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A-N/0018/2012

Bushaltestelle Grevener Straße

Antrag an die BV Nord 03.12.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 11.12.2012, TOP 5.1

A_N_0018_2012_ Bushaltestelle_Grevener_Straße

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A_N_0018_2012_ Bushaltestelle_Grevener_Straße

2543 Zeichen

A-N/0018/2012  
19. Nov. 2012 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen 3. Nahver kehrsplanes wird die bisher von der Verwaltung 
an gedachte Bushaltestelle im Bereich der Grevener Straße einer besonderen Prüfung hinsichtlich 
einer unabweisbaren Notwendigkeit unterzogen. Dabei  müssen alle Fakten (Haltestellenfrequenzen, 
Aus- und Einstiegszahlen, Bedarfsumfeld, Verkehrssi tuation auf der Grevener Straße etc.) in eine 
schlüssige, nachvollziehbare Bewertung einfließen u nd den parlamentarischen Gremien begründet 
vorgestellt werden.  
 
Dabei sind auch die Argumente und Sachvorträge des Eingebers der Anregung nach § 24 Gemeinde- 
ordnung NRW vom 2.6. 2012 (Nr. 61/2012) zum gleiche n Thema in gleicher Weise zusätzlich zu prü- 
fen und die Ergebnisse in den Bericht aufzunehmen. 
 
Der entsprechende Bericht ist zeitgerecht vor den e igentlichen Beratungen und Entscheidungen zum 
3. Nahverkehrsplanes  vorzulegen.  
 
 
Begründung 
 
Am 13.11. 2012 hat die BV-Nord mit der Vorlage V/05 46/2012 einstimmig beschlossen, die Entschei- 
dung über den Bau der Haltestelle auszusetzen und e rst die Beratungen zum 3. Nahverkehrsplan 
abzuwarten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Anregung Nr. 61/2012 erledigt ist. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Haltestelle im Be reich der Grevener Straße 311 nicht notwendig 
zu sein. Auch die mögliche Realisierung in der jetz t geplanten Form birgt in sich noch einige, nicht 
geklärte Unwägbarkeiten. Die bisher vorliegende Beg ründung der Verwaltung beruht jedoch leider 
nicht auf Fakten, sondern bewegt sich eher im Berei ch der Vermutungen. Auch reichen hierzu Infor- 
mationen aus dem Jahr 2006 nicht aus. 
 
Die Erledigung der Anregung Nr. 61/2012 ist nur vor dergründig zutreffend, da sich die o.a. Vorlage in 
ihrer Begründung nicht mit dem gesamten Vorbringen des Eingebers argumentativ auseinandersetzt 
und zum Teil nur „Meinungen“ und „Einschätzungen“ a ls Begründung angibt. Diese Feststellungen 
sind daher zu konkretisieren.   
 
Es sollte daher dabei bleiben, besonders im vorlieg enden Fall, wenn überhaupt, eine Entscheidung 
erst dann zu treffen, wenn die aktuellen Fakten und Sachargumente bekannt sind. Nur so kann es zu 
einer ausgewogenen Bewertung und sachgerechten Entscheidung kommen. 
 
Daher ist der Bericht, besonders auch zeitlich vor den Entscheidungen zum 3. Nahverkehrsplan, nicht 
nur sinnvoll, sondern auch notwendig. 
 
 
    Frese  Igelbrink  Lamken   Langela            Ur bscheit     Witte

Beratungsverlauf (1)

11.12.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grevener Straße 311

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0018/2012
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
03.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37