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V/0108/2021

Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2021

Vorlagen 27.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 17.02.2021, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Anlage 4

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Anlage A

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Berichtsvorlage

7674 Zeichen

V/0108/2021 
V/0108/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung 
der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.02.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Beschlusslage 
 
Mit dieser Vorlage präsentiert die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung Überblicksinformationen über die städtische Förderung freier Träger im 
Sektor Soziale Sicherung für die Haushaltsplanberatungen 2021. Auftragsgrundlage ist der Beschluss 
des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits-
förderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015, die Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen 
zu konkretisieren: Neben der Einführung einer Frist für den Eingang von Etatanträgen soll die Verwal-
tung im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen standardisierte Kurzbewertungen der Förderanliegen 
vorbereiten.  
 
2. Eingegangene Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0503 und 0701 
 
Bisher (Stand: 20.01.2021) liegen der Verwaltung insgesamt 18 Anträge Dritter zum Haushalt 2021 
vor, die die Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0116, 0503 und 0701). 
Die Summe der für 2021 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf knapp 732.480 €.   
 
3. Eingegangene Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0503 und 0701 
 
Von den (18) Anträgen beziehen sich 15 auf das Budget des Sozialamts (Produktgruppe 0503); da-
von richten sich die (beiden) Einzelanliegen eines Antrags auf eine erstmalige resp. einmalige Förde-
rung im kommenden Jahr (2022)1. Das für 2021 beantragte zusätzliche Zuschussvolumen (Neuförde-
rungen und Anhebungen) der übrigen 14 Anträge beträgt zusammen 664.310 €; würden alle Anträge 
aufgegriffen, stiege der Ansatz für 202 1 gegenüber der im Hauh altsplanentwurf vorgesehenen Sum-
me um 10,14 %. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2020 belief sich die Summe aller Zuschussansätze 
im Budget des Sozialamts auf 5.1 28.730 €; für das Jahr 202 1 sieht der Haushaltsplanentwurf einen 
                                                
1  Antrag der Parea gGmbH 
Sozialamt 
 
17.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Treutler 
Telefon: 492-5026 
Treutler@stadt-muenster.de

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V/0108/2021 
Gesamtbetrag von 5.022.240 € vor2. Der gegenüber 2020  geringere Betrag für 202 1 (-106.490 €; ≙ 
2,08 %) lässt sich auf bis zum 31.12.20 20 befristete Förderungen zurückführen 3, deren Minderauf-
wendungen Mehraufwendungen bei anderen Zuschussansätzen überwiegen , ferner auf den ab 2021 
verringerten Ansatz für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der 
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.  
 
Mit knapp 5,13 Mio. € im Jahr 2020 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus Mitteln des Sozial-
amts4 gegenüber 2010 (gut 3,24 Mio. €) um knapp 1,89 Mio. € (+ 58,25 %) zugenommen. Die mittlere 
jährliche Wachstumsrate betrug 4,7 %5.  
 
Die folgende Darstellung stellt die Zuschussentwicklung von 20 10 bis 2020 der PG 0502 und 0503 
ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pfleged ienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlings-
unterkünfte dar.  
  
 
Grafische Darstellung der Zuschussentwicklung von 2010 bis 2020 der PG 0502 und 0503 
ohne IZ für ambulante Pflegedienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte:
 
 
 
                                                
2  2020 und 2021 jeweils Summe aller Zuschussansätze (Produktgruppen 0502 und 0503) ohne Inve stiti-
onskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger von Flücht-
lingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen). 
3  Dazu gehören die Zuschüsse für die Quartiersentwicklung Aaseestadt/Pluggendo rf (Caritasverband; 
nicht in Anspruch genommen dank Förderung aus Drittmitteln), für MuM und für den Fonds für dolmet-
schergestützte Beratung.  
4  Jeweils Summen aller Zuschussansätze (Produktgruppen 0502 und 0503) ohne Investitionskoste nzu-
schüsse für ambul ante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger von Flüchtlingsei nrichtun-
gen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen).  Verlagerungen von Zuschussansät-
zen aus Budgets anderer Ämter (z. B. HFR Rümpelfix) wurden nicht herausgerechnet. 
5  Absolute Zunahme 2009 -2019: 55,35 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2009 -2019: 4,5 % (Vorlage 
V/0791/2019).

