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V/0213/2019

Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2017 und 2018

Vorlagen 20.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 21.05.2019, TOP 8

Bericht_2017_2018

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Bericht_2017_2018

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Entwicklungen in der Schwangerschafts- und 
Schwangerschaftskonfliktberatung und  
Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für 
Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz 
des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster  
für die Jahre 2017 und 2018

2

3 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1. Einleitung ........................................................................................... 4 
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen  
in der Stadt Münster .......................................................................... 6 
2.1 Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschafts-
 beratungsstellen in Münster ......................................................... 6 
3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und 
Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ..................... 9 
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen ............ 10 
5. Finanziellen Hilfen ........................................................................... 11 
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ............................................... 11 
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder  
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster ......... 13 
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes ....................... 19 
 
Anlage 1 Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf 
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster ...................... 20 
 
 
 
 
*Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist  als barrierefreies Dokument 
auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster einsehbar 
(https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/eltern-und-familien/schwangerschaftsberatung.html).  
 
**Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich  einen 
Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen sind über die Träger 
abrufbar.

4 
1. Einleitung  
Die Schwangerschafts - und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige 
Hilfen und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und 
Sexualität.  
Wesentliche gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz 
zur Vermeidung  und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten 
(Schwangerschaftskonfliktgesetz, SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf 
Beratung (§ 2,1 SchKG) regelt das Gesetz auch die gemäß §§ 218, 219 
Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Beratung der Schwangeren in eine m 
Schwangerschaftskonflikt. (§§ 5, 6, 7 SchKG). 
Eine weitere gesetzliche Grundlage stellt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für 
Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dar.  Das Gesetz basiert auf 
einer Stufenlösung.  
In Stufe 1 werden zur Lösun g der den Anonymitätswunsch bedingenden Konfliktlage 
Beratung und Hilfe angeboten.  
In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität zur vertraulichen Geburt beraten.                                                                
Die Verantwortung für die S teuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den 
Schwangerschaftsberatungsstellen.  
Im Jahr 2018 wurde v on der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle das 1. 
Verfahren zur Vertraulichen Geburt (§ 2/2a SchKG) in Münster begleitet und 
durchgeführt. 
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen 
(Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) wurden zudem verbindliche Grundlagen 
geschaffen, niederschwellige Angebote für Familien vor und nach der Geburt und in 
den ersten Lebensjah ren des Kindes einzuführen bzw. zu verstetigen und die 
ressortübergreifende Kooperation der Fachkräfte zu unterstützen (§ 16 SGB VIII - 
Kinder und Jugendhilfegesetz, §§ 3, 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information 
im Kinderschutz - KKG). 
In den Netzwe rken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in der Arbeit mit 
Familien dazu beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und Kindern  
zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar.  
Das Zusammenwirken und die Kooper ation mit anderen Akteuren auf  mittelbarer 
und unmittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche 
Aspekte der Arbeit. Die Reflexion und Diskussion von strukturellen und fachlichen 
Aspekten unter Berücksichtigung der sozialrechtl ichen und gesellschaftlichen 
Entwicklungen unterstützt die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote  
und Standards im breiten Spektrum der Hilfen für Schwangere, Mütter, Väter, 
Jugendliche und Kinder. 
In Kooperation der Schwangerschaftsberatungsstell e der Stadt Münster mit der 
Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ wurde 2017 ein Konzept zur Schulung  
von Sprach- und Kulturmittlerinnen erarbeitet. Auf dieser Basis konnten insgesamt 11 
Frauen für den Einsatz als Sprach - und Kulturmittlerinnen in der  
Schwangerschaftskonfliktberatung geschult und zunächst in der kommunalen 
Schwangerschaftsberatungsstelle eingesetzt werden. Die Sprach - und 
Kulturmittlerinen  nehmen an Beratungsgesprächen teil und begleiteten einzelne 
Frauen auch zu Behördengängen und Arztbesuchen. Die Finanzierung der Einsätze 
erfolgt über die Zusatzförderung für Familien mit Fluchterfahrung des Landes NRW.

