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BV9/203/2025

Am Broichgraben – Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28

Beschlussvorlage 15.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 14.11.2025, TOP 12.1

Lageplan S-1062-105

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Lageplan S-1062-105

7543 Zeichen

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Gemarkung Iffer-Holfhausen
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DATEI: Q:\DUSO1\P\01_WE\0921\Pro\0921

St. Hubertus

—

gepl. Ausbau =/vorh. Ausbau] Aysbau bis Garage ham He Anlieger übefeignen
D \varh Grundsfücksgyehze . & | o anhalten Ber 63 13 [
z, S je _._Y_% — P W 3652 _|3656 5 & KARBVAE DutE@: — TCRBED 77, m Ike! >.
E A S Fahrbahn m &
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Zu vor Gelände ca 12 m tiefer D $ B m tiefer 5 N
vorh. Grundstücksgrenze | vorn. Tor u. vorh. Zaun N eihen
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Ri h. Winkelstützmauer
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. Die Katastersituation wurde der digitalen Grund-
< Gemarkung /frer-Holfhausen karte entnommen. Aufmaß der Topographie
erfolgte im Landesnetz 177. Benutzte Hohenbolzen D
Fur F (NN-Höhen, HST100 Stand vom 01.09.2003) 5
Nr. 1079 (37,664)
Nr. 1700 (38,152) nr
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on vorn Beleuchtung Lagebezugssystem: Landesnetz 177
Hinweis: je von GeNet en Höhenb t NN-Höhen (HST 100)
. . . — 3659 u Ohenpezugssystem: -moneNn
Straßenbegrenzungslinie rechtsverbindlich mo U gssy
entnommen aus: n
- Durchführungsplan 5770 / 08 {von 1961) u
Fluchtlinien - Bauzonen - Baugestaltung
- Bebauungsplan Nr. 5770 / 18 (von 2001)
Hin weis: Angabe der Änderung Paraphe Datum

Sueca En Proj.-Nr. 16-046
weco Gm] }

allen 49 10T UB-D
Minsersaße 46-2 Far 49T. Blatt-Nr. SA 1

Im Planungsbereich liegt eine vorhandene außer Betrieb
befindliche Ferngasleitung |! ( siehe Umlaufverfahren )

40470 Dusseldorf E-Mail: duesseldorf@sweco-gnbhde
Deutschland Website  www.sweco-gmöhde u AWIFHD

Zertifizlert durch die TUV Rheinland Cert GmbH (www tuv.con, ID 9108622071)
nach ISO 90012015, SD 10012015, OHSAS 180012007

