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AN/0369/2017

Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21 - 25

Anfrage nach § 4 BV4 (FDP/PIRATEN) 07.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 7.3

Anfrage (FDP/PIRATEN BV4)

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Anfrage (FDP/PIRATEN BV4)

2420 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.03.2017 
AN/0369/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 7.3 
Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21 - 25 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
für die Ladezone in der Landmannstraße 21 – 25 besteht seit einigen Wochen ein Halteverbot. Diese 
Halteverbotszone innerhalb der Ladezone ist zeitlich unbeschränkt und gilt 7 Tage die Woche. Die Hal-
teverbotszone wurde wahrscheinlich eingerichtet für die Belieferung der Handwerker während der Reno-
vierungsarbeiten im Haus Landmannstraße 23. Dadurch steht die Ladezone für die Anlieferungen in 
diesem Teil der Landmannstraße nicht mehr zur Verfügung. Das führt während der Anlieferung des ein 
oder anderen Geschäfts zu Problemen. Auffällig ist auch, das  Bereich des Halteverbots in der Regel am 
Abend und an den Wochenenden nicht benötigt wird, aber durch das Halteverbot freigehalten wird. 
 
Daher fragt die FDP/ -Piratenfraktion an: 
 
1. Für welchen Zeitraum wurde das Halteverbot in dem Bereich der Landmannstraße 21 – 25 ge-
nehmigt? 
2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Einrichtung von (zeitlich beschränkten) Halteverbotszo-
nen in Ladezonen möglich und wie sind die Ausweichregelungen für den Anlieferverkehr? 
3. Warum ist die tägliche Gültigkeit des Halteverbots nicht ähnlich  wie bei der Ladezone auf be-
stimmte Tageszeiten beschränkt, z.B. Mo – Fr 07:00 – 18:00 ? 
in der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
 
FDP-/Piratenfraktion  
Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Venloer Straße 409 - 411 
50872 Köln 
Tel.: 0221 221-94397 
diana.lantzen@stadt-koeln.de 
marlis.poettgen@stadt-koeln.de 
Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln

4. Welche Nachweise müssen die Antragsteller für die Einrichtung von Halteverbotszonen für Bau-
arbeiten einreichen und wie wird kontrolliert, dass diese speziellen Halteverbotsbereiche für die 
Bauarbeiten in den kompletten  Umfang und Zeitdauer auch benötigt werden ? 
5 Welche Möglichkeiten haben Anwohner Einspruch gegen solche Halteverbotszonen einzulegen, 
wenn diese offensichtlich (nicht mehr) benötigt werden ? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Marlis Pöttgen      gez. Diana Lantzen 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0369/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (FDP/PIRATEN)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27