5 
Ab 2 019 wird eine  weitere Schwangerschaftsberatungsstelle Mittel für den Einsatz 
der Sprach- und Kulturmittler beantragen. 
Mit der  Intention, Schwangere, Frauen und Paare frühzeitig über das Angebot der 
Schwangerschaftsberatung zu informieren und damit den Zugang zu umfassender 
Beratung und Information zu fördern, wurde von den Schwangerschafts -
beratungsstellen in Münster  ein gemein sames Plakat entwickelt, das an die 
gynäkologischen Praxen verteilt wurde. 
Die Beratungsstellen von pro Familia, Diakonie, d onum vitae und der Stadt Münster 
haben im März 2018 gemeinsam eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt. 
Verbunden mit einem Kinoa bend mit dem Film „ Nicht Mutter“ erfolgte eine 
Podiumsdiskussion, um auf das unzureichende ärztliche Angebot  zur Durchführung 
von Schwangerschaftsabbrüchen in Münster aufmerksam zu machen. Insgesamt 
nahmen 400 Personen an der Veranstaltung teil. 
 
Aktuell wird von den genannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die neue 
Datenschutzgrundverordnung zum Anlass genommen, Arztpraxen und Kliniken in 
Münster und im Umland anzuschreiben, die einen Schwangerschaftsabbruch 
durchführen. Es wird explizit erfragt,  ob die Kontaktdaten der Ärzte an Klientinnen, 
die gem. §§ 5,6 SchKG von den Beratungsstellen beraten werden, weitergeben 
werden können, um den  Klientinnen unkompliziert einen Zugang zu einer 
wohnortnahen Praxis oder Klinik zu ermöglichen.

6 
2. Leistungsbeschreibung der 
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines 
Qualitätszirkels eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als 
Grundlage für eine Leis tungsvereinbarung erarbeitet, die von den Trägervertretern 
der nachfolgenden Beratungsstellen unterzeichnet wurde:  
 
 Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum 
 pro Familia - Beratungsstelle Münster 
 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung 
 donum Vitae Münster e. V. 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies  Dokument auf der 
Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar (aktuell 
unter: https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/eltern-und-
familien/schwangerschaftsberatung.html).  
 
 
2.1 Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen 
in Münster  
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster  
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle  
Träger: Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Die Beratung  in der  Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster  erfolgt 
neutral, d.  h. frei von politischen, weltanschaulichen und religiösen 
Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben dem bundes -
gesetzlichen Auftrag die gesundheits - und sozialpolitischen  Erwartungen  
der Landes- und Kommunalpolitik.  
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung 
der Frau, wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in 
Absprache mit den Klienten in den Beratungsprozess einbezogen werden.  
Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und können für eine gezielte Hilfe 
eintreten.  
In der Beratungsstelle sind drei berufserfahrene Diplom -Sozialarbeiterinnen 
beschäftigt, die auf der Basis  des systemischen Ansatzes unter Einsatz von 
Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar - und Gruppenberatung 
sozialraumorientiert arbeiten.  
Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden regelmäßig 
überprüft und bedarfsgerecht an die L ebenslagen der Klienten angepasst. In 
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle 
auf kommunaler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.  
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hil fen 
für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
und erstellt turnusmäßig den Erfahrungsbericht der Schwangerschafts -
beratungsstellen der Stadt Münster.

7 
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger: Diakonie Münster, Beratungs-und BildungsCentrum GmbH 
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs - und 
BildungsCentrum der Diakonie Münster umfasst sowohl die allgemeine 
Schwangerschaftsberatung als auch die Beratung im Schwangerschafts -
konflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung 
nach § 7 SchKG.  
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der 
Erziehungsberatung oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“. 
Fachdienstübergreifend arbeiten wir innerhalb unsere r verschiedenen 
spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuldner -, Sucht -, 
Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend 
zusammen.  
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und 
sind darüber hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und 
Diakonie sowie auf kommunaler Ebene gut vernetzt. 
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des 
ungeborenen Lebens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie 
so Beratung zum Leben und zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung 
selbst. Sie steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrer Religions - oder 
Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder Nationalität.  
Grundlage unserer Beratung ist es, da ss werdendes Leben nur „mit der Frau, 
nicht gegen sie“ geschützt werden kann. 
 
 
pro Familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und 
Sexualberatung NRW 
pro Familia  ist die Deutsche Gesellschaft für F amilienplanung, 
Sexualberatung und Sexualpädagogik. Sie steht für ein humanistisches 
Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Freiheit des Menschen in eigener 
Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.  
pro Familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.  
Leitbild ist die Wahrung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit 
und die Verankerung einer selbstbestimmten und verantwortlichen Sexualität 
– verbunden mit der sozialen Verantwortun g, die Persönlichkeitsrechte 
anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu 
achten.pro Familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um 
Sexualität, Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende 
darin, verantwortliche, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene 
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.  
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus 
SozialarbeiterInnen, Sozial - und Diplom -PädagogInnen, PsychologInnen, 
Ärztinnen und Beratu ngsstellenassistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen 
regelmäßig an Weiterbildung und Supervision teil. Besondere 
Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren - und 
Schwangerschaftskonfliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung 
zu Pränatal Diagnostik, Kinderwunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.

8 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster 
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF)  leistet mit seiner 
vom Bischof von Münster anerkannte n Schwangerschaftsberatung einen 
unverzichtbaren Beitrag im Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten 
unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtung gemäß § 3 SchKG zur 
Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG. 
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der 
sexualpädagogischen Präventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche 
und junge Erwachsene und an Eltern und Multiplikatoren/Innen in der 
Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet. 
Die Beratungsangebote sind über die Zusammen arbeit auf der lokalen Ebene 
hinaus auf der Diözesan - und auf der Bundesebene eingebunden in ein 
Netzwerk von katholischen Beratungsdiensten. 
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung, 
Beruf, Partnerschaft und Familie ergeb en, reagiert der SkF mit besonderen 
Projekten. Exemplarisch ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein 
Spendenprojekt, welches in Kooperation mit anderen Trägern das Ziel 
verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase finanziell zu 
unterstützen. 
 
 
 
 
donum vitae Münster e.V. 
Träger: donum vitae Münster e .V 
donum vitae Münster e.  V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich 
anerkannte Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen 
anzubieten. 
Grundlage unserer Arbeit ist neben den  gesetzlichen Vorgaben des StGB und 
des SchKG  das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae. 
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr 
gemeinsam nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer 
reflektierten Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies umfasst auch die 
Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit pränataler Diagnostik und der 
Kinderwunschbehandlung. 
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische 
Veranstaltungen in Schulen und Bildungseinrichtungen. 
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten 
Ansatzes in Form von Einzel - und Paarberatungen, aber auch das weitere 
soziale Umfeld kann auf Wunsch mit einbezogen werden.  
Neben der psychosozialen Beratung könn en wir durch kurzfristige 
Erreichbarkeit, durch Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und 
durch die Kooperation mit anderen Trägern im Netz der frühen Hilfen 
umfassende Unterstützung sicherstellen.

9 
3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und 
Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen jährlich einen Erfahrungsbericht. Die 
Berichte sind  direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar.  Eine 
Kompaktauswertung (statistische Dat en) zu den Entwicklungen in der 
Schwangerschafts- und Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ist 
diesem Bericht beigefügt. (Anlage 1) 
 
 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle 
Träger:  Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Anschrift: Hafenstr. 30, 48153 Münster 
 E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de 
 Internet: www.stadt-muenster/jugendamt/eltern-und- 
   familien/schwangerschaftsberatung 
 Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger: Diakonie Münster 
 Beratungs-und BildungsCentrum GmbH 
           Anschrift: Alter Steinweg 34, 48143 Münster 
 E-Mail: beratungs-und-bildungsCentrum@diakonie-muenster.de 
 Internet: www.diakonie-muenster.de 
 pro Familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, 
 Sexualpädagogik 
 und Sexualberatung NRW 
Anschrift: Ludgeriplatz 12, 48151 Münster 
 E-Mail: muenster@profamilia.de 
 Internet: www.profamilia.de 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V., SkF 
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster 
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a,   48155 Münster  
 E-Mail: skf@skf-muenster.de 
 Internet: www.skf-muenster.de 
 donum vitae Münster e.V. 
Träger: donum vitae Münster e.V. 
Anschrift:  Scharnhorststr. 66, 48151 Münster 
E-Mail:  beratung@donum-vitae.muenster.de 
Internet: www.donum-vitae-muenster.de/home

10 
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum  eine 
Finanzierungsbeteiligung des Landes NRW in Höhe von 80 Prozent der 
Bruttopersonalkosten und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 9.000 €  
jährlich pro Arbeitsplatz. 
Der Landtag von No rdrhein-Westfalen hat 2014 das Ausführungsgesetz zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde die 
Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen für den Zeitraum 2016 bis 2020 
festgelegt. 
Seit 2017 können die Schwangerschaftsb eratungsstellen beim Ministerium für 
Kinder, Jugendliche, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -
Westfalen eine Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung 
beantragen. 
Für Schwangerschaftsberatungsstellen sind dies ergä nzende Zuwendungen, die 
über die gesetzliche Förderung hinaus erfolgen. 
 
Gesetzliche Grundlagen: 
 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz Nordrhein-Westfalen 
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz (VO AG SchKG) 
 VV zu § 44 LHO 
 
 
Informationen zum Einsatz der Mittel: 
 Jahres- und Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen  
(siehe Punkt 3.)

11 
5. Finanziellen Hilfen 
 
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 
 Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ 
wurde 1984 eingerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene 
Leben zu verbessern und seinen Schutz zu stärken. Frauen in Notlagen die 
sich während der Schwangerschaft an eine Schwangerschaftsberatungsstelle 
wenden, erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, 
die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der 
Schwangerschaft erleichtern sollen. Die B undesstiftung untersteht der 
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus 
dem Bundeshaushalt. Die finanziellen Mittel stellt die Bundesstiftung den in 
den Bundesländern im Rahmen des Stiftungszwecks tätigen Landesstiftungen 
und Verbänden (für NRW: Caritasverband für die Diözese Münster e. V.) zur 
Verfügung. 
 
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschafts-
beratungsstellen an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel: 
 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangerschaftsberatung 
 donum Vitae e. V., Ortverein Münster 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
 
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im 
Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und 
Erziehung des Kleinkindes entstehen. Diese umfassen insbesondere die 
Erstausstattung des Babys, die Wohnung und deren Einrichtung und in 
besonderen Einzelfällen die Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung 
des Säuglings oder Kleinkindes. 
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung  bis zum Ende der 
Schwangerschaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragstellung auch 
nach der Geburt möglic h, wenn sich die Situation gravierend verschlechtert 
hat.  
 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der 
Bundesstiftung. 
 
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftung unterliegt einer 
Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze  für die Lei stungen aus der 
Bundesstiftung „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert 
sich an dem Eckregelsatz des § 28 SGB XII und wird bei Veränderungen der 
Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.

12 
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2017 
Verh. / Paar Alleinerziehend 
 
1.881 € 
 
 
1.534 € 
Zuzüglich für jedes Kind 
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
368 € 429 € 491 € 
 
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2018 
Verh. / Paar Alleinerziehend 
 
1.914 € 
 
 
1.560€ 
Zuzüglich für jedes Kind 
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
375 € 437 € 499 € 
 
 
 
 
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in 
folgendem Umfang zur Verfügung gestellt:  
 
Bundesstiftungsmittel 
 2016 2017 2018 
Sozialdienst kath. 
Frauen 199.952,00 € 205.701,35 € 185.046,08 € 
Donum Vitae 19.534,40 € 23.069,40 € 26.104,42 € 
Stadt Münster 46.876,31 € 47.366,52 € 48.609,35 € 
Summe 266.362,71 € 276.137,27 € 259.759,85 €

13 
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum 
Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster 
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts - und 
Schwangerschaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und 
Familien in Notsituationen über die ge setzlichen Hilfen hinaus eine konkrete 
Unterstützung anbieten zu können. 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln 
handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von 
finanziellen Hilfen, die unmittelbar,  schnell und unbürokratisch gewährt 
werden. 
 
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen 
sich an der Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die 
Kontaktaufnahme zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12. 
Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche (pm). 
 
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und 
zu berücksichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den  
Regularien der Bundesstiftung „ Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen 
Lebens, um eine weitest gehende Gleichbehandlung von Frauen / Familien 
bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu gewährleisten. 
 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der 
Bundesstiftung besteht im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung 
sieht eine einmalige Antragstellung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds 
können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beantragt werden. 
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit profe ssioneller Beratung hat 
sich als Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung 
weitere Hilfen und Angebote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien 
und Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des 
Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext der „Frühen Hilfen“ dar. 
 
 
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlinien 
Für die Vergabe der Leistungen aus dem Sonderfonds steht ab 2018 ein 
festgesetztes Budget in Höhe von 355.650,00 € / jährlich zur Verfügung.  
Der Haushaltsansatz wurde   im laufenden Jahr 2017 um 100.000,00 € erhöht. 
 
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der 
Stadt Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem 
Sonderfonds der Stadt  Münster „Hilfen für  Schwangere, Mütter und Kinder 
zum Schutz des ungeborenen Lebens“.

