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1123/2019

Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB-Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 in Niehl

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1571 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1123/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB-Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der 
Linie 12 in Niehl 
- Anfrage der SPD zur Sitzung der BV Nippes am 01.02.2018 - 
Die SPD fragt an: 
 
Von Niehler Bürgerinnen und Bürger erreichen uns immer wieder Klagen, dass die oben bezeichnete 
„KVB Straße“ laufend durch private PKW genutzt werde. Die Polizei soll zu Hinweisen aus der Bevöl-
kerung gesagt haben, diese Straße falle nicht in ihre, sondern in die Zuständigkeit der KVB. Die KVB 
sagte den gleichen Bürgern, die Polizei sei zuständig. 
 
Die SPD-Fraktion fragt daher nach: 
 
1. Wer ist für die Überwachung des Verkehrs in dieser Straße zuständig? 
2. Hat die Verwaltung die Hinweise aus der Bevölkerung überprüft? 
3. Wenn ja, wann ist dies geschehen und zu welchen Zeiten wurde geprüft? 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der „KVB-Straße“ handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht dem öffentlichen Verkehr ge-
widmet wurde. Auch wurden die dort vorhandenen Verkehrszeichen nicht durch die Straßenverkehrs-
behörde aufgestellt. 
 
Weil die Polizei weder auf privaten Wegen, noch zur Durchsetzung privater Verkehrsverbote zustän-
dig ist, kann eine polizeiliche Überwachung dieser Privatstraße oder gar eine polizeiliche Sanktionie-
rung von Verstößen gegen Verbote des Eigentümers auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung 
nicht erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1123/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.03.2019
Erstellt
21.03.2019 14:36