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0150/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Absenkung des Mindestbehältervolumens für Restmüll“ Aktenzeichen 200/22 B

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 20.03.2023, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 - KStA - Artikel Teuer entsorgte Kölner Luft (Seite 22 Ausgabe 16.11.2022)

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Anlage 3 Anonymisiertes Schreiben von AWB

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Beschlussvorlage Ausschuss

3150 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0150/2023 
Freigabedatum 
 16.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Absenkung des Mindestbehältervolumens für Restmüll„ 
Aktenzeichen 200/22 B  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die 
Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, das Mindestbehältervolumen im Rahmen der für 2023 
anstehenden Haus- und Geschäftsmüllanalyse erneut zu überprüfen. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent bittet um sofortige Absenkung des Mindestbehältervolumens für seinen Restmüll-
behälter (Eingabe siehe Anlage 1 und 2). Seitens der AWB GmbH wurde festgestellt, dass 
das Behältervolumen des Petenten nicht den satzungsmäßigen Vorgaben entspricht. Die 
AWB GmbH hat daraufhin den Petenten angeschrieben (siehe Anlage 3). 
 
Die Abfallsatzung der Stadt Köln regelt das sogenannte „Mindestbehältervolumen“ je Einwoh-
ner*in und Woche, d. h. das (Restmüll-)Behältervolumen, welches je Einwohner*in wöchent-
lich mindestens vorzuhalten ist. Die Abfallsatzung berücksichtigt dabei bereits das Abfall-
trennverhalten der Bürger*innen, indem das vorzuhaltende Regel-Behältervolumen von 35 
Litern je Einwohner*in und Woche (sofern keine Abfalltrennung erfolgt) auf 20 Liter je Einwoh-
ner*in und Woche bei zusätzlicher, kostenfreier Inanspruchnahme von Wertstoffbehältern ge-
senkt wird.  
 
Der Abfallsatzung liegen wissenschaftliche Analysen (insbesondere eine Haus- und Ge-
schäftsmüllanalyse) zu Grunde, in denen Menge und Zusammensetzung des erzeugten Ab-
falls untersucht werden. Aus diesen Untersuchungen werden u. a. die vorzuhaltenden Behäl-
tervolumina abgeleitet. Bei Festlegung des Mindestbehältervolumens handelt es sich um 
Durchschnittswerte und nicht um eine individuelle Bemessung. Eine andere Vorgehensweise 
ist mit einem immensen, nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden, der dann 
wiederum von den Gebührenzahlenden zu tragen wäre. Rechnerisch ergibt sich für eine fünf-
köpfige Familie ein Behältervolumen von mindestens 100 Litern. Diese Behältergröße wird 
nicht angeboten, sodass das nächstgrößere Gefäß (120 Liter) zu beziehen ist, welches güns-
tiger als eine Kombination aus 40- und 60-Liter-Tonne ist. Die AWB GmbH bietet im Auftrag 
der Stadt Köln bereits ein vergleichsweise sehr breites Spektrum an verschiedenen Behälter-
größen an; nicht für jedes rechnerisch ermittelte Behältervolumen muss ein entsprechendes 
Gefäß vorgehalten werden. 
 
Die Höhe des Behältervolumens wird nicht willkürlich festgelegt, sondern wird von der Stadt 
Köln regelmäßig im Rahmen von Haus- und Geschäftsmüllanalysen überprüft. Auf Basis einer 
in 2023 zu erstellenden Haus- und Geschäftsmüllanalyse ist dies erneut vorgesehen.