14 
Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2014 - sehen folgende Leistungen des 
Sonderfonds vor: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Art der Leistung  Hilfeanspruch für 
Antragstellerinnen mit 
eigenem Einkommen 
und / oder Transfer-
leistungen  
(z. B. BAföG, Wohngeld) 
Anspruch als ergänzende  
Leistung zu SGB II / XII  
und AsylbLG 
Regelleistungen 
 
Bekleidungshilfen für die  
Schwangere                
 
200,00 € 100,00 € 
 
Babyerstausstattung     
 
565,00 € 130,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr  
 
300,00 € 300,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr  
 
200,00 € 200,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr  
 
150,00 € 150,00 € 
 
Optionale Hilfen 
 
Bedarf für Wohnen und 
Einrichten bei schwanger-
schaftsbedingtem Umzug  
(Antragstellung möglich bis zur 
Vollendung des 2. Lebensjahres 
des Kindes) 
 
400,00 €   400,00 € * 
Nachrangigkeitsprinzip 
*Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung  
 einer Wohnung nach SGB II werden bei der 
 Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds  
 angerechnet.

15 
5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds  
 
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung): 
 
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben 
2002 255.650 € 270.627,78 € * 
2003 255 650 € 255.640,01 € 
2004 255 650 € 247.894,67 € 
2005 255.650 € 220.183,20 € 
2006 255.650 € 241.816,55 € 
2007 255.650 € 240.116,00 € 
2008 255.650 € 268.468,95 € * 
2009 255.650 € 268.256,00 € * 
2010 255.650 € 264.031,00 € * 
2011 255.650 € 284.454,00 € * 
2012 255.650 € 238.574,00 € 
2013 255.650 € 230.088,50 € 
2014 255.650 € 261.705,00 € * 
2015 255.650 € 289.665,00 € * 
2016 255.650 € 290.650,00 € * 
2017 355.650 € 342.960,00 € 
2018 355.650 € 325.481,00 € 
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Haushalt des Amtes 51 bereitgestellt 
werden. 
 
 
5.2.3 Fallzahlen  
 
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch  
genommen worden: 
 
 Fälle 
2016 
€ / 2016 Fälle 
2017 
€ / 2017 Fälle  
2018 
€/2018 
Diakonie Münster 97 34.205 € 113 44.175 € 125 49.401 € 
Pro Familia 208 91.670 € 226 92.910 € 209 85.630 € 
SkF 383 102.150 € 4686 129.950 € 469 135.610 € 
Donum Vitae 80 30.835 € 107 43.450 € 90 28.990 € 
Stadt Münster 98 31.790 € 100 32.475 € 89 25.850 € 
       
Gesamt 866 290.650 € 1014 342.960 € 982 325.481 € 
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im 
Berichtszeitraum 2017 um 148 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen und in 
2018 um 32 Fälle gesunken.

16 
 
 
 
 
Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im 
Jahr 2005 sind die Fallzahlen von 596 auf 982 im Jahr 2018 gestiegen. Dies 
entspricht einer Zunahme von 64,77 %.  
Die Steigerung der  Fallzahlen ist darauf zurückzuführen, dass die  
Einwohnerzahlen in Münster durch  Zunahme der Geburten sowie  durch 
Zuwanderung und Zuzüge kontinuierlich gestiegen sind.  
 
 
5.2.4 Antragszahlen 
 
Die Antragszahlen* liegen auf konstant hohem Niveau. 
 
Anzahl der Anträge  
 insgesamt Antragstellerinnen mit 
eigenem Einkommen 
und / oder 
Transferleistungen  
Anspruch als 
ergänzende Leistung 
zu SGB II / XII und 
AsylbLG 
2016 1.124 336 788 
2017 1.328 395 933 
2018 1.219 356 863 
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum (2017/2018) nochmal 
gestiegen.  
 
