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2485/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, Köln-Weiden/Lövenich (Az.: 02-1600-71/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 5.1.2

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

2825 Zeichen

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Eingang 
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1 Bezirksrathaus I BV 3 Lindenthal
Aachener Str. 220 
50933 Köln 
Köln, den 27.04.2018 
Bürgerantrag mit Rederecht 
Sehr geehrte Frau Blömer-Frerker, 
als Bürgerinnen der Stadt Köln stellen wir im Auftrag einer sehr großen Zahl von 
Unterstützerinnen und Unterstützern einen Antrag zur Verkehrsberuhigung der 
Moltkestraße in Köln Weiden/ Lövenich. 
Nachfolgend übermitteln wir Ihnen eine in den letzten Wochen durchgeführte 
Unterschriftenaktion mit unseren Forderungen sowie einer Liste mit insgesamt über 
300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. ( 3 6 8) 
Eine Welle der Unterstützung erfuhren wir von Anwohnerinnen und Anwohnern 
sowie folgenden Institutionen: 
Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden 
Kath. Kindergarten St Marien, Goethestraße 31 , 5 0858 Köln-Weiden 
St. Josefsheim der Marienborn gGmbH, Aachener Straße 1312, 50859 Köln-Weiden 
Städtische Kindertageseinrichtung Siegstraße, 50859 Köln-Lövenich 
Wir freuen uns, das Thema im Rat vertreten zu dürfen und verbleiben bis dahin 
mit freundlichen Grüßen,

( 
Unterschriftenaktion für eine nachhaltige Verkehrs­
beruhigung in der Moltkestraße, Köln-Weiden 
Die Moltkestraße ist im Berufsverkehr so stark befahren, dass insbesondere für 
Schulkinder und ältere Menschen (außer an den gesicherten Überwegen entlang 
der Brauweiler Straße und der Aachener Straße) keine sichere Querung möglich 
ist. Der kurze Tempo 30 Abschnitt wird von vielen Autofahrern nicht eingehalten, die 
Tempo 50 Abschnitte sogar oft noch überschritten. Die Moltkestraße ist auf Weidener 
Seite eine Anliegerstraße. Viele LKWs und Berufspendler halten sich jedoch nicht an 
die Regelung und nutzen die Straße als Abkürzung. 
Wir plädieren daher für ein nachhaltiges Verkehrsberuhigungskonzept in der 
Moltkestraße in Köln-Weiden mit folgenden Punkten: 
(!) einen Zebrastreifen auf Höhe der Albert-Kindle-Straße 
o Tempo 30 zwischen Aachener Straße und Saarstraße
o Rechts vor links statt Vorfahrtsregelung
o Erneuerung der Tempo 30 und „Vorsicht Kinder" Schilder auf der
Lövenicher Seite sowie Neuplatzierung von „Vorsicht Kinder" Schildern
auch auf Weidener Seite .
o eine digitale Tafel mit einem 30er Zone Smiley bei Einfahrt in die
Moltkestraße, von der Aachener Straße kommend
• durchgehend alternierende Parkbuchten
Unser Ziel ist es: 
e Die Kita St. Marien (Goethestraße) und die Clarenhofschule (Schulstraße) 
müssen von den Kindern im Viertel sicher erreichbar werden! 
e Die beiden Friedhöfe in Köln-Weiden müssen sicher erreichbar sein! 
o Die Moltkestraße darf nicht mehr das öffentliche Leben im Viertel verhindern!
Machen wir die Moltkestraße sicherer und lebenswerter!

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3530 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2485/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, Köln-
Weiden/Lövenich (Az.: 02-1600-71/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
Verkehrszählungen zur möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu veranlassen. 
Der Vorschlag zum alternierenden Parken soll in das zu erstellende Verkehrskonzept aufgenommen 
werden. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Begründung: 
Die Petenten regen eine Verkehrsberuhigung der Moltkestraße an (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört teilweise zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem 
Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung 
und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau, 
nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. 
Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen. 
Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht 
den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. 
Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf ent-
sprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte 
Unfallrate oder eine schützenswerte Einrichtung vorhanden, können gemäß der Straßenverkehrsord-
nung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Moltkestraße liegen sol-
che besonderen Umstände nicht vor, so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274-
30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Teilbereiche der Molt-
kestraße sind bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt.  
Es sind darüber hinaus auch keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässi-
gen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen. 
Die Moltkestraße verfügt über ausreichend breit angelegte Gehwege, die teilweise mit Pfosten verse-
hen sind. Hierdurch bestehen gute Sichtverhältnisse, die auch nicht durch Vegetation beeinträchtigt 
sind. Ein auffälliges Unfallgeschehen ist ebenfalls nicht vorhanden. 
Damit ein Fußgängerüberweg angelegt werden kann, müssen bestimmte Fußgängerzahlen und ein 
erforderliches Aufkommen von Fahrzeugen vorliegen. Um zu entscheiden, ob das Erfordernis eines 
Fußgängerüberweges gegeben ist, wird eine Verkehrszählung durchgeführt.  
Die Aufstellung von Tempodisplays oder Geschwindigkeitsmessanlagen ist kein verkehrstechnisches 
Instrument nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aufstellung derartiger Geräte erfolgt derzeit nicht 
durch die Stadtverwaltung. Es ist jedoch möglich, diese in Eigeninitiative aufzustellen. Hierfür ist ein 
Antrag auf Duldung von Geschwindigkeitsmessanlagen beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, erforderlich. 
Zum Vorschlag bezüglich der Einrichtung von alternierendem Parken auf der Moltkestraße hat die 
Bezirksvertretung Lindenthal die Stadtverwaltung bereits mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes 
für Weiden beauftragt. Die Anregung wird in die Prüfung im Rahmen des noch zu erstellenden Ver-
kehrskonzeptes mit aufgenommen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Moltkestraße
  • Schulstraße 2
  • Goethestraße 31
  • Aachener Straße 1312
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Albert-Kindle-Straße
  • Hauptstraße
  • Siegstraße
  • Saarstraße
  • Straße 22
  • Straße 13

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Details

Aktenzeichen
2485/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2018
Erstellt
26.07.2018 11:55