2031/2019
Ziel- und Leistungsvereinbarung 2019 der Bürgerzentren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 17.06.2019 2031/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Ziel- und Leistungsvereinbarung 2019 der Bürgerzentren Mit den elf nach dem Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren arbeite n- den Bürgerzentren wurden auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Köln am 08.11.2018 verabschiedeten Haushalts 2019 Ziel- und Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2019 ein- vernehmlich abgeschlossen. Die Mitwirkung der Nutzer/innen wurde über die Einbindung der Beiräte und Vorstände der Bürgerzentren im Vorfeld ermöglicht. 1. Situation der Bürgerhäuser/-zentren in freier Trägerschaft Die Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen wurden in 2019 gegenüber dem Vor- jahr erhöht und berücksichtigen einen Ausgleich für gestiegene Personal- und Energiekos- ten. Mit diesen Erhöhungen (seit 2015) soll strukturellen Defiziten vorgebeugt werden. Zuschüsse an freie Träger 2019 BH/BZ Betriebskos- tenzuschuss 2018 Ausgleich Per- sonalkosten- steigerung Ausgleich Energiekos- tensteige- rung Betriebskos- tenzuschuss 2019 BZ Alte Feuerwache 522.000 € 15.800 € 1.600 € 539.400 € BZ Ehren- feld 357.400 € 10.760 € 940 € 369.100 € BSH Bockl./ Mengenich 405.800 € 9.500 € 700 € 416.000 € Quäker NBH 294.800 € 9.000 € 600 € 304.400 € BH MüTZe 165.400 € 3.250 € 550 € 169.200 € BZ Engels- hof 152.300 € 4.700 € 800 € 157.800 € BZ Nippes 301.200 € 11.440 € 560 € 313.200 € 2 2. Situation der städtischen Bürgerhäuser/-zentren Der Finanzrahmen für die städtischen Bürgerzentren entspricht demjenigen des Haushalts- jahres 2014, in dem den vier städtischen Einrichtungen dauerhaft ein Konsolidierungsbeitrag mittels Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerungen in Höhe von 192.300 € auferlegt wur- de. Wie bereits in den Vorjahren orientiert sich das Leistungsspektrum der Einrichtungen auch in 2019 an diesem Finanzrahmen. 3. Arbeitsschwerpunkte 2019 Die Bürgerzentren passen auf der Grundlage des Rahmenkonzepts ihr Leistungsspektrum im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung der sozialräumlichen, zielgruppenspezifischen und inhaltlichen Bedarfslage an. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Grundstruktur für die Realisierung sozialer Angebote für alle Generationen zu sichern. Die Bürgerzentren erfreuen sich bei der Kölner Bevölkerung einer immer größer werdenden Beliebtheit. Seit der Einführung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZVL) und der damit verbundenen einheitlichen Zählweise ist die Zahl der Nutzer/innen auf ca. 1,2 Mio. Besu- cher/innen gestiegen. In diesen Zahlen unberücksichtigt sind die Besucher/innen der Einrichtungen für die verwal- tungsseitig zwar auch die Stabsstelle Bürgerhäuser/-zentren im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zuständig ist, aber das Rahmenkonzept keine Ziel- und Leistungsvereinbarung vor- sieht. Hierzu zählen: Kulturbunker Mülheim, Bürgerzentrum Finkenberg, Bürgerzentrum Vingst, Bürgerhaus Zollstock, Vereinshaus Worringen, Bürgerzentrum Ahl Poller Schull, Ei- gelsteintorburg, Stadtteilzentrum Runder Tisch Buchforst sowie die Begegnungsstätten Vee- del e.V., BuchSe e.V. und Café Bickolo. Die Kölner Elf GbR – der Zusammenschluss der inzwischen 14 Kölner Bürgerzentren – erar- beitete in 2018 als Ergebnis der Fachtagungen 2017 und 2018 neben einer Geschäftsord- nung ein Konzept zur inhaltlichen Neuausrichtung: „Die Kölner Elf - eine starke Stimme in der Stadtgesellschaft“. Ein erster öffentlichkeitswirksamer Aufschlag war der „Monat der Nach- barn – Mai 2019“ mit vielfältigen Veranstaltungen in 14 Einrichtungen mit dem Ziel, zu leben- digen Nachbarschaften in den Veedeln anzuregen – für mehr Gemeinschaft und weniger Anonymität. Mit dieser Aktion knüpfte die Kölner Elf – mit neuem Erscheinungsbild und neu- em Logo – an den Europäischen Tag der Nachbarschaft im Mai an. 4. Zielerreichung 2017 Die Systematik der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sieht vor, dass die Zielerfüllung für das jeweilige Jahr zeitversetzt bewertet wird. Demzufolge wurde beim Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2019 mit jeder Einrichtung ein Zielerreichungsdialog für das Jahr 2017 geführt. Die für 2017 formulierten Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden in quantitativer, qualita- tiver und wirtschaftlicher Hinsicht von Seiten aller Bürgerhäuser/-zentren erfüllt. 