V/0108/2021
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2021
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Berichtsvorlage
7674 Zeichen
V/0108/2021
V/0108/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung
der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2021
Beratungsfolge
17.02.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Bericht
Bericht:
1. Beschlusslage
Mit dieser Vorlage präsentiert die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung Überblicksinformationen über die städtische Förderung freier Träger im
Sektor Soziale Sicherung für die Haushaltsplanberatungen 2021. Auftragsgrundlage ist der Beschluss
des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits-
förderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015, die Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen
zu konkretisieren: Neben der Einführung einer Frist für den Eingang von Etatanträgen soll die Verwal-
tung im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen standardisierte Kurzbewertungen der Förderanliegen
vorbereiten.
2. Eingegangene Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0503 und 0701
Bisher (Stand: 20.01.2021) liegen der Verwaltung insgesamt 18 Anträge Dritter zum Haushalt 2021
vor, die die Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0116, 0503 und 0701).
Die Summe der für 2021 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf knapp 732.480 €.
3. Eingegangene Anträge zu den Produktgruppen 0116, 0503 und 0701
Von den (18) Anträgen beziehen sich 15 auf das Budget des Sozialamts (Produktgruppe 0503); da-
von richten sich die (beiden) Einzelanliegen eines Antrags auf eine erstmalige resp. einmalige Förde-
rung im kommenden Jahr (2022)1. Das für 2021 beantragte zusätzliche Zuschussvolumen (Neuförde-
rungen und Anhebungen) der übrigen 14 Anträge beträgt zusammen 664.310 €; würden alle Anträge
aufgegriffen, stiege der Ansatz für 202 1 gegenüber der im Hauh altsplanentwurf vorgesehenen Sum-
me um 10,14 %. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2020 belief sich die Summe aller Zuschussansätze
im Budget des Sozialamts auf 5.1 28.730 €; für das Jahr 202 1 sieht der Haushaltsplanentwurf einen
1 Antrag der Parea gGmbH
Sozialamt
17.02.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Treutler
Telefon: 492-5026
Treutler@stadt-muenster.de
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Gesamtbetrag von 5.022.240 € vor2. Der gegenüber 2020 geringere Betrag für 202 1 (-106.490 €; ≙
2,08 %) lässt sich auf bis zum 31.12.20 20 befristete Förderungen zurückführen 3, deren Minderauf-
wendungen Mehraufwendungen bei anderen Zuschussansätzen überwiegen , ferner auf den ab 2021
verringerten Ansatz für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Mit knapp 5,13 Mio. € im Jahr 2020 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus Mitteln des Sozial-
amts4 gegenüber 2010 (gut 3,24 Mio. €) um knapp 1,89 Mio. € (+ 58,25 %) zugenommen. Die mittlere
jährliche Wachstumsrate betrug 4,7 %5.
Die folgende Darstellung stellt die Zuschussentwicklung von 20 10 bis 2020 der PG 0502 und 0503
ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pfleged ienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlings-
unterkünfte dar.
Grafische Darstellung der Zuschussentwicklung von 2010 bis 2020 der PG 0502 und 0503
ohne IZ für ambulante Pflegedienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte:
2 2020 und 2021 jeweils Summe aller Zuschussansätze (Produktgruppen 0502 und 0503) ohne Inve stiti-
onskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger von Flücht-
lingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen).
3 Dazu gehören die Zuschüsse für die Quartiersentwicklung Aaseestadt/Pluggendo rf (Caritasverband;
nicht in Anspruch genommen dank Förderung aus Drittmitteln), für MuM und für den Fonds für dolmet-
schergestützte Beratung.
4 Jeweils Summen aller Zuschussansätze (Produktgruppen 0502 und 0503) ohne Investitionskoste nzu-
schüsse für ambul ante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger von Flüchtlingsei nrichtun-
gen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen). Verlagerungen von Zuschussansät-
zen aus Budgets anderer Ämter (z. B. HFR Rümpelfix) wurden nicht herausgerechnet.
5 Absolute Zunahme 2009 -2019: 55,35 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2009 -2019: 4,5 % (Vorlage
V/0791/2019).
