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V/0450/2020

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde

Vorlagen 11.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2020, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1993 Zeichen

V/0450/2020 
V/0450/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde wird gewählt 
 
Herr Thomas Rohde 
 
Herr Rohde ist 45 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Aus persönlichen Gründen musste Herr Lukas Sturm sein Amt als stellvertretender Schiedsmann für 
den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde vorzeitig niederlegen. 
Durch das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Sturm ist eine Neuwahl der stellvertretenden Schieds-
person erforderlich. 
 
Herr Thomas Rohde hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-
Nord, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer na ch Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht se in, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
12.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0450/2020 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Rohde erfüllt. 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1428 Zeichen

Anlage A zur V/0450/2020 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Mitei-
nander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beile-
gung von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0450/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37