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BKA 0856

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 13.06.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 13.06.2025, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift BKA 21.03.2025_final_komplett)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025)

634 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0856 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.06.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 13.06.2025 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses vom 21.03.2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift BKA 21.03.2025_final_komplett

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift BKA 21.03.2025_final_komplett)

43746 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
174. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am Freitag, dem 21. März 2025, 
von 10:00 Uhr bis 11:11Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Tagesordnung und Beschlüsse 
 
 
 
TOP 1  Feststellung der Tagesordnung 
Die Tagesordnung wird festgestellt.  
 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 173. 
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 29.11.2024 
 Drucksache-Nr. BKA 0850       
  
 Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 
Sitzung am 29.11.2024. 
 
TOP 3 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘ –  Planentwurf einzelner Kapitel 1, 4, 5 und 6 mit 10 
Drucksache-Nr. BKA 0855 
Der Braunkohlenausschuss fasst bei zwei Enthaltungen der Grünen, einer  Ent-
haltung der SPD und Enthaltung der Naturschutzverbände folgenden Be-
schluss: 
1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 1 „räumliche und zeitliche 
Ausdehnung der Abbaumaßnahme“, 4 „Emissionen“, 5 „Kultur- und sonstige 
Sachgüter“ und 6 „Umsiedlung“ mit 10 „Sozialverträglichkeitsprüfung“ sowie 
das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler II vom 25.02.2025 
zur Kenntnis und bittet die Regionalplanungsbehörde, diese vorbehaltlich 
noch erforderlicher Änderungen dem noch folgenden Aufstellungsbeschluss 
zugrunde zu legen. 
2. Der Braunkohleausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde mit der 
Bildung einer „Koordinierungsgruppe Garzweiler“ mit dem Ziel, die Umset-
zung der im Braunkohleplan angelegten und im weiteren Prozess durch wei-
tere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierende Projekten zu 
koordinieren. Die Koordinierungsgruppe soll den Arbeitskreis Garzweiler II 
einen regelmäßigen Fortschrittsbericht erstatten. 
 
TOP 4  Planungs- und bergrechtliche Machbarkeitsstudie zur frühzeitigen Nut-
zung der Sicherheitszone und der temporären Tagebauseemulden im 
Rheinischen Revier, Dr.-Ing. Michael Closterrmann  
Vortrag von Herrn Dr.-Ing. Michael Clostermann (Markscheiderisch-Geotechni-
sches Consulting) 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
 
TOP 5 Koordinierungsgremium Hambach  
 Drucksache-Nr. BKA 0854

Tagesordnung und Beschlüsse 
 
 
 
Bericht von Vera Müller (Bezirksregierung Köln).  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis. 
 
TOP 6 Anträge 
TOP 6.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 27.01.2025: Versorgung der 
grundwasserabhängigen Feuchtgebiete im Schwalmgebiet 
Drucksache-Nr. BKA 0851 
Der Antrag wird zurückgezogen. 
 
TOP 6.2 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 26.03.2025: Wasserwirt-
schaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 
  Drucksache-Nr. BKA 0853 
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem so geänderten Antrag einstimmig zu. 
TOP 7 Anfragen 
(keine) 
 
TOP 8 Mitteilungen 
TOP 8.1 der Bezirksregierung 
 Verabschiedung Michael Eyll-Vetter (RWE) durch den Regierungspräsidenten 
Dr. Thomas Wilk und den Vorsitzenden des Braunkohleausschusses Stefan 
Götz (CDU) 
TOP 8.2 des Vorsitzenden 
(keine)

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
1 
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
 
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden, insbesondere den Regierungspräsiden-
ten Dr. Wilk sowie die Mitarbeitenden der Bezirksregierung, den Referenten Dr .-Ing Michael 
Clostermann und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur 174. Si tzung per Mail vom 
20.02.2025 sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  
 
TOP 1  Feststellung der Tagesordnung 
 
(keine Wortmeldung) 
 
Der Braunkohlenausschuss stellt einstimmig die Tagesordnung fest. 
 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 172. 
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 29.11.2024 
Drucksache-Nr. BKA 0850 
 
(keine Wortmeldung)  
 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 173. Sitzun g 
am 29.11.2024. 
 
TOP 3 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘ – Planentwurf einzelner Kapitel 1, 4, 5 und 6 mit 10 
Drucksache Nr. BKA 0855 
Harald Zillikens (CDU) berichtet über den Austausch der einzelnen Kapitel zum Planentwurf 
aus dem Arbeitskreis Garzweiler II vom 07.11.2024. Er begrüßt nochmals das Vorgehen, dass 
die Möglichkeit bestand, Einwendungen und Anregungen zu den einzelnen Kapiteln bis zum 
31.12.2024 bei der Bezirksregierung Köln vorbringen zu können. Auf Grundlage der Anregun-
gen hat die Bezirksregierung Köln eine umfangreiche 137 Seiten umfassende Synopse erstellt. 
Für diese sehr hilfreiche Arbeit dankt Harald Zillikens auch im Namen des Arbeitskreises der 
Bezirksregierung. Diese zusammenfassende Darstellung wurde dann im Arbeitskreis  Garz-
weiler II am 25.02.2025 beraten und es wurde einstimmig empfohlen, diese Kapitel  für den 
Entwurf des Braunkohleplans zu beschließen mit dem Zusatz, vorbehaltlich erforderlicher Än-
derungen.

