AN/0380/2024
Fahrdienstleister Uber
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.03.2024 AN/0380/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.03.2024 Fahrdienstleister Uber Sehr geehrter Herr Petelkau, sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 11.03.2024 zu nehmen: Bei Uber handelt es sich um einen US-amerikanischen Fahrdienstleister, welcher Online über eine App Dienste zur Personenbeförderung anbietet. Uber besitzt keine eigenen Autos, son- dern setzt bei den Fahrern auf selbstständig arbeitende freie Mitarbeiter, die nach Bedarf Fahr- ten übernehmen, die ihnen von dem jeweiligen Plattformanbieter bzw. Partnerunternehmen vermittelt werden. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Beitragszah- lungen für die Rentenversicherung gibt es bei dieser Konstellation nicht. Die Fahrer müssen außerdem ihr Fahrzeug selbst instandhalten. Andere Städte haben evaluiert, dass Uber bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u. a. zum Mindestlohn) nicht wirtschaftlich arbeiten könne. Darüber gibt es Berichte, dass Uber bei Kontrollen durch nicht registrierte Fahrer mit falschen Identitäten, teilweise ohne gültigen Führerschein, fehlende Personenbeförderungsscheine, Verstößen gegen die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, bis hin zu als „Betriebssitz“ fungierenden Wohnungen, die gar keine Stell- plätze aufweisen, aufgefallen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1) Wie viele (Miet-)Fahrzeuge fahren aktuell für Uber innerhalb der Stadt Köln, und welche Daten des Fahrdienstes Uber werden gesammelt? 2) Wie viele Genehmigungen nach § 2 in Verbindung mit § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurden für Uber-Fahrer erteilt? - 2 - 3) Wurden Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der für Uber ar- beitenden Fahrer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (z. B. § 13 Abs. 1 PBefG) durchgeführt? 4) Wurden dabei Verstöße festgestellt und Bußgelder verhängt, und wenn, welche Verstöße und in welcher Höhe wurden Bußgelder festgesetzt (bitte aufschlüsseln)? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lucas Sickmöller CDU-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0380/2024
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 11:39