Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21 - 25
Anfrage nach § 4 BV4 (FDP/PIRATEN) AN/0369/2017 vom 07.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (FDP/PIRATEN BV4)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.03.2017 AN/0369/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 7.3 Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21 - 25 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, für die Ladezone in der Landmannstraße 21 – 25 besteht seit einigen Wochen ein Halteverbot. Diese Halteverbotszone innerhalb der Ladezone ist zeitlich unbeschränkt und gilt 7 Tage die Woche. Die Hal- teverbotszone wurde wahrscheinlich eingerichtet für die Belieferung der Handwerker während der Reno- vierungsarbeiten im Haus Landmannstraße 23. Dadurch steht die Ladezone für die Anlieferungen in diesem Teil der Landmannstraße nicht mehr zur Verfügung. Das führt während der Anlieferung des ein oder anderen Geschäfts zu Problemen. Auffällig ist auch, das Bereich des Halteverbots in der Regel am Abend und an den Wochenenden nicht benötigt wird, aber durch das Halteverbot freigehalten wird. Daher fragt die FDP/ -Piratenfraktion an: 1. Für welchen Zeitraum wurde das Halteverbot in dem Bereich der Landmannstraße 21 – 25 ge- nehmigt? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Einrichtung von (zeitlich beschränkten) Halteverbotszo- nen in Ladezonen möglich und wie sind die Ausweichregelungen für den Anlieferverkehr? 3. Warum ist die tägliche Gültigkeit des Halteverbots nicht ähnlich wie bei der Ladezone auf be- stimmte Tageszeiten beschränkt, z.B. Mo – Fr 07:00 – 18:00 ? in der Bezirksvertretung Ehrenfeld FDP-/Piratenfraktion Bezirksvertretung Ehrenfeld Venloer Straße 409 - 411 50872 Köln Tel.: 0221 221-94397 diana.lantzen@stadt-koeln.de marlis.poettgen@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln 4. Welche Nachweise müssen die Antragsteller für die Einrichtung von Halteverbotszonen für Bau- arbeiten einreichen und wie wird kontrolliert, dass diese speziellen Halteverbotsbereiche für die Bauarbeiten in den kompletten Umfang und Zeitdauer auch benötigt werden ? 5 Welche Möglichkeiten haben Anwohner Einspruch gegen solche Halteverbotszonen einzulegen, wenn diese offensichtlich (nicht mehr) benötigt werden ? Mit freundlichen Grüßen gez. Marlis Pöttgen gez. Diana Lantzen Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
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