V/0106/2019
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage A
1468 Zeichen
Anlage A zur V/0106/2019 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Berichtsvorlage
15615 Zeichen
V/0106/2019
V/0106/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat September 2018 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Oktober 2018 bis Dezember 2018 - sofern mög-
lich - entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struktu r-
daten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenstän dig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Dezember 2018.
Jobcenter
20.02.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bierstedt
Telefon: 492-9000
Bierstedt@stadt-
muenster.de
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V/0106/2019
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsmonat Dezember 2018 erhalten 21.589 Person en in
10.696 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1).
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft sich für Dezember 2018 auf 14.387 Pe r-
sonen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechti gten um 4,2 % z u-
rückgegangen. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen konnte
dabei ein Rückgang von 6,5 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden.
Strukturdaten
- Prognose Oktober
2018
November
2018
Dezember
2018
Veränderung
Okt 18 zu
Dez 18
Dezember
2017
Veränderung
Dez 17 zu
Dez 18
Durchschnitt
2017
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.765 10.701 10.696 -0,6% 11.183 -4,4% 11.443
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.729 21.599 21.589 -0,6% 22.667 -4,8% 23.126
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.284 6.246 6.243 -0,6% 6.675 -6,5% 6.736
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.480 14.393 14.387 -0,6% 15.025 -4,2% 15.437
Männer 7.332 7.286 7.264 -0,9% 7.584 -4,2% 7.801
Frauen 7.147 7.106 7.121 -0,4% 7.439 -4,3% 7.636
15 bis 24 Jahre 2.804 2.768 2.743 -2,2% 2.933 -6,5% 3.080
25 bis 54 Jahre 9.379 9.327 9.314 -0,7% 9.836 -5,3% 10.115
55 Jahre und älter 2.297 2.299 2.330 1,4% 2.256 3,3% 2.243
Deutsche 9.172 9.133 9.135 -0,4% 9.634 -5,2% 10.004
Ausländer 5.243 5.197 5.189 -1,0% 5.322 -2,5% 5.350
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.357 4.324 4.305 -1,2% 4.455 -3,4% 4.502
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Die Ausgabensumme für Leistungen zum Lebensunterhalt ist zwischen Oktober 2018 und Dezember
2018 weiter zurückgegangen (vgl. Abbildung 2). Bei Betrachtung der Differenz zum Vorjahresmonat
ist sowohl bei Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch bei Ausgaben für Leistun-
gen für Unterkunft und Heizung ein Rückgang von jeweils über 4 % zu beobachten.
Kennzahlen
- Prognose Oktober
2018
November
2018
Dezember
2018
Veränderung
Okt 18 zu
Dez 18
Dezember
2017
Veränderung
Dez 17 zu
Dez 18
Durchschnitt
2017
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,31 4,26 4,23 -1,9% 4,44 -4,7% 4,57
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 44,50 48,75 52,98 54,89 -3,5%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,66 4,65 4,61 -1,0% 4,81 -4,2% 4,90
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 47,56 52,21 56,82 58,79 -3,4%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt rechtskreisübergreifend auf 4,5 % gesunken (vgl.
Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des Bundes (4,9 %) und Landes (6,4 %) liegt Münster we i-
terhin auf niedrigem Niveau. Vom zuletzt festzustellenden Rückgang sind insbesondere Personen in
der Altersgruppe „15 bis 24 Jahre“ berührt. Prozentual is t die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB
II im Vorjahresvergleich um 13,9% gesunken, während im Rechtskreis SGB III eine Steigerung der
Arbeitslosenquote um 7,1% zu verzeichnen ist.
