3450/2024
Baubeschluss für die Generalsanierung des Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im vorliegenden Fall fand noch vor der Gesetzesänderung Ende des Jahres 2023 eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/31 Vorlagen-Nummer 3450/2024 Freigabedatum 12.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung des Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Steyrer Wegs von Statthalterhofallee bis Donauweg mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 380.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 380.000 € für die Generalsanierung des Steyrer Wegs im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 380.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.600 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei dem Steyrer Weg handelt es sich um eine Wohnstraße in Junkersdorf, im Stadtbezirk 3, Köln Lindenthal. Aufgrund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglö- cher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen ist es erfor- derlich, die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Für die Verkehrssicherheit kann auf Dauer mit den betrieblichen Mitteln keine Verbesserung erzielt werden. Die Entwäs- serungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden ebenfalls saniert. Zusammenfas- send lässt sich festhalten, dass die Umsetzung mit dem Fokus auf die fortlaufend bestehende Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendig ist. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 1,5 Monate. Die drei beabsichtigten Maßnahmen Kärntner Weg, Falkenweg und Steyrer Weg sollen aus Synergieeffekten zusammen vergeben und aus- geführt werden. Eine gemeinsame Durchführung hat die Vorteile, dass die Kosten geringer ausfallen und die Anliegenden einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind. 3 §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er- hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbin- dung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge. Die vorgesehene Generalsanierung des Steyrer Weges löst voraussichtlich einen Erstattungs- anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Eine Anliegerbeteiligung ist zwar nach der rückwirkenden Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch noch vor der Gesetzes- änderung im Januar 2024 eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. Kosten und Finanzierung: Die Sanierung des Steyrer Wegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 380.000 €. Die in 2025 benötigten investiven Mittel in Höhe von 380.000 € sind im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 – Generalinstandsetzung von Straße - entsprechend eingeplant. Für die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 7.600 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rah- men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Auf- wandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3450/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.12.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 14:12