V/0206/2011
Jahresbericht 2010 -Wirksamkeit der AIM-Projektförderung und Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitsloisgkeit - AIM
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Beschlussvorlage
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V/0206/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Wirksamkeit der AIM-Projektförderung 2010 und Förderung von Maßnahmen zur Überwindung
und Vermeidung von Jugendarbeitsloisgkeit 2011
Beratungsfolge
10.05.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
11.05.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht über die Wirksamkeit der in 2010 ausgelaufenen Projekte wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
2011 357.120 €
Zeile 15 357.120 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe in Höhe von 357.120 € veranschlagt.
Vorlagen-Nr.:
V/0206/2011
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
28.04.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0206/2011
Begründung:
Zu 1:
Im Rahmen der Förderung von Projekten zur Überwindung und Vermeidung der Jugendarbeitslo-
sigkeit (AIM) ermittelt die Verwaltung den Verbleib der Teilnehmer/innen analog zu den Vorgaben
anderer Fördergeber (z.B. Land, Bund und der EU) am Ende der Maßnahme und sechs Monate
nach Beendigung. Im Rahmen von Sonderauswertungen wird über die regelmäßig ermittelten Da-
ten und die regelmäßige Berichterstattung hinaus der Verbleib der Teilnehmer/-innen ermittelt. Die
letzte Sonderauswertung erfolgte im Jahr 2009. Demzufolge liegt die Integrationsquote zwischen
45 und 68 Prozent. Am höchsten ist die Quote sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme.
Als Erfolg werden Ausbildung, Schulbesuch, Arbeitsaufnahme und Start einer berufsvorbereiten-
den Maßnahme gewertet. Um einen Überblick über den langfristigen Verbleib zu gewinnen, ist die
Verwaltung auf die Unterstützung der Träger, der Agentur für Arbeit und das Jobcenter angewie-
sen. Die Ermittlung des langfristigen Verbleibs ist mit erheblichen Personalressourcen sowohl bei
der Stadt Münster als auch weiterer Akteure verbunden und kann deswegen nur mit einem zeitli-
chen Abstand von 3 -4 Jahren durchgeführt werden.
Der Verbleib der Teilnehmer/-innen der im Jahr 2010 geförderten Maßnahmen ist der nachfolgen-
den Tabelle zu entnehmen. Es zeigt sich, dass unmittelbar nach Ende der Maßnahme für 77 %
Anschlussperspektiven eröffnet werden. Der weitere Verlauf der Teilnehmenden wird beobachtet
und die Ergebnisse fließen in die nächste Sonderauswertung mit ein.
Tabelle: Verbleib nach Beendigung der Maßnahme 2010
weiblich männlich gesamt
Planmäßige Beendigung,
eigene Arbeitsplatzsuche,
Teilzeit
36 9
Vermittlung 1. Arbeitsmarkt 30 3
Vermittlung 2. Arbeitsmarkt 00 0
Vermittlung in Ausbildung
(duales System)
12 0 12
Schulische Aus-/ Weiterbil-
dung
62 8
Übertritt in andere Maßnah-
me (z.B. BvB)
24 55 79
Rückkehr in die Herkunfts-
schule
00 0
langfristig erkrankt 20 2
Sonstiges (z.B. Bundeswehr,
Zivildienst, Minijob)
9 9 18
Elternzeit 10 1
Gesamt 60 72 132
Zu 2:
Die Stadt Münster unterstützt Jugendliche im Übergang Schule Beruf sowie bei der Vermeidung
und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit. Hierzu beschloss der Rat der Stadt Münster im Jahr
2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt:
• Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben
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des Jobcenters (nachrangige Förderung).
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden.
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zur SGB II-Klientel gehören.
Im Jahr 2011 sollen erneut Projekte, die die oben aufgeführten Ziele verfolgen, gefördert werden.
Eine flankierende kommunale Förderung ist nach wie vor notwendig, da keine Zuständigkeit nach
SGB II und SGB III besteht, bzw. ohne die städtische anteilige Förderung die Durchführung einzel-
ner Projekte nicht möglich ist. Ziel der Projektfö rderung über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster ist
es, die Lücken zu schließen und passgenaue Angebote zu unterbreiten. Dies können eine sozial-
pädagogische Flankierung sein, individuell abgestimmte Förderbausteine zur Förderung sozialer
Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen, oder die Förderung von Einzelplätzen für diejenigen,
die nicht über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden können. Insbesondere
geht es darum, die Lernbereitschaft (Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführen-
de Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Münster oder auch schuli-
sche Angebote absolvieren zu können, zu fördern und zu erhöhen.