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Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober
2018
November
2018
Dezember
2018
Veränderung
Okt 18 zu
Dez 18
Dezember
2017
Veränderung
Dez 17 zu
Dez 18
Durchschnitt
2017
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,7 4,6 4,5 -4,3% 5,0 -10,0% 5,4
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5 1,5 1,5 0,0% 1,4 7,1% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2 3,1 3,1 -3,1% 3,6 -13,9% 3,8
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,2 2,1 2,0 -9,1% 2,3 -13,0% 2,6
Bestand Arbeitslose SGB II 5.326 5.292 5.218 -2,0% 5.905 -11,6% 6.215
Männer 3.005 2.985 2.945 -2,0% 3.319 -11,3% 3.559
Frauen 2.321 2.307 2.273 -2,1% 2.586 -12,1% 2.655
15 bis 24 Jahre 497 473 455 -8,5% 490 -7,1% 538
25 bis 54 Jahre 3.979 3.977 3.944 -0,9% 4.413 -10,6% 4.567
55 Jahre und älter 850 842 819 -3,6% 1.002 -18,3% 1.110
Deutsche 3.588 3.579 3.493 -2,6% 4.086 -14,5% 4.257
Ausländer 1.738 1.713 1.725 -0,7% 1.819 -5,2% 1.958
Langzeitarbeitslose 2.833 2.858 2.795 -1,3% 3.289 -15,0% 3.497
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat September 2018 sind 364 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die
Sanktionsquote liegt bei 1,8 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beträgt 85,51 €. Beide Werte
liegen weiterhin unter dem Landes- und Bundesschnitt.
Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2018
August
2018
September
2018
Veränderung
Jul 18 zu Sep
18
September
2017
Veränderung
Sep 17 zu
Sep 18
Durchschnitt
2017
Anzahl der wirksamen Sanktionen 324 364 364 12,3% 343 6,1% 373
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 248 267 270 8,9% 262 3,1% 273
Deutsche 182 196 196 7,7% 204 -3,9% 211
Ausländer 66 71 74 12,1% 58 27,6% 62
Sanktionsquote
Münster 1,7 1,8 1,8 10,6% 1,7 9,0% 1,8
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,8 2,9 9,4% 2,8 4,4% 2,7
Deutschland 3,2 3,2 3,4 6,8% 3,2 4,4% 3,1
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 82,21 € 79,90 € 85,51 € 4,0% 79,87 € 7,1% 85,75 €
Nordrhein-Westfalen 105,40 € 105,54 € 105,51 € 0,1% 102,24 € 3,2% 103,59 €
Deutschland 110,13 € 110,34 € 110,25 € 0,1% 107,86 € 2,2% 108,62 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2018 wurden 224 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt 22 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.
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Ordnungswidrigkeiten
Oktober 18 November 18 Dezember 18 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 85 71 68 224
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 15 3 - 18
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10 10 2 22
0,00 € bis 200,00 € 1 8 1 10
200,00 € bis 500,00 € 4 1 1 6
500,00 € bis 1.000,00 € 5 1 - 6
Eingegangene Einsprüche - - - -
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte in als auch die Anzahl der Teilnahmen a n An-
geboten des Perspektivzentrums im Jahr 2018.
Im Jahr 2018 sind insgesamt 275 erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“
des Perspektivzentrums zu zählen (vgl. Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Module
„Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“.
Insgesamt haben 333 Personen im Jahr 2018 an Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen.
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
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2. Zielerreichung
a) Integrationen
In den Monaten Januar bis Dezember 2018 werden insgesamt 3.391 Integrationen prognostiziert. Mit
Blick auf den vereinbarten Zielwert für das Jahr 2018 ergibt sich aktuell damit eine Abweichung von
72 Integrationen zum Jahresende (vgl. Abbildung 7). Zu erwarten ist, dass sich durch Nacherfassu n-
gen die Abweichung weiter verringern wird.
Ab-
bildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Zur Integrationsquote sollte zum Jahresende ein Zielwert von 22,0 % erreicht werden. Der aktuelle
errechnete Wert zum Jahresende liegt bei voraussichtlich 22,9 %, sodass nach aktuellen Berechnu n-
gen das vereinbarte Ziel übertroffen wird.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft, d. h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zweiten Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monaten Wartezeit, festg e-
schrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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V/0106/2019
Ab-
bildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt zum Jahresende hochgerec h-
net bei 9.483 Personen. Vereinbart wurde mit dem Land, dass der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt 2018 um nicht mehr als 6,3 % steigt. Dieses Ziel
wurde damit nach prognostizierten Berechnungen für das Jahr 2018 erreicht.
