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Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB-Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 in Niehl

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1123/2019 vom 21.03.2019

Stand: Am 28.03.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1123/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Zuständigkeit zur Verkehrsüberwachung in der "KVB-Straße" an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 in Niehl - Anfrage der SPD zur Sitzung der BV Nippes am 01.02.2018 - Die SPD fragt an: Von Niehler Bürgerinnen und Bürger erreichen uns immer wieder Klagen, dass die oben bezeichnete „KVB Straße“ laufend durch private PKW genutzt werde. Die Polizei soll zu Hinweisen aus der Bevöl- kerung gesagt haben, diese Straße falle nicht in ihre, sondern in die Zuständigkeit der KVB. Die KVB sagte den gleichen Bürgern, die Polizei sei zuständig. Die SPD-Fraktion fragt daher nach: 1. Wer ist für die Überwachung des Verkehrs in dieser Straße zuständig? 2. Hat die Verwaltung die Hinweise aus der Bevölkerung überprüft? 3. Wenn ja, wann ist dies geschehen und zu welchen Zeiten wurde geprüft? Antwort der Verwaltung: Bei der „KVB-Straße“ handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht dem öffentlichen Verkehr ge- widmet wurde. Auch wurden die dort vorhandenen Verkehrszeichen nicht durch die Straßenverkehrs- behörde aufgestellt. Weil die Polizei weder auf privaten Wegen, noch zur Durchsetzung privater Verkehrsverbote zustän- dig ist, kann eine polizeiliche Überwachung dieser Privatstraße oder gar eine polizeiliche Sanktionie- rung von Verstößen gegen Verbote des Eigentümers auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung nicht erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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