SCHUA/042/2025
Übergangsweise Nutzung des Schulstandortes Hospitalstraße 45 durch zwei Erkrather Schulen
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Informationsvorlage
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SCHUA/042/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Übergangsweise Nutzung des Schulstandortes Hospitalstraße 45 durch zwei Erkrather Schulen Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 17.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Am späten Nachmittag des 13.05.2025 kam es zu einem Brand des Schulstandortes Rankestraße in Erkrath-Hochdahl, in dessen Folge die Gebäude des Gymnasiums Hochdahl und der Realschule Hochdahl vollständig zerstört wurden. Die Stadt Erkrath hat daraufhin die umliegenden Städte und Gemeinden um Unterstützung gebeten. Angefragt wurden Schulersatzräume für zunächst unbestimmte Zeit. Das Schloß-Gymnasium Benrath hat im März 2025 den Unterrichtsbetrieb im Neubau Benrodestraße 132 aufgenommen. Die Realschule Benrath zieht zum neuen Schuljahr 2025/2026 in den Neubau Marbacher Straße 114. Am Standort Hospitalstraße stehen somit bis zum Ende des laufenden Schuljahres 45 große Räume in Klassengröße zur Verfügung. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 erweitert sich die Kapazität entsprechend um die Räume der Realschule. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Schulgebäude bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2025/2026 (30.01.2026) zur Verfügung stehen. Der Stadt Erkrath wurde am 14.05.2025 durch die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen der angefragten Nachbarschaftshilfe das Angebot unterbreitet das Schulgebäude bis zum angegebenen Zeitpunkt zu nutzen. In einem Ortstermin mit der Stadt Erkrath, dem Gymnasium Erkrath, der Realschule Erkrath, dem Schloß-Gymnasium Benrath und der Realschule Benrath am 15.05.2025 wurden die vorhandenen Räume als geeignet für eine Interimsbeschulung eingestuft. Die notwendigen Detailabstimmungen zur Aufnahme eines Schulbetriebes wurden daraufhin mit der Stadt Erkrath und den beiden Erkrather Schulen durch das Amt für Schule und Bildung unmittelbar herbeigeführt. Seite 2 Das Amt für Schule und Bildung hat die nicht durch die Stadt Düsseldorf selbst genutzten Räume für die Stadt Erkrath hergerichtet, im dann möblierten Ist-Zustand zur Verfügung gestellt und wird den Gebäudebetrieb auch nach Auszug der Realschule Benrath bis zum 30.01.2026 sicherstellen. Zusätzliche nutzerspezifische Ausstattung bringt die Stadt Erkrath bei Bedarf eigenständig ein. Nutzerspezifische Kosten, insbesondere Verbrauchskosten und Reinigungskosten, trägt die Stadt Erkrath. Der schulorganisatorische Betrieb der Erkrather Schulen liegt weiterhin in der Zuständigkeit des Schulträgers Stadt Erkrath für die äußeren Schulangelegenheiten bzw. den Erkrather Schulleitungen für die inneren Schulangelegenheiten. Der Schülerverkehr als Teil der Schulträgerangelegenheit wird durch die Stadt Erkrath organisiert. Die Aufnahme des Schulbetriebes ist am Montag, den 26.05.2025 erfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/042/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 13:46