2485/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, Köln-Weiden/Lövenich (Az.: 02-1600-71/18)
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Anlage 1 Eingabe
2825 Zeichen
( ( 1 0'':;;,, �- -- , ... - ·----- '! .. - � .._..._,. r 1- · · ;- · 1 l\··�.v � --�: • ,J" • 1 _J v J Eingang O A�ri zr.•Bezirksbürgermeisterin Frau Helga Blömer-Frer�er 3 · 1 1 Bezirksrathaus I BV 3 Lindenthal Aachener Str. 220 50933 Köln Köln, den 27.04.2018 Bürgerantrag mit Rederecht Sehr geehrte Frau Blömer-Frerker, als Bürgerinnen der Stadt Köln stellen wir im Auftrag einer sehr großen Zahl von Unterstützerinnen und Unterstützern einen Antrag zur Verkehrsberuhigung der Moltkestraße in Köln Weiden/ Lövenich. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen eine in den letzten Wochen durchgeführte Unterschriftenaktion mit unseren Forderungen sowie einer Liste mit insgesamt über 300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. ( 3 6 8) Eine Welle der Unterstützung erfuhren wir von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie folgenden Institutionen: Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden Kath. Kindergarten St Marien, Goethestraße 31 , 5 0858 Köln-Weiden St. Josefsheim der Marienborn gGmbH, Aachener Straße 1312, 50859 Köln-Weiden Städtische Kindertageseinrichtung Siegstraße, 50859 Köln-Lövenich Wir freuen uns, das Thema im Rat vertreten zu dürfen und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen, ( Unterschriftenaktion für eine nachhaltige Verkehrs beruhigung in der Moltkestraße, Köln-Weiden Die Moltkestraße ist im Berufsverkehr so stark befahren, dass insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen (außer an den gesicherten Überwegen entlang der Brauweiler Straße und der Aachener Straße) keine sichere Querung möglich ist. Der kurze Tempo 30 Abschnitt wird von vielen Autofahrern nicht eingehalten, die Tempo 50 Abschnitte sogar oft noch überschritten. Die Moltkestraße ist auf Weidener Seite eine Anliegerstraße. Viele LKWs und Berufspendler halten sich jedoch nicht an die Regelung und nutzen die Straße als Abkürzung. Wir plädieren daher für ein nachhaltiges Verkehrsberuhigungskonzept in der Moltkestraße in Köln-Weiden mit folgenden Punkten: (!) einen Zebrastreifen auf Höhe der Albert-Kindle-Straße o Tempo 30 zwischen Aachener Straße und Saarstraße o Rechts vor links statt Vorfahrtsregelung o Erneuerung der Tempo 30 und „Vorsicht Kinder" Schilder auf der Lövenicher Seite sowie Neuplatzierung von „Vorsicht Kinder" Schildern auch auf Weidener Seite . o eine digitale Tafel mit einem 30er Zone Smiley bei Einfahrt in die Moltkestraße, von der Aachener Straße kommend • durchgehend alternierende Parkbuchten Unser Ziel ist es: e Die Kita St. Marien (Goethestraße) und die Clarenhofschule (Schulstraße) müssen von den Kindern im Viertel sicher erreichbar werden! e Die beiden Friedhöfe in Köln-Weiden müssen sicher erreichbar sein! o Die Moltkestraße darf nicht mehr das öffentliche Leben im Viertel verhindern! Machen wir die Moltkestraße sicherer und lebenswerter!
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2485/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, Köln- Weiden/Lövenich (Az.: 02-1600-71/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung Verkehrszählungen zur möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu veranlassen. Der Vorschlag zum alternierenden Parken soll in das zu erstellende Verkehrskonzept aufgenommen werden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Begründung: Die Petenten regen eine Verkehrsberuhigung der Moltkestraße an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört teilweise zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf ent- sprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder eine schützenswerte Einrichtung vorhanden, können gemäß der Straßenverkehrsord- nung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Moltkestraße liegen sol- che besonderen Umstände nicht vor, so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274- 30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Teilbereiche der Molt- kestraße sind bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. Es sind darüber hinaus auch keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen. Die Moltkestraße verfügt über ausreichend breit angelegte Gehwege, die teilweise mit Pfosten verse- hen sind. Hierdurch bestehen gute Sichtverhältnisse, die auch nicht durch Vegetation beeinträchtigt sind. Ein auffälliges Unfallgeschehen ist ebenfalls nicht vorhanden. Damit ein Fußgängerüberweg angelegt werden kann, müssen bestimmte Fußgängerzahlen und ein erforderliches Aufkommen von Fahrzeugen vorliegen. Um zu entscheiden, ob das Erfordernis eines Fußgängerüberweges gegeben ist, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Aufstellung von Tempodisplays oder Geschwindigkeitsmessanlagen ist kein verkehrstechnisches Instrument nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aufstellung derartiger Geräte erfolgt derzeit nicht durch die Stadtverwaltung. Es ist jedoch möglich, diese in Eigeninitiative aufzustellen. Hierfür ist ein Antrag auf Duldung von Geschwindigkeitsmessanlagen beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, erforderlich. Zum Vorschlag bezüglich der Einrichtung von alternierendem Parken auf der Moltkestraße hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Stadtverwaltung bereits mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Weiden beauftragt. Die Anregung wird in die Prüfung im Rahmen des noch zu erstellenden Ver- kehrskonzeptes mit aufgenommen. Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Moltkestraße
- Schulstraße 2
- Goethestraße 31
- Aachener Straße 1312
- Willy-Brandt-Platz 2
- Albert-Kindle-Straße
- Hauptstraße
- Siegstraße
- Saarstraße
- Straße 22
- Straße 13
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Details
- Aktenzeichen
- 2485/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 26.07.2018 11:55