3897/2018
Baumaßnahme Aggrippabad
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2980 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3897/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 Baumaßnahme Aggrippabad Zu der Anfrage AN/0852/2018 zur Baumaßnahme Agrippabad der CDU-Fraktion vom 05.09.2018 hat die KölnBäder GmbH wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Welche Baumaßnahmen sind geplant und in welchem Zeitraum sollen diese durch- geführt werden? Zu 1: Als das Agripp abad im Jahr 2000 mit einer Bade - und Saunalandschaft sowie einem Fitnessbereich nach umfangreicher Generalsanierung wiedereröffnet wurde, gehörte es nicht nur wegen seiner Architektur, sondern auch vor allen Dingen wegen seiner gewählten Nutzungskombination zu einer der richtungsweisenden Bauprojekte in der deutschsprachigen Bäderlandschaft. Nachdem die Anlagen nun mittlerweile seit 18 Jahren in Betrieb sind, besteht ein h o- her Modernisierungsbedarf bei den technischen Anlagen und in der Gestaltung der Angebote. Das seinerzeitig fortschrittliche Betriebskonzept ist mittlerweile in die Jahre gekommen und erfordert eine strategische Neuausrichtung. Der Fokus der Baumaßnahme liegt auf einem neuartigen Betriebskonzept für die Sa u- na und den Fitnessbereich. Die beiden Gästegruppen werden als Premiumkunden in einem gemeinsamen Empfangsbereich begrüßt und verteilen sich erst, nachdem sie die hochwertig gestalteten Umkleidebereiche aufgesucht haben, in die unterschiedl i- chen Nutzungsbereiche. Durch diese Konzentrati on auf einen gemeinsamen Em p- fangs- und Umkleidebereich kann dessen Wertigkeit deutlich gesteigert werden und können Nutzungsflächen für die eigentlichen Angebote gewonnen werden. Die derzeitige aber noch nicht belastbare Terminplanung sieht einen Baubegin n im Jahr 2020 und eine Fertigstellung im Jahr 2021 vor. Die Bauzeit beträgt ca. 18 Mon a- te. Frage 2: Welche Bereiche werden wie lange gesperrt und somit dem öffentlichen Publikum nicht zugänglich sein? Zu 2: Die notwendigen Schließungszeiten der einzelnen Bereiche können erst nach weite- ren Planungen der Architekten festgelegt werden. Es ist jedoch geplant, die Schlie- ßungszeiten – insbesondere des Fitnessbereiches – so kurz wie möglich zu halten. 2 Frage 3: Ist mit erheblichen Einschränkungen für den Vereins- und Schulsport zu rechnen? Zu 3: Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht komplett ausgeschlossen werden, dass es zu kurz- zeitigen Beeinträchtigungen im Schwimmbadbetrieb kommen wird. Auch hier gilt als Planungsprämisse, längere Schließungszeiten zu vermeiden. Frage 4: Wenn ja, gibt es Alternativmöglichkeiten, wie sehen diese aus und werden sie den Betroffenen angeboten? Zu 4: Falls es zu Schließungszeiten im Badebetrieb kommen sollte, wird versucht, alternati- ve Kompensationsflächen für den Schul- und Vereinssport anzubieten. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird um Kenntnisnahme gebeten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3897/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.11.2018
- Erstellt
- 23.11.2018 12:51