mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Antwort auf die Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1716/2018 vom 24.05.2018

Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 1716/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 Antwort auf die Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates hier: Einsatz Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für Köln-Mülheim 1. Welche Indikatoren hatte die Verwaltung zur Identifizierung des Verdachtsgebietes Mülheim her- angezogen und wie wurden die Ergebnisse im Einzelnen bewertet (auch im Vergleich zum zwei- ten Verdachtsgebiet Severinsviertel)? Antwort der Verwaltung: 2015 wurden das Severinsviertel und ein Teilraum von Mülheim (Stadtviertel Mülheim, Mülheimer Stadtgarten und Keupstraße) als Verdachtsgebiete identifiziert. Bei dieser Voruntersuchung wur- den insgesamt 25 Indikatoren überwiegend auf Ebene der 289 Kölner Stadtviertel aufbereitet. Als Filterindikatoren wurden zunächst fünf Hauptindikatoren ermittelt, für die der gesamtstädtische Wert als Grenzwert festgelegt wurde. Wenn in einem Stadtviertel mindestens vier von fünf Grenzwerten über- bzw. unterschritten wurden, oder wenn drei Grenzwerte besonders deutlich über- beziehungsweise unterschritten wurden, ist die Ausprägung der einzelnen Dimensionen an- hand aller 25 Indikatoren auf Plausibilität geprüft worden (s. Anlage) 2. Welche Untersuchungen hat die Verwaltung seit der BV-Sitzung am 05.09.2016 in Bezug auf das Verdachtsgebiet Mülheim durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Der identifizierte Teilraum von Mülheim ist, wie alle weiteren Stadtviertel Kölns, Bestandteil der Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten (Dauerbeobachtung). Diese ist von der Verwaltung weiterentwickelt worden. Eine Darstellung der Ergebnisse der Voruntersuchung im Stadtentwicklungsausschuss ist nach der Sommerpause vorgesehen. Bestandteil dieser wird zu- dem ein Verfahrensvorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen sein. 3. Welches weitere Vorgehen plant die Verwaltung hinsichtlich des Verdachtsgebietes Mülheim? Im Einzelnen: a. Wann und mit welchen Methoden finden weitere Untersuchungen statt? Antwort der Verwaltung: Weitere Untersuchungen finden im Rahmen der o. g. Dauerbeobachtung (siehe 2.) statt. b. Wann ist mit einem Aufstellungsbeschluss zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Zurzeit wird kein Aufstellungsbeschluss für den Teilbereich Mülheim vorbereitet. Ob die Aus- arbeitung eines Aufstellungsbeschlusses von der Verwaltung empfohlen werden kann, hängt von den Ergebnissen der Dauerbeobachtung ab (s. o.). 2 c. Zu welchem Zeitpunkt kann demnach eine Soziale Erhaltungssatzung für das Verdachts- gebiet Mülheim gültig werden? Antwort der Verwaltung: Nach dem Erlass eines Aufstellungsbeschlusses würde eine vertiefte sozialräumliche Unter- suchung durchgeführt werden. Deren Dauer kann je nach Gebiet variieren. 4. Wie viel Personal setzt die Verwaltung derzeit ein, um Milieuschutzsatzungen vorzubereiten und welche Dienststellen sind in welcher Funktion beteiligt? Antwort der Verwaltung: Die Dauerbeobachtung zur Identifikation von Verdachtsgebieten, die Vorbereitung und die Um- setzung des Aufstellungsbeschlusses, sowie die Vorbereitung eines Satzungsbeschlusses liegen beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Hier ist eine Vollzeitstelle mit diesen Aufgaben be- schäftigt. Bei der Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses bzw. ggf. eines Satzungsbeschlusses ist insbesondere das Bauaufsichtsamt beteiligt. Ein konsequenter Vollzug (Prüfung von Bauanträgen etc.) der Satzung ist nur mit ausreichend Personal zu gewährleisten. Nach Erfahrungswerten von anderen Anwenderstädten ist Personal in Höhe von 0,5 bis zu 1 Stelle je Gebiet für den Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung erforder- lich. Anlage: Voruntersuchung: Vorgehensweise zur Identifikation von Verdachtsgebieten (entspricht der Anlage 3 der Ds. Nr. 4320/2016)
  • AN_Identifikation

