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AN/1911/2022

Gestaltungsbeirat der Stadt Köln: Anpassung der Geschäftsordnung

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 27.10.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.10.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

5100 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Kölner Rat 
Die Linke-Fraktion im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.10.2022 
 
AN/1911/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
 
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln: Anpassung der Geschäftsordnung 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage 
1438/2022 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses am 27. Oktober 2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung des 
Gestaltungsbeirates der Stadt Köln mit folgenden Änderungen (in fett): 
 
zu GO 2. - Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates 
 
(1) […] 
d) Der Gestaltungsbeirat gibt Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungs-
leitfäden der Stadt Köln, wie z. B. dem Gestaltungshandbuch oder dem Leuch-
tenkonzept, ab. 
 
[…] 
 
(3) Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung und eine Stellvertretung werden wird in 
sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungsgremium 
eingebunden.

- 2 - 
 
 
 
zu GO 3. - Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates 
 
(1) Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Bei der 
Besetzung ist zu beachten, dass Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung 
und Freiraumplanung vertreten ist. Weitere Fachdisziplinen können anlassbe-
zogen hinzugezogen werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein 
Geschäftssitz in der Region Köln erforderlich. 
Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Hauses der Architektur Köln (hdak) und 
maßgeblicher Verbände von der Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zur Berufung 
vorgeschlagen. 
 
Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, 
die  
- in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (z. B. 
Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder 
anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausgezeichnet 
worden sind     oder  
- als Preisrichter*innen in o. g. Verfahren tätig waren 
- als unabhängige Gutachter*innen oder Fachberater*innen bei städtebaulichen 
Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren  
- Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur/ oder Städ-
tebau/Stadtplanung sind bzw. waren.  
Die Qualifizierung der Mitglieder ist nachzuweisen. 
 
(2) Die Beiratsmitglieder werden vom Rat in der Regel für sechs Jahre berufen. Eine  
Wiederberufung ist nicht möglich. 
Zur Sicherung der Kontinuität wird ein „rollierendes System“ eingeführt. Dazu werden 
für die erste Periode zwei Mitglieder (ein lokales, ein externes) für lediglich drei Jahre 
und drei Mitglieder für sechs Jahre entsandt, wobei die erstgenannten Mitglieder 
aus dem bisherigen Gestaltungsbeirat stammen können. […] 
 
(3) Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Alle beraten-
den ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädi-
gung/Sitzungsgeld analog § 57 GO. 
 
[…] 
 
(5) Der*Die Stadtkonservator*in ist ständiges beratendes Mitglied im Beirat. 
 
 
zu GO 4.: Vorsitz und Vertretung 
 
Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von den stimmberechtigten 
Beiratsmitgliedern [auf Vorschlag des/der Beigeordneten für Planen und Bauen] ge-
wählt. Der Vorsitz ist durch ein Mitglied aus der Kölner Region zu gewährleisten. 
 
 
zu GO 8.: Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung 
 
(1) Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates können sich in einen öffentlichen und 
einen nicht öffentlichen Teil aufteilen, wobei in ersterem Themen behandelt

- 3 - 
 
werden können, die bereits öffentlich sind, zur Veröffentlichung anstehen oder 
Projekte, bei denen der Bauherr nichts gegen eine öffentliche Beratung einzu-
wenden hat. 
 
(2) Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stadtentwicklungsausschuss 
sollte stattfinden. Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungs-
ausschuss Sondertermine zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthe-
men vereinbart werden. Dazu eignen sich insbesondere Zeitpunkte, zu denen 
personelle Veränderungen stattfinden. 
 
 
zu GO 9.: Geschäftsführung 
 
(7) Im Vorfeld zu den Sitzungen des Beirats werden Besichtigungsmöglichkeiten 
zu jeweils neuen Projekten organisiert. 
 
 
Begründung:   
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
   
gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Mike Homann 
SPD- 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
   
   
gez.  
Michael Weisenstein 
DIE LINKE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Ulrich Breite 
FDP- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1911/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
27.10.2022
Erstellt
27.10.2022 11:43