08.12.2020

Am Broichgraben
zw. Hs.-Nr. 68 und 28

Deckenaufbau: Fahrbahn >= Einbahnstraße, Bestand + geplant A A Denkmal, Bestand + geplant @ Hecke, geplant ><7][><7Wartehalle, Bestand + geplant REG] [RBG] Fahrkartenautomat, Bestand+geplant Liste der Polygonpunkte Ausführungsplanung - Projektlageplan
Fahrbahn (Deckensanierung) 9» Verkehrszeichen, Bestand %\ [I Telefonhäuschen, Bestand + geplant oO) Baum, Bestand SE == Park- / Straßenbank, Bestand + gepl. — +2 +. — Straßenbegrenzungslinie, rechtsv. PP-Nr. | Polygonpunkt | Rechtswert Hochwert ü.N.N
Fahrbahn, Asphaltbauweise (Bk 1,8) Fahrbahn, Pflasterbauweise (Bk 1,8) [E] Mischfläche @:°= Verkehrszeichen, geplant SF Telefonsäule, Bestand + geplant ©) Baum, geplant LU, LINE Fahrradständer, Bestand + geplant — — + — — Straßenbegrenzungslinie, geplant D— AN Landeshauptstadt Düsseldorf
10,0 cm Betonsteinpflaster 10/20/10 cm, E Parkstände/Ladezone/Busbucht/Inselkopft? [X] X] Kanalschacht, Bestand + geplant (& ® Feuermelder, Bestand + geplant X Baum, entfällt II1]] II] Fahrradständer, Typ Anlehnbügel, +P. —- Flurstücksgrenze > Amt für Verkehrsmanagement
3,5 cm Asphaltdeckschicht 018 anthrazit, L-Verband [I] Gehweg | Grundwassermessstelle, Best. + gepl © (S) Uhr, Bestand + geplant “©  Deckenhöhe, Bestand DQ Fahrradständer, Typ Haarnadel, B+P. —:— : — :— Ausbaugrenze
12,5 cm Asphalttragschicht 0/22 C 4,0 cm Bettung 0/5 G i a j j . j j Bu
34,0 cm Schottertragschicht 0/45 mm auf Planum 36,0 cm Schottertragschicht 0/45 mm auf Planum Radweg < ° Gasschieber, unterflur, Best. + gepl. & & Polizeirufsäule, Unfallmelder, B.+gepl „4205  Deckenhöhe, geplant t Fahrradsymbol mu Mauer, Bestand + geplant VIANr 2014 / 01230
50,0 cm Gesamtaufbau 50,0 cm Gesamtaufbau gem. Rad- und Gehweg Zw Wasserschieber, unterflur, Best.+gepl (& Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung 2x" rechtsv. Geländehöhe aus B-Plan ® ® Parkstand, Bestand + geplant ZZ Lärmschutzwand, Bestand + geplant
en . un en . . . Lärmschutz u. Dreiecksplatten s/w. PLANNr. S 1062 / 105 P Maßstab: 1:250
Furteinfärbung & & Hydrant, überflur, Bestand + geplant ö & Springbrunnen, Bestand + geplant © O Schornstein, Kamin, Bestand + gepl. P||P] Parkplatz, Bestand + geplant IT, Bestand + geplant "
. 5 vvvvvvvvyvy Besland + geplan Abt. Unterschrift Datum Landeshauptstadt Düsseldorf
Gehweg: Gehwegüberfahrten: [I] Grünfläche Saw Hydrant, unterflur, Bestand + geplant a a Poller / Pfosten, fest, Bestand + gepl. M|IM Müllcontainer, Bestand + geplant 2 es Steuergerät, LZA, Bestand + geplant nenn Schutzplanke, Bestand + geplant 6622 gez. Hensel 12.03.2021 Der Oberbürgermeister ,
ol “ ” a mt fur Verkehrsmanagemen!
8,0 cm Gehwegplatten 30/30/8 cm, 8,0 cm Betonpflaster 10/20/8 cm, Straßenbahn 7 & Kabelkasten, überflur, Best. + gepl. © © Poller versenkbar, Bestand + geplant (ME Wertstoffcontainer, Bestand+geplant 4 A Fahrzeugsignal, Bestand + geplant Zaun, Bestand + geplant 6612.2 gez. Maetschke 16.03.2021
grau, Blockverband grau, Ellenbogenverband „ ‚ . . „ . ne |, na |- - Düsseldorf, den 11.05.2021
Gewässer / Entwässerungsmulde 23 Kabelkasten, unterflur - + . Altglascontainer, alte Version, Best. Fußgängersignal, Bestand + geplant Spritzschutzwand, Bestand + geplant
4,0 cm Bettung (B 05 6) 4,0 cm Bettung (B 015 6) g: = u u = m Steckpfosten /-poller, Bestand + gepl Ö g I gangersig gep ee. . , gep 00125
18,0 cm Schottertragschicht 0/45 mm auf Planum 28,0 cm Schottertragschicht 0/45 mm auf Planum Böschung Damm m Straßenablauf, Bestand co a  Steckhülse, Bestand + geplant I Wertstoffcontainer, unterflur,B.+gepl. N N Geschwindigkeits- / Blinksignal, B.+g. Geländer, Bestand + Planung 6612 gez. Schwarz 16.03.2021
30,0 cm Gesamtaufbau 40,0 cm Gesamtaufbau Böschung Einschnitt - Straßenablauf 30/50, geplant X X Betonpoller, Bestand + geplant & Altkleidercontainer, Bestand + gepl. 2 $  Bahnsignal, Bestand + geplant —- Hochbordstein, Planung 6613 gez. Kentenich/gez. Müller | 30.03.2021
Rasengittersteine, Sickerpflaster u Straßenablauf 50/50, geplant xxxxx Poller / Pfosten mit Kette, Bestand E | LE | Grundstückszufahrt, Bestand+geplant oo Signalmast, Bstand+ge plant —.°. -- - - - - - Abgesenkter Bordstein, Planung Sö1 ” i
66/5.1 gez. Trinks 15.04.2021
Gehweg im Bereich Aufpflasterung: wassergebundene Decke: EEE] befestigter Seitenstreifen |] Umformer, Bestand + geplant ‚Pfosten m. Kette, Geländer, geplant |e| je] Hauseingang, Bestand + geplant 6616 gez. Poppenborg 27.042021 | Amtsleitung, LA. gez. Reh
10,0 cm Betonsteinpflaster 10/20/10 cm i . 1
» grau. Verband ‚ 4,0 cm Dolomitgestein 0/1 EEE] Natursteinpflaster & & Leitungsmast, Bestand + geplant X Beleuchtung, Bestand CD CD WC-Anlage, Bestand + geplant cc Belastungsklasse Ve nönennlann Hew: 36.0. m üNN 11988) Plan vor Ausführung nochmals Amt 66/2 vorlegen
— ’ . ä i z recke Ööhenplan Nr. zwecks Überprüfung des Planungszustandes i i
4,0 cm Bettung (B 0/5 G) 10,0 cm Basalt Schottertragschicht 0/16 Gebäude, Bestand & & _Telekommunkationsmast, Best.+gepl. 3% Beleuchtung, geplant Ta| Tankstelle, Bestand 100 ,32, 10 3,211,8,1,0,0,3| (Km/h) Wasserschutzzone: keine p [e) g informiert / beschlossen, BV
28,0 cm Schottertragschicht 0/45 mm auf Planum 16,0 cm Basalt Schottertragschicht 0/32 Gebäude, geplant & & Fahrleitungsmast, Bestand +geplant == Briefkasten, Bestand + geplant ® ® Straßen- / Stadtbahnhaltestelle, B.+g. anungsher . = - beschlossen, OVA
42,0 cm Gesamtaufbau 30,0 cm Gesamtaufbau Abbruch OO Litfaßsäule, Bestand + geplant & Hecke, Bestand Bushaltestelle, Bestand + geplant

