2010/0085
Widerruf der Bestellung des besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters, Bestellung eines besonderen Gemeindewahlleiters und eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters
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2010/0085
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.02.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ordnungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0085 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Widerruf der Bestell ung des besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters, Bestellung eines besonderen Gemeindewahlleiters und eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters Vorlage vom: 22.02.2010 Beschlussvorschlag: Die Bestellung des Stadtrats, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Wenzel, zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird widerrufen. Zum besonderen Gemeindewahlleiter wird der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Herr Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel, bestellt. Zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird Herr Inspektor Matthias Nowak bestellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage: Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) der Oberbürgermeister. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 KWG kann der Magistrat einen besonderen Gemei ndewahlleiter und einen besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf. Der Gemeindewahlleiter ist nach § 5 Absatz 2 KWG Vorsitzender des Gemeindewahlau sschusses, dem Bewerber einer Wahl nicht als Mitglied angehören dürfen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 KWG). Für die bevorstehende Kommunalwahl (Ausländerbeiratswahlen 2010, OB-Wahlen 2011, Kommunalwahl 2011) sollte zur Vermeidung einer möglicherweise auftretenden Inkompatib ilität ein besonderer Gemeindewahlleiter und ein besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter bestellt werden. Es bietet sich insoweit an, mit diesen Aufgaben den Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Herrn Appel, bzw. Herrn Nowak, der kommissarisch die Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen leitet, zu betrauen. Die mit Magistratsvorlage Nr. 47 vom 24.1.2007 erfolgte Bestellung des Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel als besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter muss folglich widerrufen werden. Darmstadt, 22. Februar 2010 Der Dezernent I Der Dezernent VI Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0085
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.02.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00