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3869/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2024 TOP Ö 7.4 betreffend "Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bund

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.12.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 04.02.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1935 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2024 
 3869/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 05.12.2024 
Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des 
Sportausschusses am 07.11.2024 TOP Ö 7.4 betreffend "Beantwortung einer 
mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 
19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad"" (3372/2024) 
In der Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2024 wurden seitens Herrn Gudacker mündli-
che Rückfragen anlässlich der Beantwortung 3372/2024 gestellt.  
 
Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu Stellung: 
 
1. Herr Gudacker erkundigt sich, inwiefern es die KölnBäder GmbH für angemessen 
hält, dass auch bei sehr jungem Publikum für die Bundeswehr als Arbeitgeber gewor-
ben wird. 
 
Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
„Da die Bundeswehr ein großer Arbeitgeber ist, die auch Ausbildungsplätze zur Verfügung 
stellen, hält die KölnBäder GmbH die Werbung in ihren Einrichtungen für angemessen.“ 
 
2. Gab es bereits Werbemaßnahmen in der Vergangenheit und sind weitere Kooperatio-
nen geplant?  
 
Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
„Es war mit der Bundeswehr die erste Werbemaßnahme und es sind zurzeit keine weiteren 
Kooperationen mit der Bundeswehr geplant. Allerdings sind die KölnBäder immer bestrebt, 
Nebenerlöse zur Finanzierung des Bäderbetriebs zu generieren, was u. a. durch Werbung er-
folgt. Daher ist die Schaltung der Werbung für die Bundeswehr aus betriebswirtschaftlichen 
Gründen erfolgt und keinesfalls aus persönlichen Gründen.“ 
 
3. Wie hoch waren die Werbeeinnahmen? 
 
Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
„Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir zu einzelnen Vertragskonditionen keine Aussagen ma-
chen.“ 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

05.12.2024 Sportausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.02.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3869/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.12.2024
Erstellt
02.12.2024 16:17