V/0378/2007
Der europäische Sozialfonds (ESF) in NRW 2007 -2013
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Berichtsvorlage
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V/0378/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien AIM jugend+ Betrifft Der europäische Sozialfonds in NRW 2007 -2013 Beratungsfolge 12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Orientierungsrahmen für den Einsatz des Strukturfonds in den Jahren 2007 bis 2013 sind die „strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“, die im Juli 2006 von der EU-Kommission veröffentlicht und vom Rat der Europäischen Union angenommen wurden. Die Kohäsionsleitli- nien sind die Grundlage, auf der jeder Mitgliedsstaat seinen „nationalen strategischen Rahmen- plan“ ausarbeitet. In diesem nationalen Plan ist darzustellen, wie die in den Kohäsionsleitlinien vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Gegebenheiten auf nationaler, regionaler und gegebenenfalls kommunaler Ebene in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Abgeleitet wurden die strategischen Leitlinien für die zukünftige Kohäsionspolitik aus den Erfordernissen der überarbeiten und jetzt auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Lis- sabonstrategie. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen erstellte das Land NRW das „O- perationelle Programm zur Umsetzung des ESF in NRW in der Förderphase 2007 bis 2013“. Europäische Rahmenbedingungen Die ESF –Interventionen in der F örderperiode 2007 -2013 sollen entscheidend dazu beitragen, die Ziele der europäischen Politiken, d.h. vor allem der europäischen Beschäftigungsstrategie bzw. des Lissabon-Prozesses umzusetzen. Im strategischen Rahmenplan wurden für den ESF im Ziel 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit“ die folgenden thematischen Prioritäten festgelegt: Priorität A: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen Priorität B: Verbesserung der Humanressourcen, vor allem durch eine Forcierung des Le- benslangen Lernens Priorität C: Anhaltende soziale Integration von benachteiligten Personengruppen mit dem Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der Gesellschaft Vorlagen-Nr.: V/0378/2007 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0378/2007 Entwicklungsstrategie des Landes NRW für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 Die zukünftigen ESF-Interventionen im Land NRW beziehen sich einerseits auf die durch die Eu- ropäische Union gesetzten Rahmenbedingungen und andererseits auf die nationale Arbeits- markt- und Beschäftigungspolitik sowie der im ESF-Bundesprogramm für das Ziel 2 geplanten Strategie. In NRW soll die Umsetzung gemäß der Problemlagen gestaltet und entsprechende finanziell gewichtetet werden. Die Stärken-Schwächen-Analyse für NRW zeigt, das in Bezug auf alle drei Schwerpunkte in NRW Problemlagen bestehen, die unterstützender Aktivitäten bedürfen. Die Lösungsansätze der Priorität A konzentrieren sich auf folgende strategische Ziele: • Unterstützung von Untenehmen und Beschäftigten bei der Nutzung der vorhandenen Po- tentiale und durch die Förderung lebenslangen Lernens, von Modellen der Arbeitszeitges- taltung und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen • Unterstützung betrieblicher Innovationsprozesse, auch zur Erschließung neuer Tätigkeits- felder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen • In Abstimmung mit den Angeboten der BA geeignete Transfermaßnahmen zum „Über- gang von Arbeit in Arbeit“ für jene Beschäftigten, die Opfer von Maßnahmen des Perso- nalabbaus bzw. der Betriebschließung werden Wesentliche Förderinstrumente in diesem Schwerpunkt sind Bildungschecks, Innovationsassis- tent; Potentialberatung, Modellvorhaben und Beschäftigungstransfer. Die Lösungsansätze der Priorität B werden sich im Wesentlichen auf die Integration in Ausbil- dung konzentrieren. • Weiterentwicklung der Ausbildungssyst eme und ergänzende Fördermaßnahmen zur Si- cherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität • Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes in Verbindung mit der Verbesserung der Aus- bildungsfähigkeit insbesondere durch individualisierte Anätze für Jugendliche mit geringen Ausbildungschancen Wesentliche Förderinstrumente in diesem Zusammenhang sind Überbetriebliche Lehrlingsunter- weisung/ Dritter Weg; Verbundförderung; Partnerschaftliche Berufsausbildung, Externes Ausbil- dungsmanagement; BUS, Werkstattjahr sowie Förderangebote des MSW / MIWFT. Gefördert werden sollen Angebote die zur Verbesserung der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz beitragen, sowie Ansätze die Jugendliche, bei denen bereits schulische Probleme vorliegen, un- terstützen (z.B. individuelles Coaching oder Einrichtung praktisch orientierter Schulabschluss- klassen). Darüber hinaus sollen auch Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher über die Vermitt- lung von Grundkompetenzen an einen Schulabschluss herangeführt werden – einschließlich der Möglichkeit, diesen Abschluss zu erwerben. Die Lösungsansätze der Priorität C orientieren sich daran, dass BA und ARgEn bzw. Options- kommunen die Verantwortung zur Umsetzung geeigneter integrationsfördernder Projekte für Langzeitarbeitslose haben. Im Rahmen des ESF will das Land NRW diese vorrangigen Angebote von BA, ARGEn bzw. Optionskommunen punktuell qualitativ ergänzen und sich auf innovative Vorhaben konzentrieren. Einsatzfelder für innovative Vorhaben sind • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ältere Beschäftigter und Unterstützung des Wiederein- tritt älterer Arbeitsloser in das Erwerbsleben • Verbesserung der Erwerbsbedingungen und der beruflichen Chancen von Frauen • Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Förderinstrumente in diesem Schwerpunkt sind J ugend in Arbeit, Integrationsprojekte für Schwerbehinderte, Modellvorhaben u.a. für besondere Zielgruppen (Migranten, Kombilohn, be- rufliche Eingliederung nach der Familienphase, Vereinbarkeit Familie und Beruf). 3 V/0378/2007 Mittelvolumen - Mittelverteilung Insgesamt stehen 684 Mio. € ESF-Mittel in der Förderphase 2007 bis 2013 zur Verfügung. Dies sind jährlich knapp 100 Mio. €. In Relation zur vorigen Förderphase sind dies etwa 60 %. Bezo- gen auf die erwerbstätige Bevölkerung in NRW sind dies knapp 58 € ESF-Mittel pro Kopf. Im Sinne größtmöglicher Wirksamkeit und Sichtbarkeit der ESF-Interventionen in der Förderpha- se 2007 bis 2013 nimmt das Land eine Konzentration auf zentrale Förderbereiche vor. Die Vertei- lung auf die Prioritäten ist folgendermaßen: Priorität A 28 % Priorität B 49 % Priorität C 19 % Priorität D 4 % (Technische Hilfe zur Programmplanung – Umsetzung – Begleitung - Bewertung- Publizität) Die Mittelverteilung des Landes setzt bei der Förderpriorität „Verbesserung des Humankapitals“ einen großen Schwerpunkt. In diesem Bereich werden 49 % des gesamten Mittelvolumens ein- gesetzt, dies entspricht ca. 335 Mill. € für die gesamte Laufzeit. Die Mittel benötigen eine nationa- le Kofinanzierung in Höhe von 50 %. Zeitrahmen Das Land NRW legt am 6.03.2007 das operationelle Programm zur Umsetzung des ESF in NRW für die Förderphase 2007 bis 2013 bei der Kommission vor. Die Genehmigung erfolgt voraus- sichtlich in der 2. Jahreshälfte und ab dann kann die Umsetzung erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass ab September / Oktober Projektaufrufe des Landes erfolgen. Die Projekte können dann bei der Regionalagentur Münsterland eingereicht werden und den regionalen Konsens einholen, der Grundvoraussetzung für die Weiterleitung an die Bewilligungsbehörden sind. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0378/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37