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AN/1464/2021

Otto-Langen-Quartier in Mülheim Süd: Das NRW.Urban-Gelände

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) 17.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

4412 Zeichen

Fraktion DIE LINKE.Köln 
Ratsgruppe Die Partei 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1464/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss  
 
Otto-Langen-Quartier in Mülheim Süd: Das NRW.Urban-Gelände 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des heutigen Stadtent-
wicklungsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest: Bei der Entwicklung des Mülheimer Sü-
dens müssen die ehemalige Hauptverwaltung der Gasmotorenfabrik Deutz entlang 
der Deutz-Mülheim Straße und das dahinter liegende NRW.Urban-Gelände zusam-
men betrachtet und entwickelt werden. 
2. Um diese Entwicklung zu gewährleisten sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und 
der vor Ort engagierten Initiativen zu ermöglichen, beauftragt der Stadtentwicklungs-
ausschuss die Verwaltung mit dem Ankauf des Teil des NRW.Urban-Geländes im Ot-
to-Langen-Quartier. Eine Vergabe des Geländes nach Höchstgebot läuft der Entwick-
lung des Geländes im Sinne des Gemeinwohls zuwider und wird daher abgelehnt. 
a. Die Stadt Köln nutzt hierbei ihre besonderen Rechte, die sich aus den Richtli-
nien des Grundstücksfonds NRW ergeben: „Die Vergabe und Annahme des 
Kaufangebots stehen gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW un-

- 2 - 
 
ter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-
Westfalen.“ (Siehe Anlage 4 der Vorlage). 
b. Falls sich auf anderem Wege kein Erwerb des Geländes durch die Stadt Köln 
erreichen lässt, nutzt die Stadt Köln das besondere Vorkaufsrecht entspre-
chend Beschluss vom März 2020. 
 
Begründung: 
Das Otto-Langen-Quartier wurde durch den Grundstückfonds NRW angekauft und geriet 
durch Neuordnung auf Landesebene in das Eigentum von NRW.Urban. Die Richtlinien des 
Grundstücksfonds gelten jedoch weiterhin. Der Grundstücksfonds wurde im Auftrag von 
Kommunen in NRW aktiv und kaufte brachgefallene Industrieflächen auf, um sie einer ge-
ordneten Stadtentwicklung im Sinne der jeweiligen Kommune zuzuführen. In Köln waren dies 
das Hagen-Gelände in Kalk, das Kolb-Gelände in Ehrenfeld und hier das Gießerei-Gelände 
in Mülheim (3610/2013). 
Die Richtlinien des Grundstücksfonds NRW gewähren der jeweiligen Kommune weitreichen-
de Mitsprache bei der Entwicklung der Flächen. Wie die Verwaltung in Anlage 4 der Vorlage 
feststellt, ist sogar ein Verkauf des Grundstücks nur mit Zustimmung der Stadt Köln möglich. 
Auf diese Rechte, ebenso wie auf das im März 2020 beschlossen besondere Vorkaufsrecht, 
darf die Stadt Köln nicht verzichten. Sie muss ihre Rechte nutzen, um das Otto-Langen-
Quartier im Sinne des Gemeinwohls zu entwickeln. 
Das Otto-Langen-Quartier soll das Quartierszentrum für den neuen Mülheimer Süden bilden, 
hier wird vieles an sozialer Infrastruktur entstehen. Das Otto-Langen Quartier ist zudem das 
einzige Gelände in Mülheim Süd, auf dem in nennenswertem Umfang bezahlbarer Woh-
nungsbau entstehen kann. Ein Großteil der Flächen wird ohne die Vorgaben des Kooperati-
ven Baulandmodells bebaut. Es ist zu erwarten, dass vor allem hochpreisiger Wohnungsbau 
entstehen wird. Für das Otto-Langen-Quartier sollte der Wohnungsbau daher deutlich über 
die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells hinausgehen, um wenigstens einen gewis-
sen Ausgleich zu schaffen und eine gemischte Bevölkerungsstruktur zu ermöglichen. Der 
Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße und das NRW.Urban-Gelände können 
nicht einzeln, sondern müssen zusammenentwickeln werden. Hiervon hängt auch die Rück-
kehr des Deutzer Zentralwerkes der schönen Künste in die Hauptverwaltung der Gasmo-
torenfabrik Deutz ab. Alle diese Zielsetzungen lassen sich am besten verwirklichen, wenn 
das Gelände in das Eigentum der Stadt Köln kommt.

- 3 - 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Mitteilung der Verwaltung 2038/2021 zeigt auf, wie weit die Verkaufsplanungen des Lan-
des fortgeschritten sind. Um die Rechte und Zielsetzungen der Stadt Köln zu wahren, muss 
der Stadtentwicklungsausschuss jetzt einen Beschluss fassen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Michael Hock 
Ratsgruppe Die Partei

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutz-Mülheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1464/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
Datum
17.06.2021
Erstellt
17.06.2021 14:06