0150/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Absenkung des Mindestbehältervolumens für Restmüll“ Aktenzeichen 200/22 B
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 0150/2023 Freigabedatum 16.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Absenkung des Mindestbehältervolumens für Restmüll„ Aktenzeichen 200/22 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, das Mindestbehältervolumen im Rahmen der für 2023 anstehenden Haus- und Geschäftsmüllanalyse erneut zu überprüfen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent bittet um sofortige Absenkung des Mindestbehältervolumens für seinen Restmüll- behälter (Eingabe siehe Anlage 1 und 2). Seitens der AWB GmbH wurde festgestellt, dass das Behältervolumen des Petenten nicht den satzungsmäßigen Vorgaben entspricht. Die AWB GmbH hat daraufhin den Petenten angeschrieben (siehe Anlage 3). Die Abfallsatzung der Stadt Köln regelt das sogenannte „Mindestbehältervolumen“ je Einwoh- ner*in und Woche, d. h. das (Restmüll-)Behältervolumen, welches je Einwohner*in wöchent- lich mindestens vorzuhalten ist. Die Abfallsatzung berücksichtigt dabei bereits das Abfall- trennverhalten der Bürger*innen, indem das vorzuhaltende Regel-Behältervolumen von 35 Litern je Einwohner*in und Woche (sofern keine Abfalltrennung erfolgt) auf 20 Liter je Einwoh- ner*in und Woche bei zusätzlicher, kostenfreier Inanspruchnahme von Wertstoffbehältern ge- senkt wird. Der Abfallsatzung liegen wissenschaftliche Analysen (insbesondere eine Haus- und Ge- schäftsmüllanalyse) zu Grunde, in denen Menge und Zusammensetzung des erzeugten Ab- falls untersucht werden. Aus diesen Untersuchungen werden u. a. die vorzuhaltenden Behäl- tervolumina abgeleitet. Bei Festlegung des Mindestbehältervolumens handelt es sich um Durchschnittswerte und nicht um eine individuelle Bemessung. Eine andere Vorgehensweise ist mit einem immensen, nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden, der dann wiederum von den Gebührenzahlenden zu tragen wäre. Rechnerisch ergibt sich für eine fünf- köpfige Familie ein Behältervolumen von mindestens 100 Litern. Diese Behältergröße wird nicht angeboten, sodass das nächstgrößere Gefäß (120 Liter) zu beziehen ist, welches güns- tiger als eine Kombination aus 40- und 60-Liter-Tonne ist. Die AWB GmbH bietet im Auftrag der Stadt Köln bereits ein vergleichsweise sehr breites Spektrum an verschiedenen Behälter- größen an; nicht für jedes rechnerisch ermittelte Behältervolumen muss ein entsprechendes Gefäß vorgehalten werden. Die Höhe des Behältervolumens wird nicht willkürlich festgelegt, sondern wird von der Stadt Köln regelmäßig im Rahmen von Haus- und Geschäftsmüllanalysen überprüft. Auf Basis einer in 2023 zu erstellenden Haus- und Geschäftsmüllanalyse ist dies erneut vorgesehen.