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4. Zu den Anlagen
4.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1
Wie zum Haushalt 2020 präsentiert die Verwaltung auch in ihrem diesjährigen Bericht eine nach Auf-
gabenfeldern sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50 aufge-
bracht werden (Anlage 1). Die Übersicht weist die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 20206 sowie die
im Haushaltsplanentwurf für 202 1 und 2022 vorgesehenen Ansätze aus, informiert über die A rt der
Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) und gibt ausdrücklich befristete Förderungen an. Die An-
träge zum Haushalt 202 1 sind in der Übersicht markiert. Die Überschriften enthalten Hinweise zur
(rechtlichen) Pflichtigkeit des Aufgabenfelds. Alle best ehenden Förderbeziehungen mit Dritten im
Aufgabenbereich Soziales beruhen auf Entscheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentschei-
dungen zum Haushalt.
4.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2021 (Produktgruppen 0116, 0503
und 0701) – Anlage 2
Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der Reihenfolge des Zu-
schussberichts im Haushaltsplanentwurf 2021 innerhalb der betreffenden Produktgruppe.
4.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3
Die Anlage enthält für jeden Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich -inhaltlichen
und kalkulatorischen Gesichtspunkten.
4.4 Information der Träger – Anlage 4
Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2019 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts
erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2020 betreffend.
5. Ausblick
Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2021, die der Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, hat die Verwaltung den
Mitgliedern bereits übersandt.
Wie in Anlage 2 der Berichtsvorlage dargestellt, entstünden bei einem Beschluss über alle neuen
oder erweiterten Anträge Belastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts über die Jahre 2021 bis
2024 von rund 2,65 Mio. Euro. Diese Belastungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das heißt, sie
sind bisher im Haushalt 2021 bis 2024 nicht enthalten und führten zu einem weiteren Verzehr des
Eigenkapitals, konkret der allgemeinen Rücklage. In den Planungsjahren 2023 und 2024 muss jedoch
ein weiterer Abbau des Eigenkapitals unter allen Umständen vermieden werden, um der Verpflichtung
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu entgehen. Das bedeutet: Nur wenn an ande-
rer Stelle im städt. Haushalt eine Kompensation erfolgt, kann der Haushalt die zusätzlichen Belastun-
gen aus dieser Berichtsvorlage tragen.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
6 Ansätze mit dynamisiert fortgeschriebenen Personalkostenanteilen (Ratsbeschluss vom 13.02.2019 zur
Vorlage V/0070/2019)
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V/0108/2021
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern
Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2021
Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge
Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen
Anlage 1
20001 Zeichen
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 1. 2020 2021 2022 befristet bis 120 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Bescheid) Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 73.340 € 73.890 € 74.450 € keine 120 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Bahnhofsmission um 50.000 € ab 2021 73.340 € 123.890 € 124.450 € keine 121 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende insbes. aus MS) 43.620 € 44.080 € 44.550 € keine 116.960 € 117.970 € 119.000 € 2. 2020 2021 2022 befristet bis 123 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Leistungsvereinbarung) Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in Münster-Südost 15.730 € 15.730 € 15.730 € keine 124 0503 Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Leistungsvereinbarung) Münsteraner Informations- u. Kontaktstelle Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 109.170 € 109.170 € 109.170 € keine 125 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen gemeinde Münster mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 26.470 € 26.710 € 26.950 € keine 126 0503 Wohlfahrtsverbände (Leistungsvereinbarung) stadtteilorientierte soziale Arbeit (AWO, CV, DW, DRK). Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 590.130 € 605.430 € 605.430 € keine 140 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin" 79.920 € 80.690 € 81.460 € keine 144 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für alleinstehende Menschen 39.660 € 40.040 € 40.040 € 31.12.2022 861.080 € 877.770 € 878.780 € 3. 