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V/0108/2021 
 
4. Zu den Anlagen 
 
4.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1 
 
Wie zum Haushalt 2020 präsentiert die Verwaltung auch in ihrem diesjährigen Bericht eine nach Auf-
gabenfeldern sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50 aufge-
bracht werden (Anlage 1). Die Übersicht weist die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 20206 sowie die 
im Haushaltsplanentwurf für 202 1 und 2022 vorgesehenen Ansätze aus, informiert über die A rt der 
Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) und gibt ausdrücklich befristete Förderungen an. Die An-
träge zum Haushalt 202 1 sind in der Übersicht markiert. Die Überschriften enthalten Hinweise zur 
(rechtlichen) Pflichtigkeit des Aufgabenfelds. Alle best ehenden Förderbeziehungen mit Dritten im 
Aufgabenbereich Soziales beruhen auf Entscheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentschei-
dungen zum Haushalt.  
 
4.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2021 (Produktgruppen 0116, 0503 
und 0701) – Anlage 2 
 
Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der Reihenfolge des Zu-
schussberichts im Haushaltsplanentwurf 2021 innerhalb der betreffenden Produktgruppe.  
 
4.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3 
 
Die Anlage enthält für jeden  Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich -inhaltlichen 
und kalkulatorischen Gesichtspunkten. 
 
4.4 Information der Träger – Anlage 4 
 
Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2019 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts 
erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2020 betreffend. 
 
5. Ausblick 
 
Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2021, die der Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, hat die Verwaltung den 
Mitgliedern bereits übersandt. 
 
Wie in Anlage 2 der Berichtsvorlage dargestellt, entstünden bei einem Beschluss über alle neuen 
oder erweiterten Anträge Belastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts über die Jahre 2021 bis 
2024 von rund 2,65 Mio. Euro. Diese Belastungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das heißt, sie 
sind bisher im Haushalt 2021 bis 2024 nicht enthalten und führten zu einem weiteren Verzehr des 
Eigenkapitals, konkret der allgemeinen Rücklage. In den Planungsjahren 2023 und 2024 muss jedoch 
ein weiterer Abbau des Eigenkapitals unter allen Umständen vermieden werden, um der Verpflichtung 
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu entgehen. Das bedeutet: Nur wenn an ande-
rer Stelle im städt. Haushalt eine Kompensation erfolgt, kann der Haushalt die zusätzlichen Belastun-
gen aus dieser Berichtsvorlage tragen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
                                                
6  Ansätze mit dynamisiert fortgeschriebenen Personalkostenanteilen (Ratsbeschluss vom 13.02.2019 zur 
Vorlage V/0070/2019)

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V/0108/2021 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern 
Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2021  
Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge 
Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen

Anlage 1

20001 Zeichen

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
1.
2020 2021 2022 befristet bis
120 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Bescheid)
Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden 
insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 73.340 € 73.890 € 74.450 € keine
120 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Bescheid)
Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Bahnhofsmission 
um 50.000 € ab 2021 73.340 € 123.890 € 124.450 € keine
121 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende 
insbes. aus MS) 43.620 € 44.080 € 44.550 € keine
116.960 € 117.970 € 119.000 €
2.
2020 2021 2022 befristet bis
123 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide. 
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in 
Münster-Südost 15.730 € 15.730 € 15.730 € keine
124 0503 Der Paritätische Wohlfahrtsverband 
(Leistungsvereinbarung)
Münsteraner Informations- u. Kontaktstelle
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 109.170 € 109.170 € 109.170 € keine
125 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid)  
Institutioneller Zuschuss
Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen gemeinde Münster mit 
Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII
26.470 € 26.710 € 26.950 € keine
126 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarung)
stadtteilorientierte soziale Arbeit (AWO, CV, DW, DRK). Zielgruppen: 
Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 590.130 € 605.430 € 605.430 € keine
140 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen  (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin" 79.920 € 80.690 € 81.460 € keine
144 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für 
alleinstehende Menschen 39.660 € 40.040 € 40.040 € 31.12.2022
861.080 € 877.770 € 878.780 €
3.
2020 2021 2022 befristet bis
127 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen 
in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII 412.850 € 370.000 € 371.000 € keine
128 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion 
(Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 20.200 € 20.200 € 20.200 € jährlich
Summen ohne markierte Zeilen
Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig)
Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) 
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Lfd. 
Nr.
Seite 1

