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AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1147/2022 vom 30.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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    Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1147/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, die o.g. Fraktionen bitten die Verwaltung, die Villa in der Walther -Rathenau-Straße 9 unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung überwiegend für Senioren*innenarbeit auszubauen, 2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölkerungs- gruppen zu nutzen und auch als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begeg- nungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bür- gerzentren zu nutzen, 3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, bei einem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Küche so- wie Umrüstung auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden. - 2 - Begründung: Das im Eigentum der Stadt Köln stehende, 210 qm große und bis 1975 vom Stadtdirektor der Stadt Rodenkirchen als Dienstvilla genutzte zweigeschossige Wohngebäude wird seit vielen Jahrzehnten vom AWO -Kreisverband Köln e.V. und dem dortigen AWO -Ortsverein Köln-Rodenkirchen mietvertragskonform für die bürgerschaftliche Arbeit mit und für Seni- or*innen genutzt. Der Träger erhält dafür einen Mietzuschuss durch die Stadt Köln, um die- sen Förderzweck erfüllen zu können. Diesen Zuschuss erhält die das Eigentum verwaltende städtische Gebäudewirtschaft. Aktuell, auch durch die Pandemie befördert, werden die vielfältigen Raumressourcen für eh- renamtliche Senioren- und Seniorinnenarbeit nicht mehr in dem Umfang in Anspruch ge- nommen wie noch in vergangenen Jahren. Deshalb bestünde an diesem zentralen Ort die Chance, für zusätzliche Gruppen und bürgerschaftliche Aktivitäten Ressourcen zu eröffnen und Angebote vorzuhalten. Der Träger hat die Idee an die Bezirksvertretung herangetragen, das Objekt konzeptionell zu einem Begegnungshaus für den ganzen Stadtbezirk weiter zu entwickeln, um die bürger- schaftliche Nutzung für alle Generationen zu befördern. Keines der insgesamt 15 Bürger- häuser bzw.- Bürgerzentren befindet sich bisher im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die AWO als Trägerverein sieht in seinem ersten groben Konzept partizipative Elemente und die Möglich- keit der Nutzung von Vereinen und Organisationen vor, die nur schwer einen nicht kommer- ziellen Versammlungs-/oder Begegnungsort finden können. Um dieses Ziel erreichen zu können, müsste nach Ansicht der AWO für die baulichen Er- tüchtigungen vor allem der sanitären Ausstattung als auch bezogen auf die Barrierefreiheit eine Finanzierung durch die öffentliche Hand sichergestellt werden. Bei Fe ststellung ent- sprechender Bedarfe wäre schließlich die weitere öffentliche Finanzierung der weitergeführ- ten Senior*innen-Arbeit durch Mietzuschüsse usw. notwendig und – falls sogar der weitere Bedarf für einen Bürgerhausbetrieb wie dargestellt fachlich fes tgestellt werden kann – auch die auskömmliche Finanzierung einer professionellen Geschäftsführung und Leitung der öf- fentlichen Einrichtung sowie der anfallenden Sachkosten erforderlich. Die Antragsteller begrüßen jedenfalls eine Fortführung der öffentlichen Nutzung des zentral gelegenen und auch mit ÖPNV gut erreichbaren Begegnungshauses für die Senior*innen- Arbeit. Auch eine Nutzung als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begegnungsstätte hält sie für vorstellbar. Eine lebendige Stadtgesellschaft lebt von der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Kommunikation und Kultur. Der Kulturarbeit der Bürgerhäuser und Bürgerzentren besitzt eine wichtige kultur- und stadtpolitische Aufgabe, denn sie schafft Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsteile und fördert Integration. Der Bezirk Rodenkirchen wird nach den aktuellen statistischen Prognosen mit dann voraussichtlich 121.500 Einwohner*innen bis 2030 der am stärksten wachsende Stadtbezirk in Köln sein. gez. Ismail gez Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer AN/1147/2022 Stand: 21.03.2024 Sachstandsbericht AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.06.2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung , die Villa in der Walther-Rathenau-Straße 9 unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung überwiegend für Senioren*innenarbeit auszubauen, 2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölke- rungsgruppen zu nutzen und als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begegnungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren zu nutzen, 3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, bei einem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Kü- che sowie Umrüstung auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Aktueller Bearbeitungsstand: Die Räumlichkeiten des Objektes Walther-Rathenau-Straße 7 -9 in Rodenkirchen wer- den seit geraumer Zeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Senioren*innenarbeit genutzt. Unabhängig von der Bedarfssituation in Rodenkirchen an weiteren generationsüber- greifenden Angeboten, sieht die Verwaltung keinen finanziellen Spielraum, über die bestehende Zuschussförderung hinaus eine finanzielle Unterstützung zur Ausweitung von generationenübergreifenden Angeboten. Hinsichtlich der angeregten baulichen Anpassungen wird auf die Mitteilung der Ge- bäudewirtschaft für die Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 verwiesen (Session-Nr. 3163/2022). 2 Status in Bearbeitung erledigt Nächste Schritte: entfällt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
  • Sachstandsbericht BV (1) 22.08.2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/506 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1147/2022 Stand: 22.08.2022 Sachstandsbericht AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung , die Villa in der Walther-Rathenau-Straße 9 unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung überwiegend für Senioren*innenarbeit auszubauen, 2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölkerungsgruppen zu nutzen und als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begegnungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürger- zentren zu nutzen, 3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, bei ei- nem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Küche sowie Umrüstung auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Räumlichkeiten des Objektes Walther-Rathenau-Straße 7-9 in Rodenkirchen werden seit gerau- mer Zeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Senioren*innenarbeit genutzt. Sofern darüber hinaus die Räumlichkeiten für weitere, generationsübergreifende Angebote genutzt werden, stellt sich die Frage, inwieweit der Bedarf ausschließlich für Senior*innen besteht und die bestehende Zuschussförderung aufrechterhalten bleiben kann. Eine eventuelle – bedarfsabhängige – Ausweitung auf generationsübergreifende Angebote schließt keine automatisierte Trägerschaft durch die AWO ein. Die Verwaltung prüft die Bedarfssituation im Stadtteil Rodenkirchen im Vergleich zu den vorhandenen Angeboten. Hinsichtlich der angeregten baulichen Anpassungen ist durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu prüfen, ob eine bauliche Ertüchtigung notwendig ist. Sofern ein tatsächlicher Bedarf zur baulichen Ertüchtigung besteht, kann nur die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Einordnung in die dortige Prioritätenliste vornehmen. 2 Nächste Schritte: Die Verwaltung wird die interne Abstimmung zur Bedarfssituation hinsichtlich der Ausweitung von Angeboten für Senior*innen auf generationsübergreifende Angebote sowie hinsichtlich der Notwen- digkeit einer baulichen Ertüchtigung des Objektes weiter forcieren. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Anfang drittes Quartal 2023

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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