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0913/2018

Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 10.14

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

376 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die unter den Ziffern 4 bis 8 dargestellten Maßnahmen beinhalten Förderungen für 
ehrenamtlich gestützte und/oder von gemeinnützigen Organisationen geplante Aktionen, die 
in der Hauptsommersaison realisiert werden sollen, so dass eine Beschlussfassung erst in 
der Ratssitzung im Juni die Umsetzung dieser Maßnahmen gefährden würde.

Beschlussvorlage Rat

10115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 0913/2018 
Freigabedatum 
26.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen 
auf der BAB 3, hier: Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt dem Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem 
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf 
der BAB 3 in Höhe von insgesamt 10.360.000 € (4.160.000 € in 2018; 3.060.000 € in 2019 und 
3.140.000 € in 2020) für Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den 
Fahrradverkehr zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Projekte. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Realisierung der Projekte gemäß § 83 GO NW im Haushalts-
jahr 2018 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze überplanmäßige zahlungswirksame 
Aufwendungen bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 
4.095.000 €, bei Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 40.000 € sowie bei Teil-
planzeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 25.000 €. 
 
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen). 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die zusätzliche Bereitstellung der konsumtiven Fi-
nanzmittel der Haushaltsfehlbetrag in den Jahren 2019 um 3.060.000 € und 2020 um 3.140.000 € 
erhöht. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse. 
 
Finanzausschuss 30.04.2018 
Rat 03.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.360.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In seiner Sitzung am 14.02.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichs-
programm aufzulegen (Beschlussvorlage 0491/2017), um Verkehrsteilnehmern, deren Verwarn- und 
Bußgeldbescheide bestandskräftig geworden waren, auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe 
der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischen Wege 
zu gewähren. Gleichzeitig hat der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gem. § 83 GO NW 
im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 
11.726.477 € beschlossen. 
Nach Beendigung des Ausgleichsprogramms zum Stichtag 31.12.2017 sind insgesamt Mittel in Höhe 
von 1.365.781,94 € abgeflossen, so dass ein nicht in Anspruch genommener Restbetrag von 
10.360.695,06 € verbleibt.  
Die Verwaltung hat ein Konzept erarbeitet, wonach die nicht zur Auszahlung gelangten Finanzmittel 
mit einem Betrag von 10.360.000 € für diverse Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und 
Verbesserung für den Fahrradverkehr verwendet werden sollen. 
 
Im Einzelnen handelt es sich um: 
 
(1) Prüfung, Überplanung und ggf. Umbau sogenannter freilaufender  
Rechtsabbieger 
Sogenannte freilaufende Rechtsabbieger können zur Gefahrenstelle für  
Radfahrende und Zu Fuß Gehende werden. Neuplanung und Umbau bedürfen 
einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Planung. U. a. ist auch  
abzuwägen, welche freilaufenden Rechtsabbieger zum Erhalt der Leistungs- 
fähigkeit erhalten bleiben müssen. 
Die Mittel sollen zur Beauftragung externer Ingenieurbüros für die Planungs-

3 
phasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorentwurfsplanung) nach HOAI  
verwendet werden. Der Gesamtbetrag von 1.500.000 € wird in den Jahren  
2018 bis 2020 voraussichtlich in Höhe von jhrl. 500.000 € benötigt. 
           1.500.000 € 
 
(2) Umsetzung Radverkehrskonzept Innenstadt 
Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt sollen auf der  
Riehler Straße, der Christophstraße sowie der Magnusstraße als Teilabschnitte  
der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.06.2016 (Vorlagen-Nr.  
1171/2016) beschlossenen sogenannten Big 5 – Maßnahmen erstmalig eigene  
Radfahrstreifen analog dem im November 2017 in Betrieb genommenen 1.  
Bauabschnitt auf der Ulrichgasse hergestellt werden. Hierfür werden in den  
Jahren 2019 und 2020 jeweils 1.000.000 € benötigt. 
           2.000.000 € 
 
(3) Ansatzerhöhung in der Unterhaltung von Straßen und Radwegen  
Die in 2018 ff im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze – verfüg- 
baren Mittel für die Straßen- und Radwegeunterhaltung sind lediglich aus- 
reichend, um der Pflicht als Straßenbaulastträger, die Verkehrssicherheit  
zu erhalten, nachzukommen. Damit darüber hinaus ein Abbau des in den  
letzten Jahren entstandenen Unterhaltungsstaus und so eine spürbare  
Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Radfahrende –  
erreicht werden kann, sollen im Hj. 2018 3.385.000 €, im Hj. 2019 1.360.000 €  
und im Hj. 2020 1.540.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. 
6.285.000 € 
 