Die Akteure vor Ort (Agentur für Arbeit, Jobcenter Münster und die Stadt Münster) sind sich darin
einig, dass sie erfolgreicher sind, wenn sie gemeinsam Strategien und Initiativen zur Überwindung
und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln und durchführen. Als Ergebnis der „Ju-
gendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsames Vorge-
hen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der damaligen Arbeitsgemeinschaft Münster
(jetzt Jobcenter), der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Ju-
gend, Kultur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Optimierung der beruflichen Integration jun-
ger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte bei verschiedenen Trägern
zu fördern bzw. fortzuführen. Die Projekte werden teilweise von der Agentur für Arbeit (Berufsbera-
tung), dem Jobcenter und anderen Fördergebern anteilig finanziert.
Flankierende Maßnahmen Land, Bund und Europäischer Union
Neben der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Münster unterstützt das Land NRW mit
dem Landesprogramm Jugend in Arbeit + und dem Werkstattjahr (beide finanziert aus dem ESF)
die Integration von jungen Menschen in Arbeit und Ausbildung. Münster ist eine von 10 Modellre-
gionen, die das Landesprogramm ILJA (Integration lernbehinderter Jugendlicher in Arbeit und
Ausbildung) umsetzen und entsprechende Fördermittel erhalten.
Der Bund unterstützt im Rahmen der erweiterten und vertieften Berufsorientierung Jugendliche
beim Übergang von der Schule in den Beruf. Über diesen Förderweg werden derzeit zwei Maß-
nahmen (eine in den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und eine in der
Geistschule und der Fürstenbergschule) durchgeführt. Die Stadt ist Antragstellerin und Trägerin
der Maßnahmen und übernimmt die Kofinanzierung aus dem Budget der AIM-Projektförderung.
Durchgeführt werden die Maßnahmen von den Trägern Lernen fördern e.V. und dem Handwerks-
kammerbildungszentrum (HBZ). Das Programm Jugend in Arbeit + wird finanztechnisch von der
Stadt abgewickelt und den Trägern JAZ gGmbH und dem Bildungsinstitut Münster durchgeführt.
Das Programm „IdA Integration durch Austausch“ wird aus dem Europäischen Sozialfonds und
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und in Münster von der Geba mbH mit
weiteren Partnern (Agentur für Arbeit, Jobcenter Münster, ESE Ethnologie in Schule und Erwach-
senenbildung, Hansa Berufskolleg, Anne-Frank-Berufskolleg, Amt für Schule und Weiterbildung
sowie Partnern in Großbritannien) umgesetzt. Jugendliche verbessern durch einen Auslandsauf-
enthalt ihre beschäftigungsrelevanten Kompetenzen und ihre Ausbildungsfähigkeit.
Über das Programm STÄRKEN vor Ort, ein Prog ramm vom Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Deutschland,
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wurden 2009 und 2010 insgesamt 24 Mikroprojekte in Kinderhaus und Coerde initiiert und finan-
ziert, die dazu beitragen, Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen.
Zurzeit werden aus diesem Programm weitere 10 Mikroprojekte gefördert. Insgesamt stehen hier-
für jährlich 100.000 € zur Verfügung. Die Lokale Koordinierung für dieses Programm liegt ebenfalls
beim Amt für Schule und Weiterbildung – Abteilung für Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizie-
rung.
Gemeinsam mit dem Jobcenter erfolgt die Förderung der Maßnahme „Arbeiten & Lernen“, die das
JAZ durchführt. Hier haben 20 Jugendliche pro Jahr die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss
nachzuholen. Hierbei handelt es sich um eine seit Jahren erfolgreiche Kooperation. Die Stadt -
Amt für Schule und Weiterbildung - fördert bei dieser Maßnahme den Baustein „Lernen“ und das
Jobcenter den Baustein „Arbeiten“.
Übersicht der Programme nach Fördergeber und Zielgruppen
Bundesprogramme /ESF Bund Zielgruppen
Stärken vor Ort Förderung von Mikroprojekten, die die soziale,
schuli
sche und berufliche Integration junger Men-
schen und Frauen mit besonderen Problemen
beim Zugang zu Arbeitsmarkt fördern
Erweitere vertiefte Berufsorientierung Schüler/-innen ab Klasse 8 im Übergang Schule
Beruf
IdA Integration durch Austausch „Move and Work“ Ida bietet benachteiligten Jugendlichen und jungen
Erwachsenen die Chance, beschäftigungsrelevan-
te Kompetenzen und ihre Ausbildungsfähigkeit
durch Erfahrungen im Ausland zu verbessern.
Landesprogramme /ESF Land
ILJA Integration lernbehi nderter Jugendlicher in
Ausbildung und Arbeit
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwer-
punkt Lernen
Jugend in Arbeit + Jugendliche und junge Menschen, die Probleme
beim Jobeinstieg haben und arbeitslos sind.
