2011/0407
Vorhabenbezogener Bebauungsplan S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0407 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Be bauungsplan S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 26.09.2011 Beschlussvorschlag: Teil A: Aufstellungsbeschluss 1. Dem Antrag der Firma Bessunger Logen GmbH vom 22.09.2011 zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens gemäß § 12 BauGB für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 12, wird zugestimmt. Für das nordwestliche Gebiet des Bebauungsplans S 12 „Paul-Wagner-Straße Süd“ an der Heidelberger Straße und Hinter der Rennbahn, Gemarkung Darmstadt, Flur 21, Flurstücke Nr. 127/11 und Nr. 202/9, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, um die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung einer Wohnbebauung mit Tiefgarage zu schaffen. 2. Der mit den städtischen Ämtern abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 2 ... Teil B: Offenlagebeschluss 1. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBB) S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn – mit Vorhaben- und Erschließungsbahn (siehe Datei), der dazugehörigen Begründung (Anlage 2) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt. 2. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der dazugehörigen Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum S 12.1 Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf S 12.1 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0407 vom 26.09.2011: Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes S 12.1, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 12, soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Wohnbauprojektes mit bis zu drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss im Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) geschaffen werden. Das Baufenster wird gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan S 12 erweitert und die Geschossigkeit auf bis zu III-Vollgeschosse mit einem Staffelgeschoss erhöht. Die notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge werden in einer Tiefgarage angeordnet. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans S 12.1 ohne Maßstab Teil A: Aufstellungsbeschluss Zu 1.: Die Fa. Bessunger Logen GmbH hat mit Schreiben vom 22.09.2011 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 21, Nr. 127/11 und Nr. 202/9, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 12 „Paul-Wagner-Straße Süd“, gestellt. Im Geltungsbereich befindet sich derzeit ein leer stehendes II-geschossiges Wohngebäude aus der späteren Nachkriegszeit, welches schadstoffhaltige Bauteile aufweist und zum Abriss vorgesehen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist momentan noch Eigentümerin der Grundstücke und möchte diese an den Vorhabenträger veräußern. Der Grundstückskaufvertrag hat vor Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 zu erfolgen. Da das geplante Vorhaben eine II bis III-geschossige (+ Staffelgeschoss) Wohnbebauung mit einer überbaubaren Grundstücksfläche von max. 850 m² vorsieht, erfolgt eine höhere Ausnutzung im Plangebiet als nach derzeitig rechtskräftigem Bebauungsplan S 12 möglich wäre. Daher ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 erforderlich. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der Fa. Bessunger Logen GmbH entsprochen und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Zu 2.: Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 (1) BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). Der vorliegende VEP Hinter der Rennbahn Heidelberger Straße 4 ... (Anlage 1) in der Fassung vom 26.09.2011 wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar und wird durch die Vorhabenbeschreibung ergänzt. Zu 3.: Seit der Änderung des BauGB vom 01.01.2007 kann für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden. • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Teil B: Offenlagebeschluss Zu 1. und 2: Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Fassung 26.09.2011) wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans S 12.1 und die dazugehörige Begründung erarbeitet. Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs S 12.1 (siehe Datei) mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen werden parallel zur Offenlage beteiligt. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs S 12.1 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Zu den Sitzungen wird ausgehängt: • Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans S 12.1 wird jeweils zu den Sitzungen aufgehängt. Darmstadt, 26.09.2011 61.2 ha Nst. 2112
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I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 1.2 Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 2.2 Grundfläche des Baukörpers über Gelände 2.3 Nur innerhalb des gekennzeichneten Bereiches ist ein Staffelgeschoss zulässig. 2.4 Abgrenzung des Maßes der baulichen Nutzung Nach Westen zur Heidelberger Straße ist das 3. Obergeschoss um 4,00 m zurück zu versetzen. 2.5 Höhe baulicher Anlagen Als zulässige Aussenwandhöhe (AWH max.) des Geschosses gilt die Höhen- angabe bis zur Oberkante der Attika wie folgt: 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Es wird abweichende Bauweise festgesetzt Im Plangebiet sind Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach §Q22QAbs.Q2QBauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50Qm überschreiten. 3.2 Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch zeichnerische Festsetzung der Baugrenze bestimmt. 4. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 4.1 Stellplätze sind ausschließlich innerhalb einer Tiefgarage zu errichten. 4.2 Flächen für Nebenanlagen 4.2.1 Zulässig sind Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze, Garagenzufahrten und unterirdische Garagenanlagen. Es dürfen oberirdisch max. 200 qm befestigt werden. 4.2.2 Flächen für befestigte Terrassen 5. Private, zu begrünende Grundstücksflächen (§ 9 (1) 25a BauGB) 5.1 Flächen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 5.2 Freiflächen mit befestigten Flächen und Nebenanlagen (Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze und Zufahrten). Die nicht befestigten Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern gemäß der Pflanzliste zu bepflanzen. 5.3 Anzupflanzende Bäume (§ 9 (1) 25a BauGB) 6. Ein- und Ausfahrten (§ 9 (1), 11 BauGB) 6.1 Tiefgaragenein- / ausfahrt 7. Niederschlagswasser Das auf den Dächern und den befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlags- wasser soll, soweit es nicht als Brauchwasser verwendet wird, zum Zweck der Rückhaltung und Versickerung in die Grünflächen eingeleitet oder über Rigolen versickert werden. 8. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissi- onsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989) Lärmpegelbereiche (siehe Abb. Lärmpegelkarte) ermittelt. Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind aufgrund der Immissionen aus Verkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräumen zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 (siehe Ziff. 5 Hinweise Nr. 6) einzuhalten. Sofern Räume, die als Kinderzimmer und vorwiegend zum Schlafen genutzt werden an Fas- saden orientiert sind, die dem Lärmpegelbereich IV oder höher zugeordnet werden, ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zwingend erforderlich. Bei Lärmpegel- bereich III wird der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen empfohlen. Die Zuordnung der Räume zu den Lärmpegelbereichen sind der Lärmpegelkarte zu entneh- men. 9. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 (7) BauGB) II. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen Aufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt: 1. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen / Erhalten von Bäumen und Sträuchern Bei allen Gehölzpflanzungen sind ausschließlich einheimische und standortgerechte Arten entsprechend der unter IV. aufgeführten Pflanzliste zu verwenden. Die in der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind entsprechend der Pflanzliste als hochs- tämmige Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm durch den Vorhabenträger zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige Neu- pflanzungen zu ersetzen. Die festgesetzten zu begrünenden Grundstücksflächen sind mit heimischen Büschen ent- sprechend der Pflanzliste und durch Spontanbegrünung oder Initialsaat mit einheimischem, standortgerechtem Saatgut zu begrünen. Auf den mit G1 gekennzeichneten Grünflächen sind entlang der Grundstücksgrenzen mind. 0,5 m breite Hainbuchenhecken durch den Vorhabenträger anzupflanzen. Die Hainbuchen- hecken sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 2. Dachbegrünungen Dachflächen von Staffelgeschossen sind als Teilbegrünung in einer Fläche von mindestens 50% der Dachgrundfläche mit einer Substratdicke von 5 cm extensiv zu begrünen. III. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Einfriedungen Einfriedungen sind nur an der Grundstücksgrenze zulässig, innerhalb des Grundstücks sind keine Einfriedungen zulässig. Als Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsflächen sind Zäune mit senkrechten Metallstäben auf Mauerkronen mit einer Gesamthöhe von bis zu 1,60 m zu- lässig. Zum Nachbargrundstück sind mit Hainbuchenhecken begrünte Drahtgewebezäune zulässig. Mauerkronen sind bis zu einer Höhe von 0,40 m zulässig, entlang der Heidelberger Straße ist an die Bestandsmauer vom Flurstück 130/6 bis zu einer Höhe der Mauerkrone von 0,90Qm anzuschliessen. 2. Oberflächenbefestigung Befestigte nicht überdachte Flächen sind, soweit wasserrechtliche oder gesundheitliche Be- lange nicht entgegenstehen, wasserdurchlässig anzulegen (z.B. wasserdurchlässiges Ver- bundsteinpflaster). 3. Dachform Zulässig sind nur Flachdächer. 4. Werbeanlagen Werbeananlagen sind nicht zulässig. IV. Hinweise 1. Verkehrsfläche Das Grundstück ist über öffentliche Verkehrsflächen erschlossen. 2. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 3. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffäl- ligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regie- rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez.QIV/DA 41.5, zu informieren. 4. Altstandorte Verdachtsmomente über die Altstandorte liegen nicht vor. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Durchführung von Bodenanalysen in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde durchzuführen und die Kosten hierfür zu tragen. So- weit sich sanierungspflichtige Altlasten im Sinne des Hessischen Altlasten- und Boden- schutzgesetzes (Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlas- tensanierung) ergeben, hat der Vorhabenträger das Regierungspräsidium einzuschalten und die Kosten der Beseitigung bzw. Sanierung zu tragen. 5. Leitungs- und Baumschutzmaßnahmen Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass die Bäume in min- destens 2,5Qm Entfernung von den Anlagen der Deutschen Telekom AG und sonstigen Ver- sorgungstrassen gepflanzt werden. Sollte dieser Abstand unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Baumwurzeln von den Leitungen und Versorgungs- trassen fernzuhalten. Die Schutzrichtlinien der Anlagen- und Versorgungstrassenbetreiber sind zu beachten. Die Kosten der Schutzmaßnahmen sind vom Veranlasser zu tragen. Geschoss AWH max. II - Vollgeschosse III - Vollgeschosse 157,80 m ü.NN. 160,80 m ü.NN. S - Staffelgeschoss 163,80 m ü.NN. 6. Lärmschutz Im Planungsgebiet werden die Orientierunswerte der DIN 18005 durch Verkehrslärm über- schritten. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 entsprechend der Lärmpegelbereiche in Verbindung mit der Lärmpegelkarte sind ein- zuhalten. 7. Klimaschutz Im Planungsgebiet sind Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der An- passung an den Klimawandel dienen, vorzusehen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag den Jahres-Primärenergiebedarf der EnEV 2009 um 15 % zu unter- schreiten oder bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien zu treffen. 8. Pflanzliste 8.1 Liste einheimischer Bäume: Waldkiefer (Pinus sylvestris), Hängebirke (Betula pendula), Hainbuche, Weißbuche (Car- pinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyruspyraster), Vogelkirsche (Pru- nus avium), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia cordata), Esche (Fraxinus excelsior), Silberweide (Salix alba). 8.2 Liste einheimischer Sträucher: Rote Johannisbeere (ribes rubrum), Gemeine Felsenmispel (Cotoneaster integerrima), Him- beere (Rubus idaeus), Hundsrose (Rosa canina), Heckenrose (Rosa corymbifera), Deut- scher Ginster (Genista germanica), Behaarter Ginster (Genista pilosa), Färberginster (Gen- ista tinctoria), Besenginster (Cytisus scoparius), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Co- rylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Gemeine Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Heidekraut (Calluna vulgaris), Ge- meiner Liguster (Ligustrum vulgare), Kleines Immergrün (Vinca minor), Kriechweide (Salix repens). V. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Er- schließungsplan des Büros vogels /architekten vom 26.09.2011. Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8 vom November 1989 Lärmpegelbereich Maßgebli- cher Außen- lärmpegel dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Über- nachtungsräumen in Beherbergungs- stätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf R'w, res des Außenbauteils in dB Büroräume1) und ähnliches II III 56 bis 60 61 bis 65 IV 66 bis 70 30 35 30 30 40 35 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine An- forderungen gestellt. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom . Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) und nach § 13a BauGB im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom . Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich . Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom . Satzungsbeschluss: Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der im Plan enthaltenen Satzung gem. § 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am . Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den . Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Die Dezernentin Bekanntmachung: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich . Inkrafttreten: Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am . Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Die Dezernentin Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I S. 233) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art.,3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 584) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 10.06.2011 (GVBl. I S. 291) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I S. ,3830), zuletzt ge- ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1475) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. ,94), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 1.2 Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 2.2 Grundfläche des Baukörpers über Gelände 2.3 Nur innerhalb des gekennzeichneten Bereiches ist ein Staffelgeschoss zulässig. 2.4 Abgrenzung des Maßes der baulichen Nutzung Nach Westen zur Heidelberger Straße ist das 3. Obergeschoss um 4,00 m zurück zu versetzen. 2.5 Höhe baulicher Anlagen Als zulässige Aussenwandhöhe (AWH max.) des Geschosses gilt die Höhen- angabe bis zur Oberkante der Attika wie folgt: 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Es wird abweichende Bauweise festgesetzt Im Plangebiet sind Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach §Q22QAbs.Q2QBauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50Qm überschreiten. 3.2 Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch zeichnerische Festsetzung der Baugrenze bestimmt. 4. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 4.1 Stellplätze sind ausschließlich innerhalb einer Tiefgarage zu errichten. 4.2 Flächen für Nebenanlagen 4.2.1 Zulässig sind Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze, Garagenzufahrten und unterirdische Garagenanlagen. Es dürfen oberirdisch max. 200 qm befestigt werden. 4.2.2 Flächen für befestigte Terrassen 5. Private, zu begrünende Grundstücksflächen (§ 9 (1) 25a BauGB) 5.1 Flächen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 5.2 Freiflächen mit befestigten Flächen und Nebenanlagen (Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze und Zufahrten). Die nicht befestigten Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern gemäß der Pflanzliste zu bepflanzen. 5.3 Anzupflanzende Bäume (§ 9 (1) 25a BauGB) 6. Ein- und Ausfahrten (§ 9 (1), 11 BauGB) 6.1 Tiefgaragenein- / ausfahrt 7. Niederschlagswasser Das auf den Dächern und den befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlags- wasser soll, soweit es nicht als Brauchwasser verwendet wird, zum Zweck der Rückhaltung und Versickerung in die Grünflächen eingeleitet oder über Rigolen versickert werden. 8. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissi- onsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989) Lärmpegelbereiche (siehe Abb. Lärmpegelkarte) ermittelt. Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind aufgrund der Immissionen aus Verkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräumen zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 (siehe Ziff. 5 Hinweise Nr. 6) einzuhalten. Sofern Räume, die als Kinderzimmer und vorwiegend zum Schlafen genutzt werden an Fas- saden orientiert sind, die dem Lärmpegelbereich IV oder höher zugeordnet werden, ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zwingend erforderlich. Bei Lärmpegel- bereich III wird der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen empfohlen. Die Zuordnung der Räume zu den Lärmpegelbereichen sind der Lärmpegelkarte zu entneh- men. 9. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 (7) BauGB) II. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen Aufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt: 1. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen / Erhalten von Bäumen und Sträuchern Bei allen Gehölzpflanzungen sind ausschließlich einheimische und standortgerechte Arten entsprechend der unter IV. aufgeführten Pflanzliste zu verwenden. Die in der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind entsprechend der Pflanzliste als hochs- tämmige Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm durch den Vorhabenträger zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige Neu- pflanzungen zu ersetzen. Die festgesetzten zu begrünenden Grundstücksflächen sind mit heimischen Büschen ent- sprechend der Pflanzliste und durch Spontanbegrünung oder Initialsaat mit einheimischem, standortgerechtem Saatgut zu begrünen. Auf den mit G1 gekennzeichneten Grünflächen sind entlang der Grundstücksgrenzen mind. 0,5 m breite Hainbuchenhecken durch den Vorhabenträger anzupflanzen. Die Hainbuchen- hecken sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 2. Dachbegrünungen Dachflächen von Staffelgeschossen sind als Teilbegrünung in einer Fläche von mindestens 50% der Dachgrundfläche mit einer Substratdicke von 5 cm extensiv zu begrünen. III. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Einfriedungen Einfriedungen sind nur an der Grundstücksgrenze zulässig, innerhalb des Grundstücks sind keine Einfriedungen zulässig. Als Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsflächen sind Zäune mit senkrechten Metallstäben auf Mauerkronen mit einer Gesamthöhe von bis zu 1,60 m zu- lässig. Zum Nachbargrundstück sind mit Hainbuchenhecken begrünte Drahtgewebezäune zulässig. Mauerkronen sind bis zu einer Höhe von 0,40 m zulässig, entlang der Heidelberger Straße ist an die Bestandsmauer vom Flurstück 130/6 bis zu einer Höhe der Mauerkrone von 0,90Qm anzuschliessen. 2. Oberflächenbefestigung Befestigte nicht überdachte Flächen sind, soweit wasserrechtliche oder gesundheitliche Be- lange nicht entgegenstehen, wasserdurchlässig anzulegen (z.B. wasserdurchlässiges Ver- bundsteinpflaster). 3. Dachform Zulässig sind nur Flachdächer. 4. Werbeanlagen Werbeananlagen sind nicht zulässig. IV. Hinweise 1. Verkehrsfläche Das Grundstück ist über öffentliche Verkehrsflächen erschlossen. 2. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 3. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffäl- ligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regie- rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez.QIV/DA 41.5, zu informieren. 4. Altstandorte Verdachtsmomente über die Altstandorte liegen nicht vor. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Durchführung von Bodenanalysen in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde durchzuführen und die Kosten hierfür zu tragen. So- weit sich sanierungspflichtige Altlasten im Sinne des Hessischen Altlasten- und Boden- schutzgesetzes (Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlas- tensanierung) ergeben, hat der Vorhabenträger das Regierungspräsidium einzuschalten und die Kosten der Beseitigung bzw. Sanierung zu tragen. 5. Leitungs- und Baumschutzmaßnahmen Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass die Bäume in min- destens 2,5Qm Entfernung von den Anlagen der Deutschen Telekom AG und sonstigen Ver- sorgungstrassen gepflanzt werden. Sollte dieser Abstand unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Baumwurzeln von den Leitungen und Versorgungs- trassen fernzuhalten. Die Schutzrichtlinien der Anlagen- und Versorgungstrassenbetreiber sind zu beachten. Die Kosten der Schutzmaßnahmen sind vom Veranlasser zu tragen. Geschoss AWH max. II - Vollgeschosse III - Vollgeschosse 157,80 m ü.NN. 160,80 m ü.NN. S - Staffelgeschoss 163,80 m ü.NN. I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 1.2 Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 2.2 Grundfläche des Baukörpers über Gelände 2.3 Nur innerhalb des gekennzeichneten Bereiches ist ein Staffelgeschoss zulässig. 2.4 Abgrenzung des Maßes der baulichen Nutzung Nach Westen zur Heidelberger Straße ist das 3. Obergeschoss um 4,00 m zurück zu versetzen. 2.5 Höhe baulicher Anlagen Als zulässige Aussenwandhöhe (AWH max.) des Geschosses gilt die Höhen- angabe bis zur Oberkante der Attika wie folgt: 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Es wird abweichende Bauweise festgesetzt Im Plangebiet sind Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach §Q22QAbs.Q2QBauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50Qm überschreiten. 3.2 Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch zeichnerische Festsetzung der Baugrenze bestimmt. 4. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 4.1 Stellplätze sind ausschließlich innerhalb einer Tiefgarage zu errichten. 4.2 Flächen für Nebenanlagen 4.2.1 Zulässig sind Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze, Garagenzufahrten und unterirdische Garagenanlagen. Es dürfen oberirdisch max. 200 qm befestigt werden. 4.2.2 Flächen für befestigte Terrassen 5. Private, zu begrünende Grundstücksflächen (§ 9 (1) 25a BauGB) 5.1 Flächen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 5.2 Freiflächen mit befestigten Flächen und Nebenanlagen (Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / -plätze und Zufahrten). Die nicht befestigten Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern gemäß der Pflanzliste zu bepflanzen. 5.3 Anzupflanzende Bäume (§ 9 (1) 25a BauGB) 6. Ein- und Ausfahrten (§ 9 (1), 11 BauGB) 6.1 Tiefgaragenein- / ausfahrt 7. Niederschlagswasser Das auf den Dächern und den befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlags- wasser soll, soweit es nicht als Brauchwasser verwendet wird, zum Zweck der Rückhaltung und Versickerung in die Grünflächen eingeleitet oder über Rigolen versickert werden. 8. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissi- onsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989) Lärmpegelbereiche (siehe Abb. Lärmpegelkarte) ermittelt. Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind aufgrund der Immissionen aus Verkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräumen zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 (siehe Ziff. 5 Hinweise Nr. 6) einzuhalten. Sofern Räume, die als Kinderzimmer und vorwiegend zum Schlafen genutzt werden an Fas- saden orientiert sind, die dem Lärmpegelbereich IV oder höher zugeordnet werden, ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zwingend erforderlich. Bei Lärmpegel- bereich III wird der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen empfohlen. Die Zuordnung der Räume zu den Lärmpegelbereichen sind der Lärmpegelkarte zu entneh- men. 9. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 (7) BauGB) II. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen Aufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt: 1. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen / Erhalten von Bäumen und Sträuchern Bei allen Gehölzpflanzungen sind ausschließlich einheimische und standortgerechte Arten entsprechend der unter IV. aufgeführten Pflanzliste zu verwenden. Die in der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind entsprechend der Pflanzliste als hochs- tämmige Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm durch den Vorhabenträger zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige Neu- pflanzungen zu ersetzen. Die festgesetzten zu begrünenden Grundstücksflächen sind mit heimischen Büschen ent- sprechend der Pflanzliste und durch Spontanbegrünung oder Initialsaat mit einheimischem, standortgerechtem Saatgut zu begrünen. Auf den mit G1 gekennzeichneten Grünflächen sind entlang der Grundstücksgrenzen mind. 0,5 m breite Hainbuchenhecken durch den Vorhabenträger anzupflanzen. Die Hainbuchen- hecken sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 2. Dachbegrünungen Dachflächen von Staffelgeschossen sind als Teilbegrünung in einer Fläche von mindestens 50% der Dachgrundfläche mit einer Substratdicke von 5 cm extensiv zu begrünen. III. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Einfriedungen Einfriedungen sind nur an der Grundstücksgrenze zulässig, innerhalb des Grundstücks sind keine Einfriedungen zulässig. Als Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsflächen sind Zäune mit senkrechten Metallstäben auf Mauerkronen mit einer Gesamthöhe von bis zu 1,60 m zu- lässig. Zum Nachbargrundstück sind mit Hainbuchenhecken begrünte Drahtgewebezäune zulässig. Mauerkronen sind bis zu einer Höhe von 0,40 m zulässig, entlang der Heidelberger Straße ist an die Bestandsmauer vom Flurstück 130/6 bis zu einer Höhe der Mauerkrone von 0,90Qm anzuschliessen. 2. Oberflächenbefestigung Befestigte nicht überdachte Flächen sind, soweit wasserrechtliche oder gesundheitliche Be- lange nicht entgegenstehen, wasserdurchlässig anzulegen (z.B. wasserdurchlässiges Ver- bundsteinpflaster). 3. Dachform Zulässig sind nur Flachdächer. 4. Werbeanlagen Werbeananlagen sind nicht zulässig. IV. Hinweise 1. Verkehrsfläche Das Grundstück ist über öffentliche Verkehrsflächen erschlossen. 2. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 3. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffäl- ligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regie- rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez.QIV/DA 41.5, zu informieren. 4. Altstandorte Verdachtsmomente über die Altstandorte liegen nicht vor. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Durchführung von Bodenanalysen in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde durchzuführen und die Kosten hierfür zu tragen. So- weit sich sanierungspflichtige Altlasten im Sinne des Hessischen Altlasten- und Boden- schutzgesetzes (Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlas- tensanierung) ergeben, hat der Vorhabenträger das Regierungspräsidium einzuschalten und die Kosten der Beseitigung bzw. Sanierung zu tragen. 5. Leitungs- und Baumschutzmaßnahmen Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass die Bäume in min- destens 2,5Qm Entfernung von den Anlagen der Deutschen Telekom AG und sonstigen Ver- sorgungstrassen gepflanzt werden. Sollte dieser Abstand unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Baumwurzeln von den Leitungen und Versorgungs- trassen fernzuhalten. Die Schutzrichtlinien der Anlagen- und Versorgungstrassenbetreiber sind zu beachten. Die Kosten der Schutzmaßnahmen sind vom Veranlasser zu tragen. Geschoss AWH max. II - Vollgeschosse III - Vollgeschosse 157,80 m ü.NN. 160,80 m ü.NN. S - Staffelgeschoss 163,80 m ü.NN. 124/3 126 127/9 130/6 132/1 202/11 208/2 190/5 196/1 127/7 202/9 202/10 127/10 127/11 14 6,8512 14 6,858,30 4,6042,7512,95 19,70 134,5359,90 19,752,5G1III + SII GR max. 850 mG2 GGa G1G2 GGa 10,752,5 0,75 0,752 Hinter der Rennbahn Heidelberger Straße Sportanlage Gemeindezentrum OK Kanaldeckel148,95 m ü.NN. ROMIG GMBH & CO. KG BAUCONSULT INFO @ BUERO-ROMIG.DEFax.+49 (0) 61 51 60 91- 60Tel. +49 (0) 61 51 60 91- 06 4 2 8 5 D A R M S T A D T K A R L S T R A S S E 1 1 0vogels /architektenschleiermacherstraße 864283 darmstadt+49 (0) 6151 151400info@vogels-architekten.dedipl.-ing. maximilian vogelsarchitekt bda WA z.B. II GR max. 850 m a GGaG2 S N M 1/500 Lärmpegelkarte Entwurf zumVorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1- Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes S 12mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagenfür das nordwestliche Gebiet des BebauungsplanesS 12 "Paul-Wagner-Straße Süd"an der Heidelberger Straße und Hinter der Rennbahn,Gemarkung Darmstadt, Flur 21, Flurstück Nr. 127/11 und Nr. 202/9. Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 21 Maßstab 1:500 MVgezeichnet Planformat: Architekt VorhabenträgerDatum26.09.2011 680/549 mmBessunger Logen GmbHc/o Heureka Development GmbH An der Stadtkirche 664283 Darmstadt WissenschaftsstadtDarmstadt, den StadtplanungsamtDr. Ing. H. KisselLtd. Baudirektor Entwurf zumVorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1- Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes S 12mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagenfür das nordwestliche Gebiet des BebauungsplanesS 12 "Paul-Wagner-Straße Süd"an der Heidelberger Straße und Hinter der Rennbahn,Gemarkung Darmstadt, Flur 21, Flurstück Nr. 127/11 und Nr. 202/9. Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 21 Maßstab 1:500 IV IV III III II II II II IIII IIIIII IIIIV ERDGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 1 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IV IV III II II II II IIIII IIIIII IVIV 1. OBERGESCHOSS IV IV III III II II II II IIII IIIIII IIIIV ERDGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 1 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IV IV III II II II II IIIII IIIIII IVIV 1. OBERGESCHOSS IV IV IIIIII II II II II IIII IIIIII IIIIII 2. OBERGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 2 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IVIIIIII II II II IIII IIIIII IIIIII STAFFELGESCHOSS IV IV III III II II II II IIII IIIIII IIIIV ERDGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 1 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IV IV III II II II II IIIII IIIIII IVIV 1. OBERGESCHOSS IV IV IIIIII II II II II IIII IIIIII IIIIII 2. OBERGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 2 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IVIIIIII II II II IIII IIIIII IIIIII STAFFELGESCHOSS IV IV III III II II II II IIII IIIIII IIIIV ERDGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 1 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IV IV III II II II II IIIII IIIIII IVIV 1. OBERGESCHOSS IV IV IIIIII II II II II IIII IIIIII IIIIII 2. OBERGESCHOSS Bericht Nr. 11179-VSS-1 Heureka Development GmbH Neubau "Bessunger Logen"Errichtung von Mehrfamilienhäusernin Darmstadt, Heidelberger Straße 148 - LÄRMPEGELBEREICHE -als Grundlage zur Dimensionierungpassiver Schallschutzmaßnahmen Fehlheimer Straße 2464683 EinhausenTelefon (06251) 96 46-0Fax (06251) 96 46-46www.fritz-ingenieure.de ANHANG 4Seite 2 von 2 Lärmpegelbereiche"Maßgeblicher Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109,ermittelt aus dem Beurteilungspegel für den Tag zzgl. 3 dB(A) I<= 55dB(A): Lärmpegelbereich I55 <II<= 60dB(A): Lärmpegelbereich II60 <III<= 65dB(A): Lärmpegelbereich III65 <IV<= 70dB(A): Lärmpegelbereich IV70 <V<= 75dB(A): Lärmpegelbereich V75 <VI<= 80dB(A): Lärmpegelbereich VI80 <VIIdB(A): Lärmpegelbereich VII IV IVIIIIII II II II IIII IIIIII IIIIII STAFFELGESCHOSS G1 124/3 126 127/9 130/6 132/1 202/11 208/2 190/5 196/1 127/7 202/9 202/10 127/10 127/11 z.B. II GR max. 850 m2 G2
anlage 2
33993 Zeichen
13.09.2011 Wissenschaftsstadt Darmstadt 26.09.2011 Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 12 „Paul-Wagner-Straße Süd“ für das nordwestliche Gebiet des Bebauungsplans S 12 an der Heidelberger Straße, Hinter der Rennbahn, Gemarkung Darmstadt, Flur 21, Flurstücke Nr. 127/11 und Nr. 202/9 S 12.1 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan S 12 mit Plangebiet S 12.1 und Sportanlagen (ohne Maßstab) Anlage 2 S 12.1 Begründung Seite 2 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 INHALT SEITE 1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 5 1.1 Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 5 1.2 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB 5 2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage des Plangebietes 6 3. Planungsrechtliche Situation 6 3.1 Regionalplan 6 3.2 Flächennutzungsplan 6 3.3 Bebauungsplan 6 4. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 7 4.1 Bestandsbebauung 8 5. Wasserwirtschaftliche Belange 8 5.1 Wasserversorgung 9 5.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz 9 5.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser 9 5.4 Abwasser 9 5.5 Oberirdische Gewässer 9 6. Altflächen / Altlasten 9 6.1 Altflächen / Altlasten 9 6.2 Regelungen im Durchführungsvertrag 9 7. Emissionen - Immissionen 10 7.1 Verkehrsemissionen / Schalltechnische Untersuchung 10 7.2 Sportlärm /Schalltechnische Untersuchung 10 8. Städtebauliches Konzept 11 8.1 Nutzungskonzept 11 8.2 Bebauungskonzept 11 8.3 Freiflächenkonzept 11 8.4 Verkehrskonzept 12 9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen 12 9.1 Art der baulichen Nutzung 12 9.2 Maß der baulichen Nutzung 12 9.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 12 9.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 1 3 9.5 Private, zu begrünende Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 13 9.6 Niederschlagswasser 13 9.7 Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 (1) Nr. 7 BauGB) 13 S 12.1 Begründung Seite 3 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 9.8 Nebenanlagen 13 10. Gestalterische Festsetzungen 13 10.1 Einfriedungen 13 10.2 Oberflächenbefestigungen 14 10.3 Dachformen 14 10.4 Werbeanlagen 14 11. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen 14 11.1 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen / Erhalten von Bäumen und Sträuchern 14 11.2 Dachbegrünungen 14 12. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft 15 12.1 Eingriff in den Naturhaushalt und Beeinträchtigung von Grün- und Freiflächen 15 12.2 Eingriffsminimierung / Ausgleichsmaßnahmen 15 12.2.1 Weitere Maßnahmen um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren 15 13. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel 15 14. Hinweise und Empfehlungen 16 14.1 Artenempfehlung / Bäume / Pflanzungen 16 15. Der Durchführungsvertrag und seine Regelungen 16 16. Planungsstatistik 17 16.1 Gebietsflächen 17 Es liegen folgende Gutachten und Untersuchungen zu Grunde: Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärmimmissionen (Fritz Beratende Ingenieure GmbH v. 24.06.2011) Schalltechnische Stellungnahme Immissionen Sportanlagen (Fritz Beratende Ingenieure GmbH v. 30.08. 2011) S 12.1 Begründung Seite 4 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Begründung S 12.1 Begründung Seite 5 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs planes S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - sollen die betroffenen Grundstücke grundsätzlich be sser genutzt werden und durch bauliche Verdichtung stadt naher Bereiche eine zusätzliche In- anspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Es besteht ein erhebli- cher Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des am 02.07.1975 in Kraft getrete- nen Bebauungsplanes S 12 "Paul-Wagner-Straße Süd". Im Bereich der geplanten Verdich- tung weist der Bebauungsplan "Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO 1968)" mit zwei Vollge- schossen in offener Bauweise auf eng begrenztem Bau fenster aus, wobei im gesamten angrenzenden Bereich „Allgemeines Wohngebiet (§ 4 B auNVO 1968) als Flächen für den Gemeinbedarf Kirche und Kindergarten“ festgesetzt ist. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll eine planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Vorhabens mit bi s zu drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss als „Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Ba uNVO)“ geschaffen werden. Die Baufenster werden erweitert und Stellflächen für Kr aftfahrzeuge in Tiefgaragen zugelas- sen. Durch barrierefreie Zugänglichkeit der geplanten Wo hnungen aus der neuen Tiefgarage in Verbindung mit Aufzuganlagen zu den Etagen wird das Angebot an Wohnungen für jedes Lebensalter nachhaltig erhöht. Das Vorhaben soll auf Initiative des Investors auf dessen eigenen Grundstücken realisiert werden. Der Grundstückskaufvertrag mit der Wissensc haftsstadt Darmstadt steht noch aus. Die Unterzeichnung wird vor Abschluss des Durc hführungsvertrags zum Bebauungs- plan S 12.1 erfolgen. Investitionsträger ist die Firma Bessunger Logen GmbH. Die geplante Wohnbebauung ist durch die bereits vorhandene Neben wegführung zur Heidelberger Straße Ecke Landskronstraße sowie die vorhandene Infrastruktur voll erschlossen. 1.1 Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung Die neue Wohnbebauung hat keine wesentlichen Auswir kungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Negative Auswirkungen für die vorhandene Infrastrukturausstat- tung und die Nahversorgung sind nicht zu erwarten. Die Infrastrukturen werden durch die Nachverdichtung besser ausgenutzt. Ebenso sind Ausw irkungen auf das Orts- und Land- schaftsbild angesichts des wohnwirtschaftlich geprä gten Charakters und der umliegenden Verkehrstrassen nicht zu befürchten. 1.2 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Das beschleunigte Verfahren ist nur auf Maßnahmen d er Innenentwicklung, daher auf be- reits erschlossene Ortsteile, anwendbar. Beträgt die zulässige Grundfläche weniger als 20.00 0 m², ist das beschleunigte Verfahren bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen anwendbar . Ausgeschlossen ist das beschleu- nigte Verfahren, wenn durch den Bebauungsplan die Z ulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das ist hier nicht der Fall. Da die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfah ren nach § 13a BauGB vorliegen, wurde dieses in Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewählt. S 12.1 Begründung Seite 6 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage des Plangebi etes Der Geltungsbereich liegt im nordwestlichen Gebiet des Bebauungsplans S 12 „Paul- Wagner-Straße Süd“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor habenbezogenen Bebauungsplanes wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt. Der Geltungsbereich hat folgende räumliche Begrenzung: - Im Norden: Südgrenzen der Flurstücke Nr.130/6 - Osten: Westgrenze der Flurstücke 202/10 und 127 /7 - Im Süden: Hinter der Radrennbahn 196/1 - Im Westen: Heidelberger Straße Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 0,21 ha. Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen der Gemarkung Darmstadt: Flur: 21 Parzellen: Nr. 127/11 und Nr. 202/9 Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Heidelberger Straße / „Hinter der Rennbahn“ 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Regionalplan Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (StAnz. 37/04), ist das Plangebiet als Siedlungsfläche Bestand dargestellt. 3.2 Flächennutzungsplan Der seit dem 01.04.2006 rechtswirksame Flächennutzu ngsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Plangebiet als Wohnbaufläche aus. 3.3 Bebauungsplan Der am 02.07.1975 in Kraft getretene Bebauungsplan S 12 "Paul-Wagner-Straße Süd" weist im Bereich des Planungsgebiets "Reines Wohnge biet (§ 3 BauNVO)" mit zwei Voll- geschossen in abweichender Bauweise aus. Die überbaubaren Flächen sind in Grundstückmitte un d parallel der Straße An der Renn- bahn ausgewiesen. Es sind festgesetzt: GRZ = 0,4; GFZ = 0,6. Für die Dachform sind Dachneigungen von 40° mit ein heitlicher dunkelgrauer Schindelde- ckung zwingend vorgeschrieben. Die Außenwände sind weiß zu verputzen oder zu schlemmen. S 12.1 Begründung Seite 7 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Ausschnitt S12 mit dem Plangebiet S 12.1 Denkmalschutz Baudenkmäler und Bodendenkmäler sind im Geltungsber eich des Bebauungsplanes nicht vorhanden oder zu vermuten. Wenn bei Erdarbeiten Bo dendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Ab teilung Archäologische Denkmal- pflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unver züglich anzuzeigen. Ein entspre- chender Hinweis ist im Plan enthalten. Landschaftsschutz und Naturschutz Der gesamte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B ebauungsplanes liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebi ete werden von der Planung nicht tangiert. Baumschutzsatzung In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusam menhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baum schutzsatzung geschützt. Ge- schützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter H öhe – bei Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. Für die notwendige Errichtung der Tiefgarage müssen 7 private Bäume gefällt werden. Da- zu sind Fällanträge zu stellen und entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 4. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bes tand Das Projektgrundstück befindet sich im südlichen Te il von Bessungen an der Heidelberger Straße zwischen dem Gemeindezentrum der Ev. Andreas gemeinde (nördlich) und der Radrennbahn. Die Erschließung erfolgt ausgehend von der Anliegerstraße, die in östlicher Lage parallel zu den Straßenbahngleisen und zur Heidelberger Straße verläuft. Unmittelbar nördlich des Areals sind Allgemeine Woh ngebiete festgesetzt und umgesetzt, weiter im Osten befinden sich ebenfalls Reine Wohng ebiete. Westlich der Heidelberger Straße befindet sich ein Gewerbegebiet, das von großflächigem Einzelhandel geprägt ist. Im Süden schließen Sportanlagen (Radrennbahn, Tenni sanlage) an. Diese sind durch ei- nen Schutzwall bis zur Dachhöhe vom Bestandsobjekt getrennt. S 12.1 Begründung Seite 8 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Blick von Süden auf die Bestandsbebauung 4.1 Bestandsbebauung Auf der Liegenschaft befindet sich eine schon länge r leerstehende zweigeschossige Wohnbebauung älteren Nachkriegsstandards mit Sattel dach. Das Gebäude wird abgeris- sen, da es schadstoffbelastete Bauteile aufweist (übliche Baustoffe für diese Bauzeit), nicht dem heutigen Standard entspricht und das Grundstück nicht ökonomisch ausgenutzt wer- den kann. Die gesamten Aufbauten und die versiegelten Flächen im Plangebiet werden im Zuge einer noch zu erteilenden Abrissgenehmigung im Zusammenha ng mit der Errichtung des Plan- vorhabens planmäßig abgeräumt. Schadstoffhaltige Bauteile werden fachgerecht nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgt. 5. Wasserwirtschaftliche Belange Nach dem gemeinsamen Erlass vom 23. Juni 1997 der z uständigen Ministerien (St. Anz. 25/1997 S. 1803) müssen Belange der Wasserwirtschaf t bei der Bauleitplanung angemes- sen berücksichtigt werden. Auf Grundlage der im o.g . gemeinsamen Erlass enthaltenen Gliederung werden im Folgenden die wasserwirtschaftlichen Belange dargestellt. S 12.1 Begründung Seite 9 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 5.1 Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Lösch wasser erfolgt durch die HSE Süd- hessische Energie AG. Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtli ch (Wasserwerk und Rohrnetz) durch die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasser rechtliche Genehmigungen abge- deckt und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereit gestellt. Löschwasserversorgung Für den Bereich ist eine Löschwassermenge von 1600 l/min entsprechend 26,7 l/sek. über einen Zeitraum von 2 Std. bereitzustellen. Dies erf olgt durch das öffentliche Netz auf den anliegenden Straßen. Wasserqualität Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforde- rungen der Trinkwasserverordnung (TWVO). 5.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessisch en Wassergesetz Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicheru ngsgebiet nach dem Hessischen Was- sergesetz. 5.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschl agswasser Zur Entlastung des Naturhaushaltes wird die Entwäss erungen des intensiv begrünten Tief- garagendaches über Flächenversickerungen (Rigolen) durchgeführt. Ebenso werden Ter- rassenflächen mit versickerungsfähigen Materialien und Pflastern befestigt. Außerdem wird festgesetzt, dass das Flachdach des Staffelgeschoss es mit einem Anteil von mindestens 50% extensiv zu begrünen ist. 5.4 Abwasser Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (K anal, Rückhaltebecken und Kläran- lage) angeschlossen. Durch den nördlichen Grundstüc kstreifen Parz. 202/9 verläuft ein Regenwassersammler aus dem östlichen Nachbargebiet. 5.5 Oberirdische Gewässer Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 6. Altflächen / Altlasten 6.1 Altflächen / Altlasten In der Altflächendatei (ALTIS) des Hess. Landesamte s für Umwelt und Geologie sind keine Einträge vorhanden. 6.2 Regelungen im Durchführungsvertrag Im Durchführungsvertrag werden Regelungen zur Besei tigung von eventuellen Altlasten aufgenommen. S 12.1 Begründung Seite 10 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 7. Emissionen - Immissionen 7.1 Verkehrsemissionen / Schalltechnische Untersuch ung Im Plangebiet besteht eine nicht unerhebliche Vorbe lastung durch Verkehrslärm, hervorge- rufen durch die westlich gelegene Heidelberger Stra ße sowie die parallel verlaufende Stra- ßenbahnstrecke von bzw. nach Darmstadt-Eberstadt. Ü berschreitungen der schalltechni- schen Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1 für Allg emeine Wohngebiete um maximal 13 dB(A) werden sowohl während des Tagzeitraumes al s auch in der Nacht insbesondere für die der Heidelberger Straße unmittelbar zugewan dte Westfassade der geplanten Wohnbebauung prognostiziert. Im Rahmen der angestrebten Änderung des Bebauungspl ans werden geeignete Festset- zungen zum passiven Schallschutz getroffen. Hierbei sind die der Heidelberger Straße nächstgele genen Fassadenbereiche laut der zu Grunde liegenden schalltechnischen Untersuchung dem Lärmpegelbereich IV, rückwärtige oder zurückspringende Nord- und Südfassaden den Lär mpegelbereichen III und II zuzu- ordnen. Sofern Räume, die zum Schlafen genutzt werd en (Schlafzimmer, Kinderzimmer) an den stark konfliktbehafteten Fassaden vorgesehen werden, sind schallgedämmte Lüf- tungselemente einzubauen. Als Ergebnis der oben genannten Untersuchung sind L ärmpegelkarten erarbeitet worden, die eine konkrete Zuordnung der Lärmpegelbereiche f assaden- und geschossbezogen darstellen. 7.2 Sportlärm /Schalltechnische Untersuchung Da beim Sportlärm die Nachtsituation praktisch kein e Rolle spielt, liegt der Schwerpunkt der nachfolgenden Ausführungen auf Lösungsstrategien zur Tagsituation. Die Planunterlagen führen zu dem Ergebnis, dass der Abstand zwischen der Tennisanlage und dem geplanten Wohngebiet etwa 100 m beträgt. De r Abstand zwischen der vorhande- nen Radrennbahn und dem Wohngebiet ist geringer als 100 m. Die Abschätzung der Geräuschimmissionen an der gepl anten Wohnbebauung „Bessunger Logen“ ergibt, dass die Vorgaben des Schallschutzes eingehalten werden. Unter den Be- dingungen des zugrunde gelegten ungünstigsten Falls des Regelbetriebs ergibt sich für die Gesamtimmission der Sportanlagen ein Beurteilungspegel von: Lr = 46,7 dB(A) Der maßgebliche Richtwert von 50 dB(A) wird dadurch um 3,3 dB unterschritten. Außer- halb der Sommersaison bzw. bei geringerer Auslastun g der Anlage sind geringere Immis- sionen zu erwarten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch bes ondere Ereignisse und Veranstaltun- gen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beur- teilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftr eten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. (18. BImSchV) Die Immissionen durch die Radrennbahn sind aufgrund geringer Emissionen vernachläs- sigbar. Da sich die der Anlage zuzurechnenden Parkplätze hinter der Anlage befinden, sind aufgrund der Abstandsdämpfung die Parkplatz-Immissi onen gegenüber denjenigen der Tennisanlage ebenfalls vernachlässigbar. S 12.1 Begründung Seite 11 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Somit liegen die betroffenen Fassaden und Geschosse alle im Lärmpegelbereich I mit ei- nem durch die Tennisanlage erzeugten maßgeblichen A ußenlärmpegel von bis zu 50 dB(A). Da aufgrund des Verkehrslärms jedoch jewe ils Schallschutzmaßnahmen am Gebäude für mind. Lärmpegelbereich II (56 – 60 dB(A )) getroffen werden, sind die Belange der Sportlärmeinwirkung für die Planung ohne Relevanz. 8. Städtebauliches Konzept 8.1 Nutzungskonzept Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Woh ngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt, weil es der im Bebauungsplan S12 festg esetzten Hauptnutzung der nördlichen Bebauung an der Heidelberger Straße entspricht und die Voraussetzungen für ein isolier- tes "Reines Wohngebiet" nicht gegeben sind. 8.2 Bebauungskonzept Die vorhandene Bebauung aus der Nachkriegszeit auf dem Grundstück wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Der Abriss mit ansc hließender Neubebauung ist notwen- dig, weil eine Modernisierung der vorhandenen Gebäu de technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und die vorhandene Gebäudestruktur kein zeitgemäßes Wohnen erlaubt. Die geplante neue Wohnbebauung „Bessunger Logen“ is t differenziert gegliedert, sodass der Riegel aufgelockert ist und der Eindruck von ei nzelnen Häusern entsteht. Von der Hei- delberger Straße gesehen an der westlichen Grundstü ckskante ist der Baukörper zusätz- lich in der Höhenentwicklung abgestuft. Der Baukörper hat eine Länge von mehr als 50 m, sod ass eine abweichende Bauweise festgesetzt wird, jedoch im Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubare Grundfläche (GR) von max. 850 m² und die max. zulässige Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze bestimmt. Die Grundfläche (GR) des Baukörpers über Gelände wi rd auf den Wert von max. 850 m² festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl wird du rch die Unterbauung mit einer Tiefga- rage, sowie durch Nebenanlagen im Sinne von § 14 Ba uNVO gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einem Wert von 0,8 überschritten. Die allgem einen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 BauN VO werden dadurch nicht beein- trächtigt, da die Überschreitung im Wesentlichen du rch die erdüberdeckte Tiefgarage ent- steht. 8.3 Freiflächenkonzept Aufgrund der Nutzungsart sind die Freiflächen differenziert festgesetzt. Die Freiflächen ent- lang der südlichen Grundstückgrenze erhalten Baumpf lanzungen zur Stärkung des geplan- ten öffentlichen Grünzuges in Ost- / Westrichtung. Die Bäume erhalten Erdanbindung und sind nicht durch die Garagenanlage unterbaut. Auf den privaten Freiflächen mit befestigten Fläche n und Nebenanlagen (G2) dürfen ma- ximal bis zu 200 m² befestigt werden. Befestigte Fl ächen für Wege sind mit einem wasser- durchlässigen Belag zu befestigen. Der Rest ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Zusätzlich sind die im Vorhaben- und Erschließungsp lan und im Planteil des Bebauungs- planes unter 5.2 dargestellten Flächen für befestigte Terrassen im Bereich G2 zulässig. S 12.1 Begründung Seite 12 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Stellflächen für Kraftfahrzeuge sind in einer Tiefg arage untergebracht. Die Tiefgaragenflä- che außerhalb des Baukörpers ist mit mind. 0,80 m E rde zu überdecken, gärtnerisch anzu- legen und zu unterhalten. 8.4 Verkehrskonzept Der Standort des Vorhabens ist bereits verkehrstech nisch gut erschlossen. Die Haltestelle in der Heidelberger Straße sorgt für eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Eine über das Maß der heutigen Verkehrsbelastung hi nausgehende Mehrbelastung durch den Neubau von 23 WE mit Tiefgarage für 24 PKW ist nicht zu erwarten. Damit sind auch keine negativen Auswirkungen auf di e Leistungsfähigkeit des benachbar- ten Verkehrsknotenpunktes oder der Zubringerstraßen zu erwarten, da keine wesentlichen Verkehrserhöhungen stattfinden. 9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen 9.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird durch Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Diese erfolgt aufgrund der bestehenden umliegenden Bebauung mit Wohnge- bäuden, Gemeindezentrum und Sportanlagen. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorha benträger zur Errichtung einer Wohn- bebauung mit 23 WE und einer Tiefgarage mit 24 Stellplätzen. 9.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festse tzung der Gebäudehöhe der zuläs- sigen Grundfläche, Zahl der Voll- und Staffelgescho sse sowie der maximal zulässigen Au- ßenwandhöhen festgesetzt. Die Höhe der obersten Auß enwand für das Staffelgeschoss beträgt max. 163,80 m ü. NN. Die zulässige Grundfläche (GR) des Baukörpers über Gelände (ohne Tiefgarage) wird ab- solut auf max. 850 m² festgesetzt. Für die Hinzurec hnung der Grundflächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird eine GRZ von insgesamt 0,8 festgesetzt. Diese Festsetzungen ermöglichen die zwischen der Wi ssenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger im Kaufvertragsentwurf vereinbar ten Ausnutzungen der Grundstücke im Geltungsbereich und fügen sich in die verdichtete Bebauung der Umgebung ein. 9.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Gru ndstücksflächen Es wird abweichende Bauweise festgesetzt, jedoch im Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO. Die Gebäudelänge für die Wohnbeba uung beträgt über 50 m; die er- forderlichen Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung sind einzuhalten. Die Bauweise ermöglicht eine Gliederung, abgestufte Höhenentwicklung und optimierte begrünte Grundstücksflächen mit wohngerechter Ausri chtung durchgesteckter und südori- entierter Wohnungen. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch die zei chnerische Festsetzung einer Bau- grenze bestimmt. Geringfügige Überschreitungen beis pielsweise für untergeordnete Bau- S 12.1 Begründung Seite 13 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 teile wie Balkone, Vorsprünge, Vorbauten und Pergol en sind unter Einhaltung der max. zu- lässigen Grundfläche zulässig. 9.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garag en Stellplätze sind ausschließlich innerhalb einer ges chlossenen Tiefgarage zu errichten, um den Nachweis der Stellplätze nach Einstellplatzvero rdnung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt zu erbringen. 9.5 Private, zu begrünende Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Zur Gestaltung der Grünflächen entlang der südliche n Grundstücksgrenze sind insgesamt 6 großkronige Bäume festgesetzt. Entlang der Grunds tücksgrenzen des Plangebietes ist ein Pflanzstreifen mit Heckenanpflanzungen vorgesehen. Dies dient der Kompensation der durch den zwischenz eitlichen Bauzustand erforderlichen Rodungen und Fällungen im Bestand und zum Ausgleich der verdichteten Grundstücks- nutzung gegenüber dem Bebauungsplan S 12. 9.6 Niederschlagswasser Das auf den Dächern und den befestigten Grundstücks flächen anfallende Niederschlags- wasser soll, soweit es nicht als Brauchwasser verwendet wird, zum Zweck der Rückhaltung und Versickerung in die Grünflächen eingeleitet oder über Rigolen versickert werden. 9.7 Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir kungen (§ 9 (1) Nr. 7 BauGB) Lärmschutz Sofern Räume, die vorwiegend zum Schlafen genutzt werden (Schlafzimmer, Kinderzim- mer) an Fassaden orientiert sind, die dem Lärmpegelbereich IV oder höher zugeordnet werden, ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zwingend erforderlich. Bei Lärmpegelbereich III wird der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen empfohlen. Dies dient der Wohnhygiene und dem gesunden Wohnen im Konfliktrahmen mit der städti- schen Lage an einer Straßenverkehrsader. Das zugrunde liegende Schallgutachten der Fritz Beratende Ingenieure GmbH enthält entsprechende Ausweisungen der Lärmpegel, die im Planteil wiedergegeben sind. 9.8 Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur zulässig als Terrassen, Wege, Spielflächen, Müllabstellräume / - plätze, Garagenzufahrten und unterirdische Garagenanlagen / Tiefgarage. Nebenanlagen sind für den täglichen Ablauf der Wohn nutzung, der Ver- und Entsorgung und der Verkehrserschließung im festgesetzten Rahme n erforderlich. Der Umfang und die Verortung werden im Rahmen der Hochbaugenehmigungen bestimmt. 10. Gestalterische Festsetzungen 10.1 Einfriedungen Zulässig sind Zäune mit senkrechten Metallstäben au f Mauerkronen mit einer Gesamthöhe von bis zu 1,6 m, als Einfriedungen zur öffentliche n Verkehrsflächen. Zum Nachbargrundstück sind mit Hainbuchenhecken begrünte Drahtgewebezäune zulässig. S 12.1 Begründung Seite 14 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Innerhalb des Grundstücks sind keine Einfriedungen zulässig. Um ein einheitliches Stadtraumbild zu ermöglichen, werden die benachbarten Bestandsmauern aufgenommen und die Mauerkronen adap tiert. Die Zäune dienen als Begrenzung zum öffentlichen Raum. 10.2 Oberflächenbefestigungen Befestigte nicht überdachte Flächen sind, soweit wasserrechtliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, wasserdurchlässig anzulegen (z.B. wasserdurchlässiges Verbundsteinpflaster). Diese Maßnahmen dienen dem mindestens teilweisen Ausgleich der Eingriffe in den natür- lichen Wasserhaushalt. 10.3 Dachformen Die ausschließliche Zulässigkeit von Flachdächern i st eine notwendige Voraussetzung für die Rücksprünge und Staffelung des Baukörpers, die aus städtebaulichen Gründen ge- wünscht sind. Durch die Höhenstaffelung passt sich der Baukörper an die Nachbargebäu- de an. 10.4 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nicht zulässig. Diese Festsetzung soll verhindern, dass im Geltungs bereich genehmigungspflichtige Wer- beanlagen errichtet werden können und somit das Stadtbild beeinträchtigt wird. 11. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen 11.1 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige n Bepflanzungen / Erhalten von Bäumen und Sträuchern Bei allen Gehölzpflanzungen sind ausschließlich ein heimische und standortgerechte Arten entsprechend der unter IV.8 aufgeführten Pflanzlist e zu verwenden. Die in der Planzeich- nung festgesetzten Bäume sind entsprechend der Pflanzliste als hochstämmige Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu pflanzen, dauerha ft zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige Neupflanzungen zu ersetzen. Die festgesetzten zu begrünenden Grundstücksflächen sind mit heimischen Büschen ent- sprechend der Pflanzliste und durch Spontanbegrünung oder Initialsaat mit einheimischem, standortgerechtem Saatgut zu begrünen. Auf den mit G1 gekennzeichneten Grünflächen sind en tlang der Grundstücksgrenzen mind. 0,5 m breite Hainbuchenhecken anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 11.2 Dachbegrünungen Die Dachfläche des Staffelgeschosses ist als Teilbe grünung in einer Fläche von mindes- tens 50% der Dachgrundfläche mit einer Substratdicke von 5 cm extensiv zu begrünen. Die Festsetzung dient als Teilausgleich für die dichtere Grundstücksausnutzung gegenüber dem Bebauungsplan S 12 im Plangebiet und zur Verlangsamung des Regenabflusses. S 12.1 Begründung Seite 15 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 12. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft 12.1 Eingriff in den Naturhaushalt und Beeinträchti gung von Grün- und Freiflächen Für das geplante Vorhaben besteht kein Baurecht nac h dem rechtskräftigen Bebauungs- plan S 12, da das Maß der dort festgesetzten baulic hen Nutzung durch das Neubauvorha- ben überschritten wird. Der bestehende Bebauungspla n S 12 sieht allerdings die Möglich- keit vor, PKW Stellplätze auf dem Grundstück zu err ichten und zu befestigen, die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan S 12 nicht in das Maß der bauli- chen Nutzung nach heutigen Bewertungsmaßstäben eingeflossen sind. Die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes besteht somit im Wesentlichen in der Bebauung und Versiegelung von bisherigen Vegetationsflächen, sowie der überwiegenden Entfer- nung der Bäume auf dem Grundstück. Die vorhandenen Bäume sind bis zu ca. 60 Jahre alt und haben wenig Entwicklungspotential. 12.2 Eingriffsminimierung / Ausgleichsmaßnahmen Zum teilweisen Ausgleich für die wegfallenden Bäume erfolgen Baumpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen, im Bereich der südlichen Gr undstückgrenze. Insgesamt ist die Anpflanzung von ca. 6 großkronigen Bäumen im Bereic h der Grundstücksgrenze „Hinter der Rennbahn“ festgesetzt. Für die anzupflanzenden Bäume und Sträucher ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Pflanzliste nach Vorgabe des Grünflächen- und Umweltamtes als Hinweis enthalten. Als Ausgleich für die veränderte Grundfläche gegenü ber dem rechtskräftigen Bebauungs- plan wird die Dachfläche des Staffelgeschosses mit einer mindestens 5 cm starken Sub- stratschicht teilbegrünt. Die Fläche der Dachbegrün ung beträgt planerisch ca. 260 m². Für die Dachbegrünung sind im vorhabenbezogenen Bebauun gsplan grüngestalterische Fest- setzungen getroffen. Zum weiteren teilweisen Ausgleich werden keine PKW Stellplätze außerhalb der Tiefgara- ge auf dem Grundstück geplant. Unterbauungen durch die Tiefgarage werden mit mind. 80 cm Erdüberdeckung als Vegetationsschicht versehen. 12.2.1 Weitere Maßnahmen um nachteilige Auswirkung en auf die Umwelt zu minimieren Bepflanzung der Einfriedungen mit Hecken entlang de r Grundstücksgrenzen und entlang der Verkehrsflächen. Nicht zwingend in voll versiegelter Bauweise herzus tellende Funktionsflächen (z.B. Wege / Gartenterrassen) werden mit Fugen oder mit versickerungsfähigem Pflaster errichtet. Für die teilversiegelten Flächen sind im vorhabenbe zogenen Bebauungsplan grüngestalte- rische Festsetzungen getroffen. Auf befestigten Flächen oder Dächern anfallendes Ni ederschlagswasser wird über be- wachsene Bodenschichten oder Rigolen innerhalb des Vorhabengebietes versickert. 13. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung a n den Klimawandel Im Planungsgebiet sind Maßnahmen, die dem Klimawand el entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, vorgesehen. S 12.1 Begründung Seite 16 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführun gsvertrag den Jahres- Primärenergiebedarf der EnEV 2009 um mind. 15% zu u nterschreiten oder bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien zu treffen. Konkret vorgesehen sind Solarthermieanlagen zur Bra uchwassererwärmung und Unter- schreitung der Mindestforderung der EnEV 2009. 14. Hinweise und Empfehlungen 14.1 Artenempfehlung / Bäume / Pflanzungen Die Artenempfehlung wird auf die allgemeine Vorgabe reduziert, dass die Verwendung heimischer, standortgerechter Arten empfohlen wird. Eine Liste einheimischer Bäume, Sträucher und Ranker ist in den Hinweisen unter Ziffer IV. 8 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthalten. 15. Der Durchführungsvertrag und seine Regelungen Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorha benträger nach Maßgabe des Vorha- ben- und Erschließungsplans zur: • Errichtung einer Wohnbebauung mit 23 WE und 24 Ste llplätzen in einer Tiefgarage • Einreichung des Bauantrages zum Vorhaben spätesten s 3 Monate nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes • Umsetzung des Vorhabens spätestens 36 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmi- gung • Umsetzung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen, deren dauerhafter Pflege und Unter- haltung. • Durchführung aller erforderlichen Vorbereitungs- u nd Ordnungsmaßnahmen zur Er- schließung des Grundstückes, wie Kanalregulierungen , Entsorgung der schadstoffhalti- gen Bauteile, Grundstückszusammenlegungen und Abriss der Altbebauung. • Ggf. Altlastenbeseitigung und Kampfmittelräumung a uf seine Kosten • Weitergabeverpflichtung der Vertragsbestandteile a uf mögliche Rechtsnachfolger • Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Dac hbegrünungen, Pflanzungen) deren dauerhafter Pflege und Unterhaltung • den Jahres-Primärenergiebedarf der EnEV 2009 um mi nd. 15% zu unterschreiten oder bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Spei- cherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien zu treffen. S 12.1 Begründung Seite 17 Büro Romig Tel.: 06151 / 6091-0 16. Planungsstatistik 16.1 Gebietsflächen Geltungsbereich (gesamt) 0,21 ha = 100,0 % davon: Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen 0,085 ha = 40,0 % Grünfläche teilw. befestigt G1 und G2 0,125 ha = 60,0 % Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin
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Anlage 1 Vorha ben- und Erschließungsplan 26. September 2011 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - Teil 1: Vorhabenbeschreibung Vorhaben- und Erschließungsplan Projektdaten Projektvorhaben: Errichtung eine r Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit 20 Wohneinheiten, die zum Verkauf angeboten werden. Bauherr: Bessunger Logen GmbH, Darmstadt Lage: Darmstadt, Stadtteil Bessungen, Heidelberger Straße 148 Grundstück: Flur 21, Flurst ücke Nr 127/11 und Nr. 202/9 Grundstücksgröße: 2109 m² Bruttogrundfläche: 2882 m² Wohnfläche: 2333,52m² Vorhabenbeschreibung: Die Bessunger Logen GmbH erwirbt als Bauherr das Grundstück in Darmstadt, Flur 21 mit den Flurstücken Nr. 127/11 und 202/9 vo n der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ziel ist die Nachverdichtung des Grundstückes du rch die Errichtung eines hochwertigen Geschosswohnungsbaus mit Tiefgarage. Das Bestandsgebäude mit einer GRZ von 0,25 und zwei Vollgeschossen soll abgerissen werden. Der rechtswirksame Bebauungsplan S 12 vom 02.07.1975, der das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ ausweist, wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 zum „Allgemeinen Wohngebiet“ geändert, das der angrenzenden Nutzung der Nachbargrundstücke entspricht. Ebenfalls wi rd nun eine höhere bauliche Ausnutzung (Größe des Baufensters, Geschossigkeit) des Grundstückes ermöglicht. Die geplante neue Wohnbebauung „Bessunger Logen“ ist in ihrer Längsrichtung in drei Teile durch kleine Versprünge gegliedert, so dass der Riegel aufgelockert wird und der Eindruck von einzelnen Häusern entsteht. Von der Heidelberger Straße aus gesehen, an der westlichen Grundstückskante, ist der Ba ukörper zusätzlich in der Höhenentwicklung abgestuft. Die 20 Wohnungen sollen den Ansprüchen einer mittleren bis gehobenen Klientel gerecht werden, wobei sich die Wohnungsgrößen von ca. 65 m² bis ca. 170 m² erstrecken, um ein breites Zielpublikum anzusprechen. Sämtlich e Wohnungen können über Aufzüge erreicht werden, die einen barrierefreien Zugang von de r Tiefgarage bzw. den Kellerräumen bis in die Wohnungen ermöglichen. Großzügige Wohnungsgrundrisse, die mit einer gehobenen Ausstattung einhergehen, sollen ein besonderes Wohnerlebnis bieten. Die Wohnungen im Erdgeschoß werden über ein Sondernutzungsr echt einen Gartenanteil bieten und alle übrigen Wohnungen weisen großzügige Balk on- und Terrassenflächen auf. Besondere Wohnformen bilden die Penthouse- und Maisonettewohnungen. Alle Wohnungen werden in der Effizienzklasse KFW 70 errichtet, die über der derzeit geforderten ENEV 2009 liegt und somit eine möglichst effiziente und kostensparende Energieversorgung ermöglichen soll, sodass eine überdurchschnittliche Nachhaltigkeit und Werterhaltung erreicht wird. Das Flac hdach des Wohngebäudes wird zu mind. 50% begrünt. Die Wohnhausanlage profitiert von ihrer i nnerstädtischen Lage, die es ermöglicht Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Infrastruktureinrichtungen, wie Kindergärten, Schulen oder Ärzte fußläufig zu erreichen. Die Innenstadt von Darmstadt ist über eine direkte Straßenbahnanbindung in 10 Minuten zu erreichen. Vorhaben- und Erschließungsplan 26. September 2011 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 12.1 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn - Teil 2: Planunterlagen Freiflächenplan / Ansicht Grundrisse Schnitte Neubau "Bessunger Logen"Projekt Lage Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr gezeichnet Projektnummer Projektnummerr Plannummer Plannummer Maßstab1/200 Plan BauherrBessunger Logen GmbH 0013 0013 26.09.2011Datum Architekt - - Index Index Entwurf II Mehrfamilienwohnhäuser mit gem. TiefgarageHeidelberger Straße 148, Darmstadt vertr. d. Robert Waidhaasc/o Heureka GmbH64283 DarmstadtAn der Stadtkirche 6 Ansicht Süd 21 0329 0329 Dachaufsicht / Freianlage vogels /architektendipl.-ing. maximilian vogelsschleiermacherstraße 864283 darmstadtt. +49 (0) 6151 151400info@vogels-architekten.de PlanformatDIN A2 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -Vorhaben- und Erschliessungsplan 105Ein- / AusfahrtTiefgarage Pergola Müllraum Dachaufsicht/ Freianlage Ansicht Süd Neubau "Bessunger Logen"Projekt Lage Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr gezeichnet Projektnummer Projektnummerr Plannummer Plannummer Maßstab1/200 Plan BauherrBessunger Logen GmbH 0010 0010 26.09.2011Datum Architekt E E Index Index Entwurf II Mehrfamilienwohnhäuser mit gem. TiefgarageHeidelberger Straße 148, Darmstadt vertr. d. Robert Waidhaasc/o Heureka GmbH64283 DarmstadtAn der Stadtkirche 6 Grundrisse 21 0329 0329 Erdgeschoß / 1. Obergeschoß vogels /architektendipl.-ing. maximilian vogelsschleiermacherstraße 864283 darmstadtt. +49 (0) 6151 151400info@vogels-architekten.de PlanformatDIN A2 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -Vorhaben- und Erschliessungsplan 19,10 19,75 40 20,6540 7,65 25 10,95 25 7,15 12,35 25 7,45 25 12,55 40 59,90 405,857,2540 405,857,2540 ca. 114 m2ca. 81 m2+ 18 m2Terrasse/n + 20 m2Terrasse/n ca. 160 m2+ 22 m2Terrasse/nBalkon/e ca. 123 m2+ 20 m2Terrasse/n ca. 152 m2+ 32 m2Terrasse/nBalkon/e ca. 122 m2+ 18 m2Terrasse/nBalkon/e EG800,3 m2BGF 0010_A_EG-0 40 6,50 5,20 7,15 25 7,15 5,20 7,15 25 7,45 5,20 7,60 40 6,257,65 6,257,65 3,908,501,1040 13,90 1,901,90 19,65 19,65 20,60 6,257,65 50 6,40 25 4,7025 7,55 7,00 25 4,7025 7,15 40 7,30 25 4,7025 7,60 40 ca. 64 m2ca. 66 m2ca. 64 m2 + 4 m2Balkon/e+ 4 m2Balkon/e+ 18 m2Balkon/e OG-1800,3 m2BGF 0012_A_OG-1 ca. 123 m2+ 10 m2Balkon/e ca. 122 m2+ 16 m2Terrasse/nBalkon/e 19,10 19,75 40 20,6540 4,95525 9,745 253,6525 7,15 25 12,10 25 7,45 25 12,55 40 59,90 19,65 19,65 20,60 405,857,2540 405,60257,2540 4013,1040 13,90 50 6,40 5,20 7,15 25 7,15 5,20 7,15 25 7,45 5,20 8,006,90 25 4,7025 7,55 7,00 25 4,7025 7,15 40 7,30 25 4,7025 7,60 40 1. Obergeschoß - OG-1 Erdgeschoss - EG 105 2. Obergeschoß - OG-2 Neubau "Bessunger Logen"Projekt Lage Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr gezeichnet Projektnummer Projektnummerr Plannummer Plannummer Maßstab1/200 Plan BauherrBessunger Logen GmbH 0011 0011 26.09.2011Datum Architekt E E Index Index Entwurf II Mehrfamilienwohnhäuser mit gem. TiefgarageHeidelberger Straße 148, Darmstadt vertr. d. Robert Waidhaasc/o Heureka GmbH64283 DarmstadtAn der Stadtkirche 6 Grundrisse 21 0329 0329 2. Obergeschoß / Staffelgeschoß vogels /architektendipl.-ing. maximilian vogelsschleiermacherstraße 864283 darmstadtt. +49 (0) 6151 151400info@vogels-architekten.de PlanformatDIN A2 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -Vorhaben- und Erschliessungsplan 105 Dachgeschoß - DG ca. 89 m2+ 44 m2Terrasse/nBalkon/e OG-2752,5 m2BGF 0011_A_OG-2 ca. 65 m2+ 4 m2Balkon/e ca. 122 m2+ 10 m2Balkon/e ca. 80 m2+ 12 m2Terrasse/nBalkon/e ca. 141 m2+ 24 m2Terrasse/nBalkon/e ca. 122 m2+ 16 m2Terrasse/nBalkon/e 19,10 19,75 40 20,65503,5040 10,95 253,6525 7,15 25 12,10 25 7,45 25 12,55 40 59,90 50 6,40 5,20 7,15 25 7,15 5,20 7,15 25 7,45 5,20 7,6050 3,50402,50254,7025 7,15 40 7,00 25 4,7025 7,15 40 7,30 25 4,7025 7,60 40 19,65 19,65 20,60 405,857,2540 405,60257,2540 3,907,252,3540 13,90 7510,652,50 ca. 92 m2+ 50 m2Terrasse/nBalkon/e ca. 88 m2+ 22 m2Terrasse DG530,0 m2BGF 0012_A_DG ca. 134 m2+ 70 m2Terrasse 26,90 12,10 25 20,654,00502,2540 11,95 50 7,10 15 12,00 50 7,35 5,20 7,50 50 59,90 6,75 40 4,7025 7,15 40 7,00 5,20 7,15 25 7,45 5,20 4,60402,50504,50 2,25 5,10 15,05 4,70 7,80 7,55 4,70 5,25 3,00 19,65 19,65 20,60 501,908,60402,0050 2,009,402,50 13,90 Neubau "Bessunger Logen"Projekt Lage Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr gezeichnet Projektnummer Projektnummerr Plannummer Plannummer Maßstab1/200 Plan BauherrBessunger Logen GmbH 0012 0012 26.09.2011Datum Architekt - - Index Index Entwurf II Mehrfamilienwohnhäuser mit gem. TiefgarageHeidelberger Straße 148, Darmstadt vertr. d. Robert Waidhaasc/o Heureka GmbH64283 DarmstadtAn der Stadtkirche 6 Schnitt längs 21 0329 0329 Grundriss UG / Tiefgarage vogels /architektendipl.-ing. maximilian vogelsschleiermacherstraße 864283 darmstadtt. +49 (0) 6151 151400info@vogels-architekten.de PlanformatDIN A2 - Heidelberger Straße / Hinter der Rennbahn -Vorhaben- und Erschliessungsplan 1051 2 1 2 11 2 3 1 2 19,65 19,35 20,90 6,253,008,504,02 Abstellräume AbstellräumeHA Fahrräder/KiWa Wasch- /TrocknerraumUG1194,0 m2BGF 0009_UG-1 TG-Zufahrt13,3 m2BGF 0009_UG-1 1 2 3 1 2 3 1 2 3 24 Stellplätze KFZ 23,19 1 2 3 Haustechnik Elektro 19,10 12,32 28,48 5,856,105,00 5,006,955,00 40 6,50 25 4,7025 7,15 7,40 25 4,7025 7,55 20,10 40 405,2217,1740 59,90 23,19 40 9,00 25 37,30 12,55 4059,90 405,45403,00407,7040 17,75 5,002,374,805,00 5,05 5,05 1 2 6,10 0,00 1,00 1,27 1,36 2,20 2,20 Erdüberdeckung über TG ≥ 80 cm Traufhöhe Bestand 4,00 2,75 50,15 3,00 Heidelberger Straße 1,86 0,70 0,320,00 2,53 2,97 90 Höhenbezug vorh. GeländeKanaldeckel 0,00 = - 2,40 147,75 154,37 157,39 160,41 148,95 151,35 149,85 150,25148,95 163,80 160,80 157,80 Grundriss UG / Tiefgarage Schnitt quer 150,25 147,75 151,35 154,37 157,39 160,41 163,80 149,85 75 10,65 2,50 Schnitt längs
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Heidelberger Straße 148
- Paul-Wagner-Straße
- An der Stadtkirche
- Hinter der Rennbahn
- Landskronstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0407
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00