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V/0378/2007

Der europäische Sozialfonds (ESF) in NRW 2007 -2013

Vorlagen 21.05.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 12.06.2007, TOP 11

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7642 Zeichen

V/0378/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
AIM jugend+ 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Der europäische Sozialfonds in NRW 2007 -2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Orientierungsrahmen für den Einsatz des Strukturfonds in den Jahren 2007 bis 2013 sind die 
„strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“, die im Juli 2006 von der EU-Kommission  
veröffentlicht und vom Rat der Europäischen Union angenommen wurden. Die Kohäsionsleitli-
nien sind die Grundlage, auf der jeder Mitgliedsstaat seinen „nationalen strategischen Rahmen-
plan“ ausarbeitet. In diesem nationalen Plan ist darzustellen, wie die in den Kohäsionsleitlinien 
vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Gegebenheiten auf 
nationaler, regionaler und gegebenenfalls kommunaler Ebene in den nächsten Jahren umgesetzt 
werden. Abgeleitet wurden die strategischen Leitlinien für die zukünftige Kohäsionspolitik aus den 
Erfordernissen der überarbeiten und jetzt auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Lis-
sabonstrategie. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen erstellte das Land NRW das „O-
perationelle Programm zur Umsetzung des ESF in NRW in der Förderphase 2007 bis 2013“. 
 
 
Europäische Rahmenbedingungen 
 
Die ESF –Interventionen in der F
örderperiode 2007 -2013 sollen entscheidend dazu beitragen, 
die Ziele der europäischen Politiken, d.h. vor allem der europäischen Beschäftigungsstrategie 
bzw. des Lissabon-Prozesses umzusetzen.  
 
Im strategischen Rahmenplan wurden für den ESF im  Ziel 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit“ 
die folgenden thematischen Prioritäten festgelegt:  
 
Priorität A:  Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften 
und Unternehmen 
Priorität B: Verbesserung der Humanressourcen, vor allem durch eine Forcierung des Le-
benslangen Lernens  
Priorität C:  Anhaltende soziale Integration von benachteiligten Personengruppen mit dem Ziel 
der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der Gesellschaft 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0378/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.05.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0378/2007 
 
 
Entwicklungsstrategie des Landes NRW für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 
 
Die zukünftigen ESF-Interventionen im Land NRW beziehen
 sich einerseits auf die durch die Eu-
ropäische Union gesetzten Rahmenbedingungen und andererseits auf die nationale Arbeits-
markt- und Beschäftigungspolitik sowie der im ESF-Bundesprogramm für das Ziel 2 geplanten 
Strategie. In NRW soll die Umsetzung gemäß der Problemlagen gestaltet und entsprechende 
finanziell gewichtetet werden.  
 
Die Stärken-Schwächen-Analyse für NRW zeigt, das in Bezug auf alle drei Schwerpunkte in 
NRW Problemlagen bestehen, die unterstützender Aktivitäten bedürfen.  
 
Die Lösungsansätze der Priorität A konzentrieren sich auf folgende strategische Ziele: 
• Unterstützung von Untenehmen und Beschäftigten bei der Nutzung der vorhandenen Po-
tentiale und durch die Förderung lebenslangen Lernens, von Modellen der Arbeitszeitges-
taltung und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen 
• Unterstützung betrieblicher Innovationsprozesse, auch zur Erschließung neuer Tätigkeits-
felder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen 
• In Abstimmung mit den Angeboten der BA geeignete Transfermaßnahmen zum „Über-
gang von Arbeit in Arbeit“ für jene Beschäftigten, die Opfer von Maßnahmen des Perso-
nalabbaus bzw. der Betriebschließung werden 
 
Wesentliche Förderinstrumente in diesem Schwerpunkt sind Bildungschecks, Innovationsassis-
tent; Potentialberatung, Modellvorhaben und Beschäftigungstransfer. 
 