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
2020 2021 2022 befristet bis
128 0503 Begegnungsangebote im Feld 
Inklusion (Bescheide) 
Trägerantrag: (Dt. Schwerhörigenbund): Einmaliger Zuschuss 
für neue Bestuhlung (10.510 €; nachrichtlich: Der lfd. Zuschus 
an den Verein beträgt 10.697 €)
20.200 € 30.710 € 20.200 € jährlich
129 0503 Bischöfliches Generalvikariat  (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 € 1.810 € 1.810 € keine
130 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 € 9.430 € 9.430 € keine
131 0503 Lebenshilfe Münster e.V.  (Bescheid) 
Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7. 
Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und 
Angehörige
39.670 € 40.020 € 40.360 € keine
132 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  
(Bescheid)
Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit 
Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS 50.270 € 50.730 € 51.190 € keine
137 0503 HfR Rümpelfix gGmbH  (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 60.320 € 60.900 € 61.480 € keine
141 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  
(Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 16.980 € 37.000 € 37.350 € keine
611.530 € 590.090 € 592.820 €
4.
2020 2021 2022 befristet bis
134 0503 Hospizbewegung Münster e.V.  (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.000 € 45.360 € 45.720 € keine
135 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH  (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS 
mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige 98.770 € 99.720 € 100.680 € keine
136 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen  
(Bescheid)
Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit 
Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII 1.150.000 € 1.150.000 € 1.150.000 € jährlich
138 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V.  
(Bescheid) Aufgabenzuschuss 9.520 € 9.610 € 9.700 € keine
138 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V.  
(Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Aufgabenzuschusses ab 2021 9.520 € 33.000 € 33.300 € keine
140 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 56.000 € 56.000 € 0 €  31.12.2021
1.359.290 € 1.360.690 € 1.306.100 €
5.
2020 2021 2022 befristet bis
89 0503 Altes Backhaus  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 10.230 € 13.080 € 13.080 € keine
90 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und 
Senioren  (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 68.080 € 65.230 € 65.230 € jährlich
Summen ohne markierte Zeilen
Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Seite 2

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
2020 2021 2022 befristet bis
91 0503 Gemeindediakonie Hiltrup  (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.190 € 47.580 € 47.980 € keine
92 0503 Seniorentreff Hansahof  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 € 12.000 € 12.000 € keine
93 0503 büne e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 € 3.300 € 3.300 € keine
140.800 € 141.190 € 141.590 €
6.
2020 2021 2022 befristet bis
94 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung)
Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach 
Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene 
und Angehörige
180.430 € 181.910 € 183.400 € keine
95 0503 Diakonisches Werk Münster e.V.  
(Bescheid)
Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose. 
Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 82.220 € 83.010 € 83.810 € keine
96 0503 draußen! e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.660 € 14.800 € 14.940 € keine
97 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof-
Hermann-Stiftung  (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus" 78.450 € 79.280 € 79.280 € keine
98 0503 Kassenärztliche Vereinigung  Westfalen-
Lippe  (Bescheid)
Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen 
gem. Kap. 8 SGB XII 28.080 € 28.080 € 28.080 € keine
99 0503 Misericordia GmbH  (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 11.540 € 11.630 € 11.710 € keine
100 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 46.760 € 47.040 € 47.330 € keine
101 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. 
Kap. 8 SGB XII 59.180 € 59.580 € 59.980 € keine
102 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarung)
Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen: 
Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für 
ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen 
108.720 € 109.880 € 111.030 € keine
0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Zwischenfinanzierung der 
EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER plus (EBM+) 0 € 261.660 € 0 € 31.12.2021
0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Personalkostenzuschuss (0,5 Stelle, Sozialarbeit) im 
Haus der Wohnungslosenhilfe ab 2021 0 € 31.830 € 31.830 € keine
610.040 € 615.210 € 619.560 €
Summen ohne markierte Zeilen
Summen ohne markierte Zeilen
Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 3

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
7.
2020 2021 2022 befristet bis
103 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.  
(Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS 27.000 € 27.000 € 27.000 € keine
103 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.  
(Bescheid)
Trägerantrag AbM und Cuba: Verlagerung von 14.280 € vom AbM 
zum Cuba ab 2021 27.000 € 12.720 € 12.720 € keine
104 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und 
Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 182.330 € 184.080 € 185.850 € keine
104 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Trägerantrag AbM und Cuba: Verlagerung von 14.280 € vom AbM 
zum Cuba ab 2021 182.330 € 198.360 € 200.130 € keine
209.330 € 211.080 € 212.850 €
8.
2020 2021 2022 befristet bis
105 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung. 
Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 
16a SGB II)
50.260 € 50.260 € 50.260 € keine
105 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Schuldnerberatung 
ab 2021 50.260 € 52.710 € 53.690 € keine
106 0503 Schuldnerberatung  (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen 
mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a SGB II) 172.440 € 173.670 € 133.670 €
ehrenamtl. 
Beratung 
befristet bis 
31.12.2021
106 0503 Schuldnerberatung  (Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Schuldnerberatung 
ab 2021 172.440 € 232.680 € 197.880 €
ehrenamtl. 
Beratung 
befristet bis 
31.12.2021
110 0503 Wohlfahrtsverbände / Verbraucherzentrale  
(Bescheid)
Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte (Kontingente [jew. 100 %] gem. § 16a SGB 
II)
169.190 € 170.830 € 172.480 € keine
391.890 € 394.760 € 356.410 €
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig)
Summen ohne markierte Zeilen
Summen ohne markierte Zeilen
Seite 4

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
9.
2020 2021 2022 befristet bis
107 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene 
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 76.460 € 77.170 € 78.460 € keine
108 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen 
und Kinder 515.000 € 530.450 € 530.450 € keine
145 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.000 € 30.270 € 30.530 € keine
146 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.000 € 32.310 € 32.610 € keine
142 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt 
betroffene Frauen und deren Kinder 2.000 € 2.000 € 2.000 € keine
0503
Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen 
helfen Frauen e. V., Beratung und therapie 
für Frauen e. V.
Fonds für dolmetschergestützte Beratung 5.000 € 0 € 0 € 31.12.2020
0503
Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen 
helfen Frauen e. V., Beratung und therapie 
für Frauen e. V.
Trägerantrag: Fortführung und Anhebung des Fonds für 
dolmetschergestützte Beratung 5.000 € 20.000 € 20.000 € keine
660.460 € 672.200 € 674.050 €
10.
2020 2021 2022 befristet bis
84 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen 
(Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen 310.430 € 372.760 € 441.510 € verschieden
85 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V.  
(Leistungsvereinbarung)
Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit 184.410 € 186.180 € 187.970 € keine
86 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio 52.880 € 53.390 € 53.900 € keine
87 0502 Vereine, Verbände und Initiativen 
(Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung 57.910 € 58.460 € 59.030 € jährlich
88 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH 
(Leistungsvereinbarung)
Förderung der "Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe für die DRK-
Münster Wohnungssuche-Projekte" 51.100 € 51.400 € 0 € 31.12.2021
656.730 € 722.190 € 742.410 €
Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Summen ohne markierte Zeilen
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Seite 5

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
11.
2020 2021 2022 befristet bis
109 0503 Vereine und Initiativen  (Bescheide 
[Richtlinien])
Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in 
MS mit M-Vorgeschichte 26.730 € 26.730 € 26.730 € verschie-
dene
109 0503 Kaktus Münster e.V.  (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 49.430 € 49.720 € 50.000 € keine
2020 2021 2022 befristet bis
109 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.220 € 45.480 € 45.750 € keine
143 0530 AFAQ e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 26.000 € 26.000 € 0 € 31.12.2021
143 0503 AFAQ e.V. Trägerantrag: Fortführung und Erhöhung der Sachkostenförderung 
sowie Personalkostenzuschuss ab 2021 26.000 € 69.350 € 69.380 € 31.12.2025
147.380 € 147.930 € 122.480 €
12.
2020 2021 2022 befristet bis
111 0503 Alte Post Berg Fidel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.400 €             5.430 €            5.480 €            keine
112 0503 Atrium e.V.  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 €             3.600 €            3.600 €            keine
113 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 
(Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten 96.540 €           97.350 €          88.170 €          keine
113 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 
(Leistungsvereinbarung) Trägerantrag: Anhebung des Sachkostenanteils im Zuschuss 84.250 € 107.250 € 108.070 € keine
114 0503 Bewohnertreff Südviertel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.730 €           12.760 €          12.880 €          keine
115 0503 Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Beratung und Projekte der KAI. Zielgruppen: Personen mit sozialen, 
erzieherischen oder bildungsbezogenen Bedarfen in MS-Kinderhaus-
Brüningheide
51.500 €           51.500 €          51.500 €          keine
116 0503 Südviertelbüro  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 €           25.420 €          25.420 €          keine
117 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet 
Bonnenkamp/Osthuesheide 8.600 €             8.600 €            8.600 €            keine
133 0503 Start e.V., Café Trockendock  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 49.540 €           49.870 €          50.200 €          keine
147 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef 
(Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM" 11.000 €           11.000 €          11.000 €          keine
148 0503 Münster-Tafel e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 10.000 €           10.000 €          10.000 €          31.12.2022
149 0503 Diakonie Münster e.V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Verstetigung der 
Quartiersentwicklung in Münster-Rumphorst 25.000 €           25.000 €          25.000 €          keine
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 6

