ein Abbau des in den letzten Jahren entstandenen Unterhaltungsstaus und so eine spürbare Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Radfahrende – erreicht werden kann, sollen im Hj. 2018 3.385.000 €, im Hj. 2019 1.360.000 € und im Hj. 2020 1.540.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. 6.285.000 € (4) Finanzierung von Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr Im Rahmen der mit externer Unterstützung erfolgenden Konzeptentwicklung „Fahrradstrategie Köln“ sollen unter anderem Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr konzipiert und die dazu benötigten Kommunikationsmedien entwickelt und erstellt werden. Mögliche Kampagnen sind zum Beispiel „Rücksicht“, „Abstand“ oder „Schulterblick“. Hierfür sollen in den Hj. 2018 und 2019 jeweils 200.000 € und im Hj. 2020 100.000 € eingesetzt werden. 500.000 € (5) Bezuschussung des Projektes „Verkehrskadetten“ der Kölner Verkehrswacht Die Verkehrswacht Köln e.V. baut eine eigene Jugendorganisation "Verkehrs- kadetten Köln" auf. Hier arbeiten Jugendliche sowie junge Erwachsene ab 14 Jahren ehrenamtlich im Straßenverkehr. Der Projektstart soll mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt werden. 10.000 € (6) Bezuschussung von Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsheimen Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat bereits in 2017 gemeinsam mit der gemeinnützigen Organisation „RheinFlanke“ ein Projekt zur Verkehrs- erziehung von jungen Menschen in Flüchtlingsheimen durchgeführt. Das Projekt spricht Kinder ab dem Grundschulalter sowie Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung an, die sich selbstständig im Straßenverkehr bewegen und sich dessen alltäglichen Gefahren aussetzen müssen. Der Zielgruppe soll durch einen systematischen Verkehrsunterricht in Theorie und Praxis ermöglicht werden, sich sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen und die wichtigsten Verkehrsregeln zu kennen. Hierzu werden die potentiellen Verkehrsteilnehmenden so geschult, dass ihnen die elementaren Verkehrsregeln bekannt sind und sicher umgesetzt werden können. 10.000 € 4 (7) Aktion „1.000 Fahrradhelme für Kölner Kinder“ Im Rahmen verschiedener Verkehrssicherheitsmaßnahmen (wie zum Beispiel der Aktion „Toter Winkel“) stößt das Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung immer wieder auf die Problematik, dass sich sozial schwächere Familien keinen Fahrradhelm für ihre Kinder leisten können. Auch Institutionen, die Verkehrssicherheitsarbeit für sozial schwache Gruppierungen anbieten, sprechen die Problematik gelegentlich an. Es soll eine größere Anzahl an Fahrradhelmen und ggf. weiterer unterstützender Materialien, wie z.B. Warn- westen oder Fußgängerreflektoren zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschafft und im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen bedürftigen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Hierbei steht im Vordergrund der Maßnahme die zielgruppenorientierte Verkehrserziehung als wesentliches Element der Verkehrs- sicherheitsarbeit. Diese erfolgt auf Basis einer EU-Charta, die auch von der Stadt Köln unterzeichnet wurde (http://www.erscharter.eu/de). 25.000 € (8) Zuschuss für die „Radkomm 2018 und 2019“ Die RADKOMM ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen, die sich für die Stärkung des Radverkehrs in Köln einsetzen. Dabei werden zu jährlich wechselnden Schwerpunktthemen Ideen und Impulse entwickelt. Die für 2018 geplante Radkomm #4 sowie die Radkomm 2019 sollen im Rahmen einer Co-Finanzierung mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW unter- stützt werden. 30.000 € Insofern ergeben sich folgende haushaltsjahrbezogene Bedarfe: Hj. 2018 4.160.000 € für die Projekte (1) – (8) Hj. 2019 3.060.000 € für die Projekte (1) – (4) Hj. 2020 3.140.000 € für die Projekte (1) – (4). Die für das Hj. 2018 erforderlichen Mittel in Höhe von 4.160.000 € sind im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in Höhe von 4.095.000 € bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in Höhe von 40.000 € sowie bei Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen). Die für die Hj. 2019 und 2020 zu veranschlagenden konsumtiven Finanzmittel werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahren 2019 (inkl. Mittelfristplanung) berücksichtigt. Dadurch erhöht sich in diesen beiden Jahren der Haushaltsfehlbetrag entsprechend. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse.
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die unter den Ziffern 4 bis 8 dargestellten Maßnahmen beinhalten Förderungen für ehrenamtlich gestützte und/oder von gemeinnützigen Organisationen geplante Aktionen, die in der Hauptsommersaison realisiert werden sollen, so dass eine Beschlussfassung erst in der Ratssitzung im Juni die Umsetzung dieser Maßnahmen gefährden würde.

Beratungsverlauf

  1. 30.04.2018

    Finanzausschuss

    TOP 12.21, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 03.05.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 10.14, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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