    PDF

    Herunterladen: AN_Identifikation

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage (entspricht Anlage 3 der Ds. Nr. 4320/2016) Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezember 2016 Seite 1 Soziale Erhaltungssatzungen für Köln Voruntersuchung: Vorgehensweise zur Identifikation von Verdachtsgebieten Auftrag Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Sie soll dem Rat Beschlussvorlagen für ausgewählte Gebiete vorlegen, in denen die Anwendung des Instrumentes gemäß § 172 Abs atz 1 Satz 1 Nummer 2 Bauge- setzbuch (BauGB) geboten ist. Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde dur ch eine Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rück- bau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedü r- fen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnb e- völkerung aus besonderen städte baulichen Gründen erhalten werden soll. Besondere stä d- tebauliche Gründe liegen unter anderem dann vor, wenn die Wohnbevölkerung und das Wohnungsangebot sowie die jeweiligen Infrastrukturen in einem Gebiet in einem intakten Verhältnis zueinander stehen und eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevöl- kerung zu einem Bruch dieses intakten Verhältnisses und zu damit einhergehenden negat i- ven städtebaulichen Folgen führen würde. Zudem darf die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§1 des Wohnung s- eigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen b e- stimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen. Diese, von der Landesregierung Nordr hein- Westfalen erlassene Verordnung (UmwandVO), ist derzeit gültig bis zum 27. März 2020. Im Geltungsbereich einer Sozialen Erhal tungssatzung kann zudem das allgemeine Vorkauf s- recht gelten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instr u- ment des Besonderen Städtebaurechts und können keinen Beitrag zum individuellen Miete r- schutz leisten. Methodik der Voruntersuchung Nicht jedes Viertel beziehungsweise Gebiet in Köln ist gleichermaßen von Aufwertungs - und Verdrängungsprozessen betroffen. Die Stadt Köln betritt mit der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten insofern Neuland, da es bislang deutschlandweit kein einheitlich a b- geleitetes System gibt. Anhand einer statistischen und planerischen Bewertung des gesamten Stadtgebietes ist eine qualifizierte Abschätzung erfolgt, in welchen Stadtvierteln1 ein begründeter Verdacht besteht, dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung g e- 1 Basis sind die statistischen Gebietseinheiten „Stadtviertel“ Anlage (entspricht Anlage 3 der Ds. Nr. 4320/2016) Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezember 2016 Seite 2 geben sind (Identifikation von Verdachtsgebieten). Dies wird im Folgenden durch die Durc h- führung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung belastbar zu begründen sein. Auf Grundlage von verschiedenen Indikatoren, die die drei Dimensionen Aufwertungspote n- tial, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck abbilden , ist eine sta tistische Analyse des Stadtgebiets durchgeführt worden. Die Einschätzung des Aufwertungspotentials er- folgt durch die Bewertung des Gebäude - und Wohnungsbestands. Es wurde eine Abschät- zung vorgenommen, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Potential für eine bauliche Veränderung vorliegt. Zur Ermittlung des Verdrängungspotentials wurden insbesondere die Struktur und die soziale Lage der ansässigen Wohnbevölkerung analysiert. Von hohem Verdrängungspotential kann ausgegangen werden, wenn ein großer Anteil der ansässigen Wohnbevölkerung durch (mietpreiswirksame) Aufwertungsmaßnahmen nicht im angestamm- ten Wohngebiet verbleiben kann. Die Dimension Verdrängungsdruck beschreibt die Inten- sität und Dynamik von Aufwertungs-, Verdrängungs- und Wandlungsprozessen. Bei der Voruntersuchung 2015 wurden i n einem ersten Schritt für die Dimensionen insg e- samt 25 Indikatoren 2 überwiegend auf Ebene der 289 Kölner Stadtviertel aufbereitet. A n- schließend wurde geprüft, welche der Indikatoren sich je Dimension als die aussagekräftig s- ten erweisen, um die Anzahl der Indikatoren für die weitere Analyse auf Hauptind ikatoren zu reduzieren. Anhand von statistischen Verfahren wurden folgende fünf Hauptindikatoren für die drei Dimensionen ermittelt sowie inhaltlich bewertet: Voruntersuchung 2015 Dimension Hauptindikator Aufwertungspotential Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand 2011 bis 2014 je 1.000 Haushalte 2014 Verdrängungspotential Mittlere Wohndauer 2014 in Jahren Anteil SGB II-Empfänger/innen 2013 in Prozent Verdrängungsdruck Abnahme der mittleren Wohndauer 2010 bis 2014 in Jahren Abnahme Anteil SGB II-Empfänger/innen 2010 bis 2013 in Prozent-Punkten Für jeden der fünf Hauptindikatoren wurde der gesamtstädtische Wert als Grenzwert festge- legt. Wenn in einem Viertel mindestens vie r von fünf Grenzwerten über- beziehungsweise unter- schritten wurden , oder wenn drei Grenzwerte besonders deutlich über - beziehungsweise