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1
zur Vorlage V/0108/2021
2020 2021 2022 befristet bis
0503 MuM-Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss 89.880 €           0 € 0 € 31.12.2020
0503 MuM-Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V. Trägerantrag: Fortführung und Anhebung des Aufgabenzuschusses 89.880 €           95.000 €          97.400 €          keine
Trägerantrag: Zuschuss für die laufenden Personal- und Sachkosten 
des Quartiersprojektes Nevinghoff 0 € 0 € 54.840 €          31.12.2024, 
Verl.-Opt.
Trägerantrag: Einmalzuschuss für das Quartiersprojekt Nevinghoff 0 € 0 € 24.800 €          einmalig
0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Förderung des Projektes "Quartiersentwicklung in Münster-
Aaseestadt und Pluggendorf" 43.380 €           0 € 0 € 31.12.2020
0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Trägerantrag: Förderung des Projekts „Quartiersentwicklung 
Aaseestadt/Pluggendorf“ (07/2021 bis 06/2026) 0 € 48.530 € 91.680 €          01.06.2026
432.590 €         300.530 €        291.850 €        
13.
2020 2021 2022 befristet bis
122 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen 
(Konsumenten, insbes. aus MS) 178.700 € 178.700 € 178.700 € keine
122 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Trägerantrag: Erhöhung der Zuwendung an die Verbraucherberatung 
ab 2021 178.700 € 187.730 € 192.990 € keine
178.700 € 178.700 € 178.700 €
14.
2020 2021 2022 befristet bis
118 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst 
Kath. Frauen, Diakonisches Werk, 
Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt 
(Leistungsvereinbarung)
Förderung ehrenamtlicher Betreuung 180.660 € 182.660 € 182.660 € keine
119 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst 
Kath. Frauen, Diakonisches Werk, 
Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt  (Bescheid)
Förderung der Beratung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten 31.720 € 32.030 € 32.030 € keine
212.380 € 214.690 € 214.690 €
6.589.160 € 6.545.000 € 6.451.290 €
Summen ohne markierte Zeilen
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
0503 Parea gGmbH
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Summen ohne markierte Zeilen
Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig)
Seite 7

Anlage 4

3421 Zeichen

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 29.05.2020 
 50.10.0001 
 
Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu den Haushaltsplanberatungen 2021 und zum Verwendungsnach-
weis 2019 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: 
 
Haushaltsplanberatungen 2021  
Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städ-
tische Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen 
wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr 
Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höhe vorse-
hen; sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand 
etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren. Der für Sozia-
les zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 2015 be-
schlossen, dass Anträge zum Haushalt 2021 der Verwaltung zu Be-
ginn der Sommerferien 2020 vorliegen müssen. 
Angesichts der im September 2020 vorgesehenen Kommunalwahl 
werden die Haushaltsplanberatungen 2021 voraussichtlich erst An-
fang des kommenden Jahres stattfinden. Vor diesem Hintergrund 
wird die Antragsfrist ausnahmsweise bis zum Beginn der Herbstferien 
verlängert.  
Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 2021 und möglicherweise für 
die Folgejahre zusätzliche Mittel zu beantragen, muss Ihr Antrag der 
Verwaltung daher am 09.10.2020 vorliegen.  
Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 2021 an die 
Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 
2021 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis-
sen lassen, dass sie mangels Gelegenheit zur fachlichen Aufberei-
tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen.  
Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis. 
 
 
Von-Steuben-Straße 5 
 
Sprechzeiten: 
Termine nach Vereinbarung  
Öffnungszeiten  
Kundenzentrum Soziales 
Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr 
Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr 
Do 8.00 bis 18.00 Uhr  
  
  
 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Frank Treutler 
Zimmer: 205 
Telefon: 0251 492-5026 
Fax: 0251 492-7793 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de 
 
 
Aus Mitteln der Stadt Münster geförderte Träger und  
Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales  
 
Stadt Münster · 48127 Münster   
Stadt Münster 
Telefon: 0251 492-0 
Fax: 0251 492-7700 
stadtverwaltung@stadt-
muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei 
Konten der Stadtkasse 
Sparkasse Münsterland Ost 
IBAN: 
DE10 4005 0150 0000 0007 52 
BIC: WELADED1MST 
Vereinigte Volksbank Münster 
IBAN: 
DE21 4016 0050 0004 2008 00 
BIC: GENODEM1MSC 
Deutsche Bank Münster 
IBAN: 
DE25 4007 0080 0047 0005 00 
BIC: DEUTDE3B400 
Gläubiger-ID: 
DE 93 100 000 000 20799

Seite 2 von 2 
 
Verwendungsnachweis 2019 
Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss 
aus Mitteln des Sozialamts erhalten haben: Bitten reichen Sie den 
Nachweis über die Verwendung der für 2019 bewilligten Fördermittel, 
sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä-
testens zum 30.06.2020 ein. 
Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi-
sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül-
len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mit der Sie dieses 
Schreiben erhalten.  
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 
Ihrer Arbeit wünsche ich weiterhin recht viel Erfolg. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Frank Treutler

Anlage 3

37022 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
1. Haus der Familie   29.170 € (Qualifizierung zum Kulturmittler) 
   
    
Beantragt wird     X   eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist        plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt         vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
2. Cuba-Arbeitslosenberatung und  Verlagerung von 14.280 € vom AbM e. V. zum Cuba ab 2021 
 Arbeitslose brauchen Medien e. V.  
 
