AN/1911/2022
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln: Anpassung der Geschäftsordnung
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Kölner Rat SPD-Fraktion im Kölner Rat Die Linke-Fraktion im Kölner Rat FDP-Fraktion im Kölner Rat Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.10.2022 AN/1911/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Gestaltungsbeirat der Stadt Köln: Anpassung der Geschäftsordnung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage 1438/2022 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschus- ses am 27. Oktober 2022 zu setzen. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett): zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates (1) […] d) Der Gestaltungsbeirat gibt Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungs- leitfäden der Stadt Köln, wie z. B. dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuch- tenkonzept, ab. […] (3) Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungsgremium eingebunden. - 2 - zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates (1) Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der Besetzung ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung und Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbe- zogen hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich. Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der Architektur Köln (hdak) und maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zur Berufung vorgeschlagen. Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die - in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B. Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder - als Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren - als unabhängige Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren - Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder Städ- tebau/Stadtplanung sind bzw. waren. Die Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen. (2) Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel für sechs Jahre berufen. Eine Wiederberufung ist nicht möglich. Zur Sicherung der Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden für die erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für lediglich drei Jahre und drei Mitglieder für sechs Jahre entsandt, wobei die erstgenannten Mitglieder aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […] (3) Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beraten- den ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädi- gung/Sitzungsgeld analog § 57 GO. […] (5) Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat. zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den stimmberechtigten Beiratsmitgliedern [auf Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] ge- wählt. Der Vorsitz ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten. zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung (1) Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt - 3 - werden können, die bereits öffentlich sind, zur Veröffentlichung anstehen oder Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen eine öffentliche Beratung einzu- wenden hat. (2) Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss sollte stattfinden. Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungs- ausschuss Sondertermine zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthe- men vereinbart werden. Dazu eignen sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen personelle Veränderungen stattfinden. zu GO 9.: Geschäftsführung (7) Im Vorfeld zu den Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten zu jeweils neuen Projekten organisiert. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Mike Homann SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1911/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 11:43