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AN/1147/2022

AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 30.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 8.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Sachstandsbericht BV (1) 22.08.2022

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

4501 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1147/2022 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
 
AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, 
 
die o.g. Fraktionen bitten  die Verwaltung, die Villa in der Walther -Rathenau-Straße 9 unter 
der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung 
zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 
 
1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung überwiegend für 
Senioren*innenarbeit auszubauen, 
 
2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölkerungs-
gruppen zu nutzen und auch als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begeg-
nungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bür-
gerzentren zu nutzen, 
 
3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, 
bei einem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Küche  so-
wie Umrüstung auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Das im Eigentum der Stadt Köln stehende, 210 qm große und bis 1975 vom Stadtdirektor 
der Stadt Rodenkirchen als Dienstvilla genutzte zweigeschossige Wohngebäude wird seit 
vielen Jahrzehnten vom AWO -Kreisverband Köln e.V. und dem dortigen AWO -Ortsverein 
Köln-Rodenkirchen mietvertragskonform für die bürgerschaftliche Arbeit mit und für Seni-
or*innen genutzt. Der Träger erhält dafür einen Mietzuschuss durch die Stadt Köln, um die-
sen Förderzweck erfüllen zu können. Diesen Zuschuss erhält die das Eigentum verwaltende 
städtische Gebäudewirtschaft. 
Aktuell, auch durch die Pandemie befördert, werden die vielfältigen Raumressourcen für eh-
renamtliche Senioren- und Seniorinnenarbeit nicht mehr in dem Umfang in Anspruch ge-
nommen wie noch in vergangenen Jahren. Deshalb bestünde an diesem zentralen Ort die 
Chance, für zusätzliche Gruppen und bürgerschaftliche Aktivitäten Ressourcen zu eröffnen 
und Angebote vorzuhalten. 
Der Träger hat die Idee an die Bezirksvertretung herangetragen, das Objekt konzeptionell zu 
einem Begegnungshaus für den ganzen Stadtbezirk weiter zu entwickeln, um die bürger-
schaftliche Nutzung für alle Generationen zu befördern. Keines der insgesamt 15 Bürger-
häuser bzw.- Bürgerzentren befindet sich bisher im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die AWO als 
Trägerverein sieht in seinem ersten groben Konzept partizipative Elemente und die Möglich-
keit der Nutzung von Vereinen und Organisationen vor, die nur schwer einen nicht kommer-
ziellen Versammlungs-/oder Begegnungsort finden können.  
Um dieses Ziel erreichen zu können, müsste nach Ansicht der AWO für die baulichen Er-
tüchtigungen vor allem der sanitären Ausstattung als auch bezogen auf die Barrierefreiheit 
eine Finanzierung durch die öffentliche Hand sichergestellt werden. Bei Fe ststellung ent-
sprechender Bedarfe wäre schließlich die weitere öffentliche Finanzierung der weitergeführ-
ten Senior*innen-Arbeit durch Mietzuschüsse usw. notwendig und – falls sogar der weitere 
Bedarf für einen Bürgerhausbetrieb wie dargestellt fachlich fes tgestellt werden kann – auch 
die auskömmliche Finanzierung einer professionellen Geschäftsführung und Leitung der öf-
fentlichen Einrichtung sowie der anfallenden Sachkosten erforderlich. 
Die Antragsteller begrüßen jedenfalls eine Fortführung der öffentlichen Nutzung des zentral 
gelegenen und auch mit ÖPNV gut erreichbaren Begegnungshauses für die Senior*innen-
Arbeit. Auch eine Nutzung als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog. Begegnungsstätte 
hält sie für vorstellbar. 
Eine lebendige Stadtgesellschaft lebt von der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an 
Kommunikation und Kultur. Der Kulturarbeit der Bürgerhäuser und Bürgerzentren besitzt 
eine wichtige kultur- und stadtpolitische Aufgabe, denn sie schafft Zugangsmöglichkeiten 
für alle Bevölkerungsteile und fördert Integration. Der Bezirk Rodenkirchen wird nach den 
aktuellen statistischen Prognosen mit dann voraussichtlich 121.500 Einwohner*innen bis 
2030 der am stärksten wachsende Stadtbezirk in Köln sein.  
 
