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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1993/2025 vom 23.06.2025

Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1993/2025 Freigabedatum 23.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem nachfolgenden Gewinnverwendungsbeschluss der Gesell- schafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH für das Geschäftsjahr 2024 zu: Von dem Jahresüberschuss von 77.786.425,21 € werden 77.330.000,00 € an die Gesellschaf- terin Stadt Köln ausgeschüttet und 456.425,21 € werden den Gewinnrücklagen der Gesell- schaft zugeführt. Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2024 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von rd. 77.786 T€ ab. Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 77.330 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt für das Jahr 2025 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2024 der die Ausschüttung übersteigende Betrag von 456 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Die Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der SWK hat die vorge- nannte Verwendung des Bilanzgewinns vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 03.07.2025 beschlossen. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund der Terminierung der Gremiensitzungen bei der SWK einerseits und der Stadt Köln 3 andererseits war eine fristgerechte Vorlage zur Vorberatung durch den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln nicht möglich. Der Gewinnverwendungsbeschluss bedarf zu seiner Wirk- samkeit der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 03.07.2025.

Beratungsverlauf

  1. 30.06.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.42, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 03.07.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.50, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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