3944/2019
Bericht des Jobcenter Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 14.11.2019 3944/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Wunsch des Jobcenter Köln den folgenden Bericht vor. Anlage: Bericht des Jobcenter Köln Gez. Dr. Rau
TOP 9.1 Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Mit Stand 06.11.2019 konnten bereits 584 Beschäftigungsverhältnisse über §16i SGB II gefördert werden. Die bis zum Jahresende 2019 angestrebten 700 Förderungen bleiben weiterhin aktuell. Die Planung für 2020 sieht eine Erhöhung der ursprünglich angedachten 300 Eintritte vor. Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft sollen verstärkt eingebunden werden. Die Nutzung des §16e SGB II schreitet ebenfalls voran. Mit Stand 06.11.2019 konnten hier bereits 104 Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Für weitere 41 liegen erste Antragsunterlagen vor. 2. Sachstand Haushalt 2020 Nach den ersten Schätzwerten des BMAS für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden im Eingliederung stitel (EGT) einschließlich des Beschäftigungszuschusses (BEZ) rd. 104,38 Mio. EUR dem Jobcenter Köln zur Verfügung gestellt. Nach Abzug des Umschichtungsbetrages in das Verwaltungskostenbudget von rd. 12,75 Mio. EUR ergibt sich ein EGT von rd. 91,63 Mio. EUR für das Jobcenter Köln. Dies sind rd. 8,1 Mio. EUR mehr als im Vorjahr. Das Verwaltungskostenbudget des Jobcenter Köln beträgt nach erster Planung rd. 136 Mio. EUR. Dies sind rd. 2,92 Mio. EUR mehr im Vergleich zum Vorjahr. Der Umschichtungsbetrag in den EGT liegt um 0,7 Mio. EUR unter dem Vorjahr. 3. Rehapro Mit der Novellierung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber ein Förderprogramm zur Stärkung der Rehabilitation aufgelegt (§11 SGB IX). Aus dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ werden Modellprojekte gefördert, die die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen verbessern oder wiederherstellen. Die Jobcenter und die Rentenversicherung waren aufgerufen, sich an diesem Programm mit eigenen Modellprojekten zu beteiligen. Für beide Rechtskreise stehen für fünf Jahre jeweils 100 Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 21.11.2019 2 Millionen Euro jährlich zur Förderung der Projekte zur Verfügung. Verteilt werden die Gesamtmittel auf drei Förderaufrufe. Am 4. Mai 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem ersten Förderaufruf zur Einreichung von Förderanträgen gestartet. Das Jobcenter Köln hat sich zur Teilnahme entschieden und einen Projektantrag fristgerecht bis 30.06.2018 eingereicht. Der Kerngedanke des Kölner Modellprojektes ist es, alle wichtigen Akteure, die an einem Rehabilitations-Verfahren beteiligt sind, unter einem Dach zusammenzubringen. Als dabei zentrale Innovation ist hier die künftige organisatorische Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit zu sehen. Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Jobcenter Köln sollen Beratung und Unterstützung möglichst aus einer Hand und an einem Ort bekommen. Dabei sollen sie bei ihrem Weg durch das System von nur einer Ansprechperson gelotst werden. Diese neuartige Ausrichtung der Organisation soll um innovative Maßnahmeansätze ergänzt werden. Hier liegt der Fokus zum einen darauf, dass Kundinnen und Kunden, die noch nicht bereit für eine berufliche Rehabilitation sind, darauf vorbereitet werden. Zudem wird in dem Projekt ein Konzept erprobt, wie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die eine Reha-Maßnahme bereits einmal begonnen, diese aber unter- oder abgebrochen haben, möglichst zeitnah wieder in eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation integriert werden können. Ebe nfalls soll in dem Kölner Modellprojekt die Bemessung von Lohnkostenzuschüssen anhand einer wissenschaftlichen Methode erprobt werden. Dieses Verfahren ist in den Niederlanden entwickelt worden und wird dort bereits erfolgreich umgesetzt. Im vorgesehenen mehrstufigen Prüfverfahren wurde im ersten Schritt über die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Projektantrages, der die Projektskizze mit dazugehörigem Finanzplan beinhaltete, entschieden. Gleichzeitig wurden umfangreiche Klärungs- und Änderungsbedarfe benannt, die jeweils rechtzeitig beantwortet wurden. Die Bewilligung verzögert sich bis heute. Als wesentliche Ursache wurde die Komplexität der eingereichten Projekte sowie damit verbundene weitere Änderungs - und Klärungsbedarfe benannt. Mit einer Bewilligu ng des Kölner Antrags wird noch im Dezember 2019 gerechnet. Der ursprünglich anvisierte Einstiegstermin der ersten Teilnehmenden zum 01.10.2019 konnte aufgrund der Verzögerungen in der Bewilligung nicht realisiert werden. Mit dem Einstieg der ersten Teiln ehmenden in das Kölner Modellprojekt wird nunmehr ab 1.7.2020 geplant. Vorgeschaltet ist eine fünfmonatige Vorbereitungsphase, in der u.a. die Anmietung und der Umbau der Immobilie, die Personalgewinnung, die Verfahrensabsprachen mit den beteiligten Partnern und die Ausschreibung notwendiger zu beschaffender Leistungen erfolgen. 4. Neues Maßnahme-Angebot im Jobcenter Köln: „Alles aus einer Hand“ Für die die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshinter grund aus dem nicht deutschsprachigen Raum und anerkannte Geflüchtete mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, hat das Jobcenter Köln das großangelegte Maßnahme-Angebot „Alles aus einer Hand“ entwi ckelt, welches bereits Mitte Oktober gestartet ist und 400 Plätze vorhält. 3 Ziel ist die Beseitigung spezifische r, individueller Integrationshemmnisse im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können flexibel ab 15 Wochenstunden an dem vielfältigen Angebot bei einem Träger teilnehmen, der zur Praxis-Orientierung u.a. eine Ba ckstube mit angeschlossenem Café sowie einen Second-Hand-Repair-Shop betreibt. Das Angebot startet mit einer einwöchigen Clearingphase, gefolgt von einer sechs - bis zwölfmonatigen Aktivierungsphase. Inhalte des Maßnahme-Angebotes: • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • Berufsorientierung • Bewerbungstraining und Bewerbungscoaching • Förderung von sozialintegrativen und arbeitsmarktintegrativen Aktivitäten • Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen • Allgemeiner Grundlagenbereich • Kenntnisfeststellung und -vermittlung • Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung) • IT- und Medienkompetenz • Berufsbezogene Sprachförderung • Wirtschaftliches Verhalten • Projektbezogene Arbeiten • Erzielung von Integrationsfortschritten • Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme • Sozialpädagogische Begleitung • Gesundheitsorientierung • Unterstützung bei der Kinderbetreuung • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten weitere Einblicke in folgende verschiedene Praxisbereiche: • Wirtschaft und Verwaltung (Büro) • Hotel- und Gaststättengewerbe, Hauswirtschaft und Ernährung (Küche, Café, Bistro, Bäckerei) • Lager / Logistik und Handel (Verkauf, Lager, Second-Hand-Shop) • Metall und Holz • Farbe und Raumgestaltung (Maler- und Lackierer) • Pflegerische Berufe (Altenpflege, Krankenpflege) • Friseur und Kosmetik. Gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3944/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.11.2019
- Erstellt
- 12.11.2019 13:07