2020 2021 2022 befristet bis 127 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. (Leistungsvereinbarung) Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII 412.850 € 370.000 € 371.000 € keine 128 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 20.200 € 20.200 € 20.200 € jährlich Summen ohne markierte Zeilen Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig) Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Lfd. Nr. Seite 1 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 2020 2021 2022 befristet bis 128 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion (Bescheide) Trägerantrag: (Dt. Schwerhörigenbund): Einmaliger Zuschuss für neue Bestuhlung (10.510 €; nachrichtlich: Der lfd. Zuschus an den Verein beträgt 10.697 €) 20.200 € 30.710 € 20.200 € jährlich 129 0503 Bischöfliches Generalvikariat (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 € 1.810 € 1.810 € keine 130 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 € 9.430 € 9.430 € keine 131 0503 Lebenshilfe Münster e.V. (Bescheid) Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und Angehörige 39.670 € 40.020 € 40.360 € keine 132 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS 50.270 € 50.730 € 51.190 € keine 137 0503 HfR Rümpelfix gGmbH (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 60.320 € 60.900 € 61.480 € keine 141 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 16.980 € 37.000 € 37.350 € keine 611.530 € 590.090 € 592.820 € 4. 2020 2021 2022 befristet bis 134 0503 Hospizbewegung Münster e.V. (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.000 € 45.360 € 45.720 € keine 135 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige 98.770 € 99.720 € 100.680 € keine 136 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen (Bescheid) Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII 1.150.000 € 1.150.000 € 1.150.000 € jährlich 138 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 9.520 € 9.610 € 9.700 € keine 138 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. (Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Aufgabenzuschusses ab 2021 9.520 € 33.000 € 33.300 € keine 140 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 56.000 € 56.000 € 0 € 31.12.2021 1.359.290 € 1.360.690 € 1.306.100 € 5. 2020 2021 2022 befristet bis 89 0503 Altes Backhaus (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 10.230 € 13.080 € 13.080 € keine 90 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 68.080 € 65.230 € 65.230 € jährlich Summen ohne markierte Zeilen Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Seite 2 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 2020 2021 2022 befristet bis 91 0503 Gemeindediakonie Hiltrup (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.190 € 47.580 € 47.980 € keine 92 0503 Seniorentreff Hansahof (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 € 12.000 € 12.000 € keine 93 0503 büne e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 € 3.300 € 3.300 € keine 140.800 € 141.190 € 141.590 € 6. 2020 2021 2022 befristet bis 94 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene und Angehörige 180.430 € 181.910 € 183.400 € keine 95 0503 Diakonisches Werk Münster e.V. (Bescheid) Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose. Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 82.220 € 83.010 € 83.810 € keine 96 0503 draußen! e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.660 € 14.800 € 14.940 € keine 97 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof- Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus" 78.450 € 79.280 € 79.280 € keine 98 0503 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (Bescheid) Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 28.080 € 28.080 € 28.080 € keine 99 0503 Misericordia GmbH (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 11.540 € 11.630 € 11.710 € keine 100 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. (Bescheid) Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 46.760 € 47.040 € 47.330 € keine 101 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. (Bescheid) Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 59.180 € 59.580 € 59.980 € keine 102 0503 Wohlfahrtsverbände (Leistungsvereinbarung) Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen: Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen 108.720 € 109.880 € 111.030 € keine 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Zwischenfinanzierung der EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER plus (EBM+) 0 € 261.660 € 0 € 31.12.2021 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Personalkostenzuschuss (0,5 Stelle, Sozialarbeit) im Haus der Wohnungslosenhilfe ab 2021 0 € 31.830 € 31.830 € keine 610.040 € 615.210 € 619.560 € Summen ohne markierte Zeilen Summen ohne markierte Zeilen Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 3 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 7. 2020 2021 2022 befristet bis 103 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V. (Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS 27.000 € 27.000 € 27.000 € keine 103 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V. (Bescheid) Trägerantrag AbM und Cuba: Verlagerung von 14.280 € vom AbM zum Cuba ab 2021 27.000 € 12.720 € 12.720 € keine 104 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum Achtermannstraße e.V. (Leistungsvereinbarung) Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 182.330 € 184.080 € 185.850 € keine 104 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum Achtermannstraße e.V. (Leistungsvereinbarung) Trägerantrag AbM und Cuba: Verlagerung von 14.280 € vom AbM zum Cuba ab 2021 182.330 € 198.360 € 200.130 € keine 209.330 € 211.080 € 212.850 € 8. 2020 2021 2022 befristet bis 105 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung. Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a SGB II) 50.260 € 50.260 € 50.260 € keine 105 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Schuldnerberatung ab 2021 50.260 € 52.710 € 53.690 € keine 106 0503 Schuldnerberatung (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a SGB II) 172.440 € 173.670 € 133.670 € ehrenamtl. Beratung befristet bis 31.12.2021 106 0503 Schuldnerberatung (Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Schuldnerberatung ab 2021 172.440 € 232.680 € 197.880 € ehrenamtl. Beratung befristet bis 31.12.2021 110 0503 Wohlfahrtsverbände / Verbraucherzentrale (Bescheid) Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte (Kontingente [jew. 100 %] gem. § 16a SGB II) 169.190 € 170.830 € 172.480 € keine 391.890 € 394.760 € 356.410 € Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig) Summen ohne markierte Zeilen Summen ohne markierte Zeilen Seite 4 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 9. 2020 2021 2022 befristet bis 107 0503 Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (Leistungsvereinbarung) Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 76.460 € 77.170 € 78.460 € keine 108 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen und Kinder 515.000 € 530.450 € 530.450 € keine 145 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.000 € 30.270 € 30.530 € keine 146 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.000 € 32.310 € 32.610 € keine 142 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder 2.000 € 2.000 € 2.000 € keine 0503 Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen helfen Frauen e. V., Beratung und therapie für Frauen e. V. Fonds für dolmetschergestützte Beratung 5.000 € 0 € 0 € 31.12.2020 0503 Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen helfen Frauen e. V., Beratung und therapie für Frauen e. V. Trägerantrag: Fortführung und Anhebung des Fonds für dolmetschergestützte Beratung 5.000 € 20.000 € 20.000 € keine 660.460 € 672.200 € 674.050 € 10. 2020 2021 2022 befristet bis 84 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen (Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen 310.430 € 372.760 € 441.510 € verschieden 85 0502 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (Leistungsvereinbarung) Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit 184.410 € 186.180 € 187.970 € keine 86 0502 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (Leistungsvereinbarung) Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio 52.880 € 53.390 € 53.900 € keine 87 0502 Vereine, Verbände und Initiativen (Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung 57.910 € 58.460 € 59.030 € jährlich 88 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH (Leistungsvereinbarung) Förderung der "Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe für die DRK- Münster Wohnungssuche-Projekte" 51.100 € 51.400 € 0 € 31.12.2021 656.730 € 722.190 € 742.410 € Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Lfd. Nr. Produkt- gruppe Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Summen ohne markierte Zeilen Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Seite 5 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 11. 2020 2021 2022 befristet bis 109 0503 Vereine und Initiativen (Bescheide [Richtlinien]) Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in MS mit M-Vorgeschichte 26.730 € 26.730 € 26.730 € verschie- dene 109 0503 Kaktus Münster e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 49.430 € 49.720 € 50.000 € keine 2020 2021 2022 befristet bis 109 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.220 € 45.480 € 45.750 € keine 143 0530 AFAQ e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 26.000 € 26.000 € 0 € 31.12.2021 143 0503 AFAQ e.V. Trägerantrag: Fortführung und Erhöhung der Sachkostenförderung sowie Personalkostenzuschuss ab 2021 26.000 € 69.350 € 69.380 € 31.12.2025 147.380 € 147.930 € 122.480 € 12. 2020 2021 2022 befristet bis 111 0503 Alte Post Berg Fidel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.400 € 5.430 € 5.480 € keine 112 0503 Atrium e.V. (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 € 3.600 € 3.600 € keine 113 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. (Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten 96.540 € 97.350 € 88.170 € keine 113 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. (Leistungsvereinbarung) Trägerantrag: Anhebung des Sachkostenanteils im Zuschuss 84.250 € 107.250 € 108.070 € keine 114 0503 Bewohnertreff Südviertel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.730 € 12.760 € 12.880 € keine 115 0503 Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e.V. (Leistungsvereinbarung) Beratung und Projekte der KAI. Zielgruppen: Personen mit sozialen, erzieherischen oder bildungsbezogenen Bedarfen in MS-Kinderhaus- Brüningheide 51.500 € 51.500 € 51.500 € keine 116 0503 Südviertelbüro (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 € 25.420 € 25.420 € keine 117 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet Bonnenkamp/Osthuesheide 8.600 € 8.600 € 8.600 € keine 133 0503 Start e.V., Café Trockendock (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 49.540 € 49.870 € 50.200 € keine 147 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef (Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM" 11.000 € 11.000 € 11.000 € keine 148 0503 Münster-Tafel e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 10.000 € 10.000 € 10.000 € 31.12.2022 149 0503 Diakonie Münster e.V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Verstetigung der Quartiersentwicklung in Münster-Rumphorst 25.000 € 25.000 € 25.000 € keine Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 6 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Anlage 1 zur Vorlage V/0108/2021 2020 2021 2022 befristet bis 0503 MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 89.880 € 0 € 0 € 31.12.2020 0503 MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. Trägerantrag: Fortführung und Anhebung des Aufgabenzuschusses 89.880 € 95.000 € 97.400 € keine Trägerantrag: Zuschuss für die laufenden Personal- und Sachkosten des Quartiersprojektes Nevinghoff 0 € 0 € 54.840 € 31.12.2024, Verl.-Opt. Trägerantrag: Einmalzuschuss für das Quartiersprojekt Nevinghoff 0 € 0 € 24.800 € einmalig 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Förderung des Projektes "Quartiersentwicklung in Münster- Aaseestadt und Pluggendorf" 43.380 € 0 € 0 € 31.12.2020 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Trägerantrag: Förderung des Projekts „Quartiersentwicklung Aaseestadt/Pluggendorf“ (07/2021 bis 06/2026) 0 € 48.530 € 91.680 € 01.06.2026 432.590 € 300.530 € 291.850 € 13. 2020 2021 2022 befristet bis 122 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen (Konsumenten, insbes. aus MS) 178.700 € 178.700 € 178.700 € keine 122 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Trägerantrag: Erhöhung der Zuwendung an die Verbraucherberatung ab 2021 178.700 € 187.730 € 192.990 € keine 178.700 € 178.700 € 178.700 € 14. 2020 2021 2022 befristet bis 118 0503 Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung) Förderung ehrenamtlicher Betreuung 180.660 € 182.660 € 182.660 € keine 119 0503 Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt (Bescheid) Förderung der Beratung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten 31.720 € 32.030 € 32.030 € keine 212.380 € 214.690 € 214.690 € 6.589.160 € 6.545.000 € 6.451.290 € Summen ohne markierte Zeilen Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz 0503 Parea gGmbH Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Summen ohne markierte Zeilen Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig) Seite 7
Anlage 4
3421 Zeichen
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 29.05.2020 50.10.0001 Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Haushaltsplanberatungen 2021 und zum Verwendungsnach- weis 2019 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: Haushaltsplanberatungen 2021 Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städ- tische Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höhe vorse- hen; sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren. Der für Sozia- les zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 2015 be- schlossen, dass Anträge zum Haushalt 2021 der Verwaltung zu Be- ginn der Sommerferien 2020 vorliegen müssen. Angesichts der im September 2020 vorgesehenen Kommunalwahl werden die Haushaltsplanberatungen 2021 voraussichtlich erst An- fang des kommenden Jahres stattfinden. Vor diesem Hintergrund wird die Antragsfrist ausnahmsweise bis zum Beginn der Herbstferien verlängert. Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 2021 und möglicherweise für die Folgejahre zusätzliche Mittel zu beantragen, muss Ihr Antrag der Verwaltung daher am 09.10.2020 vorliegen. Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 2021 an die Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 2021 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis- sen lassen, dass sie mangels Gelegenheit zur fachlichen Aufberei- tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis. Von-Steuben-Straße 5 Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Öffnungszeiten Kundenzentrum Soziales Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Do 8.00 bis 18.00 Uhr Ihr/e Ansprechpartner/-in: Frank Treutler Zimmer: 205 Telefon: 0251 492-5026 Fax: 0251 492-7793 Frank.Treutler@stadt-muenster.de Aus Mitteln der Stadt Münster geförderte Träger und Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales Stadt Münster · 48127 Münster Stadt Münster Telefon: 0251 492-0 Fax: 0251 492-7700 stadtverwaltung@stadt- muenster.de www.stadt-muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt-muenster.de/ barrierefrei Konten der Stadtkasse Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC: WELADED1MST Vereinigte Volksbank Münster IBAN: DE21 4016 0050 0004 2008 00 BIC: GENODEM1MSC Deutsche Bank Münster IBAN: DE25 4007 0080 0047 0005 00 BIC: DEUTDE3B400 Gläubiger-ID: DE 93 100 000 000 20799 Seite 2 von 2 Verwendungsnachweis 2019 Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss aus Mitteln des Sozialamts erhalten haben: Bitten reichen Sie den Nachweis über die Verwendung der für 2019 bewilligten Fördermittel, sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä- testens zum 30.06.2020 ein. Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi- sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül- len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mit der Sie dieses Schreiben erhalten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ihrer Arbeit wünsche ich weiterhin recht viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Frank Treutler
Anlage 3
37022 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
1. Haus der Familie 29.170 € (Qualifizierung zum Kulturmittler)
Beantragt wird X eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
2. Cuba-Arbeitslosenberatung und Verlagerung von 14.280 € vom AbM e. V. zum Cuba ab 2021
Arbeitslose brauchen Medien e. V.
