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0936/2020

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Abeke

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.04.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.04.2020, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1462 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  07.04.2020 
 0936/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 21.04.2020 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Abeke 
Herr Abeke fragt nach, wieso Studierende aus Drittländern anstatt bisher 8.000 EUR nun 10.000 EUR 
pro Jahr zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes hinterlegen müssten und wie man damit umgehen 
will, dass sie sich nicht zusätzlich diskriminiert fühlen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Als Grundlage zur Berechnung dient hier nach § 2 Absatz 3 Satz 5 Aufenthaltsgesetz in Verbindung 
mit § 16b Aufenthaltsgesetz der BaföG-Höchstsatz. Dieser Höchstsatz ist von 720,00 monatlich auf 
853,00 monatlich angehoben worden, so dass sich dadurch auch die rechnerische Summe für den 
Jahresunterhalt auf 10.232,00 EUR (853x12) erhöht hat. 
 
Diese Summe kann durch eine Hinterlegung auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden, aber auch 
oder anteilsweise durch andere Möglichkeiten der Finanzierung, z.B. auch durch eigene Erwerbstä-
tigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 
 
Eine Diskriminierung von Studierenden aus Drittländern ist damit in keiner Weise beabsichtigt. Es soll 
durch die Anhebung die reale Preisentwicklung in Deutschland abgebildet werden. Diese Steigerung 
der Lebenshaltungskosten ist bundesweit durch diese Erhöhung ausgeglichen worden. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

21.04.2020 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0936/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.04.2020
Erstellt
20.03.2020 17:13