Mandari Insight

3824/2021

Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/2179/2021) zu steigenden Energiepreisen und Heizkosten in der Grundsicherung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.11.2021

Beantwortung der LINKEN Anfrage Steigende Energiepreise und Heizkosten

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung der LINKEN Anfrage Steigende Energiepreise und Heizkosten

5192 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 18.10.2021 für 
die Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren am 18.11.2021 zum 
Thema: 
„Steigende Energiepreise und Heizkosten in der Grundsicherung“ 
(AN/2179/2021) 
 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
1. Wann wurde die derzeitig in Köln geltende Obergrenze in Höhe von 1,30 Euro pro qm 
für die Übernahme von Heizkosten festgelegt? 
2. Um welchen Prozentsatz sind a) die Verbraucherpreise insgesamt und b) die 
durchschnittlichen Heizkosten seit dem Zeitpunkt dieser Festsetzung gestiegen? 
3. Hält die Verwaltung die angesprochene Heizkostenobergrenze vor dem Hintergrund 
dieser Preisentwicklung weiterhin für angemessen? 
4. Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Einzelfallprüfungen der 
Angemessenheit der Heizkosten durch Sozialamt und Jobcenter entwickelt und 
welche weitere Entwicklung erwartet die Verwaltung vor dem Hintergrund der 
aktuellen Preissteigerungen für das Jahr 2021? 
 
 
Antwort Jobcenter Köln: 
 
Zu 1.: 
 
Laut Gesetzeswortlaut SGB II (und SGB XII) können Bedarfe für Unterkunft und Heizung nur 
übernommen werden, soweit diese angemessen sind. 
 
Vor dem Hintergrund von seinerzeit über 57.000 Bedarfsgemeinschaften allein im SGB II, 
schien eine dezidierte Einzelfallprüfung bezüglich der Angemessenheit von Heizkosten mit 
Blick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere des effizienten 
Personaleinsatzes, nicht umsetzbar. Daher wurde 2009 durch die Stadt Köln, Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren, eine Nichtprüfungsgrenze (NPG) eingeführt, wonach nur in 
den Fällen eine Einzelfallprüfung bzgl. der Angemessenheit durchzuführen ist, welche die 
NPG überschreiten. 
 
Bei der NPG handelt es sich also nicht um eine Obergrenze, sondern um eine Grenze bis zu 
welcher Heizkosten ohne weitere Einzelfallprüfung als angemessen anerkannt und 
übernommen werden können. 
Im Einzelfall können auch höhere Heizkosten anerkannt werden, sofern diese nicht auf 
einem unwirtschaftlichen Umgang der leistungsberechtigten Person beruhen, sondern 
bedingt sind durch bauliche Gegebenheiten/Mängel (z. B. schlechte Isolierung/Dämmung der 
Wohnung oder Fenster, freistehendes Haus, Lage der Wohnung im Haus (z. B. Anzahl der 
Außenwände, über Garagendurchfahrt)) oder persönliche Gründe (z. B. Kleinkinder, 
Behinderungen, Krankheiten). 
 
Die Aktualität der NPG wurde und wird regelmäßig durch die Stadt Köln, Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren, überprüft.

Seite 2 
Bislang lag die NPG mit 1,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche über den vom Deutschen 
Mieterbund (DMB) ausgewiesenen tatsächlichen Heizkosten in NRW und im Bundesgebiet, 
und der Betrag schlug sich auch im bundesweiten Heizspiegel durchweg oberhalb der 
mittleren Verbrauchs- bzw. Kostenkategorie nieder. 
 
Zu 2.: 
 
Zu a) kann keine Aussage getroffen werden. 
 
Zu b): 
Bei der regelmäßigen Überprüfung der NPG wurde seitens der Stadt Köln auf die vom DMB 
ausgewerteten Durchschnittsverbräuche für Heizkosten zurückgegriffen, die im 
Betriebskostenspiegel des DMB ausgewiesen werden: 
 
Jahr NRW Bundesgebiet 
2009 0,90 € 0,90 € 
2010 0,83 € 0,84 € 
2011 0,87 € 0,99 € 
2012 0,96 € 0,99 € 
2013 1,10 € 1,16 € 
2014 1,17 € 1,24 € 
2015 0,98 € 1,10 € 
2016 1,02 € 1,07 € 
2018 0,94 € 1,03 € 
2019 1,01 € 1,03 € 
 
Insgesamt war die NPG also immer so hoch angesetzt, dass sie die Preisschwankungen 
über die Jahre aufgefangen bzw. abgedeckt hat. 
 
Zu 3.: 
 
Vor dem Hintergrund der Einführung der CO2-Abgabe mit Wirkung vom 01.01.2021, hat die 
Stadt Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, die NPG bei der Beheizung mit Öl auf 
1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben; dies gilt für Zeiträume ab dem 
01.01.2021 – und wird sich insoweit erst 2022 auswirken, wenn die 
Betriebskostenabrechnungen für 2021 vorliegen. 
 
Bei der Beheizung mit Gas erhöht sich der Preis durch die CO
2-Abgabe wegen gleichzeitig 
anfallender Einsparungen 2021 nicht, so dass die NPG hier unverändert blieb. Bei der 
Beheizung mit Strom fällt keine CO
2-Abgabe an, weshalb eine Anpassung der NPG hier 
ebenfalls nicht erforderlich war. 
 
Die Höhe der NPG wird vor dem Hintergrund des aktuellen Preisanstiegs einer erneuten 
Überprüfung zu unterziehen und ggf. anzupassen sein. Rein zahlungstechnisch werden sich 
die aktuell höheren Heizkosten jedoch erst in den Betriebskostenabrechnung 2021

Seite 3 
niederschlagen, die i. d. R. im Frühjahr 2022 erstellt werden und den Leistungsberechtigten 
durch die Vermieter zugehen (s. o.). 
 
Zu 4.: 
 
Hierzu liegen dem Jobcenter Köln keinerlei Daten vor. Insofern kann dazu von hier weder für 
die Vergangenheit noch für die Zukunft eine valide Aussage getroffen bzw. eine (qualifizierte) 
Schätzung abgegeben werden.  
 
Aus Sicht des Jobcenter Köln wäre ein abgestimmtes Verfahren auf Bundesebene 
wünschenswert, um Preissteigerungen bei Energiekosten angemessen im SGBII 
berücksichtigen zu können. Lokal ist es wichtig, mit den Beteiligten (Stadt, Jobcenter Köln, 
Rhein Energie) im Austausch zu bleiben und die Entwicklung im kommenden Jahr genau zu 
beobachten und frühzeitig gute Lösungen zu entwickeln.   
 
 
 
gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

625 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 04.11.2021 
 3824/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/2179(2021) zu steigenden Energiepreisen 
und Heizkosten in der Grundsicherung  
 
 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.10.2021 legt die Verwaltung dem Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter 
Köln vor.  
 
Anlage  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3824/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.11.2021
Erstellt
02.11.2021 10:11