Mandari Insight

2006/0293

Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei städtischen Bäumen

Magistratsvorlage 02.05.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich), Sitzung am 04.10.2006, TOP 645

2006/0293

33.2 KB · application/pdf

Ansehen

2006/0293

11430 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.06.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III 
Amt: Grünflächen- und Um-
weltamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0293 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei städtischen Bäumen 
 
Vorlage vom: 02.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zur Kenntnis.  
2. Die Finanzierung der Maßnahmen wird zu den Beratungen des Haushaltes 2007 zurück-
gestellt.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.05.2006:  
 
 
Begründung:

2 
... 
 
Rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen 
 
Der Stadt Darmstadt obliegt nach dem Straßenverkehrsgesetz die Straßenverkehrssiche-
rungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen in ihrer Zuständigkeit als hoheitliche Aufgabe. 
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht hat zum Inhalt, dass derjenige, welcher durch Er-
öffnung, Unterhaltung oder mit Einschränkungen - auch Duldung eines Verkehrs auf seinem 
Grundstück Quellen für Gefahren schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, die dem Schutz Drit-
ter vor dieser Gefahr dienen. Rechtsprechung und Rechtslehre sehen die im Gesetz nicht
 
konkret geregelte Verkehrssicherungspflicht  zum Teil in § 823 Abs. 1 BGB, zum Teil in § 
823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz) verankert. Bei der Verkehrssicherungspflicht handelt es 
sich um Richterrecht. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Abwehr von Gefahren, 
die von (gesunden) Stadtbäumen ausgehen können. 
 
Die Stadt Darmstadt ist vor diesem Hintergrund verpflichtet, ihren städtischen Baumbestand 
auf seine Verkehrssicherheit (Standsicherheit, Bruchsicherheit, Licht-, Verkehrsraumprofil) 
zu überprüfen. Im Regelfall reicht hierfür eine in angemessenen Abständen vorgenommene 
fachlich qualifizierte, äußere Sichtkontrolle (= Regelkontrolle), bezogen auf Gesundheit und 
Standsicherheit des Baumes aus (BGH VersR 1965, 475). Der BGH gibt in diesem Urteil 
keine konkreten Zeitabstände für die Kontrollen vor, sondern fordert lediglich regelmäßige 
Kontrollen in angemessenen Abständen. Nach der gängigen Rechtsprechung, sind die 
Sichtkontrollen i.d.R. zweimal jährlich durchzuführen, einmal im belaubten und einmal im 
unbelaubten Zustand. Nach erfolgter Baumkontrolle hat die Beseitigung festgestellter Mängel 
in einem „angemessenem Zeitraum“ zu erfolgen, jeweils in Abhängigkeit von der Dringlich-
keit des konkreten Einzelfalles. Die Ergebnisse der Baumkontrollen sowie die Erledigung 
festgestellter Mängel sind zu dokumentieren. 
 
Baumkontrolle  
 
Auf der Grundlage der gängigen Rechtssprechung sind im Sachgebiet Stadtbäume personel-
le und finanzielle Mittel erforderlich, um der gesetzlich geforderten Baumkontrollen zu ent-
sprechen. Eine zumindest einmal jährlich stattfindende, regelmäßige Kontrolle der Stadt-
bäume ist in Darmstadt zurzeit nicht durchführbar. Eine Auswertung der durch das Grünflä-
chen- und Umweltamt in den letzten Jahren durchgeführten Baumkontrollen in Grünanlagen, 
an Straßen, auf Kinderspielplätzen, in Kindergärten und Schulen hat ergeben, dass der 
Rhythmus der Baumkontrolle pro Baum in Darmstadt bei ca. 5 - 6 Jahren liegt!  Die Anzahl 
der in den letzten Jahren durch Mitarbeiter des Grünflächen- und Umweltamtes kontrollierten 
Bäume lag im Durchschnitt bei ca. 5.000 Bäumen pro Jahr. In Zuständigkeit des Grünflä-
chen- und Umweltamtes befinden sich insgesamt ca. 33.000 Stadtbäume.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lösungsvorschläge  
 
Abweichend von der zurzeit gängigen Rechtsprechung mit der Forderung nach pauschaler 
ein- bzw. zweimaliger Baumkontrolle pro Jahr, setzt sich in der kommunalen Baumkontrolle 
zunehmend die Erkenntnis durch, dass die Häufigkeit der Kontrolle nicht der entscheidende 
Faktor im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Bäume ist. Vielmehr kommt es auf die Qua-
lität der Untersuchungen und die Qualifikation der Kontrolleure an.