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Familie und ich (2 Erw. + mittlerweile 4 Kinder) wohnen seit August 2015 in der Straße "Am Lusthaus", einem Neubaugebiet mit ca. 31 Häuser in 51107 Köln - Rath. Mit dem Bezug unseres Neubaus (damals noch mit 2 Kindern) haben wir auf Antrag von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) die nachfolgenden Mülltonnen bereitgestellt bekommen: - Restmülltonne (60 Liter) - Papiertonne - Wertstofftonne - Biomülltonne In einem Anschreiben der AWB v. 07.07.2022 (anbei als PDF, Anlage 1), wurden wir nun nach 7 Jahren auf den folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: "Bei einer Überprüfung des Einwohnermelderegisters wurde festgestellt, dass für Ihr Grundstück sechs (6) Personen gemeldet sind. Diese Anzahl ist nach § 8 Abs. 2 S. 2 AbfS bis zum Beweis des Gegenteils maßgeblich. Von daher beträgt das geringstmögliche Behältervolumen für Restmüll 120 Liter (20 Liter je Person und Woche). Zurzeit nutzen Sie lediglich ein Behältervolumen für Restmüll von 60 Liter. Demzufolge ist bei Ihnen der 60 Liter-Behälter gegen einen 120 Liter-Behälter auszutauschen. Da Sie bei uns bis heute noch nicht das erforderliche Behältervolumen für Restmüll bestellt haben, geben wir Ihnen Gelegenheit bis zum 26.07.2022 den Antrag nachzuholen (per FAX 0221/922-2227 oder formlosem Schreiben). Falls wir bis dahin von Ihnen keine Antwort erhalten, werden wir der Stadt Köln vorschlagen, den Eintragungen im Melderegister entsprechend, ein Behältervolumen für Restmüll von 120 Liter festzusetzen. Der/die notwendige/n Behälter wird/werden bei Ihnen danach aufgestellt. Das Steueramt erhält von uns über den geänderten Sachverhalt Nachricht." Desweiteren werden im gleichen Anschreiben die z.Z. gültigen Mindestmengen für die Restmülltonne dargestellt: "Die Regelausstattung bei Wohngrundstücken beträgt gemäß § 8 Abs. 2 AbfS 35 Liter je Person und Woche. In Ausnahmefällen kann bei abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhalten hiervon abweichend auf begründeten schriftlichen Antrag ein Behältervolumen für Restmüll von weniger als 35 Liter je Person und Woche zugelassen werden. Soweit Papiertonnen und/oder Wertstofftonnen genutzt werden, beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 20 Liter je Person und Woche. Sofern lediglich Restmülltonnen gemeinsam mit Biotonnen bzw. Kompostierung genutzt werden beträgt das Mindestbehältervolumen für und Restmüll 30 Liter je Person Woche." Aufgrund unseres abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhaltens - u.a. durch konsequente Mülltrennung und Müllvermeidung - sind wir, trotz Kleinkinder und dem damit tlw. verbundenen Windelmüll, in den letzten 7 Jahren immer mit unserer 60 Liter Restmülltonne ausgekommen. Eine entsprechende damit verbundene Anfrage bei der AWB im Nachgang des Anschreibens, ob hier auf Antrag von der Bereistellung einer 120 Liter Restmülltonne abgewichen werden kann und wir unsere 60 Liter Restmülltonne behalten können, wurde mit Hinweis auf das geltende Mindestbehältervolumen für Restmüll (i.H.v. 20 Liter je Person und Woche) verneint. Unsere 60 Liter Restmülltonne wurde daher mittlerweile vor einigen Wochen durch die AWB gegen eine 120 Liter Restmülltonne ausgetauscht, welche bislang zu den Leerungsterminen nie über die Hälfte gefüllt ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten, in Form der höheren Müllentsorgungsgebühren, müssen wir tragen. Der gleiche Sachverhalt, im Kontext einer anderen Familie, ist in dem angehangenen Artikel "Teuer entsorgte Kölner Luft" des Kölner Stadt Anzeigers vom 16.11.2022 (anbei als PDF, Anlage 2) ausführlich dargestellt und beschrieben. Meines Erachtens wird durch die z.Z. geltende Regelung