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
2 
 
Harald Zillikens berichtet weiter, dass Vera Müller (HDin Dez. 32) im Arbe itskreis Garzweiler 
II den Vorschlag eingebracht hatte, eine Koordinierungsgruppe zu gründen, in Anlehnun g an 
die bereits laufende Koordinierungsgruppe Hambach, um dort die Themen zu behandeln, die 
nicht im Braunkohleplan behandelt werden können. Dieser Vorschlag sei im Arbeitskr eis auf 
große Zustimmung gestoßen. Auch sei dort angeregt worden, dass der Vorsitzende des 
Zweckverbandes Landfolge Garzweiler, Volker Mielchen, den künftigen Vorsitz übernehmen  
solle. 
Hans-Josef Dederichs (Grüne) schließt sich dem Dank zwar an, teilt aber mit, dass wohl 
nicht alle Einwendenden, z. B. aus dem Bereich Düsseldorf, über die Ergebni sse ihrer Ein-
wendungen via Synopse informiert worden seien. [Nachträgliche Anmerkung der BR nach der 
Sitzung: Die Synopse wurde als Ergebnis des nichtöffentlichen Arbeitskreises nur an die Mit-
glieder des Arbeitskreis Garzweiler II versendet.] 
Stefan Götz (Vorsitzender) ruft den Beschlussvorschlag zu TOP 3 auf: 
1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 1 „räumliche und zeitliche 
Ausdehnung der Abbaumaßnahme“, 4 „Emissionen“, 5 „Kultur- und sonstige 
Sachgüter“ und 6 „Umsiedlung“ mit 10 „Sozialverträglichkeitsprüfung“ sowie 
das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler II vom 25.02.2025 
zur Kenntnis und bittet die Regionalplanungsbehörde, diese vorbehaltlich 
noch erforderlicher Änderungen dem noch folgenden Aufstellungsbeschluss 
zugrunde zu legen. 
2. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde mit 
der Bildung einer „Koordinierungsgruppe Garzweiler“ mit dem Ziel, die Um-
setzung der im Braunkohleplan angelegten und im weiteren Prozess durch 
weitere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierende Projekten 
zu koordinieren. Die Koordinierungsgruppe soll den Arbeitskreis Garzweiler 
II einen regelmäßigen Fortschrittsbericht erstatten. 
Der Beschlussvorschlag wird bei zwei Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
einer Enthaltung der SPD-Fraktion und Enthaltung der Naturschutzverbände mit großer Mehr-
heit angenommen. 
 
TOP 4  Planungs- und bergrechtliche Machbarkeitsstudie zur frühzeitigen Nut-
zung der Sicherheitszone und der temporären Tagebauseemulden im 
Rheinischen Revier, Dr.-Ing. Michael Closterrmann  
Dr.-Ing. Michael Clostermann (Markscheiderisch-Geotechnisches Consulting)  erläutert 
anhand einer Präsentation die planungs- und bergrechtlichen Möglichkeiten frühzeit iger Nut-
zungen der Sicherheitszone. 
Boris Linden (Neuland Hambach) ist, als Geschäftsführer einer der drei Tagebauumfeldinti-
tiativen, welche die Studie seinerzeit beauftragt haben, dankbar, dass es jetzt e rstmals für 
solche Großtagebaue eine Studie gebe, die das Ziel einer frühzeitigen Nutz ung der Sicher-
heitszone ermöglicht. Er dankt dem Referenten für den geotechnischen Teil, und gleichzeitig 
auch der Sozietät Dr. Kümmerlein für den bergrechtlichen und haftungsrechtlichen Teil der 
Studie. Er verweist darauf, dass die gesamte Machbarkeitsstudie auf der Homepage für Inte-
ressierte abrufbar ist. Er dankt weiter dem Land, welches die Studie durch eine  Förderung

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
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ermöglicht habe. Es handele sich nicht um eine Studie im stillen Kämmerlei n, sondern diese 
sei erst durch eine Vielzahl von Akteuren in einem Arbeitskreis unter Beteiligung der Bezirks-
regierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln, des geologischen Dienstes und auch RWE er-
möglicht worden. Die Studie sei eine gute Grundlage, um sich jeden Einzelfall dann auch noch-
mal anzuschauen und anzunähern. Deshalb wolle man die gefundene Struktur erhalten un d 
einen weiteren Arbeitskreis „Zwischennutzung“ analog dem bestehendem Arbeitskrei s „Ge-
birgsmechanik“ einrichten. 
Manfred Waddey (GRÜNE) stellt im Anschluss zwei technische Fragen, welche sich im We-
sentlichen auf die Sophienhöhe beziehen. Er fragt, ab wann Einrichtungen wie eine Seilbahn 
oder gastronomische Betriebe auf ihr möglich wären und ob berücksichtigt sei, dass es sich 
um ein Erdbebengebiet handele. Weiter fragt er, ob das Erdbeben 1992 bei den bereits vor-
handenen Bergbaueinrichtungen (Gruben, Kippen etc.) Auswirkungen gehabt habe. 
Josef Johann Schmitz (SPD) stellt die Frage, wie neben den doch eher theoretischen Vor-
trägen denn die praktische Umsetzung erfolgen könne, also was erforderlich wäre, um Zwi-
schen- oder sogar Endnutzungen realisieren zu können - also wie genau das sogenann te 
„Sechs-Augen-Prinzip“ umgesetzt werden solle. Er habe praktische Umsetzungshinweise vom 
Bergamt erwartet, da Theorie allein nicht hilfreich sei. 
Andreas Heller (CDU) betont, dass es sehr weitsichtig vom Braunkohlenausschuss gewesen 
sei, sich Gedanken über einen Raum zu machen, in dem die künftigen Nachnutzun gen be-
sprochen werden könnten. Der Vortrag zeige sehr anschaulich, wie lang die Zeiträume im  
Rheinischen Revier seien. Mit dem Ende der Braunkohlenförderung sei die Wiederherstellung 
des Rheinischen Reviers noch lange nicht so abgeschlossen, wie der Anspruch sei.  Man 
müsse daher auch dringend mit dem Fördermittelgeber reden, sowohl über den Ze ithorizont 
als auch über temporäre Förderungen. Er fragt bezüglich des Zugangs zum Wasser, was denn 
passiere, wenn da jemand einfach reinspringe und ob durch Setzungen und Verwirbe lungen 
dann Lebensgefahr bestehe. Weiter fragt er, ob das, was begutachtet wurde, nicht schon hin-
ter den aktuellen Status, z. B. Forum :terra nova, zurückfalle. Von daher mache ihm Mut, dass 
auch Abweichungen von den Grundsätzen als möglich bezeichnet würden. 
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) fragt, inwieweit neue Begrifflichkeiten wie der vari-
able Schutzbereich nicht auch schon in den neun Braunkohlenplanänderungsverfahren rele-
vant sein könnten und dort einfließen sollten. 
Dr.-Ing. Michael Clostermann (Markscheiderisch-Geotechnisches Consulting)  teilt be-
züglich der Frage zu möglichen Auswirkungen mit, dass ihm keinerlei Auswirkungen des Be-
bens von 1992 in Roermond bekannt seien. Es konnten auch keine Haarrisse oder ähnliches 
festgestellt werden. Bei der Frage von Nutzungen auf der Sophienhöhe habe man eine andere 
Situation, da die Böschungen dort flacher seien. Es handele sich um andere Böschungssitua-
tionen. Ein Reinspringen sollte grundsätzlich nicht erlaubt werden, aber wohl passieren. Wenn 
es zu diesem Zeitpunkt zu einer Verrutschung käme, habe man dann dort einen kleinen 
Tsunami mit entsprechender Lebensgefahr für Personen, die sich dann dort unerlaubt im Was-
ser aufhielten. Er würde daher keinesfalls den Zugang ins Wasser erlauben, aber verhindern 
könne man dies unmöglich. Das Forum :terra nova habe einen ausreichend großen Abstand 
von der Böschung und eine derart starke Bergschadenssicherung, so dass auch nach Beginn 
der Befüllung keine Einschränkungen der Nutzungen drohen.  
Michael Eyll-Vetter (RWE) ergänzt zum Thema Erdbeben, dass 1992 keine Schäden aufge-
treten seien, wobei die Standsicherheitsberechnungen Beben berücksichtigt würden, die nur