 
gez.   Ismail          gez   Schykowski          gez.   Dr. Klusemann          gez.   Wolters

Sachstandsbericht BV

2020 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1147/2022
Stand: 21.03.2024 
Sachstandsbericht  
AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.06.2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung , die Villa in der  
Walther-Rathenau-Straße 9 unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich  
nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 
1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung  
überwiegend für Senioren*innenarbeit auszubauen, 
2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölke-
rungsgruppen zu nutzen und als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog.  
Begegnungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser 
und Bürgerzentren zu nutzen, 
3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im 
EG, bei einem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Kü-
che sowie Umrüstung auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Räumlichkeiten des Objektes Walther-Rathenau-Straße 7 -9 in Rodenkirchen wer-
den seit geraumer Zeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Senioren*innenarbeit 
genutzt. 
Unabhängig von der Bedarfssituation in Rodenkirchen an weiteren generationsüber-
greifenden Angeboten, sieht die Verwaltung keinen finanziellen Spielraum, über die 
bestehende Zuschussförderung hinaus eine finanzielle Unterstützung zur Ausweitung 
von generationenübergreifenden Angeboten.  
Hinsichtlich der angeregten baulichen Anpassungen wird auf die Mitteilung der Ge-
bäudewirtschaft für die Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 verwiesen 
(Session-Nr. 3163/2022).

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Sachstandsbericht BV (1) 22.08.2022

2613 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1147/2022 
 Stand: 22.08.2022 
Sachstandsbericht  
AWO-Villa in Rodenkirchen: zukünftige Nutzung 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung , die Villa in der  
Walther-Rathenau-Straße 9 unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich  
nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 
1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung  
überwiegend für Senioren*innenarbeit auszubauen, 
2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO -Villa“ für weitere Bevölkerungsgruppen zu 
nutzen und als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sog.  
Begegnungsstätte nach dem gültigen Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürger-
zentren zu nutzen, 
3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, bei ei-
nem Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Küche  sowie Umrüstung 
auf eine zeitgemäße Elektrik entstehen würden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Räumlichkeiten des Objektes Walther-Rathenau-Straße 7-9 in Rodenkirchen werden seit gerau-
mer Zeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Senioren*innenarbeit genutzt. 
Sofern darüber hinaus die Räumlichkeiten für weitere, generationsübergreifende Angebote genutzt 
werden, stellt sich die Frage, inwieweit der Bedarf ausschließlich für Senior*innen besteht und die 
bestehende Zuschussförderung aufrechterhalten bleiben kann. Eine eventuelle – bedarfsabhängige – 
Ausweitung auf generationsübergreifende Angebote schließt keine automatisierte Trägerschaft durch 
die AWO ein. Die Verwaltung prüft die Bedarfssituation im Stadtteil Rodenkirchen im Vergleich zu den 
vorhandenen Angeboten. 
Hinsichtlich der angeregten baulichen Anpassungen ist durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
zu prüfen, ob eine bauliche Ertüchtigung notwendig ist. Sofern ein tatsächlicher Bedarf zur baulichen 
Ertüchtigung besteht, kann nur die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Einordnung in die dortige 
Prioritätenliste vornehmen.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung wird die interne Abstimmung zur Bedarfssituation hinsichtlich der Ausweitung von 
Angeboten für Senior*innen auf generationsübergreifende Angebote sowie hinsichtlich der Notwen-
digkeit einer baulichen Ertüchtigung des Objektes weiter forcieren.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Anfang drittes Quartal 2023

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Walther-Rathenau-Straße 9
  • Industriestraße 161
  • Straße 9
  • Straße 7 9

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Details

Aktenzeichen
AN/1147/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
30.05.2022
Erstellt
30.05.2022 13:14