(4) Finanzierung von Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr   
Im Rahmen der mit externer Unterstützung erfolgenden Konzeptentwicklung  
„Fahrradstrategie Köln“ sollen unter anderem Verkehrssicherheitskampagnen  
im Radverkehr konzipiert und die dazu benötigten Kommunikationsmedien  
entwickelt und erstellt werden. Mögliche Kampagnen sind zum Beispiel 
 „Rücksicht“, „Abstand“ oder „Schulterblick“. Hierfür sollen in den Hj. 2018 und  
2019 jeweils 200.000 € und im Hj. 2020 100.000 € eingesetzt werden.  
       500.000 € 
(5) Bezuschussung des Projektes „Verkehrskadetten“ der Kölner  
Verkehrswacht 
Die Verkehrswacht Köln e.V. baut eine eigene Jugendorganisation "Verkehrs- 
kadetten Köln" auf. Hier arbeiten Jugendliche sowie junge Erwachsene ab 14 Jahren 
ehrenamtlich im Straßenverkehr. Der Projektstart soll mit einem einmaligen Zuschuss  
unterstützt werden. 
                   10.000 € 
 
(6) Bezuschussung von Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern und  
Jugendlichen in Flüchtlingsheimen 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat bereits in 2017 gemeinsam 
mit der gemeinnützigen Organisation „RheinFlanke“ ein Projekt zur Verkehrs- 
erziehung von jungen Menschen in Flüchtlingsheimen durchgeführt. Das  
Projekt spricht Kinder ab dem Grundschulalter sowie Jugendliche und junge  
Erwachsene mit Fluchterfahrung an, die sich selbstständig im Straßenverkehr  
bewegen und sich dessen alltäglichen Gefahren aussetzen müssen.  
Der Zielgruppe soll durch einen systematischen Verkehrsunterricht in Theorie  
und Praxis ermöglicht werden, sich sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen  
und die wichtigsten Verkehrsregeln zu kennen.  
Hierzu werden die potentiellen Verkehrsteilnehmenden so geschult, dass ihnen  
die elementaren Verkehrsregeln bekannt sind und sicher umgesetzt werden  
können.  
                     10.000 €

4 
 
(7) Aktion „1.000 Fahrradhelme für Kölner Kinder“ 
Im Rahmen verschiedener Verkehrssicherheitsmaßnahmen (wie zum  
Beispiel der Aktion „Toter Winkel“) stößt das Amt für Straßen und Verkehrs- 
entwicklung immer wieder auf die Problematik, dass sich sozial schwächere  
Familien keinen Fahrradhelm für ihre Kinder leisten können. Auch Institutionen,  
die Verkehrssicherheitsarbeit für sozial schwache Gruppierungen anbieten,  
sprechen die Problematik gelegentlich an. Es soll eine größere Anzahl an  
Fahrradhelmen und ggf. weiterer unterstützender Materialien, wie z.B. Warn- 
westen oder Fußgängerreflektoren zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschafft  
und im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen bedürftigen Teilnehmenden zur  
Verfügung gestellt werden. Hierbei steht im Vordergrund der Maßnahme die  
zielgruppenorientierte Verkehrserziehung als wesentliches Element der Verkehrs- 
sicherheitsarbeit. Diese erfolgt auf Basis einer EU-Charta, die auch von der Stadt  
Köln unterzeichnet wurde (http://www.erscharter.eu/de).  
                     25.000 € 
 
(8) Zuschuss für die „Radkomm 2018 und 2019“  
Die RADKOMM ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen, die  
sich für die Stärkung des Radverkehrs in Köln einsetzen. Dabei werden zu  
jährlich wechselnden Schwerpunktthemen Ideen und Impulse entwickelt. Die  
für 2018 geplante Radkomm #4 sowie die Radkomm 2019 sollen im Rahmen 
einer Co-Finanzierung mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW unter- 
stützt werden. 
                     30.000 € 
 
Insofern ergeben sich folgende haushaltsjahrbezogene Bedarfe: 
Hj. 2018   4.160.000 € für die Projekte (1) – (8) 
Hj. 2019  3.060.000 € für die Projekte (1) – (4)  
Hj. 2020  3.140.000 € für die Projekte (1) – (4). 
 
Die für das Hj. 2018 erforderlichen Mittel in Höhe von 4.160.000 € sind im Teilergebnisplan 1201 
– Straßen, Wege, Plätze in Höhe von 4.095.000 € bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in Höhe von 40.000 € sowie 
bei Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.000 € überplanmäßig 
bereitzustellen.  
 
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen). 
 
Die für die Hj. 2019 und 2020 zu veranschlagenden konsumtiven Finanzmittel werden im Rahmen 
des Hpl.-Aufstellungsverfahren 2019 (inkl. Mittelfristplanung) berücksichtigt. Dadurch erhöht sich 
in diesen beiden Jahren der Haushaltsfehlbetrag entsprechend. Hieraus ergeben sich weitere 
Konsolidierungserfordernisse.

Beratungsverlauf (2)

30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 12.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.05.2018 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0913/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.04.2018
Erstellt
21.03.2018 14:33