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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Abeke

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0936/2020 vom 07.04.2020

Stand: Am 26.05.2020 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 07.04.2020 0936/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 21.04.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Abeke Herr Abeke fragt nach, wieso Studierende aus Drittländern anstatt bisher 8.000 EUR nun 10.000 EUR pro Jahr zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes hinterlegen müssten und wie man damit umgehen will, dass sie sich nicht zusätzlich diskriminiert fühlen. Antwort der Verwaltung: Als Grundlage zur Berechnung dient hier nach § 2 Absatz 3 Satz 5 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 16b Aufenthaltsgesetz der BaföG-Höchstsatz. Dieser Höchstsatz ist von 720,00 monatlich auf 853,00 monatlich angehoben worden, so dass sich dadurch auch die rechnerische Summe für den Jahresunterhalt auf 10.232,00 EUR (853x12) erhöht hat. Diese Summe kann durch eine Hinterlegung auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden, aber auch oder anteilsweise durch andere Möglichkeiten der Finanzierung, z.B. auch durch eigene Erwerbstä- tigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Diskriminierung von Studierenden aus Drittländern ist damit in keiner Weise beabsichtigt. Es soll durch die Anhebung die reale Preisentwicklung in Deutschland abgebildet werden. Diese Steigerung der Lebenshaltungskosten ist bundesweit durch diese Erhöhung ausgeglichen worden. Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2020

    Integrationsrat

    TOP 3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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