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
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alle 2500 Jahre vorkommen. Die Böschungen seien grundsätzlich so angelegt, dass si e erd-
bebensicher seien. Bezüglich der Frage von frühzeitigen Nachnutzungen führt e r aus, dass 
sich die Tagebauumfeldinitiative oder auch die Kommune dann frühzeitig mit RWE in Verbin-
dung setzen und unter Berücksichtigung der Studie von Dr.-Ing. Michael Clostermann die Pla-
nungen vornehmen sollten. 
Rainer Thiel (SPD)  fragt, ob die im Gutachten angegebenen Seebefüllungszeiten auch die 
realen Befüllungszeiten seien. 
Wolfgang Dronia (Bezirksregierung Arnsberg) führt zum Thema Erdbebensicherheit ergän-
zend aus, dass es ja seit über 10 Jahren den Arbeitskreis „Gebirgsmechanik“, bestehend aus 
dem geologischen Dienst, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Unternehmen  gebe, wel-
cher mehrmals im Jahr tage. Dessen Ergebnisse seien in die aktuellen Richtlinien für die 
Standsicherheit von Böschungen eingeflossen. In Genehmigungsverfahren für Nach nutzun-
gen sei die Bergbaubehörde zwar nicht Genehmigungsbehörde, aber bezüglich der Standsi-
cherheitsprüfung mit beteiligt. Daher würde angeboten, schon vor Beginn des Genehmigungs-
verfahrens in den Austausch zu gehen. Gedanke des Koordinierungskreises sei ja auch ge-
rade, frühzeitig mit Vorhabenträgern zu klären, was möglich sei. 
 Vera Müller (Bezirksregierung Köln, HDin Dez. 32)  betont, dass die Daten aus dem Gut-
achten Clostermann zur Seebefüllung korrekt seien und sich auch in dem entsprechenden 
Kapitel des Braunkohlenplans wiederfinden und dann dort beraten würden.  
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) erinnert an die Beantwortung seiner Frage. 
Dr.-Ing. Michael Clostermann  (Markscheiderisch-Geotechnisches Consulting)  ist 
der Ansicht, dass bereits jetzt schon u. a. der variable Schutzbereich berücksichtigt  werden 
sollte. 
Stefan Götz (Vorsitzender) bedankt sich bei Dr.-Ing. Michael Clostermann für den Vortrag 
und die umfangreiche Beantwortung der Nachfragen.  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Dr.-Ing. Michael Clostermann 
zur Kenntnis.  
Der Vortrag ist dem Protokoll als Anhang beigefügt.  
Sodann zieht Stefan Götz (Vorsitzender) den TOP 8.1 vor, da er diesen Punkt nicht im Rah-
men der allgemeinen Aufbruchsstimmung am Schluss behandeln möchte.  
 
TOP 8.1 Mitteilungen der Bezirksregierung (vorgezogen) 
Stefan Götz (Vorsitzender)  weist darauf hin, dass dies heute der letzte Braunkohlenaus-
schuss von Michael Eyll-Vetter (RWE) sei und erteilt das Wort an Herrn Regierungspräsiden-
ten Dr. Thomas Wilk.

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
5 
 
Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident) bedauert sehr, dass das die letzte Sitzung von Mi-
chael Eyll-Vetter sei, da dieser immer ein verlässlicher und vor allem kompetenter Ansprech-
partner für die Bezirksregierung gewesen sei. Dr. Thomas Wilk erinnert mit de m Stichwort 
„Hambacher Forst“ an die gemeinsame Vergangenheit. Den Hambacher Forst habe er seiner-
zeit aus dem Bauministerium heraus begleitet, weshalb die Zusammenarbeit kein „ Kaltstart“ 
gewesen sei. Er bedauert nochmals den anstehenden Abschied, betont aber ausdrücklich, 
dass Michael Eyll-Vetter für einen geordneten Übergang gesorgt habe und er auch schon des-
sen Nachfolger Dr. Markus Kosma habe kennenlernen können. Er spricht für die Bezirksregie-
rung Köln nochmals einen großen Dank gegenüber Michael Eyll-Vetter aus. 
Stefan Götz (Vorsitzender) schließt sich im Namen des Braunkohlenauschusses den Worten 
des Regierungspräsidenten an. Er betont, dass Michael Eyll-Vetter immer eine feste Bank ge-
wesen sei, sowohl funktional als auch regional als auch kommunal und auch immer da bei, 
solange er sich zurückerinnern könne. Er sei seit 1990 bei RWE und seit 2016 als Nachfolger 
von Herrn Dr. Kulik der Leiter der Tagebauentwicklung und das Gesicht von RWE und der 
kompetente Ansprechpartner, der für alles ansprechbar war. Und auch wenn man nicht einer 
Meinung mit ihm gewesen sei, sei der Austausch immer sachlich und nie persönlich gewesen, 
so der Vorsitzende. Die vier Fraktionen hätten zusammengelegt und für Michael Eyll-Vetter für 
sein Hobby als Camper einen Gutschein besorgt, um noch fehlendes Equipment zu besorgen. 
Der Vorsitzende schließt die Dankesrede mit einem „Herzlichen Dank und Glück auf“! 
Michael Eyll-Vetter (RWE) bedankt sich für die jahrzehntelange gute und vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit und wünscht dem Gremium alles Gute. 
 