Anlage 1 Eingabe

5081 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
meine Familie und ich (2 Erw. + mittlerweile 4 Kinder) wohnen seit August 2015 in der Straße 
"Am Lusthaus", einem Neubaugebiet mit ca. 31 Häuser in 51107 Köln - Rath. Mit dem Bezug 
unseres Neubaus (damals noch mit 2 Kindern) haben wir auf Antrag von den 
Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) die nachfolgenden Mülltonnen bereitgestellt 
bekommen: 
- Restmülltonne (60 Liter) 
- Papiertonne 
- Wertstofftonne 
- Biomülltonne 
In einem Anschreiben der AWB v. 07.07.2022 (anbei als PDF, Anlage 1), wurden wir nun 
nach 7 Jahren auf den folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: 
"Bei einer Überprüfung des Einwohnermelderegisters wurde festgestellt, dass für Ihr 
Grundstück sechs (6) Personen gemeldet sind. Diese Anzahl ist nach § 8 Abs. 2 S. 2 AbfS 
bis zum Beweis des Gegenteils maßgeblich. Von daher beträgt das geringstmögliche 
Behältervolumen für Restmüll 120 Liter (20 Liter je Person und Woche). Zurzeit nutzen Sie 
lediglich ein Behältervolumen für Restmüll von 60 Liter. Demzufolge ist bei Ihnen der 60 
Liter-Behälter gegen einen 120 Liter-Behälter auszutauschen. 
Da Sie bei uns bis heute noch nicht das erforderliche Behältervolumen für Restmüll bestellt 
haben, geben wir Ihnen Gelegenheit bis zum 26.07.2022 den Antrag nachzuholen (per FAX 
0221/922-2227 oder formlosem Schreiben). Falls wir bis dahin von Ihnen keine Antwort 
erhalten, werden wir der Stadt Köln vorschlagen, den Eintragungen im Melderegister 
entsprechend, ein Behältervolumen für Restmüll von 120 Liter festzusetzen. Der/die 
notwendige/n Behälter wird/werden bei Ihnen danach aufgestellt. Das Steueramt erhält von 
uns über den geänderten Sachverhalt Nachricht." 
Desweiteren werden im gleichen Anschreiben die z.Z. gültigen Mindestmengen für die 
Restmülltonne dargestellt: 
"Die Regelausstattung bei Wohngrundstücken beträgt gemäß § 8 Abs. 2 AbfS 35 Liter je 
Person und Woche. In Ausnahmefällen kann bei abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhalten 
hiervon abweichend auf begründeten schriftlichen Antrag ein Behältervolumen für Restmüll 
von weniger als 35 Liter je Person und Woche zugelassen werden. Soweit Papiertonnen 
und/oder Wertstofftonnen genutzt werden, beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 
20 Liter je Person und Woche. Sofern lediglich Restmülltonnen gemeinsam mit Biotonnen 
bzw. Kompostierung genutzt werden beträgt das Mindestbehältervolumen für und Restmüll 
30 Liter je Person Woche." 
Aufgrund unseres abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhaltens - u.a. durch konsequente 
Mülltrennung und Müllvermeidung - sind wir, trotz Kleinkinder und dem damit tlw. 
verbundenen Windelmüll, in den letzten 7 Jahren immer mit unserer 60 Liter Restmülltonne 
ausgekommen. Eine entsprechende damit verbundene Anfrage bei der AWB im Nachgang 
des Anschreibens, ob hier auf Antrag von der Bereistellung einer 120 Liter Restmülltonne 
abgewichen werden kann und wir unsere 60 Liter Restmülltonne behalten können, wurde mit 
Hinweis auf das geltende Mindestbehältervolumen für Restmüll (i.H.v. 20 Liter je Person und 
Woche) verneint. Unsere 60 Liter Restmülltonne wurde daher mittlerweile vor einigen 
Wochen durch die AWB gegen eine 120 Liter Restmülltonne ausgetauscht, welche bislang 
zu den Leerungsterminen nie über die Hälfte gefüllt ist. Die hierdurch entstehenden 
Mehrkosten, in Form der höheren Müllentsorgungsgebühren, müssen wir tragen.  
Der gleiche Sachverhalt, im Kontext einer anderen Familie, ist in dem angehangenen Artikel 
"Teuer entsorgte Kölner Luft" des Kölner Stadt Anzeigers vom 16.11.2022 (anbei als PDF, 
Anlage 2) ausführlich dargestellt und beschrieben.

