Mandari Insight

V/0106/2019

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 28.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 13.03.2019, TOP 7

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage_1_Glossar

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Ansehen

Anlage A

1468 Zeichen

Anlage A zur V/0106/2019 
Kurzüberblick 
 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter 
sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über  
den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu  
geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Berichtsvorlage

15615 Zeichen

V/0106/2019 
V/0106/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat September 2018 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Oktober 2018 bis Dezember 2018 - sofern mög-
lich - entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struktu r-
daten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenstän dig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Dezember 2018. 
 
Jobcenter 
 
20.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bierstedt 
Telefon: 492-9000 
Bierstedt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0106/2019 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsmonat Dezember 2018 erhalten 21.589 Person en in 
10.696 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1).  
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft sich für Dezember 2018 auf 14.387 Pe r-
sonen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechti gten um 4,2 % z u-
rückgegangen. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen konnte 
dabei ein Rückgang von 6,5 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden.  
 
Strukturdaten
- Prognose Oktober 
2018
November 
2018
Dezember 
2018
Veränderung 
Okt 18 zu 
Dez 18
Dezember 
2017
Veränderung 
Dez 17 zu 
Dez 18
Durchschnitt 
2017
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.765     10.701     10.696     -0,6% 11.183     -4,4% 11.443       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.729     21.599     21.589     -0,6% 22.667     -4,8% 23.126       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.284       6.246       6.243       -0,6% 6.675       -6,5% 6.736         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.480     14.393     14.387     -0,6% 15.025     -4,2% 15.437       
Männer 7.332       7.286       7.264       -0,9% 7.584       -4,2% 7.801         
Frauen 7.147       7.106       7.121       -0,4% 7.439       -4,3% 7.636         
15 bis 24 Jahre 2.804       2.768       2.743       -2,2% 2.933       -6,5% 3.080         
25 bis 54 Jahre 9.379       9.327       9.314       -0,7% 9.836       -5,3% 10.115       
55 Jahre und älter 2.297       2.299       2.330       1,4% 2.256       3,3% 2.243         
Deutsche 9.172       9.133       9.135       -0,4% 9.634       -5,2% 10.004       
Ausländer 5.243       5.197       5.189       -1,0% 5.322       -2,5% 5.350         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.357       4.324       4.305       -1,2% 4.455       -3,4% 4.502         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Ausgabensumme für Leistungen zum Lebensunterhalt ist zwischen Oktober 2018 und Dezember 
2018 weiter zurückgegangen (vgl. Abbildung 2). Bei Betrachtung der Differenz zum Vorjahresmonat 
ist sowohl bei Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch bei  Ausgaben für Leistun-
gen für Unterkunft und Heizung ein Rückgang von jeweils über 4 % zu beobachten.  
 
Kennzahlen
- Prognose Oktober 
2018
November 
2018
Dezember 
2018
Veränderung 
Okt 18 zu 
Dez 18
Dezember 
2017
Veränderung 
Dez 17 zu 
Dez 18
Durchschnitt 
2017
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,31        4,26        4,23        -1,9% 4,44        -4,7% 4,57          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 44,50       48,75       52,98       54,89       -3,5%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,66        4,65        4,61        -1,0% 4,81        -4,2% 4,90          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 47,56       52,21       56,82       58,79       -3,4%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt rechtskreisübergreifend auf 4,5 % gesunken (vgl. 
Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des Bundes (4,9 %) und Landes (6,4 %) liegt Münster we i-
terhin auf niedrigem Niveau. Vom zuletzt festzustellenden Rückgang sind insbesondere Personen in 
der Altersgruppe „15 bis 24 Jahre“ berührt. Prozentual is t die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB 
II im Vorjahresvergleich um 13,9% gesunken, während im Rechtskreis SGB III eine Steigerung der 
Arbeitslosenquote um 7,1% zu verzeichnen ist.