3 
... 
Nur so kann das immer weitere Auseinanderklaffen der Schere zwischen rechtlicher Ver-
pflichtung einerseits und knappen finanziellen Mitteln andererseits vermieden werden. Der 
Kontrollabstand bzw. die Häufigkeit und der Umfang der Baumkontrollen sowie die erforderli-
chen Sicherheitsmaßnahmen sollten sich künftig jeweils an den Verhältnissen des Einzel-
falles orientieren und an folgenden Kriterien messen:  
 
1. Zustand des Baumes (Baumart, Alter, Vitalität, Wüchsigkeit, Schäden) 
2. Standort des Baumes (Straße, Wald, Parkplatz, Feld) 
3. Veränderungen im Baumumfeld (z.B. durch frühere Baumaßnahmen) 
4. Art des Verkehrs (Verkehrshäufigkeit und Verkehrswichtigkeit ) 
5. Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs; Verkehrslage (höhere Sicherheitser-
wartung auf Straßen als in schwach frequentierten Parks, Vertrauensschutz des Ver-
kehrsteilnehmers) 
6. Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen (auch wirtschaftliche Zumutbarkeit von 
Baumkontrollen und Sicherungsmaßnahmen) 
7. Status des Verkehrssicherungspflichtigen  
 
Die Häufigkeit der Baumkontrollen kann aus fachlicher Sicht nicht einfach schematisch mit 
ein- oder zweimal pro Jahr festgelegt werden. Vielmehr sollte sich die Häufigkeit der Kontrol-
len an den o. g. Kriterien und am jeweiligen Einzelfall orientieren.  
 
Für die Intervalle zwischen den Baumkontrollen wird ausgehend von den oben genannten 
Überlegungen für Darmstadt deshalb folgendes Modell vorgeschlagen:  
 
* Die Baumkontrolle sollte wechselnd im unbelaubten und belaubten Zustand erfolgen, wobei die Kontrollintervalle  
   15 Monate nicht überschreiten sollten 
 
 
Die Stadtbäume in Darmstadt verteilen sich auf diese Alterstufen wie folgt:  
 
Altersstufe Pflanzjahr Prozent Anzahl  
(Stand 01.01.06)    
1 1991-2005   Jungbaum bis 15 Jahre 20,1 6.621  
2 1950-1990   Mittleres Alter 75,1 24.781  
3 1900-1950   Altbaum  3,9 1.288  
4  vor 1900     Altbaum 0,7 240  
    
Entwicklungsphase  Zustand des  
Baumes 
Bäume an Straßen, Wegen,  
Plätzen, in Parks,  Kinderspiel-
plätzen, Kindergärten, Schulen, 
Bäder, Sportanlagen: 
 
Kontrolle 
      
Jugendphase  
(Altersstufe 1, d.h. 1-15 J.) 
Gesund, leicht  
geschädigt 
alle 3 Jahre  
     
Reifephase  
(Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J.) 
Gesund, leicht  
geschädigt 
alle 2 Jahre  
    
Alterungsphase 
(Altersstufe 3 und 4,  
d.h. mehr als 60 J.) 
Gesund, leicht  
geschädigt 
1 x pro Jahr * 
    
Problembäume  
(alle Altersstufen) 
stark geschädigt Halbjährlich

4 
... 
 zzt. freie Baumstandorte  0,2 70  
    
Summe:  100,0 33.000  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Unter Zugrundelegung der o. g. Baumkontrollintervalle und der Anzahl Bäume pro Altersstu-
fe ergibt sich für die Stadtbäume in Darmstadt folgender Kontrollaufwand pro Jahr:   
 
 
 
Entwicklungsphase  
 
Bäume an Straßen,
 Wegen,  
Plätzen, in Parks,  Kinder-
spielplätzen, Kindergärten, 
Schulen, Bädern, Sportan-
lagen: 
 
Anzahl 
Bäume ins-
gesamt:  
 
pro Jahr zu  
 kontrollierende 
Bäume: 
       
Jugendphase Kontrolle alle 3 Jahre  6.621 2.207 
(Altersstufe 1, d.h. 1 - 15 J.)      
       
Reifephase Kontrolle alle 2 Jahre  24.781 12.390 
(Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J. )      
       
Alterungsphase Kontrolle 1 x pro Jahr * 1.408 1.408 
(Altersstufe 3 und 4, d.h > 60 J.)      
       
Problembäume Kontrolle halbjährlich 120 240 
(Altersstufe 1 - 4,  
überwiegend Altersstufe 3 u. 4)   
   
 
zzt. freie Baumstandorte  
 
----------- 70 
 
 
---- 
 
    
Summe:    33.000 16.246 
 
* wechselnd im belaubten und unbelaubtem Zust and 
 
 
Eine Baumkontrolle gemäß dem hier gemachten Vorschlag würde den Kontrollaufwand ge-
genüber jährlicher Kontrolle von 33.000 zu kontrollierenden Bäumen auf nur noch 16.246

5 
... 
Bäume pro Jahr halbieren. Gegenüber halbjährlicher Kontrolle aller Bäume verringert sich 
der Aufwand sogar auf nur 25 %. 
 