TOP 5 Koordinierungsgremium Hambach  
 Drucksache-Nr. BKA 0854 
Vera Müller (Bezirksregierung Köln, HDin Dez. 32) betont, dass die grundlegenden Dinge 
bereits von Harald Zillikens ausgeführt worden seien. Der Feststellungsbeschluss sei am  
14.06.2024 gefasst worden, wobei die Punkte 2 und 4 sich auf das Thema beziehen, w ie die 
Verfahren, Prozesse, Projekte, die sich nach einem Braunkohlenplanverfahren anschließen, 
zügig und kompetent unterstützt werden können. Es sei damals der Vorschlag gemacht wor-
den, eine Koordinierungsgruppe Hambach zu gründen. Es habe im Januar ein Gespräch unter 
Beteiligung von dem Arbeitskreisvorsitzenden Josef Johann Schmitz, seinem Stel lvertreter 
Andreas Heller und Boris Linden, der für den Vorsitz gewonnen wurde, stattgefunden. S ie 
erläutert die weitere Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe, die sich aus der Vorlage 
Drucksache-Nr. BKA 0854 ergebe. Der Braunkohlenausschuss werde auch über die Erg eb-
nisse der Sitzungen der Koordinierungsgruppe regelmäßig unterrichtet, damit eine  Verzah-
nung sichergestellt sei. 
 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis. 
Der Vorsitzende ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Er führt aus, dass es ursprünglich 
zwei Anträge gab, es aber Gespräche zwischen allen vier Fraktionen gegeben habe mit dem 
Ergebnis, dass in Ziffer 4 des gemeinsamen Antrages der CDU, SPD und FDP  vom 
26.02.2025 auf Wunsch der Grünen eine Ergänzung „unter besonderer Berücksichtigun g ei-

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
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nes Schwerpunktes auf das Feuchtgebiet Schwalm-Nette“ eingefügt werden solle. Der Vorsit-
zende verliest die geplante Ergänzung und fragt, ob dies so zutreffe. Dies trifft auf Zustimmung. 
Auf Nachfrage von Josef Johann Schmitz (SPD)  erklärt der Vorsitzende, dass sich dann 
damit der Antrag 6.1 erledigt habe, da er in 6.2. aufgehe. 
TOP 6 Anträge 
TOP 6.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 27.01.2025: Versorgung der 
grundwasserabhängigen Feuchtgebiete im Schwalmgebiet 
Drucksache-Nr. BKA 0851 
Der Antrag wird zurückgezogen bzw. ist erledigt. Sodann lässt er über den so 
geänderten Antrag 6.2. der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP abstimmen. 
TOP 6.2 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 26.02.2025: Wasserwirt-
schaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 
  Drucksache-Nr. BKA 0853 
Der neugefasste gemeinsame Antrag der Fraktionen  CDU, SPD FDP und 
Bündnis 90/Die Grünen lautet: 
Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 
1. Bestandsaufnahme und Analyse: Erfassung und Bewertung der vorhande-
nen Wasserressourcen, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser, so-
wie der aktuellen Nutzung und Belastung dieser Ressourcen. 
2. Zielsetzung: Festlegung von klaren Zielen für die Optimierung des Wasser-
haushaltes, die Wassernutzung, den Gewässerschutz und die Hochwasser-
vorsorge. 
3. Maßnahmenplanung: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Wasserqualität, zur Reduzierung von Wasserverbrauch und zur 
Anpassung an den Klimawandel 
4. Monitoring: Systematische und langfristige Beobachtung und Kontrolle der 
Ziele und Maßnahmen zum Wasserhaushalt und der Wassernutzung im 
Rheinischen Revier einschließlich der Entwicklung von erforderlichen Maß-
nahmen unter besonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das 
Feuchtgebiet Schwalm- Nette, um den zukünftigen revierweiten wasserwirt-
schaftlichen Ansprüchen gerecht werden zu können.  
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem so geänderten Antrag einstimmig zu. 
 
TOP 7 Anfragen 
(keine) 
Josef Johann Schmitz (SPD) fragt nach, wie denn jetzt mit den vier Elementen des Antrages 
6.2. umgegangen werde, wo man doch dringend Informationen seitens des Ministerium s be-
nötige. Der Vorsitzende Götz führt aus, dass die Antworten erst zur nächsten Sitzung erfolgen

Braunkohlenausschuss  
174. Sitzung  21.03.2025 
 
 
7 
 
könne, da der Antrag ja zunächst erst mal beschlossen werden musste und Dr. Al exandra 
Renz-von Kinzel heute krankheitsbedingt fehle. 
 