In 2017 wurden rund 200 Anträge mehr als im Vorjahr gestellt. In 2018 wurden 
etwa 100 Anträge weniger als in 2017 aber dennoch rund 100 Anträge  mehr 
als 2016 aufgenommen. Das Verhältnis der Antragstellerinnen mit eigenem 
Einkommen und / oder Transferleistungen zu Antragstellerin nen mit Anspruch 
als ergänzende Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend. 
596 
664 
713 751 773 746 742 767 746 
796 
878 866 
1014 982 
0
200
400
600
800
1000
1200
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Fallzahlen

17 
5.2.5 Ausgabenstruktur 
 
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall: 
 
Jahr Anzahl der Fälle Ausgaben pro Fall 
2016 866 335,62 € 
2017 1014 338,22 € 
2018 982 331,45 € 
 
 
Ausgabenkategorie 
2017 
Schwangerschaftsbekleidung 27.300€ 
Babyerstausstattung 55.560 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 138.600 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 62.000 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 35.000 € 
Optionale Hilfen  
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
24.500 € 
Gesamtaufwand 342.960 € 
 
 
Ausgabenkategorie 
2018 
Schwangerschaftsbekleidung 21.700 € 
Babyerstausstattung 41.825 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 122.100 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 70.000 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 35.700 € 
Optionale Hilfen  
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
34.156 € 
Gesamtaufwand 325.481 € 
 
 
Ausgaben 2017 Ausgaben 2018 
gesamt  342.960 € gesamt 325.481 €

18 
In 2017 (2018) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 24 % (20 %) bestehend 
aus Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die 
nachgeburtlichen Hilfen 69 % (71 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2., 
u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Wohnungs - und Einrichtungsbeihilfe betrug 
2017 – 7 % und in 2018 – 9 %.  
 
 
 
 
Schwangerschafts-
bekleidung 
8% Babyerstaus-
stattung 
16% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
41% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
18% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
10% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei 
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
7% 
Hilfearten 2017 
Schwangerschafts-
bekleidung 
7% 
Babyerstaus-
stattung 
13% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
38% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
22% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
11% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei 
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
9% 
Hilfearten 2018

19 
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes 
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig 
angelegte Verhütungsmethoden wie z.  B. Spirale, Implanon 
(Hormonstäbchen) und Sterilisation für Frauen, die sich in einer schwierigen 
persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation befinden, gefördert 
werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisation des 
Partners / Ehemannes übernommen. 
Die Empfänger der Hilfe müssen Anspruchsberechtigte nach SGB II dem 
Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz 
sein. Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen 
einen Eigenanteil, so dass die Ko stenübernahme aus der Stiftung Siverdes 
eine anteilige Förderung darstellt. 
 
Das Budget wurde 2014 von 20.000 € auf 25.000 € aufgestockt. Auf die 
bereitgestellten Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen 
zugreifen. Über die Hilfegewährung entsch eidet die Geschäftsstelle 
Kommunaler Stiftungen auf der Grundlage einer Stellungnahme einer 
Schwangerschaftsberatungsstelle und des Gesundheitsamtes. Die Richtlinien 
zur Vergabe der Mittel aus der Stiftung Siverdes für Hilfen zur 
Familienplanung wurden von  der Kommunalen Schwangerschaftsberatung  in 
Kooperation mit dem Gesundheits - und Veterinäramt 2018 neu gefasst und 
mit der Stiftungsverwaltung abgestimmt.  
 
Im Jahr 2017 konnten insgesamt 151 Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund 
hoher finanzieller Auslastung wurde ein einmaliger Zuschuss des Sozialamtes 
in Höhe von 10.000 Euro dem Stiftungsbudget hinzugefügt.  
Vom Gesamtförderzuschuss i. H .v. 35 .000 € wurden 29.553,43 € verausgabt. 
Der nicht verausgabte Betrag in Höhe von 5.446,57 € wurde ins Jahr 2018 
übertragen.Demnach standen in 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 30.446,57 
€  zur Verfügung.  
 
In 2018 wurden insgesamt 123 Maßnahmen gefördert. 23.009,02 € wurden für 
die Durchführung der Maßnahmen verausgabt. Die nicht verausgabten 
Restmittel in Höhe von 7 .437,55 € werden in 2019 dem Ansatz erneut 
zugeführt. Demnach stehen für 2019 Mittel in Höhe von 32.437,55 € zur 
Verfügung.