Meines Erachtens wird durch die z.Z. geltende Regelung zum Mindestbehältervolumen für 
Restmüll i.H.v. 20 Liter pro Person und Woche abfallwirtschaftlich sinnvolles Verhalten durch 
eine erhöhte Gebührenbelastung bestraft und insb. kinderreiche (Groß-)Familien zusätzlich 
belastet. In Zeiten einer hohen Inflation, u.a. durch gestiegene Energie- und 
Lebenshaltungskosten, kann dies so sicherlich nicht von der Poliktik gewünscht sein. 
Unser Wunsch bzw. unsere Forderung ist daher eine zeitnahe und deutliche Absenkung des 
Mindestbehältervolumens für Restmüll (z.B. auf 10 Liter pro Person und Woche) oder die 
Möglichkeit auf Antrag (ggf. auch unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie z.B. 
der Vorhaltung von Papier-, Werstoff- und Biotonnen) hiervon abweichen zu können, um 
einen positiven Anreiz für Müllvermeidung zu setzen und abfallwirtschaftlich sinnvolles 
Verhalten - auch monetär - zu honorieren. 
 
Es wäre nett, wenn Sie sich dem beschriebenen Sachverhalt als Bürgereingabe gem. §24 
der GO des Landes NRW annehmen könnten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über 
den aktuellen Bearbeitungsstand informieren könnten. Bei Fragen können Sie mich gerne 
jederzeit unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen (vgl. Signatur). 
Anlagen: 
[1] AWB Anschreiben "Grundstück: Köln, Am Lusthaus … - hier: Anhörung zum Anschluss 
an die öffentliche Abfallentsorgung" v. 07.07.2022 
[2] KStA Artikel "Teuer entsorgte Kölner Luft" v. 16.11.2022

Anlage 2 - KStA - Artikel Teuer entsorgte Kölner Luft (Seite 22 Ausgabe 16.11.2022)