zum Mindestbehältervolumen für Restmüll i.H.v. 20 Liter pro Person und Woche abfallwirtschaftlich sinnvolles Verhalten durch eine erhöhte Gebührenbelastung bestraft und insb. kinderreiche (Groß-)Familien zusätzlich belastet. In Zeiten einer hohen Inflation, u.a. durch gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten, kann dies so sicherlich nicht von der Poliktik gewünscht sein. Unser Wunsch bzw. unsere Forderung ist daher eine zeitnahe und deutliche Absenkung des Mindestbehältervolumens für Restmüll (z.B. auf 10 Liter pro Person und Woche) oder die Möglichkeit auf Antrag (ggf. auch unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie z.B. der Vorhaltung von Papier-, Werstoff- und Biotonnen) hiervon abweichen zu können, um einen positiven Anreiz für Müllvermeidung zu setzen und abfallwirtschaftlich sinnvolles Verhalten - auch monetär - zu honorieren. Es wäre nett, wenn Sie sich dem beschriebenen Sachverhalt als Bürgereingabe gem. §24 der GO des Landes NRW annehmen könnten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren könnten. Bei Fragen können Sie mich gerne jederzeit unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen (vgl. Signatur). Anlagen: [1] AWB Anschreiben "Grundstück: Köln, Am Lusthaus … - hier: Anhörung zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung" v. 07.07.2022 [2] KStA Artikel "Teuer entsorgte Kölner Luft" v. 16.11.2022
Anlage 2 - KStA - Artikel Teuer entsorgte Kölner Luft (Seite 22 Ausgabe 16.11.2022)
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22 KÖLN Mittwoch, 16. November 2022 Kölner Stadt-Anzeiger In der neuesten Folge von „Stadt mit K“ erfahren Sie, warum das Erzbistum seinen Mitarbeitenden eine rote Linie in der Mail-Signatur verbietet, ob die Betreiber der Weihnachtsmärkte ausbleibendes Publikum wegen der Fußball-WM befürchten und wie es ist, von Kopf bis Fuß täto- wiert zu sein. www.ksta.de/podcasts DER KSTA-PODCAST . . . das „Comedy-Bergfest mit dem Storb“ ab 18 Uhr: Comedian Daniel Storb begleitet Euch in den Fei- erabend und talkt mit Gästen. RADIO KÖLN VON HENDRIK PUSCH Für die Allgemeinheit gefähr- lich, so bezeichnet die Staatsan- waltschaft eine Kölnerin, der sieben teilweise willkürliche At- tacken auf Mitmenschen vorge- worfen werden. Am schwersten wiegt dabei der Angriff auf eine 85-jährige Seniorin auf dem Neumarkt, die erheblicheVerlet- zungen davongetragen hat. Der Beschuldigten droht nun die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. Im September vergangenen Jahres hatte die 41-jährige Be- schuldigte die Rentnerin so kräf- tig gegen den Oberkörper gesto- ßen, dass diese zu Boden gefal- len und ihr Kopf auf dem Stein- boden aufgeprallt war. Eine Rissquetschwunde am Hinter- kopf war die Folge, zudem zog sich die Rentnerin eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Beim Prozessauftakt versuchte die Frau, ihre Tat zu rechtfertigen. „Ich bin aus der Bahn ausge- stiegen, wollte zur Schildergasse und merkte nur, dass da eine rie- sige alte Frau vor mir steht“, schilderte die Beschuldigte, „die war mir zu nah“. Darum habe sie die alte Dame nach hinten ge- schubst. „Die war ja deutlich über 80, konnte man ihr das an- sehen?“, fragte der Vorsitzende Richter.„Nein, die sah fit aus“, so die Antwort. Der Vorfall tue ihr aber leid. In einem weiteren Fall soll die Beschuldigte ihre gesetzliche Betreuerin bedroht haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie der Frau an deren Büro aufgelauert, einen Holzaufsteller herumge- worfen und angekündigt, „noch ganz andere Sachen“ zu machen und die Betreuerin „zu packen“. In einem Brief ans Gericht hatte das Opfer seine große Angst be- schrieben. Die Klientin habe ihr nachgestellt. In Lindenthal soll die 42-Jäh- rige einer Bewohnerin gedroht haben, ihr Haus abzubrennen. „Die hatte mir mal Suppe ge- macht und eingepackt“, erklärte die Beschuldigte, „ich sollte die Dose zurückbringen, die hatte ich aber weggeschmissen“. Bei einer zufälligen Begegnung ha- be sich die Frau „leider“ bedroht gefühlt. DieVorwürfe in dem Fall stritt sie ab und sagte: „Ich war ganz nett.