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SCHUA/042/2025

Übergangsweise Nutzung des Schulstandortes Hospitalstraße 45 durch zwei Erkrather Schulen

Informationsvorlage 02.06.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 17.06.2025, TOP 10

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Informationsvorlage

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SCHUA/042/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Übergangsweise Nutzung des Schulstandortes Hospitalstraße 45 durch zwei 
Erkrather Schulen 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 17.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Am späten Nachmittag des 13.05.2025 kam es zu einem Brand des Schulstandortes 
Rankestraße in Erkrath-Hochdahl, in dessen Folge die Gebäude des Gymnasiums 
Hochdahl und der Realschule Hochdahl vollständig zerstört wurden. 
Die Stadt Erkrath hat daraufhin die umliegenden Städte und Gemeinden um 
Unterstützung gebeten. Angefragt wurden Schulersatzräume für zunächst 
unbestimmte Zeit. 
 
Das Schloß-Gymnasium Benrath hat im März 2025 den Unterrichtsbetrieb im Neubau 
Benrodestraße 132 aufgenommen. Die Realschule Benrath zieht zum neuen 
Schuljahr 2025/2026 in den Neubau Marbacher Straße 114. 
 
Am Standort Hospitalstraße stehen somit bis zum Ende des laufenden Schuljahres 45 
große Räume in Klassengröße zur Verfügung. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 
erweitert sich die Kapazität entsprechend um die Räume der Realschule. Aktuell ist 
davon auszugehen, dass die Schulgebäude bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres des 
Schuljahres 2025/2026 (30.01.2026) zur Verfügung stehen. 
 
Der Stadt Erkrath wurde am 14.05.2025 durch die Landeshauptstadt Düsseldorf im 
Rahmen der angefragten Nachbarschaftshilfe das Angebot unterbreitet das 
Schulgebäude bis zum angegebenen Zeitpunkt zu nutzen. 
 
In einem Ortstermin mit der Stadt Erkrath, dem Gymnasium Erkrath, der Realschule 
Erkrath, dem Schloß-Gymnasium Benrath und der Realschule Benrath am 
15.05.2025 wurden die vorhandenen Räume als geeignet für eine 
Interimsbeschulung eingestuft. Die notwendigen Detailabstimmungen zur Aufnahme 
eines Schulbetriebes wurden daraufhin mit der Stadt Erkrath und den beiden 
Erkrather Schulen durch das Amt für Schule und Bildung unmittelbar herbeigeführt.

Seite 2 
 
Das Amt für Schule und Bildung hat die nicht durch die Stadt Düsseldorf selbst 
genutzten Räume für die Stadt Erkrath hergerichtet, im dann möblierten Ist-Zustand 
zur Verfügung gestellt und wird den Gebäudebetrieb auch nach Auszug der 
Realschule Benrath bis zum 30.01.2026 sicherstellen. Zusätzliche nutzerspezifische 
Ausstattung bringt die Stadt Erkrath bei Bedarf eigenständig ein. Nutzerspezifische 
Kosten, insbesondere Verbrauchskosten und Reinigungskosten, trägt die Stadt 
Erkrath. Der schulorganisatorische Betrieb der Erkrather Schulen liegt weiterhin in 
der Zuständigkeit des Schulträgers Stadt Erkrath für die äußeren 
Schulangelegenheiten bzw. den Erkrather Schulleitungen für die inneren 
Schulangelegenheiten. Der Schülerverkehr als Teil der Schulträgerangelegenheit wird 
durch die Stadt Erkrath organisiert. 
 
Die Aufnahme des Schulbetriebes ist am Montag, den 26.05.2025 erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2025 Schulausschuss
TOP 10 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/042/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
02.06.2025
Erstellt
02.06.2025 13:46