TOP 8 Mitteilungen 
TOP 8.1 der Bezirksregierung 
Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor. 
TOP 8.2 des Vorsitzenden 
(keine) 
 
 
gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Jürgen Schuiszill 
        
(Vorsitzender des  
Braunkohlenausschusses) 
(Stell. Vorsitzender des  
Braunkohlenausschusses) 
(Geschäftsstelle des Braun-
kohlenausschusses)

Technischer Teil
Ergebnispräsentation
174. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21.03.2025
Bezirksregierung Köln
Planungs- und bergrechtliche Machbarkeitsstudie zur 
frühzeitigen Nutzung der Sicherheitszone und der temporären 
Tagebauseemulden im Rheinischen Revier

Grundsätzliches (1)
• Die grundsätzliche geotechnische Machbarkeit einer Folgenutzung als Tagebaurestsee 
wurde für alle drei Tagebaue in einer planerischen Mitteilung geprüft und als umsetzbar 
befunden. Die Standsicherheit der Böschungssysteme ist in den untersuchten Schnitten 
grundsätzlich gegeben.
• Die Standsicherheiten der Böschungen wurde gem. der Richtlinie für die Untersuchung der 
Standsicherheit von Böschungen der im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke 
(Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen – RfS) der Bez.-Reg. Arnsberg – Abt. Bergbau 
und Energie in NRW, in der der Neufassung mit 1. Ergänzung vom 08.08.2013, durchgeführt
• Die globale Standsicherheit der geplanten Endböschungssysteme wurde anhand 
repräsentativer Schnittlagen im Bereich der zu schützenden Objekte nachgewiesen
• Die Ermittlung der Bodenkennwerte ist realistisch und eher konservativ angesetzt worden. 
Die Kennwerte müssen nachgewiesen werden.
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 2

Grundsätzliches (2)
• Berechnet wurden die Wasserstände vor der Böschung mit den Höhen von 0, 1/3, 1/2, 2/3, 3/3 
des Zielwasserstands
• Die Berechnungen erfolgten sowohl mit der Lamellenmethode nach Bishop mit 
kreiszylindrischen Gleitflächen als auch mit der Starrkörpermethode mit geraden Gleitfugen, die 
überwiegend zur Berücksichtigung von Störungen und/oder Schwächezonen in Form bindiger 
Schichten Anwendung findet
• Bei beiden Methoden wurde die globale Sicherheit nach Fellenius ηF ermittelt und berücksichtigt
• Die Nachweise wurden teilweise nach dem Minimalwertverfahren, d.h. mit den ungünstigsten 
Werten, geführt
• Die Sicherheitsbeiwerte η reduzieren sich physikalisch bedingt mit Beginn der Befüllung. Erst 
nach Erreichen etwa der halben Füllhöhe vor den betrachteten Böschungssystemen erfolgt ein 
Anstieg der Standsicherheiten der Böschungssysteme
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 3

Grundsätzliches (3)
• Die Standsicherheitsberechnungen setzen während der gesamten Befüllphase einen 
Seewasserspiegel oberhalb des Grundwasserspiegels voraus
• Parallel zur Befüllung wird durch den Betrieb von Brunnen sichergestellt, dass das 
Druckgefälle immer vom See in Richtung Gebirge gerichtet ist
• Lokale Böschungsumbildungen und Erosionen sind in der Befüllungsphase infolge von 
Wellenschlag, Starkregen o.ä. möglich, Verformungen in den Böschungen und 
Sicherheitszonen sind aufgrund des Wassereinflusses möglich
• Böschungsumbildungen mit Rückgriffweiten in die Sicherheitszone sind während der 
gesamten Befüllungsphase zwar wenig wahrscheinlich, können aber nicht grundsätzlich 
ausgeschlossen werden
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 4

Bereiche unter Bergaufsicht / Bereiche Bergaufsicht beendet
• Liegt die vorgesehene Nutzung in einem Bereich, in dem die Bergaufsicht beendet ist, so ist 
eine der geplanten Nutzung entsprechende Genehmigung einzuholen. Eine Zustimmung 
des Bergwerksunternehmers und der Bergbehörde aus Gründen des Bergrechts sind 
grundsätzlich nicht erforderlich
• Liegt die vorgesehene Nutzung in einem Bereich, in dem die Bergaufsicht nicht beendet ist, 
so sind, zusätzlich zu einer der geplanten Nutzung entsprechenden Genehmigung, im 
Vorfeld die Zustimmung des Bergwerksunternehmers und der Bergbehörde einzuholen
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 5

Bereiche mit gewachsenen Bodenverhältnissen / Kippenbereiche (1)
• Bei Endböschungssysteme in gewachsenen Böden sind die bodenmechanischen 
Eigenschaften der jeweiligen natürlich sedimentierten Bodenschichten in Verbindung mit 
deren Schichtmächtigkeit sowie deren Schichteinfallen und tektonischen Störungen für die 
Standsicherheit entscheidend
• Die temporären Randböschungssysteme stehen in der Regel steil an und müssen aus 
standsicherheitlichen Gründen für die Endböschungsgestaltung mit vorgekippten, 
definierten Mischböden modelliert werden
• Bei Kippenböschungen sind die bodenmechanischen Kennwerte des abgelagerten 
Abraums maßgebend
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 6

Bereiche mit gewachsenen Bodenverhältnissen / Kippenbereiche (2)
• Bei neu zu errichtenden ortsfesten Hochbauten auf gewachsenem Boden ist eine 
Baugrunduntersuchung nach EC 7 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Flurabstand 
des Grundwassers durchzuführen. Hier ist insbesondere auf das Vorhandensein humoser 
Schichten im Druckausbreitungsbereich der Fundamente zu achten
• Das Sicherungserfordernis nach §111 BBergG sollte geprüft werden
• Auf Kippen sollte eine Errichtung ortsfester Hochbauten nur in Bereichen mit 
abgeschlossenem Setzungsverhalten, d.h. Setzungsgeschwindigkeit < 1 cm/a, unter 
Anwendung des „Technischen Merkblatts für das Bauen auf Kippen im Rheinischen 
Braunkohlenrevier“  erfolgen
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Technischer Teil Folie 7

