2006/0293
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei städtischen Bäumen
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2006/0293
11430 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
08.06.2006
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III
Amt: Grünflächen- und Um-
weltamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Dezernat II
Vorlage-Nr. 2006/0293
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss- fas-
sung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei städtischen Bäumen
Vorlage vom: 02.05.2006
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zur Kenntnis.
2. Die Finanzierung der Maßnahmen wird zu den Beratungen des Haushaltes 2007 zurück-
gestellt.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.05.2006:
Begründung:
2
...
Rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Der Stadt Darmstadt obliegt nach dem Straßenverkehrsgesetz die Straßenverkehrssiche-
rungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen in ihrer Zuständigkeit als hoheitliche Aufgabe.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht hat zum Inhalt, dass derjenige, welcher durch Er-
öffnung, Unterhaltung oder mit Einschränkungen - auch Duldung eines Verkehrs auf seinem
Grundstück Quellen für Gefahren schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, die dem Schutz Drit-
ter vor dieser Gefahr dienen. Rechtsprechung und Rechtslehre sehen die im Gesetz nicht
konkret geregelte Verkehrssicherungspflicht zum Teil in § 823 Abs. 1 BGB, zum Teil in §
823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz) verankert. Bei der Verkehrssicherungspflicht handelt es
sich um Richterrecht. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Abwehr von Gefahren,
die von (gesunden) Stadtbäumen ausgehen können.
Die Stadt Darmstadt ist vor diesem Hintergrund verpflichtet, ihren städtischen Baumbestand
auf seine Verkehrssicherheit (Standsicherheit, Bruchsicherheit, Licht-, Verkehrsraumprofil)
zu überprüfen. Im Regelfall reicht hierfür eine in angemessenen Abständen vorgenommene
fachlich qualifizierte, äußere Sichtkontrolle (= Regelkontrolle), bezogen auf Gesundheit und
Standsicherheit des Baumes aus (BGH VersR 1965, 475). Der BGH gibt in diesem Urteil
keine konkreten Zeitabstände für die Kontrollen vor, sondern fordert lediglich regelmäßige
Kontrollen in angemessenen Abständen. Nach der gängigen Rechtsprechung, sind die
Sichtkontrollen i.d.R. zweimal jährlich durchzuführen, einmal im belaubten und einmal im
unbelaubten Zustand. Nach erfolgter Baumkontrolle hat die Beseitigung festgestellter Mängel
in einem „angemessenem Zeitraum“ zu erfolgen, jeweils in Abhängigkeit von der Dringlich-
keit des konkreten Einzelfalles. Die Ergebnisse der Baumkontrollen sowie die Erledigung
festgestellter Mängel sind zu dokumentieren.
Baumkontrolle
Auf der Grundlage der gängigen Rechtssprechung sind im Sachgebiet Stadtbäume personel-
le und finanzielle Mittel erforderlich, um der gesetzlich geforderten Baumkontrollen zu ent-
sprechen. Eine zumindest einmal jährlich stattfindende, regelmäßige Kontrolle der Stadt-
bäume ist in Darmstadt zurzeit nicht durchführbar. Eine Auswertung der durch das Grünflä-
chen- und Umweltamt in den letzten Jahren durchgeführten Baumkontrollen in Grünanlagen,
an Straßen, auf Kinderspielplätzen, in Kindergärten und Schulen hat ergeben, dass der
Rhythmus der Baumkontrolle pro Baum in Darmstadt bei ca. 5 - 6 Jahren liegt! Die Anzahl
der in den letzten Jahren durch Mitarbeiter des Grünflächen- und Umweltamtes kontrollierten
Bäume lag im Durchschnitt bei ca. 5.000 Bäumen pro Jahr. In Zuständigkeit des Grünflä-
chen- und Umweltamtes befinden sich insgesamt ca. 33.000 Stadtbäume.
Lösungsvorschläge
Abweichend von der zurzeit gängigen Rechtsprechung mit der Forderung nach pauschaler
ein- bzw. zweimaliger Baumkontrolle pro Jahr, setzt sich in der kommunalen Baumkontrolle
zunehmend die Erkenntnis durch, dass die Häufigkeit der Kontrolle nicht der entscheidende
Faktor im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Bäume ist. Vielmehr kommt es auf die Qua-
lität der Untersuchungen und die Qualifikation der Kontrolleure an.