5. Finanzsituation der Bürgerzentren Die Bürgerzentren erhalten in Abhängigkeit von Größe, Sozialraum etc. unterschiedlich hohe Betriebskostenzuschüsse. Verschiedene Einrichtungen weisen auf die nicht auskömmliche finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Köln hin. Die Ansprüche aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft an das Leistungsangebot der Bürgerzentren steigen von Jahr zu Jahr - und das bei gleichbleibenden personellen Ressourcen in den Einrichtungen. Das bürger- schaftliche Engagement für verantwortliche Vorstandsarbeit ist rückläufig. Die ursprüngliche Idee, bedarfsgerecht vielfältige Angebote und Leistungen für die Bürger/innen zu entwickeln und vorzuhalten, wird durch die Notwendigkeit, in zunehmendem Maße Eigeneinnahmen aus 3 Raumvermietungen zur Finanzierung der Einrichtungen zu erwirtschaften, verwässert. Insbe- sondere die Bürgerzentren Ehrenfeld, Nippes, Engelshof und das Bürgerhaus MüTZe weisen in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf diesen Umstand hin. Dazu gehören auch der Kulturbunker Mülheim und das Bürgerzentrum Finkenberg, die Mitglieder der Kölner Elf GbR sind, aber mangels hauptamtlicher Struktur keine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Stadt Köln abschließen. 6. Bauunterhaltung Viele der Einrichtungen bedürfen kostenintensiver baulicher Ertüchtigungsmaßnahmen. E r- forderliche Instandhaltungsmaßnahmen sind in 2018 erfasst, in ihren voraussichtlichen Kos- ten bewertet und mit Blick auf entsprechende Haushaltsplananmeldungen priorisiert worden. 7. Umgesetzte Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung Die vom Land NRW im Zuge des Sonderprogramms NRW „Hilfen im Städtebau für Komm u- nen zur Integration von Flüchtlingen“ geförderten Baumaßnahmen „Ertüchtigung der Alten Wagenhalle des Bürgerzentrums Alte Feuerwache zu einer Kunst-, Kultur- und Ausstellungs- halle“ und „Energetische Ertüchtigung und Teilerweiterung des Bürgerzentrums Ehrenfeld“ einschließlich der Projekte im Rahmen des sog. begleitenden Quartiersmanagements („Ver- fügungsfonds“) sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen worden. 8. Städtebauinvestitionsprogramm 2019 und Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019 Zum NRW-Stadterneuerungsprogramm 2019 sind folgende Förderanträge gestellt worden: „Umbau, Modernisierung und Erweiterung Bürgerhaus MüTZe (Gesamtkosten: 5.040.000 €)“ und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim (Gesamtkosten: 979.400 €)“. Während das Bürgerhaus MüTZe mit seinem sozial-gewerblichen Ansatz vor- nehmlich auf Beratung und Unterstützung sozialbenachteiligter Menschen ausgerichtet ist, zeichnet sich der Kulturbunker Mülheim durch seine (inter-)kulturellen Angebote für Kunst- und Kulturschaffende, Medienwirtschaft und Kunst- und Kulturinteressierte aus. Im Rahmen des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier 2019 wurden die Ertüchti- gung der Hofanlage der Alten Feuerwache sowie die Einrichtung einer Stadtteil-/ Holzwerk- statt (Gesamtkosten: 3.701.793 Mio. €) zur Förderung vorgeschlagen. 9. Anmerkungen der Beiräte Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerhäuser/-zentren in den Beiratssitzungen besprochen und ohne nennenswerte Beanstandungen akzeptiert. 10. Information der Bezirksvertretungen Die Bezirksvertretungen, in deren Stadtbezirk die Einrichtungen ihren Sitz haben, erhalten die jeweilige Ziel- und Leistungsvereinbarung in Gesamtform. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2031/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 07.06.2019 09:32