Bereiche mit gleichartigen Bewegungsverhalten / Bereiche mit Unstetigkeitszonen (1)
• Grundwasserwiederanstieg kann im Bereich hydrologisch wirksamer tektonischer Störungen 
zu unterschiedlichem Bewegungsverhalten beiderseits (Hoch- und Tiefscholle) von Störungen 
führen
• Bei nicht hydrologisch wirksamen tektonischen Störungen sind unterschiedliche Bewegungen 
bei Grundwasserwiederanstieg dagegen unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen
Im Bereich bekannter (und insbesondere im Zusammenhang mit der Tagebausümpfung 
bewegungsaktiver) tektonischer Störungen sollte in einem Schutzstreifen von jeweils 
15m beidseitig des Störungsverlaufs dauerhaft keine Errichtung ortsfester Hochbauten 
erfolgen
Innerhalb des Schutzstreifens ist die Errichtung nicht ortsfester Bauten, z.B. modulare 
Bauten, die im Falle auftretender Stufenbildung verlegbar oder verlagerbar sind, möglich
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Bereiche mit gleichartigen Bewegungsverhalten / Bereiche mit Unstetigkeitszonen (2)
• Für den Bereich der Böschungsschulter der ehemaligen Tagebaurandböschung bzw. die 
ehemalige Abbaukante, welche die Verlaufslinie des Übergangs von gewachsenem zu 
verkipptem Gelände bildet, gilt dieses bis zum Erreichen stationärer Grundwasser-
verhältnisse. Die Breite des dortigen Schutzstreifens sollte auf jeweils beiden Seiten der Linie 
der ½ Höhe h der obersten Einzelböschung 
oder mindestens 15 m entsprechen 
• Zwischen Bauwerksgründung in der Kippe und
ehemaliger Tagebaurandböschung muss ein 
Raumabstand von wenigstens 5 m eingehalten
werden
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Flächen außerhalb der Sicherheitslinien (1)
• Die Sicherheitslinie ist in Ziff. 1 der Anlage 2 zur Durchführungsverordnung (DVO) 
Braunkohlenplanung NRW wie folgt definiert:
„Die Sicherheitslinie setzt parzellenscharf die äußere Begrenzung der 
Sicherheitszone fest. Die Sicherheitszone ist der Bereich zwischen 
Abbau-/Verkippungskante und der Sicherheitslinie, dessen Breite sich 
vorrangig nach bergsicherheitstechnischen Gesichtspunkten bemisst. Ihre 
Breite entspricht in der Regel der halben oder gesamten Tiefe des 
Tagebaus an der betroffenen Stelle, mindestens jedoch 100 m.“
• Die Sicherheitslinie ist über den Braunkohlenplan landesplanerisch verbindlich 
vorgegeben
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Flächen außerhalb der Sicherheitslinien (2)
• Ist die gesamten Tiefe des Tagebaus an der betroffenen Stelle größer als die Breite der 
Sicherheitszone, so sind auch Bodenbewegungen außerhalb der Sicherheitslinien nicht 
auszuschließen
Bei einer baulichen Nutzung außerhalb der Sicherheitslinie mit einem kleineren 
Abstand zur Böschungsschulter bzw. Abbaukante (Verlaufslinie des Übergangs von 
gewachsenem zu verkipptem Gelände) als die 
Tagebautiefe sollte die Sicherungserfordernis 
nach §111 BBergG geprüft werden
In allen anderen Bereichen außerhalb der 
Sicherheitslinie ist eine 
uneingeschränkte Nutzung möglich
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Grundsätze einer frühzeitigen Nutzung innerhalb der Sicherheitslinie (1)
• Jegliche frühzeitige Nutzung innerhalb der Sicherheitslinie bedarf der Zustimmung des 
Bergwerksunternehmens und der Bergbehörde
Bei jeder geplanten frühzeitigen Nutzung sollte im Vorfeld eine Standsicherheits-
untersuchung durchgeführt werden. Im Falle von einer geplanten sensiblen Nutzung 
sollte diese Untersuchung auch eine Standsicherheitsberechnung beinhalten
Für die Freigabe sollte das 6-Augen-Prinzip (Standsicherheitsuntersuchungen der RWE 
Power AG mit Prüfungen durch die Bezirksregierung Arnsberg sowie den Geologischen 
Dienst NRW) beibehalten werden
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Grundsätze einer frühzeitigen Nutzung innerhalb der Sicherheitslinie (2)
• Der Seewasserspiegel muss oberhalb des Grundwasserspiegels liegen
• Sicherheitszonen werden teilweise betrieblich genutzt (Brunnengalerien, Messstellen u.ä. ). 
Die frühzeitige Nutzung darf die betriebliche Nutzung nicht beeinträchtigt
• Der freigegebene Bereich muss auf wenigstens 2 voneinander unabhängigen Wegen 
erreichbar sein
• Sobald während der Befüllphase eine Böschung vom Wasser berührt wird, ist die 
darüberliegende Berme von einer weiteren frühzeitigen Nutzung ausgeschlossen. Bereits 
freigegebene temporäre Nutzungen sind dort wieder einzustellen
• Bestehende Nutzungen innerhalb der Sicherheitszone werden hier nicht betrachtet, da davon 
auszugehen ist, dass bei deren Errichtung jeweils Einzelfallprüfungen durchgeführt wurden
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Sicherheitszonen (1)
• Sicherheitszonen um Tagebaue haben Breiten entsprechend der halben bis ganzen 
Tagebautiefe an der betroffenen Stelle, wenigstens jedoch 100 m
Um Innenkippen sollten Sicherheitszonen in entsprechender Größe als Schutzbereich 
an die  kippenseitigen Seeböschungen verlegt werden
Sicherheitszonen um geländegleiche Innenkippen verlieren mit deren Anschüttung und 
der nachfolgenden Beendigung der Bergaufsicht ihre Funktion und können einer 
Folgenutzung – auch baulich -  zugeführt werden
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Sicherheitszonen (2)
• Die Breiten der Sicherheitszonen um Hochkippen entsprechen der jeweiligen Kippenhöhe
In Sicherheitszonen um Hochkippen sollten aufgrund nicht auszuschließender 
Niederschlagsausspülungen nach Starkregenereignissen keine ortsfesten baulichen 
Nutzungen erfolgen
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Sicherheitszonen (3)
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Sicherheitszonen (4)
• Im Zuge der Herstellung des Tagebausees erfolgt ein Grundwasserwiederanstieg. Dieser 
kann zu Bodenbewegungen in der Sicherheitszone führen
Eine frühzeitige Nutzung der Sicherheitszonen sollte abhängig von Bodenbewegungs-
messungen gemacht werden, aber grundsätzlich erst bei Erreichen eines Wasserstands 
vor der Böschung in Höhe von 1/3 des Zielwasserstands erfolgen. Die Neuerrichtung 
ortsfester Hochbauten (nicht zu dauerndem Aufenthalt) sollte erst ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung in Höhe von 1/2 der Zielwasserstandshöhe erfolgen
1/3 Füllhöhe 1/2 Füllhöhe 2/3 Füllhöhe 3/3 Füllhöhe
Garzweiler ca. 1,5 Jahre ca. 5 Jahre ca. 10 Jahre ca. 30 Jahre
Hambach ca. 2,5 Jahre ca. 10 Jahre ca. 15 Jahre ca. 40 Jahre
Inden ca. 1,5 Jahre ca. 5 Jahre ca. 9 Jahre ca. 25 Jahre
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Sicherheitszonen (5)
• Bauliche Nutzung der Sicherungszone
Bei einer baulichen Nutzung innerhalb der Sicherheitszonen ist die Sicherungserfordernis 
nach §111 BBergG zu prüfen
Im Bereich der jeweiligen Böschungsschultern sollte in einem Streifen von jeweils der 
halben Höhe der obersten Einzelböschung, mindestens aber 15 m, sowohl auf dem 
gewachsenen Boden als auch im Kippenbereich keine bauliche Nutzung erfolgen
Die innerhalb der Sicherheitszone geltenden Nutzungseinschränkungen können, abhängig 
von den gemessenen Bodenbewegungen während der Seebefüllung, ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung in Höhe von 1/2 des Zielwasserstands, abhängig von der 
jeweils verbleibenden Höhe der Böschung oberhalb des Seewasserspiegels, sukzessive 
auf einen kleineren Schutzbereich reduziert werden. 