11392 Zeichen

22 KÖLN Mittwoch, 16. November 2022 Kölner Stadt-Anzeiger
In der neuesten
Folge von „Stadt
mit K“ erfahren
Sie, warum das
Erzbistum seinen
Mitarbeitenden
eine rote Linie in
der Mail-Signatur
verbietet, ob die
Betreiber der Weihnachtsmärkte
ausbleibendes Publikum wegen
der Fußball-WM befürchten und
wie es ist, von Kopf bis Fuß täto-
wiert zu sein.
www.ksta.de/podcasts
DER KSTA-PODCAST
. . . das „Comedy-Bergfest mit dem
Storb“ ab 18 Uhr: Comedian Daniel
Storb begleitet Euch in den Fei-
erabend und talkt mit Gästen.
RADIO KÖLN
VON HENDRIK PUSCH
Für die Allgemeinheit gefähr-
lich, so bezeichnet die Staatsan-
waltschaft eine Kölnerin, der
sieben teilweise willkürliche At-
tacken auf Mitmenschen vorge-
worfen werden. Am schwersten
wiegt dabei der Angriff auf eine
85-jährige Seniorin auf dem
Neumarkt, die erheblicheVerlet-
zungen davongetragen hat. Der
Beschuldigten droht nun die
dauerhafte Einweisung in die
Psychiatrie.
Im September vergangenen
Jahres hatte die 41-jährige Be-
schuldigte die Rentnerin so kräf-
tig gegen den Oberkörper gesto-
ßen, dass diese zu Boden gefal-
len und ihr Kopf auf dem Stein-
boden aufgeprallt war. Eine
Rissquetschwunde am Hinter-
kopf war die Folge, zudem zog
sich die Rentnerin eine Prellung
der Lendenwirbelsäule zu. Beim
Prozessauftakt versuchte die
Frau, ihre Tat zu rechtfertigen.
„Ich bin aus der Bahn ausge-
stiegen, wollte zur Schildergasse
und merkte nur, dass da eine rie-
sige alte Frau vor mir steht“,
schilderte die Beschuldigte, „die
war mir zu nah“. Darum habe sie
die alte Dame nach hinten ge-
schubst. „Die war ja deutlich
über 80, konnte man ihr das an-
sehen?“, fragte der Vorsitzende
Richter.„Nein, die sah fit aus“, so
die Antwort. Der Vorfall tue ihr
aber leid.
In einem weiteren Fall soll die
Beschuldigte ihre gesetzliche
Betreuerin bedroht haben. Laut
Staatsanwaltschaft habe sie der
Frau an deren Büro aufgelauert,
einen Holzaufsteller herumge-
worfen und angekündigt, „noch
ganz andere Sachen“ zu machen
und die Betreuerin „zu packen“.
In einem Brief ans Gericht hatte
das Opfer seine große Angst be-
schrieben. Die Klientin habe ihr
nachgestellt.
In Lindenthal soll die 42-Jäh-
rige einer Bewohnerin gedroht
haben, ihr Haus abzubrennen.
„Die hatte mir mal Suppe ge-
macht und eingepackt“, erklärte
die Beschuldigte, „ich sollte die
Dose zurückbringen, die hatte
ich aber weggeschmissen“. Bei
einer zufälligen Begegnung ha-
be sich die Frau „leider“ bedroht
gefühlt. DieVorwürfe in dem Fall
stritt sie ab und sagte: „Ich war
ganz nett.“
Der Mitarbeiterin einer Not-
schlafstelle soll die Beschuldigte
Kratzwunden beigebracht und
einem Bekannten vor das Knie
getreten haben. „Die waren
frech“, hieß es von der Frau, die
ebenfalls beschuldigt ist, eine
Tasse nach ihrem Vater gewor-
fen zu haben. Auch soll sie in der
KVB-Linie 9 einer jungen Frau
das Handy abgenommen haben.
Der Grund: „Die hat mich ver-
folgt und provoziert.“
Angefangen hätten ihre Prob-
leme, nachdem der Vermieter
nach längerer Abwesenheit ihre
Wohnung aufgelöst hätte, er-
klärte die Frau in Beisein ihres
Verteidigers Karl-Christoph
Bode. Sie sei danach obdachlos
gewesen. „Ich bin nicht wirklich
kriminell, ich war etwas durch-
einander“, so die Beschuldigte,
die derzeit schon in der Psychia-
trie sitzt.
Der Neumarkt war Tatort der
Attacke im September 2021.
Im Rahmen einer stadtweiten
Aktionswoche „Aufräumen in
den Veedeln“ identifizieren, do-
kumentieren und entfernen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter
des städtischen Ordnungsamtes
und der Abfallwirtschaftsbetrie-
be Köln (AWB) vom 21. bis
25. November Schrottfahrräder.
Fahrradabstellanlagen sollen
nicht unnötig blockiert werden,
und der öffentliche Raum soll
möglichst barrierefrei sein und
aufgeräumt wirken, so die Stadt.
Stadt und AWB haben die
Fahrradbesitzer und Fahrradbe-
sitzerinnen deshalb aufgerufen,
den Zustand ihrer im öffentli-
chen Straßenland abgestellten
Zweiräder zu prüfen und wenn
nötig nachzubessern, damit ihr
Rad nicht fälschlich beklebt oder
abgeholt wird.
Ein im öffentlichen Raum ab-
gestelltes Fahrrad werde als
Schrottfahrrad angesehen,
wenn es nicht mehr verkehrs-
tauglich sei. Merkmale dafür sei-
en platte Reifen, ein deformier-
ter oder fehlender Vorder- oder
Hinterreifen, ein fehlender oder
verbogener Lenker, defekte
Bremsen, ein fehlender Sattel,
verrostete oder defekte Ketten,
fehlende Beleuchtung oder ein
beschädigter Rahmen.
Kölnerinnen und Kölner kön-
nen der Stadt melden, wenn sie
Schrottfahrräder entdecken –
das geht entweder per Online-
Formular, über die städtische
App und beim Bürgertelefon.
Mitarbeitende des Ordnungs-
dienstes prüfen diese Meldun-
gen. Je nach Zustand des Rades
bekleben sie es bei geringen
Mängeln mit einem Zettel, der
auf eine vierwöchige Nachbesse-
rungsfrist hinweist, oder bei er-
heblichen Mängeln mit einem
Zettel, der die Entfernung aus
dem öffentlichen Raum ankün-
digt. Die Schrottfahrräder ent-
fernt das Ordnungsamt dann ge-
meinsam mit der AWB und
bringt sie zu einem Recycling-
hof in Niehl. (red)
sags-uns.stadt-koeln.de
VON OLIVER GÖRTZ
Familie Dunkel aus Merheim
trennt ihren Abfall vorbildlich.
Gelbe Tonne, blaue Tonne, Bio-
tonne, Restmülltonne, alles da.
Die Kölner sortieren derart gut,
dass nur wenig Restmüll übrig
bleibt. Ihre 60-Liter-Tonne be-
kommen sie selten voll. Den-
noch müssen sie nun ein doppelt
so großes Behältnis bereitstel-
len. Und bezahlen.
Seit zehn Jahren wohnen die
Dunkels in ihrem Haus im Mer-
heim. Fünf Personen leben dort,
zwei Erwachsene und drei Kin-
der. „Die 60 Liter haben bislang
immer ausgereicht“, sagt Fami-
lienvater Sven Dunkel, „als der
Brief von den AWB kam, dachte
ich zuerst, das ist ein Witz.“ Die
Abfallwirtschaftsbetriebe
(AWB) haben die Dunkels vor
kurzem angeschrieben und ih-
nen mitgeteilt, dass sie ab jetzt
eine 120-Liter-Restmülltonne
haben müssen – die sie gar nicht
brauchen, weil sie sie nicht ein-
mal ansatzweise voll bekom-
men. Zuerst hatte das Satire-
Magazin „Extra 3“ über den Fall
berichtet.
Deutliche Mehrkosten
Dabei berufen sich die AWB auf
die Abfallsatzung der Stadt Köln.
Darin ist ein „Einstellung- und
Benutzungszwang“ verankert,
demzufolge Grundstücksbesit-
zer Mülltonnen vorhalten müs-
sen. Weiter steht in der Abfall-
satzung, dass pro Person, die auf
dem Grundstück lebt, mindes-
tens ein Volumen von 20 Litern
Restmülltonne bereitzustehen
habe. Bei den fünf Dunkels ergä-
ben das also 100 Liter.
Eine 100-Liter-Tonne gibt es
jedoch nicht. Aber es gibt 40-
und 60 Liter-Tonnen. Da es aber
teurer wäre, eine 40- und eine
60-Liter-Tonne zu beziehen, als
eine 120-Liter-Tonne, haben die
Dunkels jetzt noch mehr Müll-
stauraum, den sie nicht benöti-
gen. Und den sie bezahlen müs-
sen. Die 60-Liter-Tonne kostete
die Familie bislang pro Jahr
342,28 Euro, nun müssen sie für
das größere Behältnis 503,24 Eu-
ro zahlen. Zwar gibt es auch eine
110-Liter-Tonne, jedoch nur im
Vollservice, bei dem die Grund-
stückseigentümer die Tonnen
nicht selbst herausstellen müs-
sen. Und das ist mit 582,66 Euro
ebenfalls teurer also eine 120-
Liter-Tonne.
Um festzustellen, ob eine
Restmülltonne gemäß der Ab-
fallsatzung groß genug ist,
gleicht die Verwaltung „anlass-
bezogen“ die Daten der gemel-
deten Personen auf einem
Grundstück ab, erläutert die
Stadt. Anlass gab es bei den Dun-
kels bereits vor sieben Jahren, als
das dritte Kind zur Welt kam.
Doch die Anordnung der größe-
ren Tonne kam erst jetzt. Die an-
lassbezogen Prüfungen haben
offenbar in der Regel größere
Tonnen zur Folge, vermutet
Dunkel. Ein Hinweis, dass das
Volumen reduziert werden kön-
ne, erfolge wohl eher nicht. In
seiner Verwandtschaft gebe es
Fälle, die offenbar mehr für ihre
Tonne zahlten, als sie laut Sat-