“ Der Mitarbeiterin einer Not- schlafstelle soll die Beschuldigte Kratzwunden beigebracht und einem Bekannten vor das Knie getreten haben. „Die waren frech“, hieß es von der Frau, die ebenfalls beschuldigt ist, eine Tasse nach ihrem Vater gewor- fen zu haben. Auch soll sie in der KVB-Linie 9 einer jungen Frau das Handy abgenommen haben. Der Grund: „Die hat mich ver- folgt und provoziert.“ Angefangen hätten ihre Prob- leme, nachdem der Vermieter nach längerer Abwesenheit ihre Wohnung aufgelöst hätte, er- klärte die Frau in Beisein ihres Verteidigers Karl-Christoph Bode. Sie sei danach obdachlos gewesen. „Ich bin nicht wirklich kriminell, ich war etwas durch- einander“, so die Beschuldigte, die derzeit schon in der Psychia- trie sitzt. Der Neumarkt war Tatort der Attacke im September 2021. Im Rahmen einer stadtweiten Aktionswoche „Aufräumen in den Veedeln“ identifizieren, do- kumentieren und entfernen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und der Abfallwirtschaftsbetrie- be Köln (AWB) vom 21. bis 25. November Schrottfahrräder. Fahrradabstellanlagen sollen nicht unnötig blockiert werden, und der öffentliche Raum soll möglichst barrierefrei sein und aufgeräumt wirken, so die Stadt. Stadt und AWB haben die Fahrradbesitzer und Fahrradbe- sitzerinnen deshalb aufgerufen, den Zustand ihrer im öffentli- chen Straßenland abgestellten Zweiräder zu prüfen und wenn nötig nachzubessern, damit ihr Rad nicht fälschlich beklebt oder abgeholt wird. Ein im öffentlichen Raum ab- gestelltes Fahrrad werde als Schrottfahrrad angesehen, wenn es nicht mehr verkehrs- tauglich sei. Merkmale dafür sei- en platte Reifen, ein deformier- ter oder fehlender Vorder- oder Hinterreifen, ein fehlender oder verbogener Lenker, defekte Bremsen, ein fehlender Sattel, verrostete oder defekte Ketten, fehlende Beleuchtung oder ein beschädigter Rahmen. Kölnerinnen und Kölner kön- nen der Stadt melden, wenn sie Schrottfahrräder entdecken – das geht entweder per Online- Formular, über die städtische App und beim Bürgertelefon. Mitarbeitende des Ordnungs- dienstes prüfen diese Meldun- gen. Je nach Zustand des Rades bekleben sie es bei geringen Mängeln mit einem Zettel, der auf eine vierwöchige Nachbesse- rungsfrist hinweist, oder bei er- heblichen Mängeln mit einem Zettel, der die Entfernung aus dem öffentlichen Raum ankün- digt. Die Schrottfahrräder ent- fernt das Ordnungsamt dann ge- meinsam mit der AWB und bringt sie zu einem Recycling- hof in Niehl. (red) sags-uns.stadt-koeln.de VON OLIVER GÖRTZ Familie Dunkel aus Merheim trennt ihren Abfall vorbildlich. Gelbe Tonne, blaue Tonne, Bio- tonne, Restmülltonne, alles da. Die Kölner sortieren derart gut, dass nur wenig Restmüll übrig bleibt. Ihre 60-Liter-Tonne be- kommen sie selten voll. Den- noch müssen sie nun ein doppelt so großes Behältnis bereitstel- len. Und bezahlen. Seit zehn Jahren wohnen die Dunkels in ihrem Haus im Mer- heim. Fünf Personen leben dort, zwei Erwachsene und drei Kin- der. „Die 60 Liter haben bislang immer ausgereicht“, sagt Fami- lienvater Sven Dunkel, „als der Brief von den AWB kam, dachte ich zuerst, das ist ein Witz.“ Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) haben die Dunkels vor kurzem angeschrieben und ih- nen mitgeteilt, dass sie ab jetzt eine 120-Liter-Restmülltonne haben müssen – die sie gar nicht brauchen, weil sie sie nicht ein- mal ansatzweise voll bekom- men. Zuerst hatte das Satire- Magazin „Extra 3“ über den Fall berichtet. Deutliche Mehrkosten Dabei berufen sich die AWB auf die Abfallsatzung der Stadt Köln. Darin ist ein „Einstellung- und Benutzungszwang“ verankert, demzufolge Grundstücksbesit- zer Mülltonnen vorhalten müs- sen. Weiter steht in der Abfall- satzung, dass pro Person, die auf dem Grundstück lebt, mindes- tens ein Volumen von 20 Litern Restmülltonne bereitzustehen habe. Bei den fünf Dunkels ergä- ben das also 100 Liter. Eine 100-Liter-Tonne gibt es jedoch nicht. Aber es gibt 40- und 60 Liter-Tonnen. Da es aber teurer wäre, eine 40- und eine 60-Liter-Tonne zu beziehen, als eine 120-Liter-Tonne, haben die Dunkels jetzt noch mehr Müll- stauraum, den sie nicht benöti- gen. Und den sie bezahlen müs- sen. Die 60-Liter-Tonne kostete die Familie bislang pro Jahr 342,28 Euro, nun müssen sie für das größere Behältnis 503,24 Eu- ro zahlen. Zwar gibt es auch eine 110-Liter-Tonne, jedoch nur im Vollservice, bei dem die Grund- stückseigentümer die Tonnen nicht selbst herausstellen müs- sen. Und das ist mit 582,66 Euro ebenfalls teurer also eine 120- Liter-Tonne. Um festzustellen, ob eine Restmülltonne gemäß der Ab- fallsatzung groß genug ist, gleicht die Verwaltung „anlass- bezogen“ die Daten der gemel- deten Personen auf einem Grundstück ab, erläutert die Stadt. Anlass gab es bei den Dun- kels bereits vor sieben Jahren, als das dritte Kind zur Welt kam. Doch die Anordnung der größe- ren Tonne kam erst jetzt. Die an- lassbezogen Prüfungen haben offenbar in der Regel größere Tonnen zur Folge, vermutet Dunkel. Ein Hinweis, dass das Volumen reduziert werden kön- ne, erfolge wohl eher nicht. In seiner Verwandtschaft gebe es Fälle, die offenbar mehr für ihre Tonne zahlten, als sie laut Sat- zung müssten, berichtet Dunkel. Dunkel hält das Minimum von 20 Litern pro Person für Restmüll für nicht zeitgemäß. Dieses Vo- lumen sei bei einigermaßen sorgfältiger Mülltrennung nicht mehr nötig. „Die Höhe des vor- zuhaltenden Mindestbehälter- volumens wird von der Stadt Köln regelmäßig überprüft“, er- läutert dazu die Verwaltung. Wann das zuletzt geschah, sagt die Stadt nicht. Aber im kom- menden Jahr sei eine „Haus- müllanalyse“ vorgesehen. „Auf Grundlage der Ergebnisse wer- den dem Rat der Stadt Köln mög- liche Anpassungen der Abfall- satzung zur Entscheidung vor- geschlagen“, kündigt die Ver- waltung an. „Die Hausmüllana- lyse 2023 wird zeigen, ob eine Anpassung des Mindestbehäl- tervolumens angezeigt sein wird und darüber die Anreize zur Mülltrennung verstärkt werden können“, so die Stadt weiter. Hoffen auf Umdenken „Ich weiß, dass die Stadt das ju- ristisch machen kann“, sagt Dunkel. Er müsste gegen die Ab- fallsatzung klagen, doch das be- deutet einen mitunter teuren Rechtsstreit. Deshalb hofft er, dass anderweitig ein Umdenken bei der Verwaltung einsetzt. Bis dahin stellt er jede Woche eine nicht einmal halb volle Rest- mülltonne an den Straßenrand vor sein Haus. „Das ist also teuer entsorgte Kölner Luft“, sagt Dunkel. Ein Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsbetriebe holt Restmülltonnen aus einem Haus. 20 Liter Restmüll pro Person, die auf dem Grundstück lebt, sieht die städtische Abfallsatzung als Mindestvolumen vor Die Stadtverwaltung hat mit der interaktiven Themenkarte „Köln im Wandel – Historische Stadtkarten“ ihr Angebot im ei- genen Geoportal erweitert. 