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2031/2019

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2019 der Bürgerzentren

Mitteilung Ausschuss 17.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.06.2019, TOP 13.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7921 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer  17.06.2019 
 2031/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
 
Ziel- und Leistungsvereinbarung 2019 der Bürgerzentren 
Mit den elf nach dem Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren arbeite n-
den Bürgerzentren wurden auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Köln am 08.11.2018 
verabschiedeten Haushalts 2019 Ziel- und Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2019 ein-
vernehmlich abgeschlossen. Die Mitwirkung der Nutzer/innen wurde über die Einbindung der 
Beiräte und Vorstände der Bürgerzentren im Vorfeld ermöglicht. 
 
1. Situation der Bürgerhäuser/-zentren in freier Trägerschaft 
Die Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen wurden in 2019 gegenüber dem Vor-
jahr erhöht und berücksichtigen einen Ausgleich für gestiegene Personal- und Energiekos-
ten. Mit diesen Erhöhungen (seit 2015) soll strukturellen Defiziten vorgebeugt werden. 
 
Zuschüsse an freie Träger 2019 
BH/BZ Betriebskos-
tenzuschuss 
2018 
Ausgleich Per-
sonalkosten-
steigerung 
Ausgleich 
Energiekos-
tensteige-
rung 
Betriebskos-
tenzuschuss 
2019 
BZ Alte 
Feuerwache 
522.000 € 15.800 € 1.600 € 539.400 € 
BZ Ehren-
feld 
357.400 € 10.760 € 940 €  369.100 € 
BSH Bockl./ 
Mengenich 
405.800 € 9.500 € 700 € 416.000 € 
Quäker 
NBH 
294.800 € 9.000 € 600 € 304.400 € 
BH MüTZe 
 
165.400 € 3.250 € 550 € 169.200 € 
BZ Engels-
hof 
152.300 € 4.700 € 800 € 157.800 € 
BZ Nippes 
 
301.200 € 11.440 € 560 € 313.200 €

2 
 
2. Situation der städtischen Bürgerhäuser/-zentren 
Der Finanzrahmen für die städtischen Bürgerzentren entspricht demjenigen des Haushalts-
jahres 2014, in dem den vier städtischen Einrichtungen dauerhaft ein Konsolidierungsbeitrag 
mittels Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerungen in Höhe von 192.300 € auferlegt wur-
de. Wie bereits in den Vorjahren orientiert sich das Leistungsspektrum der Einrichtungen 
auch in 2019 an diesem Finanzrahmen. 
 
3. Arbeitsschwerpunkte 2019 
Die Bürgerzentren passen auf der Grundlage des Rahmenkonzepts ihr Leistungsspektrum im 
Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung der sozialräumlichen, zielgruppenspezifischen 
und inhaltlichen Bedarfslage an. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Grundstruktur für 
die Realisierung sozialer Angebote für alle Generationen zu sichern.  
Die Bürgerzentren erfreuen sich bei der Kölner Bevölkerung einer immer größer werdenden 
Beliebtheit. Seit der Einführung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZVL) und der damit 
verbundenen einheitlichen Zählweise ist die Zahl der Nutzer/innen auf ca. 1,2 Mio. Besu-
cher/innen gestiegen. 
 
In diesen Zahlen unberücksichtigt sind die Besucher/innen der Einrichtungen für die verwal-
tungsseitig zwar auch die Stabsstelle Bürgerhäuser/-zentren im Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren zuständig ist, aber das Rahmenkonzept keine Ziel- und Leistungsvereinbarung vor-
sieht. Hierzu zählen: Kulturbunker Mülheim, Bürgerzentrum Finkenberg, Bürgerzentrum 
Vingst, Bürgerhaus Zollstock, Vereinshaus Worringen, Bürgerzentrum Ahl Poller Schull, Ei-
gelsteintorburg, Stadtteilzentrum Runder Tisch Buchforst sowie die Begegnungsstätten Vee-
del e.V., BuchSe e.V. und Café Bickolo.  
 
Die Kölner Elf GbR – der Zusammenschluss der inzwischen 14 Kölner Bürgerzentren – erar-
beitete in 2018 als Ergebnis der Fachtagungen 2017 und 2018 neben einer Geschäftsord-
nung ein Konzept zur inhaltlichen Neuausrichtung: „Die Kölner Elf - eine starke Stimme in der 
Stadtgesellschaft“. Ein erster öffentlichkeitswirksamer Aufschlag war der „Monat der Nach-
barn – Mai 2019“ mit vielfältigen Veranstaltungen in 14 Einrichtungen mit dem Ziel, zu leben-
digen Nachbarschaften in den Veedeln anzuregen – für mehr Gemeinschaft und weniger 
Anonymität. Mit dieser Aktion knüpfte die Kölner Elf – mit neuem Erscheinungsbild und neu-
em Logo – an den Europäischen Tag der Nachbarschaft im Mai an. 
 