Beantragt wird X eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 X vorgesehen nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
3. Verbraucherzentrale NRW, Schuldnerberatung, Beratungsstelle Münster (dynamisierte Anhebung des
Zuschusses um 2.453 € auf 52.713 € ab 2021)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist x (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
4. Caritasverband, Diakonie, AWO Erhöhung des Zuschusses für die Schuldnerberatung auf
59.895,07 €, dynamisierte Fortschreibung des Zuschusses
(3 % Personalkosten, 2 % Sachkosten)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist x (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
5. Begegnungszentrum Kinderhaus 107.260 €/Jahr (Erhöhung des Sachkostenanteils um 9.900 € [2021]
und um 19.900 € [ab 2022])
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
6. Verbraucherzentrale Erhöhung des Zuschusses für die allgemeine Verbraucherberatung
auf 187.730 € und dynamisierte Fortschreibung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
7. Caritasverband, Diakonie Erhöhung des Zuschusses für die Bahnhofsmission auf 123.890 €
und dynamisierte Fortschreibung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist *
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
* Der Antrag wurde nach dem 09.10.2020 gestellt.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
8. Schwerhörigenbund einmaliger Zuschuss von 10.510 € für eine neue Bestuhlung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
x und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
9. MuM e. V. Anhebung des Zuschusses € auf 95.000 € und Verstetigung der För-
derung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
10. Alzheimer Gesellschaft Münster e. V. 33.000 €/Jahr (Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 31.000
€ und des Sachkostenzuschusses auf 2.000 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
11. Caritasverband für die Stadt Münster e. V. städt. Anschlussfinanzierung der Quartiersentwicklung in Aa-
seestadt/Pluggendorf ab 15.06.2021 € *
* 2021: 48.534 €; 2022: 91.680; 2023: 95.126 €; 2024: 96.837 €;
2025: 100.488 €; 2026: 46.676 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot (Angebots-
fortführung)
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung* des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
* Angebotsfortführung
x angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x vertretbar * nicht zu empfehlen.
* nach den in der Kommentierung genannten Maßgaben
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
12. AFAQ e.V. (Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 38.000 € und Einführung
eines Personalkostenzuschusses von 31.350 € [insgesamt 69.350 €])
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
13. Frauenhaus und Beratung e.V, Frauen helfen Frauen e.V., Beratung und Therapie für Frauen e.V.
(Einführung eines Fördertopfes für Sprachmittlung und Dolmetscherinnentätigkeiten)
+20.000 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses (und Verstetigung)
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
14. Parea gGmbH Personal- und Sachkostenzuschuss für das Quartiersprojekt Neving-
hoff 2022-2024 (54.843 €), Einrichtungszuschuss 2022 (24.803 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
x angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
15. Bischof-Hermann-Stiftung Zwischenfinanzierung von 261.660 € (Januar bis Dezember 2021) für
die EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER plus bis zur Entscheidung über
Drittmittelförderung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Hinweis der Verwaltung:
Die fachliche und finanzielle Bewertung des Anliegens wird vorerst zurückgestellt. Der Bescheid über die Bewilligung
der beantragten Zuwendung aus Fördermitteln der EU wird nach gegenwärtigem Stand (20.01.2021) bis zur Verab-
schiedung des städtischen Haushalts erwartet.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
16. Bischof-Hermann-Stiftung Aufstockung der Sozialarbeit um 0,5 VZÄ für den offenen Bereich
des HdW (31.830 €/Jahr)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
X und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
17. Träger: Beantragter Mehrbedarf in € (Bezeichnung des Sachanliegens)
2020-00095 Initiative „Münster isst veggie“ 5.000 € für 2021 ff.