20 
Anlage 1 Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf 
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster  
 
 
Gesamtberatungszahlen / Fälle 
  Stadt 
Münster 
pro  
Familia* 
Diakonie 
Münster 
donum 
Vitae SkF Summe 
2016 442 1.462 211 414 1.425 3.954 
2017 423 1.651 221 409 1.114 3.818 
2018 413 1.692 246 383 1.059 3.793 
Gesamt 1.278 4.805 678 1.206 3.598  
 
 
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen 
    Stadt 
Münster 
pro 
Familia* 
Diakonie 
Münster 
donum 
Vitae SkF Summe 
2016 §2  737 2.099 474 269 3.107 6.686 
§5/§6 82 452 32 145 0 711 
2017 §2  686 2.298 620 292 3.348 7.244 
§5/§6 75 503 19 117 0 714 
2018 §2  668 2.234 582 271 3.607 7.362 
§5/§6 88 524 24 112 0 748 
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /  
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung. 
 
7.244 / 7.362  17/18 allgem. Beratungen   
714 / 748  17/18 Konfliktberatungen

21 
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG 
  SSB* 
 
Sexual/ 
Partner- 
ber. 
 
Fam.plan.-
KiWunsch 
Verhüt.-
ber. 
Ber. / 
pränat. 
Diagnostik 
Ber. 
nach 
Geb. 
etc. 
Ber. 
nach 
Fehlgeb. 
etc. 
Sexual- 
aufkl. 
 
Sonst. 
 
Stadt 
Münster 
2016 189 1 51 0 114 5 0 7 
2017 198 0 54 0 101 4 0 3 
2018 171 1 42 0 106 3 0 2 
 
Pro Familia 
2016 298 176 155 173 122 18 68 6 
2017 360 193 182 193 136 20 59 8 
2018 324 182 184 199 172 25 83 0 
 
Diakonie 
Münster 
2016 82 7 13 0 75 0 0 8 
2017 90 9 22 0 76 2 2 4 
2018 89 4 15 0 113 1 0 4 
 
donum 
Vitae 
2016 149 3 25 7 70 5 0 10 
2017 168 3 25 10 70 0 7 9 
2018 133 4 28 5 88 2 1 10 
 
SkF 
2016 834 0 34 1 516 1 0 40 
2017 749 0 0 0 341 0 0 24 
2018 711 0 0 0 329 2 0 17 
* Schwangerschaftsberatung 
 
 
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen) 
  fehl- 
end. 
Kiwu. 
Konfl. 
Part./ 
Famili
e 
Droh.  
Arbeits
losigk. 
Vater 
will  
kein 
Kind 
Woh.pr
obl 
Finan
z 
psy. / 
phy. 
Überf 
Ausb. 
Beruf 
befürch. 
Krankh. 
Stadt 
Münster 
2016 7 30 7 7 32 36 34 26 3 
2017 19 26 4 14 19 26 31 20 5 
2018 11 36 3 22 18 29 35 25 2 
 
Pro 
Familia 
2016 40 166 17 88 66 161 131 193 27 
2017 52 174 20 78 64 156 127 214 25 
2018 65 197 10 92 72 130 102 190 34 
 
Diakonie 
Münster 
2016 1 8 1 4 12 15 8 12 2 
2017 1 10 1 2 5 8 2 4 1 
2018 3 13 1 10 6 9 7 6 1 
 
Donum 
Vitae 
2016 89 58 18 55 31 73 83 69 5 
2017 46 35 19 32 22 59 61 44 10 
2018 51 34 17 36 17 54 54 54 11 
 
SkF 
2016 keine Konfliktberatungen 
2017 Keine Konfliktberatungen 
2018 Keine Konfliktberatungen

22 
 
Staatsangehörigkeit 
    deutsch andere Übersetz. 
Stadt Münster  
2016 163 215 77 
2017 220 203 68 
2018 227 186 58 
 
Pro Familia 
2016 1.218 244 29 
2017 1.394 257 85 
2018 1.451 241 80 
 
Diakonie Münster 
2016 94 117 23 
2017 112 109 12 
2018 114 132 13 
 
Donum Vitae 
2016 248 166 91 
2017 279 80 50 
2018 237 95 51 
 
SkF  
2016 575 745 5 
2017 418 696 2 
2018 389 670 2 
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

23 
 
Altersstruktur gesamt 
 unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40 ohne 
Angabe 
Stadt  
Münster 
2016 0 7 53 83 177 61 21 40 
2017 0 11 37 95 133 55 18 74 
2018 0 9 41 71 124 56 30 82 
  
Pro 
Familia 
2016 2 60 117 255 523 271 173 61 
2017 3 51 141 316 591 281 183 85 
2018 2 36 109 284 615 313 205 128 
  
Diakonie 
Münster 
2016 0 1 24 76 59 31 8 12 
2017 0 0 11 57 94 39 12 8 
2018 0 3 14 44 99 45 23 18 
  
Donum 
Vitae 
2016 0 7 34 111 152 68 25 17 
2017 0 6 35 112 151 72 23 20 
2018 0 6 33 90 143 63 23 25 
  
SkF  
2016 2 23 84 375 740 155 46 0 
2017 1 13 56 304 578 130 32 0 
2018 0 12 41 263 575 139 29 0 
 
 
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2  
 2016 2017 2018 
Stadt Münster 7 9 7 
Pro Familia 45 38 18 
Diakonie Münster 0 0 3 
Donum Vitae 5 3 3 
SkF 25 14 12 
Gesamt 82 64 43 
    
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6  
 2016 2017 2018 
Stadt Münster 0 2 2 
Pro Familia 17 16 20 
Diakonie Münster 1 0 0 
Donum Vitae 2 3 3 
SkF 0 0 0 
Gesamt 20 21 25 
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

24

25 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erfahrungsbericht der 
Schwangerschaftsberatungsstellen 
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die 
Entwicklung  
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die  
Jahre 2017 und 2018 
 
 
 
Impressum 
Herausgeberin: 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Schwangerschaftsberatungsstelle 
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff, Anke Aldenborg 
April 2019, Auflage 300

Berichtsvorlage

3056 Zeichen

V/0213/2019 
V/0213/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklungen in  der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum 
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" 
der Stadt Münster für die Jahre 2017 und 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   21.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Erfahrungsbericht für die Jahre 2017 und 2018 setzt die seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre erfol-
gende Berichterstattung fort. 
Im Schwerpunkt zeigt der Bericht die Entwicklungen im Bereich des Sonderfonds “Hilfen für Schwa n-
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ auf. Alle fünf Schwangerschafts bera-
tungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen zudem jährlich einen detaillierten Erfahrungsbericht 
über ihre Erfahrungen in der Schwangerschafts - und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die 
Schwerpunkte ihrer Arbeit. 
Die Einzelberichte sind  über die folgenden Träger abrufbar: 
   
 Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster 
 Pro Familia – Beratungsstelle Münster 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V.  - Schwangerschaftsberatung 
 Donum Vitae e.V., Ortsverein Münster 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Die Anlage 1 - Statistische Daten – stellt die Beratungsleistungen in den  fünf Schwangerschaftsbera-
tungsstellen für die Jahre 2017 und 2018 in komprimierter Form dar. 
Die Gesamt - Fallzahlen der Beratungsstellen s ind 2017 gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen 
(7.397 / 2016 und 7958 / 2017). Der Trend setzte  sich auch 2018 fort. Es wurde eine Zunahme der 
Fallzahlen, aber nicht in dem Ausmaß der Vorjahre (8.110 / 2018)  verzeichnet. Während die Anzahl 
der Schwangerschaftskonfliktberatungen konstant auf einem Niveau zwischen 710 und 750  bleibt, ist 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
29.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Berghoff 
Telefon: 492-5681 
BerghoffB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0213/2019 
im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung (6.686 / 201 6 und 7.362 / 2018), ein deutli-
cher  Anstieg von rund 675 Fällen zu verzeichnen. 
 
Die Entwicklung im Bereich des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz 
des ungeborenen Lebens“ sind korrespondierend. Im Jahr  2017 sind die Antragszahlen um rund 200 
Anträge auf insgesamt rund 1.330 Anträge gestiegen. Entsprechend der stagnierenden Zuwanderung 
sind die Antragszahlen 2018 um rund 100 Anträge gesunken. 
 
Den gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Gesamtbericht der  Schwangerschaftsberatungsstellen und Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für 
Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster für die Jah-
re  2017 und 2018

Anlage A

1487 Zeichen

Anlage A zur V/0213/2019 
Kurzüberblick 
Der Sonderfonds wurde  mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktbera-
tung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen über die gesetzlichen Hilfen 
hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es sich um 
freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und 
unbürokratisch gewährt werden. 
 
Der Bericht zeigt die Entwicklungen im Bereich des Sonderfonds für die Jahre 2017 und 2018 auf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess wird verfolgt: 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße 30
  • Wolbecker Straße 16a
  • Scharnhorststraße 66
  • Alter Steinweg 34
  • Ludgeriplatz 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0213/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37