3
...
Nur so kann das immer weitere Auseinanderklaffen der Schere zwischen rechtlicher Ver-
pflichtung einerseits und knappen finanziellen Mitteln andererseits vermieden werden. Der
Kontrollabstand bzw. die Häufigkeit und der Umfang der Baumkontrollen sowie die erforderli-
chen Sicherheitsmaßnahmen sollten sich künftig jeweils an den Verhältnissen des Einzel-
falles orientieren und an folgenden Kriterien messen:
1. Zustand des Baumes (Baumart, Alter, Vitalität, Wüchsigkeit, Schäden)
2. Standort des Baumes (Straße, Wald, Parkplatz, Feld)
3. Veränderungen im Baumumfeld (z.B. durch frühere Baumaßnahmen)
4. Art des Verkehrs (Verkehrshäufigkeit und Verkehrswichtigkeit )
5. Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs; Verkehrslage (höhere Sicherheitser-
wartung auf Straßen als in schwach frequentierten Parks, Vertrauensschutz des Ver-
kehrsteilnehmers)
6. Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen (auch wirtschaftliche Zumutbarkeit von
Baumkontrollen und Sicherungsmaßnahmen)
7. Status des Verkehrssicherungspflichtigen
Die Häufigkeit der Baumkontrollen kann aus fachlicher Sicht nicht einfach schematisch mit
ein- oder zweimal pro Jahr festgelegt werden. Vielmehr sollte sich die Häufigkeit der Kontrol-
len an den o. g. Kriterien und am jeweiligen Einzelfall orientieren.
Für die Intervalle zwischen den Baumkontrollen wird ausgehend von den oben genannten
Überlegungen für Darmstadt deshalb folgendes Modell vorgeschlagen:
* Die Baumkontrolle sollte wechselnd im unbelaubten und belaubten Zustand erfolgen, wobei die Kontrollintervalle
15 Monate nicht überschreiten sollten
Die Stadtbäume in Darmstadt verteilen sich auf diese Alterstufen wie folgt:
Altersstufe Pflanzjahr Prozent Anzahl
(Stand 01.01.06)
1 1991-2005 Jungbaum bis 15 Jahre 20,1 6.621
2 1950-1990 Mittleres Alter 75,1 24.781
3 1900-1950 Altbaum 3,9 1.288
4 vor 1900 Altbaum 0,7 240
Entwicklungsphase Zustand des
Baumes
Bäume an Straßen, Wegen,
Plätzen, in Parks, Kinderspiel-
plätzen, Kindergärten, Schulen,
Bäder, Sportanlagen:
Kontrolle
Jugendphase
(Altersstufe 1, d.h. 1-15 J.)
Gesund, leicht
geschädigt
alle 3 Jahre
Reifephase
(Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J.)
Gesund, leicht
geschädigt
alle 2 Jahre
Alterungsphase
(Altersstufe 3 und 4,
d.h. mehr als 60 J.)
Gesund, leicht
geschädigt
1 x pro Jahr *
Problembäume
(alle Altersstufen)
stark geschädigt Halbjährlich
4
...
zzt. freie Baumstandorte 0,2 70
Summe: 100,0 33.000
Unter Zugrundelegung der o. g. Baumkontrollintervalle und der Anzahl Bäume pro Altersstu-
fe ergibt sich für die Stadtbäume in Darmstadt folgender Kontrollaufwand pro Jahr:
Entwicklungsphase
Bäume an Straßen,
Wegen,
Plätzen, in Parks, Kinder-
spielplätzen, Kindergärten,
Schulen, Bädern, Sportan-
lagen:
Anzahl
Bäume ins-
gesamt:
pro Jahr zu
kontrollierende
Bäume:
Jugendphase Kontrolle alle 3 Jahre 6.621 2.207
(Altersstufe 1, d.h. 1 - 15 J.)
Reifephase Kontrolle alle 2 Jahre 24.781 12.390
(Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J. )
Alterungsphase Kontrolle 1 x pro Jahr * 1.408 1.408
(Altersstufe 3 und 4, d.h > 60 J.)