zung müssten, berichtet Dunkel.
Dunkel hält das Minimum von
20 Litern pro Person für Restmüll
für nicht zeitgemäß. Dieses Vo-
lumen sei bei einigermaßen
sorgfältiger Mülltrennung nicht
mehr nötig. „Die Höhe des vor-
zuhaltenden Mindestbehälter-
volumens wird von der Stadt
Köln regelmäßig überprüft“, er-
läutert dazu die Verwaltung.
Wann das zuletzt geschah, sagt
die Stadt nicht. Aber im kom-
menden Jahr sei eine „Haus-
müllanalyse“ vorgesehen. „Auf
Grundlage der Ergebnisse wer-
den dem Rat der Stadt Köln mög-
liche Anpassungen der Abfall-
satzung zur Entscheidung vor-
geschlagen“, kündigt die Ver-
waltung an. „Die Hausmüllana-
lyse 2023 wird zeigen, ob eine
Anpassung des Mindestbehäl-
tervolumens angezeigt sein wird
und darüber die Anreize zur
Mülltrennung verstärkt werden
können“, so die Stadt weiter.
Hoffen auf Umdenken
„Ich weiß, dass die Stadt das ju-
ristisch machen kann“, sagt
Dunkel. Er müsste gegen die Ab-
fallsatzung klagen, doch das be-
deutet einen mitunter teuren
Rechtsstreit. Deshalb hofft er,
dass anderweitig ein Umdenken
bei der Verwaltung einsetzt. Bis
dahin stellt er jede Woche eine
nicht einmal halb volle Rest-
mülltonne an den Straßenrand
vor sein Haus. „Das ist also teuer
entsorgte Kölner Luft“, sagt
Dunkel.
Ein Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsbetriebe holt Restmülltonnen aus einem Haus.
20
Liter Restmüll pro Person,
die auf dem Grundstück lebt,
sieht die städtische
Abfallsatzung als
Mindestvolumen vor
Die Stadtverwaltung hat mit der
interaktiven Themenkarte
„Köln im Wandel – Historische
Stadtkarten“ ihr Angebot im ei-
genen Geoportal erweitert.
60 historische Stadtkarten zei-
gen, wie sich Köln in einem Zeit-
raum von mehr als 400 Jahren
entwickelt hat – etwa aus früher
selbstständigen und heute ein-
gemeindeten Ortsteilen.
Damit auf den historischen
Karten eine Orientierung in der
heutigen Zeit möglich ist, wur-
den sie „georeferenziert“ – also
in digitale Kartendarstellungen
übertragen. Die digitale Form
historischer Stadtkarten veran-
schauliche das Wachstum Kölns
auf fast spielerische Weise und
biete so schnellen Zugang zur
Entwicklung der Stadt, teilte die
Verwaltung mit. Das Angebot sei
nicht nur historisch und heimat-
kundlich interessant, sondern
unterstütze auch die landes-
kundliche und siedlungsgeogra-
fische Forschung.
Die digitale Anwendung um-
fasst aktuell etwa 60 repräsenta-
tive Zeitschnitte, soll aber nach
und nach alle circa 240 vorhan-
denen historischen Stadtkarten
zeigen. Neben diesem neuen An-
gebot können beim Amt für Lie-
genschaften, Vermessung und
Kataster wie bisher auch Drucke
von dekorativen historischen
Stadtkarten erworben werden.
Interessenten können sich an
den Katasterservice im Stadt-
haus Deutz per E-Mail wenden
oder telefonisch unter der Ruf-
nummer 0221/221-23636. (red)
Kataster@stadt-koeln.de
Die SPD-Ratsfraktion fordert,
den Köln-Pass automatisch an
alle berechtigten Leistungsemp-
fänger per Post zu schicken – ak-
tuell habe jeder dritte Leistungs-
berechtigte keinen Köln-Pass.
„Das erleichtert das Leben von
1000 Kölnerinnen und Kölnern
und spart zudem eine Menge Bü-
rokratie in der Stadtverwal-
tung“, erklärte die sozialpoliti-
sche Sprecherin der Sozialde-
mokraten, Lena Teschlade. (red)
Angreiferin droht Einweisung in die Psychiatrie41-Jährige hatte eine Seniorin auf dem Neumarkt schwer verletzt – Angeklagte rechtfertigt sich
Aktion gegen
schrottreife
Fahrräder
Besitzer sollen Zustand
prüfen – Entfernung
nach gewisser Frist
„Teuer entsorgte Kölner Luft“Familie aus Merheim muss für doppelt so große Restmülltonne wie benötigt zahlen
Historische
Karten in
digitaler Form
Interaktive
Themenkarte zeigt
Entwicklung der Stadt
SPD: Köln-Pass an
alle Berechtigten
Foto: Alexander Schwaiger
Foto: Michael Bause
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Anlage 3 Anonymisiertes Schreiben von AWB