4. Zielerreichung 2017  
Die Systematik der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sieht vor, dass die Zielerfüllung für 
das jeweilige Jahr zeitversetzt bewertet wird. Demzufolge wurde beim Abschluss der Ziel- 
und Leistungsvereinbarung 2019 mit jeder Einrichtung ein Zielerreichungsdialog für das Jahr 
2017 geführt.  
 
Die für 2017 formulierten Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden in quantitativer, qualita-
tiver und wirtschaftlicher Hinsicht von Seiten aller Bürgerhäuser/-zentren erfüllt.  
 
5. Finanzsituation der Bürgerzentren 
Die Bürgerzentren erhalten in Abhängigkeit von Größe, Sozialraum etc. unterschiedlich hohe 
Betriebskostenzuschüsse. Verschiedene Einrichtungen weisen auf die nicht auskömmliche 
finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Köln hin. Die Ansprüche aus Politik, Verwaltung 
und Stadtgesellschaft an das Leistungsangebot der Bürgerzentren steigen von Jahr zu Jahr - 
und das bei gleichbleibenden personellen Ressourcen in den Einrichtungen. Das bürger-
schaftliche Engagement für verantwortliche Vorstandsarbeit ist rückläufig. Die ursprüngliche 
Idee, bedarfsgerecht vielfältige Angebote und Leistungen für die Bürger/innen zu entwickeln 
und vorzuhalten, wird durch die Notwendigkeit, in zunehmendem Maße Eigeneinnahmen aus

3 
 
Raumvermietungen zur Finanzierung der Einrichtungen zu erwirtschaften, verwässert. Insbe-
sondere die Bürgerzentren Ehrenfeld, Nippes, Engelshof und das Bürgerhaus MüTZe weisen 
in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf diesen Umstand hin. Dazu gehören auch der 
Kulturbunker Mülheim und das Bürgerzentrum Finkenberg, die Mitglieder der Kölner Elf GbR 
sind, aber mangels hauptamtlicher Struktur keine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der 
Stadt Köln abschließen. 
 
6. Bauunterhaltung 
Viele der Einrichtungen bedürfen kostenintensiver baulicher Ertüchtigungsmaßnahmen. E r-
forderliche Instandhaltungsmaßnahmen sind in 2018 erfasst, in ihren voraussichtlichen Kos-
ten bewertet und mit Blick auf entsprechende Haushaltsplananmeldungen priorisiert worden. 
 
7. Umgesetzte Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung 
Die vom Land NRW im Zuge des Sonderprogramms NRW „Hilfen im Städtebau für Komm u-
nen zur Integration von Flüchtlingen“ geförderten Baumaßnahmen „Ertüchtigung der Alten 
Wagenhalle des Bürgerzentrums Alte Feuerwache zu einer Kunst-, Kultur- und Ausstellungs-
halle“ und „Energetische Ertüchtigung und Teilerweiterung des Bürgerzentrums Ehrenfeld“ 
einschließlich der Projekte im Rahmen des sog. begleitenden Quartiersmanagements („Ver-
fügungsfonds“) sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen worden.  
 
8. Städtebauinvestitionsprogramm 2019 und Investitionspakt Soziale Integration im 
Quartier 2019 
Zum NRW-Stadterneuerungsprogramm 2019 sind folgende Förderanträge gestellt worden: 
„Umbau, Modernisierung und Erweiterung Bürgerhaus MüTZe (Gesamtkosten: 5.040.000 €)“ 
und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim (Gesamtkosten: 
979.400 €)“. Während das Bürgerhaus MüTZe mit seinem sozial-gewerblichen Ansatz vor-
nehmlich auf Beratung und Unterstützung sozialbenachteiligter Menschen ausgerichtet ist, 
zeichnet sich der Kulturbunker Mülheim durch seine (inter-)kulturellen Angebote für Kunst- 
und Kulturschaffende, Medienwirtschaft und Kunst- und Kulturinteressierte aus.  
 
Im Rahmen des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier 2019 wurden die Ertüchti-
gung der Hofanlage der Alten Feuerwache sowie die Einrichtung einer Stadtteil-/ Holzwerk-
statt (Gesamtkosten: 3.701.793 Mio. €) zur Förderung vorgeschlagen. 
 
9. Anmerkungen der Beiräte 
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerhäuser/-zentren 
in den Beiratssitzungen besprochen und ohne nennenswerte Beanstandungen akzeptiert.  
 
10. Information der Bezirksvertretungen 
Die Bezirksvertretungen, in deren Stadtbezirk die Einrichtungen ihren Sitz haben, erhalten 
die jeweilige Ziel- und Leistungsvereinbarung in Gesamtform.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2031/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2019
Erstellt
07.06.2019 09:32