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Beschlussvorlage

5989 Zeichen

BV9/203/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Am Broichgraben – Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Sanierung und den Umbau der Straße Am 
Broichgraben in dem Bereich zwischen Haus -Nr. 68 und Nr. 28 gemäß Plan S 1062-
105. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Anlass der Planung: 
 
Die Straße „Am Broichgraben“ liegt in einer Tempo -30-Zone. Die im überplanten 
Abschnitt liegende Verkehrsfläche befindet sich insgesamt in einem schlechten 
baulichen Zustand. 
 
Zwischen Haus Nr. 80 und der Einmündung Itterstraße wurde die Fahrbahn bereits 
übergangsweise mit einer DSK -Decke (dünne Asphaltdecksc hicht in Kaltbauweise) 
instandgesetzt. Der Straßenquerschnitt verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche, 
eine durchgehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden. 
 
Auf einer Länge von ca. 250 Metern der Straße „Am Broichgraben“ sind die 
Erneuerung des Fahrbahnoberbaues, der Straßenentwässerung sowie die Einrichtung 
von befestigten Gehwegen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich.

Seite 2 
Geplante Maßnahmen 
 
Die geplante Maßnahme sieht eine Überplanung der Straße Am Broichgraben 
zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 vor. 
 
Im Bereich der Kirche St. Hubertus wird die Straße in gleicher Gestaltung wie die 
Itterstraße in „weicher Separation“ niveaugleich ausgebildet. Der Straßenraum wird 
dabei mit einer dreizeiligen Rinne aus Natursteinpflaster in eine 4,75 m breite 
Fahrgasse (Betonsteinpflaster anthrazit) und beidseitig anschließende Seitenbereiche 
(Betonsteinpflaster grau) mit Breiten zwischen 1,20 m und 4,30 m gegliedert. Durch 
die niveaugleiche Gestaltung wird der dörfliche, platzartige Charakter des Bereiches 
um die Kirche hervorgehoben.  
 
