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A-W/0061/2021

Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / Corrensstraße und Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) Verkehrsspiegels

Antrag an die BV West 29.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 25.05.2023, TOP 7.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2021

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Originalantrag

2188 Zeichen

A-W/ 0064 [20 2A

#WIRINMÜNSTER
CDU-Fraktion in der BV-West

STADT MÜNSTER
k2 9, SEP. 2021

Amt für Bürgsr- u. Ratesarvioe
Bezirkevarwaltung Vieet

Münster, 29.09.2021

Anden

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7

48161 Münster

Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg/Corrensstraße und
Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) Verkehrsspiegels

Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine auf die Straße aufgetragene Sperrfläche das Parkverbot im
Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg/Corrensstraße zu verdeutlichen. Ein auf den Radverkehr ausge-
richteter Verkehrsspiegel soll auf dem Horstmarer Landweg an der Einmündung in die Corrensstraße auf-
gestellt werden, um die querenden Radfahrer für den KFZ-Verkehr besser sichtbar zu machen

Begründung:

Immer wieder wird der Kreuzungsbereich Hortsmarer Landweg/Corrensstraße trotz des geltenden Park-
verbots in der 5-Meter-Zone nach $ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO widerrechtlich zugeparkt. So haben besonders
die aus dem Horstmarer Landweg in die Corrensstraße einbiegenden KFZ nur wenig Einsicht in den que-
renden Radverkehr. Hier könnte ein Verkehrsspiegel, der auf den Radverkehr ausgerichtet ist (ähnlich wie
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0

Telefax (02 51) 418 42-44
post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de

an der Kreuzung Orleans-Ring/Waldeyerstraße beim UKM), zusätzlich Abhilfe schaffen. Hinter der Ein-
mündung hat vor allem der Bus durch die zugeparkte Kreuzung nicht immer die volle „Rangierfähigkeit“,
um direkt an der Haltestelle Corrensstraße Fahrgäste aus- und einsteigen zu lassen. Nicht nur im Sinne der
Anwohner muss die Verwaltung aus Sicht der CDU-Fraktion in der BV Münster-West sicherstellen, dass ein
gefahrloses Abbiegen vom Horstmarer Landweg in die Corrensstraße möglich ist.

gezeichnet:

Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge

Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten

CDU-Kreisverband Münster eV.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 418 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2021

4602 Zeichen

' . 
32.12.0013 
Frau Seif 
12.01.2023 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
STADT MÜI\JSTE; -~ 
\\et 3. FEB. 2023 
Amt für E.'<ürgv - u. 1 lt', .;, ,.;.o 
Bezirk~ '••~ ''° Wi-. ___ .,.__~ - 
Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / 
Corrensstraße und Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) 
Verkehrsspiegels 
11 • A-W/0061/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 29.09.2021 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die 
Einrichtung einer Sperrfläche im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / Corrensstraße 
sowie die Aufstellunq eines auf den Radverkehr ausgerichteten Verkehrsspleqels am 
Horstmarer Landweg, zu prüfen. 
Die beantragte Sperrfläche wird damit begründet, dass trotz des geltenden Parkverbots im 5- 
Meter-Bereich der Kreuzung widerrechtlich geparkt wird und dadurch vom Horstmarer 
Landweg in die Corrensstraße einbiege,nde Fahrzeuge eine verminderte Sicht auf den 
Radverkehr haben. Der beantragte Verkehrsspiegel soll die Sicht auf Radfahrende zusätzlich 
verbessern. Zudem weist die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West in ihrem 
Antrag darauf hin, dass Busse hinter dem Einmündungsbereich der Corrensstraße durch die 
zugeparkte Kreuzung 'nicht immer volle Rangierfähigkeit haben würden, um direkt an der 
Haltestelle Corrensstraße Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. 
Nach Prüfung des An,trages kann Folgendes mitgeteilt werden. 
Verkehrsspiegel 
Verkehrsspiegel stellen grundsätzlich nur einen Behelf dar, der Verkehrsteilnehmende an 
unübersichtlichen Stellen unterstützen soll. Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind 
jedoch auch deutliche Nachteile verbunden. Aufgrund von Erfahrungen bei vorhandenen alten 
Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, 
grundsätzlich keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Diese Entscheidung beruht unter 
anderem darauf, dass Radfahrende und zu Fuß Gehende aufgrund ihrer schmalen Silhouette 
in Verkehrsspiegeln kaum erkannt werden können, was insbesondere aufgrund des hohen 
, Aufkommens dieser auf der Wegebeziehung· des Horstmarer _Landwegs von Belang ist. Auch 
gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse die Wirkung eines . 
Spiegels deutlich beeinträchtigen können. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von 
der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel allein ist nicht ausreichend. Es kommt

somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich· insbesondere an Straßen mit einem 
höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben. Aus den vorgenannten Gründen 
kommt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels daher nicht in Betracht. 
Parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich 
Grundsätzlich ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter 
von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Da es sich bei dem Horstmarer 
Landweg um eine Straße handelt, an welcher rechts · neben der Fahrbahn ein baulich 
· angelegter Radweg verläuft, besteht gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein 
Parkverbot von bis zu· 8 Metern vor und hinter der Kreuzung beziehungsweise Einmündung. 
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, sind grundsätzlich Verkehrszeichen, 
die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Nach Rücksprache mit 
der Polizei besteht weder eine Unfalllage noch eine besondere Gefahrenlage, welche eine 
gesonderte Kennzeichnung des bereits geltenden Parkverbots rechtfertigen würde. Zudem 
konnten im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen keine Verstöße parkender Fahrzeuge im 5 
bzw. 8-Meter-Bereich festgestellt werden. 
Parkende Fahrzeuge auf Höhe der Bushaltestelle 
Vor und hinter Bushaltestellenbeschilderungen gilt jeweils auf einer Länge von 15 Metern ein 
gesetzliches Parkverbot. 
Ihre Hinweise auf widerrechtlich parkende Fahrzeuqe am Horstmarer Landweg · im 
Einmündungsbereich zur Corrensstraße sowie an der Corrensstraße auf Höhe der 
Bushaltestelle werden mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten 
an die städtische Verkehrsüberwachung weitergeleitet. 
Zudem ist geplant, die Markierung der Bushaltestelle dem aktuellen Standard anzugleichen 
und die Grenzmarkierungen auf die vorgeschriebene Breite von 2,50 Metern zu verbreitern. 
Darüber hinaus soll auf Höhe der Bushaltestelle gemäß den Vorgaben der Richtlinie für die 
Anlaqe von Stadtstraßen zur weiteren Verdeutlichung der geltenden Regelung der Schriftzug 
,BUS' ergänzt werden.

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Corrensstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Horstmarer Landweg
  • Waldeyerstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0061/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
29.09.2021
Erstellt
29.09.2021 17:01