0222/2022
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen;Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten, Schutz (AN/0539/2019)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
5874 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 0222/2022 Freigabedatum am 21.01.2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen; Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten, Schutz (AN/0539/2019) Text des Antrages: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhaltenswer- ter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B. in Form einer internen Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern: frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren, Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein oder im Kon- fliktfall mit Wurzelräumen bzw. Kronen-Traufbereichen durch Umplanung gelöst werden Stellungnahme der Verwaltung: Hintergrund: Der Antrag ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Raderthalgürteles (Radert- halgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung; 57419/08) gestellt worden. Das Änderungsgebiet war Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock, das lange Zeit als Lackfabrik genutzt wurde. Mit der Planänderung, die am 13.06.2018 rechtsgültig geworden ist, sollte eine fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgürtels ermöglicht werden. Die geplante Wohnbebauung befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung. Der Rohbau ist hergestellt und die ersten Wohnungen können voraussichtlich im September diesen Jahres bezogen werden. Stellungnahme: Die Situation, dass sich auf Grund eine Nutzungsaufgabe einhergehend mit einer umfangreichen Alt- lastensanierung über einen Zeitraum von 10 Jahren im Bereich einer Böschung eine Brache mit Spontanvegetation ausbilden kann, kommt zwar vor, entspricht aber im Allgemeinen nicht dem Pla- nungsalltag. 2 Vielmehr ist es so, dass insbesondere bei Projekten mit Wohnungsbau ein ausgeprägter Realisie- rungsdruck auf der Investorenseite vorherrschend ist. Dies führt in der Praxis dazu, dass es zu einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Aufgabe einer bisherigen Nutzung, notwendiger Ab- brucharbeiten und einer Wiedernutzung von Flächen kommt. Bei jedem Planverfahren werden Bestandsbäume erfasst und die Integration von vorhandenen Bäu- men in eine zukünftige Planung vordringlich geprüft, da natürlich allgemein bekannt ist, dass eine Neuplanpflanzung von Grün erst nach einigen Jahren den Umfang und die städtebauliche Qualität von Bestandsbäumen erreichen kann. Ein Wegfall von Bäumen ist in aller Regel vor Ort durch entsprechende Neuanpflanzungen zu kom- pensieren. Nur in Ausnahmefällen ist bei nachvollziehbaren Gründen ein Ausgleich außerhalb des Plangebietes möglich. Gleichzeitig unterliegen besonders schützenswerte Bäume der städtischen Baumschutzsatzung und sind grundsätzlich geschützt. Eine Fällung solcher Bäume ist regelmäßig an Auflagen und definierte Ersatzpflanzungen gebunden. Die Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen entsprechend der DIN 18920 (die DIN 18920 beschreibt den Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Vegetationsflä- chen) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4 - Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) werden in allen Verfahrensschritten mit der zuständi- gen Fachdienststelle – hier das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – abgestimmt. Grundsätzlich muss aber auch gesagt werden, dass besonders im Segment Wohnungsneubau es immer öfter zu einer Flächenkonkurrenz zwischen geplanten Wohnbauflächen auf der einen Seite und Grün- und Freiflächen auf der anderen Seite kommt. Insbesondere dann, wenn erforderliche Stellplätze oberirdisch oder auch in Tiefgaragen untergebracht werden. Will man dem Gedanken einer flächen- und ressourcensparenden Bebauung gerecht werden, muss realisiert werden, dass letztendlich die zur Verfügung stehende Fläche immer wieder ein begrenzen- dender Faktor in der Planung darstellt. Hiervon sind auch vorhandene Grünflächen sowie potentielle Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern betroffen. Im Rahmen der Abwägung ist hier jeweils ein tragfähiger Kompromiss zu finden. Eine generelle Regelung zu erhaltenswerten Bäumen an Rändern von Plangebieten scheidet auch aus dem Grund aus, dass jedes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Einzelfall ist, und immer wieder alle Belange der Planung in den Prozess der Abwägung eingestellt werden müs- sen. Über das Ergebnis der Abwägung hat letztendlich der Rat der Stadt Köln zu entscheiden. Eine Regelung, die nur für den Stadtbezirk Rodenkirchen gelten soll, führt zwangsläufig zu einem Ungleichgewicht innerhalb der einzelnen Stadtbezirke und kann zu einer Verschiebung von dringend benötigtem Wohnungsbau innerhalb der Gesamtstadt und in den einzelnen Wohnquartieren führen. Dies ist nicht im Sinne einer einheitlichen Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf hohem Niveau in allen Quartieren erfolgen muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohn- raum gerecht zu werden. Fazit: Die Fachverwaltung wird aus den oben genannten Gründen den Beschlussvorschlag der Bezirksver- tretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0222/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2022 12:31