Werkstattjahr Das – freiwillige – Werkstattjahr bietet Jugendli-
chen mit besonderen Problemen auf dem Ausbil-
dungsmarkt die Möglichkeit, ihre praktischen Fä-
higkeiten zu erweitern und im Betriebsalltag zu
erproben. Durch die enge Verzahnung von Schule
und Praxis werden die Jugendlichen auf die Be-
rufswelt vorbereitet und sie erlernen Kenntnisse
und Fertigkeiten, die in Ausbildungsberufen gefragt
sind.
Resümee und Ausblick
Die Stadt Münster hat d
urch die Bündelung der Angebote im Amt für Schule und Weiterbil-
dung nachweislich einen funktionierenden Baustein am Übergang Schule, Ausbildung und
Beruf etabliert. Sie schließt erfolgreich eine Lücke in der Förderkette SGB III, SBG II und SGB
VIII, ohne „Sonderwirtschaftszonen“ zu schaffen, die nicht allen, die die Hilfe benötigen, zugänglich
sind. Über die enge Verzahnung der Angebote der jeweiligen Akteure und die Bündelung beim
Amt für Schule und Weiterbildung (Abteilung Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung) ist
darüber hinaus gewährleistet, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt eingesetzt
werden und nicht in ineffektive und kostaufwendi ge Parallelaktivitäten münden. Im Haushaltsjahr
2010 wurden insgesamt Einnahmen in Höhe von ca. 840.000 € erzielt, mit denen Angebote im
Übergang Schule Beruf, zur beruflichen Qualifizierung, Integration in Ausbildung und Arbeit durch-
geführt werden können. Insgesamt gelingt es, mit jedem eingesetzten städtischen Euro fast zwei
Euro an Drittmitteln zu akquirieren. Bund und Land (s.u.) verfolgen derzeit ebenfalls das Ziel, das
zum Teil über Jahrzehnte gewachsene Konglomerat aus Maßnahmen, Projekten und Förderlinien
zu systematisieren und besser aufeinander abzustimmen.
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Für das Jahr 2012 stehen einige Veränderungen an:
1. Zunächst einmal wird die Stadt Münster ab dem 01.01.2012 die Grundsicherung für Ar-
beitssuchende alleine wahrnehmen (Optionsm odell) und nicht mehr gemeinsam mit der
Agentur für Arbeit. Das bedeutet nicht nur ein stärkeres kommunales Engagement in der
Arbeitsförderung, sondern verschafft die Möglichkeit, mit einer einheitlichen kommunalen
Strategie und Zielsetzung in diesem Handlungsfeld noch erfolgreicher zu arbeiten.
2. Die Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 06.04.2011 einen Gesetzentwurf zur
„Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vorgelegt, der in den nächs-
ten Monaten im Bundesparlament verabschiedet werden und am 01.04.2012 in Kraft treten
soll. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält Veränderungen, die Auswirkungen auf das
kommunale Handeln im Arbeitsfeld „Übergang Schule Beruf“ haben. Die Leistungen der
Arbeitsförderung für junge Menschen werden neu strukturiert, flexibilisiert und klar geglie-
dert. Berufsorientierungsmaßnahmen sind auss chließlich im SGB III geregelt und werden
einheitlich aus Beitragsmitteln der Agentur für Arbeit gefördert, um mögliche Stigmatisie-
rungen und Doppelzuständigkeiten beim Über gang von der allgemeinbildenden Schule in
den Beruf zu vermeiden. Neu geregelt wird die bisher modellhaft erprobte Berufseinstieg-
begleitung und in das SGB III dauerhaft eingefügt. Allerdings wird hier zukünftig eine Kofi-
nanzierung erforderlich.
3. Derzeit erarbeitet das Land NRW ein Modell zum „kommunalen Übergangssystem“ und will
die Kommunen durch Personal- und Sachmittel in die Lage versetzen, die regionale Pro-
zesskoordination zu übernehmen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Instrumentenreform und der im Jahr 2012 weite-
ren Reduzierung der Bundesmittel
1 für Eingliederungsleistungen im SGB III und SGB II das kom-
munale Engagement und entsprechende Haushaltsmittel auf hohem Niveau erforderlich sind.
Die Initiative des Landes ist angesichts dieser Ausgangslage sehr zu begrüßen. Mit der Bündelung
der Aktivitäten beim Amt für Schule und Weiterbildung wurden bereits die notwendigen Strukturen
geschaffen um das Anliegen des Landes NRW optimal umsetzen zu können.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlage 1
1 Der Eingliederungstitel des SGB II wird im J ahr 2012 gegenüber 2011 von ca. 10.000.000 € auf 9.000.000
€ reduziert. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist dies eine Kürzung um rd. 5.000.000 €. Konkret hat dies eine
Reduzierung des Angebotsspektrums von Maßnahmen zur Folge.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0206/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37