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Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2024 TOP Ö 7.4 betreffend "Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bund

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3869/2024 vom 04.12.2024

Stand: Am 04.02.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 04.12.2024 3869/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 05.12.2024 Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2024 TOP Ö 7.4 betreffend "Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad"" (3372/2024) In der Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2024 wurden seitens Herrn Gudacker mündli- che Rückfragen anlässlich der Beantwortung 3372/2024 gestellt. Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu Stellung: 1. Herr Gudacker erkundigt sich, inwiefern es die KölnBäder GmbH für angemessen hält, dass auch bei sehr jungem Publikum für die Bundeswehr als Arbeitgeber gewor- ben wird. Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Da die Bundeswehr ein großer Arbeitgeber ist, die auch Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, hält die KölnBäder GmbH die Werbung in ihren Einrichtungen für angemessen.“ 2. Gab es bereits Werbemaßnahmen in der Vergangenheit und sind weitere Kooperatio- nen geplant? Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Es war mit der Bundeswehr die erste Werbemaßnahme und es sind zurzeit keine weiteren Kooperationen mit der Bundeswehr geplant. Allerdings sind die KölnBäder immer bestrebt, Nebenerlöse zur Finanzierung des Bäderbetriebs zu generieren, was u. a. durch Werbung er- folgt. Daher ist die Schaltung der Werbung für die Bundeswehr aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgt und keinesfalls aus persönlichen Gründen.“ 3. Wie hoch waren die Werbeeinnahmen? Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir zu einzelnen Vertragskonditionen keine Aussagen ma- chen.“ Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Sportausschuss

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.02.2025 zuletzt

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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