Die Lösungsansätze der Priorität B werden sich im Wesentlichen auf die Integration in Ausbil-
dung konzentrieren.  
• Weiterentwicklung der Ausbildungssyst eme und ergänzende Fördermaßnahmen zur Si-
cherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität 
• Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes in Verbindung mit der Verbesserung der Aus-
bildungsfähigkeit insbesondere durch individualisierte Anätze für Jugendliche mit geringen 
Ausbildungschancen 
 
Wesentliche Förderinstrumente in diesem Zusammenhang sind Überbetriebliche Lehrlingsunter-
weisung/ Dritter Weg; Verbundförderung; Partnerschaftliche Berufsausbildung, Externes Ausbil-
dungsmanagement; BUS, Werkstattjahr sowie Förderangebote des MSW / MIWFT. Gefördert 
werden sollen Angebote die zur Verbesserung der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz 
beitragen, sowie Ansätze die Jugendliche, bei denen bereits schulische Probleme vorliegen, un-
terstützen (z.B. individuelles Coaching oder Einrichtung praktisch orientierter Schulabschluss-
klassen). Darüber hinaus sollen auch Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher über die Vermitt-
lung von Grundkompetenzen an einen Schulabschluss herangeführt werden – einschließlich der 
Möglichkeit, diesen Abschluss zu erwerben. 
 
Die Lösungsansätze der Priorität C orientieren sich daran, dass BA und ARgEn bzw. Options-
kommunen die Verantwortung zur Umsetzung geeigneter integrationsfördernder Projekte für 
Langzeitarbeitslose haben. Im Rahmen des ESF will das Land NRW diese vorrangigen Angebote 
von BA, ARGEn bzw. Optionskommunen punktuell qualitativ ergänzen und sich auf innovative 
Vorhaben konzentrieren. Einsatzfelder für innovative Vorhaben sind 
• Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ältere Beschäftigter und Unterstützung des Wiederein-
tritt älterer Arbeitsloser in das Erwerbsleben 
• Verbesserung der Erwerbsbedingungen und der beruflichen Chancen von Frauen 
• Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund 
 
Förderinstrumente in diesem Schwerpunkt sind J ugend in Arbeit, Integrationsprojekte für 
Schwerbehinderte, Modellvorhaben u.a. für besondere Zielgruppen (Migranten, Kombilohn, be-
rufliche Eingliederung nach der Familienphase, Vereinbarkeit Familie und Beruf).

3 
V/0378/2007 
 
 
Mittelvolumen - Mittelverteilung 
 
Insgesamt stehen 684 
Mio. € ESF-Mittel in der Förderphase 2007 bis 2013 zur Verfügung. Dies 
sind jährlich knapp 100 Mio. €. In Relation zur vorigen Förderphase sind dies etwa 60 %. Bezo-
gen auf die erwerbstätige Bevölkerung in NRW sind dies knapp 58 € ESF-Mittel pro Kopf.  
 
Im Sinne größtmöglicher Wirksamkeit und Sichtbarkeit der ESF-Interventionen in der Förderpha-
se 2007 bis 2013 nimmt das Land eine Konzentration auf zentrale Förderbereiche vor. Die Vertei-
lung auf die Prioritäten ist folgendermaßen: 
 
Priorität A  28 % 
Priorität B  49 % 
Priorität C  19 % 
Priorität D 4 % (Technische Hilfe zur Programmplanung – Umsetzung – Begleitung - 
Bewertung- Publizität) 
 
Die Mittelverteilung des Landes setzt bei der Förderpriorität „Verbesserung des Humankapitals“ 
einen großen Schwerpunkt. In diesem Bereich werden 49 % des gesamten Mittelvolumens ein-
gesetzt, dies entspricht ca. 335 Mill. € für die gesamte Laufzeit. Die Mittel benötigen eine nationa-
le Kofinanzierung in Höhe von 50 %. 
 
 
Zeitrahmen 
 
Das Land NRW legt am 
6.03.2007 das operationelle Programm zur Umsetzung des ESF in NRW  
für die Förderphase 2007 bis 2013 bei der Kommission vor. Die Genehmigung erfolgt voraus-
sichtlich in der 2. Jahreshälfte und ab dann kann die Umsetzung erfolgen. Konkret bedeutet dies, 
dass ab September / Oktober Projektaufrufe des Landes erfolgen. Die Projekte können dann bei 
der Regionalagentur Münsterland eingereicht werden und den regionalen Konsens einholen, der 
Grundvoraussetzung für die Weiterleitung an die Bewilligungsbehörden sind.  
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0378/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37