Mandari Insight

2128/2018

Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.06.2018

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Anlage 1 - anonymisierte Antwort der Polizei

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - anonymisierte Antwort der Polizei

4436 Zeichen

Polizeipräsidium 
 Köln 
  
 
 
 
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 
 
29. Mai 2018 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen: 
LStab 1-13.05.01  
 
bei Antwort bitte angeben 
 
PHK Eckart 
Telefon 0221-229-2111 
Telefax 0221-229-2012 
leitungsstab.koeln 
@polizei.nrw.de 
Raum A 3.509 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude: 
Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 
Köln 
 
Telefon 0221-229-0 
Telefax 0221-229-2002 
poststelle.koeln@polizei.nrw.de 
www.koeln.polizei.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Straßenbahn-Linien 1 und 9 
Haltestelle: Kalk Post 
S-Bahn-Linien S 12, S 13  
                        sowie RB 25 
Haltestelle: Trimbornstraße 
 
Zahlungen an 
Landeskasse Düsseldorf 
Kto-Nr.: 400 47 19  
BLZ: 300 500 00 Helaba  
TV-Nr.:  03036316 
IBAN: 
DE27300500000004004719 
BIC: WELADEDD 
 
per E-Mail 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einsatz der Polizei am 26. Mai 2018 aus Anlass der Versammlung 
„Die Anti-Demokratische Situati on in der Türkei und die Wahlen. 
(Solidarität mit der HDP)“ 
 
Ihre Eingabe vom 26. Mai 2018 
 
 
Sehr                                             , 
 
im Rahmen der vorgenannten Versa mmlung haben Sie den polizeili-
chen Einsatzleiter, Polizeidire ktor Tiemann, wissen lassen, das  gegen-
über Frau Tugba Hezer und Herrn A hmet Yildirim als Angehörige d er 
HDP ausgesprochene „Redeverbot“ sei unzulässig, da es sich bei ihnen 
nicht mehr um Amtsträger des türkischen Parlaments handele.  
 
Bezug nehmend auf Ihr Gespräch mit Herrn Tiemann teile ich Ihne n 
hierzu Folgendes mit: 
Im Zusammenhang mit einer für den 31. Juli 2016 angemeldeten Ve r-
sammlung in Köln, bei der mittels  einer Videoleinwand der türki sche 
Staatspräsident und weitere Regi erungsmitglieder live zugeschal tet 
werden sollten, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nor drhein-
Westfalen zum Schutzzweck von Artikel 8 Grundgesetz Stellung ge -

Seite 2 von 3 nommen und abschließend festgeste llt, es sei Sache des Bundes z u 
entscheiden, ob und unter welc hen Rahmenbedingungen sich auslän di-
sche Staatsoberhäupter und Regier ungsmitglieder auf dem Gebiet der 
Bundesrepublik Deutschland im ö ffentlichen Raum durch amtliche Äu-
ßerungen politisch betätigen dürfen.1 
 
Das Auswärtige Amt hat mit ei ner Rundnote an die in Deutschland  ak-
kreditieren Botschaften mitgeteilt, Auftritte ausländischer Amt sträger bei 
Veranstaltungen in Deutschland, d ie sich an Wahlberechtigte des  aus-
wärtigen Staates richten, bedür ften der Genehmigung der Bundesr egie-
rung.2  
 
Das Bundesministerium des Innern,  für Bau und Heimat (BMI) hat mit 
Rundschreiben an die Innenmin isterien der Länder folgende außen poli-
tische Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu Wahlkampfauftritte n 
türkischer Oppositionspolitiker übermittelt
3: „Ein Wahlkampf türkischer 
Oppositionspolitiker innerhalb Deutschlands würde die Beziehung en zur 
Türkei empfindlich beeinträchti gen. Denn erlaubte man es türkis chen 
Oppositionspolitikern, Wahlkampf in Deutschland zu betreiben, w ährend 
man dies den türkischen Regierungspolitikern untersagt, würde dies den 
Oppositionsparteien bei der in Deutschland wohnhaften türkischen Wäh-
lerschaft erhöhte Chancen einräumen und somit zu einem politisc hen 
Ungleichgewicht führen und zwa r unabhängig von den damit verbun de-
nen politischen Äußerungen. Diese  Ungleichbehandlung käme einer  
einseitigen Einmischung in den t ürkischen Wahlkampf gleich, was  eine 
erhebliche Belastung und Gefähr dung des deutsch-türkischen Verh ält-
nisses, also der Beziehungen des Bundes zu einem auswärtigen St aat, 
zur Folge hätte. Dies würde den außenpolitischen Interessen Deu tsch-
lands grob zuwiderlaufen.“ 
                                            
1 vgl. Beschluss des OVG NRW vom 29. Juni 2016 – 15 B 876/16 
2 siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170630-rundnote-wahlkampfauftritte/291076  
3 Rundschreiben des BMI vom 15. Juni 2018 – VII3 – 12007/5#44 –

Seite 3 von 3   
Unter Hinweis auf dieses Rundschreiben hat das BMI die Polizei Köln 
am 25. Mai 2018 aufgefordert, Frau Tugba Hezer und Herrn Ahmet Yil-
dirim ein Auftrittsverbot zu erteilen.  
 
Die Rechtslage ist dem Versammlungsleiter vor Beginn der Versam m-
lung mitgeteilt worden. Er teilte daraufhin mit, Frau Tugba Hez er und 
Herr Ahmet Yildirim nähmen an der Versammlung teil, hielten aber keine 
Reden.  
 
Eine unzulässige Amtshandlung vermag ich nicht zu erkennen.  
 
Mit freundlichem Gruß 
Im Auftrag 
 
gez. 
A. Eckart 
Polizeihauptkommissar

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1343 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.06.2018 
 2128/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.09.2018 
 
Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln 
Die mündliche Anfrage von DEIN KÖLN aus der Sitzung des Integrationsrates vom 11.06.2018 hin-
sichtlich einer geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei HDP am 14.06.2018 in der Volksbühne 
am Rudolfplatz wird wie folgt beantwortet:  
 
Fragen aus der Sitzung:  
 
 Sind Wahlkampfveranstaltungen zu den türkischen Parlamentswahlen generell in Köln erlaubt?  
 Dürfen auf diesen Veranstaltungen Vertreter der HDP sprechen?   
 Zu dieser Veranstaltung sei auch Frau Elfi Scho-Antwerpes geladen. Ist es ihr gestattet, als Bür-
germeisterin der Stadt Köln dort aufzutreten und vor Ort zu sprechen?  
 
Die ersten beiden Fragen werden durch die anonymisierte Antwort der Polizei zu einer gleichartigen 
Veranstaltung am 26.05.2018 (Anlage 1) beantwortet.  
 
Zur dritten Frage nimmt Frau Bürgermeisterin Scho-Antwerpes wie folgt Stellung:  
 
Sie sei nicht zur Veranstaltung eingeladen worden und habe demzufolge auch nicht teilgenommen. 
Zudem habe sie ohnehin zum Termin eine anderweitige Verpflichtung gehabt. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2128/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.06.2018
Erstellt
20.06.2018 15:56