- 3 - 
V/0106/2019 
 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober 
2018
November 
2018
Dezember 
2018
Veränderung 
Okt 18 zu 
Dez 18
Dezember 
2017
Veränderung 
Dez 17 zu 
Dez 18
Durchschnitt 
2017
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,7    4,6    4,5    -4,3% 5,0    -10,0% 5,4            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5    1,5    1,5    0,0% 1,4    7,1% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2    3,1    3,1    -3,1% 3,6    -13,9% 3,8            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,2    2,1    2,0    -9,1% 2,3    -13,0% 2,6            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.326       5.292       5.218       -2,0% 5.905       -11,6% 6.215         
 Männer 3.005       2.985       2.945       -2,0% 3.319       -11,3% 3.559         
 Frauen 2.321       2.307       2.273       -2,1% 2.586       -12,1% 2.655         
    15 bis 24 Jahre 497         473         455         -8,5% 490         -7,1% 538           
 25 bis 54 Jahre 3.979       3.977       3.944       -0,9% 4.413       -10,6% 4.567         
    55 Jahre und älter 850         842         819         -3,6% 1.002       -18,3% 1.110         
 Deutsche 3.588       3.579       3.493       -2,6% 4.086       -14,5% 4.257         
    Ausländer 1.738       1.713       1.725       -0,7% 1.819       -5,2% 1.958         
    Langzeitarbeitslose 2.833       2.858       2.795       -1,3% 3.289       -15,0% 3.497         
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsmonat September 2018 sind 364 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die 
Sanktionsquote liegt bei 1,8 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beträgt 85,51 €. Beide Werte 
liegen weiterhin unter dem Landes- und Bundesschnitt.  
 
Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2018
August 
2018
September 
2018
Veränderung 
Jul 18 zu Sep 
18
September 
2017
Veränderung 
Sep 17 zu 
Sep 18
Durchschnitt 
2017
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 324        364        364        12,3% 343        6,1% 373               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 248        267        270        8,9% 262        3,1% 273               
 Deutsche 182        196        196        7,7% 204        -3,9% 211               
 Ausländer 66           71           74           12,1% 58           27,6% 62                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,7          1,8          1,8          10,6% 1,7          9,0% 1,8                
 Nordrhein-Westfalen 2,7          2,8          2,9          9,4% 2,8          4,4% 2,7                
 Deutschland 3,2          3,2          3,4          6,8% 3,2          4,4% 3,1                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 82,21 €    79,90 €    85,51 €    4,0% 79,87 €    7,1% 85,75 €           
 Nordrhein-Westfalen 105,40 €  105,54 €  105,51 €  0,1% 102,24 €  3,2% 103,59 €        
 Deutschland 110,13 €  110,34 €  110,25 €  0,1% 107,86 €  2,2% 108,62 €        
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im vierten Quartal 2018 wurden 224 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet 
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt 22 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.

- 4 - 
V/0106/2019 
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 18 November 18 Dezember 18 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 85                    71                    68                    224                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 15                    3                      -                    18                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10                    10                    2                      22                    
0,00 € bis  200,00 € 1                      8                      1                      10                    
200,00 € bis  500,00 € 4                      1                      1                      6                      
500,00 € bis 1.000,00 € 5                      1                      -                    6                      
Eingegangene Einsprüche -                    -                    -                    -                    
 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte in als auch die Anzahl der Teilnahmen a n An-
geboten des Perspektivzentrums im Jahr 2018. 
Im Jahr 2018 sind  insgesamt 275 erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ 
des Perspektivzentrums zu zählen (vgl. Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Module 
„Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“. 
Insgesamt haben 333 Personen im Jahr 2018 an Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen.  
 
 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

- 5 - 
V/0106/2019 
2. Zielerreichung 
 
 
 
a) Integrationen 
 
In den Monaten Januar bis Dezember 2018 werden insgesamt 3.391 Integrationen prognostiziert.  Mit 
Blick auf den vereinbarten Zielwert für das Jahr 2018 ergibt sich aktuell damit eine Abweichung von 
72 Integrationen zum Jahresende (vgl. Abbildung 7). Zu erwarten ist, dass sich durch Nacherfassu n-
gen die Abweichung weiter verringern wird. 
 
Ab-
bildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Zur Integrationsquote sollte zum Jahresende ein Zielwert von 22,0 % erreicht werden. Der aktuelle 
errechnete Wert zum Jahresende liegt bei voraussichtlich 22,9 %, sodass nach aktuellen Berechnu n-
gen das vereinbarte Ziel übertroffen wird.   
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft, d. h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zweiten Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monaten Wartezeit, festg e-
schrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

- 6 - 
V/0106/2019 
Ab-
bildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt zum Jahresende hochgerec h-
net bei 9.483 Personen. Vereinbart wurde mit dem Land, dass der durchschnittliche Bestand an 
Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt 2018 um nicht mehr als 6,3 % steigt. Dieses Ziel 
wurde damit nach prognostizierten Berechnungen für das Jahr 2018 erreicht.  
 
