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3624/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1900/2023) betreffend "Wohnungen im Bauüberhang"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.11.2023

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 14.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 14.11.2023 
 3624/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1900/2023) 
betreffend "Wohnungen im Bauüberhang" 
Die Fraktion DIE LINKE. bittet in der Anfrage AN/1900/2023 „Noch nicht begonnene, geneh-
migte Wohnungen im Bauüberhang zu Sozialwohnungen oder Wohnungen im Segment be-
zahlbares Bauen und Wohnen werden lassen“ um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Verbändebündnis Wohnungsbau hinsicht-
lich der Bedeutung des Bauüberhangs? 
2. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um die bereits genehmigten 
Wohnungen, die im Rohbau fertig sind, deren Fertigstellung nun aber stockt, und um 
die bereits genehmigten Wohnungen, mit deren Bau noch nicht begonnen worden ist, 
im Sinne des Verbändebündnisses Wohnungsbau in geförderte bezahlbare Wohnun-
gen oder Sozialwohnungen zu überführen? 
3. Welche Hemmnisse stehen aus Sicht der Verwaltung einer solchen Überführung ent-
gegen?  
4. Was kann die Stadt Köln dazu beitragen, diese Hemmnisse zu überwinden? 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund von Sachzusammenhängen werden die Fragen 1 bis 4 zusammengefasst beantwor-
tet. 
Generell bestünde die Möglichkeit, noch nicht begonnene, bereits genehmigte und als freifi-
nanziert geplante Wohnungen in geförderte Wohnungen oder Sozialwohnungen umzuwan-
deln. Grundvoraussetzung hierfür wäre die Bereitschaft der Vorhabenträger, da es sich im Ge-
gensatz zu den Forderungen im kooperativen Baulandmodell in diesem Fall um eine rein frei-
willige Leistung handelt. Die neu entstehenden Wohnungen müssten den Bestimmungen der 
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW entsprechen, insbesondere in Bezug auf: 
- Wohnungsgrundriss 
- Wohnungsgröße 
- Beschaffenheit 
- Barrierefreiheit

2 
 
- Geschossigkeit 
- Anforderung an Grünflächen 
Erforderlich werdende Umplanungen hätten neben einer veränderten Kalkulationsgrundlage 
und zeitlichen Verzögerungen gegebenenfalls auch aufwendige Baugenehmigungs- bzw. Än-
derungsverfahren zur Folge.  
Bei freifinanzierten Wohnungen, die sich bereits im Rohbau befinden, läge bereits ein förder-
schädlicher – da von der Bewilligungsbehörde ungenehmigter – vorzeitiger Baubeginn vor. 
Hier wäre eine Umstellung von „frei finanziert“ auf „öffentlich gefördert“ schon aus rechtlichen 
Gründen nicht mehr möglich. 
Angesichts der aktuell schwierigen und unsicheren Lage im Wohnungsbausektor (bedingt 
durch die Zinslage, Baukostenentwicklung, etc.) ist nicht zu erwarten, dass Vorhabenträger 
Gebrauch von diesem Vorstoß machen werden, solange hieraus kein kalkulierbarer wirt-
schaftlicher Mehrwert gegenüber der Ursprungsplanung entstünde. 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Unterausschuss Wohnen
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3624/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.11.2023
Erstellt
07.11.2023 18:54