Ausgenommen bleiben Wohnbebauung und dauernde Aufenthalte (z.B. Campingplätze)
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Sicherheitszonen (6)
• Zeitraum zwischen Befüllungsbeginn des Sees und Erreichen der halben Füllhöhe
(bezogen auf die Höhe der jeweils betrachteten Gesamtböschung)  
Beispiel Tagebau Hambach,
Ortslage Elsdorf
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Sicherheitszonen (7)
• Zeitraum zwischen Erreichen der halben Füllhöhe und Erreichen des finalen Zielwasserspiegels
(bezogen auf die Höhe der jeweils betrachteten Gesamtböschung)  
Beispiel Tagebau Hambach,
Ortslage Elsdorf
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Sicherheitszonen (8)
• Zeitraum ab dem Erreichen des finalen Zielwasserspiegels
(bezogen auf die Höhe der jeweils betrachteten Gesamtböschung)  
Beispiel Tagebau Hambach,
Ortslage Elsdorf
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Sicherheitszonen (9)
• Bei einer Generalneigung der Böschung von 1:5 sollte der Abstand ortsfester Hochbauten zur 
Abbaukante mindestens der halben Böschungshöhe oberhalb des  Seewasserspiegels 
entsprechen. Dies entspricht erfahrungsgemäß der Rückgriffsweite im Falle einer Rutschung
• Für Bereiche der Seemulde, in denen eine flachere Generalneigung vorliegt (Beispiel 
Sophienhöhe oder Bereiche im Tagebau Garzweiler), ist die Schutzbereichsbreite im Rahmen 
einer Einzelfallbetrachtung festzulegen
• Ein dauernder Aufenthalt sollte auch bei einer Verkleinerung des Schutzstreifens innerhalb 
der Sicherheitszone bis zur Beendigung der Bergaufsicht unterbleiben
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Infrastruktureinrichtungen der Tagebaue
• Tagesanlagen, die nicht mehr überkippt werden, können jeweils unmittelbar nach 
Freiziehen durch den Bergwerkseigentümer genutzt werden
• Bermen können als Rundwege oder Zuwegungen zur Seefläche ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung von 1/3 des Zielwasserstands frühzeitig genutzt werden
Frühzeitige Nutzung darf die betrieblichen Nutzungen nicht beeinträchtigen
Der freigegebene Bereich muss auf wenigstens 2 voneinander unabhängigen Wegen 
erreichbar sein
Sobald während der Befüllphase eine Böschung vom Wasser berührt wird, ist die 
darüberliegende Berme von einer weiteren frühzeitigen Nutzung ausgeschlossen
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Tagebaumulden – Endböschungen oberhalb der Wellenschlagzone 
• Die frühzeitige Nutzung der Endböschungen oberhalb der Wellenschlagzone sollte 
abhängig von Bodenbewegungsmessungen gemacht werden. Grundsätzlich sollte dies erst 
ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/3 des Zielwasserstands, nicht 
ortsfeste bauliche Nutzung (z.B. fliegende Bauten,  modulare Bauten) sollte erst nach 
Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/2 des Zielwasserstands erfolgen
• Die Neuerrichtung ortsfester Hochbauten sollte erst nach Erreichen stationärer 
Grundwasserverhältnisse erfolgen
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Tagebaumulden – Endböschungen unterhalb der Wellenschlagzone 
• Bermen können als Rundwege oder Zuwegungen zur Seefläche ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung von 1/3 des Zielwasserstands frühzeitig genutzt werden
• Unterhalb des zukünftigen Zielwasserspiegels darf keine ortsfeste Bebauung erfolgen. 
Ausnahmen bilden z.B.: Uferbefestigungen, Hafenanlagen, Energieanlagen sowie bauliche 
Maßnahmen zur Schaffung des Zugangs zum Wasser (Pontonlösung) während der 
Befüllphase
Eine frühzeitige Nutzung von Bermen bzw. Einzelböschungen ist nur temporär möglich
Sobald die genutzte Böschung vom Wasser berührt wird, ist die Nutzung der 
darüberliegenden Berme wieder zu untersagen
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Tagebaumulden - Seeflächen
• Der Zugang zum Wasser sollte erst ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 
1/2 des Zielwasserstands erfolgen und auch nur an besonders ausgewiesenen Stellen 
• Nutzung durch dreiseitig abgespannten oder verankerten Ponton 
• Da während der Befüllphase die wasserberührte Böschung und die darüberliegende Berme 
von einer frühzeitigen Nutzung ausgeschlossen sind, Zugang beispielsweise über (Hänge- ) 
Brückenkonstruktion
• Erreicht der Wasserstand die Wellenschlagzone, Zugang über schwimmenden Steg
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Tagebaumulden - Seeflächen
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
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Zusammenfassung (1)
• Die Grundsätze einer frühzeitigen, temporären Nutzung wurden alleine unter technischen 
Gesichtspunkten bewertet, Zustimmungsvorbehalte und rechtliche Aspekte sind hierbei nicht 
berücksichtigt
• Voraussetzung ist, dass die Bodenbewegungsmessungen keine Auffälligkeiten zeigen, die 
frühzeitige Nutzung die betriebliche Nutzung nicht beeinträchtigt und dass der freigegebene 
Bereich auf wenigstens 2 voneinander unabhängigen Wegen erreichbar ist
• Sobald während der Befüllphase eine Böschung vom Wasser berührt wird, ist die 
darüberliegende Berme von einer weiteren frühzeitigen Nutzung ausgeschlossen. Bereits 
freigegebene temporäre Nutzungen sind dort wieder einzustellen
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Zusammenfassung (2)
• Die zeitliche Realisierungsphase wird ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung in 
Höhe von 1/3, 1/2, 2/3 und 3/3 des Zielwasserstands im Verhältnis nicht zum Seetiefsten 
sondern zur jeweiligen Böschungshöhe des Gesamtsystems angegeben
• Außerhalb der Sicherheitslinie ist eine uneingeschränkte Nutzung möglich. Bei ortsfesten 
Hochbauten außerhalb der Sicherheitslinie mit einem kleineren Abstand zur Böschungsschulter 
als die Tagebautiefe sollte die Sicherungserfordernis nach §111 BBergG geprüft werden
1/3 Füllhöhe 1/2 Füllhöhe 2/3 Füllhöhe 3/3 Füllhöhe
Garzweiler 1,5 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 30 Jahre
Hambach 2,5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 40 Jahre
Inden 1,5 Jahre 5 Jahre 9 Jahre 25 Jahre
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Zusammenfassung (3)
• Die Sicherheitszone wird bereits heute vielfach genutzt, z.B. mit Wandern, Mountainbiken, 
Reiten, sonstige sportliche Aktivitäten. Auch ein Betrieb mobiler Einrichtungen (Eiswagen, 
Imbisswagen etc.) ist aus technischer Sicht grundsätzlich denkbar. Diese Nutzungen der 
Sicherheitszonen sind auch über den Befüllbeginn hinaus weiter möglich, es sei denn, dass die 
Mess- und Erfahrungswerte des Monitorings (Bodenbewegungsmessungen) Einschränkungen 
erforderlich machen
• Abhängig von den Bodenbewegungsmessungen sind in der Sicherheitszone ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung in Höhe von 1/3 des Zielwasserstands modulare Bauten 
möglich, die verlegbar oder verlagerbar sind (nicht ortsfeste Bauten)
• Abhängig von den Bodenbewegungsmessungen ist die Errichtung ortsfester Hochbauten, die 
nicht dem dauernden Aufenthalt dienen, in der Sicherheitszone ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung in Höhe von 1/2 des Zielwasserstands möglich: Restaurant, 
Cafe, Infothek etc.. Aber variablen Schutzbereich beachten
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Technischer Teil Folie 30

Zusammenfassung (4)
• Abhängig von den Bodenbewegungsmessungen während der Seebefüllung besteht ab 
Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/2 der Zielwasserstandshöhe die 
Möglichkeit, den nicht nutzbaren Schutzbereich der Böschung in der Sicherheitszone zu 
reduzieren
• Bereiche der Tagesanlagen, die nicht mehr überkippt werden, können jeweils unmittelbar nach 
Freiwerden genutzt werden
• Bermen können als Rundwege oder Zuwegungen zur Seefläche ab Erreichen eines 
Wasserstands vor der Böschung von 1/3 der Zielwasserstandshöhe frühzeitig genutzt werden
• Die obersten Bermen sowie die Wellenschlagzonen können abhängig von Bodenbewegungs-
messungen ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/3 der Zielwasserstands-
höhe genutzt werden: Wandern, Mountainbiken, Reiten, sonstige sportliche Aktivitäten, 
Ruhelager, Sonnendeck, Betrieb mobiler Einrichtungen (Eiswagen, Imbisswagen etc.)
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Technischer Teil Folie 31

Zusammenfassung (5)
• Eine Nutzung der Endböschungen mit modularen Bauten, die verlegbar oder verlagerbar 
sind (nicht ortsfeste Bauten) ist ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/2 
der Zielwasserstandshöhe möglich
• Der Zugang zum Wasser ist ab Erreichen eines Wasserstands vor der Böschung von 1/2 
der Zielwasserstandshöhe an besonders ausgewiesenen Stellen möglich
• Abweichungen von den aufgezeigten Grundsätzen sind möglich, bedürfen dann aber einer 
Einzelfallprüfung. Für die Freigabe sollte das 6-Augen-Prinzip (Standsicherheits-
untersuchungen der RWE Power AG mit Prüfungen durch die Bezirksregierung Arnsberg 
sowie den Geologischen Dienst NRW) beibehalten werden
• Die Errichtung von Wohnbebauung, Hotels oder Campingplätzen sollte erst nach komplettem 
Wiederanstieg des Grundwassers und sich eingestellten stationären Grundwasserständen 
erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bergaufsicht beendet
21.03.2025 Ergebnisse der bergrechtlichen Machbarkeitsstudie - 
Technischer Teil Folie 32

Beratungsverlauf (1)

13.06.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0856
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
15.05.2025 10:57