3624/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1900/2023) betreffend "Wohnungen im Bauüberhang"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2860 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 3624/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1900/2023) betreffend "Wohnungen im Bauüberhang" Die Fraktion DIE LINKE. bittet in der Anfrage AN/1900/2023 „Noch nicht begonnene, geneh- migte Wohnungen im Bauüberhang zu Sozialwohnungen oder Wohnungen im Segment be- zahlbares Bauen und Wohnen werden lassen“ um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Verbändebündnis Wohnungsbau hinsicht- lich der Bedeutung des Bauüberhangs? 2. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um die bereits genehmigten Wohnungen, die im Rohbau fertig sind, deren Fertigstellung nun aber stockt, und um die bereits genehmigten Wohnungen, mit deren Bau noch nicht begonnen worden ist, im Sinne des Verbändebündnisses Wohnungsbau in geförderte bezahlbare Wohnun- gen oder Sozialwohnungen zu überführen? 3. Welche Hemmnisse stehen aus Sicht der Verwaltung einer solchen Überführung ent- gegen? 4. Was kann die Stadt Köln dazu beitragen, diese Hemmnisse zu überwinden? Antwort der Verwaltung: Aufgrund von Sachzusammenhängen werden die Fragen 1 bis 4 zusammengefasst beantwor- tet. Generell bestünde die Möglichkeit, noch nicht begonnene, bereits genehmigte und als freifi- nanziert geplante Wohnungen in geförderte Wohnungen oder Sozialwohnungen umzuwan- deln. Grundvoraussetzung hierfür wäre die Bereitschaft der Vorhabenträger, da es sich im Ge- gensatz zu den Forderungen im kooperativen Baulandmodell in diesem Fall um eine rein frei- willige Leistung handelt. Die neu entstehenden Wohnungen müssten den Bestimmungen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW entsprechen, insbesondere in Bezug auf: - Wohnungsgrundriss - Wohnungsgröße - Beschaffenheit - Barrierefreiheit 2 - Geschossigkeit - Anforderung an Grünflächen Erforderlich werdende Umplanungen hätten neben einer veränderten Kalkulationsgrundlage und zeitlichen Verzögerungen gegebenenfalls auch aufwendige Baugenehmigungs- bzw. Än- derungsverfahren zur Folge. Bei freifinanzierten Wohnungen, die sich bereits im Rohbau befinden, läge bereits ein förder- schädlicher – da von der Bewilligungsbehörde ungenehmigter – vorzeitiger Baubeginn vor. Hier wäre eine Umstellung von „frei finanziert“ auf „öffentlich gefördert“ schon aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Angesichts der aktuell schwierigen und unsicheren Lage im Wohnungsbausektor (bedingt durch die Zinslage, Baukostenentwicklung, etc.) ist nicht zu erwarten, dass Vorhabenträger Gebrauch von diesem Vorstoß machen werden, solange hieraus kein kalkulierbarer wirt- schaftlicher Mehrwert gegenüber der Ursprungsplanung entstünde. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3624/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 07.11.2023 18:54