A-W/0061/2021
Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / Corrensstraße und Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) Verkehrsspiegels
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Originalantrag
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A-W/ 0064 [20 2A #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-West STADT MÜNSTER k2 9, SEP. 2021 Amt für Bürgsr- u. Ratesarvioe Bezirkevarwaltung Vieet Münster, 29.09.2021 Anden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg/Corrensstraße und Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) Verkehrsspiegels Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine auf die Straße aufgetragene Sperrfläche das Parkverbot im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg/Corrensstraße zu verdeutlichen. Ein auf den Radverkehr ausge- richteter Verkehrsspiegel soll auf dem Horstmarer Landweg an der Einmündung in die Corrensstraße auf- gestellt werden, um die querenden Radfahrer für den KFZ-Verkehr besser sichtbar zu machen Begründung: Immer wieder wird der Kreuzungsbereich Hortsmarer Landweg/Corrensstraße trotz des geltenden Park- verbots in der 5-Meter-Zone nach $ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO widerrechtlich zugeparkt. So haben besonders die aus dem Horstmarer Landweg in die Corrensstraße einbiegenden KFZ nur wenig Einsicht in den que- renden Radverkehr. Hier könnte ein Verkehrsspiegel, der auf den Radverkehr ausgerichtet ist (ähnlich wie CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de an der Kreuzung Orleans-Ring/Waldeyerstraße beim UKM), zusätzlich Abhilfe schaffen. Hinter der Ein- mündung hat vor allem der Bus durch die zugeparkte Kreuzung nicht immer die volle „Rangierfähigkeit“, um direkt an der Haltestelle Corrensstraße Fahrgäste aus- und einsteigen zu lassen. Nicht nur im Sinne der Anwohner muss die Verwaltung aus Sicht der CDU-Fraktion in der BV Münster-West sicherstellen, dass ein gefahrloses Abbiegen vom Horstmarer Landweg in die Corrensstraße möglich ist. gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster eV. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2021
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' . 32.12.0013 Frau Seif 12.01.2023 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 STADT MÜI\JSTE; -~ \\et 3. FEB. 2023 Amt für E.'<ürgv - u. 1 lt', .;, ,.;.o Bezirk~ '••~ ''° Wi-. ___ .,.__~ - Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / Corrensstraße und Aufstellung eines (auf den Radverkehr ausgerichteten) Verkehrsspiegels 11 • A-W/0061/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.09.2021 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Sperrfläche im Kreuzungsbereich Horstmarer Landweg / Corrensstraße sowie die Aufstellunq eines auf den Radverkehr ausgerichteten Verkehrsspleqels am Horstmarer Landweg, zu prüfen. Die beantragte Sperrfläche wird damit begründet, dass trotz des geltenden Parkverbots im 5- Meter-Bereich der Kreuzung widerrechtlich geparkt wird und dadurch vom Horstmarer Landweg in die Corrensstraße einbiege,nde Fahrzeuge eine verminderte Sicht auf den Radverkehr haben. Der beantragte Verkehrsspiegel soll die Sicht auf Radfahrende zusätzlich verbessern. Zudem weist die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West in ihrem Antrag darauf hin, dass Busse hinter dem Einmündungsbereich der Corrensstraße durch die zugeparkte Kreuzung 'nicht immer volle Rangierfähigkeit haben würden, um direkt an der Haltestelle Corrensstraße Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Nach Prüfung des An,trages kann Folgendes mitgeteilt werden. Verkehrsspiegel Verkehrsspiegel stellen grundsätzlich nur einen Behelf dar, der Verkehrsteilnehmende an unübersichtlichen Stellen unterstützen soll. Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind jedoch auch deutliche Nachteile verbunden. Aufgrund von Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, grundsätzlich keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Diese Entscheidung beruht unter anderem darauf, dass Radfahrende und zu Fuß Gehende aufgrund ihrer schmalen Silhouette in Verkehrsspiegeln kaum erkannt werden können, was insbesondere aufgrund des hohen , Aufkommens dieser auf der Wegebeziehung· des Horstmarer _Landwegs von Belang ist. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse die Wirkung eines . Spiegels deutlich beeinträchtigen können. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel allein ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich· insbesondere an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben. Aus den vorgenannten Gründen kommt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels daher nicht in Betracht. Parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Grundsätzlich ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Da es sich bei dem Horstmarer Landweg um eine Straße handelt, an welcher rechts · neben der Fahrbahn ein baulich · angelegter Radweg verläuft, besteht gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Parkverbot von bis zu· 8 Metern vor und hinter der Kreuzung beziehungsweise Einmündung. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, sind grundsätzlich Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Nach Rücksprache mit der Polizei besteht weder eine Unfalllage noch eine besondere Gefahrenlage, welche eine gesonderte Kennzeichnung des bereits geltenden Parkverbots rechtfertigen würde. Zudem konnten im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen keine Verstöße parkender Fahrzeuge im 5 bzw. 8-Meter-Bereich festgestellt werden. Parkende Fahrzeuge auf Höhe der Bushaltestelle Vor und hinter Bushaltestellenbeschilderungen gilt jeweils auf einer Länge von 15 Metern ein gesetzliches Parkverbot. Ihre Hinweise auf widerrechtlich parkende Fahrzeuqe am Horstmarer Landweg · im Einmündungsbereich zur Corrensstraße sowie an der Corrensstraße auf Höhe der Bushaltestelle werden mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten an die städtische Verkehrsüberwachung weitergeleitet. Zudem ist geplant, die Markierung der Bushaltestelle dem aktuellen Standard anzugleichen und die Grenzmarkierungen auf die vorgeschriebene Breite von 2,50 Metern zu verbreitern. Darüber hinaus soll auf Höhe der Bushaltestelle gemäß den Vorgaben der Richtlinie für die Anlaqe von Stadtstraßen zur weiteren Verdeutlichung der geltenden Regelung der Schriftzug ,BUS' ergänzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (4)
- Corrensstraße
- Mauritzstraße 4
- Horstmarer Landweg
- Waldeyerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0061/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 17:01