V/0326/2016
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2016
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Anlage 1
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankter Menschen 11 X 80 2 Bürgerschützen Handorf e. V. 340 X 300 3 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 119 X 200 4 Carneval Club Turmuhlen e. V. 66 X 100 5 Eintracht Münster e. V. 350 X 500 6 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. X 500 7 Förderverein der Matthias Claudius Schule Han- dorf e. V. BiBEr 50 X 650 8 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 61 X 800 9 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 140 X 250 10 Heimatverein Handorf e. V. 612 X 300 11 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X 100 12 Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 151 X 250 13 kfd St. Josef Gelmer 108 X 200 14 kfd St. Petronilla 475 X 250 15 KLJB Handorf-Wolbeck 67 X 150 16 Landfrauen Handorf 58 X 150 17 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X 200 18 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 30 X 200 19 Naturhornbläser Gelmer 10 X 100 20 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 191 X 200 21 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 140 X 200 22 Tennisclub Handorf e.V. 397 X 200 23 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1948 X 1.200 Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. 24 Vinzenzwerk Handorf e. V. 13 X 800
Anlage 2
3781 Zeichen
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0326/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2016
Beratungsfolge
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhalten
die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016
Zeile 15 Transferaufwendungen:
Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
7.880
Vorlagen-Nr.:
V/0326/2016
Auskunft erteilt:
Herr Stracke
Ruf:
02506/9319167 u. 0251/21097-0
E-Mail:
StrackeF@stadt-muenster.de
Datum:
19.04.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0326/2016
Begründung:
Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T abelle
(Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiative n im Stadtbezirk Münster -Ost
(Anlage 2) bewilligt.
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0326/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37