unterschritten wurden, ist die Ausprägung der einzelnen Dimensionen anhand aller 25 Ind i- katoren auf Plausibilität geprüft worden. Im zweiten Sch ritt wurde, ergänzend zu der statistischen Analyse des Stadtgebiets, eine qualitative planerische Bewertung vorgenommen. Diese schließt auch Viertel ein, die aus der Sicht langjähriger planerischer Erfahrung und Befassung mit Gebieten (z um Beispiel Sanie- 2 Für vier Indikatoren lagen die Werte nur auf Stadtteilebene vor. Anlage (entspricht Anlage 3 der Ds. Nr. 4320/2016) Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezember 2016 Seite 3 rungsgebiete), durch Behandlung in der Wissenschaft, Gegenstand der politischen Diskuss i- on oder Äußerungen aus der Bürgerschaft und in den Medien mit Aufwertungsprozessen mit negativen Begleiterscheinungen, wie der Verdrängung angestammter Wohnbevölkerung , assoziiert werden. Die planerische Bewertung berücksichtigt insbesondere die spezifischen örtlichen Gegebenheiten wie die Art der Nutzung, die Eigentümerstrukturen, den äußerlich erkennbaren Sanierungszustand der Bebauung und die (zukünftigen) Entwicklung en in der näheren Umgebung. Ausblick Mit Ratsbeschluss vom 17. November 2016 (vgl. Ds. Nr. 1902/2016) ist die Verwaltung unter anderem beauftragt worden , die stadtweite Voruntersuchung im Rahmen einer Dauerb e- obachtung periodisch durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss diese jährlich darzustellen. Es wird angestrebt , die Voruntersuchung als Dauerbeobachtung weiterzuführen und da bei jeweils die Entwicklungen der letzten fünf Jahre bis Erhebungsstichtag, zu betrachten. 3 Auf- grund der Datenvergleichbarkeit (jeweils gleiche Erhebungsstichtage) ist mit der Darstellung der Ergebnisse der Dauerbeobachtung jeweils ab dem dritten Quartal eines Jahres zu rec h- nen. Die Voruntersuchung ist als Prozess angelegt. Das heißt, die Methodik wird bei Bedarf im weiteren Verlauf der Bearbeitung modifiziert und um weitere Indikatoren ergänzt (ergänztes Indikatorenset siehe Anlage) . Die Durchfüh rung der vertieften sozialräumlichen Unters u- chung in ausgewählten Verdachtsgebieten kann zu einer Modifikation beziehungsweise Er- gänzung um weitere Indikatoren ebenfalls einen Beitrag leisten. Anlage: Ergänztes Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln 3 Bei der 2015 durchgeführten Voruntersuchung sind die Bezugszeiträume der einzelnen Indikatoren zum Teil unterschiedlich. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Voruntersuchung der Verwaltung nicht alle Indikatoren vorlagen. Anlage: Ergänztes Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln Anmerkung: Die Auswertung der Indikatoren erfolgt auf Ebene der statistischen Gebietseinheit „Stadtviertel“. Die kursiv dargestellten Indikatoren liegen derzeit nur auf Stadtteilebene vor. Aufwertungspotential: Gebäude-/Wohnungsbestand Indikator Einheit Anteil geförderter Wohnungen 1 Prozent Anteil Gebäude vor 1918 Prozent Anteil Gebäude 1919-1949 Prozent Anteil Gebäude 1950-1969 Prozent Anteil Geschosswohnungen Prozent Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen 2 im Bestand absolut Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand je 1.000 Haushalte Verdrängungspotential: Sozialstruktur und soziale Lage der Wohnbevölkerung Indikator Einheit Einwohner/innen mit Migrationshintergrund Prozent Einwohner/innen unter 18 Jahren Prozent Einwohner/innen über 80 Jahren Prozent Mittlere Wohndauer Jahre Anteil SGB II-Empfänger/innen 3 Prozent Anteil SGB XII-Empfänger/innen 4 Prozent Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigte P rozent Anteil Haushalte ab 4 Personen Prozent Anteil wohngeldbewilligter Haushalte Prozent Verdrängungsdruck: Intensität und Dynamik von Aufwertungs, Verdrängungs- und Wandlungsprozessen Indikator Einheit Einwohnerentwicklung Prozent-Punkte Haushalteentwicklung Prozent-Punkte Entwicklung Einwohner/innen mit Migrationshintergrund Prozent-Punkte Entwicklung Einwohner/innen unter 18 Jahren Prozent -Punkte Entwicklung Einwohner/innen über 80 Jahren Prozent -Punkte Veränderung Angebotsmiete Neubau & Bestand absolut Veränderung Angebotsmiete Bestand absolut Entwicklung mittlere Wohndauer Jahre Entwicklung SGB II-Empfänger/innen Prozent-Punkte Entwicklung SGB XII-Empfänger/innen Prozent-Punkte Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Prozent-Punkte Entwicklung Haushalte ab 4 Personen Prozent-Punkte Entwicklung wohngeldbewilligter Haushalte Prozent-P unkte 1 öffentlich geförderte Wohnungen (1. Förderweg) und vereinbarte Förderung nach Wohnraum- förderungsgesetz, Einkommensart A 2 Definition Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheits- bescheinigung erteilt werden. Das heißt Abgeschlossenheitsbescheinigungen informieren über die Anzahl beziehungsweise den Anteil der Wohnungen, die die Voraussetzungen für eine Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung besitzen. 3 Grundsicherung für Arbeitsuchende 4 Grundsicherung im Alter

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz