1198/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion der BV 2 vom 11.03.2024 (AN/0374/2024) betreffend " Planungen Landesunterkunft Alteburger / Schönhauser Straße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2846 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1198/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen von Christoph Schykowski vom 11.03.2024 (AN/0374/2024) betreffend "Planungen Landesunterkunft Alteburger / Schönhauser Straße" Text der Anfrage: Das Land NRW betreibt an der Alteburger Straße / Schönhauser Straße eine Einrichtung zur Erstaufnahme von Flüchtlingen und unerlaubt Eingereisten. An dieser Stelle ist im Zuge der Planungen für die Parkstadt-Süd eine weiterführende Schule vorgesehen. Das Thema Schul- plätze ist ein Dauerbrenner in der Kölner Stadtgesellschaft. Daher bittet die CDU-Fraktion in der BV-Rodenkirchen die Verwaltung um Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Hat die Verwaltung Kenntnis über das Datum der geplanten Schließung der Einrich- tung und wenn ja, wann wird das sein? 2. Hat der Betrieb Einfluss – insbesondere im Hinblick auf Verzögerungen oder Behinde- rungen – auf den Planungsprozess (Planungsbeschluss, Baubeschluss) der weiterfüh- renden Schule? 3. Was ist aus Sicht der Verwaltung ein realistischer Zeitpunkt für den Beginn des Schul- baus und wann könnte dann die Schule in Betrieb genommen werden? Beantwortung der Verwaltung 1. Nach aktuellem Stand ist für die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) eine Nutzungsdauer bis zum 31.12.2024 vertraglich vereinbart. Die Bezirksregierung hat bereits angekündigt, schriftlich um eine Verlängerung der Nutzungs- dauer über den 31.12.2024 hinaus zu bitten. Die Container zur Unterbringung von Geflüchteten werden noch bis Ende 2025 dringend be- nötigt, da eine Ersatzfläche der Bezirksregierung erst ab 01/2026 zur Verfügung steht, sodass der Betrieb der EAE zum 31.12.2025 an diesem Standort eingestellt werden würde. Eine Entscheidungsfindung seitens der Verwaltung erfolgt nach Eingang des schriftlichen Ver- längerungsantrags der Bezirksregierung. 2. Der Zeitplan für die Schule sieht den Planungsbeschluss im 2. Quartal 2024 vor. Darauffol- 2 gend die Durchführung eines Wettbewerbs und die Planungsphase sowie parallel die Aufstel- lung eines Bebauungsplanes. Der Baubeginn ist für Anfang 2028 vorgesehen. Der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung hat keinen Einfluss auf den skizzierten Planungspro- zess (Planungsbeschluss, Baubeschluss) der weiterführenden Schule, sofern der Rückbau der Einrichtung spätestens Ende 2027 abgeschlossen ist. 3. Laut aktuellem Zeitplan ist der Baubeginn der Schule für die erste Jahreshälfte 2028 avisiert. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Mitte 2031 geplant. Somit wäre die Schule recht- zeitig zur Aufsiedelung der geplanten Wohngebäude der Parkstadt Süd betriebsbereit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1198/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.05.2024
- Erstellt
- 08.04.2024 15:21