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AN/0380/2024

Fahrdienstleister Uber

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 04.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 6.3

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

2659 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.03.2024 
 
AN/0380/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales 11.03.2024 
 
Fahrdienstleister Uber 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 11.03.2024 zu nehmen: 
 
Bei Uber handelt es sich um einen US-amerikanischen Fahrdienstleister, welcher Online über 
eine App Dienste zur Personenbeförderung anbietet. Uber besitzt keine eigenen Autos, son-
dern setzt bei den Fahrern auf selbstständig arbeitende freie Mitarbeiter, die nach Bedarf Fahr-
ten übernehmen, die ihnen von dem  jeweiligen Plattformanbieter bzw. Partnerunternehmen 
vermittelt werden. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Beitragszah-
lungen für die Rentenversicherung gibt es bei dieser Konstellation nicht. Die Fahrer müssen 
außerdem ihr Fahrzeug selbst instandhalten. 
 
Andere Städte haben evaluiert, dass Uber bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u. a. 
zum Mindestlohn) nicht wirtschaftlich arbeiten könne. Darüber gibt es Berichte, dass Uber 
bei Kontrollen durch nicht registrierte Fahrer mit falschen Identitäten, teilweise ohne gültigen 
Führerschein, fehlende Personenbeförderungsscheine, Verstößen gegen die Rückkehrpflicht 
zum Betriebssitz, bis hin zu als „Betriebssitz“ fungierenden Wohnungen, die gar keine Stell-
plätze aufweisen, aufgefallen ist. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir: 
 
1) Wie viele (Miet-)Fahrzeuge fahren aktuell für Uber innerhalb der Stadt Köln, und welche 
Daten des Fahrdienstes Uber werden gesammelt? 
 
2) Wie viele Genehmigungen nach § 2 in Verbindung mit § 49 Personenbeförderungsgesetz 
(PBefG) wurden für Uber-Fahrer erteilt?

- 2 - 
 
 
3) Wurden Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der für Uber ar-
beitenden Fahrer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (z. B. § 13 Abs. 1 
PBefG) durchgeführt? 
 
4) Wurden dabei Verstöße festgestellt und Bußgelder verhängt, und wenn, welche Verstöße 
und in welcher Höhe wurden Bußgelder festgesetzt (bitte aufschlüsseln)? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz      gez. Lucas Sickmöller 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer      Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0380/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
04.03.2024
Erstellt
04.03.2024 11:39