Beantragt wird    X   eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021  X   vorgesehen         nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden      kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt       auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
3. Verbraucherzentrale NRW,  Schuldnerberatung, Beratungsstelle Münster (dynamisierte  Anhebung des 
Zuschusses um 2.453 € auf 52.713 € ab 2021) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x    eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    x    (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist        plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  x      nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
4. Caritasverband, Diakonie, AWO Erhöhung des Zuschusses für die Schuldnerberatung auf 
59.895,07 €, dynamisierte Fortschreibung des Zuschusses 
(3 % Personalkosten, 2 % Sachkosten)   
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    x    (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar     x      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach     zu empfehlen       vertretbar    x    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar   x     nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
5. Begegnungszentrum Kinderhaus  107.260 €/Jahr (Erhöhung des Sachkostenanteils um 9.900 € [2021] 
und um 19.900 € [ab 2022]) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen   X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen   X     vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
6. Verbraucherzentrale  Erhöhung des Zuschusses für die allgemeine Verbraucherberatung 
auf 187.730 € und dynamisierte Fortschreibung                        
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  x    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
7. Caritasverband, Diakonie  Erhöhung des Zuschusses für die Bahnhofsmission auf 123.890 € 
und dynamisierte Fortschreibung                        
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist * 
      nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar   x    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar   x     nicht zu empfehlen. 
* Der Antrag wurde nach dem 09.10.2020 gestellt.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
8. Schwerhörigenbund    einmaliger Zuschuss von 10.510 € für eine neue Bestuhlung 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x    eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x   eine freiwillige Aufgabe  
 x   und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  x      nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
9. MuM e. V.   Anhebung des Zuschusses € auf 95.000 € und Verstetigung der För-
derung                                                                                             
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
10. Alzheimer Gesellschaft Münster e. V. 33.000 €/Jahr (Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 31.000 
€ und des Sachkostenzuschusses auf 2.000 €) 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen   X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden    X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X   zu empfehlen         vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    X   zu empfehlen         vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
11. Caritasverband für die Stadt Münster e. V.  städt. Anschlussfinanzierung der Quartiersentwicklung in Aa-
seestadt/Pluggendorf ab 15.06.2021 € *  
* 2021: 48.534 €; 2022: 91.680; 2023: 95.126 €; 2024: 96.837 €; 
2025: 100.488 €; 2026: 46.676 € 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
     eine Anhebung des Zuschusses   
 x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot (Angebots-
fortführung) 
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   x   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung* des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich 
* Angebotsfortführung  
  x  angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  x    vertretbar *       nicht zu empfehlen. 
* nach den in der Kommentierung genannten Maßgaben

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
12. AFAQ e.V. (Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 38.000 € und Einführung 
eines Personalkostenzuschusses von 31.350 € [insgesamt 69.350 €]) 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    X auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar   X    nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
13. Frauenhaus und Beratung e.V, Frauen helfen Frauen e.V., Beratung und Therapie für Frauen e.V.  
 (Einführung eines Fördertopfes für Sprachmittlung und Dolmetscherinnentätigkeiten)   
             +20.000 € 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses  (und Verstetigung) 
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
 X    höheren Kosten    X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
14. Parea gGmbH  Personal- und Sachkostenzuschuss für das Quartiersprojekt Neving-
hoff 2022-2024 (54.843 €), Einrichtungszuschuss 2022 (24.803 €) 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
     eine Anhebung des Zuschusses   
  x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 x  konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  x    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 x   angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
15.  Bischof-Hermann-Stiftung Zwischenfinanzierung von 261.660 € (Januar bis Dezember 2021) für 
die EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER plus bis zur Entscheidung über 
Drittmittelförderung 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    X   auf Initiative des Trägers            auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
     höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die       bereits erbracht werden       geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau    X   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar         nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar         nicht zu empfehlen. 
Hinweis der Verwaltung: 
Die fachliche und finanzielle Bewertung des Anliegens wird vorerst zurückgestellt. Der Bescheid über die Bewilligung 
der beantragten Zuwendung aus Fördermitteln der EU wird nach gegenwärtigem Stand (20.01.2021) bis zur Verab-
schiedung des städtischen Haushalts erwartet.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
16.  Bischof-Hermann-Stiftung  Aufstockung der Sozialarbeit um 0,5 VZÄ für den offenen Bereich 
des HdW (31.830 €/Jahr) 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
  X   und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    X   auf Initiative des Trägers            auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten     X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
  X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau   X   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt    X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
17.  Träger:  Beantragter Mehrbedarf in € (Bezeichnung des Sachanliegens) 
2020-00095             Initiative „Münster isst veggie“                  5.000 €  für 2021 ff. 
Beantragt wird    X    eine Förderung im Umfang des Vorjahres wie bis zum Jahr 2019 
      eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
 X    und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen        X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers           auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x  konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau  X     realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 X     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar      X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X     zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen  X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021 
18.  Träger:            Beantragter Mehrbedarf in € (Bezeichnung des Sachanliegens) 
2020-00176       Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V.   Anteilige jährliche Finanzierung der Prostituiertenbera- 
                                                                                                tungsstelle "Tamar"  für 2021 ff. 
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
 X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen        X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers           auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau  X     realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
      angezeigt        vertretbar   X    eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach         zu empfehlen       vertretbar  X    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen        vertretbar  X    nicht zu empfehlen.