Ab-
bildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden zeigt sich im Jahresverlauf, dass 
die die Integrationsquote zum Jahresende um 2,3 % über dem vereinbarten Wert liegt. Vereinbart 
wurde mit dem Land hier, dass die Integ rationsquote aus dem Jahr 2017 gehalten wird. Dieser Zie l-
wert wurde damit übertroffen.

- 7 - 
V/0106/2019 
Ab-
bildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
Für das Jahr 2018 wurde ergänzend eine Zielgröße zur Betrachtung des Bestandes  der Langzeitleis-
tungsbeziehenden am Jahresende vereinbart. Hier wurde vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn 
sich die Jahresendbestand 2018 gegenüber dem Jahresendbestand 2017 um nicht mehr als 9,7 % 
erhöht. Diese Zielgröße wurde um 285 Langzeitleis tungsbeziehenden unterschritten und damit e r-
reicht.  
 
Ab-
bildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende - Jahresendbestand 
 
 
Fazit und Ausblick: 
 
Auch für das Jahr 2018 hat das Jobcenter der Stadt Münster zu Beginn des Jahres mit dem Land 
NRW ambitionierte Ziele (z. B. Steigerung der Anzahl der Integrationen um 6,5%) und damit ein we i-
tere Steigerung der Zielwerte gegenüber dem Jahr 2017 vereinbart.  
 
Der Blick auf die Zielerreichung zeigt, dass – nicht zuletzt auch die Umsetzung des neuen Organisati-
onskonzepts – bei nahezu allen Kennzahlen dazu geführt hat, dass die gesetzten und vereinbarten 
Ziele erreicht und zum Teil sogar deutlich übertroffen wurden.

- 8 - 
V/0106/2019 
Insbesondere bei Betrachtung der Integrationsquote insgesamt sowie der Int egrationsquote der 
Langzeitleistungsbezieher zeigt sich, dass hier eine erfolgreiche Umsetzung gelungen ist.  
 
Besonderen Anteil an der deutlichen Zunahme der Integrationen hatten im Jahr 2018 die Integrati o-
nen in Ausbildung (+76 Integrationen gegenüber de m Vorjahr, JFW September, T -3). Hier konnte 
eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 20% erreicht werden. Insbesondere die Anzahl der I n-
tegrationen in Ausbildung in der Personengruppe der Menschen mit Fluchthintergrund konnte dabei 
nahezu verdoppelt werden.  
 
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass es im Jahr 2018 erneut gelungen ist, die Zahl der 
Arbeitslosen weiter zu senken. So konnte die Arbeitslosenquote im Rechtskreis gegenüber dem B e-
richtsmonat Dezember 2017 von 3,6 auf 3,1 gesenkt werden. Die bereits geringe Jugendarbeitsl o-
senquote konnte dabei nochmals von 2,3 auf 2,0 reduziert werden.  
 
Für das Jahr 2019 prognostizieren die führenden Wirtschaftsinstitute eine sich eintrübende Wirtschaft. 
Nichtsdestotrotz hat das Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2019 auch vor diesem Hintergrund 
wieder ambitionierte Ziele mit dem Land NRW vereinbart (s. dazu V/0834/2018). Insbesondere die 
weitere Förderung der Integrationen von Jugendlichen in Ausbildung wird auch 2019 ein Schwerpunkt 
der Arbeit des Jobcenter abbilden.  
 
Ein neuer Schwerpunkt in der Ausrichtung des Jobcenter der Stadt Münster wird 2019 die Fokussi e-
rung auf die öffentlich gefördert Beschäftigung sein. Insbesondere die Möglichkeiten des neuen I n-
strumentariums des § 16i SGB II sowie die Neuausrichtung des § 16e SGB II werden im Hinblick auf 
die Verringerung von Langzeitleistungsbezug werden dabei zu beobachten sein (s. dazu 
V/0849/2018). Sie stellen einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit für das Jahr 2019 und folgende 
dar. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Glossar

Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0106/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37