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Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2128/2018 vom 25.06.2018

Stand: Am 04.09.2018 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 25.06.2018 2128/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.09.2018 Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln Die mündliche Anfrage von DEIN KÖLN aus der Sitzung des Integrationsrates vom 11.06.2018 hin- sichtlich einer geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei HDP am 14.06.2018 in der Volksbühne am Rudolfplatz wird wie folgt beantwortet: Fragen aus der Sitzung:  Sind Wahlkampfveranstaltungen zu den türkischen Parlamentswahlen generell in Köln erlaubt?  Dürfen auf diesen Veranstaltungen Vertreter der HDP sprechen?  Zu dieser Veranstaltung sei auch Frau Elfi Scho-Antwerpes geladen. Ist es ihr gestattet, als Bür- germeisterin der Stadt Köln dort aufzutreten und vor Ort zu sprechen? Die ersten beiden Fragen werden durch die anonymisierte Antwort der Polizei zu einer gleichartigen Veranstaltung am 26.05.2018 (Anlage 1) beantwortet. Zur dritten Frage nimmt Frau Bürgermeisterin Scho-Antwerpes wie folgt Stellung: Sie sei nicht zur Veranstaltung eingeladen worden und habe demzufolge auch nicht teilgenommen. Zudem habe sie ohnehin zum Termin eine anderweitige Verpflichtung gehabt. Gez. Dr. Rau
  • Anlage 1 - anonymisierte Antwort der Polizei

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    Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 29. Mai 2018 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: LStab 1-13.05.01 bei Antwort bitte angeben PHK Eckart Telefon 0221-229-2111 Telefax 0221-229-2012 leitungsstab.koeln @polizei.nrw.de Raum A 3.509 Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln Telefon 0221-229-0 Telefax 0221-229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de www.koeln.polizei.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn-Linien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahn-Linien S 12, S 13 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 400 47 19 BLZ: 300 500 00 Helaba TV-Nr.: 03036316 IBAN: DE27300500000004004719 BIC: WELADEDD per E-Mail Einsatz der Polizei am 26. Mai 2018 aus Anlass der Versammlung „Die Anti-Demokratische Situati on in der Türkei und die Wahlen. (Solidarität mit der HDP)“ Ihre Eingabe vom 26. Mai 2018 Sehr , im Rahmen der vorgenannten Versa mmlung haben Sie den polizeili- chen Einsatzleiter, Polizeidire ktor Tiemann, wissen lassen, das gegen- über Frau Tugba Hezer und Herrn A hmet Yildirim als Angehörige d er HDP ausgesprochene „Redeverbot“ sei unzulässig, da es sich bei ihnen nicht mehr um Amtsträger des türkischen Parlaments handele. Bezug nehmend auf Ihr Gespräch mit Herrn Tiemann teile ich Ihne n hierzu Folgendes mit: Im Zusammenhang mit einer für den 31. Juli 2016 angemeldeten Ve r- sammlung in Köln, bei der mittels einer Videoleinwand der türki sche Staatspräsident und weitere Regi erungsmitglieder live zugeschal tet werden sollten, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nor drhein- Westfalen zum Schutzzweck von Artikel 8 Grundgesetz Stellung ge - Seite 2 von 3 nommen und abschließend festgeste llt, es sei Sache des Bundes z u entscheiden, ob und unter welc hen Rahmenbedingungen sich auslän di- sche Staatsoberhäupter und Regier ungsmitglieder auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im ö ffentlichen Raum durch amtliche Äu- ßerungen politisch betätigen dürfen.1 Das Auswärtige Amt hat mit ei ner Rundnote an die in Deutschland ak- kreditieren Botschaften mitgeteilt, Auftritte ausländischer Amt sträger bei Veranstaltungen in Deutschland, d ie sich an Wahlberechtigte des aus- wärtigen Staates richten, bedür ften der Genehmigung der Bundesr egie- rung.2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben an die Innenmin isterien der Länder folgende außen poli- tische Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu Wahlkampfauftritte n türkischer Oppositionspolitiker übermittelt 3: „Ein Wahlkampf türkischer Oppositionspolitiker innerhalb Deutschlands würde die Beziehung en zur Türkei empfindlich beeinträchti gen. Denn erlaubte man es türkis chen Oppositionspolitikern, Wahlkampf in Deutschland zu betreiben, w ährend man dies den türkischen Regierungspolitikern untersagt, würde dies den Oppositionsparteien bei der in Deutschland wohnhaften türkischen Wäh- lerschaft erhöhte Chancen einräumen und somit zu einem politisc hen Ungleichgewicht führen und zwa r unabhängig von den damit verbun de- nen politischen Äußerungen. Diese Ungleichbehandlung käme einer einseitigen Einmischung in den t ürkischen Wahlkampf gleich, was eine erhebliche Belastung und Gefähr dung des deutsch-türkischen Verh ält- nisses, also der Beziehungen des Bundes zu einem auswärtigen St aat, zur Folge hätte. Dies würde den außenpolitischen Interessen Deu tsch- lands grob zuwiderlaufen.“ 1 vgl. Beschluss des OVG NRW vom 29. Juni 2016 – 15 B 876/16 2 siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170630-rundnote-wahlkampfauftritte/291076 3 Rundschreiben des BMI vom 15. Juni 2018 – VII3 – 12007/5#44 – Seite 3 von 3 Unter Hinweis auf dieses Rundschreiben hat das BMI die Polizei Köln am 25. Mai 2018 aufgefordert, Frau Tugba Hezer und Herrn Ahmet Yil- dirim ein Auftrittsverbot zu erteilen. Die Rechtslage ist dem Versammlungsleiter vor Beginn der Versam m- lung mitgeteilt worden. Er teilte daraufhin mit, Frau Tugba Hez er und Herr Ahmet Yildirim nähmen an der Versammlung teil, hielten aber keine Reden. Eine unzulässige Amtshandlung vermag ich nicht zu erkennen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. A. Eckart Polizeihauptkommissar

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2018

    Integrationsrat

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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