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2010/0085

Widerruf der Bestellung des besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters, Bestellung eines besonderen Gemeindewahlleiters und eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters

Magistratsvorlage 22.02.2010

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2010/0085

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2010/0085

2660 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.02.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0085 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Widerruf der Bestell ung des besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters, 
Bestellung eines besonderen Gemeindewahlleiters und eines besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiters 
 
Vorlage vom: 22.02.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Bestellung des Stadtrats, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Wenzel, zum besonderen stellvertretenden 
Gemeindewahlleiter wird widerrufen. 
 
Zum besonderen Gemeindewahlleiter wird der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Herr Ltd. 
Magistratsdirektor Werner Appel, bestellt. 
 
Zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird Herr Inspektor Matthias Nowak bestellt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage:  
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) der Oberbürgermeister. 
Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 KWG kann der Magistrat einen besonderen Gemei ndewahlleiter und 
einen besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem 
Widerruf. 
 
Der Gemeindewahlleiter ist nach § 5 Absatz 2 KWG Vorsitzender des Gemeindewahlau sschusses, 
dem Bewerber einer Wahl nicht als Mitglied angehören dürfen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 KWG). 
 
Für die bevorstehende Kommunalwahl (Ausländerbeiratswahlen 2010, OB-Wahlen 2011, 
Kommunalwahl 2011) sollte zur Vermeidung einer möglicherweise auftretenden Inkompatib ilität ein 
besonderer Gemeindewahlleiter und ein besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter bestellt 
werden. Es bietet sich insoweit an, mit diesen Aufgaben den Leiter des Bürger- und 
Ordnungsamtes, Herrn Appel, bzw. Herrn Nowak, der kommissarisch die Abteilung 
Einwohnerwesen und Wahlen leitet, zu betrauen. 
 
Die mit Magistratsvorlage Nr. 47 vom 24.1.2007 erfolgte Bestellung des Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. 
Dieter Wenzel als besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter muss folglich widerrufen 
werden. 
 
Darmstadt, 22. Februar 2010 
 
Der Dezernent I       Der Dezernent VI 
 
 
 
Walter Hoffmann       Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister       Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0085
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.02.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00