60 historische Stadtkarten zei- gen, wie sich Köln in einem Zeit- raum von mehr als 400 Jahren entwickelt hat – etwa aus früher selbstständigen und heute ein- gemeindeten Ortsteilen. Damit auf den historischen Karten eine Orientierung in der heutigen Zeit möglich ist, wur- den sie „georeferenziert“ – also in digitale Kartendarstellungen übertragen. Die digitale Form historischer Stadtkarten veran- schauliche das Wachstum Kölns auf fast spielerische Weise und biete so schnellen Zugang zur Entwicklung der Stadt, teilte die Verwaltung mit. Das Angebot sei nicht nur historisch und heimat- kundlich interessant, sondern unterstütze auch die landes- kundliche und siedlungsgeogra- fische Forschung. Die digitale Anwendung um- fasst aktuell etwa 60 repräsenta- tive Zeitschnitte, soll aber nach und nach alle circa 240 vorhan- denen historischen Stadtkarten zeigen. Neben diesem neuen An- gebot können beim Amt für Lie- genschaften, Vermessung und Kataster wie bisher auch Drucke von dekorativen historischen Stadtkarten erworben werden. Interessenten können sich an den Katasterservice im Stadt- haus Deutz per E-Mail wenden oder telefonisch unter der Ruf- nummer 0221/221-23636. (red) Kataster@stadt-koeln.de Die SPD-Ratsfraktion fordert, den Köln-Pass automatisch an alle berechtigten Leistungsemp- fänger per Post zu schicken – ak- tuell habe jeder dritte Leistungs- berechtigte keinen Köln-Pass. „Das erleichtert das Leben von 1000 Kölnerinnen und Kölnern und spart zudem eine Menge Bü- rokratie in der Stadtverwal- tung“, erklärte die sozialpoliti- sche Sprecherin der Sozialde- mokraten, Lena Teschlade. (red) Angreiferin droht Einweisung in die Psychiatrie41-Jährige hatte eine Seniorin auf dem Neumarkt schwer verletzt – Angeklagte rechtfertigt sich Aktion gegen schrottreife Fahrräder Besitzer sollen Zustand prüfen – Entfernung nach gewisser Frist „Teuer entsorgte Kölner Luft“Familie aus Merheim muss für doppelt so große Restmülltonne wie benötigt zahlen Historische Karten in digitaler Form Interaktive Themenkarte zeigt Entwicklung der Stadt SPD: Köln-Pass an alle Berechtigten Foto: Alexander Schwaiger Foto: Michael Bause Jetzt anhören
Anlage 3 Anonymisiertes Schreiben von AWB
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S, www.awbkoeln.de AWB + Maarweg 271 + 50825 Köln Maarweg 271 50825 Köln Einschreiben - Einwurf ‘ RE m I m > prechzeiten: Mo.-Do. 7.00 - 16.00 Uhr Fr. 7.00 - 12.00 Uhr Kontakt derzeit Corona-bedingt nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Auskunft erteilt: Zimmer-Nr.: Telefon: Fax: E-Mail: Ihr Schreiben/Gespräch vom Mein Zeichen Datum 242 07.07.2022 Grundstück: Köln, hier: Anhörung zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung (Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1, S. 1, Buchst. e) DSGVO) Sehr geehrte die Stadt Köln hat die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gemäß $ 1 Absatz 2 der Abfallsatzung der Stadt Köln (AbfS) mit der Abfallentsorgung beauftragt. Die Beauftragung umfasst die Vorbereitung zur Bestimmung von Art, Größe und Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Abfallbehälter den Entleerungszeitpunkt und die -häufigkeit der Behälter im Auf- trag der Stadt Köln. Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks, auf dem Abfall anfallen kann, ist im Rahmen der Abfallsatzung verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallentsor- gung anzuschließen. Die Regelausstattung bei Wohngrundstücken beträgt gemäß $ 8 Abs. 2 AbfS 35 1 je Person und Woche. In Ausnahmefällen kann bei abfallwirtschaftlich sinnvollem Verhalten hiervon abweichend auf begründeten schriftlichen Antrag ein Behältervolumen für Restmüll von weniger als 35 | je Person und Woche zugelassen werden. Soweit Papiertonnen und/oder Wertstofftonnen genutzt werden, beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 20 1 je Person und Woche. Sofern lediglich Restmülltonnen gemeinsam mit Biotonnen bzw. Kom- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln » Amtsgericht Köln HRB 81974 . Vorsitzende des Aufsichtsrates: Derzeit vakant UST-ID-Nr.: DE813114005 « Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE73 3705 0198 0087 0029 60 SWIFT: COLSDE33 Geschäftsführer: Peter Mooren (Sprecher), Ulrich Gilleßen BR postierung genutzt werden beträgt das Mindestbehältervolumen für Restmüll 30 I je Person und Woche. Bei einer Überprüfung des Einwohnermelderegisters wurde festgestellt, dass für Ihr Grund- stück sechs (6) Personen gemeldet sind. Diese Anzahl ist nach $8 Abs. 28.2 AbfS bis zum Beweis des Gegenteils maßgeblich. Von daher beträgt das geringstmögliche Behältervolu- men für Restmüll 120 1(20 1 je Person und Woche). Zurzeit nutzen Sie lediglich ein Behältervolumen für Restmüll von 601. Demzufolge ist bei Ihnen der 60 I-Behälter gegen einen 120 l-Behälter auszutauschen. Da Sie bei uns bis heute noch nicht das erforderliche Behältervolumen für Restmüll bestellt haben, geben wir Ihnen Gelegenheit bis zum 26.07.2022 den Antrag nachzuhoien (per FAX 0221/922-2227 oder formlosem Schreiben). Falls wir bis dahin von Ihnen keine Antwort erhalten, werden wir der Stadt Köln vorschla- gen, den Eintragungen im Melderegister entsprechend, ein Behältervolumen für Restmüll von 120 | festzusetzen. Der/die notwendige/n Behälter wird/werden bei Ihnen danach aufge- stellt. Das Steueramt erhält von uns über den geänderten Sachverhalt Nachricht. Sollten für Ihr Grundstück mehr Personen gemeldet sein, als dort tatsächlich wohnen, haben Sie als Eigentümer die Möglichkeit, das Melderegister in allen Meldehallen der Bürgerämter bereinigen zu lassen. Bitte reichen Sie uns den schriftlichen Nachweis über die Abmeldung der Personen ebenfalls bis zu vorgenanntem Datum ein. Wir werden dies dann bei der Be- messung des erforderlichen Abfallbehältervolumens berücksichtigen. Information über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Festset- zung von Abfallbehältervolumen: Das Dezernat VIII - Umwelt, Klima und Liegenschaften, VII/3 Eigenbetriebsähnliche Ein- richtung Abfallwirtschaftsbetrieb, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln benötigt zur Festset- zung von Abfallbehältervolumen Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Diese Daten wurden im Regelfall durch Ihre eigene Erklärung als Abgabenpflichtiger erho- ben. Vereinzelt erfolgte die Kenntniserlangung durch Daten Dritter (z.B. Polizei), die Mittei- lung anderer Dienststellen der Stadt Köln (Ordnungsbehörde, Meldebehörde, Katasterbehör- de, Bauaufsichtsamt) oder durch Eigenbetrieb und -gesellschaften der Stadt Köln (z.B. Ab- fallwirtschaftsbetriebe). Zur Vorbereitung der Festsetzung des Abfallbehältervolumens verarbeitet die AWB Abfall- wirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Maarweg 271, 50825 Köln, Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag der Stadt Köln (Art. 28 DSGVO). -3. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckge- bunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind (Festsetzung von Abfallbehältervolumen). Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Abfallsat- zung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung. Da Ihre Daten als Grundlage für die jährliche Festsetzung der Abfallgebühren benötigt wer- den, werden sie erst gelöscht, sofern Ihre Gebührenpflicht erlischt. - Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftrag- ten der Stadt Köln, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist unter der E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt- koeln.de erreichbar. Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angele- genheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel.: 0211/38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0150/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 12.01.2023 06:34