Ab-
bildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden zeigt sich im Jahresverlauf, dass
die die Integrationsquote zum Jahresende um 2,3 % über dem vereinbarten Wert liegt. Vereinbart
wurde mit dem Land hier, dass die Integ rationsquote aus dem Jahr 2017 gehalten wird. Dieser Zie l-
wert wurde damit übertroffen.
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V/0106/2019
Ab-
bildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
Für das Jahr 2018 wurde ergänzend eine Zielgröße zur Betrachtung des Bestandes der Langzeitleis-
tungsbeziehenden am Jahresende vereinbart. Hier wurde vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn
sich die Jahresendbestand 2018 gegenüber dem Jahresendbestand 2017 um nicht mehr als 9,7 %
erhöht. Diese Zielgröße wurde um 285 Langzeitleis tungsbeziehenden unterschritten und damit e r-
reicht.
Ab-
bildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende - Jahresendbestand
Fazit und Ausblick:
Auch für das Jahr 2018 hat das Jobcenter der Stadt Münster zu Beginn des Jahres mit dem Land
NRW ambitionierte Ziele (z. B. Steigerung der Anzahl der Integrationen um 6,5%) und damit ein we i-
tere Steigerung der Zielwerte gegenüber dem Jahr 2017 vereinbart.
Der Blick auf die Zielerreichung zeigt, dass – nicht zuletzt auch die Umsetzung des neuen Organisati-
onskonzepts – bei nahezu allen Kennzahlen dazu geführt hat, dass die gesetzten und vereinbarten
Ziele erreicht und zum Teil sogar deutlich übertroffen wurden.
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V/0106/2019
Insbesondere bei Betrachtung der Integrationsquote insgesamt sowie der Int egrationsquote der
Langzeitleistungsbezieher zeigt sich, dass hier eine erfolgreiche Umsetzung gelungen ist.
Besonderen Anteil an der deutlichen Zunahme der Integrationen hatten im Jahr 2018 die Integrati o-
nen in Ausbildung (+76 Integrationen gegenüber de m Vorjahr, JFW September, T -3). Hier konnte
eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 20% erreicht werden. Insbesondere die Anzahl der I n-
tegrationen in Ausbildung in der Personengruppe der Menschen mit Fluchthintergrund konnte dabei
nahezu verdoppelt werden.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass es im Jahr 2018 erneut gelungen ist, die Zahl der
Arbeitslosen weiter zu senken. So konnte die Arbeitslosenquote im Rechtskreis gegenüber dem B e-
richtsmonat Dezember 2017 von 3,6 auf 3,1 gesenkt werden. Die bereits geringe Jugendarbeitsl o-
senquote konnte dabei nochmals von 2,3 auf 2,0 reduziert werden.
Für das Jahr 2019 prognostizieren die führenden Wirtschaftsinstitute eine sich eintrübende Wirtschaft.
Nichtsdestotrotz hat das Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2019 auch vor diesem Hintergrund
wieder ambitionierte Ziele mit dem Land NRW vereinbart (s. dazu V/0834/2018). Insbesondere die
weitere Förderung der Integrationen von Jugendlichen in Ausbildung wird auch 2019 ein Schwerpunkt
der Arbeit des Jobcenter abbilden.
Ein neuer Schwerpunkt in der Ausrichtung des Jobcenter der Stadt Münster wird 2019 die Fokussi e-
rung auf die öffentlich gefördert Beschäftigung sein. Insbesondere die Möglichkeiten des neuen I n-
strumentariums des § 16i SGB II sowie die Neuausrichtung des § 16e SGB II werden im Hinblick auf
die Verringerung von Langzeitleistungsbezug werden dabei zu beobachten sein (s. dazu
V/0849/2018). Sie stellen einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit für das Jahr 2019 und folgende
dar.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 - Glossar
Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0106/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37