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch, dass in den nächsten Jahren durch die Er-
schließung neuer Baugebiete und den Bau von Verkehrsprojekten etc. neue Pflegeflächen in 
einer Größenordnung von insgesamt 18 ha hinzukommen, für deren Pflege bislang keine 
Mittel im Haushalt eingeplant sind. In diesem Zusammenhang wachsen auch dem Sachge-
biet Stadtbäume in den folgenden Jahren weitere rund 2900 Bäume zu, die in den Kontroll-
zyklus integriert werden müssen.  
 
Für Baumarbeiten standen 2005 und 2006 im SN 3 und SN 4  jeweils 440.000,00 Euro zur 
Verfügung. Die Erfahrungen in Darmstadt zeigen, dass  für erforderliche Vergaben aufgrund 
von Baumkontrollen ein Ansatz von 35,00 Euro pro kontrolliertem Baum notwendig ist. Somit 
ergibt sich ein jährlicher  Bedarf an Sachmitteln in Höhe von rund 569.000,00 Euro für 
Baumpflegearbeiten (35,00 Euro x 16.246 Bäume).   
 
 
 
 
 
 
Die Baumkontrollen wurden in den zurückliegenden Jahren von einem Baumkontrolleur 
durchgeführt, der zusätzlich auch mit baumpflegerischen Aufgaben betraut war. Für die 
Baumkontrolle war diese Ausstattung unzureichend, allerdings standen keine weiteren fach-
lich qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung. Deshalb wurde im Frühjahr 2006 ein Mitarbeiter 
aus dem Stadtforst in die Baumkolonne umgesetzt, um dort zusätzlich Baumkontrollen 
durchzuführen. Weiterhin ist die Beschaffung zweier Hand-held-Geräte für die digitale 
Baumkontrolle in Vorbereitung. Die Mittel dafür wurden im Haushalt des Grünflächen- und 
Umweltamtes bereits reserviert. Damit entfällt zukünftig ein wichtiger, aber auch sehr fehler-
anfälliger Arbeitsschritt der Übertragung der handschriftlichen Aufzeichnungen in den PC.  
Weiterhin ist eine zusätzliche Technikerstelle innerhalb des Sachgebietes Stadtbäume für 
die Vorbereitung der Baumkontrollen, die Vergabe von Aufträgen, die Firmenkontrolle und 
Abrechnung erforderlich.  
 
Im Haushaltsjahr 2007 sind folgende Sachmittel bereit zu stellen: zusätzliche Sachmittel in 
Höhe von 129.000,00 Euro für Baumpflegearbeiten im SN 4 (Umsetzung der Ergebnisse aus 
den Baumkontrollen), ein Fahrzeug für die Baumkontrolleure (10.000,00 Euro bei der Haus-
haltsstelle 02.5800001.935900) sowie Sachmittel für das Leasing von zwei PC´s für die 
Baumkontrolleure (1.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.5800.531000).  
 
Zusammenstellung der Kosten     
 
Die folgende Kostenzusammenstellung zeigt den sich aus den o. g. Rahmenbedingungen 
ergebenden Bedarf im Jahre 2007 zum Abbau des Defizits bei der Baumkontrolle:   
 
  
Zurzeit zur 
Verfügung 
stehende Mit-
tel (Euro)  
erforderli-
che zusätz-
liche Mittel
 
(Euro) 
insgesamt 
benötigte 
Mittel 
(Euro) 
    
Fahrzeug für Baumkontrolleure  
(Haushaltsstelle 02.5800001.935900)   0,00 10.000,00 10.000,00 
    
Leasingkosten 2 PC für Baumkontrolleure 
(Haushaltsstelle 01.5800.531000)  
  0,00 1.000,00 1.000,00

6 
... 
Sachmittel SN 4 für Baumpflegearbeiten 440.000,00 129.000,00 569.000,00 
       
Summe: 440.000,00  140.000,00 580.000,00 
       
 
 
Aufgestellt:  
Darmstadt, 02.05.2006  
67-0 F/la 
/telephonesolid 2900  
 
Dezernat II     Dezernat III  
 
 
Wolfgang Glenz     Klaus Feuchtinger  
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (7)

14.06.2006 Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich)
TOP 380
Zur Sitzung
14.06.2006 Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich)
TOP 380
Zur Sitzung
04.10.2006 Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich)
TOP 645
Zur Sitzung
TOP 44
TOP 8
TOP 18
TOP 6

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0293
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00