Anlage 2

6954 Zeichen

Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021
Stand: 18.01.2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2021 2022 2023 2024
1.
Haus der 
Familie 2020-00052 12.3.20 16.3.20 ja
Kulturmittler, 
Lernhaus d. Männer HHPlanentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 €
Differenz 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 €
29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 €
2.
cuba-Arbeitsl.-
Beratung, AbM 
e. V. 2020-00174 12.10.20 19.10.20
ja; Antr.-
Entw.  vor 
dem 
10.10.2020 
vorgelegt
cuba-
Arbeitslosenberatg. HHPlanentwurf 15.480,00 € 15.630,00 € 15.630,00 € 15.630,00 €
beantragt 29.760,00 € 30.040,00 € 30.040,00 € 30.040,00 €
Differenz 14.280,00 € 14.410,00 € 14.410,00 € 14.410,00 €
AbM e. V. HHPlanentwurf 27.000,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € 27.000,00 €
beantragt 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 €
Differenz -14.280,00 € -14.280,00 € -14.280,00 € -14.280,00 €
3. Verbraucherz. 2020-00121 7.8.20 19.8.20 ja Schuldnerberatung HHPlanentwurf 50.260,00 € 50.260,00 € 50.260,00 € 50.260,00 €
beantragt 52.713,00 € 53.693,00 € 55.945,00 € 58.204,00 €
Differenz 2.453,00 € 3.433,00 € 5.685,00 € 7.944,00 €
4. AWO, CV, Diak. 2020-00120 5.8.20 17.8.20 ja Schuldnerberatung HHPlanentwurf 130.350,00 € 130.350,00 € 130.350,00 € 130.350,00 €
beantragt 189.005,07 € 194.209,59 € 199.560,93 € 205.063,32 €
Differenz 58.655,07 € 63.859,59 € 69.210,93 € 74.713,32 €
5.
BGZ 
Kinderhaus an Verw. 07.10.20 27.10.20
ja; Antr.-
Entw.  vor 
dem 
10.10.2020 
vorgelegt
institutionelle 
Förderung HH-Planentwurf 97.350,00 € 88.170,00 € 88.170,00 € 88.170,00 €
beantragt 107.250,00 € 108.070,00 € 108.070,00 € 108.070,00 €
Differenz 9.900,00 € 19.900,00 € 19.900,00 € 19.900,00 €
Erhöhung und unbefr. Fortsetzung d. Förderung 
Förderung (€)
ab 2021 gemeinsame Trägerschaft von cuba 
und AbM e. V.
PG 0116: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
Erhöhung und Fortsetzung der Förderung, 
dynamisierte Anpassung
Erhöhung und dynamisierte Anpassung der 
Förderung
Anhebung des Sachkostenanteils
Blatt 1

Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021
Stand: 18.01.2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€)
6. Verbraucherz. 2020-00121 7.8.20 19.8.20 ja
allgemeine 
Verbraucherberatg. HHPlanentwurf 178.700,00 € 178.700,00 € 178.700,00 € 178.700,00 €
beantragt 187.734,00 € 192.989,00 € 204.112,00 € 203.939,00 €
Differenz 9.034,00 € 14.289,00 € 25.412,00 € 25.239,00 €
7.
Caritasverb., 
Diakonie 2021-00002 17.12.20 18.12.20 nein Bahnhofsmission HHPlanentwurf 73.890,00 € 74.450,00 € 74.450,00 € 74.450,00 €
beantragt 123.890,00 € 124.450,00 € 124.450,00 € 124.450,00 €
Differenz 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
8.
Deutscher 
Schwerhörigen
bund 2020-00137 10.8.20 11.8.20 ja
Bestuhlung der 
Vereinsräume HH-Planentwurf 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 €
beantragt 21.207,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 €
Differenz 10.510,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
9. MuM 2020-00094 2.3.20 6.4.20 ja Förderung des MuM HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 95.000,00 € 97.400,00 € 99.800,00 € 102.200,00 €
Differenz 95.000,00 € 97.400,00 € 99.800,00 € 102.200,00 €
10. Alzheimer Ges. 2020-00082 29.5.20 5.6.20 ja Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 9.610,00 € 9.700,00 € 9.700,00 € 9.700,00 €
beantragt 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 €
Differenz 23.390,00 € 23.300,00 € 23.300,00 € 23.300,00 €
11.
Caritasverband 
Münster Stadt 2020-00127 18.8.20 20.8.20 ja
Quartiersentw. 
Aaseestadt, 
Pluggendorf HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 48.533,43 € 91.679,76 € 95.126,01 € 100.487,31 €
Differenz 48.533,43 € 91.679,76 € 95.126,01 € 100.487,31 €
Anhebung und Verstetigung
 Bestuhlung der Vereinsräume
Anhebung des Zuschusses um 50.000 €
Erhöhung und dynamisierte Anpassung der 
Förderung
städtische Anschlussfinanzierung ab Juni 2021
Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 
31.000 € und des Sachkostenzuschusses auf 
2.000 €
Blatt 2

Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021
Stand: 18.01.2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€)
12. AFAQ e. V. 2020-00186 15.10.20 15.10.20
ja; Antr.-
Entw.  vor 
dem 
10.10.2020 
vorgelegt
Förderung des 
AFAQ HH-Planentwurf 26.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 69.350,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € 69.680,00 €
Differenz 43.350,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € 69.680,00 €
13.
2020-00190 9.11.20 12.11.20 Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 €
Differenz 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 €
14a Parea gGmbH 3.6.19 12.7.19 ja
Quartiersprojekt 
Nevinghoff HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 0,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € 54.843,00 €
Differenz 0,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € 54.843,00 €
14b Parea gGmbH 3.6.19 12.7.19 ja
Quartiersprojekt 
Nevinghoff HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 0,00 € 24.803,00 € 0,00 € 0,00 €
Differenz 0,00 € 24.803,00 € 0,00 € 0,00 €
15.
Bischof-
Hermann-
Stiftung 2020-00153 6.10.20 6.10.20 ja
EUROPA.BRÜCKE 
MÜNSTER plus 
(EBM+) HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 261.653,03 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Differenz 261.653,03 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Frauenhaus 
und Beratung 
e.V. u. a.
Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 
38.000 € plus Personalkostenzuschuss von 
31.350 €
Zwischenfinanzierung Januar-Dezember 2021 
bis zur Entscheidung über Drittmittelförderung
lfd. Personal- und Sachkosten
Einrichtungskosten
nein *
* Federf. Träger hat keine Mitteilung erhalten. 
Förderansatz Sprachmittlerinnen
Blatt 3

Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021
Stand: 18.01.2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€)
16.
Bischof-
Hermann-
Stiftung 9.10.20 13.10.20
ja; Antr.-
Entw.  vor 
dem 
10.10.2020 
vorgelegt
Haus der 
Wohnungslosenhilfe HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 31.830,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € 32.130,00 €
Differenz 31.830,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € 32.130,00 €
664.308,53 € 565.447,35 € 565.216,94 € 580.566,63 €
17.
Initiative 
"Münster isst 
veggie" 2020-00095 6.10.20 26.6.20 ja Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
beantragt 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 €
Differenz 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 €
18.
Ev. Frauenhilfe 
in Westfalen e. 
V. 2020-00176 9.6.20 21.10.20
nein 
(Erstantrag) Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Aufgabenzuschuss beantragt 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 €
Differenz 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 €
39.000,00 € 39.000,00 € 39.000,00 € 39.000,00 €PG 0701: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
Unterstützung der Initiative jährlich ab 2021
anteilige jährliche Finanzierung der 
Prostituiertenberatungsstelle
PG 0503: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
zusätzliche Stellenanteile Sozialarbeit (0,5 VZÄ)
Blatt 4

Anlage A

1027 Zeichen

Anlage A zur V/0108/2021 
Kurzüberblick 
Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2021 (Produktgruppen 0116, 0503 und 
0701) mit Kurzbewertungen der Anträge. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2021 im ASGVAf 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: O116, 0503, 0701 Migrations- und Integrationsmanagement, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum 
Haushalt 2021 
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Von Antrag zu Antrag verschieden 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Von-Steuben-Straße 5
  • Achtermannstraße
  • Bonnenkamp
  • An der Clemenskirche
  • Windthorststraße 7
  • Brüningheide 51
  • Kinderhaus 107
  • Pluggendorf
  • Nevinghoff 0

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Details

Aktenzeichen
V/0108/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2021
Erstellt
26.01.2021 09:36