Zur Schulwegsicherung und zur Sicherheit der Fußgänger sollen beidseitig der 
Fahrbahn Gehwege angeordnet werden, so dass der von Osten bereits vorhandene 
Querschnitt fortgesetzt werden kann. Die Fahrbahn im Planungsbereich wird 
grunderneuert und mit einer neuen Straßenentwässerung ausgestattet, vorlaufende 
Arbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH sind bereits abgeschlossen. 
Entsprechend der bereits ausgebauten Straßenabschnitte ist ein Regelquerschnitt 
von 8,50 m mit je 1,50 m breiten G ehwegen und einer 5,50 m breiten Fahrbahn 
vorgesehen. Die Planung wurde so entwickelt, dass unter Berücksichtigung der 
verkehrlichen und örtlichen Randbedingungen möglichst wenig Grunderwerb getätigt 
werden musste. 
 
Die für die Anlage der geplanten Gehwege  abschnittsweise notwendigen Teilflächen 
der anliegenden Privatgrundstücke, die zum großen Teil heute schon als Gehweg 
bzw. Fahrfläche genutzt werden, wurden im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen 
von den Grundstückseigentümern erworben. 
 
Die Baumwurzeln de r Straßenbäume im Bereich der Gehwege sind möglichst 
vollständig zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem 
Landschaftsbeirat auch im Hinblick auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet 
beschlossen, den Gehweg in diesem Bereich mit einer wa ssergebundenen 
Wegedecke auszubilden. Deshalb ist auch eine Verlegung der Fahrbahn zugunsten 
eines breiteren Fußwegs entlang der Bestandsbebauung nicht möglich. 
 
Der ruhende Verkehr findet nach wie vor in Abschnitten auf der Fahrbahn statt. Das 
in Teilbere ich anzuordnende Halteverbot dient der Freihaltung der Fahrbahn für 
landwirtschaftliche Fahrzeuge in Vereinbarung mit den entsprechenden Betrieben. 
 
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung 
 
Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme betragen schätzungsweise 
740.000 Euro. 
Die Summe beinhaltet Planungskosten in Höhe von 95.000 Euro, von denen ca. 
50.000 Euro bereits im Vorfeld aus dem laufendem Haushalt finanziert wurden. Die 
noch benötigten Mittel stehen bei 7.90000765.A0 / 78520000 – Ausbau Am 
Broichgraben zur Verfügung. 
 
Nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG) 
dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. 
Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten 
Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben 
werden. Die noch zu beschließende Straßenausbaumaßnahme Am Broichgraben führt 
demnach nicht mehr zu einer zahlungspflichtigen Belastung der 
Grundstückseigentümer durch einen Straßenausbaubeitrag nach § 8 KAG.

Seite 3 
Nach § 1 der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale 
Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein -Westfalen (Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung Nordrhein -Westfalen) kommt jedoch eine Erstattung in 
Betracht, sowei t die zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme von dem 
zuständigen Organ (z.B. Rat, Ausschuss, BV) ab dem 01.01.2024 beschlossen 
wurde, oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt 
des Jahres 2024 steht. 
 
Eine Erneuerung oder Verb esserung der Teilanlage Fahrbahn ist nach den 
Regelungen der Straßenausbaubeitrag -Erstattungsverordnung Nordrhein -Westfalen 
erstattungsfähig. 
 
Nach Anlage zu § 2 Absatz 2 und § 4 der Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung Nordrhein -Westfalen handelt es  sich bei der 
Erschließungsanlage Am Broichgraben um eine Anliegerstraße. Danach betrüge der 
Erstattungsanteil am erstattungsfähigen Herstellungsaufwand 80 %. Eine 
abschließende Prüfung der Erstattungsfähigkeit und Berechnung der Höhe des 
Erstattungsbetrages kann erst nach Vorlage des Ausbauprogrammes erfolgen. 
 
Terminplan 
 
Die Planung inklusive der Ausführungsplanung ist bereits abgeschlossen. 
Nach den aktuellen Haushaltsberatungen wird der Baubeginn voraussichtlich in 2026 
eingeplant. Die Bauzeit beträgt schätzungsweise sechs Monate. 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan S-1062-105

Beratungsverlauf (1)

14.11.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/203/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
15.10.2025
Erstellt
15.10.2025 09:07