Beantragt wird X eine Förderung im Umfang des Vorjahres wie bis zum Jahr 2019
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
X und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0108/2021
18. Träger: Beantragter Mehrbedarf in € (Bezeichnung des Sachanliegens)
2020-00176 Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V. Anteilige jährliche Finanzierung der Prostituiertenbera-
tungsstelle "Tamar" für 2021 ff.
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar X eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Anlage 2
6954 Zeichen
Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021 Stand: 18.01.2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2021 2022 2023 2024 1. Haus der Familie 2020-00052 12.3.20 16.3.20 ja Kulturmittler, Lernhaus d. Männer HHPlanentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € Differenz 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 29.170,00 € 2. cuba-Arbeitsl.- Beratung, AbM e. V. 2020-00174 12.10.20 19.10.20 ja; Antr.- Entw. vor dem 10.10.2020 vorgelegt cuba- Arbeitslosenberatg. HHPlanentwurf 15.480,00 € 15.630,00 € 15.630,00 € 15.630,00 € beantragt 29.760,00 € 30.040,00 € 30.040,00 € 30.040,00 € Differenz 14.280,00 € 14.410,00 € 14.410,00 € 14.410,00 € AbM e. V. HHPlanentwurf 27.000,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € beantragt 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 € Differenz -14.280,00 € -14.280,00 € -14.280,00 € -14.280,00 € 3. Verbraucherz. 2020-00121 7.8.20 19.8.20 ja Schuldnerberatung HHPlanentwurf 50.260,00 € 50.260,00 € 50.260,00 € 50.260,00 € beantragt 52.713,00 € 53.693,00 € 55.945,00 € 58.204,00 € Differenz 2.453,00 € 3.433,00 € 5.685,00 € 7.944,00 € 4. AWO, CV, Diak. 2020-00120 5.8.20 17.8.20 ja Schuldnerberatung HHPlanentwurf 130.350,00 € 130.350,00 € 130.350,00 € 130.350,00 € beantragt 189.005,07 € 194.209,59 € 199.560,93 € 205.063,32 € Differenz 58.655,07 € 63.859,59 € 69.210,93 € 74.713,32 € 5. BGZ Kinderhaus an Verw. 07.10.20 27.10.20 ja; Antr.- Entw. vor dem 10.10.2020 vorgelegt institutionelle Förderung HH-Planentwurf 97.350,00 € 88.170,00 € 88.170,00 € 88.170,00 € beantragt 107.250,00 € 108.070,00 € 108.070,00 € 108.070,00 € Differenz 9.900,00 € 19.900,00 € 19.900,00 € 19.900,00 € Erhöhung und unbefr. Fortsetzung d. Förderung Förderung (€) ab 2021 gemeinsame Trägerschaft von cuba und AbM e. V. PG 0116: ∑ beantragte Mehrbedarfe Erhöhung und Fortsetzung der Förderung, dynamisierte Anpassung Erhöhung und dynamisierte Anpassung der Förderung Anhebung des Sachkostenanteils Blatt 1 Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021 Stand: 18.01.2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€) 6. Verbraucherz. 2020-00121 7.8.20 19.8.20 ja allgemeine Verbraucherberatg. HHPlanentwurf 178.700,00 € 178.700,00 € 178.700,00 € 178.700,00 € beantragt 187.734,00 € 192.989,00 € 204.112,00 € 203.939,00 € Differenz 9.034,00 € 14.289,00 € 25.412,00 € 25.239,00 € 7. Caritasverb., Diakonie 2021-00002 17.12.20 18.12.20 nein Bahnhofsmission HHPlanentwurf 73.890,00 € 74.450,00 € 74.450,00 € 74.450,00 € beantragt 123.890,00 € 124.450,00 € 124.450,00 € 124.450,00 € Differenz 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 8. Deutscher Schwerhörigen bund 2020-00137 10.8.20 11.8.20 ja Bestuhlung der Vereinsräume HH-Planentwurf 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € beantragt 21.207,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € 10.697,00 € Differenz 10.510,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 9. MuM 2020-00094 2.3.20 6.4.20 ja Förderung des MuM HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 95.000,00 € 97.400,00 € 99.800,00 € 102.200,00 € Differenz 95.000,00 € 97.400,00 € 99.800,00 € 102.200,00 € 10. Alzheimer Ges. 2020-00082 29.5.20 5.6.20 ja Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 9.610,00 € 9.700,00 € 9.700,00 € 9.700,00 € beantragt 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € Differenz 23.390,00 € 23.300,00 € 23.300,00 € 23.300,00 € 11. Caritasverband Münster Stadt 2020-00127 18.8.20 20.8.20 ja Quartiersentw. Aaseestadt, Pluggendorf HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 48.533,43 € 91.679,76 € 95.126,01 € 100.487,31 € Differenz 48.533,43 € 91.679,76 € 95.126,01 € 100.487,31 € Anhebung und Verstetigung Bestuhlung der Vereinsräume Anhebung des Zuschusses um 50.000 € Erhöhung und dynamisierte Anpassung der Förderung städtische Anschlussfinanzierung ab Juni 2021 Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 31.000 € und des Sachkostenzuschusses auf 2.000 € Blatt 2 Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021 Stand: 18.01.2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€) 12. AFAQ e. V. 2020-00186 15.10.20 15.10.20 ja; Antr.