A-N/0018/2012
Bushaltestelle Grevener Straße
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A_N_0018_2012_ Bushaltestelle_Grevener_Straße
2543 Zeichen
A-N/0018/2012
19. Nov. 2012
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen 3. Nahver kehrsplanes wird die bisher von der Verwaltung
an gedachte Bushaltestelle im Bereich der Grevener Straße einer besonderen Prüfung hinsichtlich
einer unabweisbaren Notwendigkeit unterzogen. Dabei müssen alle Fakten (Haltestellenfrequenzen,
Aus- und Einstiegszahlen, Bedarfsumfeld, Verkehrssi tuation auf der Grevener Straße etc.) in eine
schlüssige, nachvollziehbare Bewertung einfließen u nd den parlamentarischen Gremien begründet
vorgestellt werden.
Dabei sind auch die Argumente und Sachvorträge des Eingebers der Anregung nach § 24 Gemeinde-
ordnung NRW vom 2.6. 2012 (Nr. 61/2012) zum gleiche n Thema in gleicher Weise zusätzlich zu prü-
fen und die Ergebnisse in den Bericht aufzunehmen.
Der entsprechende Bericht ist zeitgerecht vor den e igentlichen Beratungen und Entscheidungen zum
3. Nahverkehrsplanes vorzulegen.
Begründung
Am 13.11. 2012 hat die BV-Nord mit der Vorlage V/05 46/2012 einstimmig beschlossen, die Entschei-
dung über den Bau der Haltestelle auszusetzen und e rst die Beratungen zum 3. Nahverkehrsplan
abzuwarten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Anregung Nr. 61/2012 erledigt ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Haltestelle im Be reich der Grevener Straße 311 nicht notwendig
zu sein. Auch die mögliche Realisierung in der jetz t geplanten Form birgt in sich noch einige, nicht
geklärte Unwägbarkeiten. Die bisher vorliegende Beg ründung der Verwaltung beruht jedoch leider
nicht auf Fakten, sondern bewegt sich eher im Berei ch der Vermutungen. Auch reichen hierzu Infor-
mationen aus dem Jahr 2006 nicht aus.
Die Erledigung der Anregung Nr. 61/2012 ist nur vor dergründig zutreffend, da sich die o.a. Vorlage in
ihrer Begründung nicht mit dem gesamten Vorbringen des Eingebers argumentativ auseinandersetzt
und zum Teil nur „Meinungen“ und „Einschätzungen“ a ls Begründung angibt. Diese Feststellungen
sind daher zu konkretisieren.
Es sollte daher dabei bleiben, besonders im vorlieg enden Fall, wenn überhaupt, eine Entscheidung
erst dann zu treffen, wenn die aktuellen Fakten und Sachargumente bekannt sind. Nur so kann es zu
einer ausgewogenen Bewertung und sachgerechten Entscheidung kommen.
Daher ist der Bericht, besonders auch zeitlich vor den Entscheidungen zum 3. Nahverkehrsplan, nicht
nur sinnvoll, sondern auch notwendig.
Frese Igelbrink Lamken Langela Ur bscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Grevener Straße 311
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0018/2012
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 03.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37