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1993/2025

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2716 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1993/2025 
Freigabedatum 
 23.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2024  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem nachfolgenden Gewinnverwendungsbeschluss der Gesell-
schafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH für das Geschäftsjahr 2024 zu:  
 
Von dem Jahresüberschuss von 77.786.425,21 € werden 77.330.000,00 € an die Gesellschaf-
terin Stadt Köln ausgeschüttet und 456.425,21 € werden den Gewinnrücklagen der Gesell-
schaft zugeführt. 
 
 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 
31.12.2024 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von rd. 
77.786 T€ ab. 
 
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an 
die Stadt in Höhe von 77.330 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen 
Haushalt für das Jahr 2025 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2024 
der die Ausschüttung übersteigende Betrag von 456 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt 
werden.  
 
Die Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der SWK hat die vorge-
nannte Verwendung des Bilanzgewinns vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt 
Köln in seiner Sitzung am 03.07.2025 beschlossen.  
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Aufgrund der Terminierung der Gremiensitzungen bei der SWK einerseits und der Stadt Köln

3 
andererseits war eine fristgerechte Vorlage zur Vorberatung durch den Finanzausschuss des 
Rates der Stadt Köln nicht möglich. Der Gewinnverwendungsbeschluss bedarf zu seiner Wirk-
samkeit der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 03.07.2025.

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.42 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1993/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
16.06.2025 14:38