- Entw. vor dem 10.10.2020 vorgelegt Förderung des AFAQ HH-Planentwurf 26.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 69.350,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € Differenz 43.350,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € 69.680,00 € 13. 2020-00190 9.11.20 12.11.20 Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € Differenz 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 14a Parea gGmbH 3.6.19 12.7.19 ja Quartiersprojekt Nevinghoff HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 0,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € Differenz 0,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € 54.843,00 € 14b Parea gGmbH 3.6.19 12.7.19 ja Quartiersprojekt Nevinghoff HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 0,00 € 24.803,00 € 0,00 € 0,00 € Differenz 0,00 € 24.803,00 € 0,00 € 0,00 € 15. Bischof- Hermann- Stiftung 2020-00153 6.10.20 6.10.20 ja EUROPA.BRÜCKE MÜNSTER plus (EBM+) HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 261.653,03 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Differenz 261.653,03 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Frauenhaus und Beratung e.V. u. a. Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 38.000 € plus Personalkostenzuschuss von 31.350 € Zwischenfinanzierung Januar-Dezember 2021 bis zur Entscheidung über Drittmittelförderung lfd. Personal- und Sachkosten Einrichtungskosten nein * * Federf. Träger hat keine Mitteilung erhalten. Förderansatz Sprachmittlerinnen Blatt 3 Anträge zum Haushalt 2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0108/2021 Stand: 18.01.2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand Förderung (€) 16. Bischof- Hermann- Stiftung 9.10.20 13.10.20 ja; Antr.- Entw. vor dem 10.10.2020 vorgelegt Haus der Wohnungslosenhilfe HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 31.830,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € Differenz 31.830,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € 32.130,00 € 664.308,53 € 565.447,35 € 565.216,94 € 580.566,63 € 17. Initiative "Münster isst veggie" 2020-00095 6.10.20 26.6.20 ja Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € beantragt 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Differenz 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 18. Ev. Frauenhilfe in Westfalen e. V. 2020-00176 9.6.20 21.10.20 nein (Erstantrag) Aufgabenzuschuss HH-Planentwurf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Aufgabenzuschuss beantragt 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € Differenz 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € 34.000,00 € 39.000,00 € 39.000,00 € 39.000,00 € 39.000,00 €PG 0701: ∑ beantragte Mehrbedarfe Unterstützung der Initiative jährlich ab 2021 anteilige jährliche Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle PG 0503: ∑ beantragte Mehrbedarfe zusätzliche Stellenanteile Sozialarbeit (0,5 VZÄ) Blatt 4
Anlage A
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Anlage A zur V/0108/2021 Kurzüberblick Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2021 (Produktgruppen 0116, 0503 und 0701) mit Kurzbewertungen der Anträge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2021 im ASGVAf Finanzierung Produktgruppe: O116, 0503, 0701 Migrations- und Integrationsmanagement, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum Haushalt 2021 Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Von Antrag zu Antrag verschieden Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Von-Steuben-Straße 5
- Achtermannstraße
- Bonnenkamp
- An der Clemenskirche
- Windthorststraße 7
- Brüningheide 51
- Kinderhaus 107
- Pluggendorf
- Nevinghoff 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0108/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 09:36