6339 Zeichen

S,

www.awbkoeln.de

AWB + Maarweg 271 + 50825 Köln Maarweg 271 50825 Köln
Einschreiben - Einwurf ‘ RE
m I m > prechzeiten:

Mo.-Do. 7.00 - 16.00 Uhr
Fr. 7.00 - 12.00 Uhr

Kontakt derzeit Corona-bedingt nur
telefonisch oder per E-Mail möglich.

Auskunft erteilt:
Zimmer-Nr.:
Telefon:

Fax:

E-Mail:

Ihr Schreiben/Gespräch vom Mein Zeichen Datum

242 07.07.2022

Grundstück: Köln,
hier: Anhörung zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung
(Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1, S. 1, Buchst. e) DSGVO)

Sehr geehrte

die Stadt Köln hat die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gemäß $ 1 Absatz 2 der
Abfallsatzung der Stadt Köln (AbfS) mit der Abfallentsorgung beauftragt. Die Beauftragung
umfasst die Vorbereitung zur Bestimmung von Art, Größe und Anzahl der zur Verfügung zu
stellenden Abfallbehälter den Entleerungszeitpunkt und die -häufigkeit der Behälter im Auf-
trag der Stadt Köln.

Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks, auf dem Abfall anfallen
kann, ist im Rahmen der Abfallsatzung verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallentsor-
gung anzuschließen.

Die Regelausstattung bei Wohngrundstücken beträgt gemäß $ 8 Abs. 2 AbfS 35 1 je Person
und Woche. In Ausnahmefällen kann bei abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhalten hiervon
abweichend auf begründeten schriftlichen Antrag ein Behältervolumen für Restmüll von
weniger als 35 | je Person und Woche zugelassen werden. Soweit Papiertonnen und/oder
Wertstofftonnen genutzt werden, beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 20 1 je
Person und Woche. Sofern lediglich Restmülltonnen gemeinsam mit Biotonnen bzw. Kom-

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln » Amtsgericht Köln HRB 81974 . Vorsitzende des Aufsichtsrates: Derzeit vakant
UST-ID-Nr.: DE813114005 « Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE73 3705 0198 0087 0029 60 SWIFT: COLSDE33
Geschäftsführer: Peter Mooren (Sprecher), Ulrich Gilleßen

BR

postierung genutzt werden beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 30 I je Person
und Woche.

