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3450/2024

Baubeschluss für die Generalsanierung des Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 12.12.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

980 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im vorliegenden Fall fand noch vor der Gesetzesänderung Ende des Jahres 2023 eine Bürgerinformation 
in Form eines Online-Dialoges statt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

5580 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/31 
 
Vorlagen-Nummer 
 3450/2024 
Freigabedatum 12.12.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung des Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis 
Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des 
Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
380.000 €.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 380.000 € für die Generalsanierung des Steyrer 
Wegs im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   380.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet 
werden.          % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten  
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei dem Steyrer Weg handelt es sich um eine Wohnstraße in Junkersdorf, im Stadtbezirk 3, 
Köln Lindenthal. Aufgrund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglö-
cher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen ist es erfor-
derlich, die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Für die Verkehrssicherheit 
kann auf Dauer mit den betrieblichen Mitteln keine Verbesserung erzielt werden. Die Entwäs-
serungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden ebenfalls saniert. Zusammenfas-
send lässt sich festhalten, dass die Umsetzung mit dem Fokus auf die fortlaufend bestehende 
Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendig ist. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2025 
vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 1,5 Monate. Die drei beabsichtigten Maßnahmen Kärntner 
Weg, Falkenweg und Steyrer Weg sollen aus Synergieeffekten zusammen vergeben und aus-
geführt werden. Eine gemeinsame Durchführung hat die Vorteile, dass die Kosten geringer 
ausfallen und die Anliegenden einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind.

3 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbin-
dung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden 
die Beiträge. 
Die vorgesehene Generalsanierung des Steyrer Weges löst voraussichtlich einen Erstattungs-
anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
Eine Anliegerbeteiligung ist zwar nach der rückwirkenden Änderung des KAG NRW zum 
01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch noch vor der Gesetzes-
änderung im Januar 2024 eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Sanierung des Steyrer Wegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 380.000 €. 
 
Die in 2025 benötigten investiven Mittel in Höhe von 380.000 € sind im Hpl.-Entwurf 
2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, 
in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 – Generalinstandsetzung von Straße 
- entsprechend eingeplant. Für die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen 
in Höhe von 7.600 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026, im Teilergebnisplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 
14, bilanzielle Abschreibungen) berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Auf-
wandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im 
Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe-
gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle 
Abschreibungen - vorsehen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3450/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.12.2024
Erstellt
31.10.2024 14:12