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V/0326/2016

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2016

Vorlagen 03.05.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.05.2016, TOP 2.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

1458 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Nr. 
 Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuen und Bewegen 
Gruppe für demenziell erkrankter Menschen 11   X 
80 
2 Bürgerschützen Handorf e. V. 340 X   300 
3 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 119   X 200 
4 Carneval Club Turmuhlen e. V. 66 X   100 
5 Eintracht Münster e. V. 350   X 500 
6 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V.    X 500 
7 Förderverein der Matthias Claudius Schule Han- 
dorf e. V. BiBEr 50 X   
650 
8 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 61   X 800 
9 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
140 X   
250 
10 Heimatverein Handorf e. V. 612 X   300 
11 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X   100 
12 Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 151   X 250 
13 kfd St. Josef Gelmer 108 X   200 
14 kfd St. Petronilla 475 X   250 
15 KLJB Handorf-Wolbeck 67 X   150 
16 Landfrauen Handorf 58 X   150 
17 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X    200 
18 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 30 X   200 
19 Naturhornbläser Gelmer 10 X   100 
20 Schützenbruderschaft 
St. Josef Gelmer 1865 e. V. 191 X   
200 
21 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek 
e. V. von 1857 140 X   
200 
22 Tennisclub Handorf e.V. 397   X 200 
23 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1948  X  1.200

Anlage 1 
 
 
Nr. 
 Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg.  
24 Vinzenzwerk Handorf e. V. 13   X 800

Anlage 2

3781 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

1903 Zeichen

V/0326/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhalten 
die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016   
Zeile 15 Transferaufwendungen: 
Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost 
 7.880 
         
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0326/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0326/2016 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T abelle 
(Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiative n im Stadtbezirk Münster -Ost 
(Anlage 2) bewilligt. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Beratungsverlauf (1)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0326/2016
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37