Problembäume Kontrolle halbjährlich 120 240
(Altersstufe 1 - 4,
überwiegend Altersstufe 3 u. 4)
zzt. freie Baumstandorte
----------- 70
----
Summe: 33.000 16.246
* wechselnd im belaubten und unbelaubtem Zust and
Eine Baumkontrolle gemäß dem hier gemachten Vorschlag würde den Kontrollaufwand ge-
genüber jährlicher Kontrolle von 33.000 zu kontrollierenden Bäumen auf nur noch 16.246
5
...
Bäume pro Jahr halbieren. Gegenüber halbjährlicher Kontrolle aller Bäume verringert sich
der Aufwand sogar auf nur 25 %.
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch, dass in den nächsten Jahren durch die Er-
schließung neuer Baugebiete und den Bau von Verkehrsprojekten etc. neue Pflegeflächen in
einer Größenordnung von insgesamt 18 ha hinzukommen, für deren Pflege bislang keine
Mittel im Haushalt eingeplant sind. In diesem Zusammenhang wachsen auch dem Sachge-
biet Stadtbäume in den folgenden Jahren weitere rund 2900 Bäume zu, die in den Kontroll-
zyklus integriert werden müssen.
Für Baumarbeiten standen 2005 und 2006 im SN 3 und SN 4 jeweils 440.000,00 Euro zur
Verfügung. Die Erfahrungen in Darmstadt zeigen, dass für erforderliche Vergaben aufgrund
von Baumkontrollen ein Ansatz von 35,00 Euro pro kontrolliertem Baum notwendig ist. Somit
ergibt sich ein jährlicher Bedarf an Sachmitteln in Höhe von rund 569.000,00 Euro für
Baumpflegearbeiten (35,00 Euro x 16.246 Bäume).
Die Baumkontrollen wurden in den zurückliegenden Jahren von einem Baumkontrolleur
durchgeführt, der zusätzlich auch mit baumpflegerischen Aufgaben betraut war. Für die
Baumkontrolle war diese Ausstattung unzureichend, allerdings standen keine weiteren fach-
lich qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung. Deshalb wurde im Frühjahr 2006 ein Mitarbeiter
aus dem Stadtforst in die Baumkolonne umgesetzt, um dort zusätzlich Baumkontrollen
durchzuführen. Weiterhin ist die Beschaffung zweier Hand-held-Geräte für die digitale
Baumkontrolle in Vorbereitung. Die Mittel dafür wurden im Haushalt des Grünflächen- und
Umweltamtes bereits reserviert. Damit entfällt zukünftig ein wichtiger, aber auch sehr fehler-
anfälliger Arbeitsschritt der Übertragung der handschriftlichen Aufzeichnungen in den PC.
Weiterhin ist eine zusätzliche Technikerstelle innerhalb des Sachgebietes Stadtbäume für
die Vorbereitung der Baumkontrollen, die Vergabe von Aufträgen, die Firmenkontrolle und
Abrechnung erforderlich.
Im Haushaltsjahr 2007 sind folgende Sachmittel bereit zu stellen: zusätzliche Sachmittel in
Höhe von 129.000,00 Euro für Baumpflegearbeiten im SN 4 (Umsetzung der Ergebnisse aus
den Baumkontrollen), ein Fahrzeug für die Baumkontrolleure (10.000,00 Euro bei der Haus-
haltsstelle 02.5800001.935900) sowie Sachmittel für das Leasing von zwei PC´s für die
Baumkontrolleure (1.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.5800.531000).
Zusammenstellung der Kosten
Die folgende Kostenzusammenstellung zeigt den sich aus den o. g. Rahmenbedingungen
ergebenden Bedarf im Jahre 2007 zum Abbau des Defizits bei der Baumkontrolle:
Zurzeit zur
Verfügung
stehende Mit-
tel (Euro)
erforderli-
che zusätz-
liche Mittel
(Euro)
insgesamt
benötigte
Mittel
(Euro)
Fahrzeug für Baumkontrolleure
(Haushaltsstelle 02.5800001.935900) 0,00 10.000,00 10.000,00
Leasingkosten 2 PC für Baumkontrolleure
(Haushaltsstelle 01.5800.531000)
0,00 1.000,00 1.000,00
6
...
Sachmittel SN 4 für Baumpflegearbeiten 440.000,00 129.000,00 569.000,00
Summe: 440.000,00 140.000,00 580.000,00
Aufgestellt:
Darmstadt, 02.05.2006
67-0 F/la
/telephonesolid 2900
Dezernat II Dezernat III
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (7)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0293
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00