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0222/2022

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen;Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten, Schutz (AN/0539/2019)

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 25.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 10.2.7

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5874 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 0222/2022   
Freigabedatum am 21.01.2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die 
Grünen; 
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten, Schutz  (AN/0539/2019) 
Text des Antrages: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhaltenswer-
ter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch die folgenden 
verbindlichen Festsetzungen (z.B. in Form einer internen Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu 
sichern:  
 
 frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben mit 
erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektonischen 
Wettbewerben und sonstigen Verfahren,  
 Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der 
Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).  
 
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten von 
Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein oder im Kon-
fliktfall mit Wurzelräumen bzw. Kronen-Traufbereichen durch Umplanung gelöst werden 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Hintergrund: 
Der Antrag ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Raderthalgürteles (Radert-
halgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung; 57419/08) gestellt worden. 
 
Das Änderungsgebiet war Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock, das lange Zeit als  
Lackfabrik genutzt wurde. Mit der Planänderung, die am 13.06.2018 rechtsgültig geworden ist, sollte 
eine fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgürtels ermöglicht werden. Die geplante 
Wohnbebauung befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung. Der Rohbau ist hergestellt und die 
ersten Wohnungen können voraussichtlich im September diesen Jahres bezogen werden. 
 
Stellungnahme: 
Die Situation, dass sich auf Grund eine Nutzungsaufgabe einhergehend mit einer umfangreichen Alt-
lastensanierung über einen Zeitraum von 10 Jahren im Bereich einer Böschung eine Brache mit 
Spontanvegetation ausbilden kann, kommt zwar vor, entspricht aber im Allgemeinen nicht dem Pla-
nungsalltag.

2 
 
Vielmehr ist es so, dass insbesondere bei Projekten mit Wohnungsbau ein ausgeprägter Realisie-
rungsdruck auf der Investorenseite vorherrschend ist. Dies führt in der Praxis dazu, dass es zu einem 
engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Aufgabe einer bisherigen Nutzung, notwendiger Ab-
brucharbeiten und einer Wiedernutzung von Flächen kommt.  
 
Bei jedem Planverfahren werden Bestandsbäume erfasst und die Integration von vorhandenen Bäu-
men in eine zukünftige Planung vordringlich geprüft, da natürlich allgemein bekannt ist, dass eine 
Neuplanpflanzung von Grün erst nach einigen Jahren den Umfang und die städtebauliche Qualität 
von Bestandsbäumen erreichen kann.  
 
Ein Wegfall von Bäumen ist in aller Regel vor Ort durch entsprechende Neuanpflanzungen zu kom-
pensieren. Nur in Ausnahmefällen ist bei nachvollziehbaren Gründen ein Ausgleich außerhalb des 
Plangebietes möglich. Gleichzeitig unterliegen besonders schützenswerte Bäume der städtischen 
Baumschutzsatzung und sind grundsätzlich geschützt. Eine Fällung solcher Bäume ist regelmäßig an 
Auflagen und definierte Ersatzpflanzungen gebunden. 
 
Die Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen entsprechend der DIN 
18920 (die DIN 18920 beschreibt den Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Vegetationsflä-
chen) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4 - Schutz von Bäumen, Vegetati-
onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) werden in allen Verfahrensschritten mit der zuständi-
gen Fachdienststelle – hier das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – abgestimmt. 
 
Grundsätzlich muss aber auch gesagt werden, dass besonders im Segment Wohnungsneubau es 
immer öfter zu einer Flächenkonkurrenz zwischen geplanten Wohnbauflächen auf der einen Seite 
und Grün- und Freiflächen auf der anderen Seite kommt. Insbesondere dann, wenn erforderliche 
Stellplätze oberirdisch oder auch in Tiefgaragen untergebracht werden.  
 
Will man dem Gedanken einer flächen- und ressourcensparenden Bebauung gerecht werden, muss 
realisiert werden, dass letztendlich die zur Verfügung stehende Fläche immer wieder ein begrenzen-
dender Faktor in der Planung darstellt. Hiervon sind auch vorhandene Grünflächen sowie potentielle 
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
betroffen. Im Rahmen der Abwägung ist hier jeweils ein tragfähiger Kompromiss zu finden.  
 
Eine generelle Regelung zu erhaltenswerten Bäumen an Rändern von Plangebieten scheidet auch 
aus dem Grund aus, dass jedes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Einzelfall ist, 
und immer wieder alle Belange der Planung in den Prozess der Abwägung eingestellt werden müs-
sen. Über das Ergebnis der Abwägung hat letztendlich der Rat der Stadt Köln zu entscheiden.  
 
Eine Regelung, die nur für den Stadtbezirk Rodenkirchen gelten soll, führt zwangsläufig zu einem 
Ungleichgewicht innerhalb der einzelnen Stadtbezirke und kann zu einer Verschiebung von dringend 
benötigtem Wohnungsbau innerhalb der Gesamtstadt und in den einzelnen Wohnquartieren führen.  
 
Dies ist nicht im Sinne einer einheitlichen Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf 
hohem Niveau in allen Quartieren erfolgen muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohn-
raum gerecht zu werden. 
 
Fazit: 
Die Fachverwaltung wird aus den oben genannten Gründen den Beschlussvorschlag der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0222/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
25.01.2022
Erstellt
18.01.2022 12:31