Bei einer Überprüfung des Einwohnermelderegisters wurde festgestellt, dass für Ihr Grund-
stück sechs (6) Personen gemeldet sind. Diese Anzahl ist nach $8 Abs. 28.2 AbfS bis zum
Beweis des Gegenteils maßgeblich. Von daher beträgt das geringstmögliche Behältervolu-
men für Restmüll 120 1(20 1 je Person und Woche).

Zurzeit nutzen Sie lediglich ein Behältervolumen für Restmüll von 601.

Demzufolge ist bei Ihnen der 60 I-Behälter gegen einen 120 l-Behälter auszutauschen.

Da Sie bei uns bis heute noch nicht das erforderliche Behältervolumen für Restmüll bestellt
haben, geben wir Ihnen Gelegenheit bis zum 26.07.2022 den Antrag nachzuhoien (per FAX
0221/922-2227 oder formlosem Schreiben).

Falls wir bis dahin von Ihnen keine Antwort erhalten, werden wir der Stadt Köln vorschla-
gen, den Eintragungen im Melderegister entsprechend, ein Behältervolumen für Restmüll
von 120 | festzusetzen. Der/die notwendige/n Behälter wird/werden bei Ihnen danach aufge-
stellt. Das Steueramt erhält von uns über den geänderten Sachverhalt Nachricht.

Sollten für Ihr Grundstück mehr Personen gemeldet sein, als dort tatsächlich wohnen, haben
Sie als Eigentümer die Möglichkeit, das Melderegister in allen Meldehallen der Bürgerämter
bereinigen zu lassen. Bitte reichen Sie uns den schriftlichen Nachweis über die Abmeldung
der Personen ebenfalls bis zu vorgenanntem Datum ein. Wir werden dies dann bei der Be-
messung des erforderlichen Abfallbehältervolumens berücksichtigen.

Information über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Festset-
zung von Abfallbehältervolumen:

Das Dezernat VIII - Umwelt, Klima und Liegenschaften, VII/3 Eigenbetriebsähnliche Ein-
richtung Abfallwirtschaftsbetrieb, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln benötigt zur Festset-
zung von Abfallbehältervolumen Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Diese Daten wurden im Regelfall durch Ihre eigene Erklärung als Abgabenpflichtiger erho-
ben. Vereinzelt erfolgte die Kenntniserlangung durch Daten Dritter (z.B. Polizei), die Mittei-
lung anderer Dienststellen der Stadt Köln (Ordnungsbehörde, Meldebehörde, Katasterbehör-
de, Bauaufsichtsamt) oder durch Eigenbetrieb und -gesellschaften der Stadt Köln (z.B. Ab-
fallwirtschaftsbetriebe).

Zur Vorbereitung der Festsetzung des Abfallbehältervolumens verarbeitet die AWB Abfall-
wirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Maarweg 271, 50825 Köln, Ihre personenbezogenen Daten
im Auftrag der Stadt Köln (Art. 28 DSGVO).

-3.

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckge-
bunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind
(Festsetzung von Abfallbehältervolumen).

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Abfallsat-
zung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung.

Da Ihre Daten als Grundlage für die jährliche Festsetzung der Abfallgebühren benötigt wer-
den, werden sie erst gelöscht, sofern Ihre Gebührenpflicht erlischt. -

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich
der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken.
Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftrag-
ten der Stadt Köln, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der
Beauftragte für den Datenschutz ist unter der E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt-
koeln.de erreichbar.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angele-
genheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel.: 0211/38424-0 oder
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0150/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2023
Erstellt
12.01.2023 06:34