2128/2018
Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln
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Anlage 1 - anonymisierte Antwort der Polizei
4436 Zeichen
Polizeipräsidium
Köln
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln
29. Mai 2018
Seite 1 von 3
Aktenzeichen:
LStab 1-13.05.01
bei Antwort bitte angeben
PHK Eckart
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per E-Mail
Einsatz der Polizei am 26. Mai 2018 aus Anlass der Versammlung
„Die Anti-Demokratische Situati on in der Türkei und die Wahlen.
(Solidarität mit der HDP)“
Ihre Eingabe vom 26. Mai 2018
Sehr ,
im Rahmen der vorgenannten Versa mmlung haben Sie den polizeili-
chen Einsatzleiter, Polizeidire ktor Tiemann, wissen lassen, das gegen-
über Frau Tugba Hezer und Herrn A hmet Yildirim als Angehörige d er
HDP ausgesprochene „Redeverbot“ sei unzulässig, da es sich bei ihnen
nicht mehr um Amtsträger des türkischen Parlaments handele.
Bezug nehmend auf Ihr Gespräch mit Herrn Tiemann teile ich Ihne n
hierzu Folgendes mit:
Im Zusammenhang mit einer für den 31. Juli 2016 angemeldeten Ve r-
sammlung in Köln, bei der mittels einer Videoleinwand der türki sche
Staatspräsident und weitere Regi erungsmitglieder live zugeschal tet
werden sollten, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nor drhein-
Westfalen zum Schutzzweck von Artikel 8 Grundgesetz Stellung ge -
Seite 2 von 3 nommen und abschließend festgeste llt, es sei Sache des Bundes z u
entscheiden, ob und unter welc hen Rahmenbedingungen sich auslän di-
sche Staatsoberhäupter und Regier ungsmitglieder auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland im ö ffentlichen Raum durch amtliche Äu-
ßerungen politisch betätigen dürfen.1
Das Auswärtige Amt hat mit ei ner Rundnote an die in Deutschland ak-
kreditieren Botschaften mitgeteilt, Auftritte ausländischer Amt sträger bei
Veranstaltungen in Deutschland, d ie sich an Wahlberechtigte des aus-
wärtigen Staates richten, bedür ften der Genehmigung der Bundesr egie-
rung.2
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit
Rundschreiben an die Innenmin isterien der Länder folgende außen poli-
tische Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu Wahlkampfauftritte n
türkischer Oppositionspolitiker übermittelt
3: „Ein Wahlkampf türkischer
Oppositionspolitiker innerhalb Deutschlands würde die Beziehung en zur
Türkei empfindlich beeinträchti gen. Denn erlaubte man es türkis chen
Oppositionspolitikern, Wahlkampf in Deutschland zu betreiben, w ährend
man dies den türkischen Regierungspolitikern untersagt, würde dies den
Oppositionsparteien bei der in Deutschland wohnhaften türkischen Wäh-
lerschaft erhöhte Chancen einräumen und somit zu einem politisc hen
Ungleichgewicht führen und zwa r unabhängig von den damit verbun de-
nen politischen Äußerungen. Diese Ungleichbehandlung käme einer
einseitigen Einmischung in den t ürkischen Wahlkampf gleich, was eine
erhebliche Belastung und Gefähr dung des deutsch-türkischen Verh ält-
nisses, also der Beziehungen des Bundes zu einem auswärtigen St aat,
zur Folge hätte. Dies würde den außenpolitischen Interessen Deu tsch-
lands grob zuwiderlaufen.“
1 vgl. Beschluss des OVG NRW vom 29. Juni 2016 – 15 B 876/16
2 siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170630-rundnote-wahlkampfauftritte/291076
3 Rundschreiben des BMI vom 15. Juni 2018 – VII3 – 12007/5#44 –
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Unter Hinweis auf dieses Rundschreiben hat das BMI die Polizei Köln
am 25. Mai 2018 aufgefordert, Frau Tugba Hezer und Herrn Ahmet Yil-
dirim ein Auftrittsverbot zu erteilen.
Die Rechtslage ist dem Versammlungsleiter vor Beginn der Versam m-
lung mitgeteilt worden. Er teilte daraufhin mit, Frau Tugba Hez er und
Herr Ahmet Yildirim nähmen an der Versammlung teil, hielten aber keine
Reden.
Eine unzulässige Amtshandlung vermag ich nicht zu erkennen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
gez.
A. Eckart
Polizeihauptkommissar
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 25.06.2018 2128/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.09.2018 Beantwortung der mdl. Anfrage von DEIN KÖLN - türk. Wahlkampf-Auftritte in Köln Die mündliche Anfrage von DEIN KÖLN aus der Sitzung des Integrationsrates vom 11.06.2018 hin- sichtlich einer geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei HDP am 14.06.2018 in der Volksbühne am Rudolfplatz wird wie folgt beantwortet: Fragen aus der Sitzung: Sind Wahlkampfveranstaltungen zu den türkischen Parlamentswahlen generell in Köln erlaubt? Dürfen auf diesen Veranstaltungen Vertreter der HDP sprechen? Zu dieser Veranstaltung sei auch Frau Elfi Scho-Antwerpes geladen. Ist es ihr gestattet, als Bür- germeisterin der Stadt Köln dort aufzutreten und vor Ort zu sprechen? Die ersten beiden Fragen werden durch die anonymisierte Antwort der Polizei zu einer gleichartigen Veranstaltung am 26.05.2018 (Anlage 1) beantwortet. Zur dritten Frage nimmt Frau Bürgermeisterin Scho-Antwerpes wie folgt Stellung: Sie sei nicht zur Veranstaltung eingeladen worden und habe demzufolge auch nicht teilgenommen. Zudem habe sie ohnehin zum Termin eine anderweitige Verpflichtung gehabt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2128/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 20.06.2018 15:56