V/0213/2019
Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2017 und 2018
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Bericht_2017_2018
35826 Zeichen
Entwicklungen in der Schwangerschafts- und
Schwangerschaftskonfliktberatung und
Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für
Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz
des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster
für die Jahre 2017 und 2018
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Inhalt
1. Einleitung ........................................................................................... 4
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen
in der Stadt Münster .......................................................................... 6
2.1 Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschafts-
beratungsstellen in Münster ......................................................... 6
3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und
Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ..................... 9
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen ............ 10
5. Finanziellen Hilfen ........................................................................... 11
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ............................................... 11
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster ......... 13
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes ....................... 19
Anlage 1 Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster ...................... 20
*Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist als barrierefreies Dokument
auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster einsehbar
(https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/eltern-und-familien/schwangerschaftsberatung.html).
**Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich einen
Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen sind über die Träger
abrufbar.
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1. Einleitung
Die Schwangerschafts - und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige
Hilfen und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und
Sexualität.
Wesentliche gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz
zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(Schwangerschaftskonfliktgesetz, SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf
Beratung (§ 2,1 SchKG) regelt das Gesetz auch die gemäß §§ 218, 219
Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Beratung der Schwangeren in eine m
Schwangerschaftskonflikt. (§§ 5, 6, 7 SchKG).
Eine weitere gesetzliche Grundlage stellt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für
Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dar. Das Gesetz basiert auf
einer Stufenlösung.
In Stufe 1 werden zur Lösun g der den Anonymitätswunsch bedingenden Konfliktlage
Beratung und Hilfe angeboten.
In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität zur vertraulichen Geburt beraten.
Die Verantwortung für die S teuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den
Schwangerschaftsberatungsstellen.
Im Jahr 2018 wurde v on der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle das 1.
Verfahren zur Vertraulichen Geburt (§ 2/2a SchKG) in Münster begleitet und
durchgeführt.
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) wurden zudem verbindliche Grundlagen
geschaffen, niederschwellige Angebote für Familien vor und nach der Geburt und in
den ersten Lebensjah ren des Kindes einzuführen bzw. zu verstetigen und die
ressortübergreifende Kooperation der Fachkräfte zu unterstützen (§ 16 SGB VIII -
Kinder und Jugendhilfegesetz, §§ 3, 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information
im Kinderschutz - KKG).
In den Netzwe rken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in der Arbeit mit
Familien dazu beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und Kindern
zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar.
Das Zusammenwirken und die Kooper ation mit anderen Akteuren auf mittelbarer
und unmittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche
Aspekte der Arbeit. Die Reflexion und Diskussion von strukturellen und fachlichen
Aspekten unter Berücksichtigung der sozialrechtl ichen und gesellschaftlichen
Entwicklungen unterstützt die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote
und Standards im breiten Spektrum der Hilfen für Schwangere, Mütter, Väter,
Jugendliche und Kinder.
In Kooperation der Schwangerschaftsberatungsstell e der Stadt Münster mit der
Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ wurde 2017 ein Konzept zur Schulung
von Sprach- und Kulturmittlerinnen erarbeitet. Auf dieser Basis konnten insgesamt 11
Frauen für den Einsatz als Sprach - und Kulturmittlerinnen in der
Schwangerschaftskonfliktberatung geschult und zunächst in der kommunalen
Schwangerschaftsberatungsstelle eingesetzt werden. Die Sprach - und
Kulturmittlerinen nehmen an Beratungsgesprächen teil und begleiteten einzelne
Frauen auch zu Behördengängen und Arztbesuchen. Die Finanzierung der Einsätze
erfolgt über die Zusatzförderung für Familien mit Fluchterfahrung des Landes NRW.
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Ab 2 019 wird eine weitere Schwangerschaftsberatungsstelle Mittel für den Einsatz
der Sprach- und Kulturmittler beantragen.
Mit der Intention, Schwangere, Frauen und Paare frühzeitig über das Angebot der
Schwangerschaftsberatung zu informieren und damit den Zugang zu umfassender
Beratung und Information zu fördern, wurde von den Schwangerschafts -
beratungsstellen in Münster ein gemein sames Plakat entwickelt, das an die
gynäkologischen Praxen verteilt wurde.
Die Beratungsstellen von pro Familia, Diakonie, d onum vitae und der Stadt Münster
haben im März 2018 gemeinsam eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt.
Verbunden mit einem Kinoa bend mit dem Film „ Nicht Mutter“ erfolgte eine
Podiumsdiskussion, um auf das unzureichende ärztliche Angebot zur Durchführung
von Schwangerschaftsabbrüchen in Münster aufmerksam zu machen. Insgesamt
nahmen 400 Personen an der Veranstaltung teil.
Aktuell wird von den genannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die neue
Datenschutzgrundverordnung zum Anlass genommen, Arztpraxen und Kliniken in
Münster und im Umland anzuschreiben, die einen Schwangerschaftsabbruch
durchführen. Es wird explizit erfragt, ob die Kontaktdaten der Ärzte an Klientinnen,
die gem. §§ 5,6 SchKG von den Beratungsstellen beraten werden, weitergeben
werden können, um den Klientinnen unkompliziert einen Zugang zu einer
wohnortnahen Praxis oder Klinik zu ermöglichen.
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2. Leistungsbeschreibung der
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines
Qualitätszirkels eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als
Grundlage für eine Leis tungsvereinbarung erarbeitet, die von den Trägervertretern
der nachfolgenden Beratungsstellen unterzeichnet wurde:
Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum
pro Familia - Beratungsstelle Münster
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung
donum Vitae Münster e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies Dokument auf der
Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar (aktuell
unter: https://www.stadt-muenster.de/jugendamt/eltern-und-
familien/schwangerschaftsberatung.html).
2.1 Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen
in Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Beratung in der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster erfolgt
neutral, d. h. frei von politischen, weltanschaulichen und religiösen
Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben dem bundes -
gesetzlichen Auftrag die gesundheits - und sozialpolitischen Erwartungen
der Landes- und Kommunalpolitik.
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung
der Frau, wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in
Absprache mit den Klienten in den Beratungsprozess einbezogen werden.
Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und können für eine gezielte Hilfe
eintreten.
In der Beratungsstelle sind drei berufserfahrene Diplom -Sozialarbeiterinnen
beschäftigt, die auf der Basis des systemischen Ansatzes unter Einsatz von
Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar - und Gruppenberatung
sozialraumorientiert arbeiten.
Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden regelmäßig
überprüft und bedarfsgerecht an die L ebenslagen der Klienten angepasst. In
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle
auf kommunaler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hil fen
für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“
und erstellt turnusmäßig den Erfahrungsbericht der Schwangerschafts -
beratungsstellen der Stadt Münster.
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Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger: Diakonie Münster, Beratungs-und BildungsCentrum GmbH
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs - und
BildungsCentrum der Diakonie Münster umfasst sowohl die allgemeine
Schwangerschaftsberatung als auch die Beratung im Schwangerschafts -
konflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung
nach § 7 SchKG.
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der
Erziehungsberatung oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“.
Fachdienstübergreifend arbeiten wir innerhalb unsere r verschiedenen
spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuldner -, Sucht -,
Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend
zusammen.
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und
sind darüber hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und
Diakonie sowie auf kommunaler Ebene gut vernetzt.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des
ungeborenen Lebens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie
so Beratung zum Leben und zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung
selbst. Sie steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrer Religions - oder
Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder Nationalität.
Grundlage unserer Beratung ist es, da ss werdendes Leben nur „mit der Frau,
nicht gegen sie“ geschützt werden kann.
pro Familia - Beratungsstelle Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung NRW
pro Familia ist die Deutsche Gesellschaft für F amilienplanung,
Sexualberatung und Sexualpädagogik. Sie steht für ein humanistisches
Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Freiheit des Menschen in eigener
Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.
pro Familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
Leitbild ist die Wahrung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit
und die Verankerung einer selbstbestimmten und verantwortlichen Sexualität
– verbunden mit der sozialen Verantwortun g, die Persönlichkeitsrechte
anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu
achten.pro Familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um
Sexualität, Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende
darin, verantwortliche, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus
SozialarbeiterInnen, Sozial - und Diplom -PädagogInnen, PsychologInnen,
Ärztinnen und Beratu ngsstellenassistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen
regelmäßig an Weiterbildung und Supervision teil. Besondere
Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren - und
Schwangerschaftskonfliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung
zu Pränatal Diagnostik, Kinderwunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.
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Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF) leistet mit seiner
vom Bischof von Münster anerkannte n Schwangerschaftsberatung einen
unverzichtbaren Beitrag im Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten
unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtung gemäß § 3 SchKG zur
Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG.
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der
sexualpädagogischen Präventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche
und junge Erwachsene und an Eltern und Multiplikatoren/Innen in der
Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet.
Die Beratungsangebote sind über die Zusammen arbeit auf der lokalen Ebene
hinaus auf der Diözesan - und auf der Bundesebene eingebunden in ein
Netzwerk von katholischen Beratungsdiensten.
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung,
Beruf, Partnerschaft und Familie ergeb en, reagiert der SkF mit besonderen
Projekten. Exemplarisch ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein
Spendenprojekt, welches in Kooperation mit anderen Trägern das Ziel
verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase finanziell zu
unterstützen.
donum vitae Münster e.V.
Träger: donum vitae Münster e .V
donum vitae Münster e. V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich
anerkannte Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen
anzubieten.
Grundlage unserer Arbeit ist neben den gesetzlichen Vorgaben des StGB und
des SchKG das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae.
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr
gemeinsam nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer
reflektierten Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies umfasst auch die
Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit pränataler Diagnostik und der
Kinderwunschbehandlung.
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische
Veranstaltungen in Schulen und Bildungseinrichtungen.
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten
Ansatzes in Form von Einzel - und Paarberatungen, aber auch das weitere
soziale Umfeld kann auf Wunsch mit einbezogen werden.
Neben der psychosozialen Beratung könn en wir durch kurzfristige
Erreichbarkeit, durch Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und
durch die Kooperation mit anderen Trägern im Netz der frühen Hilfen
umfassende Unterstützung sicherstellen.
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3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und
Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen jährlich einen Erfahrungsbericht. Die
Berichte sind direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar. Eine
Kompaktauswertung (statistische Dat en) zu den Entwicklungen in der
Schwangerschafts- und Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ist
diesem Bericht beigefügt. (Anlage 1)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Anschrift: Hafenstr. 30, 48153 Münster
E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de
Internet: www.stadt-muenster/jugendamt/eltern-und-
familien/schwangerschaftsberatung
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger: Diakonie Münster
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH
Anschrift: Alter Steinweg 34, 48143 Münster
E-Mail: beratungs-und-bildungsCentrum@diakonie-muenster.de
Internet: www.diakonie-muenster.de
pro Familia - Beratungsstelle Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik
und Sexualberatung NRW
Anschrift: Ludgeriplatz 12, 48151 Münster
E-Mail: muenster@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V., SkF
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a, 48155 Münster
E-Mail: skf@skf-muenster.de
Internet: www.skf-muenster.de
donum vitae Münster e.V.
Träger: donum vitae Münster e.V.
Anschrift: Scharnhorststr. 66, 48151 Münster
E-Mail: beratung@donum-vitae.muenster.de
Internet: www.donum-vitae-muenster.de/home
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4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum eine
Finanzierungsbeteiligung des Landes NRW in Höhe von 80 Prozent der
Bruttopersonalkosten und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 9.000 €
jährlich pro Arbeitsplatz.
Der Landtag von No rdrhein-Westfalen hat 2014 das Ausführungsgesetz zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde die
Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen für den Zeitraum 2016 bis 2020
festgelegt.
Seit 2017 können die Schwangerschaftsb eratungsstellen beim Ministerium für
Kinder, Jugendliche, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -
Westfalen eine Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung
beantragen.
Für Schwangerschaftsberatungsstellen sind dies ergä nzende Zuwendungen, die
über die gesetzliche Förderung hinaus erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen:
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz Nordrhein-Westfalen
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz (VO AG SchKG)
VV zu § 44 LHO
Informationen zum Einsatz der Mittel:
Jahres- und Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen
(siehe Punkt 3.)
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5. Finanziellen Hilfen
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
wurde 1984 eingerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene
Leben zu verbessern und seinen Schutz zu stärken. Frauen in Notlagen die
sich während der Schwangerschaft an eine Schwangerschaftsberatungsstelle
wenden, erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen,
die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der
Schwangerschaft erleichtern sollen. Die B undesstiftung untersteht der
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus
dem Bundeshaushalt. Die finanziellen Mittel stellt die Bundesstiftung den in
den Bundesländern im Rahmen des Stiftungszwecks tätigen Landesstiftungen
und Verbänden (für NRW: Caritasverband für die Diözese Münster e. V.) zur
Verfügung.
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschafts-
beratungsstellen an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangerschaftsberatung
donum Vitae e. V., Ortverein Münster
Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im
Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und
Erziehung des Kleinkindes entstehen. Diese umfassen insbesondere die
Erstausstattung des Babys, die Wohnung und deren Einrichtung und in
besonderen Einzelfällen die Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung
des Säuglings oder Kleinkindes.
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung bis zum Ende der
Schwangerschaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragstellung auch
nach der Geburt möglic h, wenn sich die Situation gravierend verschlechtert
hat.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der
Bundesstiftung.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftung unterliegt einer
Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze für die Lei stungen aus der
Bundesstiftung „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert
sich an dem Eckregelsatz des § 28 SGB XII und wird bei Veränderungen der
Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.
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Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2017
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.881 €
1.534 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
368 € 429 € 491 €
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2018
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.914 €
1.560€
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
375 € 437 € 499 €
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in
folgendem Umfang zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2016 2017 2018
Sozialdienst kath.
Frauen 199.952,00 € 205.701,35 € 185.046,08 €
Donum Vitae 19.534,40 € 23.069,40 € 26.104,42 €
Stadt Münster 46.876,31 € 47.366,52 € 48.609,35 €
Summe 266.362,71 € 276.137,27 € 259.759,85 €
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5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum
Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts - und
Schwangerschaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und
Familien in Notsituationen über die ge setzlichen Hilfen hinaus eine konkrete
Unterstützung anbieten zu können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln
handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von
finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch gewährt
werden.
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen
sich an der Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die
Kontaktaufnahme zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12.
Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche (pm).
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und
zu berücksichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den
Regularien der Bundesstiftung „ Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen
Lebens, um eine weitest gehende Gleichbehandlung von Frauen / Familien
bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der
Bundesstiftung besteht im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung
sieht eine einmalige Antragstellung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds
können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beantragt werden.
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit profe ssioneller Beratung hat
sich als Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung
weitere Hilfen und Angebote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien
und Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des
Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext der „Frühen Hilfen“ dar.
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlinien
Für die Vergabe der Leistungen aus dem Sonderfonds steht ab 2018 ein
festgesetztes Budget in Höhe von 355.650,00 € / jährlich zur Verfügung.
Der Haushaltsansatz wurde im laufenden Jahr 2017 um 100.000,00 € erhöht.
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der
Stadt Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem
Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder
zum Schutz des ungeborenen Lebens“.
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Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2014 - sehen folgende Leistungen des
Sonderfonds vor:
Art der Leistung Hilfeanspruch für
Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und / oder Transfer-
leistungen
(z. B. BAföG, Wohngeld)
Anspruch als ergänzende
Leistung zu SGB II / XII
und AsylbLG
Regelleistungen
Bekleidungshilfen für die
Schwangere
200,00 € 100,00 €
Babyerstausstattung
565,00 € 130,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr
300,00 € 300,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr
200,00 € 200,00 €
Bedarf im 3. Lebensjahr
150,00 € 150,00 €
Optionale Hilfen
Bedarf für Wohnen und
Einrichten bei schwanger-
schaftsbedingtem Umzug
(Antragstellung möglich bis zur
Vollendung des 2. Lebensjahres
des Kindes)
400,00 € 400,00 € *
Nachrangigkeitsprinzip
*Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung
einer Wohnung nach SGB II werden bei der
Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds
angerechnet.
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5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung):
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben
2002 255.650 € 270.627,78 € *
2003 255 650 € 255.640,01 €
2004 255 650 € 247.894,67 €
2005 255.650 € 220.183,20 €
2006 255.650 € 241.816,55 €
2007 255.650 € 240.116,00 €
2008 255.650 € 268.468,95 € *
2009 255.650 € 268.256,00 € *
2010 255.650 € 264.031,00 € *
2011 255.650 € 284.454,00 € *
2012 255.650 € 238.574,00 €
2013 255.650 € 230.088,50 €
2014 255.650 € 261.705,00 € *
2015 255.650 € 289.665,00 € *
2016 255.650 € 290.650,00 € *
2017 355.650 € 342.960,00 €
2018 355.650 € 325.481,00 €
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Haushalt des Amtes 51 bereitgestellt
werden.
5.2.3 Fallzahlen
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch
genommen worden:
Fälle
2016
€ / 2016 Fälle
2017
€ / 2017 Fälle
2018
€/2018
Diakonie Münster 97 34.205 € 113 44.175 € 125 49.401 €
Pro Familia 208 91.670 € 226 92.910 € 209 85.630 €
SkF 383 102.150 € 4686 129.950 € 469 135.610 €
Donum Vitae 80 30.835 € 107 43.450 € 90 28.990 €
Stadt Münster 98 31.790 € 100 32.475 € 89 25.850 €
Gesamt 866 290.650 € 1014 342.960 € 982 325.481 €
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im
Berichtszeitraum 2017 um 148 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen und in
2018 um 32 Fälle gesunken.
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Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im
Jahr 2005 sind die Fallzahlen von 596 auf 982 im Jahr 2018 gestiegen. Dies
entspricht einer Zunahme von 64,77 %.
Die Steigerung der Fallzahlen ist darauf zurückzuführen, dass die
Einwohnerzahlen in Münster durch Zunahme der Geburten sowie durch
Zuwanderung und Zuzüge kontinuierlich gestiegen sind.
5.2.4 Antragszahlen
Die Antragszahlen* liegen auf konstant hohem Niveau.
Anzahl der Anträge
insgesamt Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und / oder
Transferleistungen
Anspruch als
ergänzende Leistung
zu SGB II / XII und
AsylbLG
2016 1.124 336 788
2017 1.328 395 933
2018 1.219 356 863
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum (2017/2018) nochmal
gestiegen.
In 2017 wurden rund 200 Anträge mehr als im Vorjahr gestellt. In 2018 wurden
etwa 100 Anträge weniger als in 2017 aber dennoch rund 100 Anträge mehr
als 2016 aufgenommen. Das Verhältnis der Antragstellerinnen mit eigenem
Einkommen und / oder Transferleistungen zu Antragstellerin nen mit Anspruch
als ergänzende Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend.
596
664
713 751 773 746 742 767 746
796
878 866
1014 982
0
200
400
600
800
1000
1200
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Fallzahlen
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5.2.5 Ausgabenstruktur
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall:
Jahr Anzahl der Fälle Ausgaben pro Fall
2016 866 335,62 €
2017 1014 338,22 €
2018 982 331,45 €
Ausgabenkategorie
2017
Schwangerschaftsbekleidung 27.300€
Babyerstausstattung 55.560 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 138.600 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 62.000 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 35.000 €
Optionale Hilfen
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
24.500 €
Gesamtaufwand 342.960 €
Ausgabenkategorie
2018
Schwangerschaftsbekleidung 21.700 €
Babyerstausstattung 41.825 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 122.100 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 70.000 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 35.700 €
Optionale Hilfen
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
34.156 €
Gesamtaufwand 325.481 €
Ausgaben 2017 Ausgaben 2018
gesamt 342.960 € gesamt 325.481 €
18
In 2017 (2018) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 24 % (20 %) bestehend
aus Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die
nachgeburtlichen Hilfen 69 % (71 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2.,
u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Wohnungs - und Einrichtungsbeihilfe betrug
2017 – 7 % und in 2018 – 9 %.
Schwangerschafts-
bekleidung
8% Babyerstaus-
stattung
16%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
41%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
18%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
10%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
7%
Hilfearten 2017
Schwangerschafts-
bekleidung
7%
Babyerstaus-
stattung
13%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
38%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
22%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
11%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
9%
Hilfearten 2018
19
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig
angelegte Verhütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon
(Hormonstäbchen) und Sterilisation für Frauen, die sich in einer schwierigen
persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation befinden, gefördert
werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisation des
Partners / Ehemannes übernommen.
Die Empfänger der Hilfe müssen Anspruchsberechtigte nach SGB II dem
Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz
sein. Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen
einen Eigenanteil, so dass die Ko stenübernahme aus der Stiftung Siverdes
eine anteilige Förderung darstellt.
Das Budget wurde 2014 von 20.000 € auf 25.000 € aufgestockt. Auf die
bereitgestellten Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen
zugreifen. Über die Hilfegewährung entsch eidet die Geschäftsstelle
Kommunaler Stiftungen auf der Grundlage einer Stellungnahme einer
Schwangerschaftsberatungsstelle und des Gesundheitsamtes. Die Richtlinien
zur Vergabe der Mittel aus der Stiftung Siverdes für Hilfen zur
Familienplanung wurden von der Kommunalen Schwangerschaftsberatung in
Kooperation mit dem Gesundheits - und Veterinäramt 2018 neu gefasst und
mit der Stiftungsverwaltung abgestimmt.
Im Jahr 2017 konnten insgesamt 151 Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund
hoher finanzieller Auslastung wurde ein einmaliger Zuschuss des Sozialamtes
in Höhe von 10.000 Euro dem Stiftungsbudget hinzugefügt.
Vom Gesamtförderzuschuss i. H .v. 35 .000 € wurden 29.553,43 € verausgabt.
Der nicht verausgabte Betrag in Höhe von 5.446,57 € wurde ins Jahr 2018
übertragen.Demnach standen in 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 30.446,57
€ zur Verfügung.
In 2018 wurden insgesamt 123 Maßnahmen gefördert. 23.009,02 € wurden für
die Durchführung der Maßnahmen verausgabt. Die nicht verausgabten
Restmittel in Höhe von 7 .437,55 € werden in 2019 dem Ansatz erneut
zugeführt. Demnach stehen für 2019 Mittel in Höhe von 32.437,55 € zur
Verfügung.
20
Anlage 1 Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster
Gesamtberatungszahlen / Fälle
Stadt
Münster
pro
Familia*
Diakonie
Münster
donum
Vitae SkF Summe
2016 442 1.462 211 414 1.425 3.954
2017 423 1.651 221 409 1.114 3.818
2018 413 1.692 246 383 1.059 3.793
Gesamt 1.278 4.805 678 1.206 3.598
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
Stadt
Münster
pro
Familia*
Diakonie
Münster
donum
Vitae SkF Summe
2016 §2 737 2.099 474 269 3.107 6.686
§5/§6 82 452 32 145 0 711
2017 §2 686 2.298 620 292 3.348 7.244
§5/§6 75 503 19 117 0 714
2018 §2 668 2.234 582 271 3.607 7.362
§5/§6 88 524 24 112 0 748
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung.
7.244 / 7.362 17/18 allgem. Beratungen
714 / 748 17/18 Konfliktberatungen
21
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG
SSB*
Sexual/
Partner-
ber.
Fam.plan.-
KiWunsch
Verhüt.-
ber.
Ber. /
pränat.
Diagnostik
Ber.
nach
Geb.
etc.
Ber.
nach
Fehlgeb.
etc.
Sexual-
aufkl.
Sonst.
Stadt
Münster
2016 189 1 51 0 114 5 0 7
2017 198 0 54 0 101 4 0 3
2018 171 1 42 0 106 3 0 2
Pro Familia
2016 298 176 155 173 122 18 68 6
2017 360 193 182 193 136 20 59 8
2018 324 182 184 199 172 25 83 0
Diakonie
Münster
2016 82 7 13 0 75 0 0 8
2017 90 9 22 0 76 2 2 4
2018 89 4 15 0 113 1 0 4
donum
Vitae
2016 149 3 25 7 70 5 0 10
2017 168 3 25 10 70 0 7 9
2018 133 4 28 5 88 2 1 10
SkF
2016 834 0 34 1 516 1 0 40
2017 749 0 0 0 341 0 0 24
2018 711 0 0 0 329 2 0 17
* Schwangerschaftsberatung
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen)
fehl-
end.
Kiwu.
Konfl.
Part./
Famili
e
Droh.
Arbeits
losigk.
Vater
will
kein
Kind
Woh.pr
obl
Finan
z
psy. /
phy.
Überf
Ausb.
Beruf
befürch.
Krankh.
Stadt
Münster
2016 7 30 7 7 32 36 34 26 3
2017 19 26 4 14 19 26 31 20 5
2018 11 36 3 22 18 29 35 25 2
Pro
Familia
2016 40 166 17 88 66 161 131 193 27
2017 52 174 20 78 64 156 127 214 25
2018 65 197 10 92 72 130 102 190 34
Diakonie
Münster
2016 1 8 1 4 12 15 8 12 2
2017 1 10 1 2 5 8 2 4 1
2018 3 13 1 10 6 9 7 6 1
Donum
Vitae
2016 89 58 18 55 31 73 83 69 5
2017 46 35 19 32 22 59 61 44 10
2018 51 34 17 36 17 54 54 54 11
SkF
2016 keine Konfliktberatungen
2017 Keine Konfliktberatungen
2018 Keine Konfliktberatungen
22
Staatsangehörigkeit
deutsch andere Übersetz.
Stadt Münster
2016 163 215 77
2017 220 203 68
2018 227 186 58
Pro Familia
2016 1.218 244 29
2017 1.394 257 85
2018 1.451 241 80
Diakonie Münster
2016 94 117 23
2017 112 109 12
2018 114 132 13
Donum Vitae
2016 248 166 91
2017 279 80 50
2018 237 95 51
SkF
2016 575 745 5
2017 418 696 2
2018 389 670 2
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
23
Altersstruktur gesamt
unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40 ohne
Angabe
Stadt
Münster
2016 0 7 53 83 177 61 21 40
2017 0 11 37 95 133 55 18 74
2018 0 9 41 71 124 56 30 82
Pro
Familia
2016 2 60 117 255 523 271 173 61
2017 3 51 141 316 591 281 183 85
2018 2 36 109 284 615 313 205 128
Diakonie
Münster
2016 0 1 24 76 59 31 8 12
2017 0 0 11 57 94 39 12 8
2018 0 3 14 44 99 45 23 18
Donum
Vitae
2016 0 7 34 111 152 68 25 17
2017 0 6 35 112 151 72 23 20
2018 0 6 33 90 143 63 23 25
SkF
2016 2 23 84 375 740 155 46 0
2017 1 13 56 304 578 130 32 0
2018 0 12 41 263 575 139 29 0
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2
2016 2017 2018
Stadt Münster 7 9 7
Pro Familia 45 38 18
Diakonie Münster 0 0 3
Donum Vitae 5 3 3
SkF 25 14 12
Gesamt 82 64 43
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6
2016 2017 2018
Stadt Münster 0 2 2
Pro Familia 17 16 20
Diakonie Münster 1 0 0
Donum Vitae 2 3 3
SkF 0 0 0
Gesamt 20 21 25
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
24
25
Erfahrungsbericht der
Schwangerschaftsberatungsstellen
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die
Entwicklung
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die
Jahre 2017 und 2018
Impressum
Herausgeberin:
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Schwangerschaftsberatungsstelle
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff, Anke Aldenborg
April 2019, Auflage 300
Berichtsvorlage
3056 Zeichen
V/0213/2019 V/0213/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2017 und 2018 Beratungsfolge 14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Bericht 15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 21.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Der Erfahrungsbericht für die Jahre 2017 und 2018 setzt die seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre erfol- gende Berichterstattung fort. Im Schwerpunkt zeigt der Bericht die Entwicklungen im Bereich des Sonderfonds “Hilfen für Schwa n- gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ auf. Alle fünf Schwangerschafts bera- tungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen zudem jährlich einen detaillierten Erfahrungsbericht über ihre Erfahrungen in der Schwangerschafts - und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Die Einzelberichte sind über die folgenden Träger abrufbar: Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster Pro Familia – Beratungsstelle Münster Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangerschaftsberatung Donum Vitae e.V., Ortsverein Münster Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Die Anlage 1 - Statistische Daten – stellt die Beratungsleistungen in den fünf Schwangerschaftsbera- tungsstellen für die Jahre 2017 und 2018 in komprimierter Form dar. Die Gesamt - Fallzahlen der Beratungsstellen s ind 2017 gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen (7.397 / 2016 und 7958 / 2017). Der Trend setzte sich auch 2018 fort. Es wurde eine Zunahme der Fallzahlen, aber nicht in dem Ausmaß der Vorjahre (8.110 / 2018) verzeichnet. Während die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen konstant auf einem Niveau zwischen 710 und 750 bleibt, ist Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 29.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Berghoff Telefon: 492-5681 BerghoffB@stadt- muenster.de - 2 - V/0213/2019 im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung (6.686 / 201 6 und 7.362 / 2018), ein deutli- cher Anstieg von rund 675 Fällen zu verzeichnen. Die Entwicklung im Bereich des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ sind korrespondierend. Im Jahr 2017 sind die Antragszahlen um rund 200 Anträge auf insgesamt rund 1.330 Anträge gestiegen. Entsprechend der stagnierenden Zuwanderung sind die Antragszahlen 2018 um rund 100 Anträge gesunken. Den gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Gesamtbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen und Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster für die Jah- re 2017 und 2018
Anlage A
1487 Zeichen
Anlage A zur V/0213/2019 Kurzüberblick Der Sonderfonds wurde mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktbera- tung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden. Der Bericht zeigt die Entwicklungen im Bereich des Sonderfonds für die Jahre 2017 und 2018 auf. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess wird verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0604 Familienförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hafenstraße 30
- Wolbecker Straße 16a
- Scharnhorststraße 66
- Alter Steinweg 34
- Ludgeriplatz 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0213/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37