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V/0219/2005

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten

Vorlage 23.03.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 12.1

Beschlussvorlage V/0219/2005 - Anlage 1

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Beschlussvorlage V/0219/2005 - Anlage 1

1230 Zeichen

A n l a g e  1
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verord-
nung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Ham-
mer Straßenfest" vom 23.05.2002
Aufgrund des § 14 Absatz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III
der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-
und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW. S. 54/SGV.
NW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW. S. 870), wird von der Stadt
Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen:
Artikel I
Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass
der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ vom 23.05.2002, Amtsblatt der Stadt Münster
2002, S. 70 wird wie folgt geändert:
§ 2 wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt
Münster in Kraft.

Beschlussvorlage

1706 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das 
Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Hammer Straßenfest" vom 
23.05.2002 
 
 
Beratungsfolge  
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.04.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehörd-
lichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Ham-
mer Straßenfest“ vom 23.05.2002 wird beschlossen.  
 
Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Mit der seit 01.06.2003 geltenden Neufassung des Gesetzes über den Ladenschluss wurde die 
Einschränkung, dass die Verkaufsstellen, die von einer genehmigten Sonntagsöffnung gem. § 14 
Abs. 1 Ladenschlussgesetz Gebrauch machen wollen, am jeweils voraufgehenden Sonnabend ab 
vierzehn Uhr geschlossen werden müssen, fallen gelassen. Die ordnungsbehördliche Verordnung 
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ 
vom 23.05.2002, Amtsblatt der Stadt Münster 2002, S. 70, ist deshalb dem geltenden Recht anzu-
passen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage 
Vorlagen-Nr.: 
V/0219/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (5)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0219/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37