V/0115/2023
Bedarfsfeststellung Rahmenvertrag Schulmobiliar 01.08.23-31.07.27
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Anlage A
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Anlage A zur V/0115/2023 Kurzüberblick Entscheidung über die Bedarfsfeststellung der Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung, Lieferung und Montage von Schulmobiliar für verschiedene städtische Schulen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird der Bedarf der Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung, Lieferung und Montage von Schulmobiliar festgestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderliche Ausstattung (u.a. Mobiliar) bereitzustellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0115/2023 V/0115/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bedarfsfeststellung der Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung, Lieferung und Mon-tage von Schulmobiliar für verschiedene städtische Schulen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 Beratungsfolge 07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es besteht ein Bedarf für die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung, Lieferung und Montage von Schulmobiliar für verschiedene städtische Schulen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2027. 2. Die Leistung ist in einem europaweiten, offenen Vergabeverfahren als Rahmenvertrag auszu- schreiben. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2023 21.000,00 Ab dem 01.08. (5 Monate) 2024 21.000,00 2025 21.000,00 2026 21.000,00 2027 21.000,00 Bis zum 31.07. (7 Monate) Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Firley Telefon: 492-2837 Firley@stadt-muenster.de - 2 - V/0115/2023 Summe 84.000,00 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 0010 Beschaffung von Mobiliar u.a. 2023 216.000,00 Ab dem 01.08. (5 Monate) 2024 216.000,00 2025 216.000,00 2026 216.000,00 2027 216.000,00 Bis zum 31.07. (7 Monate) Investitionsmaß- nahme 4091 Beschaffung Einrichtung Offe- ner Ganztagsschulen 2023 160.000,00 Ab dem 01.08. (5 Monate) 2024 160.000,00 2025 160.000,00 2026 160.000,00 2027 160.000,00 Bis zum 31.07. (7 Monate) Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.504.000,00 Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Amtes für Schule und Weiterbildung. Bei Beschaffungen im Zusammenhang mit der Ausstattung von Neu-/Erweiterungsbauten erfolgt die Finanzierung über die einzelnen Investitionsmaßnahmen. Begründung: Zu 1: Die Stadt Münster ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW als Schulträger für die Ausstattung der städti- schen Schulen und somit für die Beschaffung von Schulmobiliar zuständig. Das Mobiliar muss sowohl für die Neuausstattung der Schulneu - und -erweiterungsbauten als auch für den laufenden Ersatz beschafft werden. Ersatzbeschaffungen für abgängiges Mobiliar fallen je nach Bedarf der Schulen an. Der aktuelle Rahmenvertrag über die Mobiliarbeschaffung läuft am 31.07.2023 aus. Daher soll ein neuer Rahmenvertrag mit erneut einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer für die nächsten vier Jahre ab dem 01.08.2023 bis zum 31.07.2027 abgeschlossen werden. Zu 2: Hinweise zur Ausschreibung: Voraussichtlicher Auftragswert: Das voraussichtliche Auftragsvolumen des auszusch reibenden Rahmenvertrages setzt sich zum ei- nen aus Ersatzbeschaffungen für abgängiges Schulmobiliar (inkl. Ausstattung für den OGS-Bereich) und zum anderen aus Mobiliar zur Ausstattung der Schulneu- und -erweiterungsbauten zusammen. Das Auftragsvolumen f ür Ersatzbeschaffungen kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre geschätzt werden. In den letzten vier Jahren wurden für Ersatzbeschaffungen pro Jahr durchschnittlich 376.000,00 € über den Finanzplan und 21.000,00 € über den Ergebnisplan ver- ausgabt. - 3 - V/0115/2023 Bis zum 31.07.2027 sollen diverse Schulneu - und -erweiterungsbauten fertig gestellt werden. Die Beschaffung des benötigten Mobiliars wird über den Rahmenvertrag abgewickelt. Die Finanzierung erfolgt allerdings über die jeweilige Baumaßnahme. Der finanzielle Rahmen kann zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht exakt bestimmt werden, wird aber im Rahmen der Vorbereitung und Zusammenstel- lung der Vergabeunterlagen ermittelt. Es kann dazu kommen, dass die tatsächlichen Kosten im Laufe der Vertragslaufzeit nach oben oder unten abweichen, z. B. durch Verzögerungen der Baumaßnahmen. Auch der Wert der Ersatzbeschaf- fungen kann vom genannten Schätzwert abweichen, da die Bestellungen in Abhängigkeit vom Bedarf der Schulen anfallen. Der exakte Bedarf kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht im Voraus er- mittelt werden. Vergabeverfahren Allein der geschätzte Wert für die Ersatzbeschaffungen an Mobiliar übersteigt den EU-Schwellenwert von 255.850 € für Liefer- und Dienstleistungen, sodass die Vergabe über ein europaweites, offenes Verfahren erfolgen muss. Zu beachten ist, dass die tatsächlichen Kosten von der Schätzung abwei- chen können. Ein entsprechender Passus wird in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Der Rahmenvertrag wird über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2027 ausgeschrieben. Das ausgeschriebene Mobiliar (Stühle, Tische und Schrankraum) soll eine Einheit bilden. Um die Kompatibilität (Austaus chbarkeit innerhalb der Schullandschaft) und ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, kommt eine Aufteilung in Lose und Ne- benangebote nicht in Betracht. Dem noch zu erstellenden Leistungsverzeichnis wird das benötigte Mobiliar zu entnehmen sein. Das Standardmobiliar umfasst Stühle und Tische für Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltung sowie ver- bauten und mobilen Schrankraum. Auf sonstige Produkte soll ein Rabatt angeboten werden. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag der Vergabe richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot, d.h. dem Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Diese Gesamtpunktzahl kommt durch die Gewichtung der Angebote in Bezug auf den Preis (60%), die Nachkaufgarantie (20%) und die (zusätzlich zur 24-monatigen kauf- rechtlich gewährten) Gewährleistung (20%) zustande. Als Verdeutlichung gilt das folgende Berechnungsbeispiel: Gesamtpunktzahl: maximal 10 6 Punkte = 100 % für das günstigste Angebot, höhere Angebote anteilsmäßig 2 Punkte = 100 % für die längste zusätzliche Garantie, kürzere Garantie anteilsmäßig 2 Punkte = 100 % für die längste Nachkaufgarantie, kürzere Nachkaufgarantie anteilsmäßig Bieter A Bieter B Preis 1.000.000,00 € 1.250.000,00 € günstigster Wert 100 % 100 % 80,00 % Prozentsatz von 6 6 4,80 Zusätzliche Garantie 4 Jahre 2 Jahre längste Garantie 100 % 50 % Prozentsatz von 2 2 1 Nachkaufgarantie 10 Jahre 5 Jahre längste Nachkaufgarantie 100 % 50 % Prozentsatz von 2 2 1 Summe Punkte: 10 6,80 Das wirtschaftlichste Angebot ist Bieter A mit insgesamt 10